4044/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundeskanzlerin

betreffend Auslandsreisen des Altbundeskanzlers Sebastian Kurz



Es ist unumstritten, dass seitens des Bundeskanzleramts Auslandsreisen zu Repräsentationszwecken, aus politischen Gründen bzw. zur Förderung der bilateralen Beziehungen notwendig sind. Unumstritten ist auch die Tatsache, dass ein Interesse besteht, die heimische Bevölkerung über Sinn, Zweck, Inhalte und Ergebnisse dieser Auslandsreisen zu informieren. Für die steuerzahlende Bevölkerung ist es besonders wichtig, für Transparenz bei den dadurch entstehenden Kosten zu sorgen. Dabei ist allgemein strikt zu hinterfragen, ob diese Reiseaktivitäten für die eigene Inszenierung, für Wahlkampfaktivitäten von Schwesterparteien oder für tatsächliche, aktive Außenpolitik der Republik genützt werden. 

Flüge sowie Dienstfahrten sollten grundsätzlich nur absolviert werden, soweit dies dienstlich unbedingt erforderlich ist. Es sollte zudem stets darauf geachtet werden, dass Dienstreisen möglichst kosteneffizient organisiert und durchgeführt werden. Die Wahl des Verkehrsmittels im einzelnen Fall muss den Anforderungen der Dienstreise im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Auslandsdienstreisen hat Altbundeskanzler Sebastian Kurz während seiner Amtszeit vom 18. Dezember 2017 bis zum 28. Mai 2019 absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch?

2.    Welchen Zweck haben diese unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen jeweils erfüllt?

3.    Wie hoch waren die durch sein Ressort zu tragenden Gesamtkosten für die unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen?

4.    Wie hoch waren die durch sein Ressort zu tragenden - der jeweiligen Reise zugeordneten - Kosten für die unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen?

5.    Wie viele Mitglieder seines Büros haben an diesen Auslandsdienstreisen jeweils teilgenommen?

6.    Wie viele Beamte seines Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse bzw. Funktionsstufe) haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?

7.    Wie viele ressortfremde Personen haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?

a.    Um welche konkreten Personen handelte es sich?

b.    Welchen Zweck erfüllten bzw. erfüllen diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?

8.    Wie viele amtsfremde Personen haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?

a.    Um welche konkreten Personen handelte es sich?

b.    Welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?

9.    Welche österreichischen Medien waren jeweils vor Ort?

10. Gab es in der Folge eine begleitende Berichterstattung?

11. Durch wen wurden die Reisekosten bzw. andere mit der jeweiligen Berichterstattung in Zusammenhang stehenden Kosten und Spesen finanziert?

12. Wie erfolgte gegebenenfalls die Einladung der Medienvertreter?

13. Wurde damit das Budget der Republik Österreich belastet?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

14. Sind die Kosten, gegebenenfalls jene für Medienvertreter transparent ausgewiesen?

a.    Wenn ja, wo konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?