8/JPR XXVI. GP

Eingelangt am 14.06.2018
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Muna Duzdar, Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

 

 

 

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Anlaufstelle gegen sexuelle Belästigung

 

im Zuge der Debatte rund um die Belästigungsvorwürfe wurde von Elisabeth Köstinger in ihrer Zeit als Nationalratspräsidentin eine Anlaufstelle gegen sexuelle Belästigung für Abgeordnete und Parlamentsangestellte im Parlament konzipiert.

 

Nach der Präsentation des Konzeptes für die Clearingstelle im Parlament mit den Frauensprecherinnen der einzelnen Parlamentsfraktionen und der Expertin Christine Bauer-Jelinek, ist der Start der Pilotphase mit 01. März 2018 festgelegt worden.

 

Zu den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen aus der Pilotphase, sowie zu den Antworten der Anfragebeantwortung 5/ABPR, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage:

 

1.  Für die Konzipierung und Implementierung der Clearingstelle wurde in einem Rahmenvertrag ein Ausgaberahmen von EUR 57.000,-- projektiert. Welche Kosten sind auf die jeweiligen Leistungen, die im Leistungsumfang vorgesehenen sind, entfallen? (Bitte um Auflistung der Kosten nach den einzelnen Leistungen)

2.  Wie viele Kosten entfielen bisher auf die Pressearbeit und die Öffentlichkeitsarbeitsleistungen?

3.  Im Leistungsumfang enthalten ist die Entwicklung von Profilen für die Beraterinnen. Welchen Anforderungen unterliegen die im Rahmen der Anlaufstelle tätigen Beraterinnen?

4.  Für die Pilotphase im Zeitraum von 01. März 2018 bis 31. August 2018 ist ein Betrag von EUR 10.900,-- vorgesehen. In welcher Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamtkosten?

5.  Welche finanziellen Beträge wurden bisher jeweils für die Beratung von Betroffenen, für die Bereitschaft und für die Infrastruktur aufgewendet? (Bitte um genaue Aufschlüsselung.)

6.  Wie viel Budget steht noch bis zum Ende der Pilotphase für das Projekt zur Verfügung?

7.  Welche Parameter werden zur Evaluierung der Pilotphase herangezogen?

8.  Sind Beratungsfrequenz und Anzahl von Betroffenen relevante Kennzahlen für eine Weiterführung bzw. eine Auflösung der Anlaufstelle?

9.  Welche Kriterien werden für die Entscheidung über eine Weiterführung bzw. eine Auflösung der Anlaufstelle herangezogen?

10. Wie viel Zeit ist für die Evaluierung der Pilotphase veranschlagt?

11. Wann wird die Entscheidung über eine Weiterführung bzw. die Abschaffung der Clearingstelle getroffen?

12. Wie viele Personen haben sich bisher an die Clearingstelle gewandt?

13. Aus welchen Berufsgruppen haben sich bisher Personen an die Clearingstelle gewandt?

14. Welches Geschlechterverhältnis ist bisher bei den Betroffenen feststellbar?

15. Wie viele Beratungsstunden wurden bisher geleistet?

16. Wie viele Personen wurden an externe psychologische Praxen/TherapeutInnen zur Weiterbetreuung vermittelt?

17. An wie viele verschiedene externe psychologische Praxen/Therapeutinnen wurden betroffene Personen bisher weitervermittelt? Welche sind das namentlich?

18. Ist eine Ausweitung der Zielgruppe der Clearingstelle geplant? Wenn ja: Welche Personengruppen sollen einbezogen werden? Wenn nein: Warum nicht?