198/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Gerold Szopinski in der 27. Sitzung vom 19. Februar 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Gerold Szopinski zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

27. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 19. Februar 2019

Gesamtdauer der 27. Sitzung

10.03 Uhr – 18.35 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Amtsdirektor Gerold Szopinski

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson und dann im Anschluss, wenn ich darf, gleich der Vertrauensperson.

Mir liegen Datenblätter von Ihnen beiden vor. Stimmt das, was hier steht? Ist das richtig ausgefüllt? (Die Auskunftsperson und die Vertrauensperson bejahen dies.) – Danke schön.

Herr Amtsdirektor Szopinski, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 6 – Organisation – und 7 – Auswirkungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und von der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die eine Gesamtdauer von 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich komme zur Belehrung der Vertrauensperson. Gemäß § 46 Abs. 2 der Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage der Auskunftsperson zu belehren. Eine vorsätzlich falsche Aussage der Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Gemäß § 293 Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 StGB ist auch die Fälschung eines Beweismittels beziehungsweise der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels durch die Auskunftsperson mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, gerichtlich strafbar.

Für sämtliche der genannten Straftatbestände gilt, dass nicht nur die unmittelbare Tat durch die Auskunftsperson, sondern auch jede Bestimmung sowie jeder Beitrag dazu durch die Vertrauensperson gerichtlich strafbar ist.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder an den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Szopinski, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Gerold Szopinski: Möchte ich nicht, danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ersuche ich den Herr Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön. – Welche Funktion üben Sie derzeit im BMI aus? Worin besteht Ihre Zuständigkeit?

Gerold Szopinski: Also ich bin Angehöriger des sogenannten Referates I/1/b, zuständig für Dienstrechtsangelegenheiten der Zentralleitung des Innenministeriums. Auch zu meiner Person: Ich bin schon seit knapp 32 Jahren im Personalbüro tätig und bin zuständig für Aufnahmen, Lösungen von Dienstverhältnissen, vorwiegend für Vertragsbedienstete des Bundes, auch für die Aufnahme von Verwaltungspraktikanten und -praktikantinnen und Verwendungsänderungen und - - Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Inwieweit sind Sie in die Umsetzung der Personalentscheidungen des BMI betreffend Positionen im BVT involviert? Oder überhaupt: Inwieweit sind Sie in Personalentscheidungen des BMI betreffend solcher Positionen involviert?

Gerold Szopinski: Also in Bezug auf Entscheidungen bin ich eigentlich überhaupt nicht involviert, zumal dies auf dienstlichen Aufträgen basiert, die dann durch mich als Bearbeiter umzusetzen sind.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie ist diese Umsetzung vorstellbar?

Gerold Szopinski: Also die Umsetzung, der Auftrag - - Also der dienstliche Auftrag kommt mündlich, via E-Mail und wird dann mit aktenmäßiger Verfügung durchgeführt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Also Sie machen die Aktenbearbeitung, ist das richtig?

Gerold Szopinski: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Soweit dem Ausschuss bekannt, gibt es sowohl im BVT als auch im BMI eine Abteilung für Personalangelegenheiten. Wie sieht dort die Aufgabenverteilung aus? Welche Personalabteilung ist wofür zuständig?

Gerold Szopinski: Also angesprochen auf Personalagenden im Bereich BVT: Diese haben keine Funktion, also im Sinne von dienstrechtlichen Verfügungen. Die sind ausschließlich durch die Abteilung I/1 des Innenressorts durchzuführen. Sie haben nur Vorschläge zu unterbreiten, die für Postenbesetzungen vielleicht relevant sind.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Verstehe ich das richtig: Inhaltliche Entscheidungen betreffend Besetzungen von Planstellen im BVT werden im BMI getroffen?

Gerold Szopinski: Alle werden im BMI getroffen, ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie mir und dem Ausschuss näher erklären, wie eine Postenbesetzung im BVT erfolgt und abläuft?

Gerold Szopinski: Also grundsätzlich wird jede Position im Wege einer Interessentensuche verlautbart. Die Verlautbarung erfolgt via Jobbörse der Republik Österreich, oder wenn es nur eine ressortinterne Interessentensuche ist, dann wird es auf der Intranetseite des Innenressorts verlautbart. Es kommt dann zur Ausschreibung, zu Bewerbungen, es wird definiert, welcher Bereich diese Bewerbungen zu erhalten hat. Von dort erfolgt ein Vorschlag, die Reihung aller Bewerberinnen und Bewerber, und das wird dem Personalbüro, der Abteilung I/1, zur Entscheidung vorgelegt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Müssen alle Stellen ausgeschrieben werden? Wenn nein: Welche Stellen müssen ausgeschrieben werden und welche nicht?

Gerold Szopinski: Also so, also zum Beispiel - - Untere Verwendungen unterliegen dieser Ausschreibungspflicht nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ab welcher Höhe der Verwendung findet eine Ausschreibung statt oder muss eine Ausschreibung stattfinden, eine Interessentensuche und Ausschreibung?

Gerold Szopinski: Ja ich meine, ich kann in Bezug auf die Linie, was Praxis ist, wird hier - - Verwendungen im gehobenen Dienst, höheren Dienst: Das gelangt grundsätzlich im Ausschreibungswege zur Besetzung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann gibt es ein Hearing?

Gerold Szopinski: Also in Bezug auf Hearing: bei der Entscheidungsfindung selber bin ich nicht dabei. Ob hier in dem einen oder anderen Fall ein Hearing stattfindet, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal ich erst ganz am Ende der Kette sozusagen diesen Auftrag dann bekomme und dann den Auftrag zur Umsetzung erhalte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sind Sie in die Entscheidungsfindung irgendwie eingebunden?

Gerold Szopinski: Muss ich verneinen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, wer sich in Entscheidungsfindungen einbringen darf?

Gerold Szopinski: Ja also ab Referatsleiter des Personalbüros und letztlich auch der Abteilungsleiter der Abteilung I/1.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer hat das letzte Wort bei einer Postenbesetzung?

Gerold Szopinski: In dem Fall also der Genehmiger meines Aktes, und das ist in der Regel der Leiter der Abteilung I/1.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle kommt dem Kabinett des Bundesministers für Inneres bei der Postenbesetzung zu?

Gerold Szopinski: Das entzieht sich meiner Kenntnis, da ich nicht in diese Vorgänge involviert bin.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Daher wissen Sie wahrscheinlich auch nicht, welche Rolle dem Dienststellenausschuss zukommt?

Gerold Szopinski: Der Dienststellenausschuss ist Personalvertretung, und die ist natürlich auch einzubinden und wird auch eingebunden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann und wann nicht?

Gerold Szopinski: Vor einer Besetzung wird der Dien - -, wird die Personalvertretung eingebunden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Kommen wir zur Besetzung der Position des Leiters des Referates Nachrichtendienst in der Abteilung 2 des BVT mit der Person des Dr. B. P. (BVT), damals im Jahr 2010  noch Mag. B. P. (BVT). Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Postenbesetzung?

Gerold Szopinski: Habe ich nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich darf Ihnen jetzt ein Dokument vorlegen, nämlich 5328, schön langsam zum Mitschreiben, Seite 1. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf der Seite 1 ist ersichtlich, dass Sie in die Ausfolgung der Erledigung involviert waren. Was war hier Ihre Aufgabe? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Gerold Szopinski: Also meine Aufgabe beinhaltete hier ausschließlich, wie auch hier vermerkt ist, die sogenannte Vertragsanpassung. Mag. B. P. (BVT) war Vertragsbediensteter des Bundes, und offensichtlich ist hier die Bewertung des Arbeitsplatzes im Zuge dieser Referatsleiterbestellung höherwertig gegenüber seinem alten Arbeitsplatz. Hier musste wohl, nehme ich an, eine Anpassung der Funktionsgruppe durchgeführt werden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was machen Sie, was ist Ihre Aufgabe bei so einer Anpassung? Wie kann ich mir das vorstellen?

Gerold Szopinski: Es wird hier ein Nachtrag zum Dienstvertrag ausgefertigt, der sich nur auf die bereits durchgeführte Personalmaßnahme bezieht. Es wird nur im Hinblick – in dem Fall – auf Bestellung zur Referatsleitung festgestellt, dass er hier und aufgrund der Bewertung des Arbeitsplatzes Anspruch auf diese Einstufung nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was waren die Aufgaben der anderen Personen, die namentlich auf diesem Aktendeckel Seite 1 genannt sind?

Gerold Szopinski: Sie meinen, gemeinsam mit mir also in diesem - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: „BRAUCHINGER“, „SCHMIDL“, zum Beispiel.

Gerold Szopinski: Also das sind Kollegen, Kollegin, die einen identen Aufgabenbereich wie ich zu vollziehen haben, und es wird sozusagen hier nur das Arbeitsteam genannt. Aus dem Arbeitsteam wird hier entschieden, wer diese Vertragsanpassung dann durchführt. Das ist eine interne Abmachung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: „Dr. GRAD“, „Mag. SCHREINER“?

Gerold Szopinski: Das ist im - - Im Genehmigungsprozess wird hier sozusagen die Abfolge bearbeitet, wird hier „AMMER“ genannt, also das ist der Bearbeiter dieser Personalmaßnahme. Mag. Schreiner ist sozusagen zur Vorapprobation, ebenso Dr. Grad und letztlich, wie hier steht, ist „Mag. HUTTER“ in letzter Konsequenz noch angeführt, also als Sektionsleiter oder - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dann ist „Dr. EINZINGER“ genannt, rechts, „genehmigt von“.

Gerold Szopinski: Das da, also das war zuvor, also ich weiß nicht von wann: 2010? – Also Mag. Hutter war damals sicherlich nicht Sektionsleiter, Dr. Einzinger war Leiter der Sektion I, nehme ich an, ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, und „Dr. FEKTER“ ist die Ministerin gewesen. (Auskunftsperson Szopinski: Ja!) Noch eine weitere Frage zur Karenzierung von Mag. M. W. (BVT). Auch hier waren Sie in die Aktenbearbeitung involviert. Ich lege Ihnen nochmal, wenn es sich ausgeht, ein Dokument vor, Nummer 8627, Seite 111. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es handelt sich um den Aktendeckel des betreffenden Aktes, da ist ersichtlich, dass Sie in die Aktenführung eingebunden waren. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Können Sie dem Ausschuss mitteilen, wann genau die Karenzierung von Mag. M. W. (BVT) offiziell genehmigt wurde?

Gerold Szopinski: Ich kann mich jetzt hier nur auf diese Kopie beziehen, dass hier offensichtlich steht, dass also ein Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge nach § 75 BDG ab 31. März 2018 genehmigt wurde.

Inhaltlich war ich hier nicht involviert, ist mir nur zur Kenntnis - - Wir führen nur Evidenzlisten, ob ein Bediensteter abwesend ist oder nicht. Und das war auch die Funktion dieser Vorschreibung, wie hier namentlich angeführt „SCHEIBLHOFER/BRAUCHINGER/SZOPINSKI“, dass wir nur diese Evidenzliste hier mit dem Abgang Mag. M. W. (BVT) ergänzen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie daraus ersehen, wann genau die Karenzierung erfolgte oder genehmigt wurde? Da steht rechts etwas von „13. Dezember 2017“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Gerold Szopinski: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aber da sind keine Unterschriften. Können Sie irgendwie erhellend wirken?

Gerold Szopinski: Muss ich leider verneinen. Also ich - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Keine Erinnerung – natürlich, nehme ich an –, an das Aktenstück.

Gerold Szopinski: Karenzierungen sind auch nicht das Aufgabengebiet in meinem Arbeitsteam.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aha. – Gut, dann beende ich meine Erstbefragung. Danke vielmals.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Mag. Jachs das Wort. Bitte.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Schönen guten Nachmittag, Herr Amtsdirektor. Sie haben gesagt, Sie sind seit 32 Jahren im BMI tätig: Die ganze Zeit in derselben Abteilung, oder waren Sie vorher woanders?

Gerold Szopinski: Also die Bezeichnung der Abteilung hat sich mit Sicherheit schon verändert, es ist ein Referat, aber an und für sich ist der Aufgabenbereich Personalwesen immer ident geblieben.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Haben Sie in dieser Zeit Ausbildungen, Weiterbildungen, absolviert?

Gerold Szopinski: Es ist nur die dienstliche - - also die Dienstprüfung und spezifische Schulungen für arbeitsspezifische Belange, ob das jetzt SAP-Schulung ist, Dienstrechtsschulungen - - Also Schulungen bezogen auf den Arbeitsplatz werden durchgeführt.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Wie sind die Aufgaben innerhalb Ihrer Abteilung zwischen Ihnen und Ihren KollegInnen aufgeteilt?

Gerold Szopinski: Also ich bin Angehöriger des Referates I/1/b. Hier gibt es gewisse Arbeitsteams mit gewissen Schwerpunkten, wie von mir angeführt. Also der Schwerpunkt liegt bei mir im Bereich des Vertragsbedienstetengesetzes, wobei es auch da Unterscheidungen gibt.

Wenn ich noch auf die Karenzierung zurückkomme: Also das ist zum Beispiel kein Aufgabenbereich von mir. Das ist jetzt schwierig zu erklären, da das so intern gewachsene Strukturen sind, die schon historisch sind.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Aber das heißt, Sie und Ihre KollegInnen in I/1/b haben schon verschiedene Aufgaben, also Spezialgebiete, wenn man es so nennen möchte.

Gerold Szopinski: Genau.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Welche Aufgaben haben Sie insbesondere im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen im BMI?

Gerold Szopinski: Zur aktenmäßigen Umsetzung, also nicht die Entscheidungsfindung, sondern jetzt nur rein die Umsetzung der dienstlichen Aufträge.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Habe ich das akustisch richtig verstanden: Nicht zur Entscheidungsfindung, haben Sie gerade gesagt? Ich habe es nicht gut verstanden.

Gerold Szopinski: Meine Rolle bezieht sich jetzt nicht auf die Entscheidungsfindung, wer jetzt vielleicht genommen wird oder - -

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Welche Aufgaben haben Sie im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen im BVT?

Gerold Szopinski: Sofern es Vertragsbedienstete betrifft und der dienstliche Auftrag dann mir zur Umsetzung der Personalverfügung erteilt wird, kann das dann auch ich vollziehen.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Aber das sind dann grundsätzlich dieselben wie im Stellenbesetzungsbereich im BMI?

Gerold Szopinski: Genau, ja.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Können Sie uns den Ablauf von einem Aufnahmeprozess ein bisschen genauer beschreiben, dass wir uns ein genaueres Bild machen können?

Gerold Szopinski: Aufnahmeprozess - -

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Also von der Ausschreibung bis hin zur Bewerbung, Auswahlverfahren, et cetera – nur einen groben Überblick vielleicht.

Gerold Szopinski: Es gibt die Planstellenbesetzungsverordnung, es gibt das Ausschreibungsgesetz und in dieser Abfolge müssen wir das abhandeln. Also wir müssen einmal bundesintern schauen, gibt es geeignete Bundesbedienstete, wenn nicht, dann wird die Entscheidung zu treffen sein, ob hier eine externe Besetzung durchgeführt werden soll.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Der Ablauf von einem Bewerbungsprozess ist genau geregelt? Sie haben gerade verschiedene gesetzliche Bestimmungen aufgezählt.

Gerold Szopinski: Wenn wir die Interessentensuche starten, dann wird hier vorgegeben, wie die Abfolge abzuhandeln ist.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Welche Abteilungen im BMI sind dann in so einen Bewerbungsprozess involviert?

Gerold Szopinski: Grundsätzlich Abteilung I/1 und allfällig der übernehmende Bereich, also wo die Besetzung stattfinden soll, oder ein übergeordneter Vorgesetzter dieses Bereichs.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Sie haben vorhin in der Erstbefragung schon gesagt, dass es Unterschiede zwischen BMI-internen und -externen Ausschreibungen gibt.

Gerold Szopinski: Ja, je nachdem, wenn sich auf eine bundesinterne Interessentensuche niemand findet, dann kommt es allenfalls zur externen Ausschreibung.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Gibt es auch Unterschiede zu Ausschreibungen für die Stellen im BVT?

Gerold Szopinski: Wüsste ich jetzt nicht.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Welche Aufgaben fallen dann im Hinblick auf die Bewerbungsprozesse konkret in Ihren Aufgabenbereich?

Gerold Szopinski: In den Bewerbungsprozess bin ich nicht eingebunden.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Wissen Sie, wer über die Ausschreibung einer Planstelle entscheidet?

Gerold Szopinski: Der Vorgesetzte.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Sie haben, wenn ich mich richtig erinnere, auch gesagt, Sie sind nicht bei Hearings anwesend, wenn es welche gibt.

Gerold Szopinski: Ja.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Aber erhalten Sie alle Informationen über die Bewerber, wie den Lebenslauf oder die Bewerbungsschreiben?

Gerold Szopinski: An und für sich ist es dann so: Nach einer solchen Ausschreibung wird eine Reihung der Bewerber zur Befassung der Personalvertretung durchgeführt, aber dieser Akt kommt nicht zu mir.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Nur eine kurze letzte Frage in dieser Runde: Wie lange dauert der Bewerbungsprozess für gewöhnlich? Können Sie da eine Einschätzung treffen?

Gerold Szopinski: Für eine bundesinterne Besetzung?

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Intern und extern, vielleicht können Sie kurz sagen, wie lange das in etwa dauert.

Gerold Szopinski: Also Ausschreibungsfrist und Befassung Personalvertretung ist das Mindeste ein Monat.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Intern?

Gerold Szopinski: Intern, ja.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Und extern?

Gerold Szopinski: Noch länger dann.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Geschätzt? Oder ist das unterschiedlich?

Gerold Szopinski: Zumal wir nach der Planstellenbesetzungsverordnung auch die sogenannte Vorwegzustimmung beantragen müssen und hier auch Zeit vergeht: Also ich schätze zwei Monate.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Amtsdirektor Szopinski! Zuerst einmal danke schön für die Bereitschaft, dass Sie uns hier heute Rede und Antwort stehen.

Können wir noch einmal ganz konkret zum Aufgabengebiet kommen?! In der Beschreibung Ihrer Abteilung ist auch die Planstellenbewirtschaftung einer der Punkte. Können Sie mir da ein bisschen genauer beschreiben, was ich mir darunter vorstellen kann?

Gerold Szopinski: Das ist jetzt auch nicht mein Zuständigkeitsbereich, aber Planstellenbewirtschaftung ist ja jetzt auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium Öffentlicher Dienst und Sport: Bewertung von Arbeitsplätzen, Einrichtung von Arbeitsplätzen, Personalplan im Sinne der Vorgaben, ja - - also ist nicht mein Aufgabengebiet hier.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann haben Sie auch, wenn ich Sie richtig verstehe, keinen Überblick, welche Planstellen gerade frei sind, wer für welche Planstellen eventuell infrage kommen könnte. Oder haben Sie da einen Überblick?

Gerold Szopinski: Einen Überblick könnte ich mir durch die EDV-Anwendungen des Bundes, sprich SAP, verschaffen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Verschaffen Sie sich diesen Überblick regelmäßig?

Gerold Szopinski: Wenn es im Zuge meiner Aufgabe ist, das heißt, es ist ein Vertragsbediensteter zu betrauen, dann werde ich mir über den Bereich einen Überblick verschaffen, welche Planstelle ich dieser Person jetzt zuordnen soll.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke schön.

Sie haben in der Erstbefragung gesagt, dass Sie auch für die Einstellung von VerwaltungsassistentInnen zuständig sind. Ist das richtig?

Gerold Szopinski: Verwaltungspraktikanten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Verwaltungspraktikanten, Entschuldigung. (Auskunftsperson Szopinski: Ja!) Ist Ihnen Frau R. P. (BVT) bekannt?

Gerold Szopinski: Ist mir bekannt, ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Welche Wahrnehmungen haben Sie zur Einstellung von Frau R. P. (BVT)? Können Sie mir Ihre Erinnerungen dahingehend schildern?

Gerold Szopinski: Also Erinnerungen - - Es ist mir nur der Fall bekannt, als solcher als Person, aber Erinnerungen inhaltlicher Natur, dass mir hier Eigenheiten oder Besonderheiten aufgefallen wären, das liegt nicht vor. Es war ein dienstlicher Auftrag, den ich zu vollziehen hatte.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wenn es um die Besetzung von entsprechenden Planstellen geht, auch um die Planstelle, die dann Frau R. P. (BVT) zugesprochen bekommen hat: Haben Sie noch Erinnerungen oder Wahrnehmungen zu der Planstellenbesetzung von Frau R. P. (BVT)?

Gerold Szopinski: Also nur - - Also der Fall ist mir bekannt, aber inhaltlich, muss ich ehrlich sagen, fällt es mir schwer, dazu irgendetwas beizutragen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Amtsdirektor, dann versuche ich es ein bisschen anders: Haben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit jemals für jemanden eine Planstelle reserviert beziehungsweise vorreserviert?

Gerold Szopinski: Wie? Eine Planstelle reserviert?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Also eine Planstelle für jemanden in Reserve gehalten, weil Sie wussten, da kommt dann die entsprechende Person hin.

Gerold Szopinski: Also es wird sicherlich so sein, das ist Personalplanung. Ja, im Sinne der Personalplanung und ja - -

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Können Sie ausschließen, dass Sie für Frau R. P. (BVT) eine entsprechende Planstelle reserviert beziehungsweise vorreserviert haben?

Gerold Szopinski: Ich muss wirklich - - Ich habe dazu keine Detailerinnerung.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Zum Fall R. P. (BVT) generell nicht, Herr Amtsdirektor?

Gerold Szopinski: Für mich ist der Fall R. P. (BVT) erst hier im Zuge des BVT-Ausschusses ein Thema geworden. Es war für mich als Bearbeiter nie ein Thema.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Amtsdirektor, ich mache jetzt nur eine zweite Erinnerungsrunde, bleibe beim Thema dieser Vorreservierung einer Planstelle und bitte Sie noch einmal, die Gelegenheit zu nutzen, in sich zu gehen und nachzudenken, ob es wirklich tatsächlich keine Vorreservierung gegeben hat.

Gerold Szopinski: Ich kann wirklich nur ehrlich sagen, ich wüsste es nicht. Ich kann es nicht ausschließen, aber ich wüsste es nicht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das Überraschende ist, es gibt entsprechende Dokumente, aber vielleicht müssen wir das zu einem anderen Zeitpunkt besprechen. Falls es Ihnen im Zuge der Befragung noch erinnerlich wird, vielleicht können Sie dann ein bisschen Auskunft geben. Ich bin jedenfalls etwas überrascht, dass Sie da keine Erinnerungen haben.

Dann würde ich gerne zum Karenzierungsvorgang M. W. (BVT) kommen – der Herr Verfahrensrichter hat es ja schon angesprochen und Ihnen das entsprechende Dokument vorgelegt. Ist Ihnen in Erinnerung, dass es rund um die Karenzierung von M. W. (BVT) Unsicherheiten, Unklarheiten gegeben hat oder war es ein klarer Karenzierungsfall?

Gerold Szopinski: Auch hier muss ich leider mitteilen, ich habe dazu keine Wahrnehmung. Karenzierungen sind nicht in meinem Aufgabengebiet und werden nur zur Evidenthaltung im Sinne Personalplanung - -, dass wir wissen als Bearbeiterteam, dass wir wissen, es gibt im Bereich, also des abgebenden Bereichs eine Karenzplanstelle frei, die wir nachbesetzen könnten, wenn hier ein diesbezüglicher Auftrag käme.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Aber es ist Ihnen nicht im Besonderen bekannt, dass es bei der Karenzierung von M. W. (BVT) Probleme gegeben hätte?

Gerold Szopinski: Ich habe mit dem Fall nichts zu tun gehabt und kann wirklich sagen, mir sind keinerlei Vorkommnisse bekannt, die hier bei der Entscheidungsfindung zu Verzögerungen, Problemen oder was auch immer geführt hätten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann versuche ich es noch einmal und komme zu einem nächsten Fall, Herr Amtsdirektor, und zwar zum Fall B. P. (BVT). Haben Sie Wahrnehmungen zur Einstellung von B. P. (BVT), Wahrnehmungen zur Bestellung von B. P. (BVT) als Referatsleiter?

Gerold Szopinski: Auch hier muss ich leider sagen: Nein, habe ich nicht!

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Waren Sie irgendwann mit dem Fall B. P. (BVT) betraut, waren Sie involviert?

Gerold Szopinski: Bestenfalls, so wie mir hier diese eine Einsatzakte vorgelegt wurde, zur Vertragsanpassung, aber im Sinne einer Entscheidungsfindung, in Hintergründe dazu war ich nicht involviert.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ist es richtig, dass Sie im Oktober 2006 Frau Margit Scheiblhofer als Vertrauensperson bei einer Zeugenaussage begleitet haben?

Gerold Szopinski: Ich?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ist es richtig, dass Sie Frau Margit Scheiblhofer als Vertrauensperson bei einer Zeugenaussage begleitet haben?

Gerold Szopinski: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ist es im Zuge dieser Zeugenaussage um den Fall B. P. (BVT) gegangen?

Gerold Szopinski: Ich bilde mir ein, mich erinnern zu können, da ist es nur um die Anrechnung von Dienstzeiten gegangen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Also die Anrechnung der Dienstzeiten von B. P. (BVT) war dann schon auch ein Thema für Sie?

Gerold Szopinski: Im Zuge seiner Aufnahme damals, aber seine Aufnahme war ja offensichtlich nicht als Referatsleiter, er wurde erst später bestellt.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das ist richtig. Entscheiden Sie über die Anrechnung von Vordienstzeiten oder beurteilen Sie diese?

Gerold Szopinski: Die Beurteilung wird auch bei mir erfolgen, ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Was war das Besondere beim Fall B. P. (BVT)?

Gerold Szopinski: Ich wüsste jetzt nicht, was hier Besonderes vorliegt bei der Anrechnung.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Es war auf jeden Fall einmal Teil der Zeugenbefragung von Frau Scheiblhofer, oder?

Gerold Szopinski: Ja, aber ich würde jetzt nicht sagen, außer der Norm. Es geht nur um die Prüfung der gesetzlichen Vorgaben, was anrechenbar sein könnte, Vordienstzeiten Bund, Land, Gemeinde, Berufstätigkeiten, die einschlägig waren. Dadurch, dass ich - - Im Detail habe ich jetzt hier keine Erinnerung.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Begleiten Sie oft jemanden als Vertrauensperson zu einer Zeugenaussage?

Gerold Szopinski: Das war das erste Mal – und letzte Mal. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Na ja, das habe ich fast vermutet, dass Sie das nicht einmal in der Woche tun, daher wundert es mich, dass Sie so wenig Erinnerung an diese Zeugenaussage haben.

Gerold Szopinski: Es war - - Dadurch, dass es nicht von Relevanz war, dass es hier ein üblicher Vorgang ist, dass wir Bearbeiter prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der zur Anrechnung von Zeiten geeignet ist, ist es hier - -

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann helfe ich Ihnen ein bisschen: Es ging um die Vordienstzeiten von Herrn B. P. (BVT) als parlamentarischer Mitarbeiter, vielleicht hilft Ihnen das bei der Erinnerung. Haben Sie in Erinnerung, welche Rolle der damalige Kabinettschef Kloibmüller gespielt hat?

Gerold Szopinski: Bei dieser Anrechnung war ich nicht dabei, also hier war ich nicht der Bearbeiter dieses Gegenstandes. Und die Aufnahme des Herrn Mag. B. P. (BVT) ist sicherlich schon länger her, also vor 2010, aber es ist nichts Ungewöhnliches, eine parlamentarische Zeit auch anzurechnen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Es ist üblich?

Gerold Szopinski: Es kann durchaus üblich sein.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich hoffe, es ist gestattet, eine fiktive Frage zu stellen: Ist es auch üblich, Vordienstzeiten anzurechnen, wenn die Person nicht aus dem ÖVP-Parlamentsklub kommt?

Gerold Szopinski: Es ist unabhängig - - welcher Fraktion der Bearbeiter oder der neue Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kommt, wichtig ist nur, dass auch der Vorgesetzte oder allenfalls der Leiter der Personalabteilung uns dann sagt, das könnt ihr anrechnen oder nicht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Und wie war das im Fall B. P. (BVT)? Wissen Sie das wirklich nicht – das ist der einzige Fall, bei dem Sie als Vertrauensperson jemand begleiten, das ist ja nicht einer von Hunderten Fällen?

Gerold Szopinski: Ich weiß nicht, ob hier ein Protokoll dieses Verfahrens oder dieser Befragung vorliegt, auch hier könnte nachgelesen werden, dass meine Kollegin sich in keiner Weise an die Art und Weise, wie der Auftrag zustande gekommen ist, erinnern hat können.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann legen wir ein Dokument vor, und zwar das Dokument 8228. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Der wichtige Aspekt wäre auf der Seite 5 von 9, und zwar im vorletzten Absatz, der fettgedruckte Teil. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Und dann noch auf der Rückseite, wo es um den handschriftlichen Vermerk des Mag. Kloibmüller geht. Beurteilen Sie das als üblichen Vorgang, dass es Vermerke – jetzt in diesem Fall – vom dann zukünftigen Kabinettschef Kloibmüller gegeben hat, mit einer Anweisung, dass alle Dienstzeiten anzurechnen sind?

Gerold Szopinski: Also damals war er Abteilungsleiter (Abg. Einwallner: Ja!) und es ist für mich nicht unüblich, dass ein Vorgesetzter Anmerkungen anführt.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann frage ich nur noch einmal – oder vielleicht kommen wir nachher noch einmal dazu –: Diese Anrechnung von Vordienstzeiten ist – unabhängig davon, von welcher Partei jemand kommt – üblich, auch wenn Vorgesetzte keinen handschriftlichen Vermerk drauf machen? Wie gehen Sie vor, wenn kein handschriftlicher Vermerk oben ist – dann frage ich anders?

Gerold Szopinski: Die jetzige gängige Praxis ist bei uns, wir haben sogar ein Formular aufgelegt, das wir zwingend – als interne Richtlinie jetzt zwingend – vorschreiben, und das hat jeder einzubringen – was hier vor zwölf Jahren passiert ist, es hat sich hier auch einiges durch die Anrechnung des Besoldungsdienstalters verändert –, dass wir solche Fälle immer auch durch den Fachvorgesetzten - - jetzt einfordern, dass hier eine Stellungnahme abzugeben ist. Damals hat ja offensichtlich genügt, dass hier der Abteilungsleiter, also unser Vorgesetzter, uns den Auftrag gegeben hat, dass es anzurechnen ist.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ohne weitere Prüfung?

Gerold Szopinski: Ja wenn mein Abteilungsleiter - - das schon geprüft haben.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ein allerallerletzter Hinweis, da wir sicherlich noch einmal dazu kommen werden, Fall R. P. (BVT), Vorreservierung einer Planstelle: Herr Amtsdirektor, ich bitte Sie noch einmal, dass Sie versuchen, sich zu erinnern, und ich erinnere Sie noch einmal an die Wahrheitspflicht hier im Ausschuss!

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr Szopinski, wenn man sich diesen BVT-Akt durchschaut, fällt einem besonders auf, dass viele Personen als Verwaltungspraktikanten ins BVT gekommen sind und dann in weiterer Folge auf Planposten gesetzt wurden oder Planposten bekommen haben.

Jetzt habe ich eine Frage an Sie, da Sie ja nicht nur den Überblick über das BVT haben, sondern über das gesamte BMI: Ist das ein üblicher Vorgang oder ist das ein BVT-spezifischer Vorgang, dass man hier offenbar besonders gerne mit Verwaltungspraktikanten arbeitet?

Gerold Szopinski: Das ist ein allgemein üblicher Vorgang, also nicht nur spezifisch auf das BVT begrenzt. Es ist - - Für alle Sektionen gilt das gleich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie uns erklären, warum man das macht? Das muss ja einen gewissen Vorteil haben, denn ich könnte mir vorstellen, man erspart sich da ein ziemliches Prozedere bei den Aufnahmen – wenn ich einmal einen Praktikanten habe, habe ich ein ganz anderes Personalauswahlverfahren. Ist das vielleicht einer der Gründe dafür, dass man sehr gerne mit Praktikanten arbeitet?

Gerold Szopinski: Ich meine, es ist nur meine persönliche Einschätzung, aber das ist - - Grundsätzlich ist das für mich ein probates Mittel, die Eignung festzustellen, ob eine Person nach längerer Zeit wirklich geeignet ist und nicht nur vielleicht aufgrund eines Gespräches von 5, 10 Minuten, wo festgestellt wird, der wäre geeignet.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Aber eine Ausschreibung gibt es dabei natürlich nicht?

Gerold Szopinski: Für die Aufnahme von Verwaltungspraktikanten gibt es hier kein Ausschreibungsverfahren.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Also kann man festhalten, dass man, wenn man Verwaltungspraktikanten aufnimmt, sich auf der anderen Seite –durchaus ein probates Mittel, das möchte ich jetzt gar nicht werten – Ausschreibungen für Planposten erspart. Ist das richtig?

Gerold Szopinski: Für die Übernahme nach der Planstellenbesetzungsverordnung erspare ich mir das nicht, zumal hier trotzdem vor Übernahme eines Verwaltungspraktikanten eine Interessentensuche durchzuführen ist, für Bundesbedienstete. Und erst wenn festgestellt wird, dass hier keine geeignete Person aus dem Bundesdienst gefunden wird, dann wird das Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport gefragt, ob wir diese Stelle öffentlich nachbesetzen können, also extern nachbesetzen können. Wenn wir dann diese sogenannte Vorwegzustimmung erhalten, kann dann festgestellt werden, dass wir diese Position mit einem Verwaltungspraktikanten besetzen möchten.

Und da greift auch das Ausschreibungsgesetz, dass wir das abgekürzte Aufnahmeverfahren durchführen können. Es wird der Verwendungserfolg überprüft, es wird die Aufnahmekommission eingebunden und dann kann auch unter Abschnitt F Ausschreibungsgesetz die Person dann übernommen werden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte ja nicht besonders schwierig in der Fragestellung sein, es ist nur auffällig, dass es in den Fällen, mit denen wir hier immer wieder zu tun haben, Verwaltungspraktikanten waren, die dann eigentlich relativ schnell einen Planposten bekommen haben.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob da ein System dahintersteckt, und wenn ja, ob das Zufälligkeiten sind oder ob da eine Systematik dahintersteht. Das war der einzige Hintergrund meiner Frage. Aber so, wie ich das jetzt von Ihnen verstanden habe, gibt es da keine Vorteile bei einer Verwendungsänderung, es macht keinen Unterschied, ob da jetzt jemand von außen kommt oder ob der schon im Haus als Verwaltungspraktikant tätig ist. Ist das richtig, habe ich Sie da richtig verstanden?

Gerold Szopinski: Noch einmal, die Nachteile, wie meinen Sie?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Na ja, dass es dienstrechtliche Vorteile hat, wenn jemand schon als Verwaltungspraktikant tätig ist. Wenn ich einen Planposten habe, gibt es, wenn ich Ihrer Argumentationskette folge, keine besonderen Vorteile für jemanden, der schon im Haus tätig ist, da ich ja ohnehin dann ausschreiben muss und schauen muss, ob es einen besseren Kandidaten gibt. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Gerold Szopinski: Aus dem Bundesdienst – wenn hier keiner gefunden wird aus dem Bundesdienst, dann können wir den Entschluss fassen, ob hier nicht aus dem Kreis der Praktikanten jemand zur Verfügung steht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir sprechen jetzt gerade allgemein über das BMI, aber wir sprechen hier ja eigentlich über das BVT, das ist eine besonders heikle Dienststelle, bei der es ja auch um eher sensiblere Fragen geht. War das jemals Thema oder haben Sie Erinnerungen, dass man jemals darüber diskutiert hat, ob das eine gute Praxis ist, dass man auch im BVT, an dieser besonders sensiblen Stelle, mit Verwaltungspraktikanten arbeitet? Ist das jemals diskutiert worden oder war das einfach gängige Praxis, indem man sagt, das ist so und das machen wir so?

Gerold Szopinski: Also speziell für das B - - Mir sind hier keine Wahrnehmungen dazu bekannt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Keine Wahrnehmungen bekannt, gut. (Auskunftsperson Szopinski: Nein!)

Dann habe ich noch eine abschließende Frage in dieser Runde: Haben Sie jemals Anweisungen oder Impulse – nennen wir es einmal so – aus einem Kabinett bekommen, dass dieser oder jener oder diese oder jene Person einen Planposten bekommen soll, als Verwaltungspraktikant aufgenommen werden soll, vielleicht besonders bearbeitet werden soll, besonders gereiht werden soll?

Gerold Szopinski: Aus dem Kabinett?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Aus einem der letzten Kabinette, seit Sie im Haus tätig sind?

Gerold Szopinski: Also ich jedenfalls nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie nicht? Jemand anderer?

Gerold Szopinski: Ja, ich weiß es nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie irgendwann einmal darüber gesprochen? War das jemals Thema? Hat man darüber geredet oder war das nie Thema?

Gerold Szopinski: Ich glaube nicht, dass der Vorgesetzte das mit mir bespricht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Kann ja sein, dass ein Gleichgestellter das mit Ihnen besprochen hat.

Gerold Szopinski: Nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nicht. – Gut, danke, dann habe ich keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Amtsdirektor, vielen Dank, dass Sie da sind! Ich komme zurück zu Karenzierung von Herrn M. W. (BVT). Dazu haben Sie ja die Dokumente schon vor sich liegen, Dokument 8627, Seite 113.

Da findet sich das Schreiben an M. W. (BVT) vom 13. Dezember 2017, in dem er über die Karenzierung informiert wird. Meine Frage wäre: Wie wird denn ein Mitarbeiter normalerweise über die Zustimmung verständigt?

Gerold Szopinski: Also durch eine schriftliche Verfügung, die entweder an die Dienstadresse oder an die Wohnadresse zugestellt wird; oder vielleicht auch als E-Mail, kann durchaus auch sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay. Wie wird sichergestellt, dass man die betroffene Person auch erreicht? Bekommt man dann auf die E-Mail eine Antwort und wenn nicht, versucht man es noch einmal oder wird es auch postalisch nachgereicht?

Gerold Szopinski: Ich tue mir schwer, diese Frage zu beantworten, weil ich hier diese Karenzierung nicht bearbeitet habe, also - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Allgemein nur, eine Interessensfrage.

Gerold Szopinski: Es kann mit Rückschein sein, RSb-Brief, Lesebestätigung, E-Mail oder - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, man bemüht sich - -

Gerold Szopinski: Aber – Entschuldigung – an und für sich, wenn hier ein Antrag auf Karenzierung gestellt wird, ist es ja ein Wunsch des Dienstnehmers. Wenn dem Wunsch nicht Rechnung getragen wird, dass der ab einem gewissen Zeitpunkt karenziert wird, wird er vermutlich nachfragen: Ich habe diese Verfügung noch nicht. Also wird mit Sicherheit auch hier eine Rückfrage kommen: Wo ist meine Verfügung dazu? – Also muss man annehmen, er hat es erhalten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wenn nicht, fragt man dann beim Generalsekretär nach, wenn man die Karenzierungsbestätigung nicht erhält? Herr Mag. M. W. (BVT) hat nämlich das Gespräch mit Generalsekretär Goldgruber gesucht, um seine Karenzierung, die noch nicht erfolgte, und seine Probleme mit der Karenzierung zu besprechen.

Gerold Szopinski: Dazu kann ich wirklich nichts berichten, also das ist - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dieses Schreiben ging hiermit an seine Wohnadresse, das heißt, es ist anzunehmen, dass er sehr wohl im Dezember 2017 über seine Karenzierung informiert wurde, und auch die Generaldirektorin.

Gerold Szopinski: Also ich kann mich an diesen Akt jetzt nicht erinnern. Das war inhaltlich jetzt nicht - - Also ich war jetzt nicht in die Entscheidungsfindung und auch nicht in der Art und Weise der Karenzierung da eingebunden. Es ist nur die Evidenthal- -, dass wir wissen, er ist nicht da.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke. – Sagt Ihnen der Name Elisabeth Wittmann etwas?

Gerold Szopinski: Nur die Vermutung, dass sie vielleicht dem BVT angehörig ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen das Dokument 5335 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Erinnern Sie sich vielleicht jetzt? Sie haben nämlich den Personalakt bearbeitet. Der ist uns deswegen aufgefallen, weil mit Wirksamkeit von 1. Dezember 2017 Frau Wittmann vom Kabinett ins BVT gewechselt ist.

Kommt es Ihrer Erfahrung nach regelmäßig vor, dass eine Person aus dem Kabinett ins BVT wechselt? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Gerold Szopinski: Also regelmäßig – es ist - - Warum nicht, es kann jeden Bereich treffen, also wenn - - Ich meine, das waren - - Im Zuge, sagen wir, der Wahlen oder vielleicht hat sie eine andere Orientierung gehabt, dass sie nicht mehr dem Kabinett angehörig – also vollinhaltlich angehörig – sein möchte. Hier wurde auch ein Verfahren angestrengt, auch im Sinne des Ausschreibungsgesetzes, dass wir dann für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kabinetts auch hier ein Überprüfungsverfahren durchgeführt haben. Unter Umständen hat sie sogar - - Es hat sogar eine Ausschreibung dazu gegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dazu komme ich gleich. Ich habe noch eine Verständnisfrage zu Seite 12, im dritten Absatz schreiben Sie: „Die Verwendung im Kabinett des Bundesministers bleibt bis auf Weiteres in Form einer vorläufigen Zuweisung aufrecht.“ – Können Sie mir das erklären?

Gerold Szopinski: Das ist vermutlich - - Hintergründe weiß ich nicht, es war nur hier der dienstliche Auftrag. Ich kann nur die Vermutung anstellen, dass sie hier eine Aufgabenübergabe durchgeführt hat, also dass sie vielleicht einen neuen Kollegen, eine neue Kollegin hier noch einzuschulen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was bedeutet das aus dienstrechtlicher Sicht?

Gerold Szopinski: Dass sie dauernd mit der Planstelle im BVT betraut ist und dass sie - - Also die Dienstleistung wird im Kabinett stattzufinden haben, aber sie hat im Hintergrund die Betrauung mit der Planstelle im BVT. Das ist die vorläufige Zuweisung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die ist aber vorläufig?

Gerold Szopinski: Die ist vorläufig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die ist schon vorbei? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Gerold Szopinski: Dazu habe ich jetzt keine Erinnerung. Ich nehme an, ja, aber - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben schon gesagt, dass es zu einer Ausschreibung gekommen sei. Es hat sich auch jemand anderer beworben, da sehen Sie auf Seite 13 die Ausführungen zum Gegenkandidaten, Herrn Neumüller Alexander, der zwei Mastertitel erworben hat. Frau Wittmann hat einen Bachelor und wurde trotzdem als am besten geeignet beurteilt.

Es kam dann zu einem Schreiben vom Anwalt des Herrn Neumüller. Weil ihm die Stelle schon zugesagt wurde, beschwert er sich bei der Finanzprokuratur und argumentiert, dass sein Mandant zwei Masterstudien absolviert hat, die eben auch einschlägig sind für das BVT: MSc Forensic Computing and Cybercrime Investigation und MSc Security and Risk Management.

Es geht nämlich um welche Stelle im BVT, wissen Sie das?

Gerold Szopinski: Ich kann jetzt nur hier ablesen: II/BVT/3 – Cyber Security Center.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau. Dementsprechend zwei sehr einschlägige Masterstudien. Welches Studium, welchen Bachelor hat denn Frau Wittmann abgeschlossen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Gerold Szopinski: Kann ich nicht beurteilen, ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mathematik, Seite 7. Haben Sie bezüglich dieser Postenbesetzung von irgendwelchen Interventionen gehört?

Gerold Szopinski: Mir wurde das nur erst am Ende dieser Kette zur Durchführung vorgelegt. Die Entscheidungsfindung, Befassung des Personalvertretungsorgans – da war ich niemals eingebunden. Erst am Ende der Kette hat der Zentralausschuss der Maßnahme zugestimmt, dann kommt es zu mir und dann setze ich als Bearbeiter das um.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie setzen generell um, egal was Sie lesen? Auch wenn Ihnen etwas augenfällig wäre, setzen Sie es um? Haben Sie schon je nachgefragt?

Gerold Szopinski: Also was würde mir hier auffallen? Also das ist Personal - - Es geht - - Das ist dienstliche Anordnung, es ist - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, generell.

Gerold Szopinski: Die Personalvertretung hat das auch geprüft, also ich wüsste jetzt nicht, was ich noch zu prüfen hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer sitzt in der Personalvertretung?

Gerold Szopinski: Die nach der Personalvertretungswahl gewählten Vertreter.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auf welcher Ebene?

Gerold Szopinski: Jeweils der Zentralausschuss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer sitzt im Zentralausschuss, ist der für das ganze BMI oder für das BVT?

Gerold Szopinski: Der Zentralausschuss steht über dem gesamten BMI, also egal ob das jetzt eine LPD ist oder - - Das ist das übergeordnete Organ des allfälligen Dienststellenausschusses.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von welchen Fraktionen sind da hauptsächlich Betriebsräte drinnen?

Gerold Szopinski: Je nach Verhältnis der Personalvertretungswahl. Jetzt ist Zimmermann der Vorsitzende und - - Im Detail weiß ich nicht, in welchem Verhältnis jetzt die Zusammensetzung ist, aber es ist - - Der Ausschuss setzt sich aufgrund der Wahl zusammen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich hätte noch eine Verständnisfrage, nämlich wie die Interessentensuche generell konkret abläuft.

Gerold Szopinski: Wie die Interessentensuche abläuft?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Gerold Szopinski: Es kommt zur Ausschreibung, die entweder bundesintern oder ressortintern verlautbart wird, und es wird halt eine Person oder ein Bereich bestimmt, wohin Bewerbungen innerhalb einer gewissen Bewerbungsfrist zu übermitteln sind. Nach Ablauf dieser wird es zusammengefasst und wird offensichtlich, ich nehme an, dem Leiter der Abteilung I/1 dann zugespielt mit dem Ersuchen um Umsetzung im Sinne des Vorschlags.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es Rechtsmittel gegen Postenbesetzungen, die zu Unrecht ohne I-Suche vorgenommen werden?

Gerold Szopinski: Ist mir jetzt nicht bekannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was macht man da als Betroffener?

Gerold Szopinski: Bundes-Gleichbehandlung- -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. – Danke!

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Danke, Herr Amtsdirektor, dass Sie heute hier sind und uns für Auskünfte zur Verfügung stehen. Ich habe nur ein paar Fragen, weil mir das ein bisschen unklar ist. Sie sagten jetzt auf die Fragen meiner Kolleginnen und Kollegen immer, das seien alles dienstrechtliche Anordnungen gewesen.

Jetzt wollte ich fragen: Was genau oder welche konkreten Entscheidungsbefugnisse haben Sie beziehungsweise was genau ist Ihre Aufgabe?

Gerold Szopinski: Entscheidungsbefugnis – Sie sehen schon, ich zögere: also mir fällt jetzt ad hoc nicht wirklich etwas ein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also in Ihrer täglichen Arbeit beispielsweise – bitte verzeihen Sie, ich bin keine Beamtin und kenne mich in Ihrem Bereich wenig aus, aber vielleicht können Sie mir einfach sagen, was Sie in Ihrer täglichen Arbeit für Entscheidungen treffen können? Welche Entscheidungen setzen Sie um? Wo ist Ihr persönlicher Ermessensspielraum, also wo müssen Sie auf der einen Seite Abwägungen treffen und persönlich entscheiden? Auf der anderen Seite sind Sie ja wahrscheinlich auch in der Umsetzung: Welche Bereiche fallen in die Umsetzung?

Vielleicht widmen wir uns einmal dem ersten Punkt: Welchen Ermessensspielraum haben Sie?

Gerold Szopinski: Im Grunde eigentlich keinen, also das - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielleicht versuche ich es einfach mit ein paar konkreteren Fragen: Wenn es um die Karenzierung bestimmter Mitarbeiter geht, können Sie das entscheiden? Gibt es Kriterien, anhand derer Sie das entscheiden, oder wird Ihnen gesagt, die Person wird karenziert, und Sie führen das aus?

Gerold Szopinski: Also Karenzierungen sind zum Beispiel nicht mein Aufgabengebiet, gänzlich nicht. Also mit Sicherheit wird in diesem Arbeitsteam nicht jetzt, sagen wir, hier entschieden, dieser Ermessensspielraum irgendwie selber festgesetzt, sondern es wird hier im Einvernehmen mit dem Abteilungsleiter und mit dem Fachbereich, in dem sich der abgebende Bereich befindet – der muss auch beurteilen, eine Stellungnahme abgeben, ob hier der Abgang zulässig ist oder nicht, sofern diese Karenzierung eben unter die Kann-Bestimmung fällt –, aber - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Was heißt das genau? Also Sie beurteilen (Auskunftsperson Szopinski: Also ich beurteile das nicht!), ob der Abgang zulässig ist, dass also die Karenzierung zulässig ist oder - -

Gerold Szopinski: Also ich beurteile es nicht (Abg. Zadić: Sondern?), weil es nicht mein Aufgabenbereich ist. Ich kann nur - - Aus der Erfahrung der anderen Kollegen des Teams kann ich berichten, dass diese Kolleginnen und Kollegen jedenfalls nicht in Eigenregie hier die Entscheidung festlegen, ob jetzt die Person zu karenzieren ist oder nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Können Sie mir einmal erklären, wie es zu dieser Entscheidungsfindung kommt, wer karenziert wird und wer nicht? Gibt es - - ich stelle die zweite Frage später.

Gerold Szopinski: Ich kann nur mutmaßen, es ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Es kann nur ein Antrag des Bediensteten sein, der vielleicht mit einer Stellungnahme des Vorgesetzten einlangt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben vorhin gesagt, dass Sie prüfen, ob der Abgang zulässig ist – oder habe ich das falsch verstanden?

Gerold Szopinski: Das war die Vermutung, also dass hier geprüft wird, ob hier eine - - Also wenn hier - - sofern kein Mutterschaftskarenzurlaub vorliegt, der aus zwingenden Gründen zu gewähren ist, dass hier geprüft wird, ob aus dienstlichen Interessen diese Karenzierung möglich ist oder nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wer prüft das?

Gerold Szopinski: Es wird sicher in letzter Konsequenz der Abteilungsleiter oder Referatsleiter - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aber wer nimmt als Erster den Akt zur Hand und sagt: Okay, das klingt für mich in Ordnung, ich gebe es dem Abteilungsleiter, der soll da drüber schauen – wie funktioniert das?

Gerold Szopinski: Also in der Regel wird das im Dienstweg eingebracht. Dienstweg bedeutet, dass diese Person, die in den Karenzurlaub gehen möchte, das ihrem Vorgesetzten gibt, und diese Vorgesetzten in der Kette müssen hier eine Stellungnahme abgeben. Ich nehme an, auch so wird es dem Personalbüro vorgelegt, wo schon festgelegt wird, also eine Stellungnahme abgegeben wird, ob diesem Abgang zugestimmt wird oder nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Von wem kommt die Stellungnahme?

Gerold Szopinski: In der Regel vom Fachvorgesetzten oder vom übergeordneten Vorgesetzten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Bekommen Sie diese Stellungnahme zu Gesicht? Bekommen Sie die Beurteilungen zur Ansicht? Was ist Ihre Aufgabe als Beamter im Referat I/1/b?

Gerold Szopinski: Also diese Karenzierung – da muss ich mit besonderem Interesse nachlesen, weil es nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, es zu prüfen. Ich mache keine Aktenvorgänge in Bezug auf Karenzierungen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Was würde in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen?

Gerold Szopinski: Zum Beispiel eine Verwendungsänderung, dass eine Person sich verändern möchte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aber wenn eine Person karenziert wird – beispielsweise, weil sie einen anderen Job annimmt –, das würde nicht über Ihren Tisch laufen?

Gerold Szopinski: Nein, überhaupt nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Egal welcher Stufe.

Gerold Szopinski: Nein, also überhaupt nicht. Also in keiner Kette - - einzig allein nur zur Evidenzhaltung, damit wir im Arbeitsteam wissen, wo jetzt eine Stelle frei ist – ob das jetzt durch Karenzierung frei ist oder anderweitig.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Inwiefern haben Sie mit Verwaltungspraktikanten zu tun?

Gerold Szopinski: Nach Entscheidungsfindung die Durchführung der Aufnahme, Verwendungsänderungen dieser Personen, Lösungen, und allfällig dann auch die Übernahme in das vertragliche Dienstverhältnis.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Jetzt nach Beendigung des Verwaltungspraktikums: Wie würde es für die Person weitergehen, wenn die Abteilung schreibt, sie hätte die Person gerne in ihrer Abteilung? Wie geht es denn für den Verwaltungspraktikanten, die Verwaltungspraktikantin weiter?

Gerold Szopinski: Also wie zuvor ausgeführt, es wird zuerst einmal zu prüfen sein, ob hier nicht eine geeignete Person aus dem Bundesdienst zu finden ist, das heißt - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also das heißt, Interessentensuche?

Gerold Szopinski: Die Interessentensuche. Erst im Anschluss, also wenn diese erfolglos verläuft, dann wird eben diese sogenannte Vorwegzustimmung beantragt. Wenn diese durch das BMÖDS vorliegt, erst dann wird das Verfahren der Übernahme in das vertragliche Dienstverhältnis eingeleitet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Gibt es Möglichkeiten, dass es nach Beendigung des Verwaltungspraktikums nicht zu einer Interessentensuche kommt?

Gerold Szopinski: Also nach der jetzigen Praxis würde ich das ausschließen, würde mir jetzt kein Fall einfallen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sind Ihnen Fälle bekannt – jetzt nicht nur nach der jetzigen, sondern vielleicht auch nach der Praxis in der Vergangenheit, also in der gesamten Zeit, die Sie in diesem Amt sind –, in denen Personen am Ende des Verwaltungspraktikums angestellt wurden, ohne dass es vorher eine Interessentensuche gab?

Gerold Szopinski: In der Vergangenheit kann es durchaus passiert sein, aber auch diese Vorgaben ändern sich ja durch gewisse Verschärfungen, durch Vorschriften. Es kann durchaus so ein Fall passiert sein, dass wir vielleicht Karenzvertretungen durchgeführt haben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, wenn es eine Karenzvertretungsmöglichkeit gibt, muss eine Interessentensuche nach Beendigung des Verwaltungspraktikums nicht durchgeführt werden? Stimmt das?

Gerold Szopinski: Also jetzt nicht. (Abg. Zadić: Was?) – Na, Sie haben mich gefragt, ob das in der Vergangenheit passieren hätte können. Also jetzt passiert es nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Während Ihrer gesamten Zeit als Beamter im Referat.

Gerold Szopinski: Also, ich meine, da ändern sich die Gesetze und Vorschriften pausenlos, also was wir vielleicht früher gemacht haben, ist jetzt aufgrund neuartiger Vorschriften ausgeschlossen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und im konkreten Fall, den ich geschildert habe: Wie wäre es da jetzt, und wie war es in der Vergangenheit?

Gerold Szopinski: Also jetzt ist die Ausschreibung – und früher war eine Praxis, dass wir Karenzersatzaufnahmen durchgeführt haben, die im Sinne des Ausschreibungsgesetzes auch nur befristet waren, und dass wir während dieses befristeten Dienstverhältnisses eine Überprüfung des Verwendungserfolges durchgeführt haben, wobei auch ein Vorgesetzter eine Stellungnahme abzugeben hat, wie die Dienstleistung gewesen ist. Wenn diese positiv gewesen ist, dann hat man das in der Vergangenheit dann verlängert.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, ich kann davon ausgehen, dass es früher so war, dass Personen nach Beendigung des Verwaltungspraktikums auf befristete Karenzvertretungsstellen gesetzt wurden, ohne dass es eine Interessentensuche gab?

Gerold Szopinski: Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wie oft ist das vorgekommen?

Gerold Szopinski: Puh, durchaus gängige Praxis, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also es war gängige Praxis? Und wie war dann der Weg von dieser befristeten Karenzvertretung zur unbefristeten Stelle?

Gerold Szopinski: Eben das Verfahren nach Ausschreibungsgesetz mit Überprüfung des Verwendungserfolgs und Einbindung der Aufnahmekommission.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, nach der befristeten Karenzvertretung musste man dann eine Ausschreibung durchführen, um auf eine unbefristete Stelle oder eine Planstelle - -

Gerold Szopinski: Na ja, also dieses Verfahren hat die Einholung der Stellungnahme des Fachvorgesetzten über den Verwendungserfolg beinhaltet, ohne dass da eine Ausschreibung durchgeführt worden ist. Es wurde der Verwendungserfolg beurteilt. Das war das abgekürzte Aufnahmeverfahren, und wir haben den Verwendungserfolg geprüft, diesen Bericht dann der bei uns im Ressort eingerichteten Aufnahmekommission vorgelegt. Und wenn alle Beteiligten gesagt haben, dass das in Ordnung ist, dann haben wir das in weiterer Folge bei Dauerplanstellen dann auf unbestimmte Zeit verlängert.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich habe jetzt den letzten Halbsatz akustisch nicht verstanden.

Gerold Szopinski: Wenn alle Beteiligten - - Der Fachvorgesetzte hat den positiven Bericht abgelegt, die Aufnahmekommission hat befunden, dass das in Ordnung ist, und wenn das dann so retour gekommen ist, dann haben wir das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wenn all diese Kriterien vorlagen, wenn der Abteilungsleiter sein Okay gab und der Verwendungserfolg vorhanden gewesen ist, dann musste man nicht ausschreiben?

Gerold Szopinski: Es war die gängige Praxis, dass wir das nicht ausgeschrieben haben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Jetzt würde ich vielleicht konkret auf Frau R. P. (BVT) zu sprechen kommen. Können Sie sich erinnern, wie das bei ihr nach Beendigung des Verwaltungspraktikums war?

Gerold Szopinski: Also es wird - - Dadurch, dass es mir nicht so geläufig ist, wird es sicher schon längere Zeit her sein und nehme ich an, dass es auch da so passiert ist, wie zuvor.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also Karenzvertretung?

Gerold Szopinski: Genau, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und dann keine Ausschreibung sondern - -

Gerold Szopinski: - - dass wir sie dann mit Überprüfung des Verwendungserfolgs auf eine Dauerplanstelle mit Verlängerung auf unbestimmte Zeit übernommen haben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Hat es in Ihrem Bereich jemals Anfragen oder Wünsche aus dem Kabinett gegeben, dass bestimmte Personen auf bestimmte befristete Karenzstellen aufgenommen werden?

Gerold Szopinski: Also auch hier habe ich keine Wahrnehmung, also da bin ich in meiner Stellung, glaube ich, wirklich die falsche Person, also mir wird kein Kabinettsmitarbeiter irgendwie etwas sagen, also das - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und Wahrnehmungen haben Sie auch keine, dass man vielleicht Ihren Abteilungsleiter aus dem Kabinett (Auskunftsperson Szopinski: Nein!) auf eine Person aufmerksam gemacht hätte: Auf diese Person musst du besonders schauen!

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 15 Sekunden noch in dieser Runde!

Gerold Szopinski: Keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Kennen Sie Herrn Kloibmüller?

Gerold Szopinski: Das war mein Abteilungsleiter, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wie war das Verhältnis zu ihm, waren Sie befreundet oder waren Sie - -

Gerold Szopinski: Befreundet? – Also er war mein Vorgesetzter, und nicht mehr, also das - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Als Herr Kloibmüller in das Kabinett gewechselt ist, sind Sie dann weiter in Kontakt geblieben und hatten Sie - -

Gerold Szopinski: Keinerlei Kontakte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Keinerlei Kontakte. – Jetzt gesetzt den Fall, dass Herr Kloibmüller - -

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ihre Redezeit in der ersten Runde ist abgelaufen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist vorbei? – Okay. Danke.

*****

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Szopinski, haben Sie eigentlich noch irgendwelche Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand außer denen, die Sie bis jetzt dargelegt haben?

Gerold Szopinski: Keine, also absolut keine.

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Keine. Dann möchte ich jetzt auch nicht gekünstelt investigativ wirken und habe keine weiteren Fragen mehr.

Gerold Szopinski: Danke.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich habe generell noch Fragen, ob Sie Wahrnehmungen zur Personalbesetzung von Herrn O. L. (BVT) haben. (Auskunftsperson Szopinski: Wie?) – Von Herrn O. L. (BVT), ob Sie Wahrnehmungen zur Besetzung des Herrn O. L. (BVT) haben.

Gerold Szopinski: Habe ich keine.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. – Vorhin hat der Kollege schon angesprochen, dass Sie Vertrauensperson von Frau Scheiblhofer waren. Wie ist es denn generell dazu gekommen, dass Sie Vertrauensperson waren, wenn Sie sagen: Einmal und nie wieder, und generell auch nicht mehr so viel - -

Gerold Szopinski: Frau Scheiblhofer ist meine unmittelbare Kollegin, die den identen Aufgabenbereich wie ich wahrzunehmen hat; weil wir ein Arbeitsteam sind, stimmt auch das Wort Vertrauensperson dazu.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. – Ganz ein anderes Thema: Haben Sie vielleicht generell Wahrnehmungen zur Novellierung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes?

Gerold Szopinski: Absolut keine.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. – Dann eine Frage, ob Sie gewusst haben, dass es eine anonyme Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bezüglich der Besetzung von Frau R. P. (BVT) gab.

Gerold Szopinski: Habe ich absolut nichts gewusst, nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Nichts gewusst.

Dann würde ich gerne das Dokument 8086, die Seite 52, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Protokoll dieses Untersuchungsausschusses. Da hat Frau Kollegin Krisper Mag. Peter Gridling eben zur Frau R. P. (BVT) befragt, und Herr Mag. Peter Gridling hat hier ausgeführt, dass Frau R. P. (BVT) über Intervention des Kabinetts zum BVT gestoßen ist.

Haben Sie vielleicht Wahrnehmungen, wer diese Intervention des Kabinetts durchgeführt haben könnte, irgendwie, in irgendeiner Art und Weise?

Gerold Szopinski: Also absolut keine, da war ich sicherlich nicht die Ansprechperson.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. – Na ja, ich habe mir nur gedacht, vielleicht hätten Sie uns da ja bei der Aufklärung behilflich sein können, aber okay, gut.

Vielleicht können Sie uns ja noch kurz beschreiben, wie Ihre Zusammenarbeit mit Herrn A. M. (BVT) aussieht? Oder gibt es überhaupt Zusammenarbeit – Abteilungsleiter im BVT?

Gerold Szopinski: Also wenn, dann findet diese sehr selten statt und inhaltlich betrifft sie eher nur informative Fragen, jetzt aber nicht im Sinne von Entscheidungsangelegenheiten; also da bin ich nicht involviert.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm. – Wie oft ist selten? (Auskunftsperson Szopinski: Vielleicht - -!) Circa!

Gerold Szopinski: Einmal in zwei Monaten, einmal in drei Monaten.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Und das sind dann informelle Gespräche, E-Mail-Kontakte oder Telefonate?

Gerold Szopinski: Können auch nur Anfragen sein, zumal er, sagen wir, Personelles ohne Entscheidungsbefugnisse dienstrechtlicher Natur überhat, das sind banale Dinge wegen eines Urlaubs, Urlaubsansprüchen, also das sind jetzt dann aber nicht für den Ausschuss oder Personalmaßnahmen relevante Inhalte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. – Also eher Organisatorisches?

Gerold Szopinski: Ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wissen Sie oder haben Sie Wahrnehmungen, ob es generell irgendwann eine Mitsprache von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BVT bei irgendeiner Postenbesetzung in irgendeiner Art und Weise gegeben hat? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Gerold Szopinski: Keine.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Keine Wahrnehmungen.

Gut, dann noch ganz kurz: Auch Ex-BVT-Direktor Polli war schon bei uns im Untersuchungsausschuss, hat die Personalfluktuation im BVT angesprochen und gesagt, dass eine Organisation wie das BVT, das in Bereichen arbeitet, die sehr sensibel sind, nur einen gewissen Prozentsatz an neuen Kräften verträgt, wenn diese Leute nicht als solche ausgebildet sind. Haben Sie zu solchen Aussagen Wahrnehmungen?

Gerold Szopinski: Auch hier: absolut keine.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Keine Wahrnehmung.

Haben Sie das „ZIB 2“-Interview zufällig gesehen?

Gerold Szopinski: Habe ich auch nicht gesehen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Auch nicht gesehen, okay. (Erheitert:) Ich sehe schon - -

Dann noch eine abschließende Frage: Dokument 8694, Seite 24. Frau Fischer, die auch schon bei uns im Untersuchungsausschuss war, hat gesagt – ich zitiere –: „Das ganze BMI ist seit der Übernahme durch die ÖVP nur eine ausgelagerte Organisation des ÖVP-Klubs gewesen.“ – Ungefähr im ersten Drittel der Seite.

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Gerold Szopinski: Auch dazu nicht. Ich bin, wie gesagt, seit nicht ganz 32 Jahren im Personalbüro tätig, also im gesamten Bereich, ich habe fast jede Fraktion schon durch. – Es ist nichts, sagen wir, was sich hier jetzt verändert hätte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay, gut. – Danke schön.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wie viel Zeit haben wir noch?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 17 Sekunden.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay, dann in der nächsten Runde. – Danke.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe keinen Bedarf an weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Amtsdirektor, Sie haben noch das Dokument 8228 vor sich, die Zeugeneinvernahme von Margit Scheiblhofer, bei der Sie als

Vertrauensperson dabei waren. Da ging es darum, dass Abteilungsleiter Kloibmüller in einem schriftlichen Vermerk die Anrechnung der Zeit, die Herr B. P. (BVT) im Parlament gearbeitet hat, beim Vorrückungsstichtag vorgeschlagen oder angegeben hat. Und da steht eben: „Der Schriftzug von ,Parlament zur Gänze‘ trägt die Handschrift des Mag. Kloibmüller [...]“

Weil Sie jetzt gesagt haben, dass Sie auch für solche Anrechnungen inhaltlich zuständig sind, wollte ich Sie nach Ihrer inhaltlichen Meinung fragen, wie sehr die Arbeit im Parlament jemanden für die Arbeit im Verfassungsschutz, nämlich insbesondere zu 100 Prozent, vorbereitet und daher eine völlige Anrechnung, eine hundertprozentige gerechtfertigt erscheint?

Gerold Szopinski: Ich kenne die Aufgabenbeschreibung jetzt nicht. Also auch damals ist schon hervorgegangen - - Also man kann es nicht mehr richtig nachvollziehen, und ich kann es auch heute nicht nachvollziehen, was der Tätigkeitsbereich im Parlament beinhaltet hat. Ich weiß es nicht. Ich kann hier jetzt keine Angaben inhaltlicher Natur abgeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann habe ich noch eine Frage: Können Sie uns bitte erklären, was eine Aufnahmekommission genau ist, was sie macht und wer darin sitzt?

Gerold Szopinski: Auch da ist ein Dienstgebervertreter anwesend und entsprechend dem Ergebnis der Personalvertretungswahl stellen auch die Fraktionen Mitglieder der Aufnahmekommission.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie viele Personen?

Gerold Szopinski: Das sind vier Personen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was genau ist ihre Aufgabe?

Gerold Szopinski: Na ja, die Aufgabe ist die Einhaltung - - ob hier allfällige Verletzungen des Aufnahmeverfahrens vorliegen, ob der Verwendungserfolg die Maßnahme, die die Dienstbehörde vielleicht durchführen möchte, doch nicht rechtfertigt. Wenn also der Bericht zweifelhaft ist und wir aber trotzdem zum Beispiel sagen, er wird auf unbestimmte Zeit verlängert, dann könnte vielleicht die Aufnahmekommission durchaus auch zum Schluss kommen, dass der Verwendungserfolg aber nicht dafür sprechen würde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wir haben vorhin erarbeitet, dass es früher gängige Praxis, durchaus üblich war, dass man, wenn ein Verwaltungspraktikum zu Ende gegangen ist, eine befristete Karenzvertretung bekommen und danach durchaus gute Chancen auf eine unbefristete Planstelle gehabt hat. Ist das richtig, können Sie das so bestätigen? – Früher!

Gerold Szopinski: Ja, schon beim Bund zu sein, wird sicherlich eine gute Gelegenheit, Möglichkeit bieten, bei der dann eine Übernahme erfolgt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mhm. – Und wann hat sich diese Praxis geändert?

Gerold Szopinski: Die Rechtsansicht hat sich verstärkt, dass diese Praxis doch durch Interessentensuchen abzulösen ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mhm. Das finde ich durchaus richtig.

Wann war das?

Gerold Szopinski: Vielleicht vor zwei Jahren, oder so.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vor zwei Jahren. Anfang 2016? Ende 2016? Oder 2017? Ach so, zwei Jahre ist 2017.

Gerold Szopinski: Vielleicht so in etwa, ja, 2017.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Anfang oder Ende 2017? Ungefähr!

Gerold Szopinski: Gefühlt sind es vielleicht zwei Jahre, aber jetzt eine Jahreszahl zu wissen, das fällt mir schwer.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Die Praxis hat sich nicht erst mit dem Regierungswechsel geändert, sondern das war vorher?

Gerold Szopinski: Nein, überhaupt nicht! Das war vorher, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Können Sie mir beschreiben, warum dieser Wechsel oder diese Änderung der Rechtsansicht erfolgt ist, dass man also vielleicht doch eine Interessentensuche durchführen sollte?

Gerold Szopinski: Die Planstellenbesetzungsverordnung, oder ich weiß es nicht. Es ist, sagen wir, dann durch die Vorgesetzten die Vorgabe gekommen: Das ist nicht mehr so durchzuführen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Jetzt sind Sie 32 Jahre da tätig und haben sicherlich auch viel Erfahrung. Aus Ihrer persönlichen Einstellung oder aus Ihrer persönlichen Erfahrung heraus: Warum hat sich diese neue Rechtsansicht durchgesetzt?

Gerold Szopinski: Offensichtlich hat man die Planstellenbesetzungsverordnung jetzt vielleicht anders interpretiert.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Jetzt steht gemeinsam - - In diesem Untersuchungsausschuss ist einer der Vorwürfe, dass manche Posten politisch motiviert besetzt wurden. Könnten Sie sich vorstellen, dass man bei politisch motivierten Besetzungen früher diesen Weg vom Verwaltungspraktikum über die befristete Stelle zur unbefristeten Planstelle wählen hat können, ohne jemals eine Ausschreibung oder Interessentensuche zu machen? Könnten Sie sich so etwas rein hypothetisch vorstellen, und dass das vielleicht einer der Gründe war, warum man das geändert hat?

Gerold Szopinski: Ich habe sie, glaube ich, nicht so richtig verstanden, die Frage.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Im Untersuchungsausschuss versuchen wir die Frage zu klären, ob es eine politische Einflussnahme bei bestimmten Postenbesetzungen gegeben hat. Nun hat es die Praxis gegeben, bei der man vom Verwaltungspraktikum zur befristeten Karenzstelle und dann zur unbefristeten Planstelle gekommen ist.

Die Frage ist nun, ob Sie der Meinung sind, dass sich diese Praxis vor zwei Jahren geändert hat, weil man zur Ansicht gelangt ist, dass bei der bisher gängigen Praxis politische Einflussnahme möglich gewesen wäre.

Gerold Szopinski: Da habe ich keine Wahrnehmung – also zu Beeinflussungen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Rein hypothetisch: Glauben Sie, dass diese Änderung der Praxis darauf zurückzuführen ist, dass man verhindern wollte, dass es politische – hypothetisch politische – Einflussnahmen geben könnte?

Gerold Szopinski: Mir würde jetzt einmal der Grund dafür - - würde mir jetzt keiner einfallen, also der jetzt hier dafür sprechen würde. Also das war sicherlich eine rechtliche Deutung, dass wir das jetzt anders durchzuführen haben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist das Verfahren aus Ihrer Sicht derzeit unabhängiger oder besser, um besser qualifizierte Personen zu finden – basierend auf Ihrer Erfahrung?

Gerold Szopinski: Dadurch, dass ich ja nicht beurteilen kann, sagen wir, ob jetzt eine Person, die wir übernommen haben, einer politischen Partei zugeordnet ist, kann ich nicht beurteilen, ob das für mich jetzt objektiver ist. Ist die Person ohne Mascherl dann aufzunehmen und was im Hintergrund jetzt vielleicht an Zuordnung existiert: Das entzieht sich dann wirklich meiner Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich wiederhole vielleicht noch einmal die Frage. Wenn Sie die beiden Systeme vergleichen: Welches von diesen ist für Sie unabhängiger oder besser, um qualifiziertere Leute anzuziehen?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in dieser Runde, Frau Abgeordnete.

Gerold Szopinski: Für mich, also rein jetzt, sagen wir, zur - -, sind diese Karenzvertretungen sicherlich ein probates Mittel – um hier Zeit zu haben und um zu schauen, ob die Person geeignet ist oder nicht. Es ist aber alles langwieriger.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Kloibmüller war Referatsleiter - - (Auskunftsperson Szopinski: Ab- -!) – oder Abteilungsleiter, Entschuldigung.

Gerold Szopinski: Abteilungsleiter, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und ist dann ins Kabinett gewechselt. Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen dazu, dass Herr Kloibmüller öfter mit Ihren Vorgesetzten zu tun hatte?

Gerold Szopinski: Also sicher hat in den dienstlichen Aufgaben ein Vorgesetzter, der Personalchef sicherlich auch mit dem Kabinett zu kommunizieren. Ich würde jetzt nichts Ungewöhnliches dabei finden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Abgeordnete Mag. Jachs, haben Sie noch Fragen? (Abg. Jachs: Nein!) – Herr Abgeordneter Androsch, bitte.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Noch einmal eine Verständnisfrage zu diesem Thema Übernahme von VerwaltungspraktikantInnen auf Planstellen, zum Fall von Frau Dr. R. P. (BVT): Sie war bis zum 31. August 2016 Verwaltungspraktikantin. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird, bevor eine Planstelle besetzt wird, eine Interessentensuche durchgeführt, oder sie wird dann auch direkt mit Verwaltungspraktikanten besetzt.

Gerold Szopinski: Das wird offensichtlich noch in diesen Zeitraum hineinfallen, also wo hier die gängige Praxis war, dass wir nach einem Verwaltungspraktikum Karenzvertretungen abgeschlossen haben – und das auch im Sinne des abgekürzten Aufnahmeverfahrens nach Ausschreibungsgesetz: Also es kann von einer Ausschreibung abgesehen werden, wenn wir dann eine Karenzvertretung durchführen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt im Fall - -

Gerold Szopinski: Aber das Dienstverhältnis muss halt auf längstens acht Monate befristet werden, und mit der Überprüfung im Dienstverhältnis kann dann das Dienstverhältnis darüber hinaus verlängert werden. Also ich glaube, man kann – muss – in etwa fünf Monate zuwarten, bis wir das Verfahren nach den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes einleiten können. Dann wird ein Vorgesetzter mit dem Verwendungserfolg zu befassen sein, der hier eine Stellungnahme abzugeben hat. Wenn das positiv ist, wird das der Aufnahmekommission vorgelegt, und die hat dann zu schauen, ob das seinen Bestimmungen nach rechtens war und ob der Verwendungserfolg das rechtfertigt – diese Maßnahme, die wir setzen wollen, beabsichtigen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, das war im Falle von Frau R. P. (BVT) befristet?

Gerold Szopinski: Das war als Karenzvertretung befristet. In der Regel war es immer so bei - -, also nach acht Monaten, wobei nach fünf Monaten dann schon der Verwendungserfolg eingeleitet wird. Und wenn der vorliegt, dann wird jetzt nicht – oder ist es auch eine gängige Praxis – zugewartet, also die acht Monate – also wenn dann eine Planstelle vorhanden war, dass man das noch bis dahin ausschöpft. Man hat dann halt – sofern eine Planstelle zur Verfügung stand – durchaus schon eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit durchgeführt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wer hat Sie darüber informiert, dass Frau R. P. (BVT) die Planstelle bekommt und wann war das?

Gerold Szopinski: Also die zeitlichen Abfolgen: Da tue ich mir echt schwer, jetzt konkret zu werden. Ich kann aus der üblichen Praxis - - Es wird halt dann nur hinterfragt, ob - - Es wird geschaut, ob eine Planstelle vorhanden ist, ganz allgemein gesprochen. Wenn festgestellt wird, es gibt eine Planstelle, dann wird dieser Verwendungserfolg auch eingeleitet, weil wenn eine Planstelle nicht vorhanden wäre, hätte dieses - - Also es wird mit Sicherheit eine Aussage gegeben haben, dass wir die Planstelle haben und wir dann das Verfahren einleiten können.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wer das war, wissen Sie nicht mehr?

Gerold Szopinski: Keine Ahnung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter Jenewein? – Keine Fragen. Frau Abgeordnete Dr. Krisper? – Nicht im Raum, keine Fragen. Frau Abgeordnete Dr. Zadić? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich habe noch eine kurze Frage: M. F. (BVT) ist Ihnen ein Begriff?

Gerold Szopinski: Als Name, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie mit seinem Akt zu tun gehabt oder eher nicht?

Gerold Szopinski: Ich bilde mir ein – also wahrscheinlich im Zuge der Dienstzuteilung –, dass ich diese Dienstzuteilung in Bearbeitung gehabt habe.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Welche Dienstzuteilung meinen Sie?

Gerold Szopinski: Ich bilde mir ein, dass er Angehöriger der Landesverteidigung war, und wenn dem so ist, wird festgestellt, es ist eine Person aus einem Fremdressort zuzuweisen. Das ist dann in Form der Dienstzuteilung. Hier wird an das abgebende Ressort die Bitte gestellt, eine Dienstzuteilung zu verfügen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wann war das?

Gerold Szopinski: Vor einem Jahr – ich weiß nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wissen Sie, ob es bei der Zuteilung eine Interessentensuche gab?

Gerold Szopinski: Weiß ich jetzt nicht, nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Können Sie sich vorstellen, dass es keine Interessentensuche gab? (Die Auskunftsperson zuckt die Achseln.) – Aber das würde grundsätzlich nicht über Ihren Tisch gehen, oder?

Gerold Szopinski: Würde nicht über mich gehen, nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Von wem kam die Anfrage, dass Herr M. F. (BVT) am BVT zugeteilt werden soll?

Gerold Szopinski: Wüsste ich jetzt nicht, aber ich vermute einmal, der Fachbereich, sprich das BVT, wird hier den Vorschlag gegeben haben, dass dieser Mitarbeiter zu beantragen ist – nehme ich an. Ich weiß es jetzt aber im Grunde nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wissen Sie, wer das aus dem Fachbereich, aus der Abteilung war?

Gerold Szopinski: Also gängige Praxis war, dass das hier sozusagen zentral, sagen wir, über den Leiter, also dann A. M. (BVT), eingebracht wurde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, L.L.M. (JETZT): Können Sie sich erinnern, was die Begründung war, warum man ausgerechnet Herrn M. F. (BVT) braucht?

Gerold Szopinski: Entzieht sich meiner Kenntnis. Also ich nehme an, er ist irgendwie ein Nachrichtendienst- - oder - -, ich weiß es nicht. Also irgendein Spezialist wird er schon sein.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 10 Sekunden noch, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, L.L.M. (JETZT): Wenn gegen jemanden ein Disziplinarverfahren geführt wird, findet das Berücksichtigung, wenn es um Zuteilungen geht – auch wenn das Disziplinarverfahren von einem anderen Ressort geführt wird?

Gerold Szopinski: Also die Entscheidung würde ich jetzt nicht fällen, also - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, L.L.M. (JETZT): Würden Sie recherchieren, ob es ein Disziplinarverfahren gibt, oder wird Ihnen das mitgeteilt?

Gerold Szopinski: Was würde ich?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, L.L.M. (JETZT): Recherchieren. Oder würden Sie anfragen, ob es ein Disziplinarverfahren gibt? Steht so etwas im Akt, im Personalakt vielleicht?

Gerold Szopinski: Es wird hier nur die Person namhaft gemacht, die für eine Dienstzuteilung beantragt wird. Ob hier ein Verfahren anhängig wäre, wird jetzt - - von meiner Seite erfolgt hier keine Prüfung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, L.L.M. (JETZT): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 1 Sekunde, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, L.L.M. (JETZT): Danke.

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Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte. (Verfahrensrichter Strauss verneint dies.) – Danke, Herr Verfahrensrichter.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen, Herr Szopinski. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben versucht, den Beginn der nächsten Befragung auf 16 Uhr vorzuverlegen, es ist aber nicht ganz gelungen. Ich unterbreche daher die Sitzung bis 16.15 Uhr.