4053/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend „Schreddern für Kurz“

Am 22.5.2019 nahm der BKA-Mitarbeiter Arno M. Kontakt zur Firma Reisswolf auf. Am 23.5.2019 nahm M. fünf Festplatten aus dem Kabinett des Bundeskanzlers mit. Unter dem falschen Namen „Walter Maisinger" ließ er die Festplatten in der Folge bei der Firma Reisswolf schreddern. M. bestand darauf, die Schredderung persönlich durchzuführen.

Am 27.5.2019 sprach der Nationalrat Bundeskanzler KURZ und seiner Regierung mit großer Mehrheit das Misstrauen aus.

Es ist üblich, dass persönliche Dokumente nach einem Regierungswechsel von amtlichen Dokumenten getrennt und dann entfernt werden. Es ist unüblich, dass Datenträger bereits bei Gefahr einer Absetzung vernichtet werden. Es ist verboten, dass Datenträger der Republik Österreich durch Vertreter einer politischen Partei in einer Geheimaktion vernichtet werden.

M. hat seine Berufsausbildung wie Sebastian KURZ in der Jungen ÖVP erhalten. Dazu ist er Mitglied im CV. Für KURZ leitete er im Bundeskanzleramt die Social Media-Abteilung. Nach der Absetzung seines Kanzlers durch den Nationalrat trat M. wieder seinen Dienst in der ÖVP an.

Altkanzler KURZ bezeichnet die Schredder-Aktion als „normal". Da noch immer nicht alles normal ist was die Führung der ÖVP als „normal" bezeichnet, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Wer hat M. den Auftrag zum Ausbau der Festplatten und zu deren Vernichtung erteilt?

2.       In welcher Weise war Kanzleramtsminister BLÜMEL an der Erteilung dieses Auftrags beteiligt?

3.       Wann wurde Minister BLÜMEL über die erfolgreiche Vernichtung der Festplatten informiert?

4.       In welcher Weise waren der damalige Referent im Kabinett des Kanzleramtsministers BLÜMEL, Bernd PICHLMAYER, sowie der damalige Leiter der IT-Abteilung im BKA, Erich A., an der Erteilung dieses Auftrags beteiligt?

5.       Von wen hat PICHLMAYER seine diesbezüglichen Aufträge erhalten?

6.       PICHLMAYER gehörte seit dem 19.12.2017 dem Kabinett BLÜMEL an. War PICHLMAYER als Referent von Minister BLÜMEL befugt, M. als Mitarbeiter der Abt. I/12 „Digitale Kommunikation im BKA“ Weisungen zu erteilen?

7.       Wenn nein, wer hat persönlich M. mit der Vernichtung der Festplatten beauftragt?

8.       Laut Bericht des „Kurier" vom 20.07.2019 hat A. die Vernichtung der Daten außer Haus als nicht vorschriftsgemäß bezeichnet. Warum wurde sie dennoch in dieser Art durchgeführt?

9.       Befand sich unter den Geräten, deren Festplatten vernichtet wurden, auch ein Gerät des damaligen Kanzleramtsministers?

10.   Wenn ja, um welches Gerät (Drucker, Notebook etc.) handelte es sich?

11.   Wurden in diesem Zusammenhang auch Daten, die sich nicht auf den fünf Festplatten befanden, gelöscht?

12.   Wenn ja, um welche Daten handelte es sich?

13.   Wo waren diese Daten gespeichert?

14.   Wer hat die Festplatten ausgebaut?

15.   Wer hat dazu den Auftrag gegeben?

16.   Wer war Eigentümer der vernichteten Festplatten?

17.   Warum wurden die Festplatten nicht - wie üblich - von der IT-Abteilung im BKA vernichtet?

18.   Waren die so gelöschten Daten durch Back Ups oder auf andere Art gesichert?

19.   Befanden sich auf diesen Festplatten Daten, die nach § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz dem Staatsarchiv zu übergeben wären?

20.   Welche Daten befanden sich auf diesen Festplatten, die nicht nach § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz dem Staatsarchiv zu übergeben wären?

21.   Welche Daten bzw. Dokumente der ÖVP befanden sich auf den Festplatten?

22.   Befanden sich auf den Festplatten Strategiepapiere für die NRW 2019?

23.   Befanden sich auf den Festplatten Informationen, die in einem Wahlkampf gegen politische Gegner eingesetzt werden konnten?

24.   Befanden sich auf den Festplatten Daten, Mails oder Dokumente des Bundeskanzlers oder des Kanzleramtsministers?

25.   Haben sich unter den gelöschten Daten auch die oben genannten Ibiza-Mails befunden?

26.   Haben sich unter den gelöschten Daten Mails, die über den Mailserver mit der IP-Adresse 92.51.182.37 oder 92.51.182.1 versandt wurden, befunden?

27.   Ist PICHLMAYER verdächtig, als Beitragstäter Delikte nach § 126 a StGB (1) (Datenbeschädigung) oder § 125 StGB (Sachbeschädigung) begangen zu haben?

28.   Haben Sie diesbezüglich Anzeigen bei der WKStA erstattet?

29.   Am 9.5.2019 wurde ein Daten-Leak bekannt, durch den Passwörter sowie die dazugehörigen E-Mailadressen mehrerer Minister, darunter Gernot BLÜMEL, an die Öffentlichkeit  gelangten. Stehen die Datenvernichtungsaktionen in Zusammenhang mit diesem Daten- Leak?

30.   Haben Sie den Auftrag gegeben, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten die gelöschten Daten wiederherzustellen?

31.   Wenn ja, an wen und auf welche Art?

32.   Bis wann ist in diesem Zusammenhang mit einem Ergebnis zu rechnen?

33.   Ist es richtig, dass PICHLMAYR nach wie vor Ihrem Kabinett beschäftigt ist?

34.   Ist auszuschließen, dass PICHLMAYR an der Beantwortung der vorliegenden Anfrage mitwirkt?