144/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Datenschutzbericht 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-134 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 24. April 2018 den gegenständlichen Datenschutzbericht 2107 (III-134 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 20.März 2019 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 40 Abs. 1 GOG den stellvertretenden Leiter der Datenschutzbehörde, Dr. Matthias Schmidl als Auskunftsperson den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Angela Lueger, Mag. Selma Yildirim und Dr. Nikolaus Scherak, MA sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.

Bei der Abstimmung wurde der Datenschutzbericht 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-134 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2019 03 20

                  Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich                                               Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann