4119/J XXVI. GP
Eingelangt am 04.09.2019
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Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Zinggl
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
Wolfgang Peschorn
betreffend „Keine Suspendierung nach Anklage?"
BEGRÜNDUNG
Mitte Juni 2019 wurde bekannt, dass im Verfahren um den Stadterweiterungsfonds Anklage gegen den Ex-Chef des Fonds (ein Ex-ÖVP-Funktionär) und drei Sektionschefs des Innenministeriums, von denen einer seit 2017 im Ruhestand ist, erhoben wurde.
Die vier Beschuldigten hätten das Fondsvermögen "ihnen nahestehenden Personen bzw. Organisationen" zugewendet, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Damit hätten sie private und berufliche Interessen verfolgt, so die Anklagebehörde.
Auf meine Anfrage Ende Juni, ob die angeklagten Beamten vom Dienst suspendiert wurden, haben Sie nun geantwortet, dass eine Suspendierung dieser Beamten nicht erfolgt ist, da eine Suspendierung „die Gefährdung des Ansehens des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes durch die Belassung im Dienst der nicht rechtskräftig angeklagten Bediensteten vorausgesetzt hätte“.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Sind Sie der Meinung, dass eine Anklage gegen Spitzenbeamten im Ministerium wegen Untreue nicht das Ansehen des Amtes gefährdet?
2. Worauf begründen Sie den Glauben, dass Beamte, die wegen Untreue angeklagt sind, im Dienst keine weiteren Handlungen setzen, die die wesentlichen Interessen des Dienstes gefährden?