33/JPR XXVI. GP

Eingelangt am 12.06.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Berger

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Zutritt des Kurz-Beraters Stefan Steiner zum Plenarsaal

 

 

Die „Hausordnung für die Parlamentsgebäude 2006“ in der seit 19. September 2014 geltenden Fassung regelt unter IV.A.Z.37 die Zutrittsberechtigung zum Sitzungssaal im engeren Sinn während der Sitzungstage dahingehend, dass neben den gewählten Abgeordneten folgende Personen Zutritt haben:

 

  1. die nach dem Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates hiezu berechtigten Personen, wobei die Bediensteten der Ressorts, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft

     entweder die ihnen gemäß Z.19 lit.b  ausgestellte  Dauerzutrittskarten

     oder eine Tageszutrittskarte gemäß Z.20 aufgrund eines vom zuständigen Mitglied der Bundesregierung bzw. von Staatssekretären/innen, vom/von der Präsidenten/in des Rechnungshofes oder den Volksanwälten/innen   eigens erteilten schriftlichen Dienstauftrages

dauernd sichtbar zu tragen haben; jedoch haben sich jeweils nur jene Bediensteten auf den im Sitzungssaal hiefür vorgesehenen Plätzen     aufzuhalten, deren Anwesenheit beim jeweiligen Verhandlungsgegenstand erforderlich ist;

 

  1. Mitglieder des Bundesrates und österreichische Mitglieder des Europäischen     Parlaments, wenn der/die Präsident/in ihre Anwesenheit auf den im Sitzungssaal des Nationalrates für Bedienstete der Ressorts vorgesehenen Plätzen genehmigt;

 

  1. Bedienstete (Beauftragte) der Parlamentsdirektion im dienstlichen Auftrag;

 

  1. Bedienstete und Mitarbeiter/innen der parlamentarischen Klubs aufgrund der vom/von der Präsidenten/in erteilten Genehmigung;

 

  1. Mitarbeiter/innen des Österreichischen Rundfunks und anderer Medien    zwecks technischer Durchführung von Bild- und Tonaufnahmen aufgrund der vom/von der Präsidenten/in erteilten Genehmigung.

 

Der ehemalige Generalsekretär der ÖVP, Stefan Steiner – neben Daniel Kapp der wichtigste Berater von Alt-Kanzler Sebastian Kurz und laut der Tageszeitung „Kurier“ vom 23.9.2018 „der Mann, dem Kurz blind vertraut“ –, scheint keiner dieser Personengruppen anzugehören.

 

Dennoch befand sich Stefan Steiner im Zuge der Nationalratssitzung am 27.5.2019 im Sitzungssaal. Wie ein Bericht der ORF-Sendung „Report spezial“ vom 27.5.2019 zeigt, stand er im Spalier für die den Saal verlassende Bundesregierung, kurz nachdem dieser von der Mehrheit des Nationalrats das Vertrauen versagt wurde.

 

Es besteht daher der Verdacht, dass die Anwesenheit Stefan Steiners im Plenarsaal einen Verstoß gegen die Hausordnung darstellt.

 

In diesem Bildschirmfoto ist Stefan Steiner durch einen roten Kreis markiert:

 

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Präsidenten des Nationalrates nachstehende

 

 

Anfrage:

 

  1. Ist es korrekt, dass sich Stefan Steiner während der Nationalratssitzung vom 27.05.2019 – zumindest zeitweise – im Sitzungssaal befand?

 

  1. Verfügt Stefan Steiner über eine Dauerzutrittskarte für die Parlamentsgebäude?

a.    Wenn ja: Umfasst diese Dauerzutrittskarte auch das Recht des Zutritts zum Sitzungssaal während der Sitzungstage?

b.    Wenn ja: Wann, von wem und für welche Funktion wurde ihm diese Dauerzutrittskarte ausgestellt?

 

  1. Wurde Stefan Steiner für den 27.05.2019 eine Tageszutrittskarte ausgestellt?

c.    Wenn ja: Umfasst diese Dauerzutrittskarte auch das Recht des Zutritts zum Sitzungssaal während der Sitzungstage?

d.    Wenn ja: Wann, von wem und für welche Funktion wurde ihm diese Tageszutrittskarte ausgestellt?

 

  1. Gibt es sonstige Gründe, welche die Anwesenheit von Stefan Steiner im Sitzungssaal während der Nationalratssitzung am 27.5.2018 rechtfertigen?

 

  1. Falls die Anwesenheit von Stefan Steiner ungerechtfertigt war: Welche Konsequenzen werden Sie setzen, um künftig die Anwesenheit nicht aufenthaltsberechtigter Personen im Sitzungssaal zu unterbinden?

 

  1. Falls die Anwesenheit von Stefan Steiner ungerechtfertigt war: Wird über Stefan Steiner aufgrund der Verletzung der Hausordnung ein Hausverbot verhängt bzw. welche sonstigen Sanktionen werden Sie verhängen?

 

  1. Wie viele Dauerzutrittskarten zu den Parlamentsgebäuden sind derzeit ausgegeben und gültig? Bitte um Aufgliederung nach:

     Bedienstete der Parlamentsdirektion und der parlamentarischen Klubs bzw. Mitarbeiter/innen von Mandataren/innen

     Präsidenten/innen der Höchstgerichte sowie ständig in den Parlamentsgebäuden tätige Ressortbedienstete einschließlich der Bediensteten der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes und der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission

     Ständig in den Parlamentsgebäuden tätige Berichterstatter/innen der Massenmedien bzw. Mitarbeiter/innen des Österreichischen Rundfunks

     Ehemalige Mandatare/innen, die Mitglied der Vereinigung ehemaliger   Mandatare/innen und Funktionäre/innen sind sowie ehemalige österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments

     Sonstige ständig in den Parlamentsgebäuden beschäftigte Personen (z.B. der Exekutive, des betriebsärztlichen Dienstes, der Post und von Firmen)

 

  1. Wie viele nicht mehr gültige Dauerzutrittskarten zu den Parlamentsgebäuden sind im Umlauf, sprich wurden von den Berechtigten nach Ablauf der Berechtigungsdauer werden rückerstattet noch erneuert?

 

  1. Wie viele Tageszutrittskarten zum Parlamentsgebäude wurden in den letzten fünf abgelaufenen Jahren ausgestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018!

 

  1. Wie viele Tageszutrittskarten zu den Parlamentsgebäuden wurden im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.5.2019 ausgestellt?

 

  1. Wie viele Tageszutrittskarten wurden am 27.5.2019 ausgestellt?