4167/J XXVI. GP
Eingelangt am 17.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend neuer Mobilfunkstandard 5G
Begründung
Der neue Funkstandard 5G kann deutlich mehr Daten übertragen als bisherige Mobilfunkstandards. Damit wächst die Sorge vor einer höheren Strahlenbelastung. Kürzlich forderten mehr als 230 Ärzte und Wissenschaftler ein Moratorium für 5G, weil die gesundheitlichen Folgen nicht hinreichend untersucht seien.[1] Trotzdem hat am 26. März 2019 das erste reguläre 5G-Netz in Österreich seinen Betrieb aufgenommen. In der ersten Ausbauphase des 5G-Netzes wurden österreichweit 17 Modellgemeinden[2] in 5 Bundesländern bestimmt. Insgesamt befinden sich 11 von 25 Sendestationen, die der Betreiber an diesem Tag in Funktion gesetzt hat, in Tirol. Sieben davon sind in Innsbruck, weitere in Kirchbichl, Seefeld, Serfaus und St. Johann in Tirol.[3] „Österreich als 5G-Pionier" titelte dazu die Österreichische Bundesregierung auf ihrer Internetseite:[4]
Da sich der Ausbau des 5G-Netzes in Österreich in der Anfangsphase befindet und sich ein großer Teil der Bevölkerung Informationen und mehr Transparenz über den 5G-Ausbau in Österreich wünscht, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Welche Ministerien waren an der Ausarbeitung der „Breitbandstrategie 2030"[5] beteiligt?
a. War das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz an der Ausarbeitung der „Breitbandstrategie 2030“ beteiligt?
i. Wenn nein, warum nicht?
b. Welche Stakeholder aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft (NGO) waren an der Ausarbeitung der „Breitbandstrategie 2030“ beteiligt?
c. Welche ExpertInnen aus Wissenschaft und Forschung waren an der Ausarbeitung der „Breitbandstrategie 2030" beteiligt?
2. Laut Medienberichten[6] soll der Mobilfunkstandard 5G bis 2025 flächendeckend in Österreich zur Verfügung stehen. Wie hoch ist das geplante Investitionsvolumen von Seiten des Bundes, um dieses Ziel zu erreichen?
3. Wie wurden die 17 Modellgemeinden in Österreich ausgewählt und genehmigt?
a. Gab es dazu Gespräche und Verhandlungen mit den betroffenen Bundesländern und Gemeinden?
b. Haben die BürgermeisterInnen der betroffenen Gemeinden ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Modellgemeinden gehabt?
c. Haben die betroffenen Landeshauptmänner/frauen ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Modellgemeinden gehabt?
d. Wurde hierzu eine schriftliche Vereinbarung zwischen Bund, Land und betroffenen Gemeinden unterzeichnet?
i. Wenn ja, was war der Inhalt dieser Vereinbarung?
ii. Wenn ja, wer hat diese Vereinbarung unterzeichnet?
iii. Wenn nein, weshalb nicht?
e. Wurde die Bevölkerung in den betroffenen 5G Modellgemeinden in den Entscheidungsprozess miteinbezogen?
i. Wenn nein, warum nicht?
ii. Wenn ja, wie wurde dies sichergestellt?
f. Wurde die Bevölkerung in den betroffenen 5G Modellgemeinden zum Ausbau des 5G-Netzes befragt?
i. Wenn nein, warum nicht?
ii. Wenn ja, in welchen Gemeinden gab es dazu Volksbefragungen?
iii. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Befragungen?
g. Wann wurde die Entscheidung über die Festlegung der 17 Modellgemeinden gefällt?
4. Derzeit sind 11 der 25 5G-Sendestationen in Tirol in Betrieb. Wie ist Tirol zur „5G- Modellregion" geworden?
a. Hat es diesbezüglich Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden und dem Land Tirol gegeben?
i. Welche konkrete Vorgehensweise wurde gewählt?
b. Inwiefern war der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter in die Verhandlungen miteinbezogen?
c. Hatte der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter ein Mitspracherecht bei der Festsetzung des Landes Tirol als „5G-Modellregion“?
d. Hatte die Tiroler Landesregierung ein Mitspracherecht bei der Festsetzung des Landes Tirol als „5G-Modellregion"?
5. Wie weit ist der bisherige Ausbaustand des 5G-Netzes in den einzelnen Bundesländern vorangeschritten und wie wird dieser Ausbau konkret in der „Modellregion Tirol" in den kommenden Monaten und Jahren voranschreiten? (Bitte um Beantwortung inkl. einer Zeitschiene für den weiteren Ausbau.)
6. Haben Sie im Rahmen der Erarbeitung der „Breitbandstrategie 2030" wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben, die mögliche gesundheitliche Konsequenzen einer erhöhten Strahlenbelastung durch das 5G-Netz untersuchen?
a. Wenn ja, wie viele Studien wurden wann in Auftrag gegeben?
b. Wenn ja, bei welchen Instituten bzw. ExpertInnen wurden die Studien in Auftrag gegeben?
c. Wenn ja, mit welchen Kosten sind diese Studien verbunden?
d. Wenn ja, liegen bereits Ergebnisse vor?
e. Wenn ja, haben Sie diese Studien veröffentlicht?
i. Wenn ja, wo wurden diese Studien veröffentlicht?
ii. Wenn nein, weshalb nicht?
f. Wenn nein, weshalb nicht?
g. Wenn nein, ist geplant, wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben?
7. Sofern keine Studien in Auftrag gegeben wurden, setzt die Bundesregierung dadurch die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung leichtfertig aufs Spiel?
8. Welche Auswirkungen auf die Gesundheit bzw. welche Risiken für die Gesundheit des Menschen bringt die höhere Strahlenbelastung des 5G-Netzes mit sich?
9. Gibt es einen wissenschaftlichen Konsens, dass die höhere Strahlenbelastung des 5G-Netzes keine negativen Folgen für die Gesundheit der Menschen hat?
a. Wenn ja, mit welchen Fakten können Sie diese Aussage untermauern? (Bitte um detaillierte Beantwortung.)
10. Gibt es einen wissenschaftlichen Konsens, dass die höhere Strahlenbelastung des 5G-Netzes negative Folgen für die Gesundheit der Menschen hat?
a. Wenn ja, mit welchen Fakten können Sie diese Aussage untermauern? (Bitte um detaillierte Beantwortung.)
11. Haben Sie mögliche gesundheitliche Konsequenzen, durch eine erhöhte Strahlenbelastung des 5G-Netzes, in Ihrer „Breitbandstrategie 2030“ berücksichtigt?
a. Wenn ja, in welcher Form wurden die möglichen gesundheitlichen Konsequenzen berücksichtigt?
b. Wenn nein, weshalb setzen Sie auf den 5G-Ausbau ohne mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen zu kennen?
12. Viele Länder stehen dem Ausbau des neuen Mobilfunkstandards ob der unklaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kritisch gegenüber und halten teilweise gänzlich von einem Ausbau Abstand. Im Gegensatz dazu prescht hier Österreich und vor allem Tirol als „Pionier" vor. Weshalb verfolgen sie diese Vorgehensweise?
13. Können Sie garantieren, dass der Ausbau des 5G-Netzes in Österreich keine gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung haben wird?
a. Wenn ja, mit welchen Fakten können Sie diese Garantie untermauern?
b. Wenn nein, warum soll Österreich dann als „Pionier“ vorangehen?
[1] Siehe „Neues Netz, neue Sorgen", Süddeutsche Zeitung", 26.01.2019.
[2] https://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/15477273/t-mobile-startet-in-fuenf-tiroler-gemeinden-5g-mobilfunk.
[3] Siehe „Erstes 5G-Netz in Tirol geht in Betrieb", Bezirksblätter Tirol, 26.03.2019.
[4] Siehe https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/digitalisierung/Oesterreich-als-5G-Pionier.html, online am 19.06.2019.
[5] Siehe https://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/breitband/strategie/index.html.
[6] https://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/15477273/t-mobile-startet-in-fuenf-tiroler-gemeinden-5g-mobilfunk.