108/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung über den Jahresbericht 2017 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme des Bundesministers für Landesverteidigung (III-181 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 22. August 2018 den gegenständlichen Bericht über den Jahresbericht 2017 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme des Bundesministers für Landesverteidigung (III-181 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. März 2019 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Michael Hammer (Amtsführender Vorsitzender der Parlamentarischen Bundesheerkommission zum Zeitpunkt der Berichtslegung) die Abgeordneten Tanja Graf, Angela Lueger, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Ing. Manfred Hofinger sowie der Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek, der Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheerkommission Otto Pendl (Abg. a.D.) und der Ausschussobmann Dr. Reinhard Eugen Bösch (Amtsführender Vorsitzender der Parlamentarischen Bundesheerkommission im Jahr 2019).

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung. betreffend den Jahresbericht 2017 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellung­nahme des Bundesministers für Landesverteidigung  (III-181 der Beilagen) einstimmig (nicht anwesend: J) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig (nicht anwesend: J) beschlossen.

 

Wien, 2019 03 05

                                Karl Mahrer, BA                                                      Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                     Schriftführer                                                                             Obmann