157/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Verkehrsausschusses

über den Sicherheitsbericht 2017 gemäß §19 UUG 2005, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-226 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 11. Dezember 2018 den gegenständlichen Sicherheitsbericht 2017 gemäß §19 UUG 2005 (III-226 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 3. April 2019 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 40 Abs. 1 GOG die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Dipl.-HTL-Ing. Bettina Bogner  als Auskunftsperson den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch die Abgeordneten Johann Singer, Walter Bacher, Franz Hörl und die Auskunftsperson Dipl.-HTL-Ing. Bettina Bogner sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherheitsbericht 2017 gemäß §19 UUG 2005 (III-226 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2019 04 03

                             Carmen Schimanek                                                         Alois Stöger, diplômé

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann