4100/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.08.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Aufsichtsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Wels

In den Gemeinden Edt und Lambach soll es in der Vergangenheit zu strafrechtlich relevantem Verhalten gekommen und entsprechende Sachverhaltsdarstellung (vgl 6 St 314/09i sowie 13 St 179/14w) an die Staatsanwaltschaft Wels von dieser nur unzureichend bearbeitet worden sein. Die entsprechenden Verfahren wurden in weiterer Folge eingestellt. Diesbezügliche Angaben des Anzeigers wurden inzwischen an die OStA Linz weitergeleitet (vgl BMVRDJ-4001345/00002-IV 6/2018). Die OStA Linz verwies darauf, dass wegen der Stellungnahme der StA Wels kein Grund für die Ergreifung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen gefunden wurde (vgl Jv 865/18z-17e – 5).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:

1)    Welche Ermittlungsschritte wurden in Bezug auf die ursprünglichen Sachverhaltsdarstellungen gesetzt?

a.    Wurden Zeugen einvernommen?

i.     Wenn ja: Welche?

1.  Mit welchem Ergebnis?

ii.   Wenn nein: Weshalb nicht?

iii.  Wurden die in den Sachverhaltsdarstellungen angeführten Zeugen einvernommen?

1. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

2. Wenn nein: Weshalb nicht?

iv.  Wurde der Zeuge T.G. einvernommen?

1. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

2. Wenn nein: Weshalb nicht?

b.    Wie lange dauerten die Ermittlungen in diesen Fällen an?

2)    Wurden die potentiell Geschädigten über die Einstellung der Verfahren benachrichtigt?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

3)    Wurden die Anzeiger über die Einstellungen informiert?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

4)    Gab es in Bezug auf diese Verfahren Weisungen?

a.    Wenn ja: Welche?

b.    Wenn ja: Durch wen?

5)    Was war das wesentliche Ergebnis der Stellungnahme der betroffenen StA Wels zur Aufsichtsbeschwerde?

a.   Wurden, abgesehen von der Stellungnahme, weitere Erhebungen gepflegt?

i.     Wenn ja: Welche?

ii.   Wenn nein: Weshalb nicht?

b.   Weshalb wurde dem Aufsichtsbeschwerdewerber die entsprechende Stellungnahme der StA Wels nicht weitergeleitet?

c.    Wie lange dauerte die Bearbeitung der Aufsichtsbeschwerde?

d.   Ist eine derartige Dauer üblich?

6)    Welche weiteren Schritte sind in diesen Fällen geplant?