4037/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn und  Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU‚ Kunst‚ Kultur und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend "Shredder-Affäre" im BKA und Vorarbeiten für eine Novelle zum Bundesarchivgesetz in Entsprechung der einstimmigen Entschließung des Nationalrates vom 24. April 2019

 

Medial wurde bekannt, dass ein Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz, am 23. Mai 2019 im Zuge der Vorbereitungen zum Auszug aus dem Kanzleramt mehrere Festplatten inkognito zu einer privaten Firma brachte und drei Mal schreddern ließ. Laut Medienberichten, waren die Festplatten Eigentum des Bundes. Zudem entspräche die Vorgehensweise nicht der sonst üblichen bei der Vernichtung von Datenträgern im Bundeskanzleramt.

https://kurier.at/politik/inland/schredder-affaere-was-man-weiss-und-wie-es-weitergeht/400557494

"Am Mittwoch, den 22. Mai dieses Jahres, fünf Tage nach dem Auffliegen der Ibiza-Affäre, läutet bei der Firma Reisswolf, einem großen Wiener Aktenentsorgungsbetrieb, das Telefon. Am Apparat ist ein Mann, der sich als „Walter Maisinger“ vorstellt. In Wahrheit ist es Arno M., ein Mitarbeiter des Bundeskanzleramts, einer der engsten Vertrauten von Sebastian Kurz, man kennt einander aus der Jungen ÖVP.

„Maisinger“ kommt gleich zur Sache. Er wolle vorbeikommen, um Festplatten vernichten zu lassen. Er wünsche aber, sagt er der Sekretärin, persönlich bei der Vernichtung dabei zu sein, ob das denn gehe. Ja, das sei möglich, antwortet die Dame am Telefon, und schon am nächsten Tag steht „Maisinger“ beim Empfang. In der Hand hält der stämmige junge Mann mit dem Vollbart fünf Festplatten aus dem Bundeskanzleramt der Republik Österreich. Er hat sie persönlich aus dem Amt geschmuggelt.

...

Tatsächlich wurde nicht ein Druckerserver geschreddert, sondern fünf Festplatten aus dem Kabinett Kurz. Sie tragen die Seriennummern 565UCMPMT, 66RLP26HT, Y5GTCZ92T, M21JLXPJ und WXQ1A27PF6UQ.

Es war auch nicht irgendein „ÖVP-Mitarbeiter“ am Werk, sondern der Leiter der Abteilung Social Media im Kanzleramt. Er trug die fünf Speicher aus dem Kanzleramt, vorbei an der Torwache und allen internen Kontrollen.

...

Walter Maisinger trägt darin handschriftlich die Seriennummern der fünf Festplatten ein und ein Mitarbeiter schreibt darunter: „Kunde bei Vernichtung anwesend, geschredderte Festplatten wieder mitgenommen (Material wurde gesamt 3x geschreddert)“. Die Festplatten-Nummern, das ist nicht ganz unwichtig, geben Aufschluss über die Herkunft der Platten. Sie werden in Toshiba-Notebooks verbaut, aber auch in Druckern."

https://www.falter.at/archiv/wp/ratsch-ratsch-ratsch?ref=alert

 

Gem § 6 Abs 3 des Bundesarchivgesetzes sind Kabinetts-Archivalien wie folgt zu behandeln:

"Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben. Dieses Schriftgut ist vom Österreichischen Staatsarchiv bis zum Ablauf von 25 Jahren nach dem Ausscheiden aus der Funktion gesondert unter Verschluß und versiegelt aufzubewahren. In dieses Schriftgut darf, sofern bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur mit Zustimmung des seinerzeitigen Funktionsinhabers oder einer von ihm bestimmten Person Einsicht genommen werden. Ist keine Person bestimmt worden, so bedarf es im Falle des Ablebens des Funktionsinhabers der Zustimmung der unmittelbaren Nachkommen."

 

Eine willkürlichen Vernichtung von relevanten Kabinetts-Akten, wie sie in der "Schredder-Aktion" des Kurz Mitarbeiters erfolgte, scheint mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht in Einklang zu bringen sein.

