4159/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.09.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kosten der Abschiebung der Familie Altanchuluu nach Ulaanbaatar

 

Am Freitag den 30.08.2019 wurde die Familie Altanchuluu (A. Altanchuluu, seine Frau A. Altanchuluu und deren Kinder K. (9 Jahre), B. (6 Jahre) und M. (10 Monate)) aus Österreich in die Mongolei abgeschoben. Zu diesem Zeitpunkt hat die Familie bereits vier Jahre und 10 ½ Monate in Bad Aussee gelebt. Die Familie wurde trotz des Protestes des Gemeinderates und des Bürgermeisters abgeschoben. Beide haben sich für die Verleihung des Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen ("humanitäres Bleiberecht") eingesetzt- der Gemeinderat per einstimmigem Beschluss am 13.03.2019. Die Familie war bestens integriert, die Eltern hatten Arbeitsverträge im Falle eines Bleiberechts in Aussicht. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wieviele BeamtInnen waren zur Festnahme der Familie an ihrem Wohnort wie lange im Einsatz?

2.    Wieviele BeamtInnen waren zur Verbringung der Familie in die Schubhaft in Wien wie lange im Einsatz?

3.    Wieviele BeamtInnen waren zur Verbringung der Familie von der Schubhaft zum Flughafen wie lange im Einsatz?

4.    Wieviele BeamtInnen waren zur Verbringung der Familie von Wien nach Ulaanbaatar wie lange im Einsatz?

a.    Warum waren soviele BeamtInnen für die Begleitung notwendig?

5.    Waren noch andere Personen beim Flug dabei? 

a.    Wenn ja, welche und warum?

6.    Nach welchen Entscheidungskriterien wurde die Fluglinie und Route des Abschiebefluges ausgewählt?

7.    Nach welchen Entscheidungskriterien wurde die Fluglinie und Route des Rückfluges der BeamtInnen nach Wien ausgewählt?

8.    Wie lang dauerte die Wartezeit der BeamtInnen bis zum Rückflug?

9.    Welche Kosten sind im Rahmen der Abschiebung, abseits dem Heranziehen der Arbeitszeit der eingesetzten BeamtInnen, angefallen?

10. Wann wurde durch wen die Flugtauglichkeit der Familienmitglieder untersucht?

11. Zu welchem Ergebnis kam die untersuchende Person jeweils?

a.    Wurden der über die Flugtauglichkeit entscheidenden Person ärztliche Befunde übermittelt? Wenn ja, inwiefern wurden diese berücksichtigt?