4082/J XXVI. GP
Eingelangt
am 01.08.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend EY-Gutachten zur "SV-Reform"
Auf der Homepage des BMASGK wurde ein Gutachten zur "Sozialversicherungs- Reform" veröffentlicht: "Betriebswirtschaftliches Gutachten zur ökonomischen Vor- teilhaftigkeit der Sozialversicherungs-Strukturreform" (Beauftragung unter ehemaligen Ministerin Beate Hartinger-Klein, Auftragnehmer: EY).
https://www.sozialministerium.at/site/Service_Medien/Infomaterial/Downloads/Gutachten_Oekonomische_Beurteilung_SV_Strukturreform
Die Zahlen im Gutachten, mit denen mögliche Einsparungen in der Verwaltung argumentiert werden, sind nicht schlüssig. Als Einsparpotenzial wird die Verwaltung der gesamten SV heragezogen. Weil aber die PVA und die AUVA de facto vom SV- OG unbetroffen sind, muss eine allfällige Einsparung im Bereich der Verwaltung der Krankenversicherung erfolgen. Die vom Gutachten ausgewiesenen 1.000 bis 1.500 Mitarbeiter müssen unter den 8.150 Verwaltungsmitarbeitern der Krankenversicherung abgebaut werden. Das lässt sich mit dem besonderen Kündigungsschutz, der im SV-OG festgehalten ist, nicht in Einklang bringen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben für das Gutachten?
2. Wie lautete der genaue Gutachtensauftrag?
3. In der Studie wurden folgende Punkte nicht konkret spezifiziert:
a. Durch welche Maßnahmen konkret wird diese Reform die "Optimierung der Nahtstellen zwischen dem intramuralen und extramuralen Versorgungsbereich" (S. 23) verbessern?
b. Durch welche Maßnahmen konkret wird diese Reform die "höhere Agilität und Innovationsbereitschaft der Sozialversicherung" (S. 23) erhöhen?
c. Durch welche Maßnahmen konkret wird diese Reform den "Gesundheitszustand der Versicherten" (S. 23) erhöhen?
4. Welchen Nutzen haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von diesem Gutachten?
5. Welchen Nutzen hat das BMASGK von diesem Gutachten?