15/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-109 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend hat dem Nationalrat am 08. Februar 2018 den gegenständlichen Bericht über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-109 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, BA, Martina Kaufmann, MMSc, BA, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Ricarda Berger, Claudia Plakolm, Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Gudrun Kugler sowie die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-109 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, P, dagegen: S) zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Familie und Jugend einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2018 03 13

                             Carmen Schimanek                                                              Norbert Sieber

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann