33/JPR XXVI. GP
Eingelangt am 12.06.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Berger
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Zutritt des Kurz-Beraters Stefan Steiner zum Plenarsaal
Die „Hausordnung für die Parlamentsgebäude 2006“ in der seit 19. September 2014 geltenden Fassung regelt unter IV.A.Z.37 die Zutrittsberechtigung zum Sitzungssaal im engeren Sinn während der Sitzungstage dahingehend, dass neben den gewählten Abgeordneten folgende Personen Zutritt haben:
– entweder die ihnen gemäß Z.19 lit.b ausgestellte Dauerzutrittskarten
– oder eine Tageszutrittskarte gemäß Z.20 aufgrund eines vom zuständigen Mitglied der Bundesregierung bzw. von Staatssekretären/innen, vom/von der Präsidenten/in des Rechnungshofes oder den Volksanwälten/innen eigens erteilten schriftlichen Dienstauftrages
dauernd sichtbar zu tragen haben; jedoch haben sich jeweils nur jene Bediensteten auf den im Sitzungssaal hiefür vorgesehenen Plätzen aufzuhalten, deren Anwesenheit beim jeweiligen Verhandlungsgegenstand erforderlich ist;
Der ehemalige Generalsekretär der ÖVP, Stefan Steiner – neben Daniel Kapp der wichtigste Berater von Alt-Kanzler Sebastian Kurz und laut der Tageszeitung „Kurier“ vom 23.9.2018 „der Mann, dem Kurz blind vertraut“ –, scheint keiner dieser Personengruppen anzugehören.
Dennoch befand sich Stefan Steiner im Zuge der Nationalratssitzung am 27.5.2019 im Sitzungssaal. Wie ein Bericht der ORF-Sendung „Report spezial“ vom 27.5.2019 zeigt, stand er im Spalier für die den Saal verlassende Bundesregierung, kurz nachdem dieser von der Mehrheit des Nationalrats das Vertrauen versagt wurde.
Es besteht daher der Verdacht, dass die Anwesenheit Stefan Steiners im Plenarsaal einen Verstoß gegen die Hausordnung darstellt.
In diesem Bildschirmfoto ist Stefan Steiner durch einen roten Kreis markiert:
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Präsidenten des Nationalrates nachstehende
Anfrage:
a. Wenn ja: Umfasst diese Dauerzutrittskarte auch das Recht des Zutritts zum Sitzungssaal während der Sitzungstage?
b. Wenn ja: Wann, von wem und für welche Funktion wurde ihm diese Dauerzutrittskarte ausgestellt?
c. Wenn ja: Umfasst diese Dauerzutrittskarte auch das Recht des Zutritts zum Sitzungssaal während der Sitzungstage?
d. Wenn ja: Wann, von wem und für welche Funktion wurde ihm diese Tageszutrittskarte ausgestellt?
– Bedienstete der Parlamentsdirektion und der parlamentarischen Klubs bzw. Mitarbeiter/innen von Mandataren/innen
– Präsidenten/innen der Höchstgerichte sowie ständig in den Parlamentsgebäuden tätige Ressortbedienstete einschließlich der Bediensteten der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes und der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission
– Ständig in den Parlamentsgebäuden tätige Berichterstatter/innen der Massenmedien bzw. Mitarbeiter/innen des Österreichischen Rundfunks
– Ehemalige Mandatare/innen, die Mitglied der Vereinigung ehemaliger Mandatare/innen und Funktionäre/innen sind sowie ehemalige österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments
– Sonstige ständig in den Parlamentsgebäuden beschäftigte Personen (z.B. der Exekutive, des betriebsärztlichen Dienstes, der Post und von Firmen)