200/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson A. M. (BVT) in der 28. Sitzung vom 20. Februar 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson A. M. (BVT) nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 



 


 

 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

28. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 20. Februar 2019

Gesamtdauer der 28. Sitzung

9.02 Uhr – 12.55 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Mag. A. M. (BVT)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson. Ich habe hier Datenblätter von Ihnen und von der Vertrauensperson erhalten. Stimmt das, was da draufsteht? (Die Auskunftsperson und die Vertrauensperson bejahen dies.)  Danke schön.

Herr Mag. A. M. (BVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 6 – Organisation – und 7 – Auswirkungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson oder der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich nehme gleich auch die Belehrung der Vertrauensperson vor: Gemäß § 46 Abs. 2 Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage der Auskunftsperson zu belehren. Eine vorsätzlich falsche Aussage der Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Gemäß § 293 Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 StGB ist auch die Fälschung eines Beweismittels beziehungsweise der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels durch die Auskunftsperson mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, gerichtlich strafbar.

Für sämtliche der genannten Straftatbestände gilt, dass nicht nur die unmittelbare Tat durch die Auskunftsperson, sondern auch jede Bestimmung sowie jeder Beitrag dazu durch die Vertrauensperson gerichtlich strafbar ist.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Mag. A. M. (BVT), als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson A. M. (BVT): Nein!)

Ich ersuche den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

In welcher Funktion und Abteilung sind Sie derzeit im BVT tätig?

Mag. A. M. (BVT): Ich bin Leiter der Abteilung 1 im BVT, zuständig für Administration und Dienstleistungen. Konkret ist die Abteilung als Schnittstelle für die Personalabteilung im BMI zuständig für Mitwirkung, Unterstützung in Personalangelegenheiten.

Wir sind zuständig für die grundsätzlichen Rechtsangelegenheiten, für die grundsätzlichen Datenschutzangelegenheiten, Datenschutzbeauskunftungen, sonstige Beauskunftungen an Privatpersonen. Wir sind zuständig für die Aus- und Fortbildung im BVT, teilweise auch der LVT – in Zusammenarbeit mit der Siak. Wir sind zuständig für Wirtschafts- und Budgetangelegenheiten, wobei wir auch in den Wirtschafts- und Budgetangelegenheiten nur den Fachabteilungen des BMI zuarbeiten, also keine eigenen Zuständigkeiten haben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer ist Ihnen derzeit direkt vorgesetzt?

Mag. A. M. (BVT): Direkt vorgesetzt ist mir der Herr Direktor des BVT und in Vertretung sein Stellvertreter.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Soweit dem Ausschuss bekannt ist, gibt es eine Personalabteilung im BMI und eine im BVT. Das haben Sie auch schon erwähnt. Inwiefern erfolgt - -

Mag. A. M. (BVT): Entschuldigung! Es gibt keine Personalabteilung im BVT. Es gibt eine Personalabteilung im BMI, und es gibt eine Abteilung 1, die eine Personalistin hat, die in den Personalangelegenheiten der Personalabteilung des BMI und in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des BVT mitwirkt und unterstützt.

Es wird zwar immer wieder behauptet, es gibt eine Personalabteilung im BVT – die gibt es dezidiert nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ihre Abteilung ist das nicht, also das kann man nicht unter Personalabteilung subsummieren?

Mag. A. M. (BVT): Es gibt auch keinen Personalchef in der Abteilung 1, sondern es gibt einen Personal- - Jeder Leiter einer Abteilung im BVT ist sein eigener Personalchef. Ich bin mein Personalchef für die Abteilung 1. Es stimmt aber schon, faktisch habe ich sehr viel mit Personalangelegenheiten zu tun; aber die faktischen und die rechtlichen Unterschiede sollte man sehen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, natürlich.

Inwiefern sind Sie mit Personalentscheidungen im BVT betraut?

Mag. A. M. (BVT): Personalentscheidungen im BVT gibt es überhaupt nicht. Das heißt, die Entscheidungen fallen in der Personalabteilung des BMI. Im BVT fallen Vorentscheidungen. Vorentscheidungen sind wichtig. Die Personalabteilung folgt oft den Vorentscheidungen des BVT, fast immer. Die Personalauswahl wird also im BVT vorbereitet. Meine Abteilung ist dafür zuständig, das zu koordinieren, die Stellungnahmen einzuholen und die Stellungnahmen im Dienstweg über den Personalkoordinator der Generaldirektion an die Abteilung I/1, die Personalabteilung des BMI, weiterzuleiten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ist es Ihnen möglich, direkt Einfluss auf Personalentscheidungen zu nehmen?

Mag. A. M. (BVT): Auf die Personalauswahl der Bediensteten meiner eigenen Abteilung ja, weil da wähl- - Da mache ich den Vorschlag, wer der Bestgeeignete gemäß § 4 Abs. 3 BDG ist. Die anderen Abteilungen treffen aber ihre eigenen Entscheidungen, wer der Bestgeeignete ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Erklären Sie bitte dem Ausschuss, wie eine Postenbesetzung im BVT erfolgt beziehungsweise abläuft!

Mag. A. M. (BVT): Ja. Wenn wir - - Also man muss unterscheiden: Es gibt Führungspositionen ab A 1/5 aufwärts, E 1/9 aufwärts. Da ist eine Ausschreibung in der „Wiener Zeitung“ erforderlich, für diese Funktionen macht das BVT gar nichts. Das heißt, wir geben die Arbeitsplatzbeschreibung an die Personalabteilung des BMI weiter, alles Weitere erfolgt von dort.

Für alle anderen Funktionen – also nicht für alle anderen, aber für die meisten anderen Funktionen – hole ich, wenn es freie Planstellen gibt, vorher eine Zustimmung der Personalabteilung ein, ob eine Interessentensuche durchgeführt werden darf oder nicht. Dort wird eben geprüft, ob Planstellen ausreichend vorhanden sind und so weiter. Wenn wir dann das Okay für den Antrag auf eine Interessentensuche kriegen, stellen wir diesen Antrag, leiten diesen Antrag wieder über die Personalkoordination der Generaldirektion an die Abteilung I/1 weiter und die Abteilung I/1 führt dann die Interessentensuche durch. Die Bewerber bewerben sich dann innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen.

In der Abteilung 1, also in meiner Abteilung: Wir sammeln die Bewerbungsunterlagen und befassen dann die Fachabteilungen im BVT mit dem Ersuchen, gemäß § 4 Abs. 3 BDG Stellung zu nehmen, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern der oder die Bestgeeignete ist. Wir kriegen dann diese Stellungnahmen zurück in die Abteilung 1. Ich mache eine Formalkontrolle: Passt das so im Großen und Ganzen, was da geschrieben wird? Ist zum Beispiel zu allen Bewerbern und Bewerberinnen eine Stellungnahme abgegeben worden oder vielleicht nicht?

Wenn diese grundsätzlichen, formalen Dinge vorhanden sind, dann erstellen wir einen Akt und leiten diesen Akt mit dem Vorschlag für eine Betrauung, der vom Leiter der zuständigen Abteilung kommt, im Dienstweg an die Abteilung I/1 weiter. Dort wird dann geprüft, ob jetzt, zu dem Zeitpunkt auch wirklich eine freie Planstelle vorhanden ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Betrauung vorliegen. Was die noch weiter prüfen, weiß ich nicht. Letztlich kommt dann aber von der Personalabteilung des BMI die Verfügung mit der Betrauung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke.

Werden alle offenen Planstellen grundsätzlich ausgeschrieben, müssen alle ausgeschrieben werden? Und wenn nein, welche nicht?

Mag. A. M. (BVT): Da gibt es unterschiedlichste Variationen. Die meisten der freien Planstellen – sofern wir die Genehmigung kriegen – werden mit Interessentensuche ausgeschrieben. Für viele kriegen wir sie nicht, weil da einfach überprüft wird: Ist jetzt wirklich ein dringender Bedarf für die Besetzung dieser Planstelle gegeben?

Dann gibt es die Regelung der Personalabteilung, dass Planstellen in der unteren Hierarchie, also E 2b und A 3, nicht ausgeschrieben werden, sondern dass sie auf andere Weise besetzt werden – Bedienstete machen Initiativbewerbungen oder wie immer; aber auf andere Weise, die werden also nicht mit Interessentensuche ausgeschrieben.

Die Usancen der Abteilung I/1 in anderen Fällen verändern sich auch von Zeit zu Zeit, von Jahr zu Jahr, und so gab es Zeiten, wo zum Beispiel Verwaltungspraktikanten ohne vorausgelagerte I-Suche auf freie Planstellen übernommen wurden. Inzwischen hat sich das geändert, das heißt, wenn Verwaltungspraktikanten übernommen werden sollen, ist eine vorgelagerte Interessentensuche an der Jobbörse des Bundes erforderlich, ob es einen anderen Bundesbediensteten gibt, der geeignet ist. Falls alle ungeeignet sind oder sich keiner bewirbt, wird der Verwaltungspraktikant oder die Verwaltungspraktikantin übernommen.

Es gab auch jahrelang – und bis jetzt eigentlich und auch schon früher – die Usance in der Personalabteilung, dass dienstzugeteilte Bedienstete anderer Ressorts ohne Interessentensuche übernommen werden. Ich habe da auch immer wieder nachgefragt, wie das in dem konkreten Fall ausschaut. Wenn von der Abteilung I/1 die Zustimmung dazu kommt, dass eine Übernahme erfolgt, dann stellen wir den Antrag, weil es ja die wesentlich einfachere Variante ist, einen Bediensteten zu übernehmen, statt ein langes Verfahren mit einer Interessentensuche durchzuführen. Die Entscheidung dazu liegt bei der Personalabteilung des Bundesministeriums für Inneres.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann gibt es ein Hearing und wer entscheidet darüber, dass es eines gibt?

Mag. A. M. (BVT): Eine grundsätzliche Vorschrift für ein Hearing gibt es im BVT nicht. Ich habe es schon vorher gesagt: Die Leiter der BVT-Fachabteilungen – und auch ich, wenn es meine Abteilung ist, wenn ich einen neuen Bediensteten kriege – entscheiden für sich, was sie als notwendig erachten, um festzustellen, wer der oder die Bestgeeignete gemäß § 4 Abs. 3 BDG ist. Ein Hearing findet relativ selten statt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer darf sich in die Entscheidungsfindung bei der Postenbesetzung wann einbringen?

Mag. A. M. (BVT): Ich habe den Ablauf vorher ja schon geschildert. Das Ersuchen um Feststellung, um eine Beschreibung, wer der oder die Bestgeeignete ist, geht von uns an die Fachabteilung im BVT. Der Leiter der Abteilung – er müsste es nicht selbst machen, er könnte es auch an den Referatsleiter delegieren – entscheidet dann, wer der oder die Bestgeeignete ist. Wer sich an den Abteilungsleiter oder den Referatsleiter oder wen immer wendet, zu welchen Zeitpunkten und so weiter: Das bleibt jedem überlassen, wenn er glaubt, er kann etwas zur Feststellung der Besteignung beitragen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer hat das letzte Wort bei einer Postenbesetzung?

Mag. A. M. (BVT): Die Letztentscheidung liegt in der Sektion I des BMI.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja. Die weiteren Fragen haben Sie mir schon beantwortet.

Welche Rolle kommt dem Kabinett des BMI zu?

Mag. A. M. (BVT): Das Kabinett - - Dazu kann ich Ihnen schwer etwas sagen. Ich habe[1] keine Kontakte mit dem Kabinett und habe auch in den vergangenen Jahren sehr, sehr wenige gehabt. Ob es und inwieweit es Kontakte der Sektion I oder der Abteilung I/1 mit dem Kabinett gibt, weiß ich nicht; dazu kann ich nichts sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was können Sie mir konkret zur Postenbesetzung R. P. (BVT) sagen oder erzählen?

Mag. A. M. (BVT): Da kann ich Ihnen viel sagen. (Verfahrensrichter Strauss  erheitert –: Gut, bitte! – Heiterkeit der Auskunftsperson.) Von meinem Wesen her, werden Sie noch merken, gebe ich gerne verlässliche Auskünfte statt schnelle Auskünfte. Ich hoffe, dass alles stimmt, was ich Ihnen sage. (Abg. Pilz: Das hoffe ich auch! – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. Verfahrensrichter Strauss: Na bitte, ich - -!) Ich habe meine Vertrauensperson dazu mitgenommen, dass sie mich schubst, wenn ich einen Namen nenne, oder wenn die Gefahr besteht, dass ich einen Namen nenne. Bitte im Protokoll diesen Namen wegzustreichen und nur P. zu schreiben, und ich werde auch nur P. sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das passiert so, das ist Usus bei uns. Aber hier im Ausschuss bei der Befragung nennen wir alle Klarnamen. Was aber hinausdringt – zumindest hinausdringen sollte –, das ist - -

Mag. A. M. (BVT): Ich sage keinen Klarnamen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, da handelt es sich um ein Missverständnis. Ich bitte, die Auskunftsperson darauf hinzuweisen, dass wir hier im Ausschuss sehr wohl, soweit das rechtlich gedeckt ist – der Herr Verfahrensrichter hat ja belehrt –, die vollen Namen nennen. Es ist dann eine medienrechtliche Angelegenheit, über die bereits eine Belehrung stattgefunden hat, was davon veröffentlicht wird. Wir aber brauchen diese Namen, um weiter befragen zu können.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, so ist es. Hier können Sie also ohne Weiteres – und sollen Sie, und müssen Sie – Namen sagen, wenn Sie über Leute sprechen. Es gibt ja zum Beispiel mehrere P.

Mag. A. M. (BVT): Ich habe gestern im „standard.at“-Liveticker nachgelesen. (Abg. Krainer: Ja!) Ich möchte nicht, dass da BVT-Namen aufscheinen, und wenn ich die Namen - - Ich nenne keine Klarnamen. Da müssen wir in eine vertrauliche Sitzung gehen, das tut mir leid. (Abg. Pilz: Das geht nicht!) Ich kann Funktionen nennen, ich kann Dr. P., Dr. R. P. (BVT), kann das alles sagen, aber ich werde keinen Klarnamen nennen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Mag. A. M. (BVT), Frau R. P. (BVT) war hier in medienöffentlicher Sitzung bereits mehrfach als Auskunftsperson geladen. Es ist auch bisher der Name nicht als Klarname veröffentlicht worden. Der Name von Frau Dr. R. P. (BVT) ist hier in diesem Ausschuss wahrscheinlich schon tausendfach gefallen. Sie können also den Klarnamen verwenden, wir gehen dafür sicher nicht in eine vertrauliche Sitzung.

Mag. A. M. (BVT): Sie wissen, wen ich meine, wenn ich jetzt spreche. (Abg. Krainer: Nein, wir wollen ihn hören! – Abg. Krisper: Na, bitte! – Abg. Pilz: So geht das nicht!) Die Sicherheit der BVT-Bediensteten ist etwas enorm Wichtiges. (Abg. Krainer: Ja, das ist unsere Aufgabe! – Abg. Pilz: Es ist nicht Ihre Aufgabe!) Dafür gibt es die vertrauliche Sitzung, wenn Sie die Namen hören wollen. (Abg. Krainer: Das entscheiden wir und nicht Sie! – Zwischenruf des Abg. Pilz.) Bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es tut mir leid, Herr Abteilungsleiter, Sie haben wirklich die Namen zu nennen! Wir haben zwei P.s, wir haben zwei F.s – Freiseisen, Fasching, B. P. (BVT), R. P. (BVT) –, das geht so nicht. Wir brauchen die vollen Namen. Wir sind bisher damit gut gefahren. – Und selbst wenn nicht: Es besteht die Verpflichtung, die Namen zu nennen. – Vielen Dank.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben ja im Ausschuss die grundsätzliche Vereinbarung, dass die Klarnamen der Mitarbeiter des BVT nach außen ausdrücklich nicht genannt werden – eben aus Sicherheitsgründen, um sie zu schützen. Es ist aber auch klar, dass wir im Ausschuss die vollen Namen nennen. Das ist an sich vereinbart und daher ist es, glaube ich, auch nicht notwendig, in eine vertrauliche Sitzung zu gehen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, so ist es. Diese Diskussion ist also bitte klar in die Richtung zu entscheiden, dass hier im Ausschuss die Auskunftsperson die Klarnamen nennt. – Ich ersuche noch einmal die Medienvertreter, da mit dem Mediengesetz entsprechend umzugehen und die Klarnamen nicht hinauszuposaunen, das ist nicht richtig, aber die medienrechtliche Verantwortung trifft die Medienvertreter. Im Ausschuss brauchen wir die Klarnamen.

Meine Befragungszeit ist damit fast schon erschöpft, eigentlich schon überzogen.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Das rechne ich nicht auf die Befragungszeit an.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke, dass Sie mir das nicht anrechnen.

Bitte beantworten Sie mir also jetzt die Frage, die ich Ihnen gestellt habe.

Mag. A. M. (BVT): Okay. Ich stelle ausdrücklich fest – und ich möchte das auch im Protokoll haben –, dass ich für die Sicherheit der Bediensteten des BVT keine Verantwortung übernehme, wenn da irgendetwas in die Medien kommt und irgendein Bediensteter Schaden erleidet. Das möchte ich auch im Protokoll drinnen haben. (Abg. Krainer: Alles, was Sie sagen, ist im Protokoll!) – Okay, passt, danke schön. Gut.

Frau Mag. R. P. (BVT) ist am 1. September 2015 dem BVT zu einem Verwaltungspraktikum zugewiesen worden – der Abteilung 4. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Gleichzeitig ist Frau Mag. T. H. (BVT) dem BVT als Verwaltungspraktikantin zugewiesen worden – dem ND-Referat – also gleiches Datum, gleiche Situation.

Dann gab es im ND-Referat Bedarf für weiteres Personal – also den Bedarf hat es immer gegeben, das werden Sie aus den Mails und so weiter sehen: ich brauche mehr Personal, ich brauche mehr Personal!; das kommt aber eh aus allen Bereichen –, und da hat es für die Abteilung 2 eine Anforderung gegeben, und wir haben daraufhin Frau Dr. R. P. (BVT) auch dem ND-Referat zugewiesen. Das war zwei Monate später, also mit 1. November 2015 ist sie da zugewiesen worden.

Dann (in den Unterlagen blätternd) waren die beiden Damen dort im Referat tätig. Und das, glaube ich, ist dann etwas Wichtiges, was dann geschehen ist – ich meine jetzt nicht die Spannungen, die es dort gegeben hat –: Am 28. April 2016, also ungefähr nach acht Monaten oder so, sind sowohl Frau Dr. R. P. (BVT) als auch Frau Mag. T. H. (BVT) – gleichzeitig, am gleichen Tag, die Verfügung am gleichen Tag, alles zur gleichen Zeit – durch Verfügung der Abteilung I/1 befristet in ein Dienstverhältnis übernommen worden. Das ist insofern wichtig, weil sich dadurch ja die besoldungsrechtliche Stellung für beide gleichzeitig verbessert hat.

Dann ist kurze Zeit später (in den Unterlagen blätternd), mit Verfügung von der Abteilung I/1 vom 5. August 2016, das befristete Dienstverhältnis von Frau Dr. R. P. (BVT) auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Das Dienstverhältnis von Frau Mag. T. H. (BVT) wurde erst später, nämlich am 20. Dezember 2016, auf unbestimmte Zeit verlängert.

Die unbefristete Verlängerung bei Frau Dr. R. P. (BVT) ist aufgrund einer Anfrage über den Verwendungserfolg der Abteilung I/1 erfolgt, persönlich durch Herrn Szopinski, den Sie gestern hier gehört haben. Zum Verwendungserfolg hat der Referatsleiter ND Dr. B. P. (BVT) Stellung genommen, und hat geschrieben (aus den Unterlagen vorlesend):

Die Bedienstete Dr. R. P. (BVT) hat den Verwendungserfolg in allen oben angegebenen Punkten aufgewiesen. Dr. R. P. (BVT) hat sich innerhalb kürzester Zeit in die ihr zugewiesenen fachlichen Tätigkeiten eingearbeitet und leistet durch ihre Kenntnisse einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung der Operativziele des Fachreferats. Es wird daher vorgeschlagen, das Dienstverhältnis zu verlängern. 15. Juni 2016, Mag. B. P. (BVT), Referatsleiter. – Zitatende.

Damit müsste eigentlich alles klar sein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Meine Fragezeit ist erschöpft. Falls ich nach den großen Runden noch etwas fragen muss, werde ich mich am Ende nochmals melden. – Danke.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der vereinbarten Redeordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Jennewein das Wort.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr A. M. (BVT)! Ich möchte gleich da anschließen, wo der Verfahrensrichter geendet hat. Was mich besonders interessiert, ist weniger der konkrete Fall an sich – den haben Sie ja gerade dargelegt –, sondern mich würde die gängige Praxis im BVT interessieren. Da können Sie vielleicht ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Was uns oder mir auffällt, wenn man sich die Aktenlage so zu Gemüte führt, ist, dass man relativ oft mitbekommt, dass gerade im BVT – und das ist ja doch durchaus ein eher sensibler Bereich – Verwaltungspraktikanten eingesetzt werden und diese Verwaltungspraktikanten in weiterer Folge einen Planposten bekommen.

Wenn das ein- oder zweimal passiert, dann soll das so sein. Das scheint jedoch da in schöner Regelmäßigkeit der Fall zu sein, und so stelle ich mir natürlich die Frage, welche Vorteile das bringt, sowohl fürs Bundesamt als auch für die Verwaltungspraktikanten. Sind das Fragen der Ausschreibung, sind das Fragen von Hearings, die nicht stattfinden, oder versucht man ganz einfach – um es salopp zu formulieren –, es so zu machen, dass man sagt: Na, wenn man einmal einen Fuß in der Tür hat, dann ist wahrscheinlich der Oberkörper auch bald drinnen? Das heißt, wenn jemand schon als Verwaltungspraktikant irgendwo drinnen sitzt, ist es eher wahrscheinlich, dass er danach einen Planposten bekommt, als wenn man das klassische Ausschreibungsszenario wählen würde.

Ich ersuche Sie, uns ein bisschen zu erklären, wie denn die gängige Praxis ist: Gibt es dienstrechtliche Vorteile fürs Bundesamt, für die Behörde, wenn man das über diese Verwaltungspraktikanten macht? Erspart man sich beim Personalauswahlverfahren wesentliche Schritte? Und was bedeutet diese Verwendungsänderung von einem Verwaltungspraktikanten auf einen Planposten dann eigentlich für andere Bewerber, die sich theoretisch über eine Ausschreibung melden? Werden diese dann gleichberechtigt behandelt, oder kann man davon ausgehen, dass es da zu Diskriminierungen kommt?

Wie schätzen Sie das ein? Erzählen Sie uns ein bisschen!

Mag. A. M. (BVT): Ich habe schon zu Beginn gesagt, dass sich das Prozedere betreffend die Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten immer wieder ändert.

Im Moment ist es so, dass wir – daran kann ich mich am leichtesten erinnern, denn ich bin ja täglich - - Also Sie haben eh gesehen, ich habe Ihnen über 2 000 Seiten Mails vorgelegt, ich kann mich nicht an jeden Einzelfall erinnern. Im Moment ist es so, dass wir sehr wenige Verwaltungspraktikanten haben, weil eine Übernahme sehr schwierig ist und das dann sowohl für die Verwaltungspraktikanten als auch für das BVT unangenehm ist, wenn jemand im BVT ein Jahr Ausbildung macht und dann nicht übernommen werden kann. Das ist ein Verlust für das BVT, das ist ein Verlust für den Verwaltungspraktikanten. Daher gibt es sehr wenige.

In der Vergangenheit, den Untersuchungszeitraum betreffend, war die Situation ein bisschen anders. Wir haben Bereiche, wo es schwer ist, Personal zu finden, Leute zu finden – gerade im technischen Bereich, wenn es um Spezialtechniker geht, Cybersecurity und solche Dinge. Die kriegen wir aber auch mit Verwaltungspraktikum sehr schwer. Da gibt es dann andere Möglichkeiten der Personalanstellung, auch Arbeitsleihe ist ein Thema für uns. Bei Arbeitsleihe haben wir eben den Vorteil, dass auch höhere Bezahlung möglich ist und wir daher auch Spezialtechniker kriegen.

Verwaltungspraktikanten kriegen wir zum Beispiel im Übersetzungsbereich. Da gibt es Kandidaten, die sich dafür gewinnen lassen – und da haben wir auch jemanden angestellt – und die können wir zum Beispiel im jetzigen Umfeld, wie es jetzt ausschaut, nicht übernehmen. Also nicht jeder Verwaltungspraktikant wird übernommen, aber in der Vergangenheit sind fast alle übernommen worden, das stimmt schon.

Auch die Bezahlung des Ausbildungsverhältnisses hat sich in den letzten Jahren wesentlich geändert. Früher waren das sehr schlecht bezahlte Bedienstete: Die haben die Hälfte dessen, was ein Fixangestellter bekommen hat, bekommen. Später hat sich das Gesetz geändert und jetzt kriegen sie drei Monate schlecht bezahlt und dann aber wie bei einer Festanstellung.

Die Situation für uns – für das BVT, für mich – ist einfach immer: Wie kann ich bewirken, dass die Fachabteilungen bestmöglich mit Personal versorgt werden – in der Anzahl und in der Qualität? Ich kriege immer wieder Lebensläufe von verschiedensten Personen zugeschickt, selbst Initiativbewerbungen und was immer. Ich schaue mir diese Lebensläufe durch, und wenn da Kenntnisse und Fähigkeiten drinnen sind, die wir brauchen, und wenn es dort auch eine freie Planstelle gibt, dann ist ein Verwaltungspraktikum immer ein Thema, weil diese Person ja im Grunde sofort zur Verfügung steht und eine I-Suche eine sehr langwierige Geschichte ist. – So viel zum Grundsätzlichen; wenn Sie noch Fragen haben, kann ich gerne noch weiter ausführen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich frage Sie das ja vor allem auch deshalb, weil wir alle, die wir die Akten bekommen haben und uns das durchgeschaut haben, wahrscheinlich zu denselben Schlussfolgerungen gekommen sind.

Das geht in die Richtung – ich weiß jetzt natürlich nicht, ob das im BMI systemimmanent ist oder ob das nur im BVT so ist –: Man findet da wahnsinnig viele Kinder von älteren BVT-Mitarbeitern oder von Sektionschefs et cetera, die dann dort arbeiten. Ich möchte dezidiert sagen: Das kann ja auch kein Ausschließungsgrund sein – das möchte ich damit nicht sagen! –, denn nur weil der zufällig mit jemandem verwandt ist, heißt das ja nicht, dass der schlecht ist. Es ist aber halt auffällig.

Wenn ich mir auf der anderen Seite eben die gängige Praxis mit Verwaltungspraktikanten anschaue, dann fällt auf, dass es – würde ich einmal sagen – zumindest eine gewisse Schlagseite gibt, sodass man sich denkt: Aha, man versucht eben mit dem Verwaltungspraktikum den Fuß in die Tür zu bekommen. – Das sind dann oftmals Verwandte, und das macht in der Optik nicht unbedingt das schlankeste Bild. Ich werde da jetzt bewusst auch keine Namen nennen, aber alle, die hier sitzen, wissen ohnehin, wovon ich spreche.

Sie haben bei der Erstbefragung durch den Verfahrensrichter auch davon gesprochen, was Sie alles in Ihrer Abteilung zu machen haben. Da sind auch Datenschutzangelegenheiten dabei, aber Sie machen in Ihrer Abteilung ja auch die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, wenn diese das BVT betreffen. (Die Auskunftsperson nickt.)

Können Sie uns erklären, wie dieser Vorgang abläuft, wenn es eine parlamentarische Anfrage das BVT betreffend gibt? Haben Sie da Kontakt mit dem Kabinett? Wie gestaltet sich dieser Kontakt mit dem Kabinett? Gibt es da eine Endkontrolle, eine Abnahme? Wie muss man sich diesen Vorgang vorstellen? – Ich frage Sie das, weil es auch gestern bei einer Befragung hier Thema war.

Mag. A. M. (BVT): Ja. Parlamentarische Anfragen kommen über die Rechtssektion in die Generaldirektion herein. In der Generaldirektion gibt es eine Dame, die das koordiniert und schaut, wo die thematisch hingehören, und dann kommt eine Anfrage, die zu uns gehört, letztlich in meine Abteilung.

Ich leite sie weiter an das Referat Recht. Im Referat Recht hat sich auch eine Dame darauf spezialisiert, eine Juristin, und die befasst dann die Fachabteilungen, ersucht um Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen, befasst, sofern es notwendig ist, die nachgeordneten Behörden oder andere Stellen im BMI, sodass letztlich alle Fragen von ihr beantwortet werden können.

Sie erstellt dann einen Entwurf, und der Entwurf kommt dann zur Vorgenehmigung zu mir. Ich schaue mir den Entwurf unter formalen Gesichtspunkten an – ob alles plausibel beantwortet ist, ob alle Fragen beantwortet sind –, und mache dann eine Vorgenehmigung. Ich kann mich an keine Parlamentarische erinnern, wo ich einen Kabinettskontakt gehabt hätte (den Kopf schüttelnd), interessiert mich nicht.

Ich leite die dann weiter, sie kommt dann in die hauptbetroffene Fachabteilung, meistens die Ermittlungsabteilung – es könnte aber eine andere auch sein –, die Cybersecurityabteilung, wo es halt hingehört. Die machen noch einmal eine Vorgenehmigung, die schauen sich das inhaltlich an, denn die Stellungnahme - -, das heißt ja nicht unbedingt, dass das vom Rechtsreferat zusammengefasste Ergebnis auch wirklich passt – die Fachabteilung macht die Vorgenehmigung, oder es gibt eine Änderung –, und dann geht es weiter zum Direktor BVT.

Der Direktor BVT oder sein Stellvertreter genehmigt dann unseren Entwurf. Dieser Entwurf geht dann in die Koordinierungsstelle der Generaldirektion. Dort gibt es manchmal immer noch erforderliche Änderungen, nicht durch die Stelle, sondern die sagen dann zu uns: Geh, schaut mal, da stimmt was nicht, bitte Prüfung, da ist nicht ausführlich genug beantwortet! – Da kann es also noch Fehler geben, die dort gefunden werden. Das ist eine sehr erfahrene Dame, die sehr genau darauf schaut, dass das passt.

Wie es dann von dort weitergeht, weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Mhm. Sie haben jetzt gesagt, Sie haben im Zuge von parlamentarischen Anfragen in der Vergangenheit nie Kontakt mit dem Kabinett gehabt. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mir ist keine in Erinnerung!) – Ihnen ist keine in Erinnerung. Sie haben bei der Erstbefragung durch den Verfahrensrichter gesagt, Sie haben in den letzten Jahren überhaupt wenige Kontakte zum Kabinett gehabt, daher meine konkrete Frage an Sie: Haben diese wenigen Kontakte Personalangelegenheiten betroffen?

Ich frage Sie auch konkret: Ist bei Ihnen jemals wegen Personalangelegenheiten interveniert worden, dass aus irgendeiner Ecke gekommen wäre: Ich hätte da die Person XY, könnte man die dort oder da unterbringen? Haben Sie dazu Wahrnehmungen, ist das jemals vorgekommen? Und wenn es bei Ihnen nicht vorgekommen ist: Wissen Sie vielleicht, ob es woanders im BVT vorgekommen ist? Das muss ja nicht bei Ihnen sein, das kann auch bei einem Kollegen sein.

Mag. A. M. (BVT): Also mir ist in den letzten Jahren kein Anruf oder keine Intervention, dass irgendjemand etwas bekommen sollte, bekannt; es hätte auch keinen Sinn, weil meine Funktion ja eine Koordinierungsfunktion ist. Die Entscheidung, ob jemand eine Planstelle in der Abteilung 2, 3, 4, 5, 6 kriegt, fällt ja nicht bei mir; das würde keinen Sinn machen. Ich ändere diese Entscheidung auch nicht ab, ich bewerte sie auch inhaltlich nicht. Es geht um eine Formalkontrolle, wenn es zu mir kommt. Also da hat es keinen Kontakt gegeben.

Ich könnte mich nicht einmal an irgendeinen Fall erinnern, wo es einen Kontakt gegeben hat, aber hie und da gibt es einen Kontakt. Ich kann mich erinnern, der stellvertretende Direktor hat mich einmal zu einem Gespräch mit dem Kabinettschef mitgenommen – okay. Ich kenne den Kabinettschef von früher sehr gut, keine Frage; er war Leiter der Personalabteilung im Innenministerium, ich war für Personalangelegenheiten im BVT zuständig – vor sehr vielen Jahren. Wir haben da natürlich immer zusammengearbeitet – so wie ich jetzt auch mit dem Abteilungsleiter I/1 eng zusammenarbeite, meistens mit dem Referatsleiter, der für die konkreten Verfügungen zuständig ist –, aber unsere Wege haben sich dann getrennt, und ich habe vom Kabinettschef überhaupt nie irgendeine Anweisung oder - - Das wäre auch keine Anweisung gewesen; das ist keine Weisung für mich, der Kabinettschef ist nicht weisungsberechtigt. Er kann eine Weisung des Ministers weitergeben, aber mir gegenüber kann er keine Weisung geben. Er hätte einen Wunsch äußern können, aber auch das habe ich nie bekommen. Er hat offenbar andere Ansprechpartner gehabt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Es sind noch 50 Sekunden in der ersten Runde.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann mache ich den Rest in der nächsten Runde. – Danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Grüß Gott, Herr Abteilungsleiter! (Auskunftsperson A. M. (BVT): Grüß Gott!) Sie haben schon ausgeführt, was Ihre Rolle bei Postenbesetzungen im BVT ist, und haben dabei gemeint, dass bei Ihnen sehr wohl Vorentscheidungen getroffen werden und dass die wichtig seien.

Könnten Sie ausführen, was Sie da machen?

Mag. A. M. (BVT): Nicht bei mir, sondern die Vorentscheidungen fallen im BVT, insofern, dass wir die Leiter der Abteilungen befassen. Wir schicken ihnen einen Akt und ersuchen um Stellungnahme: Wer ist der Bestgeeignete? Das richtet sich immer nach § 4 Abs. 3 BDG, eine ganz einfache Geschichte: Wer ist persönlich und fachlich am besten geeignet? Und die Stellungnahme des Abteilungsleiters oder der Abteilungsleiterin ist vorentscheidend. Das heißt, wenn er sagt, plausibel begründet und ausführt, warum – aus den und den Gründen – der und der der Bestgeeignete, höchst geeignet und der andere geeignet oder weniger geeignet ist, dann ist das eine Vorentscheidung, weil von dieser Vorentscheidung auch die Abteilung I/1, die Personalabteilung des BMI, schwer abgehen kann, wenn sie ausreichend begründet ist; insofern ist das aus meiner Sicht eine wichtige Vorentscheidung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist zum Beispiel, wie im Fall der Frau R. P. (BVT), die Stellungnahme von Herrn B. P. (BVT).

Mag. A. M. (BVT): Die Stellungnahme von Herrn B. P. (BVT) ist aus meiner Sicht die entscheidende Stellungnahme, denn hätte er geschrieben, sie ist ungeeignet, dann hätte die Abteilung I/1 sie vermutlich nicht so leicht übernehmen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dennoch muss es in hierarchischen Systemen wie dem Innenministerium einen Letztverantwortlichen geben.

Mag. A. M. (BVT): Für Personalentscheidungen ist immer die Sektion I der Letztverantwortliche.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wer ist das konkret?

Mag. A. M. (BVT): Die Abteilung - -, es gibt dort - - Ich kenne die Approbationsbefugnisse der Sektion I, die Genehmigungsbefugnisse, nicht; das kann der Abteilungsleiter I/1 sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer ist das?

Mag. A. M. (BVT): Abteilungsleiter I/1: Derzeit ist das Dr. Koblizek; aber das war - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer war es davor?

Mag. A. M. (BVT): Früher, was den Untersuchungszeitraum betrifft, war es – Magister war er, glaube ich – Mag. Grad Andreas. (Abg. Krisper: Grad Andreas!) – War der Abteilungsleiter.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, er war letztverantwortlich für die Postenbesetzungen.

Mag. A. M. (BVT): Das kann man so nicht generell sagen. (Abg. Krisper: Na ja, wenn es zu Interventionen - -!) Er ist der Leiter der Abteilung I/1 gewesen, aber er hat selbstständige Referate - - Also wenn auch ein Referatsleiter eine Genehmigungsbefugnis hat – das war Frau MMag. Greiner Magdalena; sie hat manche Dinge auch genehmigt – oder wenn der Abteilungsleiter I/1 - - – er kann es auch nach oben in der Hierarchie - - –, könnte das auch der Gruppenleiter I/A sein, könnte das der Sektionsleiter I/A[2] sein. Da kann ich mich nicht darüber äußern, wer dann in einem bestimmten Fall der Letztverantwortliche ist, aber irgendjemand in der Sektion I halt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Ich lege Ihnen die Anfragebeantwortung des Herrn Innenministers auf meine Anfrage zu den Postenbesetzungen vor; Sie kennen sie wahrscheinlich. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie haben gemeint, das komme dann zu Ihnen und Sie schauen, ob jede Frage beantwortet wird: Hier wurde nicht jede Frage beantwortet. Ich komme zu den Fragen 3 und 3a.

Mag. A. M. (BVT): Welche Fragen haben Sie gesagt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 3 und 3a, 2408/AB. (Ruf: Das Dokument haben wir nicht!)

Tut mir leid, ich habe es nicht zur Vorlage für alle, aber das ist schon landläufig bekannt. (Abg. Jenewein: Zur Geschäftsbehandlung, bitte!)

*****

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kann man das bitte schnell kopieren lassen, damit es die Fraktionen auch vorliegen haben? – Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ist schon veranlasst.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir sind auch schon dran, tut mir leid!

Meine Frage ist, warum die Fragen 3 und 3a zusammen beantwortet wurden, weil es dadurch einiger Analyse bedurfte, um rauszufinden, dass Major M. F. (BVT) ohne Interessentensuche im BVT Aufnahme fand.

Mag. A. M. (BVT): Diese Anfragebeantwortung kommt nicht vom BVT, weil das BVT ja nicht für Personalangelegenheiten zuständig ist, sondern von der Abteilung I/1. Die Abteilung I/1 hat uns auch zu einzelnen Fragen gefragt (Abg. Krisper: Mhm!), ob wir da Ergänzungen haben, oder so, oder ob etwas nicht passt, wir haben auch ein bissl etwas dazu beigetragen; aber die Beantwortung selbst erfolgte - -, also der Vorschlag - - Die Beantwortung erfolgte selbstverständlich durch den Minister, aber der Vorschlag - -, also die Zuständigkeit für alle diese Fragen liegt in der Abteilung I/1.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie zur Besetzung des Major M. F. (BVT) etwas beigetragen? Sie sagen, Sie haben ein bisschen etwas beigetragen.

Mag. A. M. (BVT): Meinen Sie, ob wir etwas zu den Fragen 3 und 3a beigetragen haben?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. A. M. (BVT): Weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie mir sagen, warum es bei der Besetzung von Major M. F. (BVT) zu keiner Interessentensuche kam? Ich nehme an, Sie haben vorhin schon darauf angespielt, wie Sie meinten - -

Mag. A. M. (BVT): Ich bin auf diesen Fall vorbereitet, auf diese Angelegenheit (Abg. Krisper: Mhm!), ich habe auch die Akten da, aber ich möchte vorher den Verfahrensrichter ersuchen, zu klären, ob ich diese Frage überhaupt beantworten darf, weil sie außerhalb des Untersuchungszeitraums liegt. Das ist mir ein wichtiger Punkt, ich möchte nicht gerne die Amtsverschwiegenheit verletzen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie sind auch zu Thema 7 – Auswirkungen – geladen, und daher ist diese Frage innerhalb Ihres Fragenspektrums und auch innerhalb des Untersuchungsgegenstandes, weil es eben um die Auswirkungen dieser ganzen Affären geht. Sie haben diese Frage bitte zu beantworten.

Mag. A. M. (BVT): Nochmals zum Herrn Verfahrensrichter: Gilt das auch, obwohl das überhaupt nichts mit dem Untersuchungszeitraum zu tun hat?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich habe Ihnen gesagt, Auswirkungen sind Thema; und ob das mit dem Untersuchungsgegenstand Auswirkungen zu tun hat: Das ist schon in der Frage immanent, wenn es weiterführende Konsequenzen sind.

Mag. A. M. (BVT): Okay. Mir ist nur wichtig, dass ich nicht das Amtsgeheimnis verletze.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das Amtsgeheimnis wird selbstverständlich gewahrt. (Abg. Krainer: Das gilt nicht vorm Untersuchungsausschuss!)

Mag. A. M. (BVT): Es gilt nicht für den Untersuchungsgegenstand, aber wenn es nicht unter den Untersuchungsgegenstand fällt, dann gilt es schon. (Abg. Krainer: Viel Glück!) – Ist ja kein Problem, die Angelegenheit ist nicht so kompliziert, wie sie offenbar erscheint. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Ihre Frage war jetzt, glaube ich, wenn ich es richtig verstanden habe, warum es keine Interessentensuche gab, als er mit einer Planstelle betraut wurde. Herr M. F. (BVT) war ja von 1. August weg dem BVT dienstzugeteilt, und wie ich schon bei der Einleitung gesagt habe, ist es in den letzten Jahren – also nicht nur jetzt – üblich gewesen, dass Bedienstete, die dienstzugeteilt sind, ohne Interessentensuche mit einer freien Planstelle betraut werden, also ganz grundsätzlich - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Üblich? – Wo steht das im Gesetz, dass das gesetzeskonform ist?

Mag. A. M. (BVT): Ich spreche nicht von - - Es ist nicht unsere Zuständigkeit, sondern es ist die Zuständigkeit der Abteilung I/1; das heißt, die rechtliche Bewertung, ob das zulässig ist oder nicht, muss die Abteilung I/1 bewerten. Mir hat die vorige Personalistin schon – und auch der jetzige Referatsleiter – immer gesagt, wenn jemand dienstzugeteilt ist, dann kann er ohne I‑Suche übernommen werden, wenn ein Antrag des BVT kommt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, ist das gesetzeskonform oder nicht?

Mag. A. M. (BVT): Wenn die Abteilung I/1 etwas für zulässig erklärt, gehe ich davon aus, dass es gesetzeskonform ist. Ja, für mich ist das klar. Für mich ist die Abteilung I/1 zuständig für die rechtlichen Prüfungen aller dieser Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie werden aber selber auch eine Wahrnehmung haben, ob Dinge, die Sie tun, gesetzeskonform sind oder nicht. Sie werden § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz kennen, der keine Kann-, sondern eine Mussbestimmung ist.

Mag. A. M. (BVT): Ich beschäftige mich mit dieser rechtlichen Frage nicht, weil sich die Interpretation der Gesetze im Personalbereich durch die Abteilung I/1 immer wieder ändert. Einmal ist etwas so, und einmal ist es so, und einmal so. Sie werden das auch in einem anderen Fall gestern schon gehört haben, wo es um die Frage geht, ob akademische Grade jetzt A1-würdig sind oder nicht. Das ist eine Wissenschaft geworden, die in der Abteilung I/1 sehr gut aufgehoben ist, und wenn ich etwas wissen will, dann frage ich dort an, und das, was die mir sagen, nehme ich - - Ich gehe einmal - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben eine Wahrnehmung zu gesetzeswidrigen Praktiken.

Mag. A. M. (BVT): Habe ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na, das ist gesetzeswidrig, ohne die I-Suche.

Mag. A. M. (BVT): Ich bin noch nie auf die Idee gekommen, dass es gesetzeswidrig sein könnte. Wenn die Abteilung I/1 – die zuständige Fachabteilung – sagt, das ist rechtlich zulässig, warum sollte ich auf die Idee kommen, dass das rechtlich nicht zulässig ist?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum glauben Sie, dass es rechtlich zulässig ist?

Mag. A. M. (BVT): Weil es die Abteilung I/1 mir so sagt. Da müssen Sie den Abteilungsleiter I/1 herholen, da bin ich der Falsche. – Ich habe aber noch nicht fertig gesagt, was Sie wissen wollten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja bitte, gerne.

Mag. A. M. (BVT): Warum ist er betraut worden? – Wir haben dann einen Antrag gestellt (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen), und Grundlage war ein Ersuchen des stellvertretenden Direktors (aus den Unterlagen vorlesend): Aufgrund der derzeitigen Personalsituation im Referat ND ersuche ich um Unterstützung im dortigen Bereich durch Betrauung von Major M. F. (BVT) mit der Planstelle A 1/2 von Frau Mag. T. H. (BVT). – Sie hat das BVT verlassen, eine Planstelle ist frei geworden und die haben dringend Personal gebraucht. Mit I-Suche dauert das zu lange, und da hat der stellvertretende Direktor eine sehr rasche Lösung gefunden, wie die Personalnöte behoben werden können. Und ich habe den Antrag dann an die Abteilung I/1 weitergeleitet. (Abg. Pilz: Welche Stelle?) – Das war die Nachfolge von Mag. T. H. (BVT), A1-Planstelle. Mag. T. H. (BVT) hat das BVT verlassen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, ob Herr Major M. F. (BVT) im Landesverteidigungsministerium auch in derselben Besoldungsgruppe war? Wenn es um einen Ressortwechsel geht, dann geht es ja darum, ob er in derselben Besoldungsgruppe war.

Mag. A. M. (BVT): Meinem Wissensstand nach nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Richtig. Er war Offizier und nicht in derselben Besoldungsgruppe. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mhm!)

Wurden Sie auf die Tatsache angesprochen, dass keine Interessentensuche stattgefunden hat, und wurden Sie gefragt, warum nicht?

Mag. A. M. (BVT): Wann und von wem soll ich gefragt worden sein?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Egal. Wurden Sie darauf aufmerksam gemacht?

Mag. A. M. (BVT): Das kann ich schwer zuordnen. Das ist so abstrakt, was Sie da fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist überhaupt nicht abstrakt. Die Frage ist, ob Sie im Rahmen dieser Postenbesetzung von jemandem gefragt wurden, warum keine Interessentensuche vorgenommen wurde, ob Sie auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurden.

Mag. A. M. (BVT): Sie meinen im Nachhinein?! – Die Personalvertretung hat zum Beispiel nachgefragt. Es gibt im BVT schon Leute, die da nachfragen, sicher, da kriegt auch jeder die Auskunft. Das ist ja kein Geheimnis oder so etwas, das ist ja auch kein Problem.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. – Ich lege diese Korrespondenz vor, weil wir die haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da findet sich jetzt die E-Mail von Dr. Fasching an Sie, die Sie schon vorgelesen haben, 28. August 2018: „lieber A. M. (BVT)! Auf Grund der derzeitigen Personalsituation im Referat BVT/2/ND“ – Nachrichtendienst – „ersuche ich um Unterstützung im dortigen Bereich durch Betrauung von Mjr M. F. (BVT) mit der Planstelle A 1/2 von Fr. Mag. T. H. (BVT). Herr M. F. (BVT) hat internationale Erfahrungen im Umgang mit Nachrichtendiensten und könnte sein Wissen in diesem Bereich einbringen. Vielen Dank, LG Dominik“. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mhm!)

Wir gehen demnach davon aus, dass Dr. Fasching, derjenige war, der Interesse daran hatte, dass Herr Major M. F. (BVT) im BVT einen Posten erhält.

Mag. A. M. (BVT): Ja, natürlich, sonst hätte er mir die Mail nicht geschrieben. Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Oben finden Sie diese Einträge, können Sie uns bitte erklären, was das ist?

Mag. A. M. (BVT): Das sind Kommentare – wenn Sie diese Kopie da meinen (Abg. Krisper: Ja!) –, das sind Kommentare im Akt, und die letzte Frage - - (Abg. Krisper: Ist von wem?) – A. H.1 (BVT), meinen Sie, oder? (Abg. Krisper: Ja!) „Warum ist die beabsichtigte“ Auswahl nicht mit - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Warum ist die beabsichtigte Besetzung [...] nicht mittels Interessenten/innensuche [...] bekannt gemacht worden?“

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Moment bitte, Kollege Amon hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet.

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender! Wir hätten gerne gewusst, was das ist. – Das ist offensichtlich nicht aus unserem Aktenbestand und scheint ein Auszug aus einem Personalakt zu sein. Personalakten sind üblicherweise in Stufe 2 klassifiziert und wären hier nicht zu besprechen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es sind keine persönlichen Daten drinnen, und der Herr Abteilungsleiter kann erklären, was das ist. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Es sind schon persönliche Daten drinnen, und ich hätte das unter Klassifizierungsstufe 2 vorgelegt!)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Mag. A. M. (BVT), bitte warten Sie mit der Antwort, bis wir die Geschäftsbehandlungsdebatte beendet haben.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hätte zunächst auch gerne einmal gewusst, was das für ein Dokument ist, woher das kommt, weil das ja nicht zu unserem Aktenbestand gehört.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Dieses Dokument kommt ganz offensichtlich von Kollegin Krisper, die von ihrem Recht, hier Dokumente vorzulegen, Gebrauch macht. Die einzige Frage, die ich an sie habe, ist, in welcher Stufe sie dieses Dokument klassifiziert. Das wäre für die weitere Behandlung notwendig. (Abg. Krisper: Ich würde Stufe 1 klassifizieren!) – Das ist eine ausgezeichnete Idee.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hätte diese Frage jetzt auch nicht anders beantwortet. Vielleicht kann aber die Auskunftsperson die Authentizität dieses Aktes bestätigen oder in Abrede stellen.

Bei Stufe 1 ist ja der Vorteil, dass Fragen des Datenschutzes, Berufsgeheimnisse und so weiter bei der Befragung, bei der Zitierung berücksichtigt werden müssen – das heißt: sofern da irgendwelche persönlichen Daten stehen, die nicht in medienöffentlicher Sitzung erörtert werden dürfen –, insofern ist das, glaube ich, eine sehr gute Lösung.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich nehme das zur Kenntnis, wenn das der Vorsitz so akzeptiert. Ich halte nur fest, dass damit auch klar ist, dass theoretisch jeder klassifizierte Akt einfach abgetippt und hier im Ausschuss extra eingebracht werden kann – und dann klassifizieren wir halt alle Personalakten in Stufe 1. Wenn das die Vorgangsweise ist, die man wählen kann, dann nehme ich das zur Kenntnis. (Abg. Krainer: Das entspricht nicht unserem Umgang hier! Wenn etwas Stufe 2 vorliegt, bleibt es Stufe 2 ...!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist eine tolle Unterstellung, Herr Kollege Amon, denn Sie wissen ja selber aus dem Untersuchungsausschuss, dass das nicht vorliegt. Wir werden damit seriös umgehen, und ich sehe in dem Fall überhaupt keinen Grund, Stufe 2 zu klassifizieren. (Abg. Amon: Ich habe gar nichts unterstellt, darauf lege ich Wert! Ich habe festgestellt, was möglich ist!)

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die ursprüngliche Frage war ja, woher dieses Dokument ist. Wie Sie das klassifizieren, Frau Kollegin, ist ja im Endeffekt Ihre Sache.

Tatsache ist, dass es danach ausschaut, als wäre es aus einem Personalakt, und wenn dem so wäre, dann ersuche ich den Verfahrensrichter um eine Stellungnahme oder eine Einschätzung, ob hier Datenschutzverletzungen vorliegen können. – Danke.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ich glaube, dass die Stufe 1, wie die einbringende Abgeordnete das jetzt klassifiziert hat, ausreicht, um die entsprechenden datenschutzrechtlichen Implementierungen zu gewährleisten. Ich mache die Medienvertreter nochmals auf die medienrechtlichen Bestimmungen bei der Verwendung dieser Informationen aufmerksam, dass das nicht nach außen dringt. – Danke schön.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Keine.

Dann schließe ich mich der Meinung des Herrn Verfahrensrichters und seinen Ausführungen an. Klassifiziert wird dieses Dokument in Stufe 1.

Herr Kollege Amon, zu Ihrem Vorhalt: Wenn in Stufe 2 klassifiziert worden ist und das wird abgetippt, verliert es nicht die Einstufung. Es bleibt weiterhin in Stufe 2, auch wenn es anders vorgelegt wird, die Einstufung aber bleibt natürlich erhalten.

Gut, Frau Kollegin Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir waren bei der Frage der Oberst A. H.1 (BVT): „Warum ist die beabsichtigte Besetzung des Arbeitsplatzes A 1/2 im [...] Referat nicht mittels Interessenten/innensuche auf geeignete Weise bekannt gemacht worden?“

Jetzt habe ich Ihre Feststellung schon wahrgenommen, dass Sie zu der Frage, ob das rechtskonform ist oder nicht, keine Meinung haben, weil es üblich war, dass das - -; wie auch immer.

Die Frage ist: Wie wäre eine Besetzung von so einem Posten gesetzmäßig abgelaufen?

Mag. A. M. (BVT): Aus meiner Sicht ist das gesetzmäßig abgelaufen, da ändert sich nichts daran. Wenn die Abteilung I/1 mir sagt, dass das möglich ist, dann glaube ich das. (Abg. Krisper: Also Sie glauben, was sie Ihnen sagt?) – Das sind die Experten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wozu braucht es Sie dann in diesem Verfahrensprozess überhaupt, wenn Sie eh alles abnicken?

Mag. A. M. (BVT): Ich kann Ihnen nur sagen, ich bin dafür da, darauf zu schauen, dass die Fachabteilungen bestmöglich mit Personal versorgt sind. (Abg. Krisper: Na ja, da wäre wichtig, dass es der Qualifizierteste wird!)

Wenn es einen dringenden Personalbedarf im ND-Referat gibt und wenn es da einen Bediensteten gibt, der die Qualitäten dafür aufweist und der stellvertretende Direktor der Meinung ist, dass er dorthin gehört, damit die Aufgaben dort gut erfüllt werden können, und die Abteilung I/1 der Meinung ist, das ist rechtlich zulässig, dann ist das die optimale Variante der Umsetzung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war auch Ihre Antwort, nehme ich an.

Ich lege noch ein Dokument vor – weitere Aktenkommentare – und möchte Sie fragen, ob das Ihre Antwort war. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Kollegin, in welcher Einstufung? (Abg. Krisper: 1!)

Kollege Amon, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn das auch ein Personalakt ist, dann ersuche ich noch einmal um Prüfung. Es gibt nämlich vom Direktor des BVT ausdrücklich den Wunsch, dass die Behandlung von Personalakten – auch wenn die Klassifizierung 1 ist – nicht in medienöffentlichen Sitzungen stattfindet. (Abg. Pilz: Entschuldigung, das habe ich jetzt nicht verstanden!)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich glaube, das ist jetzt der allgemeinen Aufmerksamkeit entgangen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also noch einmal: Es gibt ein Ersuchen des Direktors des BVT, dass Personalakten, unabhängig von der

Klassifizierung, nicht in medienöffentlicher Sitzung behandelt werden. Ich bitte daher um Prüfung, ob Personalakten weiterhin in medienöffentlicher Sitzung behandelt werden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist in dieser Form nicht richtig, weil wir auch mit Direktor Gridling ausführlich Personalangelegenheiten besprochen haben.

Es geht um die Vorlage von Personalakten durch das BVT. Da gibt es diese Hinweise vonseiten BVT und Innenministerium, nicht aber zur Frage, wo Personalfragen – und auch Bestellungen – erörtert werden. Das haben wir bisher auch mit Direktor Gridling in medienöffentlicher Sitzung getan.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ich kann aus diesen Kopien nicht sofort ersehen, ob es sich überhaupt um einen Personalakt handelt. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Ich kann Ihnen helfen! – Ruf: Das wäre super!) – Sie können mir gleich helfen.

Sie können mir gleich helfen, ich wollte nur dazu sagen: Falls die Stufe 1, wie von der vorlegenden Abgeordneten vorgeschlagen, angenommen wird, dann haben wir die Bedingungen für die Verwendung vorgegeben: soweit Schutz vor unbefugter Weitergabe von personenbezogenen Daten gewahrt wird. Dies wäre, würde ich meinen, in der Verantwortung der Abgeordneten, durchaus erfüllbar. (Abg. Krisper: Ja!)

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): (zur Geschäftsbehandlung): Es ist ja für uns auch nicht nachvollziehbar, ob diese Unterlage authentisch ist. Also ehrlich gesagt, die Behandlung solcher Akten, die Frau Dr. Krisper bei aller Wertschätzung in Stufe 1 klassifiziert, ist zwar nett, aber ich weiß auch nicht, ob von der Antragstellung, die am Beginn der Ausschusssitzung stattfindet – womit wir die Behandlung von in Stufe 1 klassifizierten Akten aus dem Aktenbestand ja ausdrücklich in medienöffentlicher Sitzung zulassen –, in laufender Sitzung eingebrachte Unterlagen, die einzelne Abgeordnete in Stufe 1 klassifizieren, mitumfasst sind.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Darüber muss ich auch erst nachdenken, aber ich würde aufs Erste meinen: Ja.

Das ist aber eine Situation, in der ich noch nicht war, und ich werde darüber nachdenken müssen. Ich lasse mich jetzt hier auch nicht festlegen. Ich würde die Analogie aber zuerst einmal – bitte mit Vorbehalt – als möglich ansehen. – Danke.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Authentizität kann Herr Abteilungsleiter A. M. (BVT) unter Wahrheitspflicht aussagen, ob er das Dokument für authentisch hält.

Mag. A. M. (BVT): Also ich kann jetzt nicht garantieren, dass das jetzt genau so in einem Edis-Akt, in einem Akt, bei uns vorkommt. Mir kommen aber diese Kommentare – das sind Kommentare im Akt – authentisch vor, ja. Die erste Beilage, die da vorgelegt worden ist, scheint mir zusammenkopiert zu sein, aber trotzdem könnte der Inhalt richtig sein. Das ganz klein Geschriebene kann ich aber gar nicht lesen, also das kann ich nicht beurteilen. Aber diese Frage – die wesentliche, worauf Sie hinauswollten –, die dürfte schon identisch sein, wo die Frau A. H.1 (BVT) anfragt, warum es keine Interessentensuche gegeben hat. Das wollten Sie, glaube ich, ja wissen.

