4176/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend therapeutische Maßnahmen und deren Kosten für straffällig gewordene Personen

 

Immer wieder werden straffällig gewordene Mitbürger vor Gericht mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe belegt. Meist erfolgt diese Maßnahme im Zusammenspiel mit Begleitprojekten, beispielsweise einer Anti-Aggressions-Therapie oder Psychotherapie. Nicht nur, dass ein Großteil der von der Republik veranlassten Therapieformen abgebrochen wird und eine private Therapieeinrichtung aufgesucht wird, sondern auch, dass diese Therapieformen in einem nicht unerheblichen Teil der Fälle zu Lasten der Staatskasse fallen und somit jeder Steuerzahler für die Verfehlungen einiger weniger aufkommen muss, ist kaum nachvollziehbar. Eine Vorstreckung seitens der Staatskasse mit anschließender Rückzahlungsaufforderung durch den Verurteilten, bei nicht volljährigen Personen eine Abgeltung durch die Erziehungsberechtigen, wäre eine weitaus sinnvollere Lösung.  Um die Zahl derer, die sich gegenwärtig in einer solchen Maßnahme befinden und die damit einhergehenden Kosten zu ermitteln, ergeht folgende Anfrage.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele rechtskräftig verurteilte Straftäter befanden sich in den Jahren 2017 – 2019 in einer gerichtlich angeordneten Anti-Aggressions-Therapie (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Fälle)?

2.    Wie hoch sind die der Republik angefallenen Kosten für diese Personen in den Jahren 2017 – 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der entstandenen Kosten)?

3.    Gab es in den Jahren 2017 – 2019 Fälle, in denen die Republik eine Rückerstattung der angefallenen Kosten einforderte (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der rückgeforderten Kosten)?

4.    Wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten zu Lasten der Republik in den Jahren 2017 – 2019 für Anti-Aggressions-Therapien für verurteilte Straftäter (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der Gesamtkosten)?

5.    Wie viele rechtskräftig verurteilte Straftäter befanden sich in den Jahren 2017 – 2019 in einer gerichtlich angeordneten Psychotherapie (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Fälle)?

6.    Wie hoch sind die der Republik in den Jahren 2017 – 2019 angefallenen Kosten für diese Personen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der entstandenen Kosten)?

7.    Gab es in den Jahren 2017 – 2019 Fälle, in denen die Republik eine Rückerstattung der angefallenen Kosten einforderte (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der rückgeforderten Kosten)?

8.    Wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten zu Lasten der Republik in den Jahren 2017 – 2019 für Psychotherapien für verurteilte Straftäter (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der Gesamtkosten)?

9.    Welche Konsequenzen hat ein Abbruch der Therapiemaßnahme für den Verurteilten?

10. Warum werden Straftäter, die zu einer bedingten Haftstrafe unter Auflage einer Therapieform verurteilt wurden, nach Abbruch einer solchen nicht in Haft genommen?

11. Wie viele gerichtlich verurteilte Straftäter haben im Zeitraum von 2017 – 2019 gegen die Auflage der Anti-Aggressions-Therapie verstoßen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Fälle)?

12. Wie viele dieser Straftäter wurden daraufhin in Haft genommen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Fälle)?

13. Wie viele gerichtlich verurteilte Straftäter haben im Zeitraum von 2017 – 2019 gegen die Auflage der Psychotherapie verstoßen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Fälle)?

14. Wie viele dieser Straftäter wurden daraufhin in Haft genommen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Fälle)?

15. Gibt es Überlegungen gegenüber verurteilten Straftätern, welche momentan die Kosten für die anfallende Therapie nicht aufbringen können und für welche die Republik die Kosten trägt, zukünftig Regressmaßnahmen möglich zu machen?

16. Wenn ja, wie gestalten sich diese Überlegungen konkret?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Wie viele staatlich (zB. durch Neustart vermittelte bzw.) organisierte Therapiemöglichkeiten wurden von den Verurteilten in den Jahren 2017 – 2019 abgebrochen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl)?

19. Wie viele Verurteilte wurden in den Jahren 2017 – 2019 mittels gerichtlicher Anordnung von einer staatlichen in eine private psychische Betreuung übergeben (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl)?

20. Wie hoch sind die der Republik anfallenden Kosten für verurteilte Straftäter in privaten Anti-Aggressions-Therapie in den Jahren 2017 – 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der entstandenen Kosten)?

21. Gab es in den Jahren 2017 – 2019 Fälle, in denen die Republik eine Rückerstattung der angefallenen Kosten einforderte (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der rückgeforderten Kosten)?

22. Wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten zu Lasten der Republik in den Jahren 2017 – 2019 für Anti-Aggressions-Therapien privater Betreuungseinrichtungen für verurteilte Straftäter (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der Gesamtkosten)?

23. Wie viele rechtskräftig verurteilte Straftäter befanden sich in den Jahren 2017 – 2019 aufgrund einer gerichtlich angeordneten Psychotherapie in privaten Betreuungseinrichtungen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Fälle)?

24. Wie hoch sind die der Republik anfallenden Kosten für verurteilte Straftäter in privaten Psychotherapien in den Jahren 2017 – 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der entstandenen Kosten)?

25. Gab es in den Jahren 2017 – 2019 Fälle, in denen die Republik eine Rückerstattung der angefallenen Kosten einforderte (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der rückgeforderten Kosten)?

26. Wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten zu Lasten der Republik in den Jahren 2017 – 2019 für private Psychotherapien für verurteilte Straftäter (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der Gesamtkosten)?