4177/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wahrnehmung der Eigentümerrechte bei der CASAG

 

Die sogenannte "Causa Casinos", welche wohl eher den Namen "Causa türkis-blauer Postenschacher" verdiente, kommt nicht zur Ruhe. Die Berichte über die möglicherweise gesetzwidrige Bestellung des nunmehrigen CFO Peter Sidlo überschlagen sich, während die Staatsanwaltschaft bereits intensivst ermittelt. Eine zentrale Figur dieser Besetzungsposse rückt immer stärker in den Fokus des medialen Interesses: der Aufsichtsratsvorsitzende der CASAG Walter Rothensteiner. 

Das parlamentarische Interpellationsrecht erstreckt sich nur auf jene Staatsbetriebe, die auch der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Somit steht es dem Bundesminister für Finanzen zu, Fragen zu internen Vorgängen innerhalb der CASAG nicht zu beantworten. Was jedoch durchaus dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegt, ist die Wahrnehmung seiner Aufgaben als von der Republik Österreich bestellter Eigentümervertreter. Die Republik Österreich hält, vermittelt über die ÖBAG, Anteile an zahlreichen Gesellschaften. Die ÖBAG steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich. Gemäß § 2 ÖIAG-Gesetz idgF werden die Eigentümerrechte des Bundes durch den Bundesminister für Finanzen ausgeübt und nach § 11 Abs 2 ÖIAG-Gesetz idgF sind die Vorschriften des Aktiengesetzes anzuwenden, soweit sich aus dem ÖIAG-Gesetz idgF nichts anderes ergibt. 

Dies wiederum ermöglicht es dem Finanzminister gemäß § 105 Abs 3 AktG  die Einberufung einer Hauptversammlung der ÖBAG zu verlangen. Ebenso wäre es dem Finanzminister nach diesem Gesetz möglich, die genannten Vorgänge in einer der wichtigsten Tochtergesellschaften auf die Tagesordnung zu bringen, hält die ÖBAG - und damit die Republik Österreich - doch immerhin ein Drittel der Anteile an der CASAG.

Zudem bestehen laut § 6 Abs 4 erster Satz zweiter Fall ÖIAG-Gesetz idgF umfassende Berichtspflichten und Auskunftsrechte. Bei den ungeheuren Komplikationen in Zusammenhang mit der Vergabe eines der höchsten Posten im staatsnahen Bereich kann, bzw. sollte davon ausgegangen werden, dass sich der Finanzminister dazu bereits umfassend berichten ließ. 

Die - zumindest medial wahrnehmbare - Untätigkeit des Finanzministers auf diesem Gebiet vermag zu erstaunen, handelt es sich doch bei der CASAG um einen jener Betriebe, welcher gerade aufgrund seiner ordnungspolitischen Natur nach wie vor in einer weitestgehend monopolisierten Branche tätig ist. Gerade dieses ordnungspolitische Interesse des Staats, sowie gewiss der finanzielle Aspekt was Steueraufkommen und Dividende betrifft, sollte einen umsichtigen Finanzminister animieren, Sorge dafür zu tragen, dass die CASAG im bestmöglichen Sinne für die österreichischen BürgerInnen tätig wird. Auch wenn die CASAG ihr Geld mit dem Spiel verdient, verdient sie es nicht zum Spielball der Politik zu verkommen.     

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wurde dem Finanzminister seitens des Vorstands der ÖBAG bezüglich dieser Causa gemäß § 6 Abs 4 ÖIAG-Gesetz idgF berichtet?

a.    Wenn ja, was war der Inhalt dieses Berichts?

b.    Wenn nein, haben Sie von Ihrem Recht gemäß § 6 Abs 4 erster Satz zweiter Fall ÖIAG-Gesetz idgF Gebrauch gemacht und einen Bericht über diese Vorgänge angefordert?

                                  i.    Wenn ja, was war der Inhalt des Berichts?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

                               iii.    Wenn nein, planen Sie dies zukünftig zu tun und wenn ja, wann? 

2.    Wie oft wurde dem Finanzminister in den letzten 5 Jahren gemäß § 6 Abs 4
ÖIAG-Gesetz idgF Bericht erstattet?

3.    Wie oft hat der Finanzminister in den letzten 5 Jahren von seinem Recht gemäß  § 6 Abs 4 erster Satz zweiter Fall ÖIAG-Gesetz idgF Gebrauch gemacht?

4.    Haben Sie von ihrem Recht Gebrauch gemacht, eine Hauptversammlung der ÖBAG einzuberufen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, planen Sie dies zukünftig zu tun und wenn ja, wann? 

5.    Haben Sie von ihrem Recht Gebrauch gemacht, im Rahmen einer HV die Absetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden der CASAG Walter Rothensteiner zu beantragen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht? 

6.    Hatten Sie aufgrund der medialen Berichterstattung jemals Zweifel an der Integrität des Aufsichtsratvorsitzenden Rottensteiner?

7.    Genießt Rottensteiner nach wie vor Ihr vollstes Vertrauen? 

8.    Haben Sie angeregt oder überlegt, den Aufsichtsrat der CASAG neu zu besetzen?

a.    Wenn ja, welche Überlegungen wurden dabei angestellt und wie gedenken Sie eine parteipolitisch motivierte Besetzung hintanzuhalten?

b.    Wenn nein, warum nicht?