4201/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.10.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Änderungen Alterssicherungskommission

 

Würde das Gesetz eingehalten, müsste die Alterssicherungskommission (Nachfolgerin der KOLAPS - Kommission zur langfristigen Pensionssicherung) schon längst konstituiert sein. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, seit 2017 jährliche Berichte betreffend das österreichische Pensionssystem vorzulegen. Allerdings ist das bisher nicht geschehen. Seitens des BMASGK wurde immer wieder darauf verwiesen, dass die Suche nach einem Vorsitzenden noch laufe. Zuletzt wurde in 3467/AB (XXVI. GP) festgehalten, dass die Suche noch laufe („Die Suche nach einem/einer Vorsitzenden für die Alterssicherungskommission ist noch nicht abgeschlossen.“)

Schon zuvor führte die BMASGK in einer Anfragebeantwortung (1832/AB, XXVI. GP) im Dezember 2018 folgendes aus: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch nicht exakt gesagt werden, wann sich die Alterssicherungskommission konstituieren wird. Die Suche nach einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden für diese Kommission läuft noch." In einer weiteren Anfragebeantwortung vom 14.03.2019 (2593/AB XXVI. GP) heißt es: "(...) die gesetzlich vorgesehene Alterssicherungskommission hat sich bis dato noch nicht konstituiert".

Laut § 2. (1) Alterssicherungskommissions-Gesetz hat die Alterssicherungskommission unter anderem folgende Aufgaben:

1.    Kurzfristgutachten: „Erstattung eines Gutachtens über die voraussichtliche Geba-rung der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie über die Kostenentwicklung der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden für die folgenden fünf Jahre, längstens bis zum 30. November eines jeden Jahres“

2.    Langfristgutachten: „Erstattung eines Berichtes über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden bis zum Jahr 2050, längstens bis zum 30. November eines jeden drit-ten Jahres, erstmals im Jahr 2017“

Daran anschließend, schreiben die Ziffern drei bis fünf folgende Aufgaben vor: Sollte es im Zeitverlauf im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung zu Abweichungen der Annahmen im Langfristgutachten kommen, die einen finanziellen Mehrbedarf bewirken, hat die Alterssicherungskommission diesen finanziellen Mehrbedarf zu ermitteln. Zudem sind Vorschläge zu erarbeiten, wie der finanzielle Mehrbedarf bedeckt werden kann. Parameter dafür sind der„Beitragssatz“, der „Kontoprozentsatz“, das „Anfallsalter“, die „Pensionsanpassung“ und der „Bundesbeitrag". Bei Abweichungen im Beamt_innen-Bereich wird das Gesetz etwas weicher, hier „kann“ die Kommission Vorschläge vorlegen. Die Vorlage des ersten Pensionsberichts hätte bereits 2017 erfolgen müssen. Allerdings wurde weder 2017 noch 2018 dem Gesetz entsprochen und ein entsprechender Bericht vorgelegt. Auch 2019 fällt der Bericht aus, weil die Kommission noch nicht konstituiert ist.

Damit bricht die „Übergangsregierung“ ebenso wie ihre Vorgängerregierung weiterhin geltendes Recht. Die Fortsetzung eines Rechtsbruches geht allerdings weit über jenes Maß an Zurückhaltung hinaus, das die „Übergangsregierung“ sich selbst auferlegt hat, nämlich nur die notwendigsten Regierungsvorlagen einzubringen.

Durch die Untätigkeit bei der Bestellung der Alterssicherungskommission liegt der Verdacht nahe, dass auch durch die „Übergangsregierung“ die langfristigen Entwicklungen und finanziellen Belastungen des Pensionssystems unter den Teppich gekehrt wissen will. Diese Politik ist eine Gefahr für die soziale Sicherheit der jüngeren Generationen und für die Absicherung aller zukünftigen Pensionist_innen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie ist der aktuelle Stand der Vorsitzsuche für die Alterssicherungskommission?

2.    Wie viele Personen wurden bisher insgesamt gefragt, ob sie den Vorsitz in der Kommission zu übernehmen bereit wären?

3.    Wie viele Personen wurden während der Amtszeit der Regierung Bierlein gefragt, ob sie bereit wären, den Vorsitz in der Kommission zu übernehmen?

4.    Welche Ursachen stellen Sie fest für die mangelnde Bereitschaft der gefragten Personen, diese Aufgabe zu übernehmen?

5.    Welche konkreten Schritte haben Sie gesetzt, um eine_n Vorsitzende_n für die Alterssicherungskommission zu finden?

6.    Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um eine_n Vorsitzende_n für die Alterssicherungskommission zu finden?

7.    Bis wann wird sich die Alterssicherungskommission konstituieren?

8.    Sind für 2020 Sitzungen der Kommission geplant und wenn ja, wann genau?

9.    Welche weiteren, bisher nicht erwähnten Schritte haben Sie gesetzt, um eine gesetzeskonforme Arbeit der Alterssicherungskommission im Jahr 2020 sicherzustellen?

10. Welche weiteren, bisher nicht erwähnten Schritte werden Sie setzen, um eine gesetzeskonforme Arbeit der Alterssicherungskommission im Jahr 2020 sicherzustellen?