Die Antwort von mir ist gleich unten im zweiten Blatt, das sie mir geschickt haben: „Zur Anfrage von [...] Oberst A. H.1 (BVT) siehe das“ Eingangsstück. „Da die Abt. I/1 dienstzugeteilte Bedienstete von anderen Ministerien ohne I-Suche versetzt, konnte damit eine zügige Personalverstärkung für das ND-Referat erreicht werden.“ – Das war auch genau das, was ich Ihnen vorher schon mündlich gesagt habe.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Amon hat sich neuerlich zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche jetzt um Information von der einbringenden Abgeordneten darüber, ob das ein authentischer Akt ist oder ob das eine zusammenkopierte Unterlage ist. Das ist, glaube ich, für die Bewertung der Unterlage nicht ganz unbedeutend.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde mich dem anschließen, zumal da im Raum steht, dass hier Beweismittel eventuell zusammenkopiert, sprich manipuliert, sind und dass das dann dem Ausschuss in einer kopierten Form vorgelegt wird. Ich unterstelle ausdrücklich niemandem, der hier im Raum anwesend ist, das getan zu haben; aber wenn das so wäre und wir diskutieren und sprechen darüber, dann führen wir uns selber nicht nur an der Nase herum, sondern dann führen wir den ganzen Ausschuss ad absurdum. Ich ersuche jetzt schon, das einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): (zur Geschäftsbehandlung): Das Foto der E-Mail schließt direkt an die Kommentarleiste an, im Ausdruck. Das ist meine Wahrnehmung. Ich habe die E-Mail auch separat. Also ich halte diese Diskussion jetzt für müßig und würde gerne mit der Befragung fortfahren. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Ich kann noch etwas dazu beitragen, die Beilage 1 - -!)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Entschuldigung, Herr Mag. A. M. (BVT)! Kollege Pilz hat sich gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Es gibt ja nur eine Lösung dieser äußerst komplizierten Situation, nämlich die Beischaffung dieses Aktes. Das würde ich anregen, das machen wir dann geschäftsordnungsmäßig. Ich bin mir sicher, dass sich dazu auch andere Abgeordnete finden werden, und ich bin mir auch sicher, dass die Auskunftsperson sehr genau weiß, um welchen Akt es sich handelt.

Mag. A. M. (BVT): Ich habe kein Problem damit, den Akt zu übermitteln. Er kommt wie üblich mit Klassifizierungsstufe 2.

Zur Beilage 1 möchte ich aber noch hinzufügen: Es ist ganz klar, dass das Votum etwas anderes als die Kommentare ist. Das ist also mit Sicherheit zusammenkopiert.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich höre jetzt also hier die Aussage von einer Auskunftsperson, dass das mit Sicherheit zusammenkopiert ist. Im Übrigen muss ich in diesem Fall auch Kollegen Pilz widersprechen: Es ist nicht so, dass es nicht interessant wäre, den Akt zu sehen. So, wie das ausschaut, ist das hier ein elektronischer Akt, sprich ein E-Mail. Wenn uns Akten geliefert werden, sind das Papierakten. Das heißt, es kann nicht die Lösung sein, das nebeneinanderzulegen, denn dann sehen wir nämlich nicht, ob das jetzt zusammenkopiert ist oder nicht, weil der Papierakt mit Sicherheit anders als der elektronische ausschaut. (Abg. Krainer: Geh bitte! Können wir weitermachen?)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich gehe davon aus, dass es in der Geschäftsbehandlungssitzung dann einen entsprechenden Antrag geben wird. Die Auskunftsperson hat angekündigt, dass der Akt entsprechend angeliefert werden wird.

Die Klassifizierungsstufe, Herr Mag. A. M. (BVT), ist (Auskunftsperson A. M. (BVT): 2 für uns!) entsprechend dem Informationsordnungsgesetz vorzunehmen.

Kollege Amon hat sich gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Erstens ersuche ich um Nichtzulassung dieses kopierten Dokuments, weil es nicht authentisch ist, sondern offenbar zusammenkopiert.

Zweiter Punkt: Ich ersuche auch um Prüfung, ob dieses Dokument überhaupt den Untersuchungszeitraum umfasst. Auch um diese Prüfung ersuche ich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich kann dieses Dokument nicht einschätzen: Was heißt zusammenkopiert? Wie viel Authentizität ist da? – Ich würde ersuchen, dass wir jetzt die Befragung zu diesem Dokument nicht weiterführen, wenn das geht, Frau Abgeordnete, bitte, und dass wir vielleicht eine weitere Runde mit derselben Auskunftsperson machen, falls das notwendig ist, nachdem wir diese Akten vollständig und nicht kopiert bekommen haben und auch wissen, in welcher Stufe die Behörde uns diesen vorliegenden Akt schickt. Ich weiß auch nicht, woher Sie das haben, wie Sie dazu kommen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Angesichts der nunmehr fortdauernden geschäftsbehandlungsmäßigen Diskussion würde ich vorschlagen, dass wir die Sitzung für eine Fraktionsführerbesprechung kurz unterbrechen und uns über eine Vorgehensweise einigen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 10.23 Uhr unterbrochen und um 10.29 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Frau Abgeordnete Krisper gelangt zu Wort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die E-Mail von Dr. Fasching haben Sie ja selber auch vorgelesen und haben bejaht, dass anscheinend das Interesse, Herrn Major M. F. (BVT) im BVT unterzubringen, von ihm ausging.

Weiters wurde klar, dass Oberst A. H.1 (BVT) nachgefragt hat, warum diese Postenbesetzung ohne Interessentensuche vorgenommen wurde. Es wurde auch klar, dass Sie keine Wahrnehmung zu den rechtlichen Gegebenheiten haben, wobei ich aber einen Rechtsbruch sehe, weil § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz eben eine Mussbestimmung ist.

Wenn das rechtswidrig war, was hiermit geklärt ist, und das bei Vorsatz strafrechtlich relevant ist: Wer hätte eine Anzeige bei einer solchen gesetzeswidrigen Postenbesetzung vorzunehmen? Wer hätte eine Anzeigepflicht?

Mag. A. M. (BVT): In Ihrer Frage sind mir ein bisschen zu viele Unterstellungen enthalten!

Das wäre so, wie wenn ich, nachdem der Verfahrensrichter vorher gesagt hat, dass die Angelegenheit M. F. (BVT) zum Untersuchungsgegenstand gehört, sagen würde: Nein, das stimmt nicht! – Genau so ist die Situation: Wenn die Abteilung I/1 sagt, dass das passt, dann hinterfrage ich das rechtlich nicht mehr. Dort sitzen die Experten. Das ist eine sinnlose Diskussion.

Ich habe inzwischen den Akt gefunden, aus dem Sie Kopien haben. Den habe ich dabei.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Würden Sie uns bitte die Aktenzahl bekannt geben? (Abg. Krainer: Er kann es uns gleich geben!)

Mag. A. M. (BVT): Der Akt ist in den wesentlichen Teilen vorhanden, aber nicht jede Seite ist dabei. Wenn Sie ihn also komplett haben wollen, dann muss ich ihn übermitteln. All diese Kommentare, die Sie kopiert haben, sind da aber drinnen. Und das ist eindeutig zusammenkopiert.

Es geht dann auch noch weiter. Frau Oberst A. H.1 (BVT) hat dann auch noch geschrieben: Im Hinblick auf die vermehrten Anfragen aus dem hiesigen Referat werde ich deinen Kommentar als rechtlich abgesicherte Antwort so kommunizieren. – Das ist auch so. Das war eine jahrelang geübte Vorgangsweise der Abteilung I/1. Ich habe da rechtlich überhaupt keine Bedenken – bis heute nicht. Warum sollte ich auch?

Wenn der Verfahrensrichter mir sagt, dass das zulässig ist, dann akzeptiere ich das so und hinterfrage das nicht weiter.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Entschuldigen Sie: Haben Sie eine Aktenzahl beziehungsweise ein Aktenzeichen?

Mag. A. M. (BVT): Ja. Die Aktenzahl lautet: BVT-1-Pers/19182/2018. Das ist also ein Akt unserer und meiner Abteilung.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Wir können uns das ja jetzt einfacher machen und die Auskunftsperson ersuchen, dem Ausschuss den Akt oder Aktenteil, den sie mithat, vorzulegen.

Mag. A. M. (BVT): Ich werde die Akten übermitteln. Ich habe es bisher nicht getan - -

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Mag. A. M. (BVT)! Ich ersuche Sie, bitte, mit den Antworten zu warten!

Bitte, Herr Kollege Amon, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch ich ersuche um Prüfung, ob es an der Auskunftsperson ist, zu entscheiden, ob dieser Akt dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wird, vor allem, wenn er nicht vollständig ist.

Zweitens muss ja die übermittelnde Stelle auch die Klassifizierung vornehmen. Das ist also, glaube ich, nicht ganz so einfach, wie sich das Kollege Pilz vorstellt!

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur an den Fall von gestern erinnern: Es wäre schön, wenn jetzt nicht irgendwelche Zettel schnell kopiert und dann ausgeteilt werden, denn die Unterlagen brauchen ja auch einen Faksimileschutz. Wir haben gestern gesehen, dass das manches Mal nicht so unproblematisch erfolgt.

Ich bin sehr dafür, dass dem Ausschuss dieser Akt zur Verfügung gestellt wird, aber bitte auf dem rechtlich korrekten Weg und nicht jetzt schnell, indem irgendjemand hinausgeht und das kopiert sowie verteilen wird, sodass wir dann wieder Auszüge daraus in irgendeiner Zeitung lesen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Der Herr Verfahrensrichter schließt sich dieser Ansicht ebenfalls an, und auch ich ersuche um einen entsprechenden Antrag, dass der Akt formell vorgelegt und entsprechend klassifiziert wird.

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Hoher Ausschuss! Aus Sicht des Datenschutzes wäre es angezeigt, den in der Folge von der vorliegenden Stelle zu klassifizierenden Akt dann auch entsprechend der Verfahrensordnung in dem Kreis zu erörtern, welcher der Klassifizierungsstufe entspricht, und gegebenenfalls die Vorgangsweise einzuhalten. – Danke.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke, Herr Verfahrensanwalt.

Herr Mag. A. M. (BVT), Sie wollten Ihre Ausführungen noch fortsetzen. – Bitte.

Mag. A. M. (BVT): Ja, wenn noch eine Frage offen ist. Ich weiß nicht - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer ist Frau Oberst A. H.1 (BVT)?

Mag. A. M. (BVT): Frau Oberst A. H.1 (BVT) ist die derzeit mit der Leitung des Referats ND betraute Bedienstete, weil der Referatsleiter ja nicht mehr im BVT ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, welche Funktionen Herr Major M. F. (BVT) im Moment innehat?

Mag. A. M. (BVT): Soviel ich weiß, ist er auch im Projekt der Evaluierung des BVT stark involviert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat er da für eine Funktion? Für welches Thema ist er zuständig?

Mag. A. M. (BVT): Ich selbst bin in dem Projekt nicht mit dabei, bin kein Projektmitglied, daher weiß ich das nicht. Was mir aber bekannt war: Er hat sich um verschiedene Dinge gek- - Ich weiß nicht, ich kann keine verlässliche Auskunft geben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Zum Thema rechtswidrige Postenbesetzungen und potenziell strafrechtliche Hintergründe lege ich Ihnen Dokument 7345 betreffend Postenbesetzung O. L. (BVT) vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist die E-Mail von Frau S. R. (BVT) an viele Empfänger, in der sie eine Anzeige wegen Verbotener Intervention wegen der Besetzung eines Postens mit Herrn O. L. (BVT) ankündigt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Frau S. R. (BVT) spricht hier von klarer Intervention durch das Kabinett Kloibmüller zugunsten von O. L. (BVT) auf Wunsch von B. P. (BVT).

Haben Sie dazu etwas wahrgenommen? Die E-Mail ging auch an Sie in cc, Sie kennen diese also wahrscheinlich.

 

 

[…][3]

 

 

Mag. A. M. (BVT): Das ist ein Grundsatz von mir: Ich mische mich nicht in fremde Zuständigkeiten. Das war nicht meine Zuständigkeit.


 

 

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie hat das hier kohärent und seriös argumentiert, hat sich auch in ihrer Zeugeneinvernahme dazu geäußert. Wer wäre für die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen betreffend die Adressaten der E-Mail zuständig gewesen?

Mag. A. M. (BVT): Nun ja, ich würde unterschiedliche Zuständigkeiten sehen. Möglicherweise ist auch das strafrechtlich relevant, was Frau S. R. (BVT) geschrieben hat. Diesbezüglich liegt die Zuständigkeit beim Abteilungsleiter. Wenn aber der Abteilungsleiter selbst involviert ist, dann halt beim damals noch unmittelbar Vorgesetzten – das war ja 2016 –, also, glaube ich, beim stellvertretenden Direktor. Ich glaube, damals haben wir ihn noch gehabt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Das ist jetzt keine verlässliche Information, aber mit ziemlicher Sicherheit war damals der unmittelbare Vorgesetzte der Abteilung 2 der stellvertretende Direktor BVT. Die sind zuständig, diese Fragen zu klären. Es kann auch sein, dass das in einem Gespräch mit Frau S. R. (BVT) geklärt worden ist, denn wenn sie das dann relativiert und abgeschwächt hat oder was auch immer, dann - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie hat das in ihrer Zeugenaussage wiederholt und wiederum ausgeführt – nüchtern und kohärent.

Mag. A. M. (BVT): Mhm. Sagen wir es so: Ich kann damit nichts anfangen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da uns ja alle Personalakten auch ohne persönliche Daten als Stufe 2 klassifiziert vorliegen, möchte ich Sie bitten, dass Sie hier ausführen, ob Sie Wahrnehmungen zu Beschwerden von Unterlegenen aufgrund der Bestellung von Herrn O. L. (BVT) haben und darüber, wie diese ausgegangen sind.

Mag. A. M. (BVT): Beschwerden zur Postenbesetzung beziehungsweise Planstellenbesetzung O. L. (BVT): Ja, das ist eine längere Geschichte. Da gab es zwei Interessentensuchen. Zuerst einmal eine erste, die dann aber nicht finalisiert wurde.

Und dann gab es eine zweite, und bei der zweiten dann haben sich mehrere Bedienstete beworben. Und wenn ich richtig informiert bin, haben sich zwei von ihnen beschwert, Frau C. F. (BVT) und Herr P. D. (BVT).

Beim Verfahren von Frau C. F. (BVT) weiß ich nicht, wie das - - Ich glaube, das ist noch nicht entschieden, oder zumindest habe ich keine Information dazu. P. D. (BVT) hat, glaube ich, von der Gleichbehandlungskommission - - In einem Gutachten ist festgestellt worden, dass er diskriminiert worden sei. Er hat in der Folge einen Schadenersatzanspruch eingefordert, aber ich glaube, einmal nur bei der Abteilung I/1 oder - - Ich weiß nicht, ob es schon ein zivilgerichtliches Verfahren gibt. Wir haben auf jeden Fall vor Kurzem dazu Stellung genommen, und es ist noch nicht so sicher, dass er tatsächlich recht hat – obwohl es ein Gutachten gibt, das so etwas behauptet –, weil das Gutachten ja nur ein Beweismittel ist.

Haben Sie noch konkrete Fragen dazu?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Redezeit der Frau Kollegin Krisper in der ersten Runde ist abgelaufen. Zu Wort gelangt Kollege Dr. Pilz. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich möchte jetzt diese M. F. (BVT)-Geschichte mit Ihnen möglichst genau durchgehen.

Erstens, die Dienstzuteilung: Wer wollte die Dienstzuteilung von Herrn Major M. F. (BVT) im BVT? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. A. M. (BVT): Ich habe versucht, das in den Akten zu recherchieren. Die Dienstzuteilung - -, da gibt es ja aus unseren Akten nichts. Das heißt, wir haben in dem Akt - - Die Dienstzuteilung ist erfolgt - - Wir haben von der Sektion I am 26. Juli übermittelt bekommen, dass er dienstzugeteilt wird, und daraus ergibt sich nicht, wer diese Dienstzuteilung beantragt hat. Ich habe auch keine persönliche Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ist es richtig, dass es keine Beantragung dieser Dienstzuteilung aus dem BVT gegeben hat?

Mag. A. M. (BVT): Aus dem Akt ergibt sich eine solche nicht. (Abg. Pilz: Eben!) Ob jemand ein E-Mail geschrieben hat oder - -, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Es geht um etwas ganz anderes, weil im BVT wollte zu diesem Zeitpunkt niemand den Major M. F. (BVT). Das ist eine Geschichte, die vom Kabinett des Bundesministers ausgeht. Ist Ihnen bekannt, dass der Kabinettschef selbst diese Dienstzuteilung ohne Einbindung des BVT und ohne Anforderung des BVT durchgesetzt hat?

Mag. A. M. (BVT): Ist mir nicht bekannt, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie irgendwelche Hinweise darauf, wer im Innenministerium diese Dienstzuteilung urgiert und durchgesetzt hat?

Mag. A. M. (BVT): Nicht die geringste Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay. Das ist einmal das Erste.

Das Zweite: Ist es richtig, dass er der Direktion dienstzugeteilt wurde?

Mag. A. M. (BVT): Das ist halb richtig. Er ist dem BVT dienstzugeteilt worden, und wenn jemand dem BVT dienstzugeteilt wird und wir keine konkrete Abteilung haben, dann geben wir die Personen in unseren internen Personaleinsatzlisten in den Direktionsbereich hinein, wir schreiben sie hinein. Aber die Zuweisung selbst erfolgt zum BVT.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ist er zu diesem Zeitpunkt einer bestimmten Person im BVT dienstzugeteilt worden?

Mag. A. M. (BVT): Meines Wissens nur dem BVT dienstzugeteilt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Und wo hat er da Dienst versehen?

Mag. A. M. (BVT): Konkret - - Gute Frage, ich kann es nicht einmal beantworten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na, wo ist er denn gesessen?

Mag. A. M. (BVT): Nicht einmal das weiß ich. Ich habe mit ihm nichts zu tun.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): War er überhaupt dort?

Mag. A. M. (BVT): Bei uns war er schon, ja, ich habe ihn schon gesehen. (Abg. Pilz: Gesehen haben Sie ihn?) In der damaligen Phase weiß ich nicht, ob ich ihn gesehen habe, aber - - Ich kann mich nicht erinnern. Ich weiß nicht einmal, wo er gesessen ist. Ich weiß nicht einmal - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das gehört zur gesamten Geschichte. Und dann kommt die Schaffung dieses Postens, wo die eine weggeht und man plötzlich sagt - - Und da passiert jetzt etwas Entscheidendes und da ist die Schlüsselperson jetzt nicht mehr der Kabinettschef, sondern der stellvertretende Direktor Fasching.

Haben Sie Wahrnehmung darüber, ob der stellvertretende Direktor Fasching behauptet hat, Herr Major M. F. (BVT) habe nachrichtendienstliche Erfahrung?

Mag. A. M. (BVT): Das steht in seiner E-Mail über die Anforderung drin.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Können Sie das vorlesen?

Mag. A. M. (BVT): Ja. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und liest vor:)

„Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter, lieber A. M. (BVT)! Auf Grund der derzeitigen Personalsituation im“ ND-Referat „ersuche ich um Unterstützung im dortigen Bereich durch Betrauung von Mjr M. F. (BVT) mit der Planstelle A1/2 von Frau Mag. T. H. (BVT). Herr M. F. (BVT) hat internationale Erfahrungen im Umgang mit Nachrichtendiensten und könnte sein Wissen in diesem Bereich einbringen.“

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen darüber, dass Herr Major M. F. (BVT) wirklich nachrichtendienstliche Erfahrung im Ausland hatte?

Mag. A. M. (BVT): Weder so noch so, ich kenne seine Fähigkeiten nicht und seine - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da sage ich Ihnen jetzt etwas dazu – und da werden wir auch Auskunftspersonen beantragen –: Er hat überhaupt keine nachrichtendienstliche Erfahrung gehabt. Eine Befragung von befugten Vertretern des Abwehramtes im BMLV, die ich vorschlagen werde, wird meines Wissens ergeben, dass er erstens weder Intelligence-Funktionen hatte, zweitens nicht einmal eine S2-Funktion hatte, drittens niemals nachrichtendienstlich gearbeitet hat und viertens bei einer kurzen mehrmonatigen Erprobungsphase – er wollte nämlich in den Nachrichtendienst – im Abwehramt mit Bomben und Granaten schon vor mehreren Jahren durchgefallen ist.

Das wird noch weiter Gegenstand sein und dazu wird es wichtig sein, Beweismittel anzufordern und hier Auskunftspersonen zu laden. Sie können es nicht wissen, aber das ist für mich ein entscheidender Punkt.

Herr Mag. A. M. (BVT), wenn der stellvertretende Direktor Fasching - - Sagen wir es anders: Wenn er reingeschrieben hätte, was meines Wissens der Wahrheit entspricht, nämlich dass Herr Major M. F. (BVT) keinen Dunst von Nachrichtendienst hat, keine einschlägigen beruflichen Erfahrungen, hätte es dann eine sachliche Begründung gegeben, ihn ins nachrichtendienstliche Referat zu setzen? – Das war offensichtlich die entscheidende Begründung.

Mag. A. M. (BVT): Inhaltlich mische ich mich nicht ein. Wenn der stellvertretende Direktor sagt, er hat die persönlichen und fachlichen Fähigkeiten für den Bereich und wenn er das auch noch schriftlich festlegt, dann leite ich das an die Sektion I weiter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich mache Ihnen da überhaupt keinen Vorwurf, das ist völlig korrekt.

Mag. A. M. (BVT): Na eh, aber selbst wenn er keine nachrichtendienstlichen Kenntnisse gehabt hätte, könnte er fachlich und persönlich dafür geeignet sein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Durchaus möglich. Was bedeutet das für Sie und für das BVT und auch im Lichte des Beamtendienstrechtes, wenn der stellvertretende Direktor des BVT möglicherweise, um einen möglichen Günstling in diese Position zu bringen, bewusst falsche Angaben über seine berufliche Qualifikation gemacht hat?

Mag. A. M. (BVT): Das ist nicht meine Zuständigkeit, das zu bewerten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das werden wir uns aber ganz genau anschauen müssen, ob hier möglicherweise das Tatbild des Amtsmissbrauchs verwirklicht worden ist. Das werden wir uns sehr genau anschauen müssen und dazu werden wir auch Herrn Fasching, Frau Oberst A. H.1 (BVT), einen befugten Vertreter des Abwehramtes und einige mehr in diesen Ausschuss laden müssen. Ich hoffe, es kommt zu diesen Ladungen und so weiter.

Das ist für mich ein entscheidender Punkt, ob hier durch Täuschung des BVT und Vorspiegelung von Qualifikationen, die nicht existieren, ein politischer Günstling des Kabinettschefs in eine Schlüsselstelle des BVT gebracht worden ist.

Jetzt geht es mir darum, warum das nachrichtendienstliche Referat, das früher von Herrn B. P. (BVT), also dem ÖVP-Vertrauensmann, geführt worden ist, von besonderer Bedeutung im BVT ist.

Mag. A. M. (BVT): Also, da bin ich die falsche Auskunftsperson.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Gut, dann werde ich andere fragen. Sind Ihnen Namen weiterer Angehöriger des BMLV bekannt, die in diesem Zeitraum ins BVT gekommen sind?

Mag. A. M. (BVT): In welchem Zeitraum meinen Sie?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist dieser Zeitraum letztes Jahr, auf jeden Fall nach der bekannten Hausdurchsuchung.

Mag. A. M. (BVT): Im Laufe des Jahres sind einige dazugekommen, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Können Sie diese nennen?

Mag. A. M. (BVT): Wer sind die? Das lässt sich ganz leicht feststellen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Eine Person heißt C. J. (BVT).

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mit dem Vornamen, bitte? (Auskunftsperson A. M. (BVT): Keine Ahnung!) C. J. (BVT)?

Mag. A. M. (BVT): Könnte sein, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. Ist wurscht.

Mag. A. M. (BVT): Ö. (BVT).

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ö. (BVT)?

Mag. A. M. (BVT): Leicht zu merken.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Können Sie noch zu diesen Personen sagen, aus welchem Bereich des BMLV die gekommen sind?

Mag. A. M. (BVT): Keine Ahnung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Also C. J. (BVT), Ö. (BVT).

Mag. A. M. (BVT): Ja, dann gibt es noch einen Herrn S. (BVT).

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): S. (BVT), richtig, gibt es auch noch. Wen noch?

Mag. A. M. (BVT): Einer müsste noch sein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ist versucht worden, einen gewissen Herrn R. H. (BVT) hereinzubringen? Ist Ihnen darüber etwas bekannt geworden?

Mag. A. M. (BVT): Es gibt dazu eine Anfrage, aber der ist nie zugeteilt worden, bis jetzt nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ist es richtig, dass das ein freiheitlicher Gemeinderat in Bad Sauerbrunn ist, der angeboten hat, sein Gemeinderatsmandat zurückzulegen, wenn er im BVT einen Job kriegt?

Mag. A. M. (BVT): Ich kann das so nicht bestätigen. Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, aber R. H. (BVT) ist angefragt worden. Von wem ist er angefragt worden?

Mag. A. M. (BVT): Ich habe ein Mail gelesen, wo der Name drinnen war. Ich kann jetzt aber nicht sagen – verlässlich sagen –, wo das hergekommen ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Von wem war dieses Mail?

Mag. A. M. (BVT): Ich weiß es nicht verlässlich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jedenfalls hat es da auch einen dokumentierten Vorgang gegeben. Sie nennen weitere Angehörige, BMLV-bekannt, in dieser Zeit, bei denen versucht worden ist oder erfolgreich versucht worden ist - -

Mag. A. M. (BVT): Wir haben noch eine I-Suche gehabt, wo eine Dame aus dem BMLV in das BVT versetzt worden ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wer war das?

Mag. A. M. (BVT): Wie hat die geheißen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) – Der Name ist mir nicht erinnerlich, aber lässt sich ganz leicht feststellen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Können Sie etwas über die nachrichtendienstlichen Qualifikationen der genannten Personen sagen?

Mag. A. M. (BVT): Ich kenne die Qualifikationen dieser Bediensteten nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Müssten da nicht, wenn sie sich bewerben – das geht ja über Ihren Schreibtisch –, einschlägige Qualifikationen angeführt werden?

Mag. A. M. (BVT): Wenn es da Interessentensuchen gibt, dann bewerben sie sich, so wie alle anderen, und dann ist der Ablauf so, wie ich es vorher geschildert habe. Das geht dann zum Abteilungsleiter, und der bewertet das dann.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Hat es in diesen Fällen Interessentensuchen gegeben?

Mag. A. M. (BVT): Die sind nach wie vor dienstzugeteilt. Eine Dienstzuteilung wird demnächst verlängert.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das heißt, es hat keine Interessentensuchen gegeben, sondern sie sind über die Personalabteilung des Ministeriums dienstzugeteilt worden. Ist das richtig?

Mag. A. M. (BVT): Ja, so. Da hat es aber, glaube ich - - Bei M. F. (BVT) ist es zwar nicht feststellbar, aber bei den anderen hat es, glaube ich, schon eine Anforderung aus dem BVT gegeben. Da kann ich Ihnen aber auch nicht verlässlich Auskunft geben, weil ich die Akte nicht da habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Hat es Anfragen aus dem BVT gegeben?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Eine Frage noch in dieser Runde, Herr Kollege Pilz.

Mag. A. M. (BVT): Ich glaube, dass die Anforderung aus dem BVT gekommen ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wissen Sie, von wem?

Mag. A. M. (BVT): Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vom stellvertretenden Direktor.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Von Herrn Mag. Fasching.

Mag. A. M. (BVT): Ja, aber sicher weiß ich es nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Es ist immer Fasching. Wir sind draufgekommen, diese ganze Militärinfiltration des BVT ist eine Fasching-Aktion, die vom Kabinett ausgeht. Das machen wir aber mit weiteren Auskunftspersonen. – Danke schön.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Mag. A. M. (BVT)! Ich möchte mich jetzt wieder ein bisschen näher in Richtung des Zeitraumes des Untersuchungsgegenstandes bewegen und noch einmal bei Ihnen ansetzen, nämlich bei Ihrer Rolle im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen, Interessentensuchen und Bewerbungen. Welche Rolle haben Sie da, was ist für gewöhnlich Ihr Aufgaben-, Ihr Tätigkeitsbereich?

Mag. A. M. (BVT): Bitte, einen kurzen Moment. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Wenn ich es richtig verstanden habe: Sie wollten wissen, welche Rolle ich bei Interessentensuchen habe?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Rolle, Aufgaben, Tätigkeiten und so weiter. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Ja. Bei Interessentensuchen - -!) Also generell in Ihrem Tätigkeitsbereich, in Ihrem Arbeitsbereich: Was zählt da alles dazu, nicht nur bei Interessentensuchen, sondern ganz generell?

Mag. A. M. (BVT): Personalangelegenheiten oder alles?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Personalangelegenheiten, ja.

Mag. A. M. (BVT): Ah, Personalangelegenheiten. – Na ja, in der Geschäftseinteilung steht eben so schön drinnen, wir sind für die Mitwirkung und Unterstützung in Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten zuständig.

