4052/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundeskanzlerin
betreffend „Schreddern für Kurz"

Am 22.5.2019 nahm der BKA-Mitarbeiter Arno M. Kontakt zur Firma Reisswolf auf. Am 23.5.2019 nahm M. fünf Festplatten aus dem Kabinett des Bundeskanzlers mit. Unter dem falschen Namen „Walter Maisinger" ließ er die Festplatten in der Folge bei der Firma Reisswolf schreddern. M.
bestand darauf, die Schredderung persönlich durchzuführen.

Am 27.5.2019 sprach der Nationalrat Bundeskanzler KURZ und seiner Regierung mit großer Mehrheit
das Misstrauen aus.

Es ist üblich, dass persönliche Dokumente nach einem Regierungswechsel von amtlichen
Dokumenten getrennt und dann entfernt werden. Es ist unüblich, dass Datenträger bereits bei
Gefahr einer Absetzung vernichtet werden. Es ist verboten, dass Datenträger der Republik Österreich
durch Vertreter einer politischen Partei in einer Geheimaktion vernichtet werden.

M. hat seine Berufsausbildung wie Sebastian KURZ in der Jungen ÖVP erhalten. Dazu ist er Mitglied
im CV. Für KURZ leitete er im Bundeskanzleramt die Social Media-Abteilung. Nach der Absetzung
seines Kanzlers durch den Nationalrat trat M. wieder seinen Dienst in der ÖVP an.

Altkanzler KURZ bezeichnet die Schredder-Aktion als „normal". Da noch immer nicht alles normal ist
was die Führung der ÖVP als „normal" bezeichnet, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Welche Aufgaben hatte Arno M. im BKA?

2.       M. verfügt über eine nachweisbare Qualifikation: Fotograf. Über welche Qualifikationen im Umgang mit Festplatten verfügt er?

3.       Wer hat M. den Auftrag zum Ausbau der Festplatten und zu deren Vernichtung erteilt?

4.       In welcher Weise waren Bundeskanzler KURZ bzw. der Kanzleramtsminister BLÜMEL an der Erteilung dieses Auftrags beteiligt?

5.       Wann wurden BK KURZ bzw. Minister BLÜMEL über die erfolgreiche Vernichtung der
Festplatten informiert?

6.       In welcher Weise waren der damalige Referent im Kabinett des Kanzleramtsministers
BLÜMEL, Bernd PICHLMAYER, sowie der damalige Leiter der IT-Abteilung im BKA, Erich A., an
der Erteilung dieses Auftrags beteiligt?

7.       Von wen hat PICHLMAYER seine diesbezüglichen Aufträge erhalten?

8.       PICHLMAYER gehörte seit dem 19.12.2017 dem Kabinett BLÜMEL an. War PICHLMAYER als Referent von Minister BLÜMEL befugt, M. als Mitarbeiter der Abt. I/12 „Digitale
Kommunikation im BKA
" Weisungen zu erteilen?

9.       Wenn nein, wer hat persönlich M. mit der Vernichtung der Festplatten beauftragt?

10.    Laut Bericht des „Kurier" vom 20.07.2019 hat A. die Vernichtung der Daten außer Haus als
nicht vorschriftsgemäß bezeichnet. Warum wurde sie dennoch in dieser Art durchgeführt?

11.    Hat A. formellen Protest gegen diese Vorgehensweise eingelegt?

12.    Welcher Tätigkeit gehen PICHLMAYER und A. gegenwärtig nach?

13.    Warum hat M. den Schredder-Auftrag unter falschem Namen durchgeführt?

14.    Warum ist der Firma Reisswolf verheimlicht worden, dass es sich um fünf Festplatten des
BKA handelt?

15.    Hat M. diesen Auftrag im Rahmen seines Unternehmens durchgeführt?

16.    War BK KURZ über diesen Auftrag informiert?

17.    War Minister BLÜMEL über diesen Auftrag informiert?

18.    War Kabinettschef BONELLI über diesen Auftrag informiert?

19.    Wie viele Festplatten mit welchen Seriennummern wurden im Zuge dieser Handlung
vernichtet bzw. gelöscht?

20.    Befanden sich Festplatten folgender Hersteller bei den zerstörten Festplatten: Western
Digital, Hitachi, Seagate und Toshiba?

