149/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem "Eurofighter Typhoon" von Anfang 2000 bis Ende 2017 (1/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Stefan Weiland in der 15. Sitzung vom 10. Jänner 2019

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem "Eurofighter Typhoon" von Anfang 2000 bis Ende 2017 hat in seiner 22. Sitzung am 21. März 2019 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Stefan Weiland nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 03 21

 

                           Mag. Michael Hammer                                                    Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 



 


 

 

Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017

 

 

Stenographisches Protokoll

 

15. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 10. Jänner 2019

Gesamtdauer der 15. Sitzung

10.03 Uhr – 17.22 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Mag. Stefan Weiland

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Nunmehr übergebe ich das Wort an den Herrn Verfahrensrichter zur Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Durchführung der Erstbefragung. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Herr Mag. Weiland und Herr Mag. Huemer, ich darf Sie auch im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin der Verfahrensrichter. Herr Mag. Weiland, ich darf Sie zuerst über Ihre Rechte und Pflichten belehren, und zwar wie folgt:

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem Eurofighter Typhoon als Auskunftsperson zum Thema I des Untersuchungsgegenstandes – unzulässige Zahlungsflüsse – angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und auch der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Herr Mag. Huemer, ich darf mich jetzt auch an Sie wenden. Obwohl Sie das alles wissen, was ich Ihnen jetzt sage, sage ich es Ihnen der guten Ordnung halber doch. Auch Sie habe ich auf die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage hinzuweisen, weil diese Strafdrohung auch andere Personen als die Auskunftsperson, die an der Tat beteiligt sind, betrifft. Auch die Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar, und zwar auch für an der Tat Beteiligte.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder an den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien oder vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet.

Herr Mag. Weiland, ich kehre wieder zu Ihnen zurück: Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die bitte die Gesamtdauer von 20 Minuten nicht überschreiten sollte. Wollen Sie das tun?

Mag. Stefan Weiland: Ja, ich möchte eine solche Stellungnahme abgeben.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bitte sehr.

Mag. Stefan Weiland: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hoher Untersuchungsausschuss! Eingangs darf ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Mag. Stefan Weiland. Ich bin Leiter der Abteilung Revision im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, kurz BMDW oder Wirtschaftsministerium.

In das Ausschreibungsverfahren, die Typenentscheidung, in die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrages sowie in die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Gegengeschäftsvertrages war ich nicht eingebunden. Ich bin erstmals im November 2012 im Rahmen der sogenannten Taskforce Gegengeschäfte mit den Eurofighter-Gegengeschäften befasst worden. Diese Taskforce wurde im Auftrag von Herrn Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner eingerichtet. Anlass für die Einrichtung der Taskforce waren Erhebungen seitens der Staatsanwaltschaft und Medienberichte über eventuelle Unregelmäßigkeiten bei der Eurofighter-Beschaffung. Mit der Leitung der Taskforce wurde ich beauftragt.

Im Rahmen der Taskforce sollte die Vollziehung des Gegengeschäftsvertrages im Wirtschaftsministerium überprüft werden. Aufgabe der Taskforce war daher eine Beurteilung beziehungsweise Prüfung der Gegengeschäfte der Berichtsjahre 2003 bis 2010 ex post, also aus nachträglicher Sicht, wie ich noch weiter ausführen werde.

Inhaltliches Ziel ist die Feststellung möglicher Vertragsverletzungen im Hinblick auf den Gegengeschäftsvertrag. Im Projektauftrag wurde auch festgehalten, dass aufgrund der nach wie vor laufenden Erhebungen der Staatsanwaltschaft dem Vertragspartner, der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, erst dann die Entlastung für die Erfüllung des Gegengeschäftsvertrages erteilt werden kann, wenn alle Verdachtsmomente geprüft und aufgeklärt worden sind.

Die Entlastung für die Erfüllung des Gegengeschäftsvertrages ist seitens des Wirtschaftsministeriums bis dato nicht erteilt worden; dies vor allem deshalb, weil das laufende Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Projektauftrag sah weiters vor allem eine zeitnahe Erstellung eines Zwischenberichts vor. In diesem Zwischenbericht wurden auf Basis der dem Wirtschaftsministerium damals vorliegenden Informationen und Unterlagen nachforschungsbedürftige Gegengeschäfte der Berichtsjahre 2003 bis 2010 identifiziert. Festhalten möchte ich, dass die damals vorgenommene Klassifikation der Gegengeschäfte beziehungsweise der festgestellte Aufklärungsbedarf zum heutigen Zeitpunkt als eine historische Beschreibung erster Ergebnisse der ressortinternen Untersuchung anzusehen ist.

Die Taskforce kam im Zuge der Erstellung des Zwischenberichts vor allem zu dem Ergebnis, dass neue hieb- und stichfeste, sohin gerichtlich verwertbare Informationen vor allem aus dem laufenden Strafverfahren zu gewinnen sind. Der Zwischenbericht wurde im März 2013 mit Herrn Bundesminister Dr. Mitterlehner mündlich erörtert. Eine aktualisierte Fassung wurde dem Kabinett des Herrn Bundesministers im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellt.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen dieser Zwischenbericht 2013 und die aktualisierte Fassung vorliegen und ich daher auf diesen in meiner einleitenden Stellungnahme nicht näher eingehen muss.

Dem Vertragspartner wurde auf Grundlage der im Zwischenbericht der Taskforce als nachforschungsbedürftig dargestellten Gegengeschäfte in der Folge eine Liste offener Fragen übermittelt. Die seitens des Vertragspartners hierzu übermittelte Beantwortung war weitgehend allgemein gehalten. Zusätzliche Nachweise beziehungsweise Informationen zu einzelnen, als nachforschungsbedürftig klassifizierten Gegengeschäften wurden damals nicht übermittelt.

Ergänzend dazu wurde die Liste der offenen Fragen mit dem Vorstandsbeauftragten der Firma Airbus beziehungsweise EADS Dipl.-Kfm. Denker mündlich erörtert. Auch diese mündliche Erörterung brachte keine neuen Erkenntnisse. Dies bestärkte die Taskforce in der Einschätzung, dass gerichtlich verwertbare Informationen vor allem aus dem laufenden Strafverfahren zu gewinnen sind.

Das Wirtschaftsministerium und damit auch die Taskforce sind keine Ermittlungsbehörde. Die zuständige Fachabteilung im Wirtschaftsministerium nimmt nur eine inhaltliche Prüfung der Anrechenbarkeit der jährlich eingereichten Gegengeschäfte anhand der vorgelegten Einreichungsunterlagen vor.

Von diesem routinemäßigen Arbeitsprozess unabhängig prüft beziehungsweise prüfte die Taskforce, wie bereits ausgeführt, die Vollziehung des Gegengeschäftsvertrages ex post, also aus nachträglicher Sicht. Das Wirtschaftsministerium kooperiert mit den Strafverfolgungsbehörden. Es hat im Mai 2013 mit der Staatsanwaltschaft Wien eine Rahmenvereinbarung über die wechselseitige Gewährung von Amtshilfe und Akteneinsicht abgeschlossen.

Kommen für das Wirtschaftsministerium neue Informationen, sohin solche, die der zuständigen Fachabteilung im Prüfungszeitraum nicht vorgelegen sind, ans Licht, werden diese entsprechend berücksichtigt. Das Wirtschaftsministerium nimmt diesfalls eine rückwirkende Aberkennung von Gegengeschäften vor. Zur rückwirkenden Aberkennung ist das Wirtschaftsministerium gemäß Punkt 7.3 des Gegengeschäftsvertrages berechtigt. Das Wirtschaftsministerium kann eine solche aber nur reaktiv und nur aufgrund neu hervorgekommener hieb- und stichfester, sohin letztlich gerichtlich verwertbarer Informationen vornehmen.

Das von der Staatsanwaltschaft Wien in Auftrag gegebene wirtschaftskundliche Gutachten des Sachverständigen Dr. Konezny hat die zuständige Fachabteilung im Wirtschaftsministerium im Sommer 2018 im Wege der Taskforce erhalten. Die daraus ableitbaren, für das Wirtschaftsministerium neuen Informationen wurden bei der Prüfung der Anrechenbarkeit einzelner Gegengeschäfte bereits im September 2018 im Rahmen der aktuellen Beeinspruchung berücksichtigt. Konkret wurden im Zuge dessen vom Wirtschaftsministerium 37 Gegengeschäfte rückwirkend aus der Anrechnung genommen, bei denen diese neu hervorgekommenen Tatsachen offenkundig einer Anrechnung entgegenstehen. So wurde zum Beispiel das hier im Ausschuss thematisierte Gegengeschäft Dana Austria GmbH ebenso wie Ramonda rückwirkend aus der Anrechnung genommen. Diese rückwirkende Aberkennung von 37 Gegengeschäften wurde dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Aufgrund der wiederum sehr zurückhaltenden Antwort des Vertragspartners sehen wir uns in unserer Einschätzung erneut bestätigt, dass gerichtlich verwertbare Informationen vor allem aus dem laufenden Strafverfahren zu gewinnen sind.

Zum Sachverständigengutachten Dr. Konezny möchte ich Folgendes festhalten: Laut Gutachten sind bis auf wenige Ausnahmen der tatsächliche Abschluss der Gegengeschäfte, die faktische Durchführung der Gegengeschäfte und die faktische Verrechnung und Bezahlung der Gegengeschäfte festzustellen und nachzuvollziehen. Das Wirtschaftsministerium hat den Vorschlag des Sachverständigen Dr. Konezny, noch weitere Gutachten einzuholen, selbständig aufgegriffen und bereits ein Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Aicher zu den aufgeworfenen Fragen – zu tatsächliche Vermittlung ist gleich sachliche Entsprechung und Plausibilisierung der Höhe des Anrechnungsbetrages ist gleich österreichische Wertschöpfung – eingeholt.

Zur tatsächlichen Vermittlung, also der sachlichen Entsprechung: Der Sachverständige Dr. Konezny konnte bei 80 Drittgeschäften die sachliche Entsprechung nicht feststellen oder nachvollziehen. Der vom Wirtschaftsministerium beauftragte Univ.-Prof. Dr. Aicher hat 72 dieser Drittgeschäfte als anrechenbar und lediglich acht als nicht anrechenbar gewertet.

Plausibilisierung der Höhe des Anrechnungsbetrages ist gleich österreichische Wertschöpfung: Laut dem vom Wirtschaftsministerium eingeholten Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Aicher gilt als bestimmende Größe für das anzurechnende Kreditierungsvolumen der Auftragswert ohne Umsatzsteuer, nicht jedoch die Höhe des inländischen Wertschöpfungsanteils. Aus dem Gegengeschäftsvertrag lässt sich laut Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Aicher für die Anrechenbarkeit keine Mindesthöhe österreichischer Wertschöpfung ableiten. Eine Mindesthöhe widerspreche der abwägenden Einzelfallbeurteilung. Bei Exportgeschäften besteht laut Gutachten im Gegengeschäftsvertrag ein Zielkonflikt zwischen der Erreichung der grundsätzlichen Ziele, der technologiepolitischen Schwerpunkte, der wirtschaftlichen Stärkefelder und der größtmöglichen österreichischen Wertschöpfung. So sind beispielsweise auch Geschäfte mit geringer österreichischer Wertschöpfung anrechenbar, sofern dafür andere Zielkriterien stärker verwirklicht werden. Dieser Zielkonflikt kann nach Ansicht von Univ.-Prof. Dr. Aicher nur durch eine Ermessensentscheidung des Wirtschaftsministeriums aufgelöst werden. Im als Beispiel hervorgehobenen Fall Dana Austria GmbH hat das Wirtschaftsministerium aufgrund der aktualisierten Informationslage von diesem Ermessen Gebrauch gemacht und dieses Gegengeschäft im September 2018 rückwirkend und zur Gänze aus der Anrechnung genommen.

Das Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Aicher sollte laut den mir vorliegenden Informationen im Wirtschaftsministerium dem Ausschuss bereits zur Verfügung gestellt worden sein. In die abschließende Bewertung der Gegengeschäfte werden die Erkenntnisse aus diesem Gutachten ebenfalls einbezogen werden. Ich weise aber darauf hin, dass die konkrete Auslegung des Gegengeschäftsvertrages eine Rechtsfrage ist, die nur Gerichte abschließend klären können. Einer solchen Klärung kann und will ich aber nicht vorgreifen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf abschließend wie folgt zusammenfassen: Das Wirtschaftsministerium hat die eingereichten Gegengeschäfte und deren Anrechnungen seit 2003 auf Basis des Gegengeschäftsvertrages umfassend und wiederholt geprüft. Die Taskforce hat vor allem im Zwischenbericht 2013 nachforschungsbedürftige Gegengeschäfte identifiziert. Die Erkenntnisse der Taskforce, aber auch neue Informationen aus dem Ermittlungsverfahren wie etwa das Gutachten vom Sachverständigen Dr. Konezny werden laufend bei der Prüfung der Anrechenbarkeit der Gegengeschäfte berücksichtigt. Aberkennungen werden beziehungsweise wurden auch rückwirkend vorgenommen.

Das Wirtschaftsministerium hat für die im Zeitraum 2003 bis 2010 eingereichten Gegengeschäfte ein Anrechnungsvolumen von rund 3,3 Milliarden dem Vertragspartner mitgeteilt. Danach nahm das Wirtschaftsministerium aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen bis zur Klärung offener Sachverhalte keine weiteren Anrechnungen vor. Ich weise darauf hin, dass auch die anerkannten 3,3 Milliarden keine starre Größe sind, sondern auch hier rückwirkende Aberkennungen vorgenommen werden können und solche dem Vertragspartner auch bereits mitgeteilt worden sind. Vor diesem Hintergrund ergibt es sich auch, dass die Taskforce ihre Tätigkeiten noch nicht abgeschlossen und daher auch noch keinen Abschlussbericht erstellt hat.

Das Wirtschaftsministerium kooperiert mit den Strafverfolgungsbehörden. Eine Entlastung betreffend der Gegengeschäfte wurde bis dato nicht erteilt. Der Gegengeschäftsvertrag befindet sich derzeit noch im Abwicklungsstadium. Eine abschließende Beurteilung erscheint daher derzeit nicht möglich. Kommt das Wirtschaftsministerium aufgrund des laufenden Strafverfahrens zu neuen hieb- und stichfesten Informationen, werden diese bei der Anrechnung der Gegengeschäfte auch rückwirkend entsprechend berücksichtigt. Betreffend die Einforderung der Pönale bleibt meines Erachtens die erst nach Abschluss aller Ermittlungen vorzunehmende Endabrechnungen abzuwarten.

Abschließend erlaube ich mir, festzuhalten, dass ich seit Herbst 2002 mit der Leitung der Taskforce Gegengeschäfte betraut bin. Ich kann mich daher nicht exakt an den Inhalt eines jeden Telefonats, E-Mails, einer jeden Besprechung oder an jedes konkrete Gegengeschäft sowie einzelne Zahlenwerte erinnern und ersuche diesfalls schon jetzt um Nachsicht. – Vielen Dank.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Nur zur Klarstellung: Ich glaube, 2012 war das, nicht 2002.

Mag. Stefan Weiland: Ja, das war ein Fehler. Danke für den Hinweis.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Dann wären Sie Ihrer Zeit wesentlich voraus gewesen.

Mag. Stefan Weiland (erheitert): Danke für den Hinweis.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bitte. – Ich darf sofort im Namen des Herrn Vorsitzenden mit der Erstbefragung beginnen. Da wäre einmal die Frage: Wie groß war die Abteilung im Wirtschaftsministerium, die für die Prüfung der Gegengeschäfte zuständig war?

Mag. Stefan Weiland: Man muss es so formulieren: In der Abteilung, die für die Gegenprüfung der Gegengeschäfte zuständig war, gab es einen gewissen Anteil von Mitarbeitern, die für diese Prüfung vorgesehen waren. Das war bis 2006 eine Abteilung unter der Leitung von Kollegen Dr. Natich, danach war das unter der Leitung von Mag. Fina. Ich kann es nur ungefähr sagen, die genaue Größe der gesamten Abteilung habe ich jetzt nicht im Kopf. Es waren auf jeden Fall mindestens zwei Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen für die Bearbeitung der Gegengeschäfte vorgesehen. Das war aber im Lauf der zeitlichen Abfolge ein unterschiedlicher Wert.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bei dieser Besetzung kann man davon ausgehen, dass nicht mehr geprüft werden konnte, als rein formularmäßig vor den Beamten gelegen ist. Ein Besuch bei dem jeweiligen Unternehmen zum Beispiel war also offenbar nicht möglich – oder sehen Sie das anders?

Mag. Stefan Weiland: Da muss man vielleicht auch wieder den zeitlichen Verlauf darstellen. Es ist so, dass die grundsätzliche Prüfung natürlich eine aktenmäßige Prüfung ist. Das heißt, es gibt Einreichunterlagen beginnend mit der Gegengeschäftsbestätigung, allfällige weitere Beilagen. Die zuständige Fachabteilung hat nach meinen Beobachtungen und der Durchsicht der Akten im Bedarfsfall auch diverse Nachweise angefordert.

Jetzt komme ich zum zeitlichen Verlauf, wie sich die Administration des Gegengeschäftsvertrages darstellt. Es ist so, dass die Bearbeitung bis zu einem gewissen Grad verfeinert worden ist und die Dokumentation dann aufwendiger gemacht worden ist. Man hat dann ab dem Berichtsjahr 2006, jetzt nach meiner Erinnerung, zum einen auch eine Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt, die auch diesen Part übernommen hat, dass man eben zu den Unternehmen hingeht und sich Belege vorlegen lässt.

Das Zweite ist, dass man einen Teil, eine zusätzliche Expertise auch dadurch reinzuholen versucht hat, indem man die sogenannte Plattform Gegengeschäfte eingerichtet hat, an der Vertreter verschiedener Ministerien, der Sozialpartner, aber auch Wirtschaftsforscher beteiligt waren und sind, die zusätzlich eine inhaltliche Einschätzung über die Anrechnung der Gegengeschäfte abgegeben haben.

Das heißt, um es noch einmal zusammenzufassen: Jetzt in meiner Rückschau sehe ich das so, und das ergibt sich auch aus der Dokumentation dieser Prüfvorgänge, dass der Ablauf natürlich etwas verfeinert worden ist. Basis waren immer einmal die schriftlichen Einreichunterlagen; auch dafür gibt es aktenmäßige Belege, dass auch telefonisch nachgefragt worden ist, per E-Mail nachgefragt worden ist bei Unternehmen. Das ist eben im Zusammenwirken mit der Plattform Gegengeschäfte und den beauftragten Wirtschaftsprüfern geprüft worden. Das heißt, jetzt haben wir einen Stand, dass das im Vergleich zum Beginn schon etwas verfeinert ist, würde ich sagen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke schön. – Sie sind in Ihrem Statement schon auf die Frage der inländischen Wertschöpfung eingegangen. Wir haben also diesen Punkt 5.3.1, glaube ich, des Gegengeschäftsvertrages, der besagt: entweder zur Gänze in Österreich oder ein angemessener Teil. Wir haben Ergebnisse von den unterschiedlichen Prüfungsunternehmen. Da schwanken die Wertschätzungsanteile, beginnend mit etwa 30 Prozent und gehen bis circa 75 Prozent. Die erste Frage: Hat es angesichts dieser sehr weiten Regelung im Gegengeschäftsvertrag eine Richtlinie des Ministeriums oder auch eine der Plattform Gegengeschäfte gegeben, in welcher Form und in welcher Höhe die Wertschöpfung erforderlich ist, damit so ein Geschäft angerechnet wird?

Mag. Stefan Weiland: Ich möchte vielleicht zu Beginn meines Statements gleich kurz auf das von mir erwähnte Gutachten, das unser Haus aktuell eingeholt hat, Bezug nehmen. Darin hat der Gutachter auch die Genese der vertraglichen Bestimmungen betreffend die Wertschöpfung anhand der Unterlagen, die aus dem Zeitraum der Vertragsverhandlungen vorliegen, dargestellt. Anhand dieser Darstellung sieht man, dass ein fixer Anteil, ein fixer Prozentsatz für die zu erreichende Wertschöpfung nur einmal kurz ein Thema war, aber – man kann sagen – zum Großteil der Vertragsverhandlungen nicht thematisiert worden ist und auch nicht als vertragliche Bestimmung vorgesehen war, auch im Zuge der verschiedenen Entwürfe des Gegengeschäftsvertrages. Insofern haben die Vertragsparteien offenbar damals das nicht als einen Punkt angesehen, der explizit zu regeln war. So stellt sich das einmal aus Sicht des Gutachters dar.

In der Praxis hat sich das nach meinen Nachforschungen dann so gezeigt, dass sich die zuständige Fachabteilung bei der Prüfung der eingereichten Gegengeschäfte im Bedarfsfall Ursprungszeugnisse, österreichische Ursprungszeugnisse, hat vorlegen lassen. Man hat sich im Vorfeld überhaupt einmal, um jetzt intern ungefähr ein Gefühl zu bekommen, welche Wertschöpfung ein adäquater Prozentsatz wäre, auch erkundigt – nach meinen Nachforschungen. Auch bei der Wirtschaftskammer hat man nachgefragt, was in den diversen Branchen typischerweise der Wertschöpfungsanteil ist, zum Beispiel in der Automobilbranche und so weiter. Das ist eine Branche, die halt auch vom hohen Grad der Arbeitsteiligkeit gekennzeichnet ist und eben auch typischerweise viele Zulieferbetriebe umfasst – das nur auch als Beispiel. Da wurde, glaube ich, weil ich mich jetzt grob erinnere, in unserem Haus damals die Auskunft erteilt, dass da, ich weiß nicht, so ungefähr 25, 30 Prozent ein typischer Anteil der österreichischen Wertschöpfung sind, bei einer solchen Art von Produkten.

Das heißt, ein fixer Anteil war nach meiner jetzigen Erinnerung, würde ich sagen, nicht festgelegt, aber ich weise noch einmal darauf hin: Wenn man sich eben die Entstehungsgeschichte des Gegengeschäftsvertrages in diesen Punkten ansieht, war es offenbar auch nicht das Thema, das die Vertragsparteien zu einem großen Thema gemacht haben.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich will Sie jetzt nicht fragen, ob es nicht notwendig gewesen wäre, im Vertrag so etwas zu etablieren, denn das werden wir auf rechtliche Überlegungen gründen. Gehe ich aber recht in der Annahme, es ist jeweils der gesamte Betrag des Gegengeschäftes anerkannt worden? Also auch wenn jetzt nur 25 Prozent inländische Wertschöpfung waren, wäre es ja eine Möglichkeit zu sagen, dann anerkenne ich nur 25 Prozent, aber es waren immer 100 Prozent.

Mag. Stefan Weiland: Der Gutachter oder der Sachverständige Dr. Konezny lässt das in seinem Gutachten, so wie ich das lese, auch ein bisschen so anklingen: Warum hat man das eben nicht nur anteilig angerechnet? Also in der Praxis war das im Prinzip so, dass es eine Ja-Nein-Entscheidung war. Das heißt: Ist es anrechenbar, erfüllt es die Kriterien des Gegengeschäftsvertrages oder nicht?

Da konnte natürlich - - Ich habe jetzt nicht jedes einzelne Gegengeschäft vor Augen, aber so wie sich das für mich darstellt, wäre das ein möglicher Grund gewesen, dass der niedrige Wertschöpfungsanteil tatsächlich auch dazu führt, dass es nicht angerechnet wird. Wenn aber eine Anrechnung vertretbar erschienen ist, dann wurde das auch zu 100 Prozent angerechnet. Ja, so sehe ich das.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Als Jurist würde man von einem beweglichen System sprechen. (Auskunftsperson Weiland: Ja!) Gut, lassen wir die Wertschöpfung. Uns ist jetzt bei der Bearbeitung der zahlreichen Unterlagen aufgefallen, dass es zahllose Geschäfte gegeben hat, die beim Ministerium eingereicht wurden, meistens über EBD oder von EADS, und sehr lange Zeit danach kamen von sogenannten Brokern Provisionsabrechnungen, die wortgleich die Formulierung beinhalteten, wie sie in der Liste der eingereichten Gegengeschäfte war. Es könnte daher der Gedanke aufkommen, dass irgendjemand von diesen Listen einfach die dort genannten Einträge übernommen hat. Haben Sie diesbezüglich irgendwelche Anhaltspunkte?

Mag. Stefan Weiland: Also ich habe jetzt natürlich auch, sei es in den Medien - -, diese Art der Darstellung vor allem auch aus den Medien entnommen. Es ist so, dass der typische Einreichprozess so läuft, dass eben bis Ende Mai der Vertragspartner schriftlich die Gegengeschäftslisten samt Gegengeschäftsbestätigung und sonstige Unterlagen einzureichen hat.

Das war eigentlich ein Prozess, der – nach meiner Erinnerung an die Nachforschungen – so ausschaut, dass das eigentlich immer über EADS oder Eurofighter Jagdflugzeug GmbH gegangen ist. Ich persönlich, nach meiner Erinnerung an die Unterlagen, habe jetzt die EBD da nämlich nicht als so einen wichtigen Player wahrgenommen, das ist das eine.

Das Zweite ist, das möchte ich hier nur der Vollständigkeit halber anmerken: Es gibt zum einen einmal diese Abfolge der Administration dieser eingereichten Gegengeschäftsunterlagen – also diese Gegengeschäfte, wie sie sich eben in unseren Ministeriumsunterlagen darstellen, wie das auch in der Öffentlichkeit dargestellt worden ist. Und es gibt die Zahlungsflüsse über diese Vector-Zahlungskaskade – so nenne ich es jetzt einmal – im Hintergrund, und wie es offenbar scheint, wie sich jetzt im Nachhinein herausstellt, hat man offenbar - - gibt es offenbar Unterlagen und auch Verträge und wie es scheint auch Abrechnungen, dass man für abgeschlossene Gegengeschäfte im Hintergrund Provisionen verrechnet hat. Wenn ich mich jetzt richtig entsinne, auch an Protokolle der vergangenen U-Ausschusssitzungen, war das, glaube ich, auch in weiterer Folge schon ein Thema, dass vonseiten EBD oder EADS ja offenbar eine Kommunikation mit Vector stattgefunden hat, die wir jetzt nicht wahrgenommen haben. Also ich kann natürlich jetzt nicht ausschließen, dass man im Hintergrund diese Berichte einfach weitergeleitet hat.

Aus meinen Nachforschungen – jetzt der Unterlagen, die ich im Haus bei uns gesehen habe – kann ich aber dazu keine - -, habe ich dazu keine konkrete Wahrnehmung, die mir das näher erhellen würde. Das ist etwas, was ich aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen heraus wahrnehme, aber nicht aus dem, was ich an Unterlagen oder auch Gesprächen bei uns im Haus gesehen oder geführt habe.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Daran schließt gleich die Frage an, Sie haben Vector schon genannt: Ist aus Ihren Unterlagen hervorgegangen, dass da sogenannte Broker am Werk waren, die für diese Gegengeschäfte Provisionen verlangt haben?

Mag. Stefan Weiland: Also aus den Unterlagen, die ich gesehen habe – und ich denke, ich habe alle Gegengeschäftsbestätigungen einmal in Papierform in der Hand gehabt –, ist mir das nie aufgefallen, ja. Also das heißt, aus den Unterlagen, die bei uns im Haus vorliegen, ist mir kein Hinweis darauf aufgefallen, dass es so ein Brokernetzwerk gegeben haben könnte, geschweige denn, dass man das auch im Wirtschaftsministerium wahrgenommen hat.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Das gilt also für die Beamten des Ministeriums. Sie sagen, die konnten nicht wissen, was sich da im Hintergrund abgespielt hat.

Mag. Stefan Weiland: Das sehe ich auch so, ja. Also ich habe keinen Hinweis, dass man das hätte wahrnehmen können. – Das muss ich jetzt wirklich sagen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bis zu welchem Zeitpunkt gilt das?

Mag. Stefan Weiland: Na ja, bis zu dem Zeitpunkt, wo dann eben auch der damalige Bundesminister Dr. Mitterlehner die Einrichtung der Taskforce beschlossen hat.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Also 2012.

Mag. Stefan Weiland: 2012 schätze ich, denn da war das dann auf jeden Fall schon ein Thema. Man muss da vielleicht auch dazusagen, dass es in den Berichtsjahren bis 2010 halt noch eine förmliche Anrechnung, auch mit diversen Korrekturen, gab, wo auch jetzt noch Korrekturen stattfinden.

Ab dem Berichtsjahr 2011 gibt es deswegen ja auch keine förmlichen Anrechnungen mehr. Man muss auch immer dazusagen, das Berichtsjahr wird dann immer erst im nächsten Kalenderjahr behandelt. Das ist so quasi immer eine Rückschau auf die eingemeldeten Gegengeschäfte des Vorjahres. Ab da hat man auch keine förmlichen Anrechnungen mehr vorgenommen. Man hat das jetzt nur entsprechend dem Prozedere im Gegengeschäftsvertrag entgegengenommen, die Einreichungen, die sind ja bis jetzt weitergelaufen. Man hat natürlich auch das Prüfprozedere begonnen, aber keine formellen Anrechnungen mehr zugestanden; das ist das eine.

Wie soll ich sagen, das Zweite ist, das ist jetzt meine Wahrnehmung, auch aus den Gesprächen mit der Fachabteilung: Man war dann auch dort eigentlich sehr bestrebt, möglichst nur mehr schriftlich mit dem Vertragspartner zu verkehren, einfach um auch da kein Risiko einzugehen, weil es auch Medienberichte gab, dass in Deutschland die zuständigen Mitarbeiter bei EADS – damals – möglicherweise Gegenstand von Strafverfahren sind. Damit wollten wir auch da kein Risiko eingehen. Also der Leiter der Fachabteilung war da sehr bestrebt, eher Distanz zu halten und eigentlich den Kontakt dann auch nur mehr schriftlich abzuwickeln.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Gut, ich danke vielmals. – Herr Vorsitzender, bitte.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Danke, Herr Verfahrensrichter. Wir können nunmehr in die Befragung der Auskunftsperson durch die Damen und Herren Abgeordneten einsteigen.

Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Holzinger-Vogtenhuber, mit 6 Minuten Redezeit in der ersten Runde. – Bitte.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Sehr geehrter Herr Mag. Weiland, vielen Dank fürs Kommen! Ja, meine Fragen möchte ich gleich an Ihr Eingangsstatement anschließen. Sie haben gesagt, es sind nach dem Fertigwerden des Gutachtens von Herrn Konezny 37 Gegengeschäfte aberkannt worden. Waren diese 37 in Ihren kritischen Anmerkungen, die Sie damals an Eurofighter geschickt haben, enthalten?

Mag. Stefan Weiland: Das könnte ich jetzt nicht auswendig sagen – sage ich ganz ehrlich. Ich muss aber auch dazusagen – ich habe es in meinem Eingangsstatement auch erwähnt –, dass es zum einen eine historische Betrachtung ist. Unser kritisches Statement aus dem Jahr 2013 beruht auf den damals vorliegenden Unterlagen, und wenn Sie sich den damaligen Zwischenbericht auch ansehen, ist es so, dass wir oder ich in diesem Zwischenbericht insbesondere Drittgeschäfte kritisch beleuchtet habe, weil sich das für mich damals natürlich so dargestellt hat, einmal ungeachtet dessen, wie das dann vollzogen worden ist – das jetzt mehr aus Prüfersicht –, dass eine Menge Drittgeschäfte nur so belegt sind, die Vermittlungstätigkeiten nur so belegt sind, dass ich ein Dankesschreiben habe, das immer irgendwie ähnlich aussieht. Das hat mir jetzt, ungeachtet dessen, was Univ.-Prof. Dr. Aicher jetzt auf rechtlicher Ebene dazu analysiert hat, als Prüfer - - da habe ich mich schwer getan, das nachzuvollziehen.

Insofern ist zum Beispiel der Fall Ramonda aktuell auch deswegen aus der Anrechnung genommen, weil sich jetzt überhaupt ergeben hat, dass ja Herr Ramonda zum Beispiel dann bei der Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft etwas ganz anderes gesagt hat, als er gegenüber dem Wirtschaftsministerium bestätigt hat. Insofern wäre das jetzt ein konkreter Fall, der mir einfällt, der tatsächlich damals auch in der Liste der nachforschungsbedürftigen Gegengeschäfte war.

Ich sage offen, ich habe es jetzt nicht abgeglichen. Das war auch jetzt nicht mein Ziel, weil ich es eben als historische Abhandlung sehe. Die neuen Erkenntnisse, die sich aus dem Konezny-Gutachten ergeben, beruhen ja zum Teil auch auf Zeugenaussagen. Wie ich daraus lese, sei es über Provisionszahlungen et cetera oder über Vermittlungstätigkeiten, sind das quasi Informationen, die wir damals auch nicht bekommen konnten.

Für mich ist es aber schon ein grundsätzlicher Pfeiler aus unserem damaligen Zwischenbericht, dass diese Drittgeschäfte zumindest nachforschungsbedürftig sind, weil sie in der Vermittlungstätigkeit nicht immer gut belegbar sind.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Sie sind aber heute noch immer Leiter der Taskforce Gegengeschäfte. Das heißt: Sind Sie hergegangen und haben diese damals kritische Stellungnahme an Eurofighter – die ich Ihnen auch vorlegen möchte und auf die es ja nicht wirklich schlüssige Antworten gegeben hat, was Sie in einem Aktenvermerk im Anschluss an die Antworten auch schreiben –, diese kritischen Punkte, die Sie angeführt haben, mit dem Gutachten, das dann nach dem Sommer oder im Juni 2018 von Herrn Konezny vorgelegt worden ist, verglichen und sind Sie sie dann durchgegangen?

Das heißt: Hat man versucht, sich aus dem Gutachten Antworten zu holen? Meine Frage bezieht sich darauf: Sie haben Dana bereits angesprochen, Sie haben Ramonda angesprochen. Vielleicht blättern wir kurz auf die Seite 3 Ihres Briefes.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ich glaube, Sie haben die Dokumentennummer nicht gesagt.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Entschuldigung! Das ist die Nummer  59790, Lieferant das Wirtschaftsministerium. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist Ihr Schreiben an Eurofighter, und unter Punkt 3, Seite 6 von 22, führen Sie unter anderem auch Gegengeschäfte, die durchgeführt worden sind, an: MAN-Nutzfahrzeuge mit dem Ministry of Defence in Großbritannien. (Auskunftsperson Weiland: Das war Seite 3 von ?) – Seite 6 von 22, unter Punkt 3. (Auskunftsperson Weiland: Ah, okay!) – Genau.

Darauf möchte ich mich beziehen. Eingangsfrage: MAN-Nutzfahrzeuge und Ministry of Defence, was war damals Ihre Stellungnahme? Warum haben Sie dieses Gegengeschäft kritisch gesehen?

Mag. Stefan Weiland: Das war damals - - Also: Warum habe ich es damals kritisch gesehen? Aus den mir damals vorliegenden Unterlagen war mir nicht klar oder war für mich letztendlich nicht nachvollziehbar, abschließend nachvollziehbar, ob der sachliche Erfüllungsbereich erfüllt war. Das war ja ein Geschäft, da wurden eben Lkws – nach meiner Erinnerung – hier gebaut und dann weitergeliefert, um sie, glaube ich, mit einem Aufbau zu versehen. Das war aber ein Geschäft, wo auch die britische Regierung eingeschaltet war, jetzt nach meiner Erinnerung. Für mich hat es einfach nicht in das System gepasst, wie der Gegengeschäftsvertrag diese Kriterien vorsieht – also es war eher ein formaler Ansatzpunkt.

Also im klassischen Fall habe ich eben ein Unternehmen auf der anderen Seite – also anderen Seite –, auf der Gegengeschäftspartnerseite des Vertragspartners, das jedenfalls aus dieser Anlage 5 ist, also aus einer Liste von Unternehmen, die zum Vertragspartner dazugehören – jetzt salopp gesagt –, und hier ein österreichisches Unternehmen. Das war da in der Form so nicht der Fall, und für eine Vermittlungstätigkeit waren aber auch die Unterlagen, nach meinem Dafürhalten damals, nach der ersten Durchsicht, nicht ausreichend substanziiert, um hier wieder ein klassisches Drittgeschäft zu sehen.

Wie gesagt, das war damals auch ein - - Man muss vielleicht auch dazusagen, das muss man sich natürlich auch noch vor Augen halten: Das war natürlich ein Bericht, der relativ schnell erstellt werden sollte. Das heißt, nach der ersten Durchsicht muss man mal zu einer Entscheidung kommen und sagen: Okay, ich finde die Anhaltspunkte, dass ich die Kriterien des Gegengeschäftsvertrages erfüllt sehe, oder ich finde diese Anhaltspunkte nicht. – Ja? Und damals war es für mich etwas, wo ich gesagt habe: Na ja, reicht noch nicht aus.

Und dieser Begriff nachforschungsbedürftig – muss man jetzt auch dazusagen – ist bewusst so gewählt, weil er einfach auch noch insofern ergebnisoffen ist, wenn man sagt: Okay, das ist einmal ein Zwischenstand, das ist einmal - - wo ich sage, da schaue ich einmal drüber, da sage ich, okay, da stehen wir halt mal. Es ist aber halt noch nicht zu sehen, dass man da unter Umständen eine abschließende Erklärung hat. Deswegen gab es auch eine Liste offener Fragen und so weiter, auch wenn das dann aus meiner Sicht mit dem Vertragspartner nicht so fruchtbringend war, muss ich sagen, weil die sich in der Antwort eher allgemein gehalten haben. Und auch bei der mündlichen Erörterung war das halt auch eher etwas, wo jetzt keine neuen Informationen zu dem, was wir nicht ohnehin schon in den Unterlagen vorliegen hatten, zu gewinnen waren.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Also ganz konkret: Haben Sie die Vermittlungstätigkeit hier infrage gestellt, Sie haben gesagt, es ist nicht nachvollziehbar, warum hier dieses Gegengeschäft eingereicht wird, wenn es keine Vermittlungstätigkeit durch Eurofighter oder dementsprechende Organisationseinheiten, die dafür auch zuständig sein hätten können, gegeben hat.

Dann möchte ich Ihnen auch noch das Konezny-Gutachten vorlegen, nämlich genau diesen Teil 2, wo darauf auch eingegangen wird, im Gutachten von Herrn Konezny. Das ist die Nummer  64173, Seite 211. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn Sie da bitte blättern könnten, 211 von 357, zu dem Punkt „Sachliche Entsprechung“.

Also Sie stellen infrage, dass es eine Vermittlungstätigkeit gegeben hat, stellen die Frage an Eurofighter. Eurofighter liefert keine ausreichende Antwort an Sie, inwiefern die Vermittlungstätigkeit gegeben gewesen wäre. Jetzt kommt dann das Gutachten, das über sieben Jahre lang gebraucht hat und sich wirklich intensiv damit beschäftigt hat, in dem steht:

„Das MOD“ – Ministry of Defence – „ist kein qualifizierter Gegengeschäftspartner. Seitens des BMWA“ –Wirtschaftsministeriums – „gab es die Zusage [...], dass die Geschäfte als Gegengeschäfte anerkannt werden. Ohne die Berücksichtigung dieses Geschäftes als Gegengeschäft wäre der Geschäftsabschluss nicht zustande gekommen.“

Auf der nächsten Seite: „Vermittler oder Dritte, die EADS zurechenbar sind, waren in Anbahnung, Zustandekommen und Abschluss des Geschäftes nicht involviert.“

Wie ist der aktuelle Stand dieses Gegengeschäftes?

Mag. Stefan Weiland: Es gibt hierzu eine Liste der einzelnen Gegengeschäfte. (Die Auskunftsperson hält ein Schriftstück in die Höhe.) Das ist jetzt nur etwas umfangreicher, ich kann aber versuchen, es aus dieser Liste rauszusuchen.

Es ist generell so, dass man sagen muss, dass natürlich die Gegengeschäfte, die der Sachverständige hier kritisch beleuchtet hat, vonseiten der Fachabteilung auch noch einmal als in Nachforschung befindlich gekennzeichnet wurden. Diese Liste, die ich hier habe, ist so quasi ein vorbereiteter Entwurf für die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, die aktuell an unser Haus gerichtet worden ist, in der nämlich auch ein aktueller Stand und eine aktuelle Liste verlangt worden ist; insofern müssen wir das da raussuchen.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Rheinmetall hat ja insgesamt 787 Millionen Euro an Gegengeschäften eingereicht. Das ist gut ein Fünftel des gesamten Volumens, das Österreich gefordert hat.  Wenn das Gutachten sagt, es hat weder eine Vermittlung gegeben, noch ist der Gegengeschäftspartner anzuerkennen und nicht als Gegengeschäftspartner zu identifizieren, anzurechnen, wäre natürlich interessant, was damit passiert. Wo stehen wir da? – Das wäre die Frage.

Mag. Stefan Weiland: Also, um so viel auch grundsätzlich zu sagen: Es ist so, dass wir natürlich jetzt auch nach wie vor keinen Endstand haben, wo wir sagen können, es ist alles fertig und alles ist erledigt. Es ist so, dass eben das, was ich in meinem Eingangsstatement erwähnt habe – diese 37 Gegengeschäfte, die jetzt einmal zur Aberkennung angemeldet worden sind, eben brieflich EADS oder Airbus mitgeteilt worden sind –, quasi ein erstes Ergebnis daraus ist – von Gegengeschäften, wo es wirklich offenkundig ist, dass da eine Anerkennung im Zuge der Abrechnung nicht möglich ist.

Man muss aber auch dazusagen, dass das natürlich nicht die einzigen Gegengeschäfte sind, wo eine Reaktion auf dieses Gutachten vom Sachverständigen Dr. Konezny stattfinden wird. Ich habe vor Kurzem auch wieder einmal mit Mag. Fina telefoniert, und nach meiner Erinnerung an dieses Telefonat war der Stand der, dass sehr wohl auch noch weitere Gegengeschäfte abseits dieser, die jetzt schon beansprucht worden sind, geprüft werden. Das heißt, es ist noch nicht klar, dass quasi bei den anderen alles schon paletti ist, um es ganz salopp zu sagen, sondern dass eben solche Dinge auf jeden Fall derzeit noch geprüft werden.

Es ist halt so – vielleicht noch einmal nur eine grundsätzliche Anmerkung dazu –: Wir versuchen bewusst – hinsichtlich dessen, wie wir uns öffentlich äußern –, uns nicht derart festzulegen, dass uns der Vertragspartner dann entgegenhalten kann: Ja, das oder jenes findet ihr ja eh alle toll, und das ist alles super. – Insofern muss man schon sagen, dass wir das deswegen auch bewusst vorsichtig formulieren, um quasi unsere Position gegenüber den Vertragspartnern im Hinblick auf mögliche Streitigkeiten – im Extremfall eben bei der Einforderung des Pönales – nur möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Deswegen gebe ich zu – das mag jetzt vielleicht hier in diesem Ausschuss nicht so toll klingen, wenn ich mich bei manchen Dingen vorsichtig ausdrücke –, im Zweifelsfall werde ich dafür plädieren, Dinge nochmals kritisch zu beleuchten. Das ist das eine, einmal meine persönliche Sicht der Dinge. Das Zweite ist, dass unser Haus – das sehe ich auch nach meiner Wahrnehmung tatsächlich so – eben immer nach dem Grundsatz vorgeht, dass wir, solange diese Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, eben bewusst Dinge nicht neu anrechnen, im Sinne von dem Vertragspartner zugestehen, dass das vertragskonform erfüllt ist.

Insofern halte ich auch dieses Gegengeschäft für eines, das man aus meiner Sicht – das ist jetzt aber meine persönliche Einschätzung – auf den Prüfstand stellen wird.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Auf uns wirkt dieses Gegengeschäft, als wäre es ein Geschenk an Eurofighter/EADS vonseiten Österreichs gewesen. Wenn die Vermittlung von EADS oder von Dritten wie auch das Zustandekommen, die Anbahnung und der Abschluss des Gegengeschäfts im Gutachten von Herrn Konezny in Frage gestellt werden und das auch von Ihnen in Ihren Fragen an Eurofighter aufgeworfen wird, weil es überhaupt keinen Beweis für eine Vermittlung gibt, dann wirkt das auf uns wie ein Geschenk an Eurofighter, besonders das Volumen: 787 Millionen Euro – das ist fast ein Fünftel von dem, was man verlangt hat.

Sind Teile vom Rheinmetall-MAN-Gegengeschäft aberkannt worden? Befindet sich das unter den 37 aberkannten?

Mag. Stefan Weiland: Wie ich schon vorhin begonnen habe: Ich müsste das aus dieser Liste herausholen. Ich bin vorsichtig, ich kann Ihnen jetzt nicht auswendig aus dieser Vielzahl von Gegengeschäften sagen, welches einzelne Gegengeschäft aberkannt worden ist oder nicht – das sage ich auch ganz ehrlich. Wir müssten das aus der Liste raussuchen, das ist aber wahrscheinlich etwas aufwendig, weil sich die Gegengeschäfte ja über mehrere Jahre ziehen.

Soweit ich mich erinnern kann, waren diese Lkw-Lieferungen ein Auftrag, der über mehrere Jahre gegangen ist, sprich nicht nur in einem. Es hat wahrscheinlich relativ bald begonnen. Wir können aber einmal schauen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Sieben bis zehn, richtig.

Mag. Stefan Weiland: Genau, eben. Das heißt, wenn wir hier - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Wenn das im Moment zu schwierig zu erheben ist: Würden Sie diese Liste dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen?

Mag. Stefan Weiland: Punkt eins einmal: Meine Vertrauensperson hat mir gerade die Gegengeschäftsbestätigungsnummer gesagt, vielleicht finden wir es anhand dessen.

Ich habe per se kein Problem, es zur Verfügung zu stellen, an sich ist das aber – natürlich nur – ein Vorentwurf für die Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage – ich glaube, die Nummer ist 2418, wenn ich mich recht erinnere. Die ist an sich in Vorbereitung und das wird dann auch ein Bestandteil dessen sein, muss man auch dazusagen. Das Parlament wird also diese Liste bekommen.

So, das war jetzt die Nummer tausend - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): 1 013. Soll ich die vier Nummern sagen? Brauchen Sie die vier Nummern? – 1 013.

Mag. Stefan Weiland: Dann tue ich mir leichter. Also genau, wir haben hier - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Noch einmal ganz kurz zum Aufbau dieser Liste: Diese Liste, wie sie ans Parlament übermittelt werden wird, enthält die Gegengeschäftsbestätigungsnummer, ein Spalte mit den österreichischen Partnern und den ausländischen Partnern, aus welchem Berichtsjahr (Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber: Und das Volumen!), welche Anrechnungssumme und hinten eine Anmerkungsspalte.

Die Anmerkungsspalte umfasst im Prinzip entweder gar nichts oder den Begriff in Prüfung – das sind diese Gegengeschäfte ab 2011, das heißt diejenigen, die formal überhaupt noch nicht anerkannt sind –, dann gab es die für Verfahren Anrechnungskorrektur – das sind Dinge, wo jetzt schon offenkundig dem Vertragspartner aufgrund neuer Tatsachen eine Anrechnungskorrektur mitgeteilt worden ist – und diejenigen, wo Nachprüfung steht. Beim Begriff Nachprüfung sind das diejenigen Gegengeschäfte, die aufgrund des Gutachtens von Konezny markiert sind.

Das heißt, eine relativ große Zahl von Gegengeschäften ist hier mit Nachprüfung markiert. Dank Ihrer Hilfe mit der Gegengeschäftsbestätigungsnummer geht es für mich jetzt leichter (aus den Unterlagen vorlesend): Bei 1 013 MAN Nutzfahrzeuge mit dem Ministry of Defence in Großbritannien ist hinten auch der Begriff Nachprüfung angemerkt. Das heißt, das ist eines der Gegengeschäfte, das quasi auch noch auf dem Prüfstand steht.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Es sind vier: dann 1 311.

Mag. Stefan Weiland: 1 311, Moment. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) 1 311 aus dem Berichtsjahr 2008: Auch hier steht (aus den Unterlagen vorlesend) Nachprüfung. Das ist also quasi auch noch auf der Liste drauf, die aus dem Gutachten Konezny resultiert.

1 607, das ist das Berichtsjahr 2009. (Die Auskunftsperson blättert neuerlich in den Unterlagen.) Ich ersuche Sie um Verständnis, dass es jetzt ein bisschen dauert, denn ich habe nicht alle auswendig im Kopf. Das ist also etwas, wo ich schon nachschauen muss. (Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber: 1 608!) – 1 608 war das, okay, danke. 1 607 gibt es auch (aus den Unterlagen vorlesend), das war ein Geschäft mit EADS Deutschland. 1 608 war eben dann mit dem Ministry of Defence. Auch hier steht Nachprüfung. Was war das letzte?

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Das letzte wäre 1 809. Ich gehe da ebenfalls von einer Nachprüfung aus.

Mag. Stefan Weiland (in den Unterlagen blätternd): Ich gehe auch davon aus, einen Moment bitte. 1 809 (aus den Unterlagen vorlesend), auch hier: für Nachprüfung vorgemerkt.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Das ist einmal ein positives Zeichen, dass man dann sowohl auf Ihre Kritik als auch auf die Kritik des Gutachters reagiert.

Wie aber hat es dazu kommen können, dass solch derartig fragwürdigen Gegengeschäfte – mit einem so immens hohen Volumen, die man wirklich als Geschenk betrachten kann – überhaupt einmal angerechnet worden sind? Wo ist da das Problem gelegen?

Mag. Stefan Weiland: Also zum einen einmal kann ich jetzt weder Ja oder Nein sagen, dass es ein Geschenk ist – das ist wahrscheinlich eine politische Bewertung. Der Punkt ist der, dass das natürlich – wie soll ich sagen – aus meiner Sicht ein Gegengeschäft ist, das insofern eine Sonderrolle einnimmt, weil wir hier nicht die typischen Partner eines Gegengeschäfts haben – nämlich eben ein österreichisches Unternehmen auf der einen Seite und einen Vertragspartner aus dem Airbus-Konzern –, sondern das britische Ministry of Defence.

Ich erinnere mich daran, dass ich mit dem Leiter der Fachabteilung auch über dieses Thema diskutiert habe. Er hat mir damals dann zu erklären versucht, welche formalen Gründe doch dafür sprechen können, dass das eben unter den Kriterien des Gegengeschäftsvertrages anrechenbar ist. Ich sage ganz ehrlich, ich habe das nicht mehr auswendig im Kopf, was er mir damals gesagt hat.

Es gab da offenbar die Ansicht – nämlich eher nach einem formalen Ansatz, wie ich mich zu erinnern glaube –, dass es unter diese Kriterien passt. Es ist halt so ein Beispiel dafür, dass man unterschiedliche Sichtweisen entwickelt, ob ein Geschäft eben anrechenbar ist, ob es den Kriterien des Gegengeschäftsvertrages entspricht.

Ich sage auch dazu, dass ich jetzt aus meiner Rolle heraus sicher einen kritischeren Ansatz gewählt habe, wahrscheinlich vielleicht manchmal auch einen überkritischen Ansatz – das muss man der Fairness halber auch sagen. Es ist so: Ich habe nämlich in meiner Liste der nachforschungsbedürftigen Gegengeschäfte auch Dinge drinnen gehabt, wo mir halt aufgefallen ist, dass irgendwo etwas nicht gescheit ausgefüllt ist oder so, sprich auch vergleichsweise banale Dinge, die man auch leicht nachforschen kann oder die vielleicht irgendwo an anderer Stelle zu finden sind.

Es war also auch, muss man dazusagen, eine sehr vorsichtige Einschätzung. Da war es natürlich schon etwas, wo ich halt aus meiner Sichtweise der Kriterien des Gegengeschäftsvertrages nicht nachvollziehen konnte, dass es anrechenbar ist. Die Fachabteilung hatte aber – nur so viel erinnere ich mich eben an dieses Gespräch; ein Telefonat, glaube ich, war es – offenbar einen anderen Zugang: dass es doch formal in sich Gründe gibt, die das erlauben.

Ich bin mir nicht sicher, ob es dazu in den Akten – ich weiß es nicht auswendig –, die an das Parlament übermittelt worden sind, nämlich in Akten der Fachabteilung meine ich jetzt, auch eine Darstellung gibt; das weiß ich nicht auswendig, muss ich ehrlicherweise sagen.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Sie können sich aber nicht mehr erinnern, ob das wirklich sachliche Gründe waren oder ob sie politischer Natur waren.

Mag. Stefan Weiland: Nein, es waren eher so formal- -, also sie haben definitiv schon nach sachlichen Gründen geklungen, das muss ich der Fairness halber sagen. Es war nicht quasi so: Da hat jemand angeschafft, es muss sein. – So wurde es mir nicht erklärt, muss ich dazusagen, nein.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Okay. Trotz allem aber – wenn Sie sagen, Sie waren vielleicht überkritisch –: Wenn sowohl Vermittlung, Anbahnung, Zustandekommen und Abschluss infrage gestellt werden, dann erachte ich das nicht als überkritisch, sondern einfach als ein Aufzeigen von Problemfeldern, die auftauchen.

Vielleicht noch zu den 37 Gegengeschäften, die aberkannt worden sind: Haben Sie das Volumen dieser aberkannten Gegengeschäfte bei der Hand, können Sie uns das nennen?

Mag. Stefan Weiland: Ich bin da vorsichtig mit Zahlenwerten, auswendig weiß ich es jetzt nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob wir das entsprechende Erledigungsschreiben, eine Kopie davon mithaben. Da müsste man - -, da ergibt es sich möglicher - - Das Gesamtvolumen wird da aber auch nicht draufstehen – nein, meiner Erinnerung nach nicht. Also ich müsste das jetzt ausrechnen, sage ich ganz ehrlich. Wenn ich jetzt irgendeine Summe nenne, bringt das nichts, weil die wahrscheinlich nicht stimmen wird.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Sie haben im Eingangsstatement gesagt, Eurofighter wurde mitgeteilt, dass gewisse Gegengeschäfte aberkannt worden sind: Wie hat Eurofighter auf diese Aberkennungen reagiert?

Mag. Stefan Weiland: Man muss dazusagen, das ist ja ein jährliches Prozedere, eine jährliche Abfolge: Eurofighter meldet neue Gegengeschäfte ein und unser Haus hat dann 120 Tage für eine Beeinspruchung Zeit, ansonsten gelten die grundsätzlich als anerkannt.

Was ich jetzt sage, ist eigentlich eine Rückschau – nicht auf die letzte Beeinspruchung oder das letzte Antwortschreiben von Airbus, sondern meiner Erinnerung nach auch schon davor –, dass eher – wie soll ich sagen – in den meisten Fällen die Antwort ist: Das können sie nicht wirklich nachvollziehen, warum wir dieses eine oder andere Gegengeschäft kritisch sehen, und dass man halt auch um Gespräche dazu ersucht.

Es ist aber schon so, dass sich – vielleicht auch summarisch in der Rückschau betrachtet; ich habe schon diesen Eindruck – jetzt halt die Positionen verhärten, dass sich Airbus halt – untechnisch gesprochen – einzementiert hat, eigentlich sehr vorsichtig geworden ist und einmal abwartend ist. Das ist so in Summe mein Eindruck.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Vielleicht kommen wir nun zu Punkt vier Ihres Briefes, den Sie an Eurofighter gerichtet haben. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Sie zählen da unglaublich viele Unternehmen auf, also wirklich seitenweise Unternehmen, die da kritisch hinterfragt werden (in den Unterlagen blätternd und daraus vorlesend): Starlim, Ebner Industrieofenbau, dann es geht weiter mit Palfinger, Zauner und, und, und.

All diese – das ist eine Summe von über 200 Millionen Euro, ich habe mir das zusammengerechnet – haben lediglich ein Dankesschreiben vorgelegt. Sie schreiben, dass jegliche Dokumentation fehlen würde und dieses Dankesschreiben überall gleich ist, also fast wortident. Wie haben Sie das bewertet?

Mag. Stefan Weiland: Also zum damaligen Zeitpunkt – man kann es ja, glaube ich, aus dem Erledigungsschreiben eh schon herauslesen – war ich nämlich insofern skeptisch, weil für mich anhand eines Schreibens, das relativ allgemein gehalten ist und – wie soll ich sagen – halt immer auch sehr ähnlich klingt, schwer nachvollziehbar war, was in dem Zusammenhang dann wirklich die konkrete Vermittlungstätigkeit war.

Das ist jetzt die Sicht des Prüfers. Aus Sicht eines Prüfers sucht man halt nach einem Beleg oder einem Indiz, anhand dessen man nachvollziehen kann, ob das, was da behauptet wird, stimmt. Das war halt damals - - Bei diesen Schreiben war ich da eher skeptisch.

Man muss dazusagen und vielleicht auch noch ein bisschen erklären, wie da in der Hinsicht die Administration des Gegengeschäftsvertrages in der zeitlichen Abfolge verlaufen ist. Es hat dann zu dieser Frage, welche Kriterien - - Man muss noch weiter ausholen, vielleicht noch einen Schritt weiter: Wenn man den Gegengeschäftsvertrag durchliest, sieht man, dass es da verschiedene Bestimmungen zur Anrechenbarkeit gibt, verschiedene Kriterien. Die sind immer eher formaler Natur, aber es gibt gewisse Kriterien, also ein gewisses Gerüst, anhand dessen man quasi festlegen oder feststellen kann, ob ein Gegengeschäft anrechenbar ist oder nicht.

Dann haben wir die Bestimmungen – den Text – zum Themenbereich Drittgeschäfte, und die sind ja schon im Vertrag sehr dürftig. Wir haben also eigentlich im Vertrag die Situation, dass dieser Bereich weit weniger determiniert ist als die Kriterien der klassischen Gegengeschäfte.

Das hat dann auch dazu geführt, dass das Wirtschaftsministerium eben schon 2008, wenn ich mich recht erinnere, Univ.-Prof. Dr. Aicher – den ich heute in meinem Eingangsstatement zitiert habe – mit einem Gutachten beauftragt hat, um eben den Vertragstext einer Interpretation zuzuführen – nach welchen Kriterien Drittgeschäfte anrechenbar sind. Das hat dann auch zu einer offenbar durchaus kontroversiellen Diskussion des Wirtschaftsministeriums mit dem Vertragspartner geführt. Formal oder formell hat das der Vertragspartner auch nie anerkannt.

Ja, wie gesagt ist es aber so, dass es insofern eine unterschiedliche Handhabung gibt, dass ich - -, dass dann das Haus – das Wirtschaftsministerium – auch ein Formular entwickelt hat, anhand dessen das einreichende Unternehmen belegen musste, welche Vermittlungstätigkeiten vorgenommen worden sind. Man hat dann also aufgrund dessen auch die Administration des Ganzen verändert.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Noch einmal zu meiner Frage, denn das ist mir in der Antwort nicht klargeworden: Es gibt lediglich ein Dankesschreiben für die Vermittlung, aber keine Beweise für die Vermittlung selbst. Die Dankesschreiben sind bei diesen zig Unternehmen – diese über 200 Millionen an Gegengeschäften – überall fast wortident. Selbst Prof. Aicher schreibt in seiner Feststellung – das wird im Konezny-Gutachten zitiert –, dass „der Darlegungslast nicht schon dadurch entsprochen wird, dass die EF GmbH eine Gegengeschäftsbestätigung des österreichischen Geschäftspartners vorlegt, die nicht mehr als eine ‚Danksagung‘ für einen helfenden Kontakt enthält.“ – Es muss dem Wirtschaftsministerium glaubhaft und überprüfbar gemacht werden.

Wenn Sie nun sagen, es war weder glaubhaft noch prüfbar – Sie schreiben ja in Ihrem Schreiben an Eurofighter, dass es nicht überprüfbar war –, warum wird es angerechnet und was passiert weiterhin mit diesen zig Millionen an Gegengeschäften, die laut Ihnen nicht überprüfbar sind und die laut Prof. Aicher ebenfalls nicht reichen, weil es lediglich eine Danksagung gibt?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist vorbei!

Mag. Stefan Weiland: Vielleicht noch zur Beantwortung dieser Frage. Weil ich in meinem Eingangsstatement auf diese 37 Gegengeschäfte, die jetzt eben zur Aberkennung vorgesehen sind, eingegangen bin, greife ich beispielshaft auf – Hausnummer (in den Unterlagen blätternd) –: Ebner Industrieofenbau war eines dieser Gegengeschäfte, die damals auch in meiner Liste drinnen waren. (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Aberkannt?!) – Ja, es ist jetzt zum Beispiel auch aberkannt.

Es ist natürlich schon so, dass – das muss man noch dazusagen, vielleicht auch noch einmal kurz zur Erklärung – unser Haus aktuell - -, und zwar aufgrund des Gutachtens Konezny, wo dieser insofern zwei Fragestellungen aufgeworfen hat, dass er sagt: Na ja, diese Fragestellungen gibt ja der Gutachtensauftrag nicht her!, das sind Rechtsfragen, deren Lösung ihm verwehrt bleiben. Aufgrund dieses Gutachtens hat dann unser Haus ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.

Der Gedanke war halt der – Konezny bezieht sich ja auch auf das Gutachten Aicher aus 2008, wo die Kriterien für Drittgeschäfte anhand des Gegengeschäftsvertrages einmal näher beleuchtet werden –, dass jetzt auch wieder Aicher mit einem neuen Gutachten beauftragt wird, und zwar zur Präzisierung. Das hat man in Form von - - Man hat ihm eine Liste von Fragen zur Verfügung gestellt, eben zum Themenkomplex Drittgeschäfte und zum Themenkomplex inländische Wertschöpfung.

Jetzt ist es so, jetzt haben wir die Situation: Aicher hat das jetzt eher aus rechtlicher Sicht noch näher differenziert, hat sich das noch näher angeschaut und hat auch nicht festgestellt - - Er hat diese einzelnen Perioden der Administration der Gegengeschäfte auch unterschiedlich beleuchtet und kam da zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach seiner Analyse haben wir die Situation – sagt er –, dass quasi in dieser ersten Phase diese Dankesschreiben, bis dieses neue Formular eben in Verwendung gekommen ist, wo die Vertragspartner die Vermittlungstätigkeit näher darlegen mussten - - Seiner Meinung nach haben wir die Situation, dass, wenn sich jetzt zum Beispiel die Zeugen im Zuge der Einvernahme nicht an die Vermittlungstätigkeit erinnern können, nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass keine stattgefunden hat. Es ist also so, dass eben sehr wohl in dieser zweiten Phase, wo eben dann dieses Formular in Verwendung gekommen ist, nach seiner rechtlichen Einschätzung eine unterschiedliche Behandlung erforderlich ist.

Er führt zum Zweiten auch ins Treffen, dass für die ältere Phase, die doch teilweise schon mehr als zehn Jahre zurückliegt, der Vertragspartner natürlich auch aufgrund der Anrechnungspraxis des Hauses darauf vertrauen konnte, dass hier eine gewisse Auslegung des Vertrages vorliegt.

Das heißt insofern muss man sagen: Ja, es ist schon so, dass dieses neue Gutachten uns schlicht und einfach eine neue Sichtweise gegeben hat und wir daher jetzt auch, eben deswegen - - Das steht in dieser Liste, die wir Ihnen dann übermitteln werden, natürlich auch drinnen. Diese Dinge, also Nachprüfung: Das ist eben auch Teil der Analyse, dass man sagt: Okay, Konezny sagt, die und die Dinge sind kritisch; Aicher liefert uns jetzt eine rechtliche Analyse, nämlich wo welche Kriterien zur Anwendung zu bringen sind. – Und aufgrund dessen wird das halt auch noch einmal verifiziert.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Ich habe leider keine Redezeit mehr, ansonsten hätte ich gerne noch eine Frage nachgeschossen.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Mag. Weiland, Danke für Ihr Kommen und die schon sehr umfangreichen Informationen, die Sie uns hier liefern konnten. Sie haben ja in Ihrem Eingangsstatement gesagt, dass Sie im Prinzip, wenn ich das richtig verstanden habe, jedes Gegengeschäftspapier einmal in Händen hielten. Das heißt, Sie sind ein durchaus profunder Kenner dieser Materie, wahrscheinlich derjenige, der sich in den letzten Jahren am meisten damit auseinandergesetzt hat.

Ich beginne aber mit einer allgemeinen Frage: Haben Sie sich im Zuge Ihrer Tätigkeit auch mit der Historie beschäftigt, mit anderen Gegengeschäften, die es in Österreich schon gegeben hat oder auch in anderen Staaten, beispielsweise in Staaten der Europäischen Union?

Mag. Stefan Weiland: Also im Zuge meiner Tätigkeit im Rahmen der Taskforce war das jetzt kein Thema im engeren Sinn.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Es war kein Thema, aber hat man irgendwo Erfahrungswerte mitbekommen, wie das früher oder woanders abgehandelt wurde?

Mag. Stefan Weiland: Ich spreche jetzt bewusst nur von meiner Tätigkeit in der Taskforce. (Abg. Ottenschläger: Ja!) Diese Vergleichswerte - - Bei punktuellen Fragestellungen ist es diskutiert worden und ist es auch besprochen worden: Wie war das vielleicht sonst, die Handhabe?

Im Prinzip, so wie sich das für mich darstellt, ist jeder Gegengeschäftsvertrag ein Unikum und beruht auch auf den besonderen Anforderungen des jeweiligen Falles.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Wäre das jetzt also in dem Fall zum Beispiel nicht vergleichbar mit dem Gegengeschäftsvertrag, den es in den Achtzigerjahren gegeben hat? Wenn er überhaupt noch vorliegt, aber das nehme ich schon an.

Mag. Stefan Weiland: Ja, also aus meiner Sicht - - Ich habe jetzt auch zu wenig Anhaltspunkte, um das so global beantworten zu können.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Okay. – Sie haben es ja auch schon erwähnt und es wurde auch schon danach gefragt: Die Höhe der Gegengeschäftsverpflichtung sind ja 4 Milliarden Euro. (Die Auskunftsperson nickt.) Sie haben gesagt, derzeit stehen quasi 3,3 Milliarden Euro mehr oder weniger da. Davon sind aber einige noch in Schwebe, würde ich jetzt einmal so interpretieren, bei denen die Frage ist, wie sehr, in welcher Höhe sie anerkannt werden, ob sie anerkannt werden.

Was mich interessieren würde: Wir haben heute auch schon sehr viel von der Wertschöpfung gesprochen. Das stellt natürlich ein wesentliches Kriterium bei der Erfüllung der Gegengeschäfte dar, aber auch alle anderen Zielkriterien sind wesentlich. (Die Auskunftsperson nickt.) Bleiben wir aber kurz bei der Wertschöpfung: Hätten Sie da eine Zahl oder ein Gefühl, wie hoch die durchschnittliche Wertschöpfung bei den anerkannten Gegengeschäften ist? Sozusagen: Gibt es da einen Durchschnittswert oder ein Gefühl?

Mag. Stefan Weiland: Ich habe schon vorhin, glaube ich - - Bei den Fragen vom Herrn Verfahrensrichter, glaube ich, bilde ich mir ein, war das schon kurz Thema. Das, was ich so aktuell im Kopf habe, waren jetzt diese Erkundungen der Fachabteilung auch bei der Wirtschaftskammer, was so die typischen Wertschöpfungswerte in verschiedenen Branchen sind: eben wie zum Beispiel in der Automobilbranche so 25, 30 Prozent; also eben typisch für so eine Branche, die ja durch Zulieferbetriebe, durch eine sehr arbeitsteilige Produktion gekennzeichnet ist. (Abg. Ottenschläger: Mhm!)

Ich muss aber auch dazusagen: Aus dem Vertrag, wie ich ihn lese, kann ich halt auch von Vornherein keine konkrete Grenze erkennen, dass ich sage: Na ja, es muss ein bestimmter Wert sein. (Abg. Ottenschläger: Ja!) Das war offenbar auch nicht der Wille der Vertragsparteien.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Darauf habe ich auch nicht abgezielt. Das ist klar. (Auskunftsperson Weiland: Ja!) Dazu werden wir auch noch kommen, dass die Kriterien möglicherweise etwas zu weit gefasst sind, um sie eben entsprechend prüfen zu können.

Die Frage, die sich aber natürlich ergibt, was wir herausarbeiten wollen, ist: Wie sehr hat die österreichische Wirtschaft und wie sehr haben damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und alle, die am Standort sind, profitiert? Das ist natürlich auch ein wesentlicher Punkt für die Zukunft, dahin gehend, wie man damit umgeht. Deswegen wäre es für uns einfach interessant, eine Einschätzung zu haben, beispielsweise bei dem Kriterium Wertschöpfung, was da wirklich übriggeblieben ist.

Mag. Stefan Weiland: Vielleicht auch ein Verweis in diesem Zusammenhang, was ist übergeblieben, was war dann die konkrete Wertschöpfung im Durchschnitt: Das lässt sich aus den Unterlagen, die ans Parlament übermittelt worden sind, entnehmen. Es hat eben eine Menge von Prüfungen durch Wirtschaftstreuhänder gegeben, und da wurde dieser Wertschöpfungsanteil auch immer wieder ermittelt.

Der war jetzt, denke ich einmal, aber da müsste ich jetzt, also wie gesagt - - Also um jetzt einen genauen Durchschnittswert zu nennen, bin ich zu vorsichtig, das sage ich ganz ehrlich. Ich glaube aber schon, dass es immer ein sichtbarer Anteil war. Also die Automobilbranche ist vielleicht so ein Anhaltspunkt, würde ich sagen.

Das Zweite: Ob die Wirtschaft profitiert hat, war jetzt weniger ein Thema für mich aus meiner Rolle heraus. Das habe ich jetzt am Rande mitbekommen, dass es schon auch Darstellungen gegeben hat oder gibt, die zum Beispiel in der Flugzeugbranche in Österreich tatsächlich seit dem Inkrafttreten des Gegengeschäftsvertrages Umsatzsteigerungen wahrgenommen haben.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Mhm. – Sie haben ja auch schon die Arbeit der Taskforce skizziert und wie das alles gelaufen ist. Was mich auch interessieren würde: Sie müssen ja überprüfen, ob die Kriterien mit den verschiedenen Zielvorgaben bei einem Gegengeschäft erfüllt sind oder nicht. Sind Sie der Meinung, dass man einen solchen Vertrag in Zukunft anders ausgestalten müsste? Was ich damit meine, sind gerade die Kriterien, die zu dieser Überprüfung dienen. Müsste man die enger fassen?

Mag. Stefan Weiland: Vielleicht auch wieder ein Verweis auf ein voriges Statement: Das, was mir bei den Drittgeschäften eben aufgefallen ist, ist, dass hier im Gegensatz zu dem Gerüst an Kriterien, das der Gegengeschäftsvertrag für die allgemeinen Gegengeschäfte vorsieht, der Gegengeschäftsvertrag sehr wenige Informationen vorsieht – der aktuelle, über den wir jetzt sprechen. Das heißt, das ist so ein Punkt, wo ich jetzt einmal ganz vorsichtig sage: Lücken im Gerüst. – Oder Lücke ist vielleicht ein hartes Wort, aber zumindest - - Es war ja offenbar Wille der Vertragsparteien. Aber das wäre schon ein Punkt, wo man sagt: Na ja, wenn, dann sollte das Kriteriengerüst schon alle Bereiche in ähnlicher Qualität abdecken. – Das ist das eine.

Das Zweite ist natürlich eine Frage, die ich mir selber öfters gestellt habe, nämlich angesichts der medialen Diskussion. Die Frage ist – na ja –, ob ein Gegengeschäft aufgrund des Vertrages tatsächlich abgeschlossen worden wäre oder nicht. (Abg. Ottenschläger: Mhm!)

Ich muss gestehen, es ist natürlich schwierig, das in vollziehbare, in administrierbare Kriterien zu fassen. Insofern verstehe ich jetzt schon – oder glaube ich zu verstehen – den Willen der Vertragsparteien in der Hinsicht, dass man eher formale Kriterien gefunden hat. Es muss halt auch - - Das ist halt auch eine Abwägung, wenn man so einen Vertrag gestaltet: Habe ich Kriterien, die vielleicht sehr gut klingen, die einen sehr hohen Anspruch haben, die ich aber möglicherweise nicht vollziehen kann? Es ist halt auch ein bewegliches System, zu sagen: Wie vollziehbar sind die Kriterien, nämlich im Sinn von administrierbar? Wie kann ich es tatsächlich überprüfen? – Das ist das eine.

Das Zweite – aber das geht, glaube ich, schon etwas weit – ist: Natürlich wirkt sich auch alles auf den Preis, den man vereinbart, aus; also was die Sache komplizierter oder schwieriger macht, macht es, das Produkt, vielleicht auch teurer. (Abg. Ottenschläger: Ja!) Auch das ist eine Abwägung, die aber meiner Meinung nach letzten Endes politisch getroffen werden muss.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sie haben ja geprüft, und wenn man sich das jetzt anschaut: Einerseits haben wir über die Kriterien gesprochen. Auf der anderen Seite auch die Nachvollziehbarkeit: Unter welchem Aspekt sind gewisse Gegengeschäfte zustande gekommen? Sind Sie eben aufgrund dieses Vertrags zustande gekommen? Es gibt ja auch Beispiele – wir haben heute auch schon davon gehört –, dass andere Staaten Gegengeschäfte derart gestalten, dass man wirklich – ich drücke das jetzt einmal ein bisschen vereinfacht aus – auf das zu beschaffende Produkt – in dem Fall war das jetzt ein Flugzeug – abzielt und sagt: Wir wollen schauen, dass wir eine entsprechende Wertschöpfung, Technologietransfer et cetera haben und in Österreich darstellen können, aber gezielt auf das zu beschaffende Produkt. – Würden Sie das, Ihrer Erfahrung nach, die Sie ja reichlich gesammelt haben, auch so sehen, dass das eine Möglichkeit wäre, ein etwaiges Gegengeschäft im Sinne der österreichischen Wirtschaft zu gestalten?

Mag. Stefan Weiland: Also es ist sicher eine Variante, eine mögliche Variante, um so einen Vertrag zu gestalten, das hat es auch schon gegeben, sonst hätte man - - Man nennt das dann eben Wertschöpfungsverträge. Nach meiner Wahrnehmung gibt es so etwas auch schon in Österreich oder hat es das schon für militärische Beschaffungen gegeben. Wenn ich mich jetzt an das Lesen der Ausschussprotokolle oder einiger Ausschussprotokolle erinnere, bin ich mir nicht sicher, ob nicht sogar Präsident Dr. Peschorn das irgendwie auch als eine mögliche Variante zumindest nicht ausgeschlossen hat.

Es ist also schon ein denkbarer Weg deswegen, weil da einfach ein sehr klares Kriterium ist, das ich ja dann auch - - Da wird man wahrscheinlich dann möglicherweise Wirtschaftstreuhänder benötigen, um das nachzuprüfen, halt auch eben konkret anhand der Belege, aber das ist halt ein sehr klares, einfaches Kriterium.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Hat es aus Ihrer Sicht Gegengeschäfte gegeben, die Sie geprüft haben, bei denen Sie ganz eindeutig sagen: Ja, das ist im Sinne der Vertragspartner beziehungsweise dieses Gegengeschäftsvertrages gegeben, also würden Sie sagen, es gibt eine gewisse Anzahl an Gegengeschäften, bei denen man eindeutig sagt, das passt so?

Mag. Stefan Weiland: Ich denke schon, ja. Ich denke schon, ja. Auch da wieder noch meinen Hinweis, vielleicht nur zur Ergänzung: In der medialen Darstellung sind diese Dinge sehr verquickt: eben diese Zahlungskaskade im Hintergrund über das Vector-Netzwerk und die Gegengeschäfte, wie sie im Wirtschaftsministerium administriert worden sind. Das sind zwei Schienen, die eigentlich komplett auseinanderzuhalten sind, vorerst einmal - - (Abg. Ottenschläger: Völlig d’accord!)

Der Zusammenhang wurde nämlich - - Der wird nur hergestellt – nur –, wird hergestellt durch Unterlagen, die man gefunden hat durch den Herrn Gianfranco Lande, der eben halt auch Listen vorgelegt hat für - -, die diesen Konnex erst herstellen, aber der Konnex steht einmal am Papier. Das heißt also, man muss diese Dinge auseinanderhalten. Es gibt aus meiner Sicht sehr wohl Gegengeschäfte, die auch den Kriterien entsprechen, diesen formalen Kriterien, wie sie der Gegengeschäftsvertrag eben vorsieht.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Ich glaube, das ist ja ein ganz wichtiger Aspekt, den Sie jetzt hier erwähnt haben, dass man auch hier im Ausschuss auseinanderhält: Was ist die Frage der Gegengeschäfte per se und wie sind sie zustande gekommen (die Auskunftsperson nickt), was sind da dahinter für Zahlungsflüsse gelaufen. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass wir da immer wieder versuchen, das darzustellen.

Herr Mag. Weiland, die Gegengeschäfte sollten ja jetzt bis Ende 2018 erfüllt sein. Sie haben gesagt, es seien bis jetzt 3,3 Milliarden geprüft, davon wiederum sind ja etliche Gegengeschäfte noch nicht so, dass Sie sagen, die seien abschließend zu beurteilen. Wie geht das aus Ihrer Sicht jetzt in der Zeitachse weiter?

Mag. Stefan Weiland: Vielleicht auch einmal eine grundsätzliche Vorbemerkung, eben diese Unterscheidung: bis 2010, als quasi eine formelle Anrechnung stattgefunden hat, und ab Berichtsjahr 2011, als eben keine formelle Anrechnung stattgefunden hat. Das ist deswegen wichtig, weil wir für diese erste Zeitspanne die Möglichkeit haben, nach dem Gegengeschäftsvertrag, nach dem Punkt 7.3., den ich schon im Einleitungsstatement erwähnt habe, wenn neue Tatsachen hervorkommen, dass wir natürlich auch die Anrechenbarkeit in Zweifel ziehen, dass da auch noch einmal eine Anerkennungskorrektur gestartet werden kann. Das heißt, das eine ist einmal das, das Zweite für die neuen Gegengeschäfte ist sowieso - - steht noch unter Vorbehalt.

Das heißt, den weiteren Verlauf muss man sich überhaupt einmal jetzt aus praktischer Sicht so vorstellen – aus meiner Sicht –, dass man sagt: Na ja, es gibt noch ein laufendes Strafverfahren, das ist noch offen, aus dem Strafverfahren gibt es eben immer wieder neue Erkenntnisse, wie zum Beispiel das Gutachten Konezny, das uns tatsächlich auch in vielerlei Hinsicht für die Beurteilung der Gegengeschäfte weitergeholfen hat. Es ist aber dieses Strafverfahren noch nicht abgeschlossen, und insofern sehe ich es so, dass wir, solange nicht dieses Strafverfahren abgeschlossen ist, immer damit rechnen müssen, dass neue Tatsachen hervorkommen und daher natürlich auch ein Abschluss im Sinne einer Entlastung des Vertragspartners derzeit nicht möglich ist. (Abg. Ottenschläger: Mhm!)

Das heißt, um es noch einmal zu wiederholen: Die Erkenntnisse, mögliche neue Erkenntnisse aus dem Strafverfahren sind meiner Ansicht nach auch abzuwarten – abzuwarten im Sinne von: zu erwarten.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sie haben ja in Ihrem Eingangsstatement gesagt – und das war jetzt auch schon Thema und ist heute in der Früh bekannt geworden –, dass es eben ein Gutachten von Professor Aicher gibt, nur zu Ihrer Information: Wir Abgeordnete haben dieses noch nicht. Es ist wahrscheinlich jetzt schon eingelangt, aber es liegt uns noch nicht vor, das heißt, wir tappen da noch etwas im Dunkeln. Nichtsdestotrotz, Sie haben jetzt schon Etliches hier erwähnt, vielleicht nur ganz kurz: Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?

Mag. Stefan Weiland: Es wurde relativ zeitnah nach dem Einlangen des Gutachtens Konezny bei uns in Auftrag gegeben, ich habe auch eine Ausfertigung dieses Gutachtens mit. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Jetzt müsste ich nachschauen, ob ich das habe, auswendig wüsste ich jetzt nicht, wann es genau in Auftrag gegeben worden ist.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Also in etwa nur, ist jetzt nicht – ich brauche jetzt kein genaues - -

Mag. Stefan Weiland: Aber es muss im Herbst (Abg. Ottenschläger: Im Herbst?), Winter gewesen sein.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Man hat sich für den Prof. Aicher entschieden, weil er sich ja schon mit der Thematik auseinandergesetzt hat, nehme ich an.

Mag. Stefan Weiland: Genau. Der Gedankengang war der: Zum einen einmal Konezny, der diese offenen Fragen, diese zwei Themenkomplexe – nämlich sachliche Entsprechung, also Drittgeschäfte und inländische Wertschöpfung –als offene Fragen aufgeworfen hat, die er nicht beantworten kann.

Er bezieht sich ja auch auf das Gutachten, das Vorgutachten von Aicher aus dem Jahr 2008; und er interpretiert dieses Gutachten. Und da war unser Gedankengang natürlich: Wenn ich jetzt diese Frage näher präzisieren möchte, wende ich mich an den ursprünglichen Gutachter, der das Gutachten erstellt hat, auf das auch Konezny sich bezieht und dessen Plausibilität er ja auch, glaube ich, explizit im Gutachten nicht infrage stellt.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Ich glaube, wenn ich mir das richtig gemerkt habe und Sie richtig interpretiere, haben Sie gemeint, es sei ein ergänzendes Gutachten und jetzt nicht, so wie es manchmal durchaus der Fall ist, ein Gegengutachten.

Mag. Stefan Weiland: Ergänzend oder aufbauend würde ich es eigentlich nennen: Für den Bereich der inländischen Wertschöpfung ist es neu, für den Bereich der Drittgeschäfte baut es auf dem auf, was der Prof. Aicher damals schon, 2008, an Kriterien festgehalten hat. Es ist aber jetzt umfangreicher, detaillierter, auch aufgrund von umfangreichen Fragen, die unser Haus an ihn gerichtet hat. Das heißt, der Themenbereich Drittgeschäfte wird jetzt noch breiter beleuchtet.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Aber habe ich das auch richtig verstanden, er bezieht sich mehr auf die Rechtsfragen?

Mag. Stefan Weiland (nickend): Er bezieht sich auf Rechtsfragen, er gibt aber auch auf ausdrückliches Ersuchen des Auftraggebers, also unseres Hauses, zu einzelnen Gegengeschäften, die eben im Gutachten Konezny als kritisch angemerkt worden sind, eine Einschätzung ab, ob eine Anrechnung aus seiner Sicht vertretbar erscheint oder nicht. Das heißt, es enthält auch so quasi eine Art Handlungsempfehlung im weiteren Sinne.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Okay, danke - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, die Redezeit der ÖVP ist vorbei. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Mag. Weiland, Sie haben 2012 eine sehr wichtige Aufgabe vom damaligen Bundesminister Mitterlehner bekommen: Leiter der Taskforce Gegengeschäfte. Auf der anderen Seite ist Herr Hamberger von Norbert Darabos als Leiter der Taskforce Eurofighter eingesetzt worden.

Ich möchte zuerst fragen: Sie sind ja auch bei der Internen Revision. Seit wann sind Sie dort und in welcher Funktion? Vielleicht können Sie das kurz einmal erläutern.

Mag. Stefan Weiland: Ich bin in der Abteilung Interne Revision seit 2002, und die Abteilung leite ich - - So, jetzt haben Sie mich am falschen Fuß erwischt. Das war nicht allzu lange, bevor ich auch mit der Leitung dieser Taskforce beauftragt worden bin. Das heißt also, davor war ich stellvertretender Abteilungsleiter und als mein ehemaliger Chef in Pension gegangen ist, habe ich mich dann um die Leitung beworben und bin damit auch beauftragt worden. Die Beauftragung mit der Leitung der Taskforce Gegengeschäfte war dann Ende 2012, muss man dazusagen. Das war dann eigentlich ziemlich am Ende des Jahres.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben ein sehr gutes Verhältnis mit der Staatsanwaltschaft, laufend werden Informationen ausgetauscht. Jetzt eine Frage: Das Gutachten Kornetzky, wissen Sie, wie viele von den Gegengeschäften geprüft worden sind?

Mag. Stefan Weiland: Herr Dr. Konezny – ich weise deswegen darauf hin, denn bei mir im Ministerium gibt es einen Kollegen, nämlich den Herrn Mag. Konetzky, der auch Mitglied der Taskforce ist. Er ist der Leiter der allgemeinen Rechtsabteilung, und deswegen bin ich jetzt da so genau.

Also Dr. Konezny schreibt in seinem Gutachten – nach meiner Erinnerung –, dass er dann eine Stichprobenprüfung gemacht hat, dass er nämlich nicht alle, also nicht - - Ich gebe zu, das habe ich am Anfang vielleicht anders verstanden, als wir eben von diesem Gutachten erfahren haben. Ich bin am Anfang davon ausgegangen, dass es alle Gegengeschäfte umfasst – dem Gutachtenstext entnehme ich, dass er eine Stichprobe gezogen hat, die seiner Meinung nach aber repräsentativ ist und, glaube ich, zumindest etwa die Hälfte des Werts abdecken sollte. So habe ich es, glaube ich, jetzt verstanden.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wir haben 113 Gegengeschäfte. Von wie vielen insgesamt gibt es – Gegengeschäfte, die jetzt - -

Mag. Stefan Weiland: Also bis zum Zeitraum 2010, und um den geht es, waren es über 1 300 Gegengeschäfte, wobei man natürlich manchmal dazusagen muss, dass das, was der Sachverständige Konezny geprüft hat - - gewisse Sachverhalte, sich dann schon auf mehr Gegengeschäfte, als er jetzt anführt, beziehen lassen. Wenn ich zum Beispiel jetzt ein Unternehmen habe, wo Zeugen befragt worden sind, und die Zeugen sagen, sie können sich – ich weiß nicht – an Vermittlungsleistungen erinnern oder nicht zum Beispiel, dann bezieht sich das meines Erachtens natürlich auch auf alle Gegengeschäfte dieses Unternehmens. Insofern ist die Aussagekraft schon eine weiter gehende.

Und er schreibt schon in seinem Gutachten, wenn ich das richtig im Kopf habe, dass das schon eine repräsentative Auswahl insofern ist, dass man auch daraus ableiten kann, dass es schon eine relevante Größe aus der Gesamtmenge ist. So habe ich es verstanden, das Gutachten, muss ich dazusagen. Aber es ist mir schon bewusst: Das sind ungefähr etwas über 100 Gegengeschäfte, ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Von 1 300, und die restlichen werden dann angeblich nicht angesehen. Oder werden die von Ihnen als Leiter der Taskforce jetzt angesehen?

Mag. Stefan Weiland: Man muss dazusagen, es ist so, dass wir natürlich auch im Zuge unserer Tätigkeit jedes Mal, wenn neue Informationen hervorkommen, uns auch damit - - die dann einarbeiten und uns damit beschäftigen. Das eine ist eben das Gutachten Konezny. Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass da, wo sich Schlüsse für eine Gruppe von Gegengeschäften - -, wenn es zum Beispiel ein bestimmtes Unternehmen betrifft, wir dann schon den Schluss auch ausweiten auf Gegengeschäfte, die sich darunter subsumieren lassen; also wie ich eben vorhin ausgeführt habe. Das ist das eine.

Und das Zweite ist schon, wie ich es auch in der vorigen Fragerunde angeführt habe: Es gibt halt auch Gegengeschäfte, die jetzt per se noch unauffällig sind, und man muss dazusagen – auch das habe ich, glaube ich, schon erwähnt heute –, es ist so, dass dieser Punkt 7.3. des Gegengeschäftsvertrages es uns ja für diesen Zeitraum bis 2010, wo also schon eine formelle Anerkennung oder Anrechnung stattgefunden hat, dann ermöglicht, jetzt die Anrechnung quasi noch einmal aufzuschnüren, wenn neue Tatsachen hervorgekommen sind. Das heißt, dort, wo ich jetzt quasi eine Teilmenge von Gegengeschäften habe, die unauffällig waren, die jetzt nicht zum Beispiel im Gutachten Konezny als kritisch angemerkt vorkommen, die jetzt auch im Gutachten Aicher nicht behandelt werden, wo ich sonst keine neuen Anhaltspunkte habe, muss ich auch davon ausgehen, dass ich es momentan einmal bei dem Stand der Dinge belassen muss.

Das heißt nicht, dass es so sein muss; ich habe es im Eingangsstatement auch gesagt. Das ist keine starre Größe, diese momentan angerechneten 3,3 Milliarden. Wir sind jetzt aber auch aus rechtlicher Hinsicht darauf angewiesen, dass natürlich neue Tatsachen hervorkommen.

In unserem damaligen Zwischenbericht 2013 führen wir das auch aus. Da treffen wir auch eine Unterscheidung, dass wir sagen: Ja, diese und jene Gegengeschäfte stufen wir als nachforschungsbedürftig ein, es muss uns aber auch klar sein – das war in der damaligen Darstellung auch enthalten –, dass die rechtliche Durchsetzbarkeit nur dort möglich ist, wo ich jetzt nach diesem Punkt 7.3. eben neu hervorgekommene Tatsachen habe, und deswegen ist für uns auch der Schluss entstanden, dass eben das Strafverfahren, die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einen wesentlichen Aspekt darstellen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie waren seit 2012 Leiter der Taskforce. – Was war konkret Ihr Projektauftrag und wie viele Personen waren vorgesehen für die Überprüfung der Gegengeschäfte?

Mag. Stefan Weiland: Also ich habe den Projektauftrag noch einmal mitgenommen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Der Projektauftrag beschreibt den Anlass und die Ausgangssituation.

„Anlass der Erteilung des Projektauftrages durch den Herrn Bundesminister zur Einrichtung einer Task Force [...] sind Erhebungen seitens der Staatsanwaltschaft und diesbezügliche Medienberichte“ und so weiter. Das habe ich aber im Eingangsstatement schon erwähnt.

Die Zielbeschreibung: „Aufgrund der laufenden Erhebungen der Staatsanwaltschaft wird der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH erst dann die Entlastung für die Erfüllung des im Jahr 2003 abgeschlossenen Gegengeschäftsvertrages erteilt, wenn alle Verdachtsmomente geprüft und aufgeklärt worden sind. Mit der Task Force soll die Vollziehung des Gegengeschäftsvertrages im [...]“ – Wirtschaftsministerium – „überprüft werden“.

Dann sind noch zusätzliche Ziele definiert.

„Inhaltliches Ziel ist die Feststellung möglicher Vertragsverletzungen im Hinblick auf den Gegengeschäftsvertrag, welcher der Task Force auch zur Überprüfung der Vertragsbestimmungen zur Verfügung gestellt wird.

Dabei geht es auch darum, allfällige Vertragsverletzungen im Hinblick auf Rechtsfolgen wie Nachbesserung, Schadenersatz, Zusammenhang mit dem Grundgeschäft einer Überprüfung zuzuführen.“ Und so weiter, noch allgemeine Dinge.

Dann gibt es noch eine Fragenliste unter dem Punkt „Hauptaufgaben“, von der ich jetzt nicht alle vorlesen möchte, um den Rahmen nicht zu sprengen, die aber auch im Zwischenbericht – im Teil 2, wenn ich mich recht erinnere – abgehandelt worden sind. Das waren also quasi einzelne inhaltliche Fragestellungen.

Der Projektumfang ist aber aus den ersten beiden Dingen, die ich vorgelesen habe - - Das ist der Projektumfang, der sich aus dem damaligen Projektauftrag gegen Ende 2012 ergibt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Der ist sehr ausführlich gewesen.

Und das Personal, das Ihnen für die Überprüfung zur Verfügung gestanden ist?

Mag. Stefan Weiland: Danke für den Hinweis. – Die Taskforce umfasst drei Personen beziehungsweise hat drei Personen umfasst, also meine Person, dann eben Mag. Konetzky – deswegen vorhin der Hinweis –, das ist der Leiter der allgemeinen Rechtsabteilung, und die – bis Ende des Jahres – Leiterin des Center 2, das war eben die Sektion, die für die Administration des Gegengeschäftsvertrages zuständig ist, Frau Mag. Gierlinger, die mittlerweile aus dem Bundesdienst ausgetreten ist. Das waren die Personen, die für die Überprüfung zuständig waren.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ausschließlich für die Überprüfung oder für andere Tätigkeiten im Ministerium auch?

Mag. Stefan Weiland: Auch für an- - Also natürlich auch - - Diese Überprüfung war ein Teil des Aufgabenumfanges, die übrigen Aufgaben sind aber schon auch weitergelaufen, ja – mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Das war halt natürlich immer ein Abwägen, wie viel Zeit widmet man der einen Aufgabe oder der anderen Aufgabe.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das heißt, obwohl konkrete Anschuldigungen vorgelegen sind, dass Gegengeschäfte zu Unrecht abgewickelt worden sind – zu diesem Zeitpunkt, da hat es ein Strafverfahren, haben Sie auch angekündigt oder auch am Anfang Ihrer Ausführungen angesprochen, in Italien - - –, hat es hier vonseiten des Wirtschaftsministeriums kein zusätzliches Personal gegeben, das diese Gegengeschäfte überprüft hat?

Mag. Stefan Weiland: Man muss sich einmal nochmals den Projektauftrag vor Augen halten. Es geht um die Vollziehung des Gegengeschäftsvertrages im Haus. Das heißt, das ist schon eine Tätigkeit, die komplementär zu sehen ist zu dem, was die Staatsanwaltschaft macht, zu dem, was die Fachabteilung im Zuge des normalen Procederes macht, zu dem, was Wirtschaftstreuhänder im Rahmen unserer Beauftragung, also im Rahmen der Aufträge des Ministeriums, gemacht haben. Insofern ist das quasi ein Zusammenspiel aus verschiedenen Kräften. So muss man das meines Erachtens auch sehen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Aber Sie haben kein zusätzliches Personal bekommen? Haben Sie das jemals angefordert als Leiter der Internen Revision und gesagt (Auskunftsperson Weiland: Also wir haben auch - -!), dass Sie für diese Überprüfung zusätzliches Personal benötigen?

Mag. Stefan Weiland: Also ich habe in der Form jetzt kein zusätzliches Personal angefordert, man muss aber auch dazusagen, es ist auch eine grundsätzliche Frage, wie groß ich so eine Gruppe anlege. Wir haben auch diskutiert: Machen wir sie größer, machen wir sie nicht größer? Das, was sich aber aus meiner Wahrnehmung auch dann in der Durchführung gezeigt hat, ist, dass der Koordinierungsaufwand schon ein sehr hoher ist mit steigender Gruppengröße. Insofern war diese Gruppengröße durchaus einmal vom Koordinierungsaufwand her eh schon aufwändig genug.

Es ist aber so, muss man halt auch sagen – ich möchte noch einmal darauf hinweisen –, es ist eine komplementäre Tätigkeit zu anderen Dingen, die auch laufen, das heißt eben so wie Strafverfahren, also die Staatsanwaltschaft, so wie der Gutachter, den die Staatsanwaltschaft beauftragt hat, so wie die Ergebnisse der Wirtschaftstreuhänder, die eben unser Haus beauftragt hat. Also man muss das schon so sehen, dass das ein Zusammenspiel mehrerer Kräfte ist.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Kennen Sie Dr. Lohberger?

Mag. Stefan Weiland: Also ich kann mich jetzt nicht erinnern, ihn persönlich kennengelernt zu haben. Der Name sagt mir etwas; er war heute Vormittag nach meinem Informationsstand Auskunftsperson in diesem Ausschuss.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschäftsführer Offset Wirtschaftskammer und auch Teil, Mitglied der Plattform Gegengeschäfte. – Haben Sie mit ihm nie ein Gespräch geführt oder Kontakt gehabt, als Leiter der Taskforce, die das Ganze überprüft?

Mag. Stefan Weiland: Also man muss zum Thema Gespräche auch dazusagen, es ist so: Ich habe zu Beginn der Taskforce auch im Haus diverse Gespräche geführt und dabei feststellen müssen, dass nämlich die Sachverhalte zum Teil schon sehr weit zurückliegen und dass natürlich auch – wahrscheinlich auch aufgrund des heiklen Themas an sich – das, was die Leute mir erzählen konnten oder wollten, das weiß ich nicht, aber das, was den Menschen, mit denen ich gesprochen habe, erinnerlich war, nicht so substanziiert war, dass es mir immer weitergeholfen hat. Und das war schon auch meine Feststellung oder Einschätzung, zu sagen, das, was ich schriftlich bekomme, das, was ich schriftlich vorliegen habe, das, was ich aus Unterlagen ableiten kann, das hilft mir mehr weiter und führt zu einer valideren Einschätzung als Gespräche, die ja vage werden, wenn es zum Beispiel um konkrete, einzelne Gegengeschäfte geht, um Vorgänge, die weit zurückliegen. Und insofern, muss ich auch dazusagen, hat sich die Ausrichtung auch auf das fokussiert, nämlich auf das, was wir schriftlich nachvollziehen können.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gut, schriftlich nachvollziehen. – Also warum Sie nicht mit Dr. Lohberger gesprochen haben, verstehe ich ganz und gar nicht, denn das ist der Geschäftsführer der Offset der Wirtschaftskammer, der war seit 2002, von Anfang an, dabei. Und Sie als Vertreter des Wirtschaftsministeriums reden nicht mit dem Vertreter der Wirtschaftskammer?

Mag. Stefan Weiland: Herr Abgeordneter, man muss sich jetzt schon vor Augen halten, die Arge Offset hatte eine ganz andere Aufgabe. Die Arge Offset war ja so eine Art Werbeplattform, sage ich jetzt sehr salopp, um eben Kontakt zu den Unternehmen, die sich möglicherweise als österreichische Gegengeschäftspartner darstellen, herzustellen. Wenn man sich jetzt den Projektauftrag ansieht, geht es schon um die Vollziehung des Gegengeschäftsvertrages im Wirtschaftsministerium. Das ist ja auch, wie ich es eben vorhin vorgelesen habe, explizit so festgelegt. Das heißt, die Arge Offset ist jetzt per se nicht das Thema und die Arge Offset hat aber auch für den Anrechnungsprozess keine Kompetenz oder keine Entscheidungsmöglichkeit gehabt. Die Arge Offset - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Also wenn Sie gerade vorhin sagen, dass Sie Informationen nur sehr spärlich bekommen haben und Zeitzeugen sehr schwierig gewesen sind, und dann habe ich jemanden von der Wirtschaftskammer, der dem Wirtschaftsministerium sehr nahesteht, und Sie reden mit ihm nicht und holen die Informationen von ihm ein, die er als Arge Offset bekommen hat, das verstehe ich nicht ganz, ist nicht nachvollziehbar.

Mag. Stefan Weiland: Nur eines muss man schon sagen – noch einmal –: Die Wirtschaftskammer ist nicht das Wirtschaftsministerium. Das ist eine Interessenvertretung, die ihre Ziele verfolgt, die für die Wirtschaft möglichst viel herausholen will, auch bei den Gegengeschäften. Die Vollziehung des Gegengeschäftsvertrages passiert im Wirtschaftsministerium, und insofern, sage ich einmal, kann ich aus der Frage noch nicht ableiten, welchen konkreten Mehrwert das ergeben hätte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Konkrete Mehrarbeit. Sie sind da zuständig für ein Rüstungsgeschäft, dafür, die Gegengeschäftsbeziehungen in der Höhe von rund 3,6 Milliarden aufzuarbeiten, und Sie sehen, mit dem normalen Personal können Sie das bewältigen, obwohl gerichtliche Vorverfahren schon anhängig waren. – Und das ist nicht nachvollziehbar, warum Sie nicht zusätzliches Personal bekommen haben. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass Sie nicht mit Leuten gesprochen haben, die schon seit Anfang an, seit 2002, mit Gegengeschäften beschäftigt gewesen sind. Sie sind Leiter der Taskforce Gegengeschäfte, und da frage ich Sie noch, ob Ihre Mitarbeiter jemals an Sie herangetreten sind, dass sie zusätzliches Personal benötigen, dass sie die Gegengeschäfte ordentlich überprüfen können.

Mag. Stefan Weiland: Noch einmal: Man muss dazusagen, dass – ich erkläre es auch noch einmal – eben die Tätigkeit der Taskforce eine Rückschau ist: eine Rückschau auf vorhandene Unterlagen, eine Rückschau auf das, was wir an Material im Ministerium haben über die Administration des Gegengeschäftsvertrages im Wirtschaftsministerium.

Man muss auch dazusagen, dass eben diese Informationen, die wir schriftlich bekommen haben, seien es auch Prüfberichte der Wirtschaftstreuhänder, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben, sei es das, was die Staatsanwaltschaft ermittelt hat und was sie uns zur Verfügung gestellt hat, dass diese Dinge auch eingeflossen sind.

Ob ein Mehr an Mitarbeitern automatisch mehr ergeben hätte, kann man jetzt im Nachhinein immer diskutieren, ich glaube aber schon, da muss man schon dazusagen, dass das letztendlich unterm Strich für die Gesamteinschätzung, die man treffen muss, erst einmal alles an einer Stelle zusammenlaufen muss, und letztendlich war das dann auch meine Person. Daher war es auch unumgänglich, dass ich gewisse Dinge auch selber gesehen habe, einfach mir selber angesehen habe.

Dass man natürlich in der öffentlichen Verwaltung immer davon ausgehen kann, noch mehr Mitarbeiter wären besser, das gilt für jedes Unternehmen genauso - - Man muss aber auch dazusagen, was ist vorhanden, was ist - - Man muss mit den Möglichkeiten auskommen, die man halt auch hat. Und ich glaube jetzt nicht per se, dass ein Mehr an Mitarbeitern automatisch ein Mehr an Information gebracht hätte; wobei es immer besser ist, wenn man mehr Mitarbeiter hat, das ist eh klar, das wird keiner bestreiten.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich habe Sie gefragt, ob Ihre Mitarbeiter an Sie herangetreten sind und Ihnen mitgeteilt haben, ob sie ausreichend Personal haben beziehungsweise ob sie zusätzliches Personal für diese Überprüfung bekommen. Das war meine Frage auch.

Mag. Stefan Weiland: Danke für den Hinweis, das habe ich jetzt aus den Augen verloren. In der Form sind meine Mitarbeiter aber nicht an mich herangetreten, muss man auch dazusagen, ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wer ist zuständig? Weil wir haben ja niederschriftliche Aussagen auch von Mitarbeitern des Ministeriums, dass es hier für diese Überprüfung zu einem Unterstand an Personal gekommen ist.

Mag. Stefan Weiland: Da ersuche ich schon zu unterscheiden: Die Abteilung, die Sie wahrscheinlich meinen, das war, glaube ich, Dr. Natich, der auch damals hiezu befragt worden ist. Das ist nicht meine Abteilung.

Also man muss auch dazusagen, die Administration des Gegengeschäftsvertrages, die ja laufend weitergelaufen ist, das ist eine andere Abteilung, das bin nicht ich. Die Taskforce Gegengeschäfte hat nicht den Gegengeschäftsvertrag administriert, sondern hat eine Rückschau gehalten auf das, was im Zuge dieser Vollziehung geschehen ist. Das heißt, diese Aussage von - -, die hier im Ausschuss offenbar gefallen ist, kann sich nicht auf mich beziehungsweise auf meine Abteilung beziehen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das ist richtig, aber Dr. Lohberger hat heute Vormittag mitgeteilt, dass er das Gefühl gehabt hat, dass zu wenig Personal vorhanden gewesen ist, um die Gegengeschäfte ordentlich zu überprüfen.

Mag. Stefan Weiland: Noch einmal - -

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Das muss man aber konkretisieren! Das war bezogen auf die Überprüfung der Gegengeschäfte und nicht auf die Arbeit der Revision.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ja, aber wenn ich einen Prüfungsauftrag erhalte, wo ich auch die Überprüfung der Gegengeschäfte durchführe und ich als Leiter der Internen Revision diesen Auftrag erhalten habe, dann muss ich auch das prüfen.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Schon, aber ich habe jetzt nur formal den Vorhalt, den Sie gemacht haben, aus der Aussage Dr. Lohberger gemeint. Der hat sich nicht auf die Arbeit der Revision bezogen. Das muss man schon sagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Er hat sich bezogen auf die Arbeit des Wirtschaftsministeriums, und jetzt können wir darüber diskutieren, ob das die Interne Revision oder die zuständige Abteilung war. Tatsache ist: zu wenig Personal.

Jetzt habe ich gefragt, ob jemand da auch an ihn herangetreten ist, ob mehr Personal benötigt wird, und da habe ich ein Nein gehört. – Das ist ein Widerspruch zu den bisherigen Erkenntnissen.

Ich möchte hier noch vor allem - - Bei der Taskforce Eurofighter haben wir umfassende Aktenbestände bekommen – Protokolle, Schriftverkehr, Tätigkeitsberichte und so weiter –; bei der Taskforce Gegengeschäfte haben wir eher 500- und 1 000-seitige Konvolute mit E-Mails bekommen. – Wie wurde diese Taskforce eigentlich dokumentiert?

Mag. Stefan Weiland: Ein Gutteil der Dokumentation ist tatsächlich in diesen E-Mails zu sehen.

Das Zweite – das muss man dazusagen – ist auch das, dass ich auch einen regelmäßigen Kontakt mit der Fachabteilung gehalten habe und dass das, was ich mit der Fachabteilung kommuniziert habe, auch dort festgehalten wurde in Akten. Also Sie finden natürlich einen Teil meiner Aussagen, meiner Fragestellung et cetera auch in den Akten der Fachabteilung. Das - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gibt es noch weitere Personen, die im Team bei der Taskforce Gegengeschäfte bei Ihnen zuständig waren oder mitgearbeitet haben, oder waren die, die Sie genannt haben, die Einzigen?

Mag. Stefan Weiland: Die angeführten Personen, die drei, waren die, die zum Team der Taskforce gehört haben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Bitte? Ich habe Sie nicht ganz verstanden.

Mag. Stefan Weiland: Die drei Personen, die ich zu Beginn - - die ich vorhin im Zuge der Fragebeantwortung angeführt habe, waren die, die zur Taskforce explizit dazugehört haben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gab es Sitzungsprotokolle bei der Taskforce Gegengeschäfte?

Mag. Stefan Weiland: Dort, wo ein Inhalt weiterzugeben war, wurde das per E-Mail weitergegeben, das heißt, da wurde der Inhalt per E-Mail festgehalten. Wenn wir zum Beispiel mit EADS, mit Denker, mit Dipl.-Kfm. Denker, dem Vorstandsbeauftragten, gesprochen haben, gibt es auch darüber schriftliche Darlegungen. Das heißt, die Dokumentation ist in einer Form gemacht worden, wie es in einem kleinen Team machbar war.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wie viele Zwischenberichte hat es gegeben?

Mag. Stefan Weiland: An Zwischenberichten in dieser förmlichen Form gibt es dieses Konvolut aus 2013. In weiterer Folge haben wir, habe ich auch zum einen einmal persönliche Gespräche mit Dr. Mitterlehner geführt und habe auch telefonisch, vor allem aber auch per E-Mail mit dem Kabinett des Herrn Bundesministers damals kommuniziert. Das heißt, das war aber auch ein laufender Prozess, weil natürlich auch, wie ich schon zu Beginn festgehalten habe, immer wieder neue Dinge hervorgekommen sind und eben eine abschließende Beurteilung aus meiner Sicht noch nicht möglich ist.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Berichtspflichtig waren Sie gegenüber welcher Person oder gegenüber welchen Personen?

Mag. Stefan Weiland: Mein Auftraggeber war der Herr Bundesminister, und insofern auch ihm gegenüber beziehungsweise seinem Kabinett natürlich auch, mit dem habe ich auch gesprochen, und auch mit dem Herrn Generalsekretär – also Kabinettschef Schrägstrich Generalsekretär eben auch –, also auch mit Teilen des Kabinetts eben, ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Jetzt habe ich eine Frage: Es ist ein Gutachten von Ihnen beauftragt worden – ah, von den Ministerien – betreffend Ergänzung; Herr Universitätsprofessor Aicher hat das gemacht. Jetzt wissen wir auch, dass ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist. – Wie weit wurde diese Information mit der Staatsanwaltschaft akkordiert?

Mag. Stefan Weiland: Dieses Gutachten, das wir jetzt eben haben erstellen lassen – also wir, das hat die Fachabteilung in Auftrag gegeben in Abstimmung mit mir und auch mit meiner Unterstützung –, dieses Gutachten wurde zum einen aktenmäßig von der Fachabteilung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, zusammen auch mit dem aktuellen Beeinspruchungsschreiben, wo eben auch diese 37 Gegengeschäfte vorkommen, und dieser Akt wiederum ist jetzt dann auch an das Parlament übermittelt worden. Möglicherweise ist er noch nicht eingelangt – das kann ich nicht sagen; er ist auch noch nicht im Suchsystem des Parlaments drinnen –, aber auch der wurde kurz vor Weihnachten, nachdem er an die Staatsanwaltschaft geschickt wurde, ans Parlament geschickt. Das heißt, die Akten, die Sie jetzt bekommen, da ist ersichtlich, dass sie die Staatsanwaltschaft bekommen hat.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wer hat die Beauftragung durchgeführt? – Das Ministerium. Und dann habe ich noch einmal gefragt: War vorher eine Akkordierung mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt worden, bevor Sie diese Beauftragung durchgeführt haben?

Mag. Stefan Weiland: Für die Beauftragung dieses konkreten Gutachtens war keine Akkordierung. Jetzt muss man - - Ich sehe, also wir sehen es auch so, dass das Gutachten Konezny aber auch ausdrücklich sagt, dass ihm die Lösung dieser Rechtsfragen verwehrt bleibt, und insofern für uns auch ein möglicher Schluss eben ist, dass wir hier jetzt auch ein weiteres Gutachten, ein ergänzendes Gutachten zu dem, das wir – unser Haus – schon 2008 in Auftrag gegeben hat, in Auftrag geben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Also wenn Sie sagen, Sie haben so ein gutes Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft, ist es unverständlich, warum Sie dieses Gutachten da als Ergänzungsgutachten, sagen Sie – zuerst ist geschrieben worden ein Gegengutachten hier - - Dementsprechend ist da nicht nachvollziehbar, warum Sie so etwas beauftragen.

Tatsache ist: Wer ist Leiter des Verfahrens? – Die Staatsanwaltschaft. Und wenn Sie hier in diesem Bereich, wenn Gegengeschäfte überprüft werden - - Da hätten Sie ja viel besser machen müssen: Wenn Sie Bedenken haben und ergänzende Erkenntnisse benötigen, hätten Sie die Staatsanwaltschaft von Ihren Bedenken und von den Unterlagen, die Sie benötigen, informieren müssen, und dann hätte der Staatsanwalt dementsprechend die weiteren Erhebungen durchführen müssen. Aber es kann ja nicht sein, dass Sie als Wirtschaftsministerium dementsprechend ergänzende Erkenntnisse einholen.

Mag. Stefan Weiland: Eine grundsätzliche Anmerkung dazu: Zum einen ist es schon so, dass wir ja die Gewaltenteilung haben. Das eine ist das Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, der Gerichtsbarkeit – und wir führen eine interne Untersuchung im Ministerium. Also das heißt, der Staatsanwalt ist tatsächlich, auch nach meiner Sicht, Herr seines Verfahrens, das er führt. Er ist jetzt nicht Herr unserer internen Untersuchungen, das muss man auch dazusagen, das möchte ich schon ausdrücklich hervorstreichen.

In meinem Eingangsstatement habe ich gesagt, dass es eben eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft gegeben hat. Ob man da rauslesen kann, dass ein gutes Einvernehmen war – das ist jetzt ein Begriff, den ich, glaube ich, nicht gebraucht habe.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Aber die Staatsanwaltschaft hat Ihnen Informationen gegeben, und Sie haben aufgrund dessen weitere Gutachten eingeholt. Jetzt ist die Frage: Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Staatsanwaltschaft darüber zu informieren, so wie es vorgesehen wäre?

Mag. Stefan Weiland: Woraus lesen Sie, dass das vorgesehen ist?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wenn Sie ein Gegengutachten in Auftrag geben und vorher nicht mit der Staatsanwaltschaft sprechen, verstehe ich das nicht, denn Tatsache ist derzeit so etwas, wie dass die Bezahlung des Gutachtens vom Wirtschaftsministerium durchgeführt wird, aber der Leiter des Verfahrens ist der Staatsanwalt; und wenn er ergänzende Unterlagen benötigt, wäre es sinnvoller gewesen, vorher eine Akkordierung und Abklärung durchzuführen. So sehe ich das nun einmal. So wird das normal auch - -

Mag. Stefan Weiland: Noch einmal dazu: Also ich sehe es nicht als Gegengutachten – das ist das eine –; das ist ein ergänzendes Gutachten zu einem Gutachten, das unser Haus schon 2008 in Auftrag gegeben hat und das der Interpretation des Gegengeschäftsvertrages dient, das heißt der Interpretation eines laufenden Vertrages. Ich sehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft Herr unserer internen Untersuchungen ist. Das sehe ich nicht, tut mir leid.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Die Redezeit der SPÖ ist aufgebraucht.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl von der FPÖ.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Mag. Weiland, ich darf Sie ebenfalls begrüßen und Danke sagen, dass Sie heute gekommen sind. Sie haben in Ihrer einleitenden Stellungnahme die inländische Wertschöpfung angesprochen, und ich möchte auch noch bei jenem Punkt anknüpfen, zu dem Kollege Ottenschläger bereits gefragt hat, und zwar:

Weil Sie ja danach auch mehrmals gemeint haben, die inländische Wertschöpfung – die Art der Berechnung, die Höhe und so weiter – wurde vertraglich nicht vereinbart, jetzt meine Frage an Sie: Gibt es da so etwas wie ein Falllösungsschema? Hat man da ein Grundgerüst entwickelt, wie man sozusagen bei der Überprüfung vorgegangen ist?

Mag. Stefan Weiland: Zum einen muss ich einmal sagen, die wichtigsten Anhaltspunkte liefert natürlich der Gegengeschäftsvertrag in seiner Textierung. Das ist auch die Basis der Auslegung. Es gab nach meinem Wissensstand auch einen Auslegungsbehelf für die Plattform Gegengeschäfte, denn die Plattform Gegengeschäfte hatte eben nicht den Gegengeschäftsvertrag im vollen Wortlaut, sondern hatte eben auch einen Auslegungsbehelf, der immer dort beschlossen worden ist und auch immer aktualisiert und verfeinert worden ist.

Das heißt, das wäre so ein mögliches Fallprüfungsschema, wie es eben auch für diese externen Mitglieder der Plattform Gegengeschäfte zur Verfügung gestanden ist.

Aus meiner persönlichen Sicht sage ich schon auch, die Grundlage muss aber immer der Vertrag bleiben. Das ist der Text, auf dem wir bei der Interpretation aufbauen müssen; und dort, wo er unklar ist, haben wir eben Gutachten eingeholt.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Ich habe Sie richtig verstanden: Bei 120 Gegengeschäften wurden Gutachten eingeholt?

Mag. Stefan Weiland: Nein, ich sage nur: Dort, wo der Vertragstext nicht klar war – also sprich Drittgeschäfte zum Beispiel –, dort hat man Gutachten eingeholt.

Das ist nur jetzt im Hinblick auf die Frage Fallprüfungsschema: Es gibt eben so einen Arbeitsbehelf für die Plattform Gegengeschäfte, der die Überprüfung erleichtern soll, und dort, wo der Gegengeschäftsvertrag halt auslegungsbedürftig ist, wo er eben nicht so präzise ist, hat man eben ein Gutachten – so wie 2008 jenes von Aicher und jetzt – in Auftrag gegeben.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Waren die Grundlage für diese Gegengeschäfte bezüglich der inländischen Wertschöpfung die Angaben des jeweiligen Unternehmens, das die Gegengeschäfte eingereicht hat?

Mag. Stefan Weiland: Unterschiedlich, ja. Zum Teil ist nach meinem Wissensstand auch nachgefragt worden, beziehungsweise man hat sich eben österreichische Ursprungszeugnisse vorlegen lassen; und dort, wo eben vom Wirtschaftsministerium ein Wirtschaftstreuhänder, ein Wirtschaftsprüfer beauftragt worden ist, hat dieser sich auch die inländische Wertschöpfung angesehen. Also das wurde dann auch im Zuge dieser Vorortüberprüfungen und Belegsüberprüfungen ermittelt.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Aber das war ein reines Aktenverfahren? Davon gehe ich aus, denn am Vormittag hat Dr. Lohberger gemeint – ich habe es wörtlich mitgeschrieben –, es lässt sich das Gegengeschäft nicht plausibel überprüfen, wenn man nicht vor Ort bei den Firmen prüft. Also es war ein reines Aktenverfahren?

Mag. Stefan Weiland: Ich würde so sagen: Die Grundlage war ein Aktenverfahren, und im Zuge der Überprüfung durch Wirtschaftstreuhänder gab es sehr wohl vor Ort Belegsprüfungen, die auch Korrekturbedarf in einzelnen Fällen ermittelt haben – zum Teil Abgrenzung zwischen den Rechnungsjahren und so weiter oder wenn Beträge nicht nachvollziehbar waren.

Also es war eigentlich eine Mischung. Die Basis ist quasi ein Aktenverfahren, und darauf aufbauend eben auch diese zusätzlichen Beauftragungen durch Wirtschaftsprüfer.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Ein weiterer Punkt war in Ihrer einleitenden Stellungnahme die Aussage, dass es noch keinen Abschlussbericht der Taskforce gibt, weil die Staatsanwaltschaft noch ermittelt. Anträge werden also derzeit nicht bearbeitet. Ich glaube – habe ich das richtig in Erinnerung? –, 37 Anträge liegen - -

Mag. Stefan Weiland: Vielleicht noch einmal kurz dazu: Das laufende Procedere nach dem Gegengeschäftsvertrag, das von der zuständigen Fachabteilung betreut wird, geht weiter. Das heißt, es gibt, gab bis dato immer eine jährliche Einreichung, es gab bis dato eigentlich immer auch eine formelle - -, eine Prüfung durch die Fachabteilung, es gab dort, wo ein offenkundiger Bedarf nach Beeinspruchung gegeben war, auch Beeinspruchungen, so wie eben diese aktuelle, wo 37 Gegengeschäfte beeinsprucht worden sind.

Das ist so quasi ein laufendes Procedere, das weitergeführt wird, mit dem Unterschied, dass aber für diese neuen Gegengeschäfte eben keine formelle Anerkennung mehr stattfindet, dass man sich immer vorbehält und sagt: Na ja, aufgrund der laufenden Ermittlungen kann man das nicht anerkennen.

Das heißt, das normale Procedere des Einreichens geht schon, ist bis dato immer weitergegangen.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Jetzt haben Sie vorhin gemeint, Gegengeschäfte, die bis 2010 eingebracht wurden und anerkannt wurden, werden nicht mehr aberkannt. – Habe ich Sie da richtig verstanden?

Mag. Stefan Weiland: Ich würde es gern präzisieren, nämlich dahin gehend, dass ich sage: Für diesen Zeitraum ist es so, dass eben eine formelle Anerkennung einmal stattgefunden hat, dass uns aber der Gegengeschäftsvertrag nach Punkt 7.3 die Möglichkeit gibt, wenn neu hervorkommende Tatsachen berechtigte Zweifel an der Anrechenbarkeit aufkommen lassen, dass dann sehr wohl auch wieder eine Aberkennung in die Wege geleitet werden kann, was im Zuge dieser Beeinspruchungen in der Folge auch immer wieder passiert ist. Und wenn eben neue Dinge hervorgekommen sind, ist auch tatsächlich etwas davon beeinsprucht worden.

Das heißt, der entscheidende Knackpunkt ist nur der, dass es etwas neu Hervorgekommenes sein muss, damit man es wieder aufschnüren kann – das war der Inhalt meiner bisherigen Statements –, im Gegensatz zu der Folgeperiode ab 2011, wo ja eine förmliche Anrechnung schon von vornherein ausgeschlossen worden ist, weil man gesagt hat, es gibt ein laufendes Verfahren. Das heißt, man braucht für diese ältere Periode quasi auch neue, letztlich auch gerichtlich verwertbare Beweise oder Indizien oder Tatsachendarstellungen und Sachverhaltselemente, um das noch einmal aufschnüren zu können; aber das ist auch schon passiert bei diversen - -, auch jetzt eben aufgrund des Gutachtens Konezny zum Beispiel. Das passiert auch laufend, wo es etwas Neues gibt.

Das heißt, deswegen habe ich auch im Einleitungsstatement gesagt, das ist eben keine starre Größe, diese bisher angerechneten 3,3 Milliarden. Das war halt der Stand damals, aber das ist eine Größe, die sehr wohl noch variabel ist, je nachdem, welche neuen Tatsachen hervorkommen.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Die variabel ist. – Jetzt bin ich am Punkt, jetzt ist die Frage: Sie haben heute, glaube ich, gesagt, 3,3 Milliarden sind bisher anerkannt – oder eingereicht?

Mag. Stefan Weiland: Nein, eingereicht sind weit über 5 Milliarden in Summe bis jetzt, bis zum aktuellen - -

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Aber 3,3 Milliarden sind anerkannt?

Mag. Stefan Weiland: Für die Berichtsjahre bis 2010 sind damals, mit diesem Zwischenstand, ungefähr 3,3 Milliarden anerkannt worden.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Kollege Ottenschläger hat Sie gefragt über den zeitlichen Ablauf, wie das jetzt weitergeht. Meine Frage wäre: Was sind aus Ihrer Sicht, aus Sicht des Wirtschaftsministeriums die rechtlichen Folgen, wenn wir jetzt also diese 4 Milliarden, die ja vereinbart wurden, nicht erreichen?

Mag. Stefan Weiland: Gut, das ist jetzt eine Rechtsfrage, deren abschließende Klärung wahrscheinlich nur die Gerichte entscheiden können, sage ich dazu.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Aber die Möglichkeit besteht durchaus und ist real?

Mag. Stefan Weiland: Welche Möglichkeit besteht?

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Dass wir diese 4 Milliarden nicht erreichen.

Mag. Stefan Weiland: Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Okay.

Zu einem anderen Kapitel noch, Herr Mag. Weiland: Ich möchte Ihnen ein Schriftstück mit der Nummer 39548 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Schreiben des Herrn Finanzprokurators, an Sie gerichtet, und darin schreibt Herr Dr. Peschorn unter anderem:

„Zuletzt wurde in der gemeinsamen Besprechung am 17.6.2013 auch von Seiten des von der Staatsanwaltschaft Wien den diesbezüglichen Ermittlungen beigezogenen Sachverständigen der Vermutung nicht widersprochen, dass im Rahmen der Gegengeschäfte rechtswidrige Zahlungen erfolgt sein könnten.“

Herr Magister! Meine Frage an Sie wäre aufgrund dieses Schreibens jetzt: Wie haben Sie diese Aussage von Dr. Peschorn interpretiert beziehungsweise wie haben Sie darauf reagiert? – Dieses Schriftstück stammt im Übrigen aus dem Jahr 2013.

Mag. Stefan Weiland: Also der Absatz lautet:

„Zuletzt wurde in der gemeinsamen Besprechung am 17.6.[...] auch von Seiten des von der Staatsanwaltschaft Wien den diesbezüglichen Ermittlungen beigezogenen Sachverständigen der Vermutung nicht widersprochen, dass im Rahmen der Gegengeschäfte rechtswidrige Zahlungen erfolgt sein könnten.“

Also ich muss gestehen, um eine genaue Aussage - -, oder um mich besser erinnern zu können, müsste ich schon einmal wissen, wer alles an dieser Besprechung am 17.6. teilgenommen hat. Das kann ich jetzt hier ad hoc nicht sagen. War das eine Besprechung beim Staatsanwalt? War irgendein Sachverständiger dabei? – Könnte sein, ja. Offenbar war das eine Besprechung beim Staatsanwalt und war der Sachverständige dabei.

Nur, eines muss man auch sagen, das Zweite ist: Wenn es um rechtswidrige Zahlungen geht, interpretiere ich das so, dass Zahlungen gemeint sein können, wie sie im Rahmen dieser Vector-Zahlungskaskade, in diesem Vector-Netzwerk offenbar stattgefunden haben oder wie sie gerade untersucht werden. Da stellt sich schon die Frage, oder meine Wahrnehmung dazu ist, dass auf der Ebene des Wirtschaftsministeriums diese Zahlungsflüsse ja nie sichtbar waren und auch bis heute nicht sichtbar sind. Das heißt, ich kann schwer im Rahmen meiner Tätigkeit – wo ich jetzt keine staatsanwaltlichen Ermittlungsbefugnisse habe – auf Zahlungsflüsse, die außerhalb unseres Wirkungsbereiches stattgefunden haben, die bei uns auch keinen Niederschlag gefunden haben, reagieren oder etwas dazu tun. Das muss ich auch dazusagen.

Insofern verstehe ich das jetzt hier. Nur ist es halt jetzt, mit dem zeitlichen Abstand, auch schwierig, weil ich jetzt nicht nachvollziehen kann: Was war das für eine Besprechung am 17.6.2013? Das sage ich auch ganz klar dazu.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Das haben Sie heute ohnehin schon betont. Aber für mich war jetzt nur interessant oder für mich wäre es interessant gewesen, zu wissen, ob Sie da Konsequenzen gezogen haben oder ob es eine Reaktion vonseiten des Wirtschaftsministeriums auf diese Aussage gegeben hat.

Mag. Stefan Weiland: Das ist mir jetzt nicht erinnerlich. Aber aus dem Zusammenhang tue ich mich auch schwer, mich daran zu erinnern, ob am - -

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Sie persönlich haben – davon gehe ich jetzt aus – keine Kenntnisse von möglicherweise rechtswidrigen Zahlungen? Oder haben Sie da Vermutungen?

Mag. Stefan Weiland: Also vermuten können wir vieles. Es hilft mir erstens einmal nicht weiter bei der Feststellung, ob etwas anrechenbar ist oder nicht, und über Vermutungen kann ich hier nicht berichten. Ich kann nur über Wahrnehmungen berichten, und das habe ich, glaube ich, eh schon jetzt in den Statements davor auch gemacht: dass ich bis dato im Zuge dessen, was ich bei uns im Haus an Unterlagen gesehen oder an Gesprächen geführt habe, keine Wahrnehmung zu Zahlungsflüssen habe. Ob es welche gegeben hat, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft, soviel ich weiß.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herzlichen Dank, das war es für die erste Runde.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Guten Tag auch von meiner Seite, Herr Weiland! Ich habe drei sehr konkrete Fragen.

Sie haben vorher schon darauf verwiesen, dass die Wirtschaftskammer richtigerweise nicht das Wirtschaftsministerium ist. Allerdings kann man durchaus quasi behaupten, dass oft im Tagesgeschäft ähnliche Interessenlagen bestehen, also: die einen, die quasi die Wirtschaftspolitik exekutieren, und die anderen, die im Sinne der Unternehmen versuchen, etwas voranzubringen – da gibt es Schnittmengen.

Ich lege Ihnen ein Dokument vor, und zwar das Dokument Nummer 56005, ein Schreiben des besagten Herrn Lohberger an Ministerialrat Vondruska, Sektion IV. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Worum geht es in diesem Schreiben? – In aller Kürze zusammengefasst: Es hat sich Herr Hödl, der ja im Kontext der Provisionszahlungen und Gegengeschäfte derzeit auch als Beschuldigter geführt wird, damals als Magna-Manager an die Wirtschaftskammer mit der Bitte um Unterstützung bei der Anerkennung von Gegengeschäften gewandt. Der Betrag war, damals noch in Schilling, 50 Milliarden Schilling, umgerechnet ungefähr 3,63 Milliarden Euro. Er sagt, dass aufgrund der Wertschöpfung bei Magna der anrechenbare Betrag sich ungefähr auf 1,5 Milliarden Euro bezieht.

Da gibt es für mich ein paar ganz große Fragezeichen. Das erste Fragezeichen ist: Von welcher Gegengeschäftsverpflichtung, die DaimlerChrysler oder Magna genutzt haben, kann im Jahr 2000 gesprochen worden sein? Das war ja deutlich vor dem Gegengeschäftsvertrag zwischen der Republik Österreich und Eurofighter. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Weiland: Also zum einen einmal: Ich entnehme dem Schreiben, dass es aus dem Jahr 2000 ist. Da war ich nicht einmal noch im Wirtschaftsministerium. – Das nur vorweg.

Ich kann dem Schreiben aber auch nicht entnehmen, auf welchen möglichen Gegengeschäftsvertrag es sich bezieht. Es ist so, dass im Haus, im Wirtschaftsministerium, im Laufe der Jahre mehrere Gegengeschäftsverträge zum Teil auch parallel administriert worden sind. Ich tue mich jetzt ehrlich gesagt schwer, das konkret dem Eurofighter-Gegengeschäftsvertrag zuzuordnen, zumal es ja vor dessen Abschluss war. Das sage ich ganz offen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Die Zuordnung ist ja auch eine schwierige, und das war ja auch meine Frage, also: Welche Ihnen bekannten Gegengeschäftsverträge vor dem Eurofighter-Gegengeschäftsvertrag hätten überhaupt das Potenzial – da reden wir von einer Anrechnung von eineinhalb Milliarden Euro bei der Republik Österreich –, um das Wirtschaftsministerium damit zu behelligen? – Mir ist nämlich keiner bekannt.

Da gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder es gab damals einen anderen großen oder mehrere andere größere Gegengeschäftsverträge, die das Potenzial von eineinhalb Milliarden Euro gehabt hätten – oder es gab hellseherische Fähigkeiten und das ist dem Eurofighter-Komplex zuzurechnen. Genau das ist mein erstes großes Fragezeichen.

Mag. Stefan Weiland: Ich verstehe schon, ich glaube zu verstehen, was die Fragestellung ist, und mir ist auch bewusst, dass da Fragezeichen auftauchen. Nur habe ich dazu jetzt keine Wahrnehmung, welche Gegengeschäftsverträge damals alle in Administration waren. Das müsste man genauso recherchieren, sage ich ganz offen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Der Briefkopf des Schreibens, des ursprünglichen Schreibens an Herrn Lohberger, ist von Steyr-Daimler-Puch Fahrzeugtechnik, einem Unternehmen der Magna. Wenn man sich genau diese Unternehmung beim Gegengeschäftsbericht ansieht, stellt man fest, dass, wenn wir das jetzt in der Eile richtig recherchiert haben, 33 Treffer enthalten sind.

Jetzt ist meine ganz konkrete Frage: Ist dieses Unternehmen bei Ihren Prüfungen eventuell auch in einer besonderen Weise aufgefallen?

Mag. Stefan Weiland: Von Magna gibt es eben, wie gesagt, schon mehrere Gegengeschäfte, die eingereicht wurden, auch zum Teil angerechnet worden sind. Es ist so, dass natürlich im Zuge meiner Tätigkeit jetzt auch zutage getreten ist, dass es einen Manager von Magna, Herrn Hödl, gibt, der nach meinem Wissensstand auch Beschuldigter in einem Strafverfahren ist. Es ist so, dass natürlich auch bei uns im Haus einmal festgestellt wurde: Welche Gegengeschäfte waren das, die er mitunterschrieben hat? Es ist auch so, dass es eben gerade bei Magna relativ intensive, sogar schon vor meiner Zeit als Taskforceleiter relativ intensive Wirtschaftstreuhänderprüfungen gegeben hat. Da ist ein ziemlich großer Anteil, nach meiner Erinnerung, ein sehr großer Anteil an Gegengeschäften auch durch einen Wirtschaftstreuhänder in unserem Auftrag überprüft worden. Insofern ist uns das natürlich bekannt, ist diese Gegengeschäftsgruppe so quasi auf dem Radar.

Es ist aber auch so – vielleicht auch das nur als Ausblick –, dass auch die zuständige Fachabteilung das wahrgenommen hat und sich dazu auch schon Gedanken gemacht hat, vor allem seit dem letzten U-Ausschuss, wo das eben schon zutage getreten ist. Und der derzeitige Stand dort ist, dass hier natürlich weitere Erkenntnisse aus dem Strafverfahren über die Tätigkeit von Hödl abzuwarten sind, wie diese näher zu sehen ist und wie die zu interpretieren ist und inwieweit das auch einen Einfluss auf den Abschluss dieser Gegengeschäfte gehabt haben kann.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Wenn man sich das Schreiben genauer ansieht, wird ja auch von Entwicklung und Produktion von Allradfahrzeugen gesprochen.

Ich frage jetzt umgekehrt, denn Sie sagen richtigerweise, Sie wissen ja nicht, welchen Gegengeschäften es zuzuordnen war: Wäre es denkbar gewesen, dass eine Zusage, ein künftiger Auftrag aus dem Jahr 2000 dann auch erst später bei den Gegengeschäften tatsächlich angerechnet worden ist, also dass man den dann erst 2003, 2004, 2005 eingereicht hat und der auch eine Anerkennung gefunden hat?

Mag. Stefan Weiland: Also zwei Dinge: Das eine ist ja so, der Gegengeschäftsvertrag sieht natürlich - - hat auch in einer seiner Anlagen eine Liste von Gegengeschäften, die der Vertragspartner schon im Zuge der Angebotslegung vorlegen musste. Das sind diese Gegengeschäfte 2002, 2003, die schon auf einer fixen Listen drauf waren. Das müsste man sich anschauen, ob theoretisch eines dieser Gegengeschäfte schon auf dieser Liste drauf gewesen sein könnte, wenn es tatsächlich den Eurofighter-Gegengeschäftsvertrag betrifft.

Das ist einmal der eine Punkt und - - So, jetzt habe ich den Faden verloren. Können Sie die Frage ganz kurz noch einmal - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Meine Frage war, ob dieses Geschäft, dass hier im Jahr 2000 angesprochen wird, in Folgejahren, später, als dann der Vertrag bestanden hat, auch tatsächlich angerechnet worden ist, und Sie haben gesagt, es gab eine fixe Liste, die da berücksichtigt worden ist.

Mag. Stefan Weiland: Also mit fixer Liste habe ich gemeint, es mussten die angebotslegenden Unternehmen ja schon quasi im Zuge ihres Angebots für den Flieger auch ein Angebotsteil mit möglichen Gegengeschäften legen. Das heißt, ich kann jetzt nicht ausschließen, dass das zum Beispiel da dabei war. Das würde möglicherweise erklären, warum vielleicht schon vorher darüber gesprochen wird. Da bin ich aber schon im Bereich der Vermutung, und ja - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich darf vielleicht da - - Ich komme nachher noch zu einer zweiten Frage aus dem gleichen Komplex, aber eben in diesem: Am 29. März 2000 schreibt er von 1,5 Milliarden und spricht davon, das auf ein Konto separat vorzutragen. Also das wäre ja etwas, was dann tatsächlich auch die Zukunft betrifft. Wenn man sich jetzt den Gegengeschäftsbericht anschaut: Es kommen hier überschlagsmäßig 1,411 Milliarden Euro an Leistungen, die verrechnet werden. Also der Betrag ist relativ nahe an dem, was Jahre davor schon in diesem Dokument enthalten ist. Ich will jetzt nicht sagen, dass es ein Rundungsfehler ist, aber es ist schon recht nahe dran: 1,411 und 1,5 – Jahre davor aus dem Schriftverkehr –, alles quasi aus dem einen Unternehmen von Magna und nicht aus allen zusammengerechnet. Und wenn ich jetzt 1,4 von den 3,3, die angerechnet worden sind, sage, dann ist das auch wieder sehr viel.

Ist Ihnen bekannt, ob diese Situation – nämlich dass man schon Jahre bevor wir diesen Vertrag überhaupt abgeschlossen haben, es eine solche Kommunikation gegeben hat – den Wirtschaftsprüfern auch bekannt war?

Mag. Stefan Weiland: Also dazu habe ich jetzt keine konkreten Wahrnehmungen, muss ich sagen. Soviel ich aber weiß, wird das im Strafverfahren ja auch untersucht, inwieweit Gegengeschäfte quasi schon nachträglich als solche deklariert worden sind. Das ist Teil eben genau dieser Untersuchungen, aber konkrete Wahrnehmungen dazu – da müsste ich jetzt etwas vermuten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Es wäre beinahe die Hälfte aller Gegengeschäfte, vom Wert her. (Auskunftsperson Weiland: Ja!)

Ich komme jetzt zu zwei Fragestellungen, die ich in dieser Fragerunde noch habe. Die erste ist relativ klar auch schon von den Sozialdemokraten angesprochen worden, nämlich die Frage der Taskforce und der Dokumentation. Meine Frage dreht sich um die Kooperation. Wir hatten die Taskforce Eurofighter aus dem Verteidigungsministerium hier sitzen, und man hat uns hier gesagt, dass es faktisch keinen professionalisierten Austausch zwischen den beiden Taskforces gegeben hat. – Wie würden Sie die Situation aus Ihrer Sicht beurteilen?

Mag. Stefan Weiland: Also aus meiner Sicht muss man einmal sagen, es sind zwei verschiedene Verträge, nämlich der Kaufvertrag und der Gegengeschäftsvertrag, die letztendlich die Grundlage für die Tätigkeit der beiden Taskforces liefern; im Verteidigungsressort eben der Kaufvertrag und bei uns der Gegengeschäftsvertrag. Es hat ja dann auch eine - - Minister Darabos ist damals auch an Dr. Mitterlehner herangetreten und hat um einen Austausch ersucht, und nach meiner Wahrnehmung hat es sehr wohl einen Austausch von Informationen in unterschiedlicher Form gegeben, sei es in förmlichen Sitzungen, Telefonaten, über Schriftverkehr und auch in informellen Gesprächen auf Ebene der Taskforceleiter.

Letztendlich war bei uns im Haus aber schon immer die einheitliche Linie, dass natürlich die Grundlage eben diese beiden Verträge sind und die Tätigkeit der Taskforces auch auf diesen Verträgen beruhen kann und damit auch die Taskforces parallel arbeiten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Natürlich sind es zwei Verträge, es sind zwei unterschiedliche Häuser dann auch verantwortlich, aber wenn wir jetzt auf der einen Seite die Gegengeschäfte und die Provisionszahlungen haben und damit unsere Fragestellung der unzulässigen Zahlungsflüsse, bei denen wir überlegen und prüfen: Gab es mit diesen Zahlungen eine Einflussnahme auf Entscheidungsträger?, aber im anderen Bereich, nämlich beim Vertrag, beim Kaufvertrag oder beim Vergleich - - Dann ist das natürlich schon relativ schwach ausgeprägt, wenn diese beiden Taskforces nicht sozusagen eine gemeinsame Struktur haben, in der sie diese wesentlichen Erkenntnisse auch austauschen.

Sei es drum, meine Frage habe ich so beantwortet verstanden, dass es keine gemeinsame Meetingstruktur gab, in der man tatsächlich wesentliche Erkenntnisse ausgetauscht hat. – Ist das so richtig? Bitte mit einem Ja oder Nein zu antworten! (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Weiland: Es hat schon gemeinsame Sitzungen gegeben, so sehe ich das schon. Also ich weiß jetzt nicht, auf welche konkrete Aussage von Generalmajor Hamberger Sie sich beziehen, aber es hat sehr wohl auch gemeinsame Sitzungen gegeben.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich stelle die Frage noch einmal, vielleicht war ich da zu unklar: Haben Sie als Taskforceleiter mit dem Taskforceleiter Eurofighter vom Verteidigungsministerium regelmäßige gemeinsame Meetings gehabt, bei denen Sie Ihre Erkenntnisse so ausgetauscht haben, dass die jeweils andere Taskforce diese auch hat verwerten können?

Mag. Stefan Weiland: Wir haben gemeinsame Sitzungen gehabt, wir haben gemeinsame Gespräche gehabt, also auch auf informeller Basis. Wir haben Telefonate geführt - - (Abg. Bernhard: Formell! Ich frage nur nach den formellen Sitzungen!) – Formelle Sitzungen hat es auch gegeben, und dort haben wir uns über Verschiedenes ausgetauscht.

Es ist so, dass die Taskforce im Verteidigungsressort den Strafakt ja auch regelmäßig ausgehoben hat, und unser Haus hat ja den Staatsanwalt mit sehr umfangreichen Unterlagen zu den Gegengeschäften ausgestattet. Das heißt, die Taskforce im Verteidigungsressort hatte auch den gleichen Aktenbestand, den die Staatsanwaltschaft hatte, zur Verfügung. Insofern war der Informationsstand aus meiner Sicht ein gleicher. Und wenn ich mich - -

Also ich erinnere mich jetzt auch nur mehr punktuell daran, aber zum Beispiel war eine Besprechung beim Staatsanwalt in größerer Runde. Da war unter anderem eben auch das Verteidigungsressort dabei, und dort habe ich auch kursorisch berichtet, zum Beispiel über diese Erkenntnisse, die wir dann in diesem ersten Zwischenbericht festgehalten haben, wo wir sagen, so und so viel – gewisser Anteil – war eben einmal als nachforschungsbedürftig klassifiziert.

Das hat es in der Form also gegeben, ja, das war jetzt aber nicht jede Woche, muss man auch klar sagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Vielen Dank. – Meine abschließende Frage für diese Rederunde ist: Wir wissen aus dem zweiten Untersuchungsausschuss, dass zumindest zwei Mitarbeiter, die mit den Gegengeschäften betraut waren, die Aufgabe der Prüfung der Gegengeschäfte nicht immer so, wie dies vorgesehen war, erfüllt haben. Namentlich, glaube ich, ist die Erinnerung gar nicht so wichtig, aber es ging darum, dass Informationen teilweise an den EADS/Eurofighter-Konzern weitergegeben worden sind beziehungsweise dass es auch informelle Meetings zwischen den Sachbearbeitern und Mitarbeitern beziehungsweise Beauftragten des Konzerns gegeben hat.

Über die Konsequenzen haben wir uns schon im zweiten Untersuchungsausschuss lange unterhalten; meine ganz konkrete Frage an Sie, wegen der inneren Revision: Haben Sie aufgrund der Erkenntnisse, die Sie jetzt bei der Prüfung auch ausgehoben haben, Ihre Compliancerichtlinien im Haus verändert?

Mag. Stefan Weiland: Also vielleicht vorweg noch eine Anmerkung, die mir schon notwendig zu sein scheint: dass diese Vorgänge, wie sie da festgestellt worden sind, automatisch bedeuten, dass das auch die Anrechnung oder die Bewertung der Gegengeschäfte betrifft, erscheint mir jetzt eher als Wertung.

Was evident ist, ist eben dieser Informationsaustausch, den dieser - - eines Mitarbeiters, der dann auch aus der Abteilung abgezogen worden ist. Und das Zweite nämlich, vermute ich jetzt, da meinen Sie ein Telefonprotokoll, das im letzten U-Ausschuss thematisiert worden ist (Abg. Bernhard: Ja!), darauf beziehen Sie sich.

Was die Complianceregeln betrifft, ist es so, dass die sowieso gesetzlich normierten, gesetzlichen, also strafrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung zu bringen sind und dass es bei uns im Haus auch an sich schon einen Verhaltenskodex gibt, der auch in Compliancefragen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Anleitung geben soll. Ich behaupte jetzt einmal, dass der an sich schon sehr gut ist und dass er nicht zwingend alleine aufgrund dessen verändert werden muss. Auch ein Complianceleitfaden kann in Einzelfällen nie ganz verhindern, dass Mitarbeiter ein Fehlverhalten zeigen, aber dass es bei uns im Haus solche Complianceregeln schon eine Zeit lang gibt, zeigt, dass es zumindest auf Führungsebene generell ein Thema ist, unabhängig von diesen Vorgängen, sage ich einmal. So würde ich das beantworten.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Die Redezeit in dieser Fragerunde ist erschöpft.

Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber gelangt zu Wort. – Bitte.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Herr Mag. Weiland, ich hätte noch eine anschließende Frage zu den 37 aberkannten Gegengeschäften. Sind bei Dana alle elf eingereichten Gegengeschäfte aberkannt worden, also vollständige Aberkennung? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Stefan Weiland: Das ist eben dieses Aberkennungs- -, dieses aktuelle Beeinspruchungsschreiben, was dann auch beim Parlament schon eingelangt sein sollte oder Ihnen dann auch noch zur Kenntnis gebracht werden wird, und einer dieser Punkte auf diesem Gegengeschäfts- -, auf diesem Beeinspruchungsschreiben ist eine Liste aller Gegengeschäfte - -, der Gegengeschäfte von Dana, die aberkannt werden.

Zählen wir es einmal ab (in den Unterlagen lesend): zwei, vier, sechs, acht, zehn – ich sehe jetzt auf die Schnelle zehn, aber ich gehe einmal davon aus, dass alle gemeint waren (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Mhm!), weil nämlich der zugrunde liegende Sachverhalt ja diese Zeugenaussage und die Erhebungen des Sachverständigen waren. Also ich müsste es mit der Brille noch einmal genau lesen, aber ich gehe davon aus, dass es alle sind, nachdem - -

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Gut, zehn sind schon einmal sehr viel.

Mag. Stefan Weiland: Ja, also zehn auf die Schnelle, ohne Brille.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Leider kommt die Antwort vom Ministerium ja erst im Februar, deshalb frage ich jetzt nach. Wenn die parlamentarische Anfrage im Dezember gestellt wird, werden die zwei Monate ausgeschöpft, deshalb frage ich jetzt schon nach.

Die 3,3 Milliarden, die Sie nennen, bei denen bereits Anerkennungen erfolgt sind, die aber weiterhin zurückgezogen werden können: Ist da das Gegengeschäft von MAN in Höhe von rund 800 Millionen Euro enthalten? – Weil die Gegengeschäfte genau bis 2010 erfolgt sind.

Mag. Stefan Weiland: Ich bilde mir ein, dass wir das vorhin in der ersten Fragerunde mit der Liste durchgegangen sind; da war nämlich mit der Nachforschung - - (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Mit der Nachforschung!) – Genau. Das heißt, das waren die - -

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Und deshalb meine Nachfrage (Auskunftsperson Weiland: Ja!): Sind die somit in den 3,3 Milliarden enthalten?

Mag. Stefan Weiland: Die würde ich jetzt als noch enthalten ansehen, ja.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Ja. – Zur Konkretisierung (Auskunftsperson Weiland: Okay, ja!), zum Verständnis.

Weiterer Fragenkomplex: Es sind ja von Gutachter Konezny Gegengeschäfte immer nur stichprobenartig geprüft worden, weil alle einfach zu viel gewesen wären. Jetzt hat es auf der einen Seite Kritikpunkte in Richtung fragwürdiges Volumen, keine ausreichende inländische Wertschöpfung gegeben, auf der anderen Seite hat es Kritik aufgrund der fehlenden Vermittlungsleistung durch EADS/Eurofighter oder dementsprechend Zuzuordnende gegeben.

Wenn man jetzt draufgekommen ist, dass zum Beispiel wie im Falle von - - bei Dana war es der Fall, aber auch bei Böhler Schmiedetechnik waren es insgesamt 95 Gegengeschäfte, vier sind von Herrn Konezny geprüft worden. Bei Kathrein Austria: fünf Gegengeschäfte, eins ist geprüft worden. Oder Magna Steyr, weil es gerade gefallen ist: Gegen Hubert Hödl wird strafrechtlich vorgegangen; Inducon, Domerfield, das sind lauter Begriffe, die uns noch aus den letzten Untersuchungsausschüssen bekannt sein müssten. Auch bei Magna: 37 Gegengeschäfte eingereicht, sieben sind geprüft worden. Es ist von Ihnen als auch von Herrn Konezny Kritik an der fehlenden inländischen Wertschöpfung gekommen; weiterführende Kritik an der fehlenden Vermittlung zum Beispiel bei Test-Fuchs GmbH: 67 Gegengeschäfte, und davon sind genau zwei geprüft worden.

Meine Frage: Wenn von einem großen Volumen an eingereichten Gegengeschäften eine kleine Stichprobe geprüft wurde, da Kritik und Probleme festgestellt worden sind, schaut sich dann Ihre Taskforce oder das Wirtschaftsministerium alle – sämtliche – eingereichten Gegengeschäfte an?

Mag. Stefan Weiland: Also man muss jetzt auch dazusagen und im Evidenzfall sich anschauen: Worauf beruhen die Kritikpunkte des Sachverständigen Dr. Konezny? – Nach meiner Erinnerung gibt es da unterschiedliche Gründe. Das sind eben Dinge wie zum Beispiel Vermittlungstätigkeit, zum Teil ist es auch, wo er sagt, es gibt keine Belege oder manche Zeugen können sich an manches nicht erinnern. Also man muss es auch differenziert sehen, ob das jetzt immer die gesamte Gruppe betreffen kann oder nicht. Ich glaube, es gibt Fälle, wo es eine größere Gruppe, als die Stichprobe umfasst, betreffen kann. Also wenn es jetzt um eine grundsätzliche Zeugenaussage zu einer bestimmten Vermittlungstätigkeit geht, wäre das ein denkbarer Weg. Es gibt aber auch Fälle, wo, wenn es um konkrete Belege geht, der Zweifel vorerst einmal nur für ein konkretes Gegengeschäft sein kann. Das muss man halt differenziert betrachten.

Das war eben das, was ich auch gemeint habe: dass es jetzt sehr wohl vom Wirtschaftsministerium, nämlich auch von der zuständigen Fachabteilung, die da schon sehr wohl auch ihren Beitrag liefern muss, angesehen werden wird oder auch angesehen wird, geprüft wird. Deswegen ist ja in dieser Liste, die wir dann auch im Zuge der Anfragebeantwortung ans Parlament übermitteln werden, eben genau diese Gruppe an Gegengeschäften, die der Sachverständige Konezny anschaut, auch als Nachprüfung vorgemerkt. Das ist schon ein Punkt.

Nur eines muss man auch sagen, und gerade für die Gruppe der Gegengeschäfte vor 2010 brauche ich auf jeden Fall - - Wenn ich jetzt die Anrechnung quasi wieder rückgängig machen will, brauche ich neu hervorgekommene Tatsachen. Also das heißt, ich kann dort, wo ich jetzt keine konkreten Hinweise habe, nicht automatisch sagen, ich erkenne es ab. Ich brauche schon - -

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Die Nachfrage war nicht, dass automatisch aberkannt wird, aber: Wenn ich stichprobenartig draufkomme, dass bei gewissen Gegengeschäften von gewissen Unternehmen einfach überhaupt keine Anhaltspunkte gegeben sind, dass es sich um anrechnungswürdige Gegengeschäfte handelt, werden dann – und das war die Frage – die anderen Gegengeschäfte, die dasselbe Unternehmen eingereicht hat, die nicht in der Stichprobe umfasst waren, jetzt genauer angesehen, weil man eine Art Anfangsverdacht hat?

Mag. Stefan Weiland: Muss man auch wieder nach den einzelnen Unternehmen differenzieren. Also wir haben ja vorher über Magna gesprochen, und Magna ist eben ein Bereich, wo wir schon von vornherein, also auch über die laufenden Jahre, eine relativ gute Basis an Prüfungen durch Wirtschaftstreuhänder, die von uns beauftragt worden sind, haben. Das heißt, um dieses Beispiel jetzt zu nennen, da kann man sehr wohl schon relativ schnell sagen: Gibt es weitere, noch neue Hinweise oder nicht? – Wenn man zum Beispiel das Thema Wertschöpfung nimmt, das haben die Wirtschaftstreuhänder - -, der Wirtschaftsprüfer hat das auch geprüft. Das heißt, da ist auch ein schneller Abgleich möglich, ob es jetzt hier bei der Wertschöpfung noch Anhaltspunkte gibt, dass es auch korrekturbedürftig ist.

Wenn wir in diesem Bereich konkrete Berichte vom Wirtschaftstreuhänder haben, wo die Wertschöpfung – um jetzt beim Beispiel zu bleiben – geprüft worden ist, und die liegt da bei einem Wert, der uns vertretbar erscheint und der auch nach den rechtlichen Ausführungen oder nach der rechtlichen Analyse von Professor Aicher haltbar erscheint, dann ist es nicht automatisch zu sehen, dass man sagt, das muss ich automatisch korrigieren.

Also das ist - - Hier plädiere ich halt für eine differenzierte Betrachtung, und das ist eben das, was derzeit auch gemacht wird, dass diese Dinge abgeglichen werden, dass man sagt: Wo habe ich zum Beispiel schon einen Bericht des Wirtschaftstreuhänders?, dann kann ich feststellen: Okay, wie hoch? Was hat der als inländische Wertschöpfung festgestellt?, und dann schaue ich mir an: Okay, was hat Aicher im Zuge seiner rechtlichen Analyse festgehalten? Was ist hier möglich oder nicht betreffend die inländische Wertschöpfung? – Das ist jetzt nur ein Beispiel.

Das heißt, man muss das als einen Abgleich sehen, der fallbezogen ist und den man nicht so pauschal - - Also man kann meiner Meinung nach nicht pauschal sagen, weil ein Gegengeschäft zum Beispiel von Magna jetzt im Gutachten Konezny kritisch beleuchtet worden ist, sind alle anderen automatisch - -, besteht ein Korrekturbedarf.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Aber das war auch nicht die - - (Auskunftsperson Weiland: Ja!) Ich wollte da keine Unterstellung machen, sondern es geht mir rein - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist vorbei.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Ja, den Satz sage ich noch fertig. Es geht mir genau um den einen Punkt: Wenn ich draufkomme, dass man per Stichprobe von einem gewissen Unternehmen weiß, da ist kein Gegengeschäft irgendwie begründet gewesen, dass man sich dann automatisch die anderen ansieht – nicht aberkennt, ansieht – und das meiner Meinung nach die Aufgabe der Taskforce oder des Wirtschaftsministeriums wäre.

Erfolgt das oder erfolgt das nicht?

Mag. Stefan Weiland: Also noch einmal: Zum einen ist es einmal ein Zusammenwirken zwischen Taskforce und auch der Fachabteilung. Das ist einmal das eine.

Und das Zweite ist, was ich noch einmal sagen wollte: Es erfolgt fallbezogen, das heißt, anhand dessen, was man an Unterlagen hat – was gibt es an Indizien? –, schaut man es sich an. Das macht man schon, nur das kann ich nicht pauschal sagen, weil es - -

Darauf lege ich schon Wert, auf die Feststellung, zu sagen, es gibt eine Stichprobe – wir reden jetzt immer davon, dass es eine Stichprobe ist, die der Herr Sachverständige Konezny sich angesehen hat – und aufgrund der Stichprobe sind alle anderen automatisch – das will ich nur festhalten – korrekturbedürftig, aber dort, wo es - - Es muss schon Indizien - - Vor allem für den Zeitraum bis 2010 brauchen wir neue Indizien, um eine Aberkennung auch in die Wege zu leiten. Das heißt, wenn das Gutachten uns neue Indizien liefert, werden die auch im Zuge des Anrechnungs- oder Aberkennungsprozederes berücksichtigt, und das wird nach meiner Einschätzung auch schon sehr wohl angesehen.

Es ist aber ein Zusammenwirken, das muss man auch sagen. Das ist ein Zusammenwirken zwischen dem, was auch die Taskforce macht, und dem, was aber auch die Fachabteilung macht, weil die Fachabteilung das normale Prozedere – und dazu gehören diese Dinge genauso natürlich – weiter durchführt. Das muss man der Vollständigkeit halber auch sagen.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Ich knüpfe noch an Ihr Eingangsstatement an, in dem Sie über den Ermessensspielraum des Ministeriums gesprochen haben, was die Prüfung des Wertschöpfungsanteils betrifft. – Wie wurde dieser Ermessensspielraum gehandhabt? Können Sie das kurz skizzieren?

Mag. Stefan Weiland: Na ja, ein konkretes Beispiel habe ich in meinem Eingangsstatement genannt, das war eben die DANA GmbH, wo aufgrund der neu hervorgekommenen Tatsachen dieser Ermessensspielraum auch in Anspruch genommen worden ist, das entsprechend zu beurteilen und auch aus der Anrechnung herauszustreichen.

Aber generell, muss man sagen, ist es so, nach meiner Wahrnehmung, wie sich das darstellt, dass die zuständige Fachabteilung schon dort, wo ein Bedarf war, zum Beispiel Ursprungszeugnisse verlangt hat oder sich aufgrund der Prüfberichte der Wirtschaftstreuhänder auch ein Bild davon gemacht hat, wie hoch der Anteil der Wertschöpfung in diesen Fällen ist.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Ich komme jetzt kurz zum Gutachten des Herrn Konezny. Ich darf Ihnen auch hier das entsprechende Dokument mit der Nummer 64174 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf Seite 33 dieses Dokuments wird festgestellt – wahrscheinlich wissen Sie es eh, Sie haben es ja eingehend studiert –, dass die Höhe des Anteils der inländischen Wertschöpfung als Anrechnungskriterium eine Rechtsfrage darstellt.

Der Hintergrund meiner Frage ist, weil der geschätzte Kollege Plessl hier schon sehr offensiv erklärt hat, dass er es nicht nachvollziehen kann, warum ein Gutachten seitens des Ministeriums beauftragt wurde, in dem Fall jetzt eben von Prof. Aicher: Wenn ich das richtig interpretiere, und da bitte ich eben auch um Ihre entsprechende Klarstellung, geht es ja auch darum, dass man eben genau diese Rechtsfrage klärt. Insofern ist es schon sehr eigenartig, dass das hier von den Kollegen so interpretiert wird, dass das ein Gegengutachten wäre. Ich glaube, es war ja geradezu eine Aufgabe, eine Verpflichtung, diese Rechtsfrage mit einem Gutachten zu klären.

Mag. Stefan Weiland: Also wir haben diese Formulierung auch so verstanden, dass ihm, wie der Gutachter auch schreibt, auf Grundlage seines Gutachtensauftrages die Lösung dieser Rechtsfrage oder die Beantwortung dieser Rechtsfrage verwehrt bleibt. Das haben wir auch als Vorschlag, Auftrag, wie man es jetzt immer nimmt, verstanden, hier eine Klärung herbeizuführen. Also ich sehe unser Gutachten genau damit auch im Einklang, nämlich dass es eine Rechtsfrage ist, die der Gutachter, die der Sachverständige nicht geklärt oder gelöst hat.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Insofern ist es, glaube ich, wichtig, wenn wir darüber sprechen, dass man das Gutachten, bevor man es kritisiert, auch gelesen hat.

Eine Frage noch dazu: Können Sie kurz skizzieren, wie das Gutachten Aicher jetzt zu dieser Rechtsfrage Stellung nimmt?

Mag. Stefan Weiland: Also zum einen vielleicht noch eine Vorbemerkung oder eine abschließende Bemerkung zu meinem vorherigen Statement: Abschließend klären wird man es erst vor Gericht können. Erst die Gerichte werden eine abschließende Klärung vornehmen (Abg. Ottenschläger: Das ist klar!) – das nur der Vollständigkeit halber.

Aicher sagt zur Wertschöpfung, dass er das als bewegliches System aufgrund des Gegengeschäftsvertrages sieht; er interpretiert ja den Gegengeschäftsvertrag, muss man dazusagen. Es ist ein bewegliches System, das seiner Meinung nach sagt: Auch bei einem geringeren Wertschöpfungsanteil ist ein Gegengeschäft durchaus anrechenbar, wenn die anderen Ziele des Gegengeschäftsvertrages, eben diese allgemeinen Ziele wie im Gegengeschäftsvertrag selbst oder diese technologiepolitischen Schwerpunkte, die wirtschaftlichen Felder, wie sie in den Anlagen definiert sind, erfüllt sind – aber vor allem diese grundsätzlichen Ziele des Gegengeschäftsvertrages, so heißt es: Technologietransfer, Beschäftigung und solche Dinge.

Und er skizziert dann eben auch eine Einzelfall-, eine Ermessensentscheidung, die das Wirtschaftsministerium im Zuge der Administration des Vertrages und im Zuge der Prüfung der Gegengeschäfte vornehmen muss. Das heißt, er sagt aber schon ausdrücklich, es ist kein fixer Wertschöpfungsanteil aus dem Vertrag abzuleiten, auch nicht aus der Genese des Vertrages, und eben genau dieses bewegliche System erfordert eine Einzelfallabschätzung.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Das heißt in der Darstellung, wir haben auf der einen Seite ein Gutachten von Konezny, das kritisiert, dass bei bestimmten Gegengeschäften die Darstellung der Wertschöpfung aus seiner Sicht nicht besonders hoch ist, nennen wir es einmal so, das aber nicht darauf abzielt, zu klären, ob der Gegengeschäftsvertrag im Sinne dessen erfüllt ist, weil es ja weitere Zielformulierungen gibt. Kann man das so sagen?

Mag. Stefan Weiland: Ich bin mir nicht sicher, ob es mir zusteht, die Gutachten zu interpretieren. Aber ich habe es vorhin schon ausgeführt: Die beiden Gutachten sind meines Erachtens komplementär zueinander. Konezny lässt die Rechtsfrage offen, und Aicher liefert eine Interpretation des Vertrages.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Konezny bezieht sich vor allem auf die Frage der Wertschöpfung (Auskunftsperson Weiland: Mhm!), und, wenn ich das richtig verstehe, Aicher bezieht sich auf die Frage, inwiefern diese Ziele, die im Gegengeschäftsvertrag formuliert sind, erfüllt sind – so, wie Sie es bezeichnet haben, unter dem Motto: Nachdem hier keine fixen Größen vorgegeben werden, sind die meisten Ziele erfüllt, insofern gibt es eine Anrechenbarkeit. – Kann man das in etwa so skizzieren?

Mag. Stefan Weiland: Man kann zumindest sagen - -

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Das eine schließt das andere nicht aus.

Mag. Stefan Weiland: Genau, das eine schließt das andere nicht aus. Der niedrige Anteil der Wertschöpfung, sagt Aicher, schließt nicht automatisch eine Anrechnung aus, wenn eben diese anderen Ziele, diese grundsätzlichen Ziele des Gegengeschäftsvertrages in einem guten Ausmaß erfüllt sind.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Mir geht es nur darum, dass man möglichst klar und sachlich darstellt, was die Intentionen der jeweiligen Gutachten waren, um hier einer Fehlinterpretation möglichst vorzubeugen, wobei das leider jetzt teilweise schon zu spät ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ihre Redezeit ist leider abgelaufen. Zu Wort gelangt Abgeordneter Plessl. – Bitte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ziel der Taskforce Gegengeschäfte war die inhaltliche Feststellung möglicher Vertragsverletzungen im Hinblick auf den Gegengeschäftsvertrag. Festzuhalten ist auch, dass das Ministerium keine Ermittlungsbehörde ist, sondern eine inhaltliche Prüfung der Anrechenbarkeit von Gegengeschäften vornimmt.

Herr Magister, wie kann man sich diese Prüfung vorstellen? Was haben Sie da gemacht?

Mag. Stefan Weiland: Man muss unterscheiden, was das Ministerium beziehungsweise die zuständige Fachabteilung macht und was die Taskforce macht. Die Taskforce, vor allem jetzt in meiner Person, prüft die Vollziehung des Gegengeschäftsvertrages im Wirtschaftsministerium. Das heißt, man macht eine Durchsicht, eine Recherche, welche Unterlagen es zu den Vorgängen, zu den Anrechnungsvorgängen gibt, welche Unterlagen da vorliegen. Und – das war auch ein Teil des Vorganges – auf Basis dessen, was der Gegengeschäftsvertrag an Kriterien enthält, wird im Zuge dieser Durchsicht auch eine Einschätzung getroffen, ob die Kriterien für diese einzelnen Gegengeschäfte, anhand der im Ministerium vorliegenden Unterlagen, erfüllt sind.

Das heißt, das ist quasi eine nochmalige – wie soll ich sagen? – Einschätzung, ob eine Anrechenbarkeit plausibel erscheint.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Im Sachverständigengutachten von Herrn Konezny wurde festgestellt, dass die Höhe des Anrechnungsbetrages in vielen Fällen nicht plausibilisiert werden konnte. Sie haben das ja selber festgestellt. Auch haben diese Zahlen, was das Ministerium angerechnet hat, mit den Zahlen, die auf den Urkunden gestanden sind, nicht übereingestimmt. Ist Ihnen das aufgefallen, dass es einen Unterschied zwischen diesen zwei Zahlen gegeben hat?

Mag. Stefan Weiland: Könnten Sie mir genau sagen, wo ich das im Gutachten finde, diese Stelle?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege Ihnen das vor: Dokument 64174, Seite 74 und 75. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da steht ganz unten „Höhe des Anrechnungsbetrages“, im letzten Absatz mit den zwei Punkten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Stefan Weiland: Der Sachverständige Konezny bezieht sich hier auf die übermittelten Unterlagen und sagt, da gibt es offenbar „Differenzen zwischen dem angerechneten und dem auf Basis der Urkunden feststellbaren Wert“, und so weiter. Wenn man jetzt auf der nächsten Seite weiterliest, führt Konezny aber auch aus: „Die endgültige Beurteilung der rechtlichen Relevanz dieser Feststellung hängt von der Lösung der Rechtsfrage, wie die Bestimmungen des Gegengeschäftsvertrages dazu auszulegen sind, ab. Aus wirtschaftskundiger Sicht werden mit dieser Methode der Anrechnung in zahlreichen Fällen im Ausland erbrachte Leistungen und nicht im Inland von österreichischen Unternehmen [...]“ – und so weiter.

Das heißt, Konezny sagt schon deutlich, dass diese Frage eine Rechtsfrage ist. Und wie gesagt, zur Klärung tragen die Gutachten bei, aber letztendlich können das dann die Gerichte feststellen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich habe nur vom ersten Absatz gesprochen. Zum einen stimmt der Betrag, der vom Ministerium angerechnet wurde, mit dem, der auf den Urkunden steht, nicht überein. – Ist Ihnen das bei der Überprüfung aufgefallen?

Mag. Stefan Weiland: Ich habe es vorhin erläutert: Die Überprüfung, die wir oder die ich vor allem dann vorgenommen habe, beruht auf den Unterlagen, die im Ministerium zu dem Zeitpunkt vorgelegen sind; das war beginnend Ende 2012 und Anfang 2013. Das sind also im Wesentlichen die Einreichungsunterlagen, die Prüfunterlagen, also die Dokumente, die die Fachabteilung im Zuge der Prüfung gesammelt hat, und aufgrund dieser Unterlagen war das noch nicht feststellbar.

Man muss unterscheiden: Der Sachverständige Konezny hat auch vor Ort Einsicht in die Belege genommen. Das ist etwas, was dann das Wirtschaftsministerium im Zuge der Prüfung durch die Wirtschaftstreuhänder auch vorgenommen hat. Und da hat es dann sehr wohl auch, dort wo solche Fälle aufgetreten sind, tatsächlich Korrekturen gegeben.

Also insofern: Diese Prüfung, die die Taskforce und vor allem ich vorgenommen haben, war eine Prüfung auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Unterlagen im Ministerium. Das bezieht sich wieder auf den Projektauftrag, in dem ja steht, dass die Vollziehung im Wirtschaftsministerium geprüft wird.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Dass das andere Unterlagen sind, die zur Prüfung vorgelegen sind?

Mag. Stefan Weiland: Dem Sachverständigen sind andere Unterlagen vorgelegen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich möchte Ihnen noch ein weiteres Dokument vorlegen, das ist vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, ist auf der Homepage. Ich ersuche den Vorsitzenden um geringste Einstufung dieser Unterlagen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Hier geht es um die Anrechenbarkeit: „Anrechenbar sind Lieferungen und Leistungen, deren Bestandteile zur Gänze in Österreich angefertigt wurden bzw. deren Verarbeitung zum Endprodukt durch angemessene inländische Wertschöpfung erfolgte. In jenen Fällen, in denen nur eine niedrige österreichische Wertschöpfung festgestellt wird, ist ein österreichisches Ursprungszeugnis vorzulegen.“

Jetzt möchte ich gerne wissen: Was verstehen wir darunter, und wie oft ist das vorgelegt worden?

Mag. Stefan Weiland: Das bedeutet, dass man in den Fällen, in denen seitens der Fachabteilung ein niedriger Wertschöpfungsanteil vermutet oder festgestellt worden ist, eben die Vorlage von Ursprungszeugnissen auch tatsächlich angefordert hat. Die genaue Zahl, wie oft das passiert ist, könnte ich jetzt auswendig nicht sagen, sage ich ganz ehrlich. Das müsste sich aber meines Erachtens aus den Unterlagen, aus der Prüfdokumentation der Fachabteilung ergeben. Ich kann es jetzt auswendig nicht sagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das heißt, in diesen Unterlagen, die wir dann mit dieser Anfragebeantwortung bekommen, wird das - -

Mag. Stefan Weiland: Da sollte das meines Erachtens enthalten sein. Das sind eben die Prüfverläufe, so nennen die das, und da sollten diese Dinge enthalten sein, meines Erachtens.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): In dem Dokument geht es auch um den „Ablauf des Prüfprozesses“: „1. Jahreseinreichung durch Eurofighter [...] 2. Erstprüfung durch das Wirtschaftsministerium [...] Formale Entsprechung [...] Sachliche Entsprechung [...] Durchführungszeitraum [...] Erfüllungsbereich [...]“. Und da gibt es auch einen Punkt auf der Seite 3: „Zulieferer-Liste: Bei Gegengeschäften über zehn Millionen Euro hat das österreichische Unternehmen eine Liste österreichischer Zulieferer vorzulegen, die zu diesem Geschäft beigetragen haben“.

Wie oft wurde diese Liste vorgelegt? Wissen Sie das?

Mag. Stefan Weiland: Also ich erinnere mich jetzt nicht an jede einzelne Liste, die ich gesehen habe, aber ich erinnere mich, dass ich tatsächlich solche Zuliefererlisten bei der Durchsicht gesehen habe, also es hat solche Zuliefererlisten gegeben. Wie oft, kann ich jetzt auswendig nicht sagen. Der Sinn dieser Zuliefererlisten ist meines Erachtens natürlich auch, eine Doppelverrechnung zu verhindern. Das heißt, wenn Umsätze durch Zulieferer einberechnet werden, kann sie dann nicht mehr der Hauptlieferant einrechnen, und das ist der Sinn dieser Listen. Aber meines Wissens - - Also ich kann mich erinnern, dass ich solche Listen bei der Durchsicht gesehen habe, aber wie viele es waren, weiß ich wirklich nicht mehr.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Laut unseren Informationen war die Zusammenarbeit der beiden Taskforces nicht optimal. Durch diese Aufteilung kam es auch zu einer Schwächung, das ist von Peschorn mitgeteilt worden, aber auch von Hamberger. Ich möchte jetzt gerne wissen, ob es im Vorfeld der Neuanzeige auch Kooperationsgespräche, Abstimmungen gegeben hat und warum das Wirtschaftsministerium nicht auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gelegt hat.

Mag. Stefan Weiland: Da stellt sich für mich jetzt die Frage: Gegen wen wäre eine Anzeige zu richten und was wäre der Inhalt dieser Anzeige gewesen?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie haben 2013 einen Bericht gelegt, einen Zwischenbericht, und da haben Sie am Anfang Ihrer Aussage mitgeteilt, dass Sie nur unzureichend bis fast keine Informationen von Airbus betreffend Anrechnung der Gegengeschäfte erhalten haben. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was haben Sie von 2013 bis 2017 getan, bis diese Anzeige vom Verteidigungsressort gelegt worden ist? Das ist der erste Punkt. Und die zweite Frage ist: Warum haben Sie nicht, wenn noch so viele Punkte offen waren, auch in Absprache mit dem Verteidigungsressort ebenfalls eine Anzeige gelegt?

Mag. Stefan Weiland: Noch einmal: Man muss sagen, die Strafanzeige des Verteidigungsministeriums ist eine Strafanzeige, in der eben mögliche strafbare Handlungen thematisiert werden. Für eine Anzeige müsste ich daher in meinem Wirkungsbereich Wahrnehmungen über strafbare Handlungen haben – oder zumindest, wo ich eine strafbare Handlung vermute. Und wenn ich so etwas nicht habe, kann ich nicht automatisch eine Anzeige machen, nur weil das Verteidigungsressort auch eine Anzeige macht.

Und wenn jetzt der Vertragspartner nicht ausreichend antwortet oder nichts Neues bringt, heißt das ja nicht, dass wir da auf Nullstand waren. Wir haben ja, wie ich schon vorher ausgeführt habe, Unterlagen über die Vollziehung bei uns im Haus gehabt. Aber zur Anzeige bringen kann ich meines Erachtens nur dann etwas, wenn ich auch einen konkreten Sachverhalt habe, der auf strafbare Handlungen schließen lässt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie im Vorfeld, bevor diese Anzeige gelegt worden ist, mit der Taskforce Eurofighter auch Gespräche über diese Anzeige geführt?

Mag. Stefan Weiland: Es hat, wie schon früher ausgeführt, immer wieder Gespräche mit der Taskforce Eurofighter im Verteidigungsressort gegeben. Diese – wie soll ich sagen? – Handlungen oder die Ermittlungen, die das Verteidigungsressort gemacht hat, die dann letztendlich zur Anzeige geführt haben, haben der Taskforceleiter und ich auch an diversen Stellen, zumindest auf informeller Ebene, diskutiert. Es war aber für unser Haus immer klar, das sind zwei verschiedene Verträge mit zwei verschiedenen Wirkungsbereichen von dazugehörigen Ressorts, und insofern war für uns die Linie immer, dass das Wirtschaftsministerium in seinem Wirkungsbereich untersucht und das Verteidigungsressort in seinem Wirkungsbereich. Und die Anzeige, wie sie dann eben stattgefunden hat, ist eben genau ein Ausfluss dessen, was das Verteidigungsressort in seinem Wirkungsbereich machen kann.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: In dieser Runde ist die Redezeit der SPÖ aufgebraucht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine kurze Frage möchte ich noch gerne stellen, Herr Vorsitzender.

Ende Jänner 2013 hat es ein Gespräch mit EADS-Vorsitzendem Denker, Minister Mitterlehner und Ihnen gegeben. Können Sie sagen, was hier genau gesprochen worden ist?

Und: Wenn Sie als Leiter der Taskforce im September 2013 noch immer keine Informationen oder unzureichende Informationen von EADS erhalten haben, was haben Sie als Leiter der Taskforce gemacht, um hier weitere Informationen zu erhalten, wenn der Partner nicht mitarbeiten möchte, sagen wir so?

Mag. Stefan Weiland: Ich habe es, glaube ich, heute schon einmal ausgeführt, auch in meinem Eingangsstatement habe ich es eigentlich schon ausgeführt: Es ist so, dass ich, um die Anrechenbarkeit der Gegengeschäfte zu prüfen, aber vor allem im Bedarfsfall auch in Zweifel ziehen zu können, hieb- und stichfeste, das heißt gerichtlich verwertbare, Indizien oder Sachverhalte brauche. Und – wie soll ich sagen? – wenn der Vertragspartner jetzt die Fragen, die wir an ihn haben, eher allgemein beantwortet, ändert das ja nichts daran, dass sehr wohl die - - diese Tatsachen, die sich aus dem Strafverfahren zum Beispiel ergeben, von uns herangezogen werden können.

Man muss auch dazusagen – ich habe es heute auch schon erwähnt –, es ist so, dass nämlich meine Wahrnehmung die ist, dass der Vertragspartner jetzt auch immer vorsichtiger auf das reagiert, was wir noch an Beeinspruchung vorlegen, und insofern verfestigt sich für mich daher auch die Einschätzung, dass letztendlich das, was ich so quasi vorbringe, auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Ich muss damit rechnen, dass der Vertragspartner auf die Korrekturwünsche, oder im Zweifelsfall oder im Extremfall, wenn eine Pönalforderung der Schluss wäre, auch darauf, nicht freiwillig einsteigen wird. Also ich brauche Sachverhalte, ich brauche Indizien, die ich auch in einem Gerichtsverfahren verwerten kann.

Die Tatsache allein, dass der Vertragspartner hier eher allgemeiner antwortet, liefert mir noch nicht die Grundlage dafür, sondern nach meiner Einschätzung ist es so, dass das Strafverfahren, wie es jetzt noch läuft und wie dessen Ermittlungen noch laufen, die beste Grundlage liefert, denn das ist etwas, was ich in einem möglichen Zivilprozess dann auf jeden Fall guten Gewissens vorlegen kann.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): 2013 bis 2017 – was haben Sie da getan?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Jetzt ist aber die Redezeit endgültig zu Ende.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ja, aber diese Frage ist leider nicht beantwortet worden. (Zwischenruf des Abg. Bösch.) Was haben Sie von September 2013, wo Sie diese offenen Listen geschickt haben, bis 2017 als Leiter der Taskforce getan? Haben Sie das zur Kenntnis genommen oder nicht? (Abg. Bösch: Das soll er in der dritten Runde machen!) – Das war eine Frage, die ich vorher gestellt habe, die ist nicht beantwortet worden.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, wir werden versuchen, sie zu beantworten. – Wollen Sie diese Frage noch beantworten?

Mag. Stefan Weiland: Aus meiner Sicht ist sie schon beantwortet.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut! Wir haben noch eine Runde. Da haben wir zwar keine Wortmeldung der SPÖ, aber ich nehme an, sie wird noch kommen. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Mag. Weiland, eine Verständnisfrage noch zur ersten Runde: Habe ich Sie richtig verstanden? Es gibt die Taskforce und es gibt nach wie vor die Fachabteilung; die Fachabteilung arbeitet aber derzeit nicht, ist nicht aktiv.

Mag. Stefan Weiland: Also es gibt die Taskforce, es gibt die Fachabteilung; die Fachabteilung arbeitet weiterhin wie bisher. Also das heißt, das normale Einreichungsprozedere mit den jährlichen Einreichungen, mit den Beeinspruchungen und so weiter, führt - -, eigentlich wie im Vertrag vorgesehen, wenn auch nur auf schriftlicher Basis, um halt den Kontakt eher vorsichtig zu halten, aber es wird nach wie vor weiterhin regelmäßig und routinemäßig durchgeführt; also die Fachabteilung arbeitet.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Die Fachabteilung prüft und nicht die Taskforce?

Mag. Stefan Weiland: Es ist ein Zusammenspiel, es ist ein Zusammenspiel.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Gibt es da eine Personalunion oder so etwas?

Mag. Stefan Weiland: Nein, gibt es nicht. Es ist so, dass ich mich mit dem dortigen Leiter immer wieder abstimme, und dass natürlich gewisse Tätigkeiten dort vorgenommen werden und gewisse Dinge ich vornehme.

Es ist auch so, dass, auch schon vor einer längeren Zeit, damals Dr. Mitterlehner eben auch die Fachabteilung im Wege der Sektionschefin aufgefordert hat, dass sie, wenn sie etwas rausgeben, das mit mir abstimmen. Das heißt, dieser Prozess des regelmäßigen Abstimmens ist so quasi auch fast schon ein institutionalisierter. Personalunion gibt es keine, aber letztendlich stimmen die sich auch automatisch immer mit mir ab, und daher gibt es auch ein Zusammenspiel.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Mag. Weiland, ich möchte zu einem anderen Themenbereich kommen: Ing. Franz Borth war oder ist Mitarbeiter der Fachabteilung. War er Ihrer Dienstaufsicht unterstellt, Ihrer Abteilung zugeordnet?

Mag. Stefan Weiland: Meiner Abteilung niemals, nein. Ing. Borth war Mitarbeiter der für die normale Administration der Gegengeschäfte zuständigen Fachabteilung. Dort war er, glaube ich, bis 2005 in etwa dafür zuständig, ist dann abgezogen worden, zuerst im Wege einer Doppelzuteilung und dann eben gänzlich. Der hat mit meiner Abteilung überhaupt nichts zu tun, nicht einmal ansatzweise.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Es hat einen regen Informationsaustausch, einen regen E-Mail-Verkehr von Herrn Borth mit der Firma EADS gegeben. Ist Ihnen dieser Informationsaustausch bekannt beziehungsweise seit wann?

Mag. Stefan Weiland: Dieser Informationsaustausch, dieser E-Mail-Verkehr wurde uns von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt und ist dann auch im Haus mit der Personalabteilung abgeglichen worden. Es hat auch ein Gespräch der Personalabteilung mit Ing. Borth gegeben, wo er mit diesen Vorwürfen konfrontiert worden ist. Darüber gibt es in den Unterlagen auch einen Aktenvermerk, wo er das, meiner Erinnerung nach offen - -, ziemlich bestritten hat, so muss man es sagen.

