4/JPR XXVI. GP

Eingelangt am 01.03.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Jarolim

Genossinnen und Genossen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend „Praxis der Erteilung von Ordnungsrufen“

Die letzten Sitzungen geben Grund zur Annahme, dass die Erteilung von Ordnungsrufen an Abgeordnete durch den Präsidenten des Nationalrates in der Praxis wieder mehr an Bedeutung gewinnt. Diese Praxis ist jedoch durchaus uneinheitlich. Es wäre daher für die politische Diskussion und für die Abgeordneten von Vorteil, eine Übersicht über die Praxis der Erteilung von Ordnungsrufen zu bekommen. An dieser kann dann gemessen werden, ob ein neuer Sachverhalt tatsächlich für einen Ordnungsruf tauglich ist oder ob diese Erteilung nach der Praxis als fragwürdig zu bezeichnen ist.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates folgende

Anfrage

1.        Aufgrund welcher Sachverhalte wurden Ordnungsrufe Abgeordneten seit 1. Jänner 2000 erteilt (Text aus dem stenographischen Protokoll, Erteilung des Ordnungsrufes sowie Tag der Erteilung, erteilender Präsident und betroffener Abgeordneter)?

2.         Welche Kategorien können Sie als Präsident des Nationalrates daraus ableiten?

3.         Bei welchen Sachverhalten wurden jedenfalls immer Ordnungsrufe erteilt?

4.         Welche Änderungen in der diesbezüglichen Praxis haben sich in den letzten Jahren ergeben?

5.         Welche Praxis würden Sie für sich als Präsident des Nationalrates befürworten und welche Kriterien sollen dieser Praxis in Zukunft zu Grunde gelegt werden?