4187/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Versicherungsvermittlungsnovelle 2018 und ihre Wirkung

Aufgrund der Anfrage 3050/J ergeben sich weiterführende Fragestellungen. Die Begründung für diese Anfrage ergibt sich als Folge der Anfragebeantwortung zu (3050/J).

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.   Mit welcher Begründung wurden der § 137f GewO Abs. 2 und 3 ersatzlos gestrichen, da Artikel 18 und 19 der IDD bereits in Österreich über diesen Paragrafen in der GewO verpflichtend waren?

2.  Wie lässt sich ein Eingriff in die Erwerbsfreiheit, indem durch gesetzliche Änderungen direkt in die Umsätze von Selbständigen eingegriffen wird, rechtfertigen?

3.  Welche Rahmenverträge hat die Wirtschaftskammer bzw. der dazugehörige Fachverband österreichweit für Versicherungsmakler ausgehandelt?

4.  Wie erfolgte die Auswahl der Versicherungsunternehmen? Gab es dazu ein Vergabeverfahren bzw. eine entsprechende Ausschreibung?

5.  Wurden Provisionen mit den Versicherungsunternehmen vereinbart? In welcher Höhe und an wen werden diese ausbezahlt? (Bitte um genaue Auflistung nach Vertrag, Jahr des Vertragsabschlusses, Laufzeit und Höhe der Provisionen)

6.  Wurden neben den Provisionen Bonifikationen über die normale Provision hin ausgehandelt und wer wird diese erhalten?


7.  Wie und wann werden diese Verträge evaluiert und/oder neu verhandelt/ausgeschrieben?