6/JPR XXVI. GP

Eingelangt am 20.04.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann

Kolleginnen und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend der Veranstaltung des „Zweiten Nationalen Parlamentarischen Gebetsfrühstück“ am 29.05.2018 um 08:00 Uhr im Parlament in der Hofburg.

Am 10.04.2018 wurde vom Präsident des Nationalrates, Mag. Wolfgang Sobotka, dem parlamentarischen Komitee und dem Vorbereitungsteam eine Einladung zum „Zweiten Nationalen Parlamentarische Gebetsfrühstück“ versendet.

Die Trennung von Kirche und Staat ist eines der wesentlichen gesellschaftlichen Grundprinzipien, zu denen sich die Republik Österreich bekennt.

Nun wurde durch den Präsidenten des Nationalrates auf Parlamentspapier zum „Zweiten Nationalen Parlamentarischen Gebetsfrühstück“ eingeladen.

Es stellt sich nunmehr die Frage, ob diese Veranstaltung aus öffentlichen Geldern, die dem Präsidenten des Nationalrates zur Verwaltung übergeben sind, bezahlt wird, welcher Teilnehmerkreis damit erreicht werden soll, ob es sich sohin um Ausgaben im Sinne der Allgemeinheit handelt oder um eine private Ausrichtung des Präsidenten.

Die Einladung erfolgte auf Parlamentspapier und im Namen des Präsidenten des österreichischen Nationalrates.

Dieser Umstand veranlasst die unterfertigenden Abgeordneten zu folgender Anfrage:

1.      Werden zur Durchführung dieser Veranstaltung öffentliche Mittel durch den Präsidenten des Nationalrates verwendet? Und wie viel wird es kosten?

2.       Wenn öffentliche Mittel verwendet werden, ist die Frage, wer zu dieser Veranstaltung eingeladen wird? Ob es sich um einen allgemeinen oder einen ausgewählten Personenkreis handelt?

3.       Wer legt fest, wer als Vortragende zu dieser Veranstaltung eingeladen wird?

4.       Unter welcher Budgetposition werden die Ausgaben für derartige Veranstaltungen verbucht?