4045/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsatzsteuerentgang der Republik im Postmarkt (Folgeanfrage)

 

Die Anfragebeantwortung 3249/AB (XXVI. GP) zur Anfrage 3232/J betreffend Umsatzsteuerentgang der Republik im Postmarkt blieb, insbesondere im Hinblick auf den Umsatzsteuerentgang auf Briefsendungen, (inkl. adressierte Werbesendungen) welcher sich aufgrund der Nichtverrechnung der Umsatzsteuer an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ergibt, eine Antwort schuldig.

Im Wesentlichen wurde in der Anfragebeantwortung auf zwei Punkte verwiesen:

 

·        Geheimhaltungsklausel:

Nicht die entgangene Mehrwertsteuer einzelner Kunden ist wesentlich, sondern der gesamte Schaden, der der Republik Österreich seit 1.1.2011 durch die Steuerbefreiung nicht vorsteuerabzugsberechtigter Postkunden entstanden ist. Dieser Steuerentgang dürfte nach eigenen Berechnungen den Betrag von € 250 Mio. weit übersteigen.

 

·        Beschwerdeverfahren:

Das Beschwerdeverfahren Nr. 907/10/TAXU wurde am 10.8.2010 eingestellt und betrifft definitiv nicht die Mehrwertsteuerregelung, die seit 1.1.2011 Gültigkeit hat. Dies wäre ja auch zeitlich nicht möglich. An dieser Stelle können wir nur wiederholt auf die Unterlagen und die Argumentation in der ersten parlamentarischen Anfrage zu diesem Thema verweisen. Es wurde keiner der angeführten Punkte in der Anfragebeantwortung sachlich behandelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie bewertet das BMF den Umstand, dass die Österreichische Post AG im Zuge der Marktliberalisierung für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden einen neuen Zugang in „Großfilialen“ geschaffen hat, die dem Universaldienst zugerechnet werden?

2.    Wie ist aus Sicht des BMF der Mehrwertsteuerentgangs auf Briefsendungen, (inkl. adressierte Werbesendungen) aufgrund der Nichtverrechnung der Mehrwertsteuer an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden, zu bewerten?

3.    Sieht das BMF einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen der damals im Zuge der Produktneugestaltungen zwingend notwendig gewordenen Preiserhöhung der Post AG und der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie (diese hätte im selben Zeitraum umgesetzt werden sollen)?

4.    Wie hoch wird von Seiten des BMF der dadurch entstandene Steuerentgang für die Republik Österreich geschätzt?

5.    Wie hoch war der geschätzte Steuerentgang seit 2011? Bitte um jährliche Auflistung für den Zeitraum 2011 - 2018.

6.    Welche Schritte werden seitens des BMF gesetzt, um diesen Missstand zu beseitigen?

7.    Wie beurteilt das BMF diesen Umstand aus wettbewerbsrechtlicher Sicht vor dem Hintergrund, dass sich auch Konkurrenten der Post (sofern es welche gäbe) von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können müssten, wenn sie ihre Dienstleistungen in ganz Österreich anbieten würden?