 

Mit einstimmiger Entschließung des Nationalrates vom 24. April 2019 betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv (68/E XXVI. GP) wurde der damalige Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Blümel aufgefordert, dem Nationalrat ehest bald einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte berücksichtigt:

Nachhaltige Sicherung der digitalen Archivalien der obersten Staatsorgane in Anbetracht der
Gefahr des Verlustes von politischem und geschichtlichem Erbe
• Nachhaltige Sicherung der digitalen Äußerungen der obersten Staatsorgane in den Sozialen
Medien, die diese während ihrer Amtszeit tätigen

Dieser Gesetzesentwurf soll klare Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass die-se Archivalien
fachkundig und unter

• Beachtung der Kurzlebigkeit digitaler Plattformen und Medien
• Beachtung der besonderen Sensibilität der Unterlagen
• Beachtung der Amtsverschwiegenheit
• Beachtung des Datenschutzes
• Beachtung der Informations- und Wissenschaftsfreiheit
• Beachtung des Denkmalschutzes

für künftige Generationen nachhaltig gesichert sind.

In die Ausarbeitung des Entwurfes sollen Expertinnen und Experten aus den Reihen der Geschichtsforschung, des Denkmalschutzes, des Staatsarchivs  sowie Expertinnen und Experten aus dem
Bereich der Informationstechnologie einbezogen werden.

 

Mit der Entschließung des Bundespräsidenten gem Art. 77 Abs. 3 B-VG vom 5. Juni 2019 (BGBl. II Nr. 147/2019), mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem  eigenen Bundesminister übertragen werden, wurden die Angelegenheiten der Archive, insbesondere: Führung des Österreichischen Staatsarchivs dem Bundesminister im Bundeskanzleramt Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. übertragen.

 

Er hat daher in den betreffenden Angelegenheiten die Stellung des zuständigen Bundesministers.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    War die "Schredder-Aktion" des damaligen Mitarbeiters des BKA rechtskonform iSd Bundesarchivgesetzes?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, inwiefern verstieß der Mitarbeiter gegen
das Bundesarchivgesetz?

2.    War die "Schredder-Aktion" des damaligen Mitarbeiters des BKA konform mit den internen Regeln im Umgang Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern und deren Vernichtung?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, inwiefern verstieß der Mitarbeiter gegen dien BKA internen  Regeln?

3.    Wie lauten die BKA-internen Regeln zur Vernichtung von Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

4.    Kann das Vorgehen des Mitarbeiters als "übliche" Vorgehensweise bezeichnet werden?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, weshalb?

5.    Inwiefern war die Vorgehensweise des Mitarbeiters gerechtfertigt (um detaillierte Erläuterung unter dem Gesichtspunkt des Abgehens von der "Üblichen Vorgehensweise" wird ersucht)?

6.    Inwiefern entsprechen die BKA-internen Regeln dem § 6 Abs 3 des Bundesarchivgesetzes, wonach Kabinettsarchivalien entweder dem Staatsarchiv übergeben werden müssen oder im Ressort zu verbleiben haben (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Inwiefern entspricht oder widerspricht die Vernichtung der Festplatten durch den Mitarbeiter dieser Bestimmung des Bundesarchivgesetzes?

7.    In welchen Fällen werden Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA "üblicherweise" vernichtet?

a.    Wann ist eine Vernichtung zulässig und angebracht?

8.    Ist es üblich, dass Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA bei "Regierungswechseln" vernichtet werden?

a.    Inwiefern entspricht diese Vorgehensweise dem § 6 Abs 3 des Bundesarchivgesetzes, wonach Kabinettsarchivalien entweder dem Staatsarchiv übergeben werden müssen oder im Ressort zu verbleiben haben (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

9.    Ist es üblich, dass Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA von Mitarbeitern unter falschem Namen sowie unter Vorgabe privater Zwecke vernichtet werden?

a.    Wenn nein, inwiefern?

b.    Wenn ja, inwiefern?

10. Werden regelmäßig Festplatten im Eigentum des BKA vernichtet?

a.    Wenn ja, wie viele Festplatten aus dem Eigentum des BKA wurden seit 1.1.2017 vernichtet? (Sofern keine genaue Zahl genannt werden kann wird um eine quantitative Schätzung ersucht.)

                                  i.    Wenn ja, wann auf wessen Anordnung und in welchem Ausmaß?

                                ii.    Wenn ja, wie wurde jeweils sichergestellt, dass es sich bei den Datenträgern nicht um geschützte Archivalien iSd BundesarchivG handelte?

b.    Wenn nein, wie werden Festplatten im BKA üblicherweise behandelt, wenn die Daten vernichtet werden sollen?

11. In welchem Umfang und Ausmaß wurden bei Regierungswechseln der letzten 5 Jahre Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA vernichtet (Sofern keine genaue Angaben gemacht werden können wird um eine annäherungswei-se Beschreibung und Quantifizierung der Vorgänge ersucht.)?

a.    Wenn ja, wann auf wessen Anordnung und in welchem Ausmaß? (Sofern keine genaue Angaben gemacht werden können wird um eine annäherungsweise Beschreibung und Quantifizierung der Vorgänge ersucht.)

b.    Wenn ja, welche Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger waren von der Vernichtung betroffen?

c.    Wenn ja, wie wurde jeweils sichergestellt, dass es sich bei den betreffenden Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern nicht um geschützte Archivalien iSd BundesarchivG handelte?

12. Wurde bei Regierungswechseln der letzten 5 Jahre Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA vernichtet? 

a.    Wenn ja, wann auf wessen Anordnung und in welchem Ausmaß? (Sofern keine genaue Angaben gemacht werden können wird um eine annäherungsweise Beschreibung und Quantifizierung der Vorgänge ersucht.)

b.    Wenn ja, welche Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger waren von der Vernichtung betroffen?

c.    Wenn ja, wie wurde jeweils sichergestellt, dass es sich bei den betreffenden Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern nicht um geschützte Archivalien iSd BundesarchivG handelte?

13. Wurde bei Regierungswechseln der letzten 5 Jahre Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA entgegen den Bestimmungen (insbesondere des § 6 Abs 3) des Bundesarchivgesetzes vernichtet?

a.    Wenn ja, wann auf wessen Anordnung und in welchem Ausmaß? (Sofern keine genaue Angaben gemacht werden können wird um eine annäherungsweise Beschreibung und Quantifizierung der Vorgänge ersucht.)

b.    Wenn ja, welche Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger waren von der Vernichtung betroffen?

c.    Wenn ja, wie wurde jeweils sichergestellt, dass es sich bei den betreffenden Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern nicht um geschützte Archivalien iSd BundesarchivG handelte?

14. Inwiefern wurde das Staatsarchiv im Zuge der Regierungswechsel der letzten 5 Jahre zur fachkundigen Begleitung des Aktenüberganges einbezogen (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

15. Wurde das Staatsarchiv überhaupt im Vorfeld von Regierungswechseln einbezogen (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

16. Werden Festplatten und andere digitale Datenträger des BKA üblicherweise auch fachkundig gelöscht, um diese nicht jedesmal vernichten zu müssen? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

17. Welches Unternehmen ist mit der Vernichtung von Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern des BKA beauftragt?

a.    Seit wann ist dieses Unternehmen mit dieser Aufgabe betraut?

b.    Welche Kosten waren mit diesem Auftrag seit 1.1.2017 verbunden (um  Angabe der Kosten pro Jahr wird ersucht)?

18. Wurde das Staatsarchiv in die Vernichtung der Festplatte eingebunden?

19. Wie ist der Stand der Dinge in der Ausarbeitung der vom Nationalrat durch einstimmige Entschließung vom 24. April 2019 geforderten Novelle zum Bundesarchivgesetz?

20. Wurde schon mit entsprechenden Vorarbeiten begonnen?

a.    Wenn ja, wann und durch welche Stellen?

21. Wird der nun medial bekannt gewordene Fall der Aktenvernichtung in der Ausarbeitung der Gesetzesnovelle berücksichtigt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

22. Wird eine Klarstellung im Gesetzestext angestrebt, die Auskunft darüber gibt, in welchen Fällen Akten, Schriftstücke oder digitalen Datenträger von den Ressorts vernichtet werden dürfen und wann nicht?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, bitte um Erläuterung?