Es geht im Wesentlichen darum, dass wir darauf schauen, dass die Fachabteilungen in der Anzahl und in der Qualität ausreichend Personal bekommen, damit die Aufgaben Extremismusbekämpfung, Terrorismusbekämpfung, Nachrichtendienst und Schutz kritischer Infrastrukturen und alle anderen Dinge ordentlich bewältigt werden können.

Auf der einen Seite ist es, rein formal gesehen, eine Koordinationsstelle. Das heißt, ich schaue, wo es denn freie Planstellen gibt. Ich kläre im Vorfeld ab: Sind da Nachbesetzungen zulässig? Kriegen wir die von der Sektion I genehmigt? Wenn ja, dann initiieren wir in der Abteilung die Interessentensuche. Dann wird sie von der Abteilung I/1 veröffentlicht, die ja fachlich zuständig ist.

Dann kommen die Bewerbungen zu uns und wir schicken sie dann in die Fachabteilungen, damit die selbst aussuchen können, mit welchen Bediensteten sie künftig arbeiten. Das ist ja sehr wichtig. Ich könnte das fachlich ja nicht beurteilen, wer im Bereich Cybersicherheit und Spionageabwehr genau die richtigen Fähigkeiten mitbringt. Das kann nur der Fachvorgesetzte machen.

Und immer wenn es Initiativbewerbungen oder Lebensläufe von irgendjemandem gibt, dann schicke ich das auch an die Fachabteilungen weiter, wenn er überhaupt – rein, wenn ich mir das durchschaue – infrage kommt. Manche kommen überhaupt nicht infrage. Dann kriegt der eine kurze Antwort, dass wir derzeit leider keine Möglichkeit für eine Anstellung haben.

Win-win-Situationen sind nämlich günstig, wenn der Dienstgeber gewinnt und wenn der Bedienstete gewinnt. Darauf schaue ich schon, und ich versuche, den Job bestmöglich für alle Beteiligten zu machen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Seit wann führen Sie diese Aufgabe aus?

Mag. A. M. (BVT): Diese Aufgabe mache ich seit der Gründung des BVT Ende 2002. Früher war ich im Staatsschutz im Bereich organisierte Kriminalität – da haben wir ein Referat aufgebaut – und dann in der Terrorismusbekämpfung tätig, und dann bin ich in diesen administrativen Bereich gewechselt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Also sind Sie seit 2002 mit Personalangelegenheiten befasst.

Mag. A. M. (BVT): Ja, genau, ja. Personalangelegenheiten ist aber nur ein (Abg. Ofenauer: Ja, ist ein Teil Ihres Aufgabenbereiches!), ein kleiner Teilbereich, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie erläutern, welche Qualifikationen grundsätzlich im BVT erforderlich sind, vielleicht auch, wo das festgelegt ist, und dann, wer das Anforderungsprofil festlegt?

Mag. A. M. (BVT): Das ist - - Wir haben für jede Planstelle Arbeitsplatzbeschreibungen. Bei jeder Reform, Weiterentwicklung des Staatsschutzes, werden diese Arbeitsplatzbeschreibungen überprüft, ob sie noch passen. In dieser Arbeitsplatzbeschreibung sind die Aufgaben und auch die Anforderungen aufgezählt.

Diese Anforderungen nehmen wir dann heraus und geben sie als Beilage zur Interessentensuche, sodass die Bediensteten wissen, wofür sie sich da bewerben, was sie mitbringen müssen.

Wir geben zusätzlich noch als Erfordernis ein E-Learning-Modul, einen Abschluss eines E-Learning-Moduls Staatsschutz dazu. Das ist im Intranet für alle Bediensteten in Österreich einsehbar. Wir weisen darauf hin, dass hinterher - -, nicht hinterher, sondern vor der Betrauung eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich ist, damit sie sich schon vorbereiten können. Die Bediensteten sind ja alle zumindest für die Stufe geheim sicherheitsüberprüft.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, man kann sagen, diese Anforderungen sind verbindlich und im Vorfeld bereits festgelegt.

Mag. A. M. (BVT): Die sind im Vorfeld festgelegt. Die können aber in einem Einzelfall, wenn der Abteilungsleiter sagt: Ja, aber in dem Fall brauche ich jetzt aber unbedingt jemanden mit Exekutivdienstbefugnis!, in der Interessentensuche schon auch ergänzt, erweitert oder auch eingeschränkt werden. Also, das ist nicht hundertprozentig immer so.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Habe ich das richtig verstanden, diese Ergänzungen macht dann der zuständige Abteilungsleiter?

Mag. A. M. (BVT): Die würde im Entwurf der Interessentensuche - - Ich kann mich erinnern, weil es meinen eigenen Bereich betroffen hat, da habe ich es selbst gemacht. Da ist es darum gegangen, im Aus- und Fortbildungsbereich einen neuen Bediensteten oder eine neue Bedienstete zu finden. Da war Staatsschutzerfahrung und Exekutivdiensterfahrung wichtig, weil wir ja ungefähr zur Hälfte Exekutivbedienstete haben – und den Zugang zu diesen Dingen kann man einfach nicht gut lernen. Es müssen nicht alle in dem Bereich Exekutivdienst - -, aber der, der den Bereich leitet, der braucht das einfach, sonst hat er Schwierigkeiten. Und diese Änderung habe ich selbst vorgenommen.

Die Abteilung I/1 macht auch ganz andere Ausschreibungen, als da drinnen steht, weil sie bei den Führungsfunktionen sagen: Ja, das ist zwar sehr detailliert, aber wir fassen das in globalere Begriffe zusammen. Das wäre bei uns auch möglich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, die Abteilung I/1 nimmt auf die Anforderungen für eine konkrete Stelle Einfluss?

Mag. A. M. (BVT): Die I/1 nimmt eigentlich bei uns keinen Einfluss, nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Auf die Ausschreibung, auf die Anforderungen, so wie Sie das gesagt haben.

Mag. A. M. (BVT): Ja, aber wir legen es ja dann als Entwurf der Abteilung I/1 vor, und die könnten, wenn sie wollten, schon Änderungen vornehmen. Das steht ihnen zu, weil die Interessentensuche ja von der Abteilung I/1 hinausgeht, aber ich kann mich an keine solchen Änderungen in letzter Zeit erinnern.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Jetzt noch einmal zu Verwaltungspraktikum und Interessentensuche. Welchen Zweck hat ein Verwaltungspraktikum im BVT? Das ist ja doch ein eher sensibler Bereich, und Verwaltungspraktikum klingt ein bisschen unverbindlich.

Mag. A. M. (BVT): Ich sage Ihnen ein Beispiel: Vor eineinhalb Jahren bin ich massiv bedrängt worden: Wir brauchen jemanden zum Übersetzen! (Abg. Ofenauer: Entschuldigung, ich habe es akustisch - -!) – Zum Übersetzungsdienst: Wir brauchen dringend jemanden für die Übersetzung. Wie soll ich zum Beispiel jemanden für den Übersetzungsdienst auftreiben, wenn ich keine freie Planstelle habe?

Der wird aber gebraucht, und dann gibt es zwei Möglichkeiten: Dann gibt es die Möglichkeit der Arbeitsleihe oder es gibt das Verwaltungspraktikum. Wir haben uns in dem Fall für ein Verwaltungspraktikum entschieden. Das ist kostengünstig, geht rasch und die Dame übersetzt gut, hat aber keine Möglichkeit zur Übernahme, weil es eben keine freie Planstelle gibt.

Das macht großen Sinn. Empfohlen habe ich es auch unserem Abteilungsleiter für die technischen Bereiche, weil Techniker sehr schwer zu finden sind, aber dort kommt es nicht infrage, weil die Wirtschaft einfach wesentlich besser bezahlt, daher hat es keinen Sinn.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer legt da die Anforderungen oder die notwendigen Qualifikationen eines solchen Verwaltungspraktikanten oder einer -praktikantin fest?

Mag. A. M. (BVT): Da hat es auch historisch gesehen eine Entwicklung gegeben. In früheren Zeiten haben die zuständigen Abteilungsleiter gesagt: Ich brauche einen Verwaltungspraktikanten, und der ist super geeignet, der kann alles, das und das und das. Dann habe ich gesagt: Ja, schicke mir einen Antrag! Dann hat er mir einen Antrag geschickt, ich habe den über die Personalkoordination der Generaldirektion in die Abteilung I/1 weitergeleitet, und das ist dann von der Abteilung I/1 entweder genehmigt worden oder nicht genehmigt worden.

Inzwischen ist das auf der einen Seite schwieriger geworden, auf der anderen Seite vielleicht auch wieder einfacher. Es gibt in der Zwischenzeit, glaube ich, in der Abteilung I/1 einen Pool von Interessenten für Verwaltungspraktika. Und wenn ein Vorgesetzter einen braucht, dann gibt er das bekannt: Was muss der können und so weiter? Da kann er sich ja an den Arbeitsplatzbeschreibungen orientieren, muss er aber nicht. Das würde ich dann über den Personalkoordinator an die Abteilung I/1 weitergeben. Dort werden uns dann vielleicht Namen zur Verfügung gestellt, wer da infrage käme, wer das Profil hätte und so weiter. So einen Fall habe ich aber noch nicht erlebt. Das Thema Verwaltungspraktikum, das ist bei uns kein großes Thema mehr.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Warum nicht? Wie hat sich das entwickelt? Wie viele Verwaltungspraktikanten werden derzeit aufgenommen, oder wie war das in der Vergangenheit?

Mag. A. M. (BVT): Weil früher die Übernahme in ein Dienstverhältnis leichter war.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Früher ist wann?

Mag. A. M. (BVT): Früher, vor einigen Jahren, also, ich schätze einmal, so vor ein paar Jahren ungefähr, hat die Abteilung I/1 die Vorgangsweise insofern geändert, als sie gesagt hat, künftig ist vorher eine Interessentensuche an der Jobbörse des Bundes durchzuführen. Das heißt, sämtliche Bedienstete im Bundesdienst haben die Möglichkeit, sich zu bewerben.

Das ist offenbar Interesse des Bundes, dass die Bediensteten, die sich irgendwohin verändern wollen, auch zu uns, die Möglichkeit haben, sich zu bewerben, und dass der Verwaltungspraktikant nur dann zum Zug kommt, wenn keiner der Bewerber oder Bewerberinnen für die Planstelle geeignet ist. Solche Fälle gibt es, aber das ist schwer vorhersehbar und daher auch für die Verwaltungspraktikanten unangenehm, weil sie bis zum Schluss nicht wissen, ob sie jetzt übernommen werden können oder nicht.

Wenn früher, in den vergangenen Jahren, eine freie Planstelle vorhanden war, dann konnte er übernommen werden, hat auch eine relative Sicherheit gehabt. Deswegen, wie vorher schon gesagt worden ist, sind da sehr viele übernommen worden, das stimmt, weil es einfach war, und das war für Dienstgeber und Bedienstete einfach eine gute Situation.

Wir haben daher früher auch nur Verwaltungspraktikanten aufgenommen, wenn es eine freie Planstelle gegeben hat – wir haben dafür intern geschaut. Das alles ist jetzt eben nicht mehr so in der Form möglich, aber schon seit ein paar Jahren nicht mehr. Das ist also keine Neuerung, keine ganz neue Sache, sondern das ist vor ein paar Jahren geschehen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben vorher die Interessentensuche angesprochen. Da hat sich die Vorgangsweise geändert. Könnten Sie das noch einmal erläutern, die rechtlichen Vorgaben - -

Mag. A. M. (BVT): Mir ist etwas aufgefallen, was interessant ist, als ich diese Besetzung von Referatsleiter Dr. B. P. (BVT) durchgesehen habe. Da haben zum Beispiel wir im BVT eine eigene Interessentensuche gemacht. Das heißt, wir sind damals gar nicht an die Abteilung I/1 herangetreten – das habe ich aber gar nicht gewusst, das habe ich vergessen gehabt, aber dann ist es mir wieder eingefallen –, und das heißt, die Abteilung I/1 hat uns erlaubt, selbstständig eine Interessentensuche durchzuführen. Das ist dann BVT-intern gewesen, und das ist dann wohl im gesamten BMI-Bereich veröffentlicht worden.

Dann hat es aber irgendwann eine Umstellung gegeben, vor sechs, sieben Jahren oder so, schätze ich einmal, sodass jetzt die Abteilung I/1 auch für das BVT die Interessentensuchen durchführt. Das ist so etwas, das sich ändert. Das habe ich gemeint.

Im Ablauf oder bei der Arbeitsleihe war es früher ein mehrstufiges Verfahren, bis jemand übernommen werden konnte, zuerst Aufnahme mit Arbeitsleihe, dann - - Die ist unbefristet. Verwaltungspraktikanten haben ja den Nachteil, dass, wenn zwölf Monate zu Ende sind, der Vertrag zu Ende ist – dann gibt es keine Verlängerungsmöglichkeit. Bei der Arbeitsleihe gibt es auch eine Verlängerungsmöglichkeit. Da hat es früher die Vorgangsweise gegeben – Vorgabe von der Abteilung I/1 –, dass zuerst eine I-Suche an der Jobbörse durchgeführt werden muss, ob es da einen Kandidaten gibt; dann muss eine Interessentensuche beim AMS durchgeführt werden; und erst, wenn es dort auch keinen gibt, dann kann der genommen werden – also ein recht kompliziertes Verfahren, mehrstufiges Verfahren, das ewig gedauert hat.

Da hat sich die Vorgangsweise auch geändert, da genügt jetzt die I-Suche an der Jobbörse des Bundes, ob es einen Geeigneten gibt – wenn nicht, kann auch der Bedienstete mit Arbeitsleihe von der Abteilung I/1 - -, wird er von der Abteilung I/1 übernommen. Das ist für uns insofern wichtig, weil wir Spezialisten, wirkliche Spezialisten in hochtechnisierten Bereichen, im Exekutivbereich und auch im Bundesdienstbereich, schwer bekommen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Habe ich das jetzt richtig verstanden: Eine Interessentensuche wird für das BVT auch beim AMS durchgeführt?

Mag. A. M. (BVT): Manchmal gibt es auch Stellen, die zum AMS kommen, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Fürs BVT? (Auskunftsperson A. M. (BVT): Ja, ja!) Für den Nachrichtendienst?

Mag. A. M. (BVT): Techniker, hoch spezialisierte Techniker, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Techniker, okay. Wer stellt dann die fachliche Eignung fest?

Mag. A. M. (BVT): Wir haben einen stellvertretenden Abteilungsleiter für die Abteilung 5, Cybersecurity, und der versteht das.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Im Konkreten jetzt die Technik, aber auch allgemein: Allgemein stellt der jeweilige Abteilungsleiter die fachliche Eignung fest.

