4096/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.08.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Serie von Brandanschlägen in der Landeshauptstadt Graz

 

Immer wieder kommt es in Österreich zu Straftaten, welche die heimische Bevölkerung mehr als nur verstört zurücklassen. Eine davon ereignete sich am 19. Juni 2019 in der steirischen Landeshauptstadt. Ein 45-jähriger Iraker, wohnhaft im Grazer Umland, legte innerhalb kürzester Zeit Feuer im Grazer Rathaus, dem Hauptbahnhof, dem Bezirksgericht Graz-West und der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Im Eindruck dieser Vorkommnisse werden nun allerorts die Sicherheitsvorkehrungen verschärft, für das Grazer Rathaus denkt der Bürgermeister sogar ein eigenes Schleusen-Sicherheitssystem an – Forderungen, die die FPÖ bereits seit langem für alle steirischen Bezirksverwaltungsbehörden stellt.

Die Alarmkette hat im gegenständlichen Fall nur eingeschränkt funktioniert, andere öffentliche Behörden wurden nach Bekanntwerden des ersten Anschlages nur teilweise und ohne erkennbares System informiert. Die Verunsicherung unter den Mitarbeitern ist, gerade im Hinblick auf diesen und vorangegangene Vorfälle wie etwa in Vorarlberg, durchaus verständlich. Um der Bevölkerung Klarheit über den Täter und vor allem die nun notwendigen und hoffentlich geplanten Sicherheitsverschärfungen zu verschaffen, wird diese Anfrage gestellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Handelt es sich beim Aufenthaltstitel des mutmaßlichen Täters um einen Asylstatus?

2.    Wenn nein, um welchen Aufenthaltstitel handelt es sich?

3.    Wenn ja, wurde ihm dieser mittlerweile auf Grund seiner Taten aberkannt?

4.    Wenn ja, befindet sich der mutmaßliche Täter gegenwärtig in Untersuchungs- oder Schubhaft?

5.    Sollte ihm der Asylstatus bereits aberkannt worden sein, er sich dennoch in Untersuchungshaft befinden, warum wurde noch keine Schubhaft angeordnet?

6.    Wenn ja, warum wurde ihm dieser auf Grund seiner Taten nicht unmittelbar aberkannt?

7.    Wurde der mutmaßliche Täter bereits vor den Brandanschlägen vom BVT, LVT oder anderen polizeilichen Einheiten überwacht?

8.    Wenn ja, auf Grund welcher Gefährdungslage wurde die Überwachung angeordnet?

9.    Wenn nein, wieso wurde keine Überwachung angeordnet, obwohl der mutmaßliche Täter bereits Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft bedroht hat (https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5647933/Hintergruende_Brandanschlaege-in-Graz_Die-neuen-Details)?

10. Ist der mutmaßliche Täter bereits im Vorfeld mit Naheverhältnissen zu extremistischen oder staatsfeindlichen Organisationen oder Personengruppen auffällig geworden?

11. Wenn ja, um welche Organisationen oder Gruppen handelt es sich genau?

12. Wenn nein, kann ausgeschlossen werden, dass keinerlei Naheverhältnis zu solchen Gruppierungen besteht?

13. Gab es bereits ein Gutachten zum Geisteszustand des mutmaßlichen Täters?

14. Wenn ja, was war das Ergebnis eines solchen Gutachtens?

15. Wenn nein, warum wurde ein solches Gutachten bisher nicht angeordnet?

16. Ist eine Sicherheitsüberprüfung der Bezirkshauptmannschaften und anderer öffentlich zugänglicher Institutionen durch die zuständigen Stellen angedacht?

17. Wenn ja, wie wird sich eine solche Überprüfung genau gestalten?

18. Wenn nein, warum sieht das BMI keinen Anlass die Sicherheitslage in öffentlich zugänglichen Institutionen zu evaluieren?

19. Ist es angedacht, die Alarm- und Informationskette unter den öffentlichen Einrichtungen im Anschlagsfall zu intensivieren, um andere öffentlich zugängliche Institutionen frühestmöglich vor dem Risiko eines Anschlages zu warnen?

20. Wenn ja, wie gestalten sich die Planungen dahingehend?

21. Wenn nein, warum nicht?