Das hat auch - - Wie gesagt, es gibt auch einen Ausfluss dessen, dass bis heute ein im weiteren Sinne dienstrechtliches Verfahren dazu anhängig ist, nämlich im Hinblick auf eine Jubiläumszuwendung. Das ist momentan noch vor den Gerichten, also vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das noch ein laufendes Verfahren.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Ich möchte Ihnen ein Schriftstück vorlegen, und zwar mit der Nummer 61777. Das ist ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums, also von Ihnen, an Herrn Staatsanwalt Radasztics. Ich lege es Ihnen vor, damit ich mir bei der Fragestellung leichter tue. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sie werden den Inhalt kennen – Sie haben es ja selbst geschrieben –, wo Sie anmerken, dass „News“ darüber berichtet, dass es im Wirtschaftsministerium sozusagen einen Maulwurf gibt. Ist Ihnen bekannt, seit wann dieser Vorwurf besteht? Seit wann ist Ihnen dieser Vorwurf bekannt?

Mag. Stefan Weiland: Ich nehme mit dem Schreiben Bezug auf einen Artikel der Zeitschrift „News“ vom 7. März. Das heißt, ich gehe einmal davon aus, dass jedenfalls seit diesem Zeitpunkt, wo das in den Medien war und bei uns im Haus erörtert worden ist - - (Abg. Brückl: Vom April 2015 stammt das Schreiben!) – Da entstand das Schreiben, ja, vom April 2015 ist das Schreiben. Man muss aber dazusagen, dieses Schreiben dient ja dazu, wenn man jetzt weiterschaut, diesen Aktenvermerk, so verstehe ich das, an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben; und das bezieht sich wahrscheinlich auf einen Zeitpunkt, wo diese Befragung, dieses Gespräch stattgefunden hat.

Genau, das Gespräch mit Amtsdirektor Franz Borth – das entnehme ich Seite 3 von dieser Nummerierung da oben – vom 8.4.2015 - - Und am 9.4. ist es an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden.

Das heißt, man muss sagen, dieses Schreiben vom April 2015 bezieht sich auf dieses Gespräch der Dienstbehörde mit Amtsdirektor Borth und eben die nachfolgende Information an die Staatsanwaltschaft. Das kann man daraus ableiten, aus dem Schreiben.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Diese Anzeige beziehungsweise die Ermittlungen: Hat das schlussendlich zu Ergebnissen oder zu einer Anzeige geführt? Oder hat es Konsequenzen vonseiten der Dienstbehörde gegeben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Weiland: Also ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Ich habe es so verstanden, ob jetzt eine Anzeige aufgrund dessen vonseiten unseres Hauses stattgefunden hat. Es ist so: Der Informationsfluss war ja dann der, dass die Staatsanwaltschaft uns darüber informiert hat, dass es eben diese E-Mails gibt; das heißt, eine Anzeige hätte für den Sachverhalt nicht mehr gebracht.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Hat es dienstbehördliche Konsequenzen gehabt?

Mag. Stefan Weiland: Es ist untersucht worden und bei der Dienstbehörde, wie ich schon in meinem vorigen Statement ausgeführt habe, sind dienstbehördliche Konsequenzen jetzt noch am Laufen. Das Strafverfahren selber ist ja dann eingestellt worden. Und die Konsequenz, die derzeit noch immer gerichtlich erörtert wird, ist eben die Frage einer Jubiläumszuwendung, die von der Dienstbehörde nicht zugesprochen wurde.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Das war die einzige Konsequenz, die sozusagen vollständig - -

Mag. Stefan Weiland: Das war die Konsequenz, die jetzt noch offen ist und gerichtlich noch geklärt werden muss.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Ing. Borth war dann zwar nicht mehr zuständig für die Gegengeschäfte – das haben Sie, glaube ich, heute schon erwähnt –, er ist 2005 oder so versetzt worden, hat aber trotzdem weiter Kontakt zu EADS gehalten. Wann ist das Ihnen als Vertreter des Wirtschaftsministeriums bekannt geworden? Haben Sie daraufhin eventuelle Konsequenzen gezogen?

Mag. Stefan Weiland: Also ich möchte noch einmal auf das hinweisen, was ich vorhin gesagt habe: Die Staatsanwaltschaft hat uns ja diese E-Mails zur Verfügung gestellt, diesen E-Mail-Verkehr. Da habe ich es dann auf jeden Fall ad personam erfahren, sprich da war es dann auf jeden Fall fix. Eine Anzeige aus meiner Sicht ist da nicht mehr vorliegend. Hat die Staatsanwaltschaft das schon untersucht, gibt es in der Hinsicht für mich keine weiteren Konsequenzen. Der Staatsanwalt wusste das, hat uns ja informiert und hat daher auch - -, da wurde meines Wissens auch ein Strafverfahren gegen Herrn Amtsdirektor Borth geführt (Abg. Brückl: Das eingestellt wurde!), das halt dann eingestellt worden ist.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Ich möchte Ihnen noch ein Schriftstück vorlegen, und zwar mit der Nummer 56329. Das ist wiederum ein Schreiben von Ihnen an das Bundeskriminalamt, Soko Hermes; da geht es darum, dass Herr Ing. Borth im Jahr 2003 ein Vieraugengespräch mit dem damaligen Minister Bartenstein hatte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ist Ihnen der Grund für dieses Gespräch bekannt? Das ist im zweiten Absatz, ganz unten.

Mag. Stefan Weiland: Also aufgrund des Schreibens kann ich das nicht nachvollziehen, welchen Inhalt dieses Gespräch, dieses Vieraugengespräch zwischen Herrn Bundesminister Bartenstein und Borth hatte. Ich weiß es jetzt nicht.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Keine Wahrnehmung dazu?

Mag. Stefan Weiland: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Nein.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Könnte es möglicherweise um diese E-Mails gegangen sein, um diesen E-Mail-Verkehr?

Mag. Stefan Weiland: Das müsste ich jetzt vermuten.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Okay. Abschließend noch eine Frage, und da lege ich Ihnen noch ein Schriftstück vor, weil es einfach zum Verständnis leichter ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein E-Mail von Mag. Voller von der Wirtschaftskammer an Mag. Domany, ebenfalls von der Wirtschaftskammer. Da geht es um Hintergrundinformationen. Die Dokumentennummer ist 56007. Herr Voller schreibt da unter anderem, das „Problem liegt im BMWA, Abteilung Gegengeschäfte, die ‚rot‘ besetzt ist: Dr. Vondruska (SPÖ) ist Leiter der Abteilung Gegengeschäfte; Ing. Borth (sein StV, SPÖ); Machinek (ÖVP)“.

Mag. Voller spricht da also von einer Parteiaffinität von Herrn Borth. War das für Sie auch augenscheinlich, dass so etwas bestanden hat?

Mag. Stefan Weiland: Also ich habe jetzt keine Wahrnehmung zu seinem Wahlverhalten oder zu seinen politischen Ansichten. Ich meine - -

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Das hatte auch aus Ihrer Sicht - - Sie haben vermutlich keine Wahrnehmung dazu, ob es da eine direkte Auswirkung auf die Vorgänge und die Abwicklung der Gegengeschäfte gegeben hat?

Mag. Stefan Weiland: Ja, man muss sich schon vor Augen halten, dass die Beamten weisungsgebunden sind, dass es hier ja eben auch eine vertragliche Grundlage für die Prüfung gab. Ich gehe mal schon dem Grunde nach – ohne konkrete Hinweise – davon aus, dass auch die Beamten ihren Job so machen, wie sie müssen. Die Parteizugehörigkeit kann ich nicht als Kriterium heranziehen, ob etwas gut oder schlecht läuft. Zu seiner Parteizugehörigkeit gibt es eben keine Wahrnehmung, tut mir leid.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Die Redezeit ist ausgeschöpft. Bevor ich Herrn Abgeordneten Bernhard das Wort erteile, frage ich, ob anwesende Parteienvertreter vielleicht Kontakte haben oder Leute kennen, die an der Donnerstagsdemonstration teilnehmen. Es wäre ihnen mitzuteilen, dass der Eurofighter-Ausschuss noch tagt, damit die vielleicht eine andere Route einschlagen, denn es gibt hier schon Bedenken, ob wir dann noch vom Heldenplatz wegkönnen.

Bitte, Herr Abgeordneter Bernhard.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich müsste erst nachschauen, aber ich glaube, ich kenne niemanden, der die Route beeinflussen kann.

Ich habe eine abschließende Frage, und zwar bleibe ich beim Thema der Mitarbeiter, die die Gegengeschäfte geprüft haben. Ich verstehe natürlich ihre Antwort die Complianceregeln betreffend, wenn Sie sagen, sie sind schon so ausgeprägt, wenn der Mitarbeiter sich nicht daran hält, dass er ohnehin dagegen verstößt.

Es gibt aber dann immer noch zwei Ebenen. Es gibt die Ebene des Strafrechts, bei der eh klar ist, was zu passieren hat, und dann gibt es aber noch jenen Bereich, bei dem ich mich in der Privatwirtschaft von einem Mitarbeiter verabschieden würde – beispielsweise, wenn jemand dem Gegenüber meine Verhandlungsposition verrät, wie es bei der Gegengeschäftserteilung passiert ist, wenn jemand geheime Treffen hat oder auch bei Telefonprotokollen angibt, dass man 50 Millionen Euro nicht findet, außer man weiß, wo man sucht. Selbst wenn man dann die Erkenntnis hat, dass das Strafrecht sozusagen nichts hergibt, würde ich sagen, dass sich diese Personen für den öffentlichen Dienst nicht besonders ausgezeichnet haben. Man muss nun zur Kenntnis nehmen, dass die Verträge, die bestehen, bestehen, und dass man da vielleicht auch nichts machen kann.

Meine Frage ist daher nun, anders als vorher, nicht auf Compliance ausgerichtet: Hat man aufgrund der Geschehnisse für künftige Verträge gelernt – hinsichtlich dieser Grauzone, in der der Republik ein vielleicht auch immaterieller Schaden entsteht, der zwar nicht strafrechtlich relevant ist, der aber einen so hohen Vertrauensverlust mit sich bringt, dass ich mich von einem Mitarbeiter, der sozusagen eigentlich einen Kündigungsschutz hat, trotzdem verabschieden kann? Das wäre ja eine Erkenntnis, die man in jedem Ministerium umsetzen kann. Gab es dahingehend Änderungen oder zumindest eine Debatte darüber?

Mag. Stefan Weiland: Na ja, es ist so: In den konkreten Fällen handelt es sich um Beamte und hier legt ja das Beamtendienstrecht auch die Regeln fest, nach denen die Menschen beschäftig werden und dann allenfalls eben auch entlassen werden können. Das geschieht im Wege des Disziplinarrechts. Eine Änderung wäre halt wahrscheinlich nur durch eine gesetzliche Änderung auf diesem Sektor möglich. Das ist das eine.

In dem Fall waren es keine Vertragsbediensteten. Bei den Vertragsbediensteten ist es halt so, dass man auch gesetzlich determinierte Regeln hat, die die vertragliche Gestaltung doch zumindest einengen, sage ich mal. Insofern – wie soll ich sagen - - Man muss aber auch sagen, ich bin nicht die Dienstbehörde oder auch nicht die Disziplinarkommission. Da müsste ich jetzt schon weit in den Bereich des Vermutens gehen, ob dazu und was dazu diskutiert worden ist.

Natürlich ist das aber eine Frage, die meiner Einschätzung nach wahrscheinlich immer wieder diskutiert wird, nämlich ob man in solchen Fällen etwas machen kann. Die gesetzlichen Regelungen wird man aber bei uns im Haus, im Ressort, nicht ändern können. Ich tue mir aber jetzt schwer, dazu etwas zu sagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Wir haben im öffentlichen Bereich – zusammengefasst – im zweiten und dritten Untersuchungsausschuss bisher noch nie woanders als in dieser Abteilung ein ähnliches Szenario gehabt; genau deswegen frage ich ja Sie, weil Sie mit dem Thema auch befasst waren.

Da der Nationalrat sozusagen nicht wenig mit der Gesetzgebung zu tun hat, suchen wir ja auch nach Antworten, wie wir aus dieser Causa lernen können. Ich nehme das nun auch einfach für uns mit, dass man da nachschärft, dass jener Bereich, in dem auch außerhalb des Strafrechts ein Schaden entsteht, in Zukunft schärfer geahndet werden können soll. – Danke schön, keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Wir kommen damit in die dritte Fragerunde. Zu Wort gelangt Frau Holzinger-Vogtenhuber.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Ich habe nur kurz ein paar ganz, ganz kleine abschließende Fragen. Mich würde einfach eine Einschätzung Ihrerseits interessieren. Wir haben sehr viele Detailfragen durchdiskutiert. Wir haben gesehen, dass die Kritik an manchen Gegengeschäften wirklich gefruchtet hat, dass das sowohl von den Gutachtern als auch der Taskforce geteilt worden ist und Aberkennungen stattgefunden haben. Wir hoffen natürlich, dass auch zukünftig auf die Gutachter entsprechend eingegangen und wirklich auch über die Stichproben hinaus analysiert werden wird.

Am Ende des Tages einfach aber eine direkte und sehr salopp formulierte Frage an Sie: Ist das Modell der Gegengeschäfte, so wie es in den letzten Jahren durchgeführt worden ist – drei Untersuchungsausschüsse, unzählige Gerichtsverfahren und unzählige Beamte, die damit beschäftigt sind –, Ihrer Meinung nach ein Modell, das eine Blaupause für die Zukunft sein könnte?

Staatsanwalt Radasztics hat uns diese Frage ja als Staatsbürger beantwortet. Da Sie diesen Einblick haben, die Expertise haben, würde mich einfach interessieren, was Sie vorschlagen würden, zu ändern, um genau diesen jahrelangen Prozessen entgehen zu können beziehungsweise um etwas besser machen zu können.

Mag. Stefan Weiland: Ja, also meine Meinung als Staatsbürger behalte ich in dem Fall für mich. Ich meine, es ist das gute Recht von Staatsanwalt Radasztics, das auch als Staatsbürger zu sagen. Als Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums sage ich halt schon – auch die Vorgänge dazu kennend –: Das ist halt letztendlich eine politische Entscheidung, ob man Gegengeschäfte will. Wenn man das will, wird man hoffentlich die Beamten fragen, was es an möglichen Erkenntnissen gibt, die man einfließen lassen kann.

Heute im Ausschuss ist ja eben auch schon ein alternatives Modell angesprochen worden, nämlich Wertschöpfungsverträge. Nur: Ich bin da letztlich im Bereich einer Einschätzung, einer Vermutung. Ich bewege mich da eigentlich in einem Zuständigkeitsbereich, der mir nicht zusteht, nämlich dem der politischen Entscheidung, ob man Gegengeschäfte überhaupt will. Ich sehe momentan in der medialen Berichterstattung gar nicht mal so einen Wunsch danach.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Die Frage, was man an der Vorgehensweise verändern müsste, ist aber für mich die entscheidende, um daraus lernen zu können.

Mag. Stefan Weiland: Ein Punkt, den ich, glaube ich, heute schon angesprochen habe, ist natürlich die Vertragsgestaltung. Der Vertrag ist ja immer die Grundlage dessen, wie ich so ein Rechtsverhältnis gestalte, wie ich dann das Recht mit so einem Vertrag auch administrieren kann. Die Vertragsgestaltung ist meines Erachtens das Um und Auf, weil der Vertrag letzten Endes ja auch für uns die Grenze bildet, wie wir gegenüber dem Vertragspartner auftreten können.

Es rentiert sich also, viel Hirnschmalz in den Vertrag, in die Vertragsgestaltung zu investieren, würde ich sagen – wie immer das auch ausschaut, denn ob das Gegengeschäfte sind oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Wir sind ja hier im Zivilrecht, die Vertragsgestaltung, sprich die rechtlichen Grundlagen, müssen sich die Vertragsparteien ausmachen.

Das ist jetzt meine persönliche Conclusio, dass ich sage, es rentiert sich, da Zeit, Energie und wirklich auch Erkenntnisse aus früheren ähnlichen Verträgen zu investieren, um diesen Vertrag wirklich gut durchdacht zu machen. Das ist, glaube ich, der entscheidende Faktor. Damit kann man, glaube ich, vieles schon im Ansatz erkennen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Die Redezeit ist erschöpft. Zu Wort gelangt Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Vielleicht nur eine kurze Anmerkung noch zum Abschluss. Ich glaube, der heutige Tag hat gezeigt, dass es schon durchaus Punkte gibt, die wir jetzt hier gemeinsam herausgearbeitet haben, um eben vielleicht für die Zukunft eine bessere Gestaltung vornehmen zu können.

Herr Mag. Weiland hat es gerade erwähnt, es geht vor allem um die Frage des Vertrages, dass man hier nachvollziehbare Kriterien formuliert, dass wir möglicherweise die Kriterien auch enger fassen. Wir haben es ja auch heute am Vormittag schon gehört: Es gibt andere Modelle, wo die direktere Verbindung zum Produkt hergestellt werden kann und damit auch die Nachvollziehbarkeit leichter wird.

Also ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg in die richtige Richtung, um entsprechend für die Zukunft eine bessere Gestaltung vornehmen zu können. Ich glaube, das ist eine wichtige Erkenntnis des heutigen Tages. Vielen Dank für Ihre Antworten dazu.

Mag. Stefan Weiland: Ich sage auch: Danke für die Aufmerksamkeit.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Unter dem Punkt 9.1 Gegengeschäftsvertrag wurde vereinbart, dass jährlich Konsultationsgespräche zwischen Eurofighter GmbH/Airbus und der Republik Österreich stattfinden. Haben diese Gespräche stattgefunden?

Mag. Stefan Weiland: Es hat Konsultationsgespräche gegeben, vor allem hinsichtlich dieser ersten Phase, wo ja noch normal die Organisation des Gegengeschäftsvertrages für die Berichtsjahre bis 2010 - -, wo so quasi noch keine besonderen Vorwürfe am Tisch gelegen sind. Als sich die Situation dann aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen, aufgrund der auch medial diskutierten Vorwürfe doch anders dargestellt hat, ist die Fachabteilung dann vorsichtiger vorgegangen, da hat man sich dann auf einen schriftlichen Verkehr beschränkt.

Und wir, also unser Haus subsummiert die Gespräche, die ich mit dem Vorstandsbeauftragten von EADS/Airbus, Herrn Dipl.-Kfm. Denker, geführt habe, auch unter einer weiteren Form der Konsultationsgespräche, aber auf einer strategischen Ebene, weil sich schon damals gezeigt hat, dass der Vertragspartner sehr vorsichtig ist und sich in Wahrheit auch kaum noch bewegt. Es hat aber sehr wohl Konsultationsgespräche gegeben, ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Jährliche Gespräche, wie sie vorgesehen waren, oder?

Mag. Stefan Weiland: Also in den letzten Jahren jetzt nicht mehr, sondern das war, glaube ich, bis 2012 sicher, schätze ich einmal, aber das wird in der Anfragebeantwortung dann genau drinnen stehen, denn da kommt diese Frage meines Wissens ja vor, deswegen bitte mich jetzt nicht auf die Jahreszahl festzulegen. Zuerst waren es die klassischen Konsultationsgespräche, dann hat es meinerseits Gespräche – aber jetzt eher strategischer Natur oder allgemeiner Natur – mit Denker gegeben. Und jetzt, wo sich die Positionen immer mehr einzementiert haben, ist auf beiden Seiten nicht der Spielraum. […][1]

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ab wann waren dem Wirtschaftsministerium die Firma Vector Aerospace und ihre Funktion bekannt?

Mag. Stefan Weiland: Also da könnte ich jetzt nur vermuten. Ich kann nur davon ausgehen, vermuten, dass es aufgrund der Medienberichte war. Ich habe es aber heute schon, glaube ich, im Zuge der Befragung erwähnt, dass eben diese Vector-Zahlungskaskade, wie ich sie immer nenne, oder das Vector-Netzwerk sich anhand der Unterlagen, die im Haus vorliegen, nach meiner Wahrnehmung nicht manifestiert hat oder nicht sichtbar war.

Aber ab wann das im Haus erkennbar war? – Ich gehe einmal davon aus, dass die mediale Berichterstattung jedenfalls dazu beigetragen hat. Den genauen Zeitpunkt müsste man aber jetzt - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Es gab keine schriftliche Mitteilung von EADS beziehungsweise von Eurofighter, dass die Firma Vector Ansprechpartner gewesen - -?

Mag. Stefan Weiland: Okay, jetzt verstehe ich auch den Sinn der Frage besser. Es ist so, auch da habe ich kein einziges Dokument je gesehen oder auch in Gesprächen keinen Hinweis bekommen, dass das gegenüber dem Wirtschaftsministerium mitgeteilt worden ist. Es gab Anfang 2005 so eine Mitteilung, dass die Firma Eurofighter Jagdflugzeug GmbH die Gegengeschäftsverpflichtungen an EADS weitergegeben hat.

Zweitens ist dann in dem Schreiben noch die Einrichtung dieses EBD-Büros mitgeteilt worden, aber eine Mitteilung hinsichtlich Vector, also dieser Weitergabe der Verpflichtungen an Vector, war nach meiner Wahrnehmung nie ein Thema.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Zum Schluss noch eine Frage. Seit 2013 gibt es keinen Bericht von der Taskforce Gegengeschäfte. Alles läuft bei Ihnen zusammen, Sie warten, bis die Gerichte hier weitere Informationen liefern, und meine Frage ist: Haben Sie seit 2013 irgendeinen substanziellen Beitrag geleistet, um die Interessen der Republik zu sichern – Klammer auf, Anführungszeichen – „Pönalzahlung und so weiter“?

Mag. Stefan Weiland: Also zu den Pönalzahlungen habe ich heute schon ausgeführt, dass eine Pönalzahlung oder die Forderung nach einer Pönalzahlung voraussetzt, dass ich eine konkrete Feststellung habe, dass das vereinbarte Gegengeschäftsvolumen nicht erreicht worden ist. Und so, wie sich die Situation jetzt darstellt, kann ich nicht ausschließen, oder muss ich sogar möglicherweise erwarten, dass sich aus dem Strafverfahren noch neue Tatsachen ergeben, die für die Anrechenbarkeit der Gegengeschäfte auch einen Korrekturbedarf fordern. Insofern sehe ich für eine Pönalforderung jetzt noch nicht die Grundlage.

Mein Beitrag ist meines Erachtens ein vielfältiger, das beginnt eben bei diesem Zwischenbericht bis hin zu einer ständigen Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und dem Austausch mit dem Verteidigungsressort – Austausch mit der Staatsanwaltschaft habe ich eh schon erwähnt. Aus meiner Sicht ist es halt so, wie ich heute schon gesagt habe: Eine abschließende Feststellung oder einen abschließenden Bericht der Taskforce wird es erst geben, wenn alle möglicherweise zu erwartenden Tatsachen auf dem Tisch sind.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Werden derzeit weitere Gegengeschäfte von Ihnen überprüft?

Mag. Stefan Weiland: Es ist so, dass das Wirtschaftsministerium auch eine aktuelle Einreichung aus dem Jahr 2013 vorliegen hat, ah 2018 – Entschuldigung, ich bin auch schon müde –, und dass die von der Fachabteilung geprüft wird, auch im Zusammenwirken mit dem Gutachten Konezny. Das hat, wie ich heute schon mehrfach erwähnt habe, auch schon zu einer Anrechnungskorrektur geführt, und da wird jede neue Erkenntnis oder jede neue Tatsache, die hervorkommt, auch Berücksichtigung finden, auch in Zukunft.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Danke.

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Ich möchte die Gelegenheit nur nutzen, mich bei Herrn Mag. Weiland für sein Kommen und seine Auskunftsfreude ganz herzlich zu bedanken. In diesem Sinne darf ich das Wort wieder zurückgeben.

Mag. Stefan Weiland: Danke für die Aufmerksamkeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Die Befragungsdauer ist noch nicht erschöpft. Ich frage den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch Fragen an die Auskunftsperson hat?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke, Herr Vorsitzender! Ich habe eine einzige Frage: Wissen Sie, von wem der Gegengeschäftsvertrag stammt? Wer hat daran mitgearbeitet?

Mag. Stefan Weiland: Also daran haben auf jeden Fall Mitarbeiter unseres Hauses mitgearbeitet und nach meinem Informationsstand und nach meiner Durchsicht der Unterlagen war da auch eine Rechtsanwaltskanzlei beteiligt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Österreichische?

Mag. Stefan Weiland: Eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei, den Namen, muss ich gestehen, weiß ich jetzt nicht auswendig.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ist auch nicht wichtig.

Mag. Stefan Weiland: Das ist aber anhand der Unterlagen feststellbar.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: War das alleine ein Werk der Österreicher oder haben da EADS oder EF auch mitgewirkt?

Mag. Stefan Weiland: Na ja, ich will jetzt nicht den Begriff Vertragsverhandlungen strapazieren. So, wie sich das darstellt, war es wahrscheinlich auch ein gegenseitiges Äußern von Wünschen: Was möchte man drinnen haben? Wie soll ein Vertrag gestaltet sein? Es war schon – so stellt es sich für mich jetzt in der Rückschau schon dar – ein Verhandlungsprozess.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aber verfasst hat ihn Österreich?

Mag. Stefan Weiland: So verstehe ich es, ja.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Gut. Danke vielmals.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Es gibt keine weiteren Fragen des Herrn Verfahrensrichters. – Gut, dann können wir die Befragung beenden.

Ich bedanke mich bei der Auskunftsperson Mag. Weiland und bei der Vertrauensperson für ihr Erscheinen. Es ist für heute keine weitere Befragung mehr vorgesehen. Ich darf die Medienvertreter verabschieden, da wir noch eine vertrauliche Sitzung haben.

 



[1] Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: Von der Veröffentlichung der Textpassage wurde abgesehen.