2/JPR XXVI. GP

Eingelangt am 12.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Teilnahme der Parlamentspräsident_innen an der Regierungsklausur auf Schloss Seggau

 

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, sowie die 3. Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller nahmen laut zahlreichen Medienberichten an der Regierungsklausur Anfang Jänner in der Steiermark teil. Das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive ist für eine Demokratie und einen funktionierenden Rechtsstaat von höchster Bedeutung. Des Weiteren ist das Amt der Nationalratspräsident_in überparteilich und unparteiisch auszuüben. Eine Teilnahme der zwei Nationalratspräsident_innen, in ihrer Funktion als höchstes Organ der Legislative, an einer Regierungsklausur ist mit diesen Grundsätzen schwer vereinbar.

 

Der unterfertigte Abgeordneten stellt daher folgende

Anfrage:

 

1.    Auf wessen Einladung nahmen die zwei Parlamentspräsident_innen Wolfgang Sobotka und Anneliese Kitzmüller an der Regierungsklausur teil?

2.    Wurden Wolfgang Sobotka und Anneliese Kitzmüller in ihrer Funktion als Parlamentspräsident_innen eingeladen?

a.    Wenn nein, in welcher sonstigen Funktion?

b.    Wenn ja, inwiefern ist eine solche Teilnahme mit der Überparteilichkeit die das Amt des Nationalratspräsidenten erfordert, vereinbar?

3.    Mit welcher Begründung erfolgte diese Einladung?

4.    Ist die Parlamentsdirektion für die Reise- und Unterbringungskosten von Wolfgang Sobotka und Anneliese Kitzmüller aufgekommen?

a.    Wenn nein, aus welchem Budget wurden die Reise- und Unterbringungskosten bezahlt?

5.    Ist es in vergangenen Gesetzgebungsperioden bereits vorgekommen, dass Nationalratspräsident_innen an Regierungsklausuren teilgenommen haben?

a.    Wenn ja, wann?

6.    Erging auch eine Einladung an die 2. Nationalratspräsidentin Doris Bures?

7.    Wurde die Problematik der Gewaltenteilung im Vorfeld dieser Teilnahme besprochen?