23. Welche Stellen und welche Personen sind in die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes eingebunden?

24. Wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wann und mit welchen Mitgliedern von welchen Stellen?

25. Welche Experten wurden bereits einbezogen in die Vorarbeiten für den Gesetzesentwurf?

26. Welche Experten sollen noch in den Prozess einbezogen werden?

27. Gibt es bereits einen Entwurf für das Gesetz?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wann wird ein erster Entwurf vorliegen?

c.    Wenn ja, um Übermittlung des Entwurfes wird ersucht.

28. Wie sieht der zeitliche "Fahrplan" für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes aus (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

29. Wann kann mit einer Begutachtung gerechnet werden?

30. Über wie viele Planstellen verfügte das Staatsarchiv in den Jahren seit 1990? (Um Aufgliederung nach einzelnen Jahren und Abteilungen AdR, KA, HHStA, AVAFHKA wird ersucht.)

31. Wie viele der Mitarbeiter des Staatsarchives verfügen über eine wissenschaftliche Ausbildung als:

a.    Historiker?

b.    Archivare?

32. Wie viele der Mitarbeiter des Staatsarchives absolvierten den Universitätslehrgang der österreichischen Geschichtsforschung an der Universität Wien?

33. Wie hoch war das Budget des Staatsarchives seit 1990? (Um Aufgliederung nach einzelnen Jahren wird ersucht.)

34. Wie viel Budget hatte das Staatsarchiv in den Jahren seit 2009 für wissenschaftliche Projekte frei zur Verfügung? 

35. Wieviele % des ÖStA Budgets sind für Projekte des ÖStA frei verfügbar?

36. Wie viel Budget hatte das Staatsarchiv in den Jahren seit 2009 nur „gebunden“ zur Verfügung und stand somit nicht für wissenschaftliche Projekte zur Verfügung?

37. Wie hoch war die jährliche Miete für das Gebäude des Österreichischen Staats-archives in Wien Erdberg in den Jahren seit 2009?

38. Wie hoch waren die Betriebskosten für das Gebäude des Österreichischen Staatsarchives in Wien Erdberg in den Jahren seit 2009?

39. Welche Stelle im BKA bzw dem Staatsarchiv ist für die "Digitale Langzeitarchivierung im Österreichischen Staatsarchiv" zuständig?

a.    Wie sind die Zuständigkeiten im Digitalen Langzeitarchiv des Bundes ge-regelt? Wer ist für was zuständig? Hat das BKA die Federführung? Oder das ÖSTA?

40.  Wie viele Personen im ÖStA sind für das Langzeitarchiv zuständig und wie viele Vollzeitbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) werden dafür aufgewendet?

41. Ist das Projekt "Digitalen Langzeitarchiv" der Republik bereits voll angelaufen? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht im Hinblick auf folgende Informationen die auf der Homepage des Staatsarchives abrufbar sind: "Die Republik Österreich ist in der Entwicklung der elektronisch unterstützten Verwaltung (E-Government) führend in der Europäischen Gemeinschaft. Dies wurde besonders durch die flächendeckende Einführung der elektronischen Aktenbearbeitung für Bundesdienststellen mit Anfang 2004 nochmals unterstrichen. Mit der Inbetriebnahme des ELAK im Bund (EiB) wurde die Notwendigkeit erkannt, auch für die langfristi-ge Archivierung dieses elektronischen Aktenmaterials zu sorgen. Die Verantwortung für die Umsetzung der digitalen Archivierung obliegt gemäß Bundesarchivgesetz dem Österreichischen Staatsarchiv.

Seit 2007 wurde nunmehr an der Projektierung, Entwicklung und Inbetriebnahme des "Digitalen Archiv Österreichs" (digLA) gearbeitet. Einer mehrjährigen Planungsphase, im Zuge derer in – teilweise österreichweiten – Arbeitsgruppen (zum Beispiel BLSG) die Grundlagen für die digitale Archivierung erarbeitet wurden, folgte eine europaweite Ausschreibung, deren Ziel die Suche nach einem technischen Partner für das Österreichische Staatsarchiv war. Nach einer arbeitsintensiven Umsetzungsphase 2010/2011 befindet sich das Digitale Archiv nunmehr im Echtbetrieb. Erste Datenübernahmen aus dem Produktivsystem des ELAK im Bund sind jedoch erst mit 2013/2014 zu erwarten."

