4199/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.09.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Pewny

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ausständige Besetzung des Kommandanten der PI Radstadt

 

Seit über einem Jahr ist die Besetzung der Kommandantur der PI Radstadt ausständig. Nach unserem derzeitigen Wissensstand liegen zwei Bewerber gleicher Qualifikation vor. Im Zuge unserer Recherchen hat sich der Eindruck erhärtet, dass dieser Missstand politisch motivierter Natur ist und dass den Radstädtern eine intakte Polizeiinspektion mit Postenkommandantur aufgrund eines fehlgeleiteten Proporzunwesens verwehrt ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann ist die Besetzung des Kommandanten der PI Radstadt ausständig?

2.    Wann wurde das Verfahren zur Besetzung des Kommandanten der PI Radstadt eingeleitet?

3.    Wie viele Bewerber gab es insgesamt?

4.    Welche Schritte wurden seitens des Bundesministeriums für Inneres unternommen, um die Kommandantur der PI Radstadt zu besetzen?

5.    Welche Schritte wurden seitens Landespolizeidirektion Salzburg zur Bestellung des neuen Kommandanten der PI Radstadt unternommen?

6.    Welche Schritte wurden seitens der Gewerkschaften in Bezug auf die Besetzung des Kommandanten der PI Radstadt unternommen?

7.    Wurde politische Einflussnahme seitens des Landeshauptmannes von Salzburg ergriffen?

8.    Wie ist es um die Qualifikation der beiden Bewerber L. und Sch. bestellt?
a. Ist einer der beiden Bewerber höher qualifiziert? Wenn ja, warum?

b. Ist einer der beiden Bewerber geringer qualifiziert? Wenn ja, warum?

9.    Stimmt es, dass der Akt der beiden Bewerber mehrmals zwischen der Salzburger Landespolizeidirektion, Salzburger Landesregierung und dem Innenministerium gewandert ist?

a. Wenn ja, warum?

10. Welche Aufgaben unterliegen dem Fachausschuss der Landespolizeidirektion in Bezug auf die Ernennung der Kommandantur der PI Radstadt?

11. Welche Aufgaben unterliegen dem Zentralausschuss des Innenministeriums in Bezug auf die Ernennung der Kommandantur der PI Radstadt?

12. Wann ist mit einer Ernennung des Kommandanten der PI Radstadt zu rechnen?

13. Gab es Absprachen seitens des Landeshauptmannes Wilfried Haslauer und dem Bundesministerium für Inneres in Bezug auf die Besetzung der Kommandantur der PI Radstadt?

a.    Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Absprachen?

b.    Wenn ja, wann fanden diese Absprachen statt?