25/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes, Verwaltungsbereich Verfassung (III-101 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 8. Februar 2018 den gegenständlichen Bericht betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes, Verwaltungsbereich Verfassung (III-101 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 11. April 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer der Abgeordnete Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes, Verwaltungsbereich Verfassung (III­101 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2018 04 11

                  Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich                                               Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann