11/JPR XXVI. GP

Eingelangt am 02.07.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Bezügegesetz (BezG)

 

Im Bezügegesetz finden sich Regelungen zu den aktiven Bezügen, Ruhebezügen etc. der "obersten Organe" (Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Landeshauptleute, Nationalrat, Bundesrat...). Darunter fallen auch jene Ruhebzüge von Politikern, die dem alten System der gemeinhin "Politikerpensionen" genannten Ansprüche unterlie-gen. Während die Aufwände für die aktiven "obersten Organe" noch sehr gut selbst eruierbar sind, ist der Ermittlung der Aufwände für ausgeschiedene "oberste Organe" praktisch nicht möglich.

Während ASVG-Versicherte eine Maximalpension in der Höhe von rund 70% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erwerben können, ist für diese Altpolitiker ein viel höherer Betrag erzielbar, der oft zu anderen Pensionsansprüchen hinzutritt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Personen bezogen mit Stichtag 1.7.2018 Ruhebezüge nach dem BezG, für deren Vollzug Sie zuständig sind?

a.    Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen € 3.591 (70% der ASVG-HBGL) und € 7.182 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?

b.    Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von € 7.182 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?

2.    Wie viele Personen bezogen mit Stichtag 1.7.2018 Versorgungsbezüge nach dem BezG, für deren Vollzug Sie zuständig sind?

a.    Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen € 3.591 (70% der ASVG-HBGL) und € 7.182 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?

b.    Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von € 7.182 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?

3.    Wie hoch war 2017 der Aufwand für Ruhebezüge in Ihrem Bereich und wie hoch war die Zahl der Bezieher_innen?

4.    Wie hoch war 2017 der Aufwand für Versorgungsbezüge in Ihrem Bereich und wie hoch war die Zahl der Bezieher_innen?

5.    Wie hoch waren 2017 die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§12 BezG) für Ihrem Bereich?

6.    Wie hoch waren 2017 die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§44n BezG) in Ihrem Bereich?

7.    Wie hoch war 2017 der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß §14 (1) BezG geleistet haben?

8.    Wie viele Personen konnten 2017 einen Anspruch auf Fortzahlung nach §14 (1) BezG geltend machen?

9.    Wie hoch war 2017 der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß §14 (2) BezG geleistet haben?

10. Wie viele Personen konnten 2017 einen Anspruch auf Fortzahlung nach §14 (2) BezG geltend machen?

11. Wie hoch war 2017 der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß §14 (3 ff) BezG geleistet haben?

12. Wie viele Personen konnten 2017 einen Anspruch auf Fortzahlung nach §14 (3 ff)  BezG geltend machen?