4076/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Max Unterrainer

Genossinnen und Genossen

an die Bundeskanzlerin

betreffend Übergabe von Amtsräumlichkeiten im Zuge eines Regierungswechsels

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer betonte in der ZIB2 vom 23. Juli 2019, dass bei einem Regierungswechsel „rasch die Büros übergeben werden" so wie auch Schlüssel, Handys und weitere Dienstutensilien der ausscheidenden Regierungsmitglieder umgehend, innerhalb von wenigen Tagen zurückgegeben werden müssen. Im Zuge dessen werden unter anderem Broschüren, Unterlagen, Datenspeicher über die IT-Abteilung entfernt bzw. entsorgt, Akten an das Staatsarchiv geliefert. Auf orf.at https://orf.at/stories/3131238/  vom 23. Juli 2019 ist folgendes Nachzulesen: „Das Staatsarchiv

teilte indes mit, dass Kurz' Ressort im Gegensatz zu anderen Ministerien noch keine Akten an das Staatsarchiv geliefert habe. Das sei allerdings nicht allzu ungewöhnlich. Die Ministerien würden selbst entscheiden, was sie an das Staatsarchiv geben müssen."

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer erklärte im ZIB2 Interview am 23. Juli 2019 die externe „Schredderaktion" durch den Kurz-Vertrauten und Mitarbeiter, dass unter anderem die zeitnahe Räumung der Büros die Notwendigkeit der raschen Handlungsweise verlangte. Fünf Festplatten aus den Büroräumlichkeiten des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz wurden im Zuge dessen zum Schreddern zur Firma Reißwolf Österreich GmbH gebracht. Der Schredderrest wurde wieder ins Kanzleramt zurückgebracht. Der Mitarbeiter gab bei der Firma Reißwolf Österreich GmbH einen falschen Namen an, zahlte die Rechnung nicht und in Folge kam es zur Untersuchung des Falles. Die Untersuchungen dauern noch an. Jedoch wirft die Aussage Nehammers, dass dieser Weg gewählt wurde, weil einerseits großes Misstrauen seitens der ÖVP herrsche und andererseits ein erwarteter, schneller Auszug aus dem Bundeskanzleramt absehbar war, einige Fragen auf. Schließlich sind laut oben genannten orf.at-Artikel Akten aus der Amtszeit von Sebastian Kurz bis 23. Juli 2019 noch nicht übermittelt. Somit stellt sich die Frage, ob die von Sebastian Kurz in seiner Amtszeit verwendeten Räumlichkeiten im Bundeskanzleramt tatsächlich - wie von Nehammer angegeben - umgehend nach Ausscheiden der Regierung übergeben wurden oder ob sie nach wie vor von Sebastian Kurz in Verwendung sind.

Aus diesem Grund stellen unterzeichnete Abgeordnete an die Bundeskanzlerin folgende

Anfrage:

1.       Wann wurden die Büroräumlichkeiten der Kabinette und Ministerbüros der Ministerinnen und Minister an die Mitglieder der derzeit amtierenden Übergangsregierung übergeben?

2.       Sebastian Kurz hat in seiner Zeit als Bundeskanzler entgegen der Vorgänger im Kanzleramt das „Kreisky-Zimmer" verwendet. Deshalb stellt sich nunmehr die Frage, ob das „Kreisky-Zimmer" Ihres Wissens nach bereits ordnungsgemäß übergeben worden ist?

a.       Wenn ja, wann?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn nein, benützt Sebastian Kurz nach wie vor das „Kreisky-Zimmer"?

d.      Wenn nein, gibt es eine zeitliche Deadline für die Übergabe des „Kreisky-Zimmers" an Sie als amtierende Bundeskanzlerin?

f.        Wenn nein, wie lange war die längste Zeitspanne vom Ausscheiden einer Ministerin/eines Ministers bis zum Räumen des Ministerbüros? (Angabe der jeweiligen Minister/jeweilige Ministerin und Zeitspanne zwischen Ende der Amtszeit und Übergabe des Ministerbüros?

g.       Wenn nein, wie ist es möglich, dass ausgeschiedene Amtsträger und Amtsträgerinnen die Büroräumlichkeiten über die Amtszeit hinaus für sich beanspruchen können?

h.      Wenn nein, war das „Kreisky-Zimmer" während der Amtszeit von Bundeskanzlers a.D. Kurz für die Öffentlichkeit im Rahmen von geführten Besichtigungen für Besucherinnen und Besucher zugänglich?

3.       Wann wurden die zu archivierenden Akten des Bundeskanzleramtes nach Ihrer Kenntnis zu urteilen aus der Amtszeit von Bundeskanzler a.D. Kurz sowie die Akten der türkis-blauen Regierungsmitglieder aus den Ministerbüros an das Staatsarchiv übergeben? (Auflistung nach den jeweiligen Ministerinnen und Minister nach Übergabedatum der Akten an das Staatsarchiv)

4.       Sind die zu archivierenden Daten des Bundeskanzleramtes, die im orf.at-Artikel vom 23. Juli 2019 als noch nicht übergeben angeführt waren, in der Zwischenzeit an das Staatsarchiv übergeben worden?

a.       Wenn ja, wann?

b.      Wenn nein, warum nicht?