21.    Befanden sich Festplatten anderer Hersteller unter den zerstörten Festplatten?

22.    Welche Speicherkapazitäten hatten die zerstörten Festplatten?

23.    In welchen Geräten befanden sich diese Festplatten?

24.    Wie viele dieser Geräte waren Notebooks?

25.    Wer hat diese Geräte ausgebaut?

26.    Wie lauten die Inventarnummern dieser Geräte?

27.    Welche Mitarbeiter verwendeten diese Geräte?

28.    Befand sich unter diesen Geräten auch das Gerät des damaligen Bundeskanzlers?

29.    Befand sich unter diesen Geräten auch das Gerät des damaligen Kanzleramtsministers?

30.    Befand sich unter diesen Geräten auch das Gerät des Kabinettschefs des damaligen Bundeskanzlers?

31.    Wurden in diesem Zusammenhang auch Daten, die sich nicht auf den fünf Festplatten
befanden, gelöscht?

32.    Wenn ja, um welche Daten handelte es sich?

33.    Wo waren diese Daten gespeichert?

34.    Wer hat die Festplatten ausgebaut?

35.    Wer hat dazu den Auftrag gegeben?

36.    Wer war Eigentümer der vernichteten Festplatten?

37.    Warum wurden die Festplatten nicht - wie üblich - von der IT-Abteilung im BKA vernichtet?

38.    Waren die so gelöschten Daten durch Back Ups oder auf andere Art gesichert?

39.    Welche Netzwerkaktivitäten im BKA werden von welchen Servern in welcher Form
mitprotokolliert?

40.    Wie lange werden diese Daten gespeichert?

41.    Lassen sich auf Grund dieser Daten Druckaufträge zu bestimmten Zeitpunkten erheben?

42.    Welche Daten befanden sich auf diesen Festplatten?

43.    Befanden sich auf diesen Festplatten Daten, die nach § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz dem Staatsarchiv zu übergeben wären?

44.    Welche Daten befanden sich auf diesen Festplatten, die nicht nach § 6 Abs 3
Bundesarchivgesetz dem Staatsarchiv zu übergeben wären?

45.    Welche Daten bzw. Dokumente der ÖVP befanden sich auf den Festplatten?

46.    Befanden sich auf den Festplatten Strategiepapiere für die NRW 2019?

47.    Befanden sich auf den Festplatten Informationen, die in einem Wahlkampf gegen politische
Gegner eingesetzt werden konnten?

48.    Befanden sich auf den Festplatten Daten, Mails oder Dokumente des Bundeskanzlers oder
des Kanzleramtsministers?

49.    Haben sich unter den gelöschten Daten auch die oben genannten Ibiza-Mails befunden?

50.    Haben sich unter den gelöschten Daten Mails, die über den Mailserver mit der IP-Adresse 92.51.182.37 oder 92.51.182.1 versandt wurden, befunden?

51.    Ist M. verdächtig, durch seine Aktion Delikte nach § 126 a StGB (1) (Datenbeschädigung) oder
§ 125 StGB (Sachbeschädigung) begangen zu haben?

52.    Hat das BKA diesbezüglich Anzeigen bei der WKStA erstattet?

53.    Am 9.5.2019 wurde ein Daten-Leak bekannt, durch den Passwörter sowie die dazugehörigen
E-Mailadressen mehrerer Minister, darunter Gernot BLÜMEL, an die Öffentlichkeit
gelangten. Stehen die Datenvernichtungsaktionen in Zusammenhang mit diesem Daten-
Leak?

54.    Haben Sie den Auftrag gegeben, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten die
gelöschten Daten wiederherzustellen?

55.    Wenn ja, an wen und auf welche Art?

56.    Bis wann ist in diesem Zusammenhang mit einem Ergebnis zu rechnen?

57.    Ist es richtig, dass PICHLMAYR nach wie vor im Kabinett, das die Agenden von Ex-Minister
BLÜMEL wahrnimmt, beschäftigt ist?

58.    Ist auszuschließen, dass PICHLMAYR an der Beantwortung der vorliegenden Anfrage
mitwirkt?

59.    Bis wann werden Sie die KURZ-V-Männer in den Kabinetten der Mitglieder der
Bundesregierung durch parteiunabhängige Personen ersetzt haben?

60.    Altkanzler KURZ hat die Schredderung der fünf Festplatten als „übliche Aktion" bezeichnet.

Ist die Vernichtung von Festplatten unter falschem Namen, ohne Bezahlung der Rechnung
und gegen die Empfehlung des Leiters der IT-Abteilung im BKA üblich?

61.    ÖVP-Generalsekretär NEHAMMER hat in der ZiB2 betont, dass die Festplatten „wieder auch
ins Bundeskanzleramt zurückgekommen sind
". Welcher Verwendung werden die Festplatten
in ihrer neuen Form zugeführt?