42. Wie ist der Stand der Dinge im Projekt "Digitalen Langzeitarchiv" der Republik? (Um einen quantitativen und qualitative Überblicksbericht der übernommen Daten im "Digitalen Langzeitarchiv" wird unter Einbezug der Ressorts die die Daten liefern, ersucht.)

43. Erfolgt die anvisierte Datenübernahmen aus dem Produktivsystem des ELAK bereits in vollem Umfang?

a.    Wenn ja, bitte um einen Bericht mit einem quantitativen und qualitative Überblick der übernommen Daten im "Digitalen Langzeitarchiv" wird unter Einbezug der Ressorts die die Daten liefern.

b.    Wenn nein, weshalb nicht. (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

44. Wie viele Datensätze aus welchen Ressorts sind in diesem Digitalen Langzeit   Archiv bereits hinterlegt?

45. Wie viel Geld steht dem ÖSTA pro Jahr für Digitalisierungen zur Verfügung?

46. Wie sieht die technische Ausstattung des ÖSTA in puncto Digitalisierung aus? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

47. Welche technischen Geräte für Digitalisierungen werden vom ÖSTA betrieben? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

a.    Wie alt sind diese Geräte jeweils?

b.    Entsprechen diese Geräte dem aktuellen Stand der Technik?

48. Welche Digitalisierungs-Projekte wurden seit 2009 getätigt? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

a.    In welchem Umfang wurden Digitalisierungen im ÖSTA durchgeführt?

                                  i.    Es wird um folgende Daten gestaffelt nach Jahren ersucht:

1.    Anzahl der gemachten Digitalisate

2.    Ausgaben dafür

3.    Woher kam das Geld dafür jeweils (aus dem ÖsTA Budget, Sonderbudget des BKA?)

b.    In welchem Umfang wurden Digitalisierungen outgesourced durchgeführt?

                                  i.    Es wird um folgende Daten gestaffelt nach Jahren ersucht:

1.    Beauftragtes Unternehmen

2.    Anzahl der gemachten Digitalisate

3.    Ausgaben dafür

4.    Woher kam das Geld dafür jeweils (aus dem ÖsTA Budget, Sonderbudget des BKA?)

49. Wie viele Laufmeter an Material wurden im ÖstA seit 2000 digitalisiert? (Bitte nach Abteilungen AdR, KA, HHStA, AVAFHKA aufgegliedert.)

50. Wie viele Personen sind im ÖStA angestellt, die sich um archivische IT kümmern? Wie viele Vollzeitbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) werden dafür aufgewendet?

51. In welchem Umfang und in welchen technischen Formaten wurden von Ministerien Kabinetts-Archivalien im Zuge von Regierungswechseln seit 2000 an das Staatsarchiv übergeben? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

52. Ist in der Quantität der Übergebenen Kabinettsakten ein Rückgang zu bemerken?

a.    Wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang ist eine Rückgang zu bemerken?

53. Wie entwickelte sich der Umfang von übergebenen Kabinetts-Archivalien im Zuge von Regierungswechsel seit dem Jahr 2000? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

54. Wie entwickelte sich die Qualität von übergebenen Kabinetts-Archivalien im Zuge von Regierungswechsel seit dem Jahr 2000? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

55. Wie entwickelte sich die technischen Formate von übergebenen Kabinetts-
Archivalien im Zuge von Regierungswechsel seit dem Jahr 2000? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

56. Wie entwickelte sich die Datenträger von übergebenen Kabinetts-Archivalien im Zuge von Regierungswechsel seit dem Jahr 2000? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

57. Wie wird sichergestellt, dass digitale Datenträger von Kabinetts-Archivalien über die Dauer Sperrfristen gem § 6 Abs 3 des BundesarchivG vor Datenverlusten geschützt werden?

58. Durch welche technischen Gegebenheiten bestehen hinsichtlich der digitale Datenträger sowie der technischen Formate der Daten die Gefahr
von Datenverlusten bei Kabinetts-Archivalien? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

59. Kann solch ein Datenverlust bei Kabinetts-Archivalien nach geltender Rechtslage überhaupt verhindert werden?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, wie wird Datenverlusten bei Kabinetts-Archivalienderzeit vorgebeugt?