42/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2016 (III-63 der Beilagen)

Der damalige Vizekanzler und Bundesminister für Justiz hat dem Nationalrat am 29. November 2017 den gegenständlichen Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2016 (III-63 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Mahrer, BA die Abgeordneten Dr. Irmgard Griss und Dr. Alfred J. Noll sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2016 (III-63 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2018 09 13

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau