4208/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.10.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz,

Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vertrag zwischen dem BMI und der Bundesliga über Datenaustausch betreffend die Verhängung von Stadienverboten

In der letzten Ausgabe des Fußballmagazins Ballesterer wurde ein umfangreiches Interview mit einem Vertreter der Rechtshilfe Rapid über das Thema Stadionverbote veröffentlicht, welches interessante Detailaspekte aufzeigte. Unter anderem lautete
eine Antwort wie folgt:

Ware es eine Verbesserung, wenn es ein Stadionverbot nur nach einer rechts
kräftigen Verurteilung geben würde?

Ja, klar. Die Liga hat heute einen Vertrag mit dem Innenministerium für den Datenaustausch. Den hat übrigens noch niemand gesehen, obwohl wir schon x-fach
danach gefragt haben. Es könnte ja genauso gut einen mit dem Justizministerium geben
und die Meldung erst dann erfolgen, wenn ein Richter sagt: „Da ist ein Urteil mit einem
Fußballbezug gefallen.''

Die unterzeichneten Abgeordneten richtende an den Bundesminister für Inneres
folgende

Anfrage:

1 .Wann und zwischen wem genau wurde der Vertrag zwischen BMI unter Bundesliga über Datenaustausch betreffend die Verhängung von Stadienverboten abgeschlossen?

2.    Was waren die damaligen Überlegungen für den Abschluss dieses Vertrages, bei welchem es sich doch um grundrechtlich insbesondere
datenschutzrechtlich sensible Inhalte handelt?

3.    Wurde            dieser Vertrag bei der Einführung der DSGVO auf die neue Rechtslage
hin überprüft, wer nahm diese Überprüfung vor und was waren die Ergebnisse?

4.    Welche Regelungen beinhaltet der Vertrag, insbesondere wann ist eine datenschutzrechtlich sensible Übertragung von Daten zulässig?

5.    Wer überprüft, ob die übermittelten Daten auch nur und ausschließlich nur für diesen Zweck verwendet werden?

6.    Oftmals werden die Informationen über die Anzeige einer (natürlichen) Person

in einem ersten Schritt an die Bundesliga übermittelt und erreichen die
betroffene Person erst danach. Das Stadionverbot erfolgt dann aufgrund einer Anzeige, ohne rechtskräftiger Verurteilung. Ist diese Form der Informationsweitergabe vertraglich geregelt?

7.    Wie lautet der Vertrag inhaltlich (bitte Kopie als Anlage zur

Anfragebeantwortung beigegeben)?