4116/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.09.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Illegale Jagd auf Greifvögel

 

In Österreich sind sämtliche Greifvogelarten gesetzlich geschützt und dürfen nicht getötet, verfolgt oder gefangen werden. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Naturschutz- bzw. Jagdgesetze. Entsprechend der Vogelschutzrichtlinie der EU gilt das absichtliche Töten oder Fangen, ungeachtet der angewandten Methode, als verboten. (Artikel 5a)

Greifvögel nehmen als Beutegreifer im Ökosystem eine wichtige Rolle ein. Sie verhindern durch die selektive Entnahme von verletzten oder auch kranken Beutetieren die Verbreitung von Krankheiten und Seuchen und tragen so zur Erhaltung gesunder Populationen bei. Diese zentrale Bedeutung für das Ökosystem wird jedoch oft nicht weiter bedacht. Der Greifvogel wird immer wieder als Jagdkonkurrent für Jäger_innen oder als Gefahr für die Zuchtbestände von Tauben und Hühnern und somit als Feindbild betrachtet. Trotz Verboten und Richtlinien werden in Österreich alljährlich Greifvögel illegal getötet. Dies kann durch Abschuss, Vergiftung oder Fallenfang passieren. Vor allem sehr seltene Arten wie Seeadler, Kaiseradler oder Rotmilan sind stark betroffen.

Seit Anfang 2016 wurden beispielsweise im Großraum Zistersdorf nachweislich mehr als 40 geschützte Greifvögel getötet. Das Auslegen von Giftködern gilt als eine der häufigsten Taten und wirkt sich nicht nur auf Greifvögel, sondern auch auf weitere Wildtiere aus. In Summe sind mehr als 75 Fälle von Greifvogelverfolgung in den letzten fünf Jahren bekannt, bei denen mehr als 120 Greifvögel getötet wurden. Hinzu kommen noch die illegal getöteten Säugetiere (z.B. Fuchs und Marder), die ebenfalls durch die Giftköder verenden. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein.

Sowohl national als auch international wird das Thema der illegalen Greifvogelverfolgung im Rahmen von unterschiedlichsten Natur- und Artenschutzprojekten bearbeitet. Durch das Einbeziehen dieser Akteur_innen kann ihre spezielle Expertise in der Aufklärung von illegaler Greifvogelverfolgung genutzt und die Effizienz der Ermittlungstätigkeiten gesteigert werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Anzeigen illegaler Greifvogelverfolgung sowie illegaler Wildtierverfolgung in Zusammenhang mit Greifvögeln wurden in den letzten fünf Jahren getätigt?

a.    Wie viele nach den Landesjagdgesetzen?

b.    Wie viele nach §222 StGB Tierquälerei?

c.    Wie viele nach §181f & §181g StGB Vorsätzliche Schädigung eines Tier- oder Pflanzenbestandes?

2.    Wie oft wurde gegen Personen Anklage erhoben?

3.    Wie oft kam es zu Verurteilungen und nach welchen rechtlichen Grundlagen?

4.    In wie vielen Fällen waren die Täter_innen aus der lokalen Jägerschaft bzw. insbesondere aus der Jagdaufsicht involviert?

5.    Auf welche Länder bzw. Gemeinden waren diese Fälle verteilt?