16/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Tätigkeitsbericht 2016 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundesministerin für Familien und Jugend (III-71 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Familien und Jugend hat dem Nationalrat am 6. Dezember 2017 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht 2016 der Bundesstelle für Sektenfragen (III-71 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Ausschuss beschloss einstimmig, Geschäftsführer Dr. German Müller von der Bundesstelle für Sektenfragen als Auskunftsperson gem. § 40 GOG zu laden.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Edith Mühlberghuber die Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Dr. Gudrun Kugler, Ulrike Königsberger-Ludwig, Michael Bernhard und Carmen Schimanek sowie die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß. Dr. German Müller beantwortete die an ihn gerichteten Fragen der Abgeordneten.
Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht 2016 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundesministerin für Familien und Jugend (III-71 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Familie und Jugend einstimmig beschlossen.
Wien, 2018 03 13
Carmen Schimanek Norbert Sieber
Schriftführerin Obmann