194/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson S. R. (BVT) in der 25. Sitzung vom 12. Februar 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson S. R. (BVT) nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 


 


 


 

 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

25. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 12. Februar 2019

Gesamtdauer der 25. Sitzung

10.14 Uhr – 19.41 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Chefinspektorin S. R. (BVT)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zu den Belehrungen.

Zunächst einmal habe ich hier Datenblätter vorliegen. Stimmt, was diese Datenblätter beinhalten?

S. R. (BVT): Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

Frau S. R. (BVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 6 – Organisation – und 7 – Auswirkungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288  Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und/oder auch der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich komme jetzt zur Belehrung der Vertrauensperson. Gemäß § 46 Abs. 2 der Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage der Auskunftsperson zu belehren. Eine vorsätzlich falsche Aussage der Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Gemäß § 293 Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 StGB ist auch die Fälschung eines Beweismittels beziehungsweise der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels durch die Auskunftsperson mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, gerichtlich strafbar. Für sämtliche der genannten Straftatbestände gilt, dass nicht nur die unmittelbare Tat durch die Auskunftsperson, sondern auch jede Bestimmung sowie jeder Beitrag dazu durch die Vertrauensperson gerichtlich strafbar ist.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärung vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet. – Danke schön.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Frau S. R. (BVT), ich frage Sie, ob Sie von dem Recht Gebrauch machen möchten, eine einleitende Stellungnahme abzugeben.

S. R. (BVT): Nein, danke.

Vorsitzende Doris Bures: Wenn Sie das nicht tun, können wir gleich mit der Erstbefragung fortfahren, und Sie gelangen wieder zu Wort, Herr Dr. Strauss. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beschreiben Sie dem Ausschuss bitte Ihren beruflichen Werdegang.

S. R. (BVT): Ich habe - -

Vorsitzende Doris Bures: Mikrofon bitte einschalten! (Auskunftsperson S. R. (BVT): Entschuldigung! Danke!) Sie können es aufgedreht lassen; das ist dann fürs Protokoll einfacher.

S. R. (BVT): Ich habe die Handelsakademie abgeschlossen, habe dort maturiert. – Bin ich verständlich für alle?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, jetzt geht es.

S. R. (BVT): 1991 habe ich dann als erste Frau die Polizeischule absolviert; 1991 hat man erstmalig Frauen aufgenommen. Ich habe die zweijährige Polizeischule absolviert, war dann circa fünf, sechs Jahre als Sicherheitswachebeamtin in zwei Wiener Bezirken. Nach dieser Zeit wurde ich der damaligen Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus, kurz EBT, als eingeteilte Sicherheitswachebeamtin im Bereich von Observationen und verdeckten Ermittlungen dienstzugeteilt. Ich habe dann 1999 – damals gab es die noch, die gibt es heute nicht mehr – die richtige Kriminalbeamtenausbildung, die ein Jahr dauerte, auch positiv absolviert. Danach war ich wiederum kurz in zwei Bezirken als Kriminalbeamtin tätig und bin dann wieder zurück zur EBT, welche dann am 1.12.2002 ins BVT übergeführt wurde.

Dort wurde ich zuerst im Referat Terrorismus zur Bekämpfung des europäischen Terrorismus verwendet und wechselte dann nach ein, zwei Jahren in die Abteilungsleitung, ja, direkt. Das nannte sich damals Projektsteuerung und heute heißt es Abteilungsleitung. Dort bin ich nach wie vor tätig.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dann darf ich gleich weiterfragen: Welche Aufgaben haben Sie jetzt dort zu erfüllen?

S. R. (BVT): Die Aufgaben sind sehr vielseitig. Die primäre Aufgabe ist die laufende Unterstützung des Herrn Abteilungsleiters und seines Stellvertreters, die sehr mannigfaltig ist. Sie besteht einerseits in der Wahrnehmung der Organisation der ganzen Abteilung, die sehr groß ist, andererseits in der Aktenzusammenführung von referatsübergreifenden Akten für die

Abteilungsleitung, aber auch in operativen Aufgaben wie Mitwirkung und Steuerung von Sonderarbeitsgruppen, Sonderkommissionen, geht weiter bis hin zur Personalführung, welche ja in einer kriminalpolizeilichen Abteilung sehr relevant ist, betrifft aber auch die Steuerung des gesamten Ressourceneinsatzes im Kriminaldienst mit Prüfung auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit[1].

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer ist Ihnen derzeit direkt vorgesetzt?

S. R. (BVT): Mein direkter Vorgesetzter ist derzeit der Herr Abteilungsleiter 2, Mag. K. L. (BVT).

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hat sich seit dem Tag der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 etwas an Ihrer Position oder Ihrem Aufgabenbereich im BVT verändert?

S. R. (BVT): An der Position hat sich nichts verändert. Am Aufgabenbereich hat sich von der Aufgabenbewältigung her schon einiges verändert, weil wir natürlich seit dieser Hausdurchsuchung am 28.2.2018 vermehrt auch organisatorische Aufgaben wahrnehmen mussten, teilweise Amtshilfeersuchen für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, aber teilweise auch die Aufbereitung der massiven Unterlagen für den Untersuchungsausschuss erledigen mussten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beschreiben Sie bitte Ihre Beziehung zu Dr. B. P. (BVT)!

S. R. (BVT): Dr. B. P. (BVT) war im BVT glaublich im Analysebereich eingesetzt und wurde dann vor geschätzt acht bis zehn Jahren – genau kann ich es nicht sagen – Referatsleiter des Referates Nachrichtendienst und Proliferation und untersteht in Dienst- und Fachaufsicht dem Herrn Abteilungsleiter BVT 2.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Würden Sie sich zutrauen, eine fachliche und dienstliche Kompetenzanalyse über seine Qualitäten – also von Dr. B. P. (BVT) – abzugeben?

S. R. (BVT): Entschuldigung, eine fachliche und was war das Zweite?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dienstlich. Fachlich und dienstlich, also persönliche Kompetenzen.

S. R. (BVT): Das steht mir nicht zu, zumal ich nicht für ihn gearbeitet habe. Also kann ich es nicht. Ich habe natürlich persönliche Einschätzungen, aber das steht mir so nicht zu. Ich habe Einschätzungen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Könnten Sie die dem Ausschuss bekannt geben?

S. R. (BVT): Kann ich gerne machen, das ist ja kein Geheimnis. Das wurde ich auch bei der WKStA gefragt. Mein Verhältnis zu Herrn Dr. B. P. (BVT): Ich habe ihn als Mensch - - Ich mag ihn als Menschen persönlich noch immer; er ist ein netter Kerl. Dienstlich: Ich bin jetzt 19[2] Jahre bei der Polizei. Ich habe im Polizeiberuf, glaube ich, doch sehr viel Erfahrung. Tatsache ist auch, dass die Abteilung 2 eine rein polizeiliche, kriminalpolizeiliche Abteilung ist, die operative Aufgaben wahrnehmen muss und das auch macht. Von meiner Einschätzung her: Ich war es immer gewohnt, Vorgesetzte zu haben, die entweder meiner Verwendungsgruppe entsprachen oder der Verwendungsgruppe eines leitenden Kriminalbeamten oder auch eines A1-Beamten, welche bis jetzt aber alle früher als Polizisten gedient haben und auch eine fundierte juristische Ausbildung hatten. Beides war bei Dr. B. P. (BVT) nicht der Fall. Daher stammt auch meine Einschätzung, dass ich persönlich wahrgenommen, empfunden habe, dass er für die Leitung des sensibelsten Referates in der operativen Abteilung nicht die beste Wahl war.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

Beschreiben Sie bitte Ihre Beziehung zu Dr. Zöhrer! (Auskunftsperson S. R. (BVT): Mag. Zöhrer?) – Magister! Entschuldigung, ja.

S. R. (BVT): Mag. Zöhrer war acht Jahre lang mein Abteilungsleiter. Wir haben damals sehr eng zusammengearbeitet, weil es operativ sehr, sehr viele Amtshandlungen gab, wo wir bis Mitternacht oder noch länger und in der Früh Hausdurchsuchungen - - Ich habe Herrn Mag. Zöhrer acht Jahre lang tatkräftigst unterstützt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beschreiben Sie bitte Ihre Beziehung zu Frau S. G. (BVT).

S. R. (BVT): Frau S. G. (BVT) ist ähnlich wie Dr. B. P. (BVT) Referatsleiterin, des Referates Extremismus, untersteht in Dienst- und Fachaufsicht auch dem Herrn Abteilungsleiter BVT 2, ist schon sehr, sehr lange im Geschäft, war glaublich Politesse, dann A2-Beamtin. Sie hat dann einen damaligen Aufstiegslehrgang gemacht, der einem Jusstudium rechtlich gleichzusetzen ist, und ist heute noch Referatsleiterin im Referat Extremismus. Ich habe mit ihr dienstlich auch nie etwas zu tun gehabt, ausgenommen, so wie auch mit Herrn Dr. B. P. (BVT) – das muss ich jetzt schon einwenden – im Auftrag des Herrn Abteilungsleiters und/oder Stellvertreters. Da gab es natürlich schon Aufgaben, für die ich zum Beispiel Berichte von den anderen Referaten einfordern musste, um diese zusammenzuführen und dem Herrn Abteilungsleiter vorzulegen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie würden Sie die fachlichen und dienstlichen Kompetenzen und Qualitäten von Frau S. G. (BVT) beurteilen?

S. R. (BVT): Also eines muss man Frau S. G. (BVT)wirklich lassen: Sie ist irrsinnig engagiert und motiviert. Ich glaube, Sie lebt für diesen Beruf. Das muss heute erst einmal wer machen. Sie hat sich dadurch natürlich viel Wissen angeeignet, hat sich sehr weitergebildet, aber sie ist auch keine Polizistin .

Eines darf ich vielleicht schon erwähnen: Prinzipiell unterstehen alle Kriminalbeamten in Dienst- und Fachaufsicht den leitenden Kriminalbeamten, welche auch in allen drei Fachreferaten eine Planstelle innehaben. Auch Frau S. G. (BVT) hat so wie Herr Dr. B. P. (BVT) oftmalig schon diese Kapazitäten für sich in Anspruch genommen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beschreiben Sie mir bitte das Verhältnis von B. P. (BVT) zu Kloibmüller! Oder wissen Sie darüber nichts?

S. R. (BVT): Dazu kann ich nichts sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich halte Ihnen nun ein Dokument vor, und zwar Dokumentnummer 7345, Seite 6. Es handelt sich um Ihre Zeugenvernehmung bei der WKStA vom 16.8.2018. Sie haben da angegeben, das anonym verfasste Konvolut gelesen zu haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

S. R. (BVT) (in dem ihr vorgelegten Schriftstück blätternd): Entschuldigung, welche Seite?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Seite 6 müsste das sein, wenn es wahr ist. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

S. R. (BVT): Ja, ich habe das Konvolut gelesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Von wem haben Sie das Konvolut erhalten?

S. R. (BVT): Das Konvolut habe ich sehr, sehr spät erhalten, von Herrn Mag. G. P. (BVT).

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann haben Sie das erste Mal von diesem Konvolut erfahren?

S. R. (BVT): Sicher erst nach der Hausdurchsuchung – genau kann ich es nicht mehr sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, wer das Konvolut verfasst hat?

S. R. (BVT): Nein. Ich würde es gern wissen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss (erheitert): Wir alle. Was können Sie uns über die Vorwürfe in diesem Konvolut sagen?

S. R. (BVT): Ich möchte einleitend dazu festhalten, dass ich das Konvolut gelesen habe, ich habe es aber nicht studiert. Der Grund dafür liegt darin: Das hätte mich nervlich zu sehr aufgeregt – auch wenn mir das jetzt viele hier in dem Raum nicht glauben wollen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Oh ja.

S. R. (BVT): Danke. Ich möchte es einmal so sagen: Einige Passagen kamen mir ansatzweise bekannt vor, aber vom Inhalt, würde ich sagen, sind für mich 95 Prozent gelogen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Im Konvolut sind auch Vorwürfe gegen Ihre Person enthalten. Was sagen Sie dazu? Haben Sie sich damit auseinandergesetzt?

S. R. (BVT): Ja, die Passagen habe ich mir natürlich schon näher durchgelesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie etwas dazu sagen?

S. R. (BVT): Das hat mich dann so aufgeregt, dass ich mir dann die restlichen, weiß ich nicht, 32 Seiten nicht mehr so genau zu Gemüte geführt habe.

Was die Anschuldigungen betrifft, die gegen mich gerichtet werden, verwehre ich mich striktest dagegen. Ich habe mir auch bei der WKStA und auch im Kollegenkreis rechtliche Schritte vorbehalten, weil nichts davon der Wahrheit entspricht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut. Ich möchte Ihnen, wenn es sich ausgeht, noch ein Dokument vorlegen – nein, das ist dasselbe Dokument, Seite 22. Das kommt nun extra. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

S. R. (BVT): Muss ich das (auf das ihr zuvor vorgelegte Schriftstück weisend) jetzt wieder aufgeben?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, einfach hinlegen. (Auskunftsperson S. R. (BVT): Okay, danke!) Seite 22. (Auskunftsperson S. R. (BVT) – in dem ihr vorgelegten Schriftstück blätternd –: Ja, ja!)

Es handelt sich um eine E-Mail von Ihnen an Dr. B. P. (BVT), in der Sie darauf hinweisen, „bei diversen – nicht genehmigten und illegalen – Observationen“ aufzupassen, denn „das könnte einmal ins Auge gehen!“ – Wie darf man diesen Ratschlag verstehen?

S. R. (BVT): Also ich habe jetzt in der Schnelle die Passage nicht gefunden. Ich kann mich aber natürlich noch ungefähr daran erinnern, was ich ausgesagt habe.

Damit Sie sich ein Bild von mir machen können: Ich bin eine sehr direkte Persönlichkeit und nicht sehr diplomatisch veranlagt, was natürlich nicht immer positiv ist. Bei mir muss Kritik, die mir auf der Zunge brennt - - Die muss ich loswerden. Da ich sehr gerne schreibe, fand dies halt mehrmals auch schriftlich statt.

Diese Passage, Herr Verfahrensrichter, die Sie meinen, bezog sich auf ein Gerücht, welches schon lange zurücklag, welches – Gangtratsch – ich aufgenommen habe, wo behauptet wurde, dass Herr – damals noch Magister – B. P. (BVT) angeblich den Herrn Direktor des BVT, Mag. Gridling, bei diversen Treffen observiert hätte. Ich weise nochmals darauf hin, dass es sich hier um ein Gerücht handelt. Ich habe mich aber veranlasst gesehen, ihm darüber zu schreiben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke.

Ich habe noch 1 Minute und möchte Ihnen noch ein Dokument vorhalten, Nummer 998, Seite 8. Es handelt sich um die fortgesetzte Zeugenvernehmung von S. G. (BVT) vom 5. April 2018. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es heißt da: „Ich selbst habe meinen Abteilungsleiter nie umgangen und fühlte mich von ihm ungerecht behandelt, weil er zum Beispiel gegenüber S. R. (BVT) keine Klarstellungen traf, wenn dies erforderlich war.“ – Können Sie sagen, was S. G. (BVT) mit Klarstellung Ihnen gegenüber gemeint hat?

S. R. (BVT) (in dem ihr vorgelegten Schriftstück blätternd): Entschuldigung, können Sie mir noch einmal sagen, auf welcher Seite?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Seite 8. Da sagt sie, S. G. (BVT): „Ich selbst habe meinen Abteilungsleiter nie umgangen und fühlte mich von ihm ungerecht behandelt, weil er zum Beispiel gegenüber S. R. (BVT) keine Klarstellungen traf, wenn dies erforderlich war.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

S. R. (BVT): Natürlich kenne ich diese Zeugenaussage von Frau S. G. (BVT) nicht. Ich kann das jetzt nur so interpretieren: Als Mag. M. W. (BVT) mein Abteilungsleiter war und mir Aufträge eben in diese Richtung gab, von den Referaten Berichte, Informationen einzufordern, und dem nicht nachgekommen wurde oder die Frist nicht eingehalten wurde, dann habe ich immer an die Fristen erinnert, habe Urgenzen geschickt. Nachweislich, wie man ja auch von Frau S. G. (BVT) weiß – die hat mich ja auch bei der WKStA persönlich beschuldigt –, ging sie dann zeitweise hinter meinem Rücken zum Herrn Abteilungsleiter und hat ihn offensichtlich aufgefordert, er möge mich einschränken, weil ich mich als Abteilungsleiterin oder ich weiß es nicht aufspielen würde. Ich kann es nur so interpretieren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön, meine Zeit ist um. Ich behalte mir Weiteres für das Ende der Befragung vor.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Wir steigen in die erste Fragerunde ein. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Frau Chefinspektor, danke schön, dass Sie sich Zeit nehmen und dass Sie dieser Ladung gefolgt sind, uns heute hier eine Reihe von Informationen vielleicht geben zu können.

Ich möchte Sie zu Ihrer beruflichen Tätigkeit jetzt und in der Vergangenheit noch einmal genauer fragen: Kann man Ihre Position, die Sie beschrieben haben, in der Tätigkeit so als Führungsunterstützung für den Abteilungsleiter bezeichnen? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!) Ist das Führungsunterstützung?

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie haben eigentlich eine Schlüsselposition in der Abteilung 2. Kann man das so sehen?

S. R. (BVT): Ich habe eine Schlüsselposition in der Abteilung 2, weil dort natürlich viele Informationen zusammenlaufen. Ich habe aber jetzt - - Das muss man unterscheiden: Ein Chefinspektor draußen auf der Straße hat 60 Kriminalbeamte unter sich und Anordnungsbefugnis, ich bin unterstützend tätig und alle meine Tätigkeiten sind Aufträge meiner beiden Vorgesetzten, sprich des Herrn Abteilungsleiters und seines Stellvertreters.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie bekommen Aufträge vom Abteilungsleiter und übermitteln sie dann gegebenenfalls zur Abarbeitung an die - -

S. R. (BVT): Ich bekomme Aufträge von meinem Abteilungsleiter; ich habe natürlich schon eine Eigenverantwortung, sonst hätte ich ja nicht diese Position.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt aber, Sie spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, dass der Abteilungsleiter auch Informationen bekommt, dass Sie Informationen weitergeben können?

S. R. (BVT): Kann man so sagen, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben mit Herrn Mag. Zöhrer sehr lange zusammengearbeitet, acht Jahre. Ich nehme an, dass Sie eine Reihe von Aufträgen auch von Herrn Mag. Zöhrer bekommen haben. – Stimmt das so?

S. R. (BVT): In acht Jahren kommt da schon einiges zusammen, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Diese Aufträge – noch einmal, um näher zu definieren, welche Aufgabenbereiche Sie hatten –: Kann man das auch unter Kontrolle zusammenfassen? Personalangelegenheiten, operative Bereiche, haben Sie gesagt: Das ist ja ein riesen Feld. Kann ich das so sagen?

S. R. (BVT): Kann man so sagen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): In welcher Weise haben Sie Aufträge bekommen oder weitergegeben: auch durch E-Mail-Verkehr, E-Mail-Kontakt oder alles mündlich? Wie hat das funktioniert?

S. R. (BVT): Beides, mündlich oder per E-Mail.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie hatten auch einen intensiven E-Mail-Verkehr, nehme ich an, mit Herrn Mag. Zöhrer?

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Darf ich Sie fragen: Hat man im Rahmen dieser Untersuchung beim BVT E-Mails bei Ihnen beschlagnahmt oder gesichtet oder haben Sie E-Mails an die Staatsanwaltschaft, an ermittelnde Beamte oder dergleichen ausgehändigt?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das wundert mich nun nämlich ein bisschen, weil Sie ja einen sehr engen Kontakt mit Herrn Zöhrer hatten. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass Zöhrer Beschuldigter (Auskunftsperson S. R. (BVT): Weiß ich!) in diesem Verfahren ist. Man hat aber bei Zeugen aus anderen Bereichen sehr wohl nach E-Mails von Herrn Zöhrer gesucht. Können Sie sich erklären, warum man gerade bei Ihnen, obwohl Sie eine Schlüsselposition haben, keine E-Mails gesichtet hat?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Können Sie nicht. Haben Sie sich jemals gefragt, ob irgendwann der Zeitpunkt kommt, dass man das tun wird?

S. R. (BVT): Nein, weil mein Verhältnis zu Mag. Zöhrer rein dienstlicher Natur war. Ich war acht Jahre lang seine rechte Hand, genauso wie ich das bei seinem Vorgänger war und mittlerweile bei den drei Nachfolgern. Ich habe dienstliche Aufträge erfüllt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, ich nehme ja an, dass das dienstlicher Natur ist. (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!) Das nehme ich auch bei den anderen an, dass sie diese - -

S. R. (BVT): Warum sollte man da etwas sicherstellen?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich frage deswegen, weil man ja konkret nach E-Mail-Verkehr von Herrn Mag. Zöhrer gesucht hat, zum Beispiel bei Frau S. G. (BVT), die eigentlich als Zeugin geführt ist, und es mich gewundert hat, dass nichts vom E-Mail-Verkehr zwischen Ihnen und Herrn Zöhrer auftaucht. Sie haben aber keine - -

S. R. (BVT): Dazu bin ich zu unwichtig. (Abg. Androsch: Das glaube ich nicht!) Na, ganz ehrlich, also - -

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Als Schlüsselposition glaube ich nicht, dass Sie unwichtig sind.

S. R. (BVT): Die Referatsleiter haben natürlich eine weit höhere Gewichtung in unserer Abteilung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ist klar, das verstehe ich, aber ich wollte ja nur festhalten: Bei Ihnen hat man keine E-Mails beschlagnahmt oder sichergestellt oder dergleichen?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke schön.

Der Herr Verfahrensrichter war heute schon sehr fleißig mit der Vorlage von Akten. Ich möchte noch einmal auf diese Zeugeneinvernahme, die Sie bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gehabt haben, zurückkommen. Ich möchte Sie auch auf dieses Mail – das ist Seite 22, ein Anhang zu Ihrer Zeugeneinvernahme –, das ist vom 27. März - -

S. R. (BVT) (in den Unterlagen blätternd): Entschuldigung, um welche Beilage geht es jetzt?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das ist ein E-Mail vom 27. März, Seite 22.

S. R. (BVT): Welche Zeugenvernehmung? Ist das die von Frau S. G. (BVT) oder meine?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nein, das ist Ihre. (Auskunftsperson S. R. (BVT): Meine, gut!) Das ist Akt Nummer 7345.

S. R. (BVT) (in den Unterlagen blätternd): So, welche Seite bitte?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Seite 22. Wenn wir beide Seiten richtig haben, dann ist das ein E-Mail-Verkehr vom 27. März 2015, wo Sie ein E-Mail an die Abteilung 2 - -

S. R. (BVT) (in den Unterlagen blätternd): Entschuldigung, ich habe keine Seite 22 bei meiner Einvernahme, ich habe nur 21 Seiten. (Abg. Krainer: Sie kriegen gleich einen kompletten Satz!)

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay, dann legen wir das noch einmal vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Haben Sie jetzt Seite 22, dieses E-Mail vom 27. März? Können Sie das finden?

S. R. (BVT) (in dem ihr vorgelegten Schriftstück blätternd): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nur, um es zu konkretisieren: Das ist ein E-Mail von Ihnen an Herrn B. P. (BVT), nehme ich an, Abteilung 2, in dem Sie auf verschiedene Punkte eingehen.

S. R. (BVT): Darf ich Sie kurz korrigieren? Das ist nicht direkt an Herrn B. P. (BVT) geschickt worden, sondern an das Organisationspostfach der Referatsleitung des Referates Nachrichtendienst und Proliferation.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Genau, Abteilung 2 ist das; Abteilung 2, Nachrichtendienst und Proliferation.

S. R. (BVT): Das ist aber etwas anderes.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, genau. Wer bekommt dieses E-Mail?

S. R. (BVT): Das wird heute auch noch Thema sein: Das ist ein Organisationspostfach, wo prinzipiell der Herr Referatsleiter und der oder die operativ leitende Kriminalbeamter, -beamtin Zugriff haben. Es können aber auch noch andere, dafür geeignete Bedienstete von diesen beiden befugt werden, dieses Postfach zu betreuen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay. Keine Anrede in der Einleitung: Ist das richtig? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ist richtig!) – Ja, deswegen: An wen ist es Ihrer Meinung nach dann gerichtet?

S. R. (BVT): Da muss ich kurz zurücklesen. (Abg. Androsch: Mhm! – Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

In dem Fall muss es an Herrn Dr. B. P. (BVT) gerichtet sein, weil es einen Vorverkehr gab – E-Mail-mäßig –, wo ja auch Herr Dr. B. P. (BVT) mir von diesem Organisationspostfach persönlich geschrieben hat.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Genau, also deswegen habe ich angenommen, es ist ein Mail an Herrn Dr. B. P. (BVT). Okay, dann sind wir uns da mal einig. Meine Frage zu „Ad 6)“ – das ist auf Seite 22, da schreiben Sie, und ich zitiere hier auszugsweise –: „Viele derjenigen, welche das BVT als Nichtsahnende überschwemmt haben“. – Können Sie mir sagen, was Sie da meinen oder wen Sie da meinen?

S. R. (BVT) (in dem ihr vorgelegten Schriftstück lesend): Welcher Absatz ist das bitte?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Unter „Ad 6)“, das ist der vierte Absatz auf Seite 22. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sie reden davon, dass „Nichtsahnende“ das BVT „überschwemmt haben“. – Was meinen Sie da?

S. R. (BVT): Das ist eine Wahrnehmung von mir, die ich in den letzten Jahren beim BVT schon gemacht habe – das ist aber meine persönliche Einschätzung –, dass sehr viele Bedienstete aufgenommen wurden, die aufgrund ihrer – Qualifikation steht mir nicht zu, zu sagen – Zusammenarbeit oder der Kontakte, die ich natürlich auch mit anderen Abteilungen zu führen habe, nicht gerade den Eindruck erweckten, dass sie sonderlich geeignet dafür wären oder bestausgebildet. Aber wie gesagt, das ist meine persönliche Einschätzung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber das ist eine persönliche Einschätzung aus Ihrer Position, die Sie in der Abteilung - -

S. R. (BVT): Aus meiner praktischen Erfahrung im Rahmen meiner Aufgabenwahrnehmung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, wie solche Personen in das BVT gekommen sind?

S. R. (BVT): Das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber haben Sie Wahrnehmungen dazu?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie schreiben ja von Nichtsahnenden, und das ist eine Wahrnehmung. Es ist Ihnen ja auch ein Bedürfnis, das schriftlich festzuhalten, nehme ich an. Wodurch und durch welche Fälle konkretisieren Sie aber Ihre Wahrnehmungen dazu?

S. R. (BVT): Ich kann ein Beispiel nennen. (Abg. Androsch: Ja!) Wir sind ja prinzipiell - -, also die Exekutivbediensteten und Kriminalbeamten sind ja alle Beamte. Es wurden dann im Laufe der letzten Jahre immer mehr Verwaltungsbedienstete aufgenommen, vor allem Vertragsbedienstete, und da ist schon eine Wahrnehmung von mir: Für uns Beamte gilt das Beamten-Dienstrechtsgesetz. Wir haben unsere Rechte und Pflichten wahrzunehmen, das haben andere auch, aber wenn wir eine Dienstpflichtverletzung begehen, ist das ganz strikt im Disziplinarrecht und im BDG geregelt. Wenn jetzt Vertragsbedienstete aufgenommen werden, die noch dazu keine Polizeiausbildung und keine Jus-Ausbildung haben, gilt für die auch das BDG nicht.

Eine Wahrnehmung von mir – das liegt aber jetzt schon sehr lange zurück –: Wir hatten, ich glaube, im Referat Analyse – aber ich kann mich nicht mehr näher erinnern, das ist wirklich schon sehr lange her –, einen, dem Kriminalbeamte unterstellt waren. Dann gab es irgendeinen Disput wegen einer Auftragserteilung dieses Vertragsbediensteten und der Kriminalbeamte hat dann erwidert: Na ja, aber da gibt es ja das BDG, so geht das nicht. – Daraufhin hat dieser Vorgesetzte gesagt: BDG, was soll das sein? – Dann hat der Beamte gesagt: Na ja, das Beamten-Dienstrechtsgesetz. – Daraufhin hat der Vorgesetzte erwidert: Aha. Na gut, dass ich dem nicht unterstehe. – Das ist so eine Wahrnehmung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Gibt es da mehrere Wahrnehmungen? Das war ja nur ein Beispiel. Haben Sie im Laufe der Jahre solche Vorfälle öfters wahrgenommen?

S. R. (BVT): Nicht im Detail. Darf ich Sie vielleicht ersuchen: Wenn Sie ein konkretes Beispiel haben, kann ich dann vielleicht mehr dazu sagen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nein. Wenn ich eines hätte, würde ich es Ihnen vorhalten. Mir ist der Satz (auf das vorgelegte Schriftstück verweisend) da drinnen aufgefallen. Wenn Sie von Nichtsahnenden sprechen, die das BVT überschwemmen, ist es ja schon sehr spannend, nachzufragen: Da bewegt sich etwas in Ihnen, nehme ich an, und Sie denken sich, da passiert etwas, das nicht sein kann und dass das der Organisationseinheit nicht gut tut.

S. R. (BVT): Schauen Sie, ich gehe davon aus, dass gerade in der sensibelsten und höchsten staatspolizeilichen Dienststelle primär schon Bedienstete eine Beschäftigung finden sollten, die schon massive Vorkenntnisse haben. Von dem gehe[3] ich einfach aus.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Können Sie sich erklären, warum dann solche Personen nicht genommen werden oder nicht diese Positionen erhalten?

S. R. (BVT): Das kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Darf ich Ihre Aufmerksamkeit jetzt auf den nächsten Punkt „ Ad 7)“ lenken? Und zwar gibt es da einen Diskurs mit Herrn B. P. (BVT) bezüglich Skartierung von Akten und dergleichen. Da schreiben Sie für mich aber auch etwas Bemerkenswertes, und zwar gleich am Anfang. „Du weißt selbst ganz genau, dass du“ – schreiben Sie – „‚unantastbar‘ bist“. – Was meinen Sie damit? Was macht Herrn B. P. (BVT) unantastbar?

S. R. (BVT): Meiner Vermutung nach seine Beziehung zur ÖVP; meiner Einschätzung nach.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wodurch kennzeichnet sich diese Beziehung? Wie können Sie sich die erklären? Oder woran macht sich diese Beziehung zur ÖVP fest?

S. R. (BVT): Es war bekannt. Herr B. P. (BVT) war ja, bevor er ins BVT kam, Parlamentarier. Das war bekannt. Es ist auch im ganzen Haus bekannt gewesen, dass er viele im Kabinett kennt, auch Abgeordnete, und dass sich Herr B. P. (BVT) auch an Weisungen meiner vorgesetzten Abteilungsleiter - -, die nicht immer ernst genommen hat. Am nächsten Tag war das aber vom Tisch. Wodurch auch mein - - oder einige Abteilungsleiter mit mir darüber gesprochen haben und gesagt haben: Na ja, vermutlich ist er wieder rübergerannt ins Kabinett und hat es sich gerichtet.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hat Herr B. P. (BVT) einmal darüber gesprochen, dass er ins Kabinett geht, sich irgendetwas richtet?

S. R. (BVT): Vor mir natürlich nicht.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nicht. Aber haben Sie es von anderen gehört?

S. R. (BVT): Ich habe es nur von anderen gehört, ja. Ich war selbst nie bei so einem Gespräch dabei.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Können Sie uns jemanden nennen, der Ihnen das vermittelt hat?

S. R. (BVT): Mag. M. W. (BVT) (Abg. Androsch: Mhm!), auch Mag. Zöhrer.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Die haben Ihren Eindruck also schon bestärkt, dass es Kontakte zur ÖVP gibt, die dann die Dinge für Herr B. P. (BVT) mitunter glätten. – Kann man das so sagen?

S. R. (BVT): Aber wie gesagt, ich lege Wert auf die Feststellung, dass dies meine persönliche Einschätzung ist. Wir könnten jetzt auch sagen, es ist Bassenatratsch, ja. (Abg. Androsch: Mhm!) Ich möchte hier nicht über Vermutungen reden, sondern nur über Tatsachen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, ja, das verstehe ich schon, aber deswegen hinterfrage ich das ja.

S. R. (BVT): Natürlich spricht man miteinander. Das möchte ich aber auseinanderhalten, bitte.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich hätte dann noch ein paar Fragen zum Thema Hearing des Herrn O. L. (BVT). Sagt Ihnen das etwas? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!)

Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Hearing?

S. R. (BVT) (erheitert):Wie lange haben wir heute Zeit? (Abg. Androsch: Ich habe Zeit!) Open End?

Vorsitzende Doris Bures: Vier Stunden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Vier Stunden.

S. R. (BVT): Darf ich mir kurz etwas zum Trinken holen?

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Freilich! Natürlich!

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben in der Runde noch 18 Sekunden Fragezeit.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Seien Sie nicht so streng, Frau Präsidentin! (Die Auskunftsperson erhält ein Erfrischungsgetränk.)

Vorsitzende Doris Bures: So, jetzt können Sie loslegen.

S. R. (BVT): Danke.

Wahrnehmungen zum Hearing O. L. (BVT): Das war, glaube ich, im Jahr 2016, da war im Referat ND eine E2a/6‑Planstelle ausgeschrieben. Dr. B. P. (BVT) wollte diese Planstelle mit dem damaligen Herrn Kontrollinspektor O. L. (BVT) besetzen. Die operative Leiterin, Frau Oberst A. H.1 (BVT), wollte diese Planstelle nach interner Anhörung etwaiger Bewerber - - Sie hat gesagt, nein, sie hat mit einem Kriminalbeamten, ich glaube vom LVT Wien, ein Gespräch gehabt. Sie würde jetzt aufgrund dieser Gespräche ein Hearing anberaumen, weil sie möchte nicht einen damit betrauen, ohne die anderen angehört zu haben.

Dieser Wunsch wurde dann an meinen damaligen Vorgesetzten – da war aber Herr Mag. M. W. (BVT) glaublich schon im Krankenstand; damit war es Herr Mag. C. M. (BVT) – herangetragen, und Herr Mag. C. M. (BVT) hat gesagt: Da machen wir ein Hearing.

Dann haben wir ein Hearing anberaumt, im Gremium saßen Mag. C. M. (BVT), Mag. B. P. (BVT) und Oberst A. H.1 (BVT) als Stimmberechtigte. Eingeladen war noch die Frau Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission im Bundesministerium für Inneres – die hat eine Vertretung geschickt –, eingeladen war auch der Vorsitzende des Dienststellenausschusses für Exekutivbedienstete im BVT – der ist nicht gekommen –, und ich war Schriftführerin. Es waren, glaube ich, acht bis neun Bewerber. Wir wollten das alles eigentlich an einem Tag erledigen. Das ist sich aber dann nicht ausgegangen, weil man bei acht, neun Bewerbern pro Bewerber mit circa 1,5 Stunden für das Hearing rechnen muss. Dann mussten wir am - - Wir haben - - Alle Bewerber haben das Hearing absolviert, aber die Entscheidungsfindung mussten wir auf den nächsten Tag vertagen.

Dann wurde ich als Protokollführerin gefragt, ob es mir möglich sei, bis zum nächsten Tag – für 13 Uhr, glaube ich, haben wir dann die Beratungen angesetzt – um 13 Uhr, die ganzen Protokolle zu schreiben. Ich muss vorausschicken, ich habe mit Zustimmung jedes Bewerbers die Hearings auf Tonband aufgenommen. Ich schreibe zwar sehr schnell, aber so schnell auch nicht. Dem haben alle zugestimmt. Ich habe damals dem Gremium gesagt, ich werde mich bemühen. Ob ich es allerdings schaffe, von 19, 20 Uhr bis zum nächsten Tag neun Protokolle zu schreiben? – Ich werde mich bemühen.

Ich bin dann bis 5 Uhr in der Früh gesessen und habe alle Protokolle heruntergeklopft. Ich habe es allen zur Kenntnis gebracht und kam am nächsten Tag wieder. Dann gab es Abstimmungen, also Beratungen, und die Beratungen haben dann ergeben, dass Herr Dr. B. P. (BVT) für Herrn O. L. (BVT) gestimmt hat, Herr C. M. (BVT) für Herrn O. L. (BVT) gestimmt hat und Frau Oberst A. H.1 (BVT) für den externen Bewerber des LVT Wien. Somit wäre das Hearing 2 : 1 ausgegangen.

Ich habe aber - - Meine Wahrnehmung war schon diese, dass es am ersten Tag nach dem Hearing natürlich nachher auch zu Gesprächen kam – jetzt sind wir aber wieder beim Bassenatratsch, also ich war nicht dabei –, wo halt schon gesagt wurde: Na ja, eigentlich ist es eh klar, es kann nur einer werden, weil der am kompetentesten war.

Am nächsten Tag dann musste ich einfach feststellen: Komisch! – Dann habe ich auch vernommen, dass angeblich Herr Dr. B. P. (BVT) mit dem Wissen oder mit der Ahnung, dass es sein Wunschkandidat vielleicht nicht werden könnte, im Kabinett interveniert hätte. Da dann die Abstimmung so ausging, war mir das persönlich etwas zu viel, weil ich für solche politischen Spiele nicht zur Verfügung stehe. Da habe ich dann abgebrochen und habe mit Herrn B. P. (BVT) sogar noch telefoniert, um mit ihm persönlich darüber zu reden. Er hat natürlich alles abgestritten: Es war nicht so. – Gut, dann war nur meine Wahrnehmung so.

Dann wurde ich aber krank und kam nach zwei Wochen wieder in den Dienst. Dann wurde mir gesagt, der Posten werde jetzt nicht nachbesetzt, weil man überlegt, die gesamte - - eine ganze Kriminalbeamtengruppe überhaupt in ein anderes Referat zu verschieben, wo mehr Ressourcen benötigt werden.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hat diesen Eindruck, den Sie hatten, dass es einen Kontakt zwischen Herrn B. P. (BVT) und dem Kabinett gab, Ihnen gegenüber jemand anderer auch geäußert, oder hatten Sie Wahrnehmungen, dass das jemand anderem auch aufgefallen ist?

S. R. (BVT): Das kann ich nicht sagen. Es ist damals gesprochen worden.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in der Runde.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Können Sie uns etwas zum Thema R. L. (BVT) sagen, welche Wahrnehmungen Sie zu dieser geplanten Besetzung hatten?

S. R. (BVT): Entschuldigung, ich habe Sie jetzt nicht verstanden.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): R. L. (BVT) sagt Ihnen das etwas?

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Können Sie uns zu dieser geplanten Besetzung und dem Ablauf Ihre Wahrnehmungen schildern? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Zu welcher geplanten Besetzung?) – Versetzung! Herr R. L. (BVT) sollte ja versetzt werden. Stimmt das?

S. R. (BVT): Er ist schon versetzt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, aber da hat es einen Vorlauf gegeben. (Der Fragesteller blättert in seinen Unterlagen) Moment!

S. R. (BVT): Könnten Sie das bitte konkretisieren, denn er ist schon relativ lange bei uns.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, aber kurz bitte, weil die Fragezeit in dieser Runde ausgeschöpft ist.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Auf Seite 11 des vorgelegten Konvoluts beschreiben Sie diesen Umstand, dass Herr Gruppeninspektor R. L. (BVT) auf Wunsch von B. P. (BVT) versetzt werden hätte sollen oder worden ist. – Können Sie uns Ihre Wahrnehmungen darüber schildern? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Seite 11, der drittletzte Absatz.

S. R. (BVT): Ich habe es schon. Ja, jetzt kann ich mich erinnern; das liegt schon sehr lange zurück. Das war damals wirklich so. Es war damals der Wunsch von vielen, und ich war selbst früher ja auch eingeteilte Exekutivbedienstete, sprich E2b. Vor vielen, vielen Jahren gab es auch eine Möglichkeit, dass ein E2b-Beamter ohne Aufnahmeprüfung und Kriminalbeamtenausbildung oder Ausbildung für den Dienstführenden auf eine E2a-Planstelle versetzt werden konnte. Das wurde aber dann irgendwann eingestellt.

Was Herrn Gruppeninspektor R. L. (BVT) betrifft, wollte Dr. B. P. (BVT) damals immer: Den müssen wir auf eine E2a-Planstelle versetzen, weil das so ein super Mann ist. – Seine Qualifikationen möchte ich auch in keinster Weise absprechen.

Daraufhin hat Mag. Zöhrer gesagt, ohne Kurs geht das nicht mehr. Dann war Mag. Zöhrer eine Woche auf Urlaub. Da ich ja auch für den Aktenein- und -auslauf zuständig bin: Da kommt auf einmal ein Versetzungsakt – wobei ich mich hier geirrt habe, es war keine E2a/3-Planstelle, sondern E2a/2 –, wonach Herr Gruppeninspektor R. L. (BVT) mit dieser Planstelle betraut wurde. Jetzt muss man aber dazusagen, dass es im BVT keine E2a/2- oder -3-Planstelle gibt. Im Versetzungsakt stand weiters, dass Herr R. L. (BVT) ins Referat Terrorismus kommt.

Daraufhin habe ich sofort Herrn Zöhrer angerufen und gesagt: Was gilt jetzt? Mit oder ohne Kurs, oder - -

Herr Zöhrer hat ihn nachweislich nicht - - Darauf hat er gesagt: Worum geht es? – Ich habe gesagt: Ich habe einen Versetzungsakt auf eine E2a-Planstelle. – Er hat gesagt: Das geht auf gar keinen Fall, ich weiß von dem nichts.

Es hat damals auch Frau S. G. (BVT) in ihrer Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte diesen Fall aufgerollt und eine Beschwerde oder eine Frage ans Innenministerium, an die Personalsektion, geschickt.

Darum ging es.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hatten Sie den Eindruck, dass Herr B. P. (BVT) in dieser Sache Kontakt zum Kabinett hatte?

Vorsitzende Doris Bures: Dann in der nächsten Runde; aber die Beantwortung ist möglich.

S. R. (BVT): Noch einmal wiederholen, bitte!

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hatten Sie den Eindruck, dass Herr B. P. (BVT) auch in dieser Angelegenheit Kontakt zum Kabinett gehabt haben könnte?

S. R. (BVT): Ich habe es vermutet.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau S. R. (BVT), wir haben jetzt gerade von zwei Fälle von Ihnen gehört. Ich möchte noch einmal auf den vorhergehenden zurückkommen, und zwar geht es um den Gruppenleiter HSB-E2a/6. Es gibt ja da – und es liegt Ihnen vor – ein E-Mail, das Sie geschrieben haben, vom 23. - -

S. R. (BVT): Entschuldigung, darf ich dazu eine Frage stellen? (Abg. Jenewein: Bitte!) Gruppenleiter E2a/6 gibt es nicht. (Abg. Jenewein: Gruppenführer, Entschuldigung!) – Hauptsachbearbeiter.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja genau. Ich habe falsch vorgelesen, es liegt eh vor mir.

Es gibt von Ihnen dazu ein E-Mail vom Freitag, den 23. Dezember 2016. Erinnern Sie sich an das E-Mail? Es liegt Ihnen auch vor, es ist im Konvolut, das sie vorher vorgelegt bekommen haben . Ich kann es Ihnen gerne noch einmal vorlegen, es müsste Seite 28 sein. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Sie wissen, wovon ich spreche? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!) – Gut.

Jetzt wissen wir aufgrund der Aktenlage, dass für Sie im Nachhinein, nachdem es diese Besetzung nicht gegeben hat, auch der Verdacht, den Sie in diesem E-Mail definiert haben, nicht mehr gegeben war, und Sie dann von einer weiteren Verfolgung abgesehen haben. Es ist aber trotzdem so, dass dieses E-Mail an sehr viele Leute gegangen ist – Gridling, Zöhrer, C. M. (BVT), M. W. (BVT), Kloibmüller, und so weiter und so fort. Hat das eigentlich eine dienstliche Nachwirkung für Sie gehabt?

S. R. (BVT): Selbstverständlich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie uns und dem Ausschuss mitteilen, was danach, nach diesem E-Mail, passiert ist?

S. R. (BVT): Kann ich Ihnen sagen: Ich wurde von – also damals war er schon stellvertretender Direktor – Mag. Zöhrer sofort nach meinem Dienstantritt aufgefordert, bei ihm zu erscheinen. Er hat mir dieses E-Mail vorgehalten und mir kommuniziert, dass ich eigentlich hier im BVT keinen Platz mehr hätte. – Daraufhin habe ich ihn gefragt: Warum, weil ich die Wahrheit schreibe?

Das Einzige, was eine Nichteinhaltung des Dienstweges ist – den kenne ich als Kriminalbeamtin sehr, sehr gut –, ist, dass ich dieses E-Mail auch cc dem damaligen Herrn Kabinettschef geschickt habe, denn der Dienstweg wäre ja der: ich an meinen unmittelbaren Vorgesetzten, und der kann es weiterleiten.

Das habe ich Mag. Zöhrer gesagt. Ich sage: Das ist meine Wahrnehmung gewesen, und deswegen kann man mich 90 Tage irgendwohin dienstzuteilen, aber ich sehe keine Veranlassung, warum. Was ist der Grund? – Es wurde mir irgendwie geantwortet, ich wäre nicht mehr vertrauenswürdig oder so. (Abg. Jenewein: Mhm!) Es ist aber dann nichts passiert.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Glauben Sie, dass dieses E-Mail auch eine Auswirkung darauf hatte, dass es dann in weiterer Folge gar nicht zu dieser Bestellung gekommen ist?

S. R. (BVT): Das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist nicht darüber gesprochen worden, dass manchen vielleicht das Vorgehen doch ein wenig zu auffällig gewesen wäre? Dass man gesagt hat: Bevor man die Pferde scheu macht, lassen wir das lieber?

S. R. (BVT): Herr Abgeordneter, was in Büros oder in Gängen gesprochen wird - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir reden von der Bassena, natürlich.

S. R. (BVT): Ich möchte mich wirklich darauf beschränken, mögliche Tatsachen, viele Tatsachen - - Ich muss auch dazusagen, die Tatsachen und Vermutungen oder Wahrnehmungen verschwimmen oft sehr. Es ist nicht immer leicht, diese auseinanderzuhalten. Aber bezugnehmend auf Ihre Frage: Das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar, damit bin ich schon zufrieden; ist alles klar. Mir ging es eigentlich nur darum, was die Auswirkungen dieses E-Mails waren, denn das war ja doch relativ deutlich und klar formuliert. Es hat mich einfach interessiert, wie das dann weitergegangen ist. Da meine Vorbefrager heute so brav und intensiv befragt haben, habe ich zu dieser Thematik jetzt einmal keine weiteren Fragen und möchte zu etwas ganz anderem kommen.

Es gab ja auch immer wieder Auseinandersetzungen um Aktenskartierungen – Sie werden sich sicher daran erinnern –, und zwar ging es um eine relativ hohe Anzahl an Akten, die skartiert hätten werden müssen. Es zieht sich ja auch wie ein roter Faden durch diesen Untersuchungsausschuss, dass offenbar der Umgang mit Akten, mit klassifizierten Dokumenten et cetera nicht immer so vonstattengegangen ist, wie das vielleicht hätte passieren sollen.

Darf ich Sie ersuchen, uns einmal Ihre Sicht der Dinge zu schildern, was denn da passiert ist? Ich glaube, es waren rund 15 000 Akten, die dann im Endeffekt eigentlich zu skartieren gewesen wären, aber nicht skartiert wurden.

Warum kam es zu diesem Rückstau und wie ist man mit diesem Rückstau umgegangen? Erzählen Sie uns das einmal aus Ihrer Sicht! Wir haben hier auch schon sehr viele Auskünfte bekommen, jeder hat eine andere Wahrnehmung. Mich interessiert Ihre dazu.

S. R. (BVT): Also primär muss ich sagen, dass ich da jetzt sachlich nicht wirklich kompetent genug bin. Diese Frage könnte viel besser ein Mitarbeiter unserer IKT beantworten. Ich glaube aber, mich erinnern zu können, dass die Firma Rubicon, die ja Edis installiert hat - - Da gab es natürlich massive technische Probleme, Anwendungsprobleme, und unsere IKT war wirklich immer sehr bemüht, mit der Firma Rubicon Kontakt aufzunehmen, dass sie das in Ordnung bringen. Irgendwann hat es dann funktioniert, aber ich weiß nicht, wie lange der Zeitraum war, aber es war aufgrund technischer Probleme sehr lange nicht möglich, zu skartieren – ob die jetzt bei unserer EDV lagen; ich glaube eher, bei der Firma Rubicon, aber das weiß ich nicht, da müsste man mit der EDV sprechen.

Dann endlich hat das Werkl funktioniert und dann war natürlich eine immens große Zahl an Akten zu skartieren, wobei da noch dazukam – das wurde jetzt auch verbessert –: Damals musste man jeden einzelnen Akt öffnen, alles genau durchsehen und erst dann konnte man skartieren. Jetzt können Sie sich vorstellen, Herr Abgeordneter, was das für ein Arbeitsaufwand ist, wenn ein Referat 10 000 Akten hat. – Das ist meine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es gab dazu ja auch einen regen E-Mail-Verkehr zwischen Ihnen und Herrn B. P. (BVT), und zwar ging es da darum, dass dieser Arbeitsaufwand natürlich von irgendwem hätte bewältigt werden müssen. Wie war denn zu dem Zeitpunkt die Personalsituation? War das ohne Weiteres zu bewältigen? Ich denke mir, wenn Sie da jetzt beschreiben, man muss jeden einzelnen Akt aufmachen, man muss sich den anschauen, und das bei 15 000 Akten, dann sind schon einige Leute einige Tage und Wochen beschäftigt. Wie hat denn das vom Arbeitsablauf her funktioniert?

S. R. (BVT): Also für die Abteilungsleitung wurde ich beauftragt, die Akten zu skartieren. Ich bin tagelang – eigentlich nächtelang – gesessen, weil ich tagsüber andere Aufgaben zu erledigen hatte. In den Referaten steht es ja jedem Referatsleiter frei, Bedienstete damit zu beauftragen, diese Akten zu skartieren. Im Referat Terrorismus zum Beispiel wurden sogar Bedienstete von anderen Abteilungen umgeschichtet, um da zu unterstützen, damit rechtzeitig skartiert werden kann.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Welche Auswirkungen hatte das auf die operative Tätigkeit der jeweiligen Abteilungen?

S. R. (BVT): In den jeweiligen Abteilungen oder Referaten?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sowohl als auch: Abteilungen und Referate. Ich nehme an, dass eine so große Datenmenge sowohl als auch betrifft, oder liege ich da falsch? – Klären Sie mich bitte auf! Logischerweise kenne ich den Arbeitsablauf nicht so gut wie Sie.

S. R. (BVT): Kein Problem, Herr Abgeordneter, aber primär wurden ja für diese Aufgabe dann Verwaltungsbedienstete herangezogen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann ist das beantwortet.

Dann komme ich zu einem anderen Thema: Können Sie dem Ausschuss mitteilen, warum Sie die Verrechnung der Arbeitszeit von Dr. B. P. (BVT) überprüft haben? Auf welchen Auftrag hin ist das passiert und was war das Ergebnis?

S. R. (BVT): Der Auftrag wurde mir damals - - Dass ich nichts Falsches sage: Bei Mag. Zöhrer gab es noch ein anderes Dienstaufzeichnungssystem, nämlich das JAZ. Es war dann Herr Mag. M. W. (BVT). Wie für die Verwaltung kam dann ein neues Verrechnungsschema.

Wie ich schon vorhin erwähnte, hat ja mein Abteilungsleiter Dienst- und Fachaufsicht über die drei Referatsleiter, und es ist sehr, sehr mühsam: Einerseits sind ich und meine Kollegen auch dafür verantwortlich, jedes[4] Monat die Überstundenstatistik zu erstellen, andererseits ist es für den Abteilungsleiter sehr mühsam, die einzelnen Verrechnungen der Referatsleiter auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.

Es kommt noch eines dazu, nämlich dass wir auch Abwesenheitslisten führen müssen, die oft nur aus diesen Verrechnungsblättern hervorgehen. Es kommt noch dazu, dass es ja ein - ‑ Es ist ja ein Überstundenkontingent vom Ministerium vorgegeben, das nicht überschritten werden darf, dazu kommt aber, dass bei der Verwaltung die Überstunden nur quartalsweise abgerechnet werden – ausgenommen Sonn- und Feiertagsüberstunden, die schlagen dann aber nach Ende des Quartals nicht auf, und so kann es passieren, dass es nach Quartalsende möglicherweise Bedienstete gibt, die diese monatlichen 80 Mehrdienstleistungen überschreiten, weil eben beson- -

Alles das sind Kriterien, wegen derer ich und meine Mitarbeiter beauftragt wurden, die Verrechnungen der Referatsleiter zu überprüfen, wie auch die Verrechnungen aller Verwaltungsbediensteten in den Referaten. Wir überprüfen aber auch alle Verrechnungen der Kriminalbeamten, eben weil wir monatlich eine Gesamtstatistik anfertigen müssen.

Und wenn Sie mich jetzt auf diese E-Mails ansprechen: Mein Abteilungsleiter wollte dann ein E-Mail von mir, wie es mit der Verrechnung des oder der betroffenen Bediensteten aussieht, und wenn - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Entschuldigung, kurze Zwischenfrage: Wissen Sie, warum er das wollte?

S. R. (BVT): Um gegebenenfalls Steuerungscontrolling oder disziplinäre Maßnahmen einleiten zu können, auch um eine Übersicht zu haben, wie viele Überstunden die Referatsleiter machen, für Personalführungsmaßnahmen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist Ihnen bei dieser Kontrolle irgendetwas Besonderes aufgefallen – und zwar, sage ich jetzt dezidiert, der Referatsleiter, weil ja mehrere überprüft worden sind –, gab es da irgendwelche Ausreißer, irgendetwas Besonderes, irgendetwas Auffälliges, oder hat sich das ohnehin alles im Rahmen bewegt?

S. R. (BVT): Ausreißer, Verfehlungen – es steht mir nicht zu, das zu beurteilen. Allerdings: Wenn – das war auch der Auftrag meines Abteilungsleiters; es gibt ja auch genügend Dienstanweisungen, wie diese Verrechnungen durchzuführen sind – ich festgestellt habe, dass einer Dienstanweisung nicht entsprochen wurde oder dass eine Bemerkung gefehlt hat, dann habe ich das meinem Abteilungsleiter in dem E-Mail geschickt, aber auch immer cc dem Betroffenen, damit er auch die Möglichkeit hat, vielleicht zu erklären: Da habe ich etwas vergessen, oder so. – Damit war mein Auftrag erledigt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Um das abzuschließen: Gab es da Leute, die nicht damit zufrieden waren, dass sie kontrolliert wurden? Gab es da Unkenrufe beziehungsweise gab es da Interventionen, dass man das nicht tun sollte? Gab es Unzufriedenheiten? – Wie schätzen Sie das ein?

S. R. (BVT): Von Dr. B. P. (BVT) – ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke. – Ich habe in dieser Runde keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Chefinspektorin, Sie haben gemeint, Ihrer Meinung nach sind 95 Prozent des Konvoluts gelogen. Welche 5 Prozent sind nicht gelogen?

S. R. (BVT): Tut mir leid, da müsste ich mir das ganze Konvolut noch einmal durchlesen; es ist schon so lange her. Ansätze sind nicht gelogen: wer wo Dienst macht; dass es vielleicht – wie soll ich sagen? – zeitweise zu politischen Entscheidungen gekommen sein mag. Davon ist aber auszugehen. (Abg. Krisper: Warum?) – Weil es immer so ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint, Herr B. P. (BVT) kennt viele in der ÖVP, auch Abgeordnete. Können Sie insgesamt konkrete Namen nennen? (Die Auskunftsperson blickt in Richtung Abg. Amon.) – Außer zu Herrn Amon zu schauen?

S. R. (BVT): Also, ich habe jetzt - - Ich war nie dabei; vielleicht hätten wir uns gerne einmal auf einen Kaffee zusammengesetzt. Aber Herrn Amon kennt er, das ist ja auch den Medien zu entnehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie eine Wahrnehmung, wen konkret Herr B. P. (BVT) getroffen hat, wenn er Ihnen gesagt hat, er geht ins Kabinett? Oder sonst? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Nein!)

Ist es üblich oder gibt es einen gerechtfertigten Grund, in seiner Position ins Kabinett zu gehen?

S. R. (BVT): Meines Erachtens nicht, weil es nicht dem Dienstweg entspricht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das bringt mich noch einmal zu Ihren Ausführungen zur Besetzung, also der Nichtbesetzung, dem Besetzungsprozess, bei dem O. L. (BVT) als Sieger hervorgegangen wäre – das haben Sie schon vor sich. Da steht nämlich auf Seite 12 sehr wohl eine konkrete Wahrnehmung Ihrerseits, und zwar, dass Mag. C. M. (BVT) am nächsten Tag mit Ihnen gesprochen und gesagt hätte: Ich „bin fix und fertig, das Kabinett wünscht, dass O. L. (BVT) mit dieser Position dauernd betraut wird.“ – Das heißt, da hatten Sie sehr wohl diese konkrete Wahrnehmung. (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!)

Haben Sie mit Herrn C. M. (BVT) Weiteres ausgeführt oder war das alles?

S. R. (BVT): Das war alles.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie wissen auch nicht, wer aus dem Kabinett? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Bitte?) Sie wissen nicht, wer aus dem Kabinett (Auskunftsperson S. R. (BVT): Nein!) hier Kontakt aufgenommen hat?

Haben Sie selbst als Person Wahrnehmungen zu anderen parteipolitisch motivierten Besetzungen, Unregelmäßigkeiten?

S. R. (BVT): Ich habe in den vielen Jahren manches Mal schon den Eindruck gewonnen, dass Besetzungen von Planstellen nicht wie üblich erfolgten, ich bin aber immer davon ausgegangen, dass es rechtmäßig sei, zumal ich ja auch nicht über alle Informationen verfügte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was bezeichnen Sie als „üblich“? Eher das, was man sich erwartet – dass der Beste genommen wird, oder - -

S. R. (BVT): Üblich ist, dass eine Planstelle ausgeschrieben wird, dass es eine Interessentensuche gibt und dass dann eventuell der Vorgesetzte einen Bericht schreibt, in dem irgendein Bewerber oder eine Bewerberin als bestgereiht bezeichnet wird – dieser Bericht muss aber auch alle anderen beschreiben –, oder, wenn das nicht möglich ist, dass es ein Hearing gibt. Das ist für mich üblich. Und dass dann der am besten Geeignete diese Planstelle erhält. Davon gehe ich aus.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unübliche Wege sind, dass zum Beispiel die Interessentensuche ausbleibt oder dass ein Posten geschaffen wird für jemanden (Auskunftsperson S. R. (BVT): Zum Beispiel!), für den man gerne einen Posten hätte? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Genau!)

Haben Sie auch die Wahrnehmung gemacht, dass sich Personen nicht bewerben, weil sie wissen, dass eh klar ist, wer es wird?

S. R. (BVT): Konkret habe ich keine Wahrnehmung dazu, allerdings ist auch das üblich, weil wenn jemand zum Beispiel dienstzugeteilt wird und mit der Aufgabenwahrnehmung betraut ist und als dienstzugeteilter Bediensteter diese Aufgabe – Hausnummer – ein halbes Jahr, ein Jahr wahrnimmt, und erst dann wird die Planstelle ausgeschrieben, dann gehen viele andere Bewerber einfach davon aus, dass sie eh keine Chance haben, weil ja derjenige die Arbeit schon seit einem Jahr macht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Für Sie ist klar, dass die Kontaktaufnahme durch das Kabinett mit Herrn C. M. (BVT) in Sachen O. L. (BVT) telefonisch erfolgt ist und dass das telefonisch läuft?

S. R. (BVT): Also wenn es diese Intervention gab, dann telefonisch. (Abg. Krisper: Mhm!) Wobei ich hier aber auch einwenden muss, es ist nicht klar – wenn es so war –, ob jemand vom Kabinett direkt Herrn Mag. C. M. (BVT) angerufen hat oder einen anderen im BVT. Das kann ich nicht sagen, ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie mit Herrn Polli Kontakt gehabt?

S. R. (BVT): Ja, selbstverständlich. Ich habe mit Herrn Dr. Polli, als er Direktor wurde, die Ehre oder die Aufgabe – die schwierige Aufgabe – gehabt, im Zuge der Reform circa drei Monate intensiv mitzuarbeiten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie nach seinem Ausscheiden als Direktor noch Kontakt mit ihm gehabt?

S. R. (BVT): Ja, ich habe ihn glaublich im Sommer 2017 zufällig auf der Straße getroffen. Dann haben wir uns kurz unterhalten und haben Nummern ausgetauscht, und wir haben gesagt, irgendwann treffen wir uns einmal auf einen Kaffee. Circa drei, vier Monate später haben wir dann Kontakt aufgenommen. Das war genau die Zeit, als er dieses Buch herausgegeben hat, und ich wollte unbedingt eine Ausgabe des Buches, weil Herr Mag. Zöhrer schon eine gehabt hat. Da haben wir uns irgendwo in der Innenstadt getroffen, und er hat mir eine Ausgabe seines Buches übergeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie über das BVT inhaltlich gesprochen?

S. R. (BVT): Nein, inhaltlich nicht, aber über unsere alten Zeiten, weil auch mit Herrn Dr. Polli habe ich in meiner direkten Art zeitweise meine Gefechterln gehabt. Darüber haben wir schon geplaudert, aber nicht über den Inhalt des BVT.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie würden Sie Ihr Verhältnis zu M. W. (BVT) beschreiben?

S. R. (BVT): Mag. M. W. (BVT)? – War auch jahrelang mein unmittelbarer Vorgesetzter.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wie war das Verhältnis zum Vorgesetzten?

S. R. (BVT): Also prinzipiell muss ich sagen: Ich glaube, ich habe jetzt sechs oder sieben Abteilungsleiter als meine Vorgesetzten gehabt – oder habe immer noch einen –, und ich bin mit allen gut ausgekommen, sonst würde ich wohl diese Funktion heute auch nicht mehr innehaben. Ich bin auch mit Herrn Mag. M. W. (BVT) gut ausgekommen.

Man muss sich halt immer darauf einstellen: Jeder neue Besen kehrt gut und jeder neue Vorgesetzte hat halt neue Ideen, und denen muss man sich anpassen. Es ändern sich die Arbeitsmethodiken, das ist aber normal.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In Ihrer E-Mail mit den vielen Punkten beziehungsweise nummerierten Absätzen gibt es den Absatz, den Punkt 4, wo Sie über die „Persönlichkeiten mit offensichtlich“ – also zynisch gemeint – „bester Führungsqualität, welche [...] für alle Zeiten Immunität“ haben schreiben. – Was meinen Sie damit? Und wen, wenn Sie - -

S. R. (BVT): Moment! Ich muss mir das kurz durchlesen. (Abg. Krisper: Ja, gerne, Punkt 4! – Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Darf ich das vorlesen? (Abg. Krisper: Ja, gerne!)

„Die Arbeit als solche hat sich nicht verändert, wohl aber die Arbeitsweisen, ‑methodiken und – vor allem – die Aufgabenwahrnehmung und ‑verteilung einiger Kapazunder, geprägt durch mehr oder weniger herausragende Persönlichkeiten mit offensichtlich bester Führungsqualität, welche sich diese wohl nur durch aufopfernde Leistung, welche ihnen für alle Zeiten Immunität gewährleistet, erwirtschaftet haben. Eine gute Beziehung zur Politik zu pflegen, hat der eigenen Karriereleiter noch nie geschadet! Ob diese Entwicklung für die Arbeit und [...] die MitarbeiterInnen dienlich ist, bleibt dahingestellt.

Österreich hat mit Proporz-Besetzungen dann ganz schlechte Erfahrungen gemacht, wenn das Parteibuch entscheidender als die Qualifikation war. Es darf aber auch keine Negativpunze sein, wenn jemand eine politische Überzeugung hat, man kann ja dennoch über sehr gute“ Qualitäten „verfügen.“

Was ich damit sagen will, ist einzig und allein meine Meinung, dass eine politische Gesinnung allein überhaupt nichts Schlechtes ist – ganz im Gegenteil! –, solange sie nicht in die Arbeit einfließt, und schon gar nicht in eine kriminalpolizeiliche, staatspolizeiliche, sensible Arbeit. Das wollte ich damit sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber in dem recht zynisch formulierten Punkt 4 sprechen Sie im Plural von „Persönlichkeiten mit [...] bester Führungsqualität“, die Immunität genießen. – Wer war da in Ihrem Sinn?

S. R. (BVT): Ich habe das allgemein gemeint; also jetzt nicht nur auf das BVT bezogen, sondern allgemein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke. (Auskunftsperson S. R. (BVT): Gerne!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich lege Ihnen die Ordnungsnummer 808 vor. Das ist ein Dokument des Untersuchungsausschusses, eingeschränkt, aber noch nicht im System, aber in der Registratur abholbar, deswegen gehe ich da nach Ordnungsnummer vor. Es müsste allen Fraktionen vorliegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ist Ihnen bekannt, dass es einen Erlass des BVT zur Zentralen Quellenbewirtschaftung gibt? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Entschuldigung, dass es einen was gibt?) – Einen BVT-Erlass zur Zentralen Quellenbewirtschaftung.

S. R. (BVT): Ja, ist mir bekannt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ist Ihnen bekannt, dass dieser Erlass Bediensteten in Leitungsfunktionen untersagt, Vertrauenspersonen oder Informanten zu führen?

S. R. (BVT): Ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. – Das entnehme ich diesem Akt.

Ist Ihnen bekannt, dass nur Exekutivbeamte diese Befugnis haben? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!)

War Dr. B. P. (BVT) bis 28.6.2017 ein Exekutivbeamter? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Nein!)

Hatte er also die Befugnis zur Führung von Vertrauenspersonen oder Informanten?

S. R. (BVT): Herr Dr. Pilz, da müssen wir jetzt ganz klar trennen, unter welcher Prämisse - - was Sie mit Exekutivbeamter oder -bediensteter meinen, weil es da auch eine Anfrage der NEOS betreffend Exekutivbefugnisse gab. Und das wird - - Es gibt - -

Darf ich kurz ausführen? – Dr. B. P. (BVT) war ja - - hatte ja die - - wurde ja berechtigt - - hatte Exekutivbefugnis zugesprochen bekommen. Wenn ein Verwaltungsbediensteter zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt befugt wird – das entscheidet der Herr Generaldirektor oder die Frau Generaldirektor –, dann gilt er als Bediensteter des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 5 Abs. 3 SPG.

Im besoldungsrechtlichen Sinn ist er aber Verwaltungsbediensteter. – Das müssen wir jetzt unterscheiden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Er hatte – das haben Sie selbst gesagt – bis 28.6.2017 diese Befugnis nicht. Das wird auch in diesem Akt festgehalten.

S. R. (BVT): Dann gilt er in keinster Weise als Exekutiv- -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Richtig. Und hatte also auch nicht die Befugnis zur Führung von Vertrauenspersonen und Informanten. – Ist das richtig?

S. R. (BVT): Wenn es in dem Erlass steht, ja. (Abg. Pilz: Ja!) Hatte er nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Und dann der Erlass Zentrale Quellenbewirtschaftung, untersagt überhaupt Referatsleitern - - So. War Ihnen bekannt, dass Dr. B. P. (BVT) Vertrauenspersonen und Informanten geführt hat?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wir entnehmen diesem Akt auf der zweiten Seite unter dem Titel „Verdacht der Amtsanmaßung“ im Zeitraum „01.01.2014 bis 31.12.2018“ „197 Aufwendungen“ für „Verbindungs- und Quellenkosten“, und zwar im Zusammenhang mit Führung von Vertrauenspersonen und Informanten.

Wer war in Ihrem Referat für eine derartige Führung zuständig? War das nicht die Frau Oberst?

S. R. (BVT): Im Referat Nachrichtendienst und Proliferation war im BVT für Vertrauenspersonen zuständig die Frau Oberst A. H.1 (BVT).

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Richtig. Warum hat dann Dr. B. P. (BVT) anstelle der Frau Oberst A. H.1 (BVT) diese Vertrauenspersonen und Quellen geführt?

S. R. (BVT): Das ist eine berechtigte Frage, die ich leider nicht beantworten kann.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Unter diesen beiden Punkten – „Verdacht der Amtsanmaßung“ und „Verdacht des Amtsmissbrauches, (schweren) Betruges und der Urkundenfälschung“ im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen und Informanten – werden dann Treffen aufgelistet. Wenn Sie sich die Seite 5 anschauen – also das ist, wenn Sie durchblättern, die dritte Seite (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!) –, steht unten – und da wird lang aufgelistet –: „Treffen mit MBA Werner AMON“.

Ist Ihnen etwas darüber bekannt, dass Dr. B. P. (BVT), obwohl er nicht die Befugnis dazu hatte, Abgeordneten Amon als Quelle geführt hat?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ist Ihnen nichts bekannt. Es ist Ihnen also auch nichts über die verschiedenen Treffen, die in diesem Akt aufgeführt werden, im „Cafe Raimund“, „Meinl“, „Skybar“ in Wien, dann „in unbekanntem Lokal“ und – ganz entscheidend – zweimal an der „Autobahnraststätte Guntramsdorf“ am „16.01.2015“ und am „15.07.2015“ bekannt? Ist Ihnen darüber irgendetwas bekannt?

S. R. (BVT): Nein, natürlich nicht. Ich habe - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Gehörte es Ihres Wissens zur Aufgabe des Referatsleiters Dr. B. P. (BVT), einen Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat als Quelle zu führen?

S. R. (BVT): Meiner Einschätzung nach nicht. Es wäre aber schon zu hinterfragen, ob er sich mit Herrn Abgeordnetem Amon vielleicht auf einen Kaffee getroffen hat. Aber zu seiner Aufgabe gehört - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da haben Sie vollkommen recht, das ist zu hinterfragen, denn da steht: Da legt am „19.01.2015 [...] Dr. B. P. (BVT) einen Refundierungsbeleg“ zu dem einen Treffen an der Autobahnraststätte Guntramsdorf vor, und da schreibt er – ich zitiere –: „Verbindungskosten ‚.. im Zusammenhang mit ND“ – Nachrichtendienst – „Kasachstand, Ermittlungen Gab.L.‘“ – Ich gehe davon aus, dass das Gabriel Lansky heißt.

Wissen Sie etwas über Quellen, die Dr. B. P. (BVT) im Zusammenhang mit Gabriel Lansky geführt hat?

S. R. (BVT): Nein, weil er es ja eigentlich gar nicht dürfte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Warum dürfte er das gar nicht?

S. R. (BVT): Weil es im Erlass steht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Richtig. Dann haben wir aber „15.07.2015“; und da gibt es einen SMS-Verkehr von Werner Amon an Dr. B. P. (BVT): „Werde gegen 8.45  in Guntramsdorf sein.“

Und da steht wieder bei der Abrechnung – da geht es diesmal um 28 Euro und nicht um 31,60 Euro wie im ersten Fall –: „... ‚im Zusammenhang mit VP“ – Vertrauensperson – „Causa GL‘“.

Ich nehme an, Sie können mir die Frage nicht beantworten, ob es sich bei „Causa GL“ wieder um die Causa Gabriel Lansky handelt?

S. R. (BVT): Kann ich nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, die ermittelnden Beamten versuchen, das zu ergründen. Sie schreiben jedenfalls, dass es sich, da das jedes Mal unter dem „Betreff ‚WA!‘“ gespeichert wird, hier um den genannten Abgeordneten handelt.

So, jetzt frage ich Sie eines in diesem Zusammenhang: Das ist ja wirklich eine erstaunliche Zahl. In diesem von mir genannten Zeitraum – und da blättere ich wieder zurück – von „01.01.2014 bis 31.12.2018“ gibt es „197 Aufwendungen“ für Quellen, Vertrauenspersonen und Informanten.

Wissen Sie etwas darüber, ob Dr. B. P. (BVT) das, diese Art Quellenbewirtschaftung, mit der Beamtin, die eigentlich, im Gegensatz zu ihm, dafür zuständig war, abgesprochen hat?

S. R. (BVT): Kann ich nicht sagen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in der Runde.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Waren Sie in irgendeiner Art und Weise mit der Abrechnung derartiger Quellenbewirtschaftungen betraut?

S. R. (BVT): Ich nicht; mein Stellvertreter, der aber nur diese Abrechnungsformulare entgegengenommen hat und im Rahmen der Sicherheitsverwaltung das Geld ausbezahlt hat.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wie ist sein Name?

S. R. (BVT): O. V. (BVT), Chefinspektor O. V. (BVT).

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay. – Danke schön.

S. R. (BVT): Aber genehmigt wurden sie vom Abteilungsleiter. (Abg. Pilz: Genehmigt wurden sie vom Mag. C. M. (BVT)!)

Vorsitzende Doris Bures: In der nächste Runde!

S. R. (BVT): Mein Stellvertreter hat nur die sachliche Richtigkeit überprüft, ob der Grund der Ausgabe – das war so ein Kasterlformular – richtig war, genehmigt hat es der Abteilungsleiter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay. – Danke schön.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Chefinspektor, vielen Dank für Ihre bisherigen Ausführungen. Ich komme jetzt thematisch wieder ein bisschen zurück zu dem, was Sie am Beginn gesagt haben: Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie sozusagen seit Gründung des BVT im BVT tätig. Ist das so richtig?

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie sind Sie dazu gekommen? Die Ausbildung: Was haben Sie für einzelne Ausbildungen gemacht? Sie waren Polizistin und haben dann noch Spezialausbildungen gemacht?

S. R. (BVT): Richtig. Die Grundausbildung gemacht, die dauerte zwei Jahre; dann die Kriminalbeamtenausbildung, die es damals noch gab, die dauerte ein Jahr, und dann laufende Zusatzausbildungen. Ich habe zum Beispiel – aber das habe ich mehr oder weniger privat – meine Fremdsprachen erweitert. Ich verfüge über Kenntnisse in vier Fremdsprachen. Ich habe Schulungen in Fotographie gemacht, ich habe Observationsschulungen gemacht. Ich habe Führungskräfteseminare gemacht, Konfliktmanagement, Projektmanagement – diese Richtung.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Lebenslanges Lernen, Weiterbildung im Job sozusagen.

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Es war immer wieder Thema oder ist auch vorgekommen, dass manche keine Polizisten sind. Mit Ihrer Ausbildung: Was ist in dieser Struktur des BVT die höchstmögliche Funktion oder der höchstmögliche Posten, den man erreichen kann?

S. R. (BVT): In meiner Verwendungsgruppe?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In Ihrer Verwendungsgruppe, ja.

S. R. (BVT): Das ist das, was ich bin: Chefinspektor.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und Hauptsachbearbeiterin oder Führungsunterstützung?

S. R. (BVT): Hauptsachbearbeiter, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Führungsunterstützung ist ein interner Begriff oder ist das ein - -

S. R. (BVT): Das ist ein interner Begriff. (Abg. Ofenauer: Okay!) Offiziell gehöre ich der Abteilungsleitung an.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mhm. Ich habe irgendwie so herausgehört, dass es wünschenswert wäre, im Bereich BVT eine Polizeiausbildung zu haben, so wie Sie als Polizistin, Kriminalbeamtin. Wie sehen Sie das? Oder in welchen Bereichen wäre das unbedingt notwendig? Oder gibt es Bereiche, wo man sagt, ja, das ist eine Abteilungsleitungsführung, wo es nicht unbedingt notwendig ist, dass man wirklich eine Polizeiausbildung hat?

S. R. (BVT): Meiner Einschätzung nach in der gesamten Abteilung 2, weil diese ausschließlich operativ tätig ist – mit einer kleinen Einschränkung. Das soll sich aber jetzt ändern, hat sich teilweise auch schon geändert. Es war eine Zeit lang auch die operative Analyse bei uns angesiedelt. Die splittet sich bei uns sowohl in Verwaltungsbedienstete als auch in Kriminalbeamte. Da könnte man Ausnahmen beim Leiter der operativen Analyse machen, wenn der eine Zusatzausbildung macht, aber ansonsten meines Erachtens in der gesamten Abteilung 2. In den anderen Abteilungen, die ja auch erforderlich und notwendig sind, ist eine solche kriminalpolizeiliche Ausbildung meines Erachtens nur peripher erforderlich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Abteilung 2 ist Informationsbeschaffung und Ermittlung?

S. R. (BVT): Genau.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mhm.

Was kann ich mir jetzt als Nicht-Polizist unter Führungsunterstützung vorstellen?

S. R. (BVT): Habe ich einleitend eigentlich schon dem Herrn Verfahrensrichter - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Alles, was von Ihrem Abteilungsleiter kommt, wird durch Sie weitergegeben und alles, was von den anderen Sachbearbeitern zum Abteilungsleiter kommt, geht sozusagen durch Ihre Hände?

S. R. (BVT): Also natürlich nicht alles. Es gibt natürlich schon Agenden, die sich der Herr Abteilungsleiter allein vorbehält, diese zu behandeln oder zu bearbeiten. Es ist auch in der letzten Zeit durch diese, möchte ich schon sagen - - Zunehmende Technisierung ist sicher nicht schlecht, aber diese E-Mail-Flut hat dermaßen zugenommen, wo es natürlich immer leichter wird – entgegen Dienstanweisungen, wonach dienstliche E-Mails nur an Organisationspostfächer zu schicken sind, eigentlich primär alles im Edis abgewickelt werden müsste –, es jetzt immer leichter geworden ist, auch dienstliche Agenden per E-Mail an persönliche Bedienstete zu schicken.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, zwei Systeme: Nachrichtenübermittlung über das Edis und parallel dazu über E-Mail, oder - -

S. R. (BVT): Wird gemacht, aber vorgesehen ist alles nur im Edis.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, Edis verfügt auch über so eine E-Mail-Funktion?

S. R. (BVT): Es gibt auch im Edis eine Möglichkeit, Erledigungen weiterzuleiten. Das ist im Edis auch alles nachvollziehbar. Per Outlook ist ja nichts mehr nachvollziehbar.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, im BVT und vor allem in der Abteilung 2 gibt es Gruppen von Polizisten oder Personen, die Polizeiausbildung haben, und solche, die keine Polizeiausbildung haben. Wie ist da der Umgang miteinander? Gibt es da Gruppen, die sich zum Mittagessen treffen und danach, nach dem Dienst miteinander fortgehen?

S. R. (BVT): Gibt es sehr wohl. Das ist unterschiedlich. Schauen Sie: In einem großen Betrieb gibt es immer Menschen, die sehr gut miteinander können, die sich auch privat treffen. Es wird auch immer gewisse Antipathien geben, aber prinzipiell - - Ich bin mit sehr vielen Kollegen gut, die keine Polizisten sind, die brave und auch wichtige Arbeit leisten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, diese Gruppen sind durchaus durchmischt (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!); also nicht, dass eine Gruppe gegen die andere ist. Es zieht sich immer wieder die Geschichte mit der Zeiterfassung, Kontrolle der Zeiterfassung durch, dass sich sozusagen die Referatsleiter überwacht gefühlt haben durch die Kontrolle der Zeiterfassung durch Sie.

S. R. (BVT): Also da muss ich jetzt ehrlicherweise sagen, sowohl der Leiter des Referats Terrorismus Mag. J. T. (BVT) als auch Frau S. G. (BVT) haben mir gegenüber nie geäußert, dass sie sich überwacht fühlen. – Ganz im Gegenteil! S. G. (BVT) hat sich auch oft bei mir bedankt; wenn ich einen Fehler gefunden habe, zum Beispiel bei der Abrechnung einer Rufbereitschaft, wo sie sich zu ihren Ungunsten geirrt hat, hat sie mir dann immer netterweise zurückgeschrieben: S. R. (BVT), danke, dass du da draufgekommen bist.

Einzig Herrn Dr. B. P. (BVT) hat es nicht gepasst. Er hat sich dann in der Phase, wo ein Kabinettsmitarbeiter einmal bei uns dienstzugeteilt war, irgendwie – per E-Mail, glaube ich –

geäußert, dass ihm das überhaupt nicht passt. Ich weiß aber nicht warum. Die anderen waren mir dankbar. Die meisten irren sich eh zu ihren Ungunsten und vergessen, gewisse Dinge zu verrechnen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, das hat durchaus zu Ihren Aufgaben gehört, diese Abrechnungen und so weiter zu kontrollieren. Aber eine Interpretation, was er da dagegen gehabt haben könnte - - (Auskunftsperson S. R. (BVT): Bitte? Jetzt habe ich Sie nicht verstanden!)

Eine Interpretation Ihrerseits, was er dagegen gehabt haben könnte, dass das kontrolliert wird oder dass er sich – er hat es einmal bezeichnet als rechtfertigen für seine Aufzeichnungen - -

S. R. (BVT): Was er dagegen - - Ich verstehe die Frage nicht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Was er dagegen gehabt haben könnte, wenn Sie diese Aufzeichnungen kontrollieren, vor allem vor dem Hintergrund, wenn das oftmals zum Nachteil des Bediensteten verrechnet wird beziehungsweise - -

S. R. (BVT): Also das ist eine Suggestivfrage.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Waren die Aufzeichnungen in irgendeiner Art und Weise auffällig, dass man auf einen Missbrauch schließen konnte oder musste?

S. R. (BVT): Es geht nicht um Missbrauch. Es geht darum, eine Abrechnung auf inhaltliche, auf sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Und ich erwähne es jetzt noch einmal: Auch die Referatsleiter versehen Rufbereitschaft, Zusatzdienste. Die Abrechnung der Rufbereitschaft ist ziemlich kompliziert. Immer wieder kommt es vor, dass auch Referatsleiter vergessen, eine Rufbereitschaft zu verrechnen, und darauf habe ich hingewiesen. Wenn sie natürlich einmal was zu viel verrechnet haben, dann habe ich auch darauf hingewiesen. Das kann ja auch ein Fehler im System sein oder der hat sich vertippt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In Ihrer Zeugeneinvernahme führen Sie auch aus, dass Sie die fachlichen und dienstlichen Qualitäten von Dr. B. P. (BVT) als Referatsleiter anzweifeln, beziehungsweise haben Sie das im Vorfeld bei Ihrer Aussage jetzt angedeutet. Was kann der Grund dafür sein? Kann der Grund dafür sein, dass er eben zum Beispiel in dieser Position, in dieser Tätigkeit keine Ausbildung als Polizist hatte?

S. R. (BVT): Zum Beispiel, weder Polizist noch Jurist.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich bin kein Polizist; ich bin zwar Jurist, aber kein Polizist, und komme nicht aus dem Sicherheitsbereich. Warum wäre es unbedingt notwendig aus Ihrer Sicht? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Bitte?) – Warum wäre das aus Ihrer Sicht unbedingt notwendig?

S. R. (BVT): Weil es ein Referat ist, welches – bis auf wenige Ausnahmen, wie ich schon sagte, die strategische Analysen aufbereiten oder bearbeiten – nur aus Kriminalbeamten besteht und die primäre Aufgabe ist, im Dienste der Strafjustiz tätig zu werden, repressiv und - -, progressiv und repressiv. – Präventiv, Entschuldigung!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie würden Sie allgemein das Arbeits- und Betriebsklima im BVT beschreiben?

S. R. (BVT): Es gibt bessere. (Abg. Krainer: Woher wissen Sie das? Sie sind seit 25 Jahren dort! – Heiterkeit.) – Ich war vorher schon woanders auch.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Im Zeitablauf noch: Da Sie ja das BVT von der Gründung an kennen: Wann war es besser, wann war es schlechter? Wann hat sich eine Verschlechterung eingestellt? Wo waren die Unterschiede?

S. R. (BVT): Also meine Wahrnehmung ist schon die, dass - - Die Kriminalbeamten waren nicht sehr erfreut, das nahm den Beginn mit unserem hochlöblichen damaligen Herrn Innenminister Ernst Strasser, der ja ziemlich global in der Polizei keinen guten Ruf genießt. (Abg. Krainer: Das verstehen wir überhaupt nicht! – Abg. Pilz: Warum?) Übrigens auch der erste Innenminister, bitte, der wegen eines Verbrechens unbedingte Haft ausgefasst hat; also alleine das ist ja schon ein Wahnsinn. Und in unseren Kreisen sagt man, er ist der Polizeizerstörer.

Wir waren vorher eine Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus. So haben wir auch gearbeitet. Und dann wurden wir ein Bundesamt. Das ist ein Unterschied. Und die Vermischung mit Verwaltungsbediensteten, wo es in vielen Bereichen keine klare Aufgabentrennung gab, führt zu Konflikten. Das ist meine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mich interessiert es jetzt persönlich: Welche Konflikte zwischen Polizei und Verwaltungsbediensteten? Ich komme nicht aus dem Bereich.

S. R. (BVT): Zu den Konflikten: dass eben im operativen Bereich jemand eine Führungsposition einnimmt, ohne die entsprechenden Qualifikationen und Ausbildungen zu besitzen. Und wissen Sie, wenn das - - Wir müssen jetzt nicht vom BVT reden, das gilt ja allgemein so. Wenn Sie einen Betrieb haben, ein Amt haben, und in diesem Amt sind, Hausnummer, 500 Mitarbeiter, und von denen sind zehn halt mehr oder weniger zu nichts zu gebrauchen, die druckt man halt durch. Wenn aber diese Anzahl eine gewisse Personenanzahl übersteigt, dann möchte ich schon darauf hinweisen: Es gibt ein sehr gutes Zitat von Bertolt Brecht, der schon damals meinte: Wenn die Dummheit genügend große Ausmaße angenommen hat, dann wird sie unsichtbar. – Es ist so. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich glaube, für diese Runde reicht es. – Danke.

S. R. (BVT): Gerne.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Dann kommen wir jetzt zur zweiten Fragerunde.

Herr Abgeordneter Androsch, Sie sind am Wort.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich hätte noch einmal eine Frage, zurückkommend zu dem Hearing. Ich möchte das für mich noch einmal konkretisieren. Sie haben gesagt, dass Herr C. M. (BVT) nervös gewirkt hat und gesagt hat  das ist eine Ihrer Aussagen –, dass es der Wunsch des Kabinetts sei, dass O. L. (BVT) laufend damit betraut wird, mit dieser Position. In welcher Weise wissen Sie, oder haben Sie eine Wahrnehmung dazu, was hat C. M. (BVT) gesagt, wie er die Information seitens des Kabinetts bekommen hat?

S. R. (BVT): Entschuldigen Sie, könnten Sie den letzten Satz noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, wie diese Information, dass das Kabinett es möchte, an ihn herangetragen worden ist?

S. R. (BVT): Ich habe die Wahrnehmung gehabt, ich habe gehört, aber nicht von Herrn C. M. (BVT), sondern von anderen: B. P. (BVT) hat im Kabinett interveniert und Kabinett hat via Zöhrer dann bei C. M. (BVT) interveniert. – (Abg. Androsch: Via Zöhrer dann bei C. M. (BVT)?) – Kabinett habe bei Zöhrer interveniert, Zöhrer habe C. M. (BVT) angerufen, ihm diese Intervention berichtet mit den Worten: Du hast aber freie Hand. – Das habe ich gehört. Ich war nicht dabei. Das ist meine Wahrnehmung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hatten Sie ein Gespräch mit Zöhrer zu diesem Thema?

S. R. (BVT): Nein. 

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also über diesen Vorfall und Ihre Wahrnehmungen hat es überhaupt keinen - - (Auskunftsperson S. R. (BVT): Nein!) – Warum?

S. R. (BVT): Mag. Zöhrer hat mit diesem Hearing auch nichts zu tun gehabt. Er war stellv- - Er war nicht mehr in der Abteilung 2.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Eine Frage: Sie haben jetzt sehr eindrucksvolle Zitate von sich gegeben. Dieses Thema der Personen, die in das BVT hineingekommen sind (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!), bei denen Sie der Meinung sind, dass sie die fachliche Kompetenz nicht haben, bei denen man sagen kann, dass sie vielleicht auch parteipolitisch motiviert hineingekommen sind: Können Sie einen Zeitraum festmachen, wann das passiert ist?

S. R. (BVT): 2002 war die Gründung – na eigentlich eh schon seit dem Strasser Ernsti.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Der war ziemlich fleißig in den Dingen.

Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen. (Auskunftsperson S. R. (BVT): Natürlich!) Es ist das Dokument 7957, Seite 54. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson S. R. (BVT): Danke!)

Herr Abgeordneter Krainer stellt da eine Frage an Herrn Polli:

„Sie haben vorher von zehn Personen gesprochen, die [...] im Zuge der damaligen EU-Präsidentschaft in das BVT gekommen sind und sich allesamt nachher als parteipolitisch ausgewählte Personen entpuppt hätten.“

Polli sagt drauf: „Überwiegend ja, aber das ist nur meine Beobachtung.“

Meine Frage dazu: Haben Sie auch Beobachtungen dazu, dass es gerade rund um diese Ratspräsidentschaft sehr intensiven Personalaustausch gegeben hat?

S. R. (BVT): Ich kann mich daran erinnern, dass es hier EU-Sonderverträge für externe Mitarbeiter gab. Ich kann mich auch daran erinnern – so wie auch schon Dr. Polli festgestellt hat –, ich glaube, dass damals alle fix übernommen wurden, sprich eine Planstelle bekommen haben. Ob sie diese nur aufgrund parteipolitischer Interventionen bekommen haben, kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das wissen Sie nicht.

S. R. (BVT): Das weiß ich nicht, zumal auch diese EU-Sondervertragsbediensteten in einer anderen Abteilung Dienst versehen haben und nicht in der operativen Abteilung 2.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Mhm. Haben Sie Wahrnehmungen, dass darüber im BVT diskutiert worden ist?

S. R. (BVT): Ja, sicher wird gesprochen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das hat zu Unruhe geführt, nehme ich an, oder?

S. R. (BVT): Natürlich.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Darf ich Sie fragen, ob Sie Frau R. P. (BVT) kennen?

S. R. (BVT): Ja, sie war in meiner Abteilung. Und jetzt, da draußen, habe ich sie auch kurz getroffen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ein Zufall!

Frau Chefinspektor, Sie haben Herrn B. P. (BVT) und verschiedene Personen jetzt aus Ihrer persönlichen Wahrnehmung eingeschätzt. Wie schätzen Sie Frau R. P. (BVT) hinsichtlich der fachlichen Eignung in ihrer Position ein? Jetzt ist sie ja karenziert, nicht?

S. R. (BVT): Ja. Ich bin mit Frau R. P. (BVT) immer sehr gut ausgekommen. Sie hat auch ein oder zwei Mal ein persönliches Vieraugengespräch mit mir gesucht, da ging es um ihre allfälligen internen Probleme, die sie im Referat hatte, in dem sie arbeitete. Ich mag sie als Person, bin aber auch der persönlichen Meinung, dass sie für diese Planstelle nicht bestens qualifiziert war.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ist bei Ihnen im Laufe dieser Kontakte mit Frau R. P. (BVT) der Eindruck entstanden, dass es auch da eine politische Intervention gegeben haben könnte? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!)

Wodurch macht sich die fest?

S. R. (BVT): Die macht sich einerseits dadurch fest - - Da muss ich jetzt aufpassen. Darf ich mich kurz beraten?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Natürlich.

S. R. (BVT): Erstmalig, ich habe es eh lange ausgehalten! (Abg. Krainer: Sie haben noch circa 70 Joker frei im Vergleich zu Frau R. P. (BVT)! – Allgemeine Heiterkeit. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Hauptwahrnehmungspunkt ist der, dass es in diesem Referat einen anderen Mitarbeiter gibt, mit dem ich auch eine Zeit lang in der vorletzten Ubikation, wo meine Dienststelle etabliert war, ein Zimmer teilte, der ein ganz tüchtiger, qualifizierter Mitarbeiter ist, der dann auch – ich sage immer Baklava – einen Master gemacht hat, um sich für eine A1-Planstelle bewerben zu können. Der arbeitet sicher schon seit sieben, acht Jahren dort mit, und dieser Mitarbeiter – den ich wirklich sehr schätze – ist auch davon ausgegangen, nachdem diese Planstelle frei wurde, dass es zu einer Interessentensuche kommt und er zumindest reelle Chancen hat, da in die nähere Auswahl zu kommen. Dann wurde Frau Dr. R. P. (BVT) mit der Planstelle betraut. Es gab keine I-Suche.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): I-Suche heißt was?

S. R. (BVT): Interessentensuche. Sie hätte meiner Wahrnehmung nach auch in einer anderen Abteilung Fuß fassen sollen, wo sie vielleicht auch aufgrund ihrer Ausbildung bestens hätte eingesetzt werden können, das kann ich nicht beurteilen. Dann war sie in der Abteilung 2 als Verwaltungspraktikantin, zuerst befristet und dann unbefristet. Dann wurde sie mit der Planstelle betraut.

Ob das aber - - Ich möchte jetzt - - Es war unüblich. Ich muss aber auch dazusagen, es gibt eigene Regelungen, wie bei Besetzungen von Planstellen von Verwaltungspraktikanten vorzugehen ist. Das kann ich jetzt hier - - Dafür bin ich auch nicht zuständig.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Mhm. Wissen Sie, dass sich Frau T. H. (BVT) auch für so eine Planstelle interessiert hat? Kennen Sie Frau T. H. (BVT)?

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja. Hatten Sie da Wahrnehmungen, dass es da einen Konflikt gab, einen Interessenskonflikt?

S. R. (BVT): Na ja, die zwei waren nicht die besten Freundinnen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt?

S. R. (BVT): Aber auch Frau Mag. T. H. (BVT) ist dann mit der zweiten Planstelle - -, oder zumindest wurde die irgendwie gebunden für Mag. T. H. (BVT). Wobei: Mag. T. H. (BVT) hat Jus studiert, war eine sehr fähige Juristin und hat sicher auch gute Arbeit geleistet.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Was heißt, sie hatten keinen Kontakt? War das konfliktreich? Wie hat sich das für Sie dargestellt?

S. R. (BVT): Ich habe nur mitbekommen, dass die zwei Kolleginnen nicht die besten Freundinnen waren, denn Mag. T. H. (BVT) ist davon ausgegangen, dass sie besser qualifiziert sei und deshalb diese erste Planstelle bekommt, und Frau Dr. R. P. (BVT), der hat das nicht ganz - - Die war mit dem nicht ganz einverstanden.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Frau R. P. (BVT) geäußert hat, dass sie aufgrund ihrer politischen Kontakte oder wie auch immer damit rechnet, dass sie diese Planstelle bekommt?

S. R. (BVT): Das hat sie nie geäußert – aber sie hat schon geäußert, dass sie mit der damaligen Frau Innenminister Mikl-Leitner gut befreundet ist. Dagegen ist ja im Prinzip auch nichts einzuwenden, wie ich schon vorhin sagte, solange die Politik nicht in die Staatsinteressen und -aufgaben eingreift.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke schön. Ich danke Ihnen vielmals.

S. R. (BVT): Gerne.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte noch einmal auf einen Themenkomplex zurückkommen, den wir zuerst besprochen haben, und zwar, was Herrn Dr. B. P. (BVT) betrifft. Sie haben in Ihrer eigenen Zeugeneinvernahme gesagt, dass es dienstliche Verfehlungen bei Dr. B. P. (BVT) gegeben habe, aber niemals Konsequenzen. Können Sie uns da ein Beispiel nennen?

S. R. (BVT): Könnten Sie mir das bitte schriftlich vorhalten? (Abg. Jenewein: Wir werden das - -) Ich glaube nicht, dass ich den Terminus „dienstliche Verfehlungen“ so verwendet habe.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist Dokument 7345, Seite 11, es müsste Ihnen schon vorliegen. Es ist die Seite 11 des Dokuments. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Auf die Frage – ich lese es Ihnen gerne vor – auf Seite 11: „Sie führen in Ihrem Mail unter ad7 an, dass B. P. (BVT) ‚unantastbar‘ wäre. Wie ist diese Äußerung zu verstehen?“ sagen Sie: „B. P. (BVT) hat mir gegenüber seine politischen Kontakte nicht offengelegt. Jedoch hat sich gezeigt, dass seine dienstlichen Unzulänglichkeiten niemals irgendwelche Konsequenzen nach sich zogen bzw. wurden mir solche nie bekannt.“

Ich gehe davon aus, dass sich dieses „nie bekannt“ auf die Konsequenzen bezieht. Können Sie uns ein Beispiel dazu sagen?

S. R. (BVT): Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das jetzt wörtlich vorgelesen haben, denn zwischen „dienstliche Verfehlungen“ und „dienstlichen Unzulänglichkeiten“ ist doch ein maßgeblicher Unterschied.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ein semantischer. (Nein-Rufe bei SPÖ und NEOS.)

S. R. (BVT): Verfehlung ist eine Anschuldigung, die mir bei Herrn Dr. B. P. (BVT) nicht zusteht; Unzulänglichkeiten kann ich aufgrund meiner persönlichen Wahrnehmungen sehr wohl aussagen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Würden Sie das dem Ausschuss gegenüber tun?

S. R. (BVT): Selbstverständlich. Unzulänglichkeiten meine ich in der Art und Weise, dass er von Abteilungsleitern Aufträge bekommen hat und diese nicht ordnungsgemäß, fristgemäß erledigt hat, beziehungsweise dass Dr. B. P. (BVT) bestimmte Personalwünsche geäußert hat, denen vom Abteilungsleiter nicht entsprochen wurde, die aber dann nach gewisser Zeit, zeitweise, doch umgesetzt wurden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Was waren das für Dienste? Waren das Dienstanweisungen, oder - -

S. R. (BVT): Dienstanweisung! Ein Beispiel fällt mir jetzt ad hoc ein. Es gibt eine Dienstanweisung, wie ich auch vorher schon gegenüber dem Abgeordneten der ÖVP erwähnte, wonach alle dienstlichen Belange im Edis zu erledigen sind, zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Das haben mir auch meine Abteilungsleiter gesagt, oder ich und meine Kollegen - - Es war ja immer feststellbar. Daran hat sich Dr. B. P. (BVT) oft nicht gehalten und hat weiterhin E-Mails hin und her geschickt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wenn er einer Weisung nicht entsprochen hat, ist das dann eine Dienstrechtsverfehlung oder ist das eine Dienstrechtsverletzung?

S. R. (BVT): Im Beamten- - Es heißt korrekt: eine Dienstpflichtverletzung, Nichtbefolgen einer Weisung.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, aber darauf möchte ich gar nicht herumreiten. Für Sie ist das wichtig als Beamtin, für mich ist es eher ein semantischer Unterschied. (Auskunftsperson S. R. (BVT): Verstehe ich, verstehe ich!) Das ändert aber nichts an der eigentlichen Problematik (Auskunftsperson S. R. (BVT): So ist es!), und über diese möchte ich hier gar nicht weiter sprechen.

Sie haben mir aber ein Stichwort gegeben. Sie haben zuerst zu einer Frage – ich weiß nicht mehr, von wem sie war – erklärt, dass Sie mit dem Programm Edis durchaus vertraut sind und dass es im Edis auch E-Mail-Funktion gegeben hat, das heißt, man konnte aus dem Edis heraus auch E-Mails verschicken. Ist das richtig?

S. R. (BVT): Das ist richtig.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist richtig. Jetzt wissen wir, dass Edis ja auch klassifizierte Dokumente verwaltet hat. Ist es auch möglich, klassifizierte Dokumente aus dem Edis heraus per E-Mail zu verschicken? Ich möchte nur wissen, ob es rein technisch möglich ist, nicht, ob es passiert ist.

S. R. (BVT): Rein technisch ist das möglich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja. Mich interessiert jetzt nur eine Einschätzung von Ihnen als Beamtin: Ist das ein Umgang mit klassifizierten Dokumenten, wie man ihn eigentlich haben sollte?

Ich sagen Ihnen nur, warum ich diese Frage stelle, nur zur Erklärung: Wenn wir uns im Parlament klassifizierte Dokumente anschauen wollen, die ja geliefert wurden, haben wir da ganz strikte Vorgaben. Was eher unmöglich ist, ist Dokumente ab der Stufe 2 per E-Mail zu verschicken. Das geht eigentlich nicht, und es ist auch gut, dass das nicht geht, das soll auch nicht gehen.

Wenn Sie jetzt sagen, es gibt eine E-Mail-Funktion in Edis, dann wundert mich auch nicht, dass dieses Programm seit zehn Jahren nicht sicherheitszertifiziert ist. Wissen Sie davon? War das jemals Thema?

S. R. (BVT): Davon weiß ich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wissen Sie, warum dieses Programm nicht sicherheitszertifiziert ist?

S. R. (BVT): Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wissen Sie, dass es mehrmals Anläufe dazu gegeben hat, dieses Programm zertifizieren zu lassen, und dass diese abgebrochen wurden?

S. R. (BVT): Also dass es Anläufe gab, das musste so sein, weil Edis im Jahr 2009 eingeführt wurde, und damals habe ich das erfahren. Ich war da auch in einer Projektgruppe für die Abteilung 2 – Edis, wie wenden wir das an? Das war ja ganz etwas Neues. Damals wurde mir gesagt, dass Edis bis dato nicht von der Informationssicherheitskommission genehmigt sei, dass dies aber im Laufe der Zeit, sobald wie möglich, erfolgen wird.

Damals wurde auch gesagt, dass wir einzig im Edis arbeiten dürfen, weil eine Übermittlung von klassifizierten Dokumenten ab der Stufe eingeschränkt per Outlook keinesfalls zulässig ist. Ja, daran - - Und es gab auch dann vom damaligen Legal Advisor[5] – ein hochgeschätzter Jurist in meinen Augen, der bei dem Projekt auch war – Richtlinien, wie wir mit klassifizierten Dokumenten im Edis umzugehen haben, nämlich, dass jedes Dokument ab der Klassifizierungsstufe vertraulich in der Sicherheit einzuschränken ist.

Wenn ich das kurz erklären darf? (Abg. Jenewein: Bitte!)

Das ist ein technischer Vorgang. Ich bekomme jetzt ein klassifiziertes Dokument, Hausnummer: Stufe vertraulich. Hier gibt es in der Geheimschutzordnung, auch im Informationssicherheitsgesetz oder in der Informationssicherheitsverordnung die gesetzliche Anweisung, dass dieses Dokument nur nach dem Need-to-know-Prinzip dem Nächsten übermittelt werden darf.

Das heißt, das wurde damals auch vom Legal Advisor so festgelegt. Wenn jetzt das Dokument ins Edis kommt, konnten primär alle Bediensteten des BVT dieses Dokument einsehen. Deshalb gab es die sogenannte Sicherheitsbeschränkung, das ist ein Arbeitsschritt mehr, wo ich definieren kann, wer nur dieses klassifizierte Dokument einsehen kann. Das wurde von mir immer gemacht. Es ist natürlich in der Praxis sehr mühsam, aber damit war für mich als Anwenderin und Bedienstete, die Weisungen zu befolgen hat, bis auf Ausnahmen klar: Edis kann ich verwenden, Outlook geht auf keinen Fall.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, für weitere Fragen verweise ich Sie auf die nächste Runde, bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nächste Runde, passt, danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Chefinspektorin, ich möchte Dokument 8193 vorlegen und zum Thema, das Herr Kollege Pilz angesprochen hat, nämlich ob und wann Herr B. P. (BVT) Informanten geführt hat, zurückkommen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Amtsvermerk der WKStA vom 9. November 2018. Darin geht es darum, dass Dr. B. P. (BVT) immer wieder Schriftstücke verfasst hat, in denen er von Treffen von Informanten und dadurch auch von erfolgter Informationsgewinnung berichtete.

Die WKStA fragt sich jetzt, ob Dr. B. P. (BVT) in der Zeit, als er diese Tätigkeit vornahm, Exekutivbeamter war, weil er erst mit Schreiben der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit vom 28. Juni 2017 zur Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt wurde. Sie finden weiter hinten eine E-Mail von Dr. B. P. (BVT) an Kloibmüller, vom 2. März 2014, „Betreff: Anliegen“, wo er ausführt: „Sehr geehrter Herr Kabinettchef! Lieber Michael! Ich danke Dir für Deine Unterstützung hinsichtlich eines Ersuchens, das vermutlich nur einige wenige Personen im BMI betrifft, aber trotzdem ein großes Anliegen ist.“

Dann wird das ausgeführt, was manche heutzutage die Lex B. P. (BVT) nennen, was Sie schon angesprochen haben, nämlich die Möglichkeit, die dann gesetzlich geschaffen wurde, dass Mitarbeiter, die eigentlich keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, durch Einzelermächtigungen zu Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden und dann eben Befehls- und Zwangsgewalt ausüben können.

Meine Frage ist zunächst, was Sie von dieser Lex B. P. (BVT) halten.

S. R. (BVT): Wird im Haus sehr viel darüber gesprochen. (Abg. Krisper: Bitte, ja!)

§ 2 ist B. P. (BVT)-Paragraph. (Abg. Krisper: Ja!)

Ich war aber nicht bei den Verhandlungen des Gesetzes dabei, also kann ich es nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was halten Sie davon, systemisch, im BVT? Wie wirkt sich das aus? Was halten Sie davon, dass Verwaltungsbedienstete aufgrund dieser Sonderbestimmung Polizeibefugnisse ausüben können?

S. R. (BVT): Gar nichts. Ich muss aber dazu erwähnen, dass ich Herrn Dr. B. P. (BVT) inhaltlich schon verstehen kann, zumal in den zwei anderen Sachbereichen der operativen Abteilung beide Referatsleiter Exekutivbefugnis[6] hatten, nämlich Herr Mag. J. T. (BVT) aufgrund seiner Polizeiausbildung und des Jusstudiums und Frau S. G. (BVT) aufgrund ihres Aufstiegskurses, der einem Jusstudium gleichzusetzen ist, und damit bestand oder besteht noch immer gemäß § 5 SPG die Möglichkeit, Beamten des rechtskundigen Dienstes ein Exekutivermächtnis[7] zuzusprechen, und jetzt war Dr. B. P. (BVT) als Referatsleiter in einem sehr sensiblen Bereich der Einzige, der keine Schießpistole gehabt hat.

Na ja, das hat ihm nicht gepasst, aber nach dem SPG war es nicht möglich. Er hat das schon seit vielen Jahren immer wieder probiert. Ich will eine Schießpistole, ich will eine Exekutivbefugnis[8], es geht nicht ohne. Jetzt, nach dem PStSG, ist das möglich. Aber alles andere sind Vermutungen, persönliche Vermutungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sagen, Sie verstehen Herrn B. P. (BVT), aber andererseits sagen Sie, von dieser Gesetzesänderung halten Sie nichts. – Warum halten Sie davon nichts, abgesehen im Fall des Herrn B. P. (BVT), dessen Motivation Sie verstehen?

S. R. (BVT): Das geht einher mit meiner letzten Beantwortung, nach der ich eben die Auffassung vertrete, dass die Leitung eines operativen Betriebs oder Referats jemand innehaben sollte, der Polizist ist und Juserfahrung hat, ein Jusstudium oder einen Master, denn der würde dann auch nach SPG die Exekutivbefugnis, die Ermächtigung bekommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War das eine massive Erleichterung, zu einer Befehls- und Zwangsgewalt zu kommen?

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Prozess, wie es zur Lex B. P. (BVT) kam? Wer sich da wo bemüht hat, was für Diskussionen es gab?

S. R. (BVT): Welchen Prozess meinen Sie jetzt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): An dessen Ende die Lex B. P. (BVT) stand, den Gesetzwerdungsprozess.

S. R. (BVT): Wie es zu dem Gesetzentwurf kam? – Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also wir kennen die E-Mail von Herrn B. P. (BVT) an Kloibmüller, die Sie vor sich haben.

S. R. (BVT): Ja. Die ist schon aus dem Jahr 2014.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau. Und am Ende stand ja schließlich eine erfolgreiche Gesetzesänderung.

S. R. (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es dazu Diskussionen im Haus?

S. R. (BVT): Ja. Lex B. P. (BVT). Na ja, Diskussionen.

Aber noch einmal: Das sind jetzt Bassenagespräche. Ich verstehe schon Ihre Schlüsse, die Sie daraus zu ziehen versuchen. Das machen auch Mitarbeiter bei uns, aber ich war bei keiner einzigen Verhandlung des Gesetzes dabei, also kann ich hier über keine Tatsachen berichten, tut mir leid.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da wir als Untersuchungsausschuss in der Folge ja auch Konsequenzen und Verbesserungen diskutieren sollen: Wie sehen Sie jetzt, dass sich die Lex B. P. (BVT) im BVT systemisch auswirkt?

S. R. (BVT): Na ja, laut PStSG haben Führungspersönlichkeiten intern ab dem Referatsleiter jetzt die Möglichkeit, Exekutivbefugnis[9] zu beantragen und auch zugesprochen zu bekommen. Es gibt bei uns auch eine Managemententscheidung, wer diesbezüglich ermächtigt werden kann. Also bevor man überhaupt an die Frau Generaldirektor den Antrag stellt, gibt es intern vom BVT‑Management eine Auflistung, wer das aller sein sollte. Ja, die gibt es jetzt, glaube ich, eh schon seit drei Jahren, die wird aber laufend abgeändert. Wenn jetzt irgendwer eine Schießpistole will, na ja, dann kann man ja diesen Kreis um die eine Position erweitern. Das ist ja alles möglich.

Ich muss auch anmerken, dass diese Exekutivbefugnis[10] für Verwaltungsbedienstete immer nur auf die ausgeübte Funktion beschränkt ist. Bei jeglicher Funktionsänderung wäre diese erneut zu überprüfen, ob sie weiterhin besteht oder nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kann ich mir diese Liste vorstellen, diese Management- - ?

S. R. (BVT): Das ist eine Managemententscheidung, also eine Anweisung von der Direktion. Sie wird vom Abteilungsleiter der Abteilung 1 vollzogen, weil der auch dafür verantwortlich ist, zu überprüfen, ob jeder das Einsatztraining vollinhaltlich absolviert hat, sowohl Verwaltung wie auch Kriminaldienst. Das ist eine organisatorische Abteilung. Und zu diesem Zweck muss er ja wissen, wer von den Verwaltungsbediensteten zur Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt befugt ist.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

S. R. (BVT): Entschuldigung! Darf ich mir noch ein Red Bull holen?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wenn es irgendetwas anderes als Red Bull ist, wäre es mir noch lieber, aber - -

S. R. (BVT) (erheitert): Jeder kann aber trinken, was er will!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie tun das ja sich selbst an. (Auskunftsperson S. R. (BVT) eine Dose Red Bull aus dem mitgebrachten Koffer holend –: Danke!) Und Sie wollen jetzt dieses Red Bull entsorgen? – Okay.

S. R. (BVT): Natürlich! (Die Auskunftsperson öffnet die Dose und gießt sich das Getränk ins Glas.)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, irgendwie muss es ja weg.

Darf ich Sie schon fragen?

S. R. (BVT): Ja, natürlich! Ich bin ganz Ohr.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich möchte zu diesem Auftrag im Jahr 2015 kommen, circa 28 000 Akten zu skartieren. Was für Akten waren das?

S. R. (BVT): Bunt gemischt! Es waren Verwaltungsakte, kriminalpolizeiliche Akte, Strafrechtsakte. Bunt gemischt! Es schlug plötzlich alles auf, weil es vorher technisch nicht möglich war.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. – Waren da sehr viele personenbezogene Akte dabei?

S. R. (BVT): Glaublich ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. – Haben Sie Wahrnehmungen, dass Dr. B. P. (BVT) den Skartierungsvorgang verzögert hat, um selbst Kopien dieser zu skartierenden Akten anzulegen?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich lege Ihnen den Akt mit der Nummer 7294 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja! Danke!)

Das geht gleich ganz oben los; es ist die Ordnungsnummer 449. Da ist bei den jetzt laufenden Ermittlungen einfach nachgeschaut worden. Bei denen – ich lese Ihnen das vor (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!) – ist ein Programm eingesetzt worden. „Die Datensichtung erfolgt sowohl manuell als auch unter Verwendung des Suchprogramms Intella. Im Rahmen dieser“ – und so weiter – „Sichtungen wurden unter Heranziehung [...] Durchsuchungsanordnung gegen Dr. B. P. (BVT) erhobenen Tatverdachtes“ – Klammer – „(Anfertigen von Kopien von zu löschenden Akten vor Ablauf der Skartierungsfrist) unter Verwendung des Suchprogrammes Intella und des Suchbegriffes ,Edis‘ insgesamt 6.160 Treffer zu Dateien unterschiedlichster Formate erzielt.“ – Ist Ihnen klar, was diese Feststellung der Ermittler bedeutet? Können Sie wiedergeben, was diese Feststellung bedeutet?

S. R. (BVT): Na, dass er - - Offensichtlich wird ihm ja vorgeworfen, dass er von zu skartierenden Akten Kopien unter Verwendung eines Suchprogramms und eines Suchbegriffs hergestellt hätte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, das ist ein bisschen anders. Der Vorwurf ist: Er hat sich Kopien aus den zu skartierenden Akten angefertigt.

S. R. (BVT): Er hätte sich! Oder ist das schon bewiesene Tatsache?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sagen wir, er hätte sich.

S. R. (BVT): Ja, danke!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist der Vorwurf.

Da wird jetzt nur geschaut und das Suchprogramm Intella verwendet, und nur allein beim Suchbegriff Edis gibt es 6 160 Treffer. Das heißt, es sind 6 160 Akten mindestens, aber bis zu 28 000, denn das ist die maximale Zahl. – Ist das eine richtige Annahme von meiner Seite?

S. R. (BVT): Darf ich mir bitte nochmal den ganzen Absatz durchlesen? (Abg. Pilz: Gerne!) Ich kenne das nicht. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Herr Dr. Pilz, ich verstehe das jetzt nur so, dass die Kriminalbeamten der WKStA im Zuge der bei Dr. B. P. (BVT) sichergestellten, ihm zuzuordnenden Daten diese unter Zuhilfenahme eines Suchprogrammes unter Eingabe eines Suchbegriffs gesichtet haben. Und da haben sie jetzt 6 160 Treffer zu Dateien erzielt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Richtig, ja.

Mir geht es jetzt um Folgendes: Die ermittelnden Beamten reden da von zu löschenden Akten vor Ablauf der Skartierungsfrist. Haben Sie irgendwelche Hinweise darauf, dass es sich hier um Akten aus diesem genannten Bestand von 28 000 zu löschenden Akten aus dem Jahr 2015 handelt?

S. R. (BVT): Das kann ich nicht - - Das kann ich unmöglich sagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen über ein nicht übliches Verhalten von Dr. B. P. (BVT) bei dem ganzen laufenden Skartierungsvorgang im Jahr 2015? Ist Ihnen da irgendwas aufgefallen?

S. R. (BVT): Nein.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich komme dann in der letzten Runde darauf zurück, denn da ist doch einiges passiert. – Danke.

S. R. (BVT): Gerne!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Chefinspektor, noch einmal zurück zu dieser Personalentscheidung, die dann letztlich nicht getroffen wurde, die Sie dann aber veranlasst hat, am 23. Dezember 2016 dieses Mail an Gridling und Zöhrer zu schreiben.

S. R. (BVT): Na der 23. war es nicht, glaube ich. Das würde mir in Erinnerung bleiben, oder? Es war im Dezember. Es ist nicht so wichtig jetzt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, im Dezember. Ich wollte auch nicht konkret - -

S. R. (BVT): Einen Tag vor Weihnachten tu ich mir das nicht an. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Na ja, wie auch immer. Mich würde nur interessieren: Da ist es um die Stelle eines Hauptsachbearbeiters in einem Ermittlungsreferat in der Abteilung 2 – BVT/2 – gegangen. Wie läuft ein solcher Bewerbungsprozess üblicherweise ab?

S. R. (BVT): Das habe ich vorhin schon beantwortet, aber ich sage es gern noch einmal, Herr Abgeordneter. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Vorgesetzte schreibt eine Stellungnahme, in der er auf alle Bewerber oder Interessenten, jeden einzelnen eingehen muss, über welche Qualitäten er verfügt, und dann wird ein oder eine BewerberIn als bestgereiht beschrieben.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, aber wie kommt er zu den Bewerbern? Wird diese Stelle intern ausgeschrieben oder - -

S. R. (BVT): Aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Es gibt - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Nein. Wie weiß ein Bewerber, dass er sich für diese Stelle bewerben kann? Also wie weiß man, dass diese Stelle frei ist?

S. R. (BVT): Na, die wird ja ausgeschrieben.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das war meine Frage.

S. R. (BVT): Ach so, Entschuldigung! Die wird im Intranet - - (Abg. Ofenauer: Im Intranet?) Im Intranet wird sie ausgeschrieben, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Also innenministeriumsweit wird sie ausgeschrieben? (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!)

Und dann gibt es Bewerber?

S. R. (BVT): Dann gibt es Bewerber, die Bewerbungsunterlagen werden in der Abteilung 1 gesammelt. Die werden dann dem zuständigen Herrn oder der Frau AbteilungsleiterIn übermittelt, der oder die dann entscheiden kann: Treffe ich die Entscheidung aufgrund der Bewerbungsunterlagen, sticht da einer oder eine heraus oder machen wir ein Hearing?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, ein Hearing ist nicht verpflichtend, sondern das wird situationsangepasst entschieden.

S. R. (BVT): Das ist Ermessenssache. Unter uns: Wenn jetzt zum Beispiel im Referat Extremismus eine Planstelle frei ist, und die Referatsleiterin möchte Kandidat A und der Abteilungsleiter plädiert aber eher für Kandidat B, dann wird man im Sinne eines koordinierten Vorgehens ein Hearing machen – zum Beispiel. Es gibt aber keine Verpflichtung, ein Hearing abzuhalten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer trifft dann die Entscheidung über die Aufnahme eines Bewerbers?

S. R. (BVT): Im Normalfall das Ergebnis des Hearings, denn da gibt es ja ein Gremium mit Stimmberechtigten und die Mehrheit entscheidet. – Falsch! Entscheiden tut natürlich die Personalsektion im Bundesministerium, aber prinzipiell wird nach einem Hearing ein Beratungsprotokoll geschrieben, in dem genau definiert wird, welcher der Stimmberechtigten welchen Kandidaten präferiert. Üblicherweise gibt auch der Vorsitzende der Gleichbehandlungsbeauftragten im Bundesministerium für Inneres eine Empfehlung ab. Das wird dann von allen unterschrieben, und dann geht der Akt in die Sektion 1, und die entscheidet letztendlich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sektion 1 ist jetzt im Innenministerium?

S. R. (BVT): Das ist die Personalabteilung im Innenministerium.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ist die Zusammensetzung der Kommission, die das Hearing durchführt, immer gleich oder wechselt die?

S. R. (BVT): Die wechselt. Es ist nur verpflichtend, den Vorsitzenden der Gleichbehandlungsbeauftragten im BMI einzuladen. Das ist verpflichtend. Ob der oder die dann kommt, ist Eigenermessen, so wie auch beim Vorsitzenden des Dienststellenausschusses. Der kann es sich auch aussuchen, ob er kommt oder nicht. Und dann die Entscheidungsträger, in dessen Bereichen der oder die BewerberIn halt aufgenommen werden soll – das sind dann die Stimmberechtigten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die Reihung erfolgt dann durch dieses Gremium, das das Hearing durchführt?

S. R. (BVT): Es gibt keine Reihung. Es ist dann üblicherweise so: Jetzt sind drei Stimmberechtigte. Man hört sich das an. Im Normalfall – unter uns – ist es oftmalig einstimmig, denn die Fragen sind schon sehr spezifisch und da kristallisiert sich relativ bald heraus, wer der Bestgeeignetste wäre. Es gibt aber auch Fälle, wo einer der Stimmberechtigten sagt: Nein, ich erachte den als besser. Wenn die anderen zwei sagen, der andere, dann steht es zwei zu eins, und dann wird der der Personalsektion 1 vorgeschlagen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und der wird das dann auch in der Regel?

S. R. (BVT): In der Regel, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Oder ist das nicht so selbstverständlich? Oder: Wie oft sind solche Entscheidungen einstimmig?

S. R. (BVT): Na ja, das war mein letztes Hearing, aber davor habe ich schon drei, vier Hearings gemacht, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Kommt es öfters dazu, dass es unterschiedliche Ansichten über den Bestqualifizierten gibt?

S. R. (BVT): Im Normalfall nicht. Entscheiden tut letztendlich die Personalsektion.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke.

S. R. (BVT): Gerne!

*****

Vorsitzende Doris Bures: Dann kommen wir zur dritten Fragerunde.

Herr Abgeordneter Krainer, Sie sind mir gemeldet. (Abg. Krainer schüttelt den Kopf.) – Nein, gut.

Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Eine kurze Nachfrage: Ich möchte noch einmal auf die Aktenverwendung und Aktenverwaltung im BVT zurückkommen und möchte Sie um eine Einschätzung bitten. Sind Sie der Meinung, dass das Aktenverwaltungssystem, in dem Fall Edis, gut funktioniert, beziehungsweise welche Wahrnehmungen haben Sie dazu, wie überhaupt mit Akten, klassifizierten Dokumenten im BVT umgegangen wird? Ist ein Verbesserungsbedarf da, ist es zufriedenstellend oder war es in der Vergangenheit besser? Wie schätzen Sie das ein? Das ist meine abschließende Frage an Sie.

S. R. (BVT) (in Richtung Vorsitzender): Darf ich kurz? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Also prinzipiell finde ich Edis - - Ich war am Anfang auch kein Freund von Edis. Wissen Sie, warum? – Weil jeder Beamte in dem Moment, in dem etwas Neues eingeführt wird, erst mal aufschreit: Na, bitte nicht! Auch mir erging es so im Jahr 2005.[11] (Abg. Jenewein: Nicht nur die Beamten!) Ich wurde aber dann leider Gottes auch zusätzlich mit der undankbaren Aufgabe beauftragt, mich mit dem Ding auseinanderzusetzen, und dann kamen ja am Anfang die ganzen Eingangsstücke von in- und ausländischen Dienststellen, Behörden, und ich war überfordert. Ich habe mich hinten und vorne nicht ausgekannt. Mittlerweile bin ich froh, dass es Edis gibt. Wissen Sie, warum? – Weil alles nachvollziehbar ist! Es ist jeder Kommentar nachvollziehbar, es ist im Prozess nachvollziehbar, wer den Akt wann bekommen hat, wie lange er ihn bearbeitet hat, wer darin gelesen hat, wer darin etwas geändert hat, und das ist in Zeiten wie diesen unverzichtbar, um die staatliche Verwaltung nachvollziehbar zu machen. – Also so viel zur Handhabung.

Es ist natürlich komplizierter, als ein E-Mail zu schicken, aber meine Meinung ist: Sicherheit hat ihren Preis. Mir ist lieber, es ist alles nachvollziehbar, und gerade in unserem sensiblen Bereich, bitte, muss man doch in der Lage sein, einige Arbeitsschritte mehr auf sich zu nehmen, damit eine Sicherheit gewährleistet werden kann. Der Umgang mit klassifizierten Dokumenten ist jetzt für mich als Anwenderin mit diesen gewissen Einschränkungen, die ich vorhin schon erwähnt habe, im Edis möglich. Wenn aber jemand klassifizierte Dokumente im Outlook hin- und herschickt, habe ich dafür kein Verständnis. Sie werden ja in Ihren Akten zig E-Mails von mir haben, in denen unten der Passus von mir steht, dass Outlook nur zu Informationszwecken dient und klassifizierte Dokumente ab der Stufe eingeschränkt nicht über Outlook versendet werden dürfen.

Wissen Sie, Herr Abgeordneter, wie oft ich daraufhin von Kollegen vor der Hausdurchsuchung angesprochen, belächelt, ausgelacht wurde, wie ich auf so einen Passus komme? – Ich habe gesagt, weil das Recht und alles andere unrechtmäßig ist. Jetzt schaut es schon anders aus.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke.

S. R. (BVT): Gerne!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich lege Dokument 7349 vor, Seite 8. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson S. R. (BVT): Danke!) Wenn Sie sich das ganz oben anschauen (Auskunftsperson S. R. (BVT): Ja!), versuchte Dr. B. P. (BVT) Johannes Freiseisen zu kontaktieren. Können Sie sagen, wer Johannes Freiseisen war, welche Funktion er im August 2017 hatte?

S. R. (BVT): Im August 2017 war Mag. Freiseisen, glaube ich, der Abteilung 2 im BVT dienstzugeteilt. Er war im Jahr 2017 drei Monate zugeteilt, entweder von Juli bis September oder von Juli bis Oktober, das kann ich jetzt nicht genau sagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Von wo weg war er zugeteilt?

S. R. (BVT): Von Tirol.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dann schickt B. P. (BVT) eine SMS an Freiseisen: „Bitte vergiss mir nicht auf wittmann!!!“ – Wissen Sie, wer Wittmann ist?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Kennen Sie einen Jörg Wittmann?

S. R. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ist ein Wittmann infolgedessen Bediensteter des BVT geworden?

S. R. (BVT): In der Abteilung 2 nicht und in anderen Abteilungen kann ich es nicht sagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, dann werden wir versuchen, das morgen zu klären. Ist Ihnen eine Elisabeth Wittmann bekannt?

S. R. (BVT): In Abteilung 2 ist sie sicher auch nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Und in anderen Abteilungen können Sie es nicht sagen?

S. R. (BVT): Kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, ich habe keine weiteren Fragen. – Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer, haben Sie noch Fragen? – Nein.

*****

Dann frage ich Herrn Dr. Strauss, ob er abschließend noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, danke.

Vorsitzende Doris Bures: Dann, Frau Chefinspektorin S. R. (BVT), vielen Dank, dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind.

S. R. (BVT): Gerne!

Vorsitzende Doris Bures: Ich bedanke mich auch bei der Vertrauensperson, Herrn Mag. Kraft. Danke, dass Sie hier waren. Ich erkläre die Befragung nun für beendet.



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Statt „Nachhaltigkeit“ bitte „Sparsamkeit““

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Statt „Ich bin jetzt 19 Jahre bei der Polizei“ bitte „ich bin jetzt 29 Jahre bei der Polizei““

[3] Ursprünglicher Text: „Von dem gehen ich einfach aus.“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Von dem gehen ich einfach aus.“

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Statt „…jedes Monat die Überstundenstatistik...“ bitte „…jeden Monat…““

[5] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „legal advisor“ bitte „legal adviser““

[6] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „Exekutivbefugnis“ bitte „Exekutivdienstbefugnis““

[7] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „ein Exekutivermächtnis“ bitte „eine Exekutivdienstermächtigung““

[8] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „Exekutivbefugnis“ bitte „Exekutivdienstbefugnis““

[9] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „Exekutivbefugnis“ bitte „Exekutivdienstbefugnis““

[10] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „Exekutivbefugnis“ bitte „Exekutivdienstbefugnis““

[11] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „…Auch mir erging es so im Jahr 2005“ bitte „….im Jahr 2009““