4168/J XXVI. GP
Eingelangt am 18.09.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Angela Lueger,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Rechtsextremer Polizei-Praktikant
Zeitungsberichten zufolge bekam ein bekannter
Rechtsextremer einen Job im Bundeskriminalamt (BKA). Der Kurier berichtet am
11. September, dass zwei Funktionäre des Rings Freiheitlicher Studenten
(RFS) im heurigen Sommer Praktikantenjobs bei der Polizei, bekamen:
„Zumindest einer von Ihnen (Joachim B) gilt als Rechtsextremer, er war
etwa 2017 bei der Gedenkfeier zum Nazi-Helden Walter Nowotny am Wiener
Zentralfriedhof,“ berichtet der Kurier Auf Facebook war er laut
einem Auszug von 2017 Fan von deutschen Neonazis und zahlreichen rechtsextremen
Seiten. Der Burschenschafter (der Verbindung Olympia) saß in der
Abteilung für Wirtschafts- und Finanzdelikte im Bundeskriminalamt. Ob er
etwa Zugang zu den Räumlichkeiten der SOKO Ibiza hatte, wollte ein
Ressortsprecher nicht sagen“. Die Entscheidung für die Einstellung
soll noch in der Ära von Herbert Kickl gefallen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wann und wie hat sich Joachim B für den Praktikantenjob beworben?
2. Welche Qualifikationen waren ausschlaggebend für den Erhalt des Jobs?
3. Gibt es für derartige Jobs Sicherheitsüberprüfungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wurde Joachim einer derartigen Überprüfung unterzogen?
4. Gab es von Seiten ihres Vorgängers, BM a. D. Herbert Kickl, oder seines Büros Interventionen zugunsten von Joachim B?
5. Gab es von Seiten des ehemaligen Generalsekretärs, Peter Goldgruber; oder seines Büros Interventionen zugunsten von Joachim B?
6.
Aus Anlass des
Bekanntwerdens, dass ein Security-Mitarbeiter mit möglichen Verbindungen
zu rechtsextremen Szenen beim BVT-Untersuchungsausschuss
tätig war, wurde im Sptember 2018 im Waffengesetz für den Erhalt
eines Waffenpasses eine erweiterte Verlässlichkeitsprüfung
eingeführt, ob bei einer
bzw. einem Antragstellern die Gefahr besteht, dass sie oder er einen
verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Polizeiliches
Staatsschutzgesetz begehen werde.
Erfolgt eine derartige Überprüfung für Polizeipraktikanten, die in sensiblen Bereichen arbeiten?
7. Wenn ja, was hat sie bei Joachim B ergeben?
Wenn nein, warum nicht?
8.
Denken sie daran, eine
derartige Überprüfung für alle im Polizeidienst
befindlichen Mitarbeiter einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?