5/JPR XXVI. GP

Eingelangt am 02.03.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Muna Duzdar, Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Anlaufstelle gegen sexuelle Belästigung

Elisabeth Köstinger, in ihrer Zeit als Nationalratspräsidentin, hat im Zuge der Debatte rund um die Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz angekündigt, eine Anlaufstelle gegen sexuelle Belästigung für Abgeordnete und Parlamentsangestellte im Parlament zu schaffen.

Nach der Präsentation des Konzeptes für die Clearingstelle im Parlament mit den Frauensprecherinnen der einzelnen Parlamentsfraktionen und der Expertin Christine Bauer-Jelinek, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.  Welche finanziellen Mittel werden für die Anlaufstelle budgetiert?

2.  In welcher Budgetposition sind diese Mittel veranschlagt?

3.  Wofür genau sollen die Budgetmittel aufgewendet werden? (Bitte um eine Liste

der Bereiche samt veranschlagte Kosten.)

4.  Wie viele Vollzeitäquivalente werden für die Anlaufstelle zur Verfügung stehen?

5.  Wo und in welchem Gehaltsschema werden die MitarbeiterInnen der

Anlaufstelle eingestuft?

6.  Welche Kosten verursachte die Konzepterstellung von Fr. Bauer-Jelinek?

7.  Bis zu welcher Höhe werden die Kosten einer persönlichen Beratung der

KlientInnen in einer psychotherapeutischen Praxis übernommen, wenn mehrere Sitzungen nötig sind?

8.  Können sich Fr. Bauer-Jelinek KlientInnen bis zum 01.September 2018 im Rahmen der Pilotphase und danach zwei weitere BeraterInnen KlientInnen auch in ihre privaten psychotherapeutischen Praxen zuweisen?

9.  Zu welchem Stundensatz werden Beratungseinheiten dem Parlament

verrechnet?

10. Kann sich die Gruppe der PraktikantInnen sowie des Reinigungs-und Sicherheitspersonals auch an die Clearingstelle wenden?