4188/J XXVI. GP
Eingelangt am 19.09.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend das Weiterbestehen der Jugendgerichtshilfe Wien
In der Jugendgerichtshilfe Wien ist die Stelle der Leitung des Sozialen Dienstes unbesetzt. Die Leiterin des Psychologischen Dienstes und stellvertretende Dienststellenleiterin ist derzeit im Mutterschutz bzw. Karenz. Die neue Dienststellenleitung wurde nur interimistisch und darüber hinaus auch nur im Rahmen einer Zuteilung besetzt, obwohl die Pensionierung der ehem Leiterin seit April 2019 bekannt war. Weder die Leitung der Dienststelle, die Stellvertretung der Leitung, die Leitung des Psychologischen Dienstes noch die Leitung des Sozialen Dienstes wurden ausgeschrieben, obwohl eine solche Ausschreibung eigentlich üblich ist. Es entsteht der Eindruck, dass geplant ist, die Jugendgerichtshilfe Wien aufzulösen.
Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Anfrage:
1. Ist es üblich, oben genannte Stellen nicht auszuschreiben?
2. Warum wurden diese Stellen (bisher) nicht ausgeschrieben?
3. Wann ist es vorgesehen eben diese Stellen auszuschreiben und zu besetzen?
4. Aus welchem Grund wurde die Leitung der Dienststelle nur interimistisch besetzt, zudem nur im Rahmen einer Dienstzuteilung?
5. Wie erfolgte die Auswahl der interimsmäßig besetzten jetzigen Dienststellenleiterin?
6. Wer vertritt die interimistisch und zugeteilte Dienststellenleiterin, wenn diese auf Urlaub, krank oder aus anderen Gründen abwesend ist?
7. Ist geplant, in Zukunft die Jugendgerichtshilfe Wien aufzulösen?
a. Wenn ja: Warum?
b. Wenn ja: Ist eine Gesetzesänderung (JGG) vorgesehen?
c. Wenn ja: Was passiert mit den MitarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe, die Bundesbedienstete sind?