41/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-156 der Beilagen)

Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 7. Juni 2018 den gegenständlichen Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP (III-156 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Andreas Kühberger, Petra Bayr, MA MLS und Dr. Irmgard Griss sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-156 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2018 09 13

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau