4204/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.10.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausfall der Notrufdienste

Österreichweit gab es am Montag, den 14. Oktober 2019, einen großflächigen Ausfall im Telefon-Festnetz. Betroffen davon waren auch zahlreiche Notrufnummern. Laut dem Betreiberunternehmen A1 war ein Hardwarefehler im Computersystem Ursache dieser Fehlfunktion, ebenso funktionierte ein Backupsystem nicht.

Diese Ursache hatte zur Folge, dass tausende Notrufe bei Polizei, Rettung und Feuerwehr am Montag ins Leere gingen. Eine Störung dieses Ausmaßes war bisher nicht bekannt: Defacto konnte ein Großteil der Notrufnummern in der Zeit von 09:00 bis 13:30 Uhr nicht erreicht werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bedingt durch die Eigentümerstruktur der Telekom Austria (ausländischer Mehrheitseigentümer) eine staatliche Kontrolle dieser wichtigen Sicherheitsinfrastruktur nur bedingt möglich erscheint. Ein Umstand auf den durch die SPÖ stets hingewiesen wurde, der aber seitens des zuständigen Finanzministeriums (nunmehr als Minderheitseigentümer) niemals berücksichtigt wurde.

Durch das temporäre Zusammenbrechen dieser kritischen Infrastruktur war ein lebensgefährliches Szenario für Hilfesuchende gegeben, daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachfolgende Anfrage, dies mit dem Ersuchen, diese noch in dieser Gesetzgebungsperiode, d. h. bis zum 22. Oktober 2019, zu beantworten:

Anfrage

1.       In welcher Form wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kontrolliert, dass die Herstellung der Verbindung zu allen Notrufnummern im Sinne des TKG gewährleistet ist?

2.      Welche tatsächlichen Kontrollen werden diesbezüglich durch die Fernmeldebehörden bei den Betreibern eines öffentlichen Telefonnetzes oder eines Kommunikationsdienstes durchgeführt?

3.       Wann wurde das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder eine Dienststelle des Ressorts vom Netzausfall am 14. Oktober 2019 informiert?

4.      Welche Maßnahmen wurden unmittelbar durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. dessen Dienststellen nach Bekanntwerden des Ausfalles des Telefonnetzes getroffen?

5.       Ist seitens des Ressorts generell eine Notfallplanung für einen entsprechenden Ausfall der Telefonnetzinfrastruktur vorhanden und wenn ja, welche Schritte sieht diese Notfallplanung vor?

6.       Wurden im konkreten Fall die Notrufträger durch das Verkehrsministerium bzw. dessen Dienststellen informiert und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

7.       Wurde im konkreten Fall das Bundesministerium für Inneres informiert und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

8.       Wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. dessen Dienststellen das grundsätzliche Funktionieren des Telefonnetzes sowie von Backupsystemen geprüft und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen finden diese Prüfungen statt?

9.       Welchen Umfang haben die unter Frage 8. angefragten Prüfungen?

10.  Wurden dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie weitere Vorkommnisse bzw. dessen Dienststellen weitere Vorkommnisse hinsichtlich des Versagens der Telefoninfrastruktur gemeldet und wenn ja, welche Vorfälle umfassten diese Meldungen?

11.  Welche Maßnahmen sind notwendig, um einen weiteren Ausfall der Notfallrufnummern effektiv zu verhindern?

12.  Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die technische Ausstattung des Festnetzbetreibers hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dessen Dienststellen seit der (Teil-) Privatisierung der Telekom Austria (bzw. A1)?