4103/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.08.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend die Überlegungen zu den Verschärfungen beim Verbotsgesetz

Wer in Österreich einen Text verfasst, dessen Inhalt den Straftatbestand der Wiederbetätigung erfüllt wird in der Regel verurteilt. Für Aufsehen sorgte eine Entscheidung des OGH diesbezüglich: Wurde der Text von einem Österreicher/einer Österreicherin in einem anderen Land verfasst und in Österreich nur gelesen, so kann österreichische Verbotsgesetz nicht zur Anwendung kommen. „Die Presse“ berichtete, dass eine von der Generalprokuratur eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Verbotsgesetzes vom OGH verworfen wurde. Eine Sprecherin des ehemaligen Justizministers Mosers ließ die Medien die „Presse“ wissen, dass im Ministerium geprüft werde, ob es eine Möglichkeit gibt, dass das Verschicken von Inhalten, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen - auch aus dem Ausland - strafbar sein kann.[1]

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1.   Welche konkreten Schritte wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich in der Vergangenheit gesetzt, um zu prüfen, ob auch Wiederbetätigung, die in Österreich sichtbar/lesbar/hörbar ist, aber nicht in Österreich begangen wurde, strafbar zu machen? (Bitte um detaillierte Ausführungen)

a.    Wann wurden die jeweiligen Schritte gesetzt?

2.   Ist die Prüfung des oben genannten Umstandes bereits abgeschlossen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, wann ist mit den Ergebnissen dieser Prüfung zu rechnen?

3.   Wer war an der „Prüfung“ der rechtlichen Möglichkeiten beteiligt?

4.   Wurden externe Strafrechtsexpertinnen/experten zur Beratung hinzugezogen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] Aichinger, Philipp: Nazi-Texte aus dem Ausland künftig strafbar?; in: Die Presse" vom 08.02.2019, S. 7