Mag. A. M. (BVT): Der jeweilige Abteilungsleiter ist zuständig für die Feststellung, wer bestgeeignet ist, oder er delegiert es an den Referatsleiter. Das könnte er machen, aber es ist unterschiedlich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Jetzt ist mir nur vorher Folgendes aufgefallen: Sie haben die Beurteilung der Frau Dr. R. P. (BVT) durch Herrn Dr. B. P. (BVT) beschrieben, die ja durchaus positiv war. Hier im Ausschuss hat Frau Dr. R. P. (BVT) über Herrn Dr. B. P. (BVT) jetzt nicht unbedingt positiv gesprochen. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Mag. A. M. (BVT): Ja, es war - - Ich habe mich selbst gewundert  ich habe diese Stellungnahme erst vor kurzer Zeit gelesen –, weil – es wird Ihnen ja nicht unbekannt sein – die zwei möglicherweise nicht optimal harmoniert haben, aber er hat es so geschrieben, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie gibt es das: „nicht optimal harmoniert“? Gibt es dazu Wahrnehmungen?

Mag. A. M. (BVT): Ich habe zu wenig Einblick. Ich weiß nur: Von den Mails her, die er mir geschrieben hat, habe ich den Eindruck gehabt, dass die Zusammenarbeit halt nicht optimal funktioniert.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben auch von Spannungen zwischen Frau Dr. R. P. (BVT) und Frau Mag. T. H. (BVT) gesprochen. Was haben Sie dazu für Wahrnehmungen über Ursachen, Auswirkungen?

Mag. A. M. (BVT): Das kenne ich nicht von eigenen Wahrnehmungen, nur von Gerüchten, Mails und solchen Dingen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mails?

Mag. A. M. (BVT): Das ist im Kopf noch irgendwie drinnen, dass es da Spannungen gegeben hat. Ich kann nichts Konkretes dazu sagen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gibt es Bewertungskommissionen, die Hearings im BVT durchführen, oder wie ist da die Vorgangsweise?

Mag. A. M. (BVT): Im BVT wird in den meisten Fällen kein Hearing durchgeführt – bis jetzt. Es obliegt dem Leiter der Abteilung, wie er die Auswahl, die Feststellung macht, wer der Bestgeeignete ist. Er könnte Vorstellungsgespräche machen. Meistens beschreiben die Abteilungsleiter anhand der vorgelegten Bewerbungsunterlagen, wer der Bestgeeignete ist.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, es gibt für gewöhnlich kein persönliches Vorstellungsgespräch, das ist die Ausnahme.

Mag. A. M. (BVT): Es gibt sie, aber ich glaube, in der Mehrheit der Fälle wird kein Vorstellungsgespräch gemacht. Das ist mein subjektiver Eindruck, was ich so in Erinnerung habe.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer ist Mitglied dieser Bewertungskommission und dieser Kommission, die ein Hearing durchführt?

Mag. A. M. (BVT): Es gibt keine solche Kommission, das heißt, wenn der Abteilungsleiter bei zwei Ermittlungen oder was immer, die Idee hat, ein Hearing durchzuführen, dann sucht er sich die Leute, die daran teilnehmen, selbst aus. Er ist ganz frei, darüber zu entscheiden, wer am Hearing teilnimmt und wie er das dann bewertet und alle diese Dinge. Das kann jeder Abteilungsleiter für seinen Bereich selbständig entscheiden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Er stellt sich dann eine eigene kleine Kommission zusammen, die dann - -

Mag. A. M. (BVT): Es gibt keine Kommission. Er spricht den Bediensteten, den Bediensteten und die Bedienstete an - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, das ist dann eine Kommission.

Mag. A. M. (BVT): Ja, man kann es dann so nennen (Heiterkeit der Auskunftsperson und des Fragestellers), eine Kommission, eine Gruppe oder wie immer. Die machen das dann gemeinsam. Das ist aber eine sehr seltene Vorgangsweise im BVT.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Dieser Abteilungsleiter erstellt dann eine Reihung der Personen nach ihrer Eignung.

Mag. A. M. (BVT): Ja, Vorgabe ist, dass zu jedem Bewerber und zu jeder Bewerberin Stellung genommen werden muss und dass der oder die Bestgeeignete ausführlich beschrieben werden muss. Das heißt, es muss wirklich nachvollziehbar sein – sowohl für mich als auch vor allem für die Personalabteilung des BMI –, warum der eine der Bestgeeignete ist.

Da gibt es aber auch unterschiedliche Methoden. Ein Abteilungsleiter arbeitet gerne mit einer Matrix und verschiedenen Funktionen, mit soundso vielen Punkten und so weiter, und daher ist er bestgeeignet. Andere beschreiben es an den Fähigkeiten, an den Anforderungen, Anforderung für Anforderung, die hinausgegeben worden sind, und kommt zu einem Ergebnis. Das Ergebnis muss einfach schlüssig sein, es muss nachvollziehbar sein, es muss objektiv nachvollziehbar sein, dass der oder die wirklich der Bestgeeignete ist, oder wenn es mehrere Planstellen sind – das gibt es auch manches Mal –, dass die beiden die Bestgeeigneten sind.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Muss der Direktor des BVT diese Reihung dann noch genehmigen oder dem zustimmen?

Mag. A. M. (BVT): Nein, in den meisten Fällen genehmige ich den Akt – in fast allen Fällen, weil es ja nur um die Weiterleitung des Vorschlages des Abteilungsleiters geht. Der Direktor hätte die Möglichkeit, wenn er es will, den Abteilungsleiter zu overrulen, er könnte sagen: Stimmt schon, so ist das festgelegt worden, aber aus den und den Gründen ist eindeutig der besser. Er könnte das machen, mir ist aber kein solcher Fall bekannt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das wäre jetzt meine Frage gewesen, ob Ihnen das bekannt ist. Die Entscheidung wird dann in der Abteilung I/1 getroffen, wenn ich das richtig verstanden habe. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo diese Abteilung nicht entsprechend der vorgeschlagenen Reihung entschieden hat?

Mag. A. M. (BVT): Ein Fall ist mir bekannt, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Welcher wäre das?

Mag. A. M. (BVT): Der ist sehr lange zurück.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr lange zurück? – Das habe ich akustisch nicht verstanden.

Mag. A. M. (BVT): Sehr lange zurück. Das kann ich aus dem Kopf heraus jetzt nicht sagen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, dieser Fall, der Ihnen erinnerlich ist, liegt nicht im Untersuchungszeitraum.

Mag. A. M. (BVT): Ich könnte mir vorstellen, dass er schon im Untersuchungszeitraum war, und ich bin mir sicher, dass der Akt auch vorgelegt worden ist, aber ich habe nicht im Kopf, wer und wie und was und so weiter. Das weiß ich alles nicht, das ist zu lange her.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Nach Ihren Erläuterungen prüfen Sie die Unterlagen und diese Vorgangsweisen auch sehr genau. Sind Ihnen gesetzwidrige Stellenbesetzungen bekannt?

Mag. A. M. (BVT): Gesetzwidrige Stellenbesetzungen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Wie soll das gehen? Wenn es eine Fachabteilung im BMI gibt, die das rechtlich prüft, dann gehe ich davon aus, dass das in Ordnung ist. Das ist wie mit unserem Herrn Verfahrensanwalt: Wenn er etwas sagt, dann gehe ich davon aus, dass das passt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie viel Zeit steht noch zur Verfügung?

Vorsitzender Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Zweieinhalb Minuten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie schaut es mit Dienstzuteilungen aus? Gibt es dafür einen besonderen Bedarf, muss ein besonderer Bedarf angemeldet werden? Verwaltungspraktika – habe ich so mitgenommen – waren in der Vergangenheit immer über dem Stand geführt, da gab es keine Planstelle dafür.

Mag. A. M. (BVT): Nein, das ist nicht richtig. Wir haben im BVT intern schon geschaut, dass wir freie Planstellen haben.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Früher? (Auskunftsperson A. M. (BVT): Ja!)  Früher.

Mag. A. M. (BVT): Auch jetzt noch, aber jetzt gibt es kaum noch neue Verwaltungspraktika.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Dienstzuteilungen: Wozu brauche ich eine Dienstzuteilung, wann mache ich so etwas, wie schaut diese Vorgangsweise aus?

Mag. A. M. (BVT): Dienstzuteilungen sind für das BVT enorm wichtig, und zwar in Bereichen, in denen ich dringenden Personalbedarf habe – das heißt, wenn irgendwo ein hoher Aufwand ist, irgendein Ermittlungsdruck, und ich kann nicht so schnell Planstellen nachbesetzen oder ich habe gar keine Planstellen, weil sie erst über das BMÖDS eingerichtet werden. Das ist ein sehr langwieriger Prozess, mit Dienstzuteilungen kann ich diese Arbeitsspitzen ausgleichen. Das ist enorm wichtig, gerade im Ermittlungsbereich. Manchmal wollen Bedienstete vielleicht auch den Bereich einmal kennenlernen, bevor sie überhaupt ins BVT wechseln, dann ist eine Dienstzuteilung auch eine Möglichkeit.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer legt da den konkreten Aufgabenbereich fest und wer teilt die Verwendung dieser dienstzugeteilten Beamten ein? Wie oft kommt das vor oder wie oft ist das in der Vergangenheit vorgekommen?

Mag. A. M. (BVT): Wir haben auch Bereiche, in denen es nur Dienstzuteilungen gibt, zum Beispiel - - Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber es gibt operative Bereiche, wo es nur Dienstzuteilungen gibt. Auch das gibt es, aber der Ablauf ist immer der gleiche. Das heißt, der zuständige Abteilungsleiter hat einen Personalbedarf und setzt sich dann mit mir in Verbindung: Wie können wir diesen Personalbedarf am besten decken? Dann schauen wir, was die beste Möglichkeit ist: Ist es eine Interessentensuche, ist es eine vorläufige Zuweisung, ist es eine Arbeitsleihe, ist es ein Verwaltungspraktikum oder wie auch immer? Es geht darum, dass er ausreichend Personal hat, um seine Aufgaben professionell zu erfüllen. Das ist wichtig, und ich glaube – das muss man auch einmal sagen –, dem BVT ist es in den letzten Jahren wirklich gut gelungen, die Sicherheit in Österreich sicherzustellen, und das geht nur mit ausreichendem Personal und Technik.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Diese dienstzugeteilten Beamten werden dann aber, sofern es keine Planstelle gibt, natürlich nicht übernommen, oder?

Mag. A. M. (BVT): Dienstzuteilungen können jederzeit aufgehoben werden, und das geschieht auch. Manche bewerben sich dann schon für eine freie Planstelle, aber ich glaube, in der Mehrzahl werden Dienstzuteilungen irgendwann wieder aufgehoben.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer prüft und wer genehmigt diese Dienstzuteilungen? Also wer prüft die Notwendigkeit, die sachlichen Erfordernisse?

Mag. A. M. (BVT): Der dringende Bedarf ist immer vom zuständigen Abteilungsleiter schriftlich festzulegen. Das heißt, ich mache das nicht auf Zuruf, sondern ich kriege ein Mail, und da steht drinnen, aus den und den Gründen brauche ich jemanden in dem und dem Bereich oder für eine vorläufige Zuweisung oder was immer. Diese Information leite ich dann entweder mit Akt im üblichen Weg oder, wenn es sehr dringend ist, auch per E-Mail an die Personalabteilung weiter. Dort wird dann die Entscheidung getroffen, kriegen wir den oder nicht.

Es wird auch immer – was schwierig ist – die Zustimmung der betroffenen Dienststelle eingeholt. Das heißt, wenn ich einen Bediensteten von der LPD Wien oder Steiermark möchte, ist es schön, und wenn der Bedarf gegeben ist, ist es auch gut, aber wenn die sagen, mein Bedarf ist noch dringender, dann kriege ich ihn trotzdem nicht. Also, die Zustimmung der abgebenden Stelle ist auch immer erforderlich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Disziplinarrecht: Gibt es da eine eigene Abteilung dafür oder eine Abteilung, die sich im BVT mit Disziplinarrecht beschäftigt? Wie funktioniert das?

Mag. A. M. (BVT): Das Disziplinarrecht sieht im § 109 BDG – oder wo das ist – vor, dass der Dienstvorgesetzte dafür zuständig ist, Dienstpflichtverletzungen nachzugehen und die entsprechenden Maßnahmen zu setzen.

Im BVT selbst haben wir aufgrund der bekannten Vorfälle seit Februar 2018 einen Bediensteten zugeteilt bekommen, der sich mit diesen Disziplinarangelegenheiten beschäftigt, der unterstützt. Aber ansonsten: Für das Verfahren selbst gibt es dann in der Abteilung I/1, in der Personalabteilung des BMI, ein Referat für Disziplinarangelegenheiten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, zuvor hat es niemanden gegeben, der sich im BVT mit Disziplinarrecht befasst hat?

Mag. A. M. (BVT): Dafür ist jeder Abteilungsleiter selbst zuständig.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Dann wurde offensichtlich ein dringender Bedarf und ein Personalmangel in diesem Bereich festgestellt, sonst hätte es diese Dienstzuteilung ja nicht gegeben, die Sie angeführt haben?

Mag. A. M. (BVT): Wie meinen Sie?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Eine Dienstzuteilung ist dann zulässig, notwendig, erforderlich oder wird durchgeführt, haben Sie gesagt, wenn in einem bestimmten Bereich Personalmangel besteht. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mhm!) Jetzt wurde offensichtlich im Bereich Disziplinarrecht ein Personalmangel festgestellt und die Notwendigkeit - -

Mag. A. M. (BVT): Ja, ich glaube, da geht es nicht nur um Personalmangel, sondern es geht auch um das Know-how, denn Disziplinarrecht ist ja wieder ein ganz spezielles Rechtsgebiet. Es ist, glaube ich, aber schon günstig, wenn sich behauptete Dienstpflichtverletzungen – das heißt ja noch lange nicht, dass solche vorliegen –, vermehren, dass sich jemand professionell darum kümmert. Deswegen, glaube ich, ist das schon nützlich, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich darf Ihnen einen „Presse“-Artikel vom 7. Februar 2019 vorlegen lassen. Demnach soll sich der Interimsdirektor Dominik Fasching im April 2018 einen persönlichen Mitarbeiter für Disziplinarfälle zuteilen haben lassen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ist das dieser Mitarbeiter, von dem Sie gesprochen haben?

Mag. A. M. (BVT): Ich vermute, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie uns sagen, wie dieser Mitarbeiter heißt?

Mag. A. M. (BVT): Wie heißt er denn g‘schwind? – Ich glaube, er heißt E. (LPD), E. (LPD) von der LPD Burgenland.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wissen Sie, seit wann er dienstzugeteilt ist? Seit Februar 2018, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ist er noch immer dienstzugeteilt?

Mag. A. M. (BVT): Ich weiß nicht, ob er seit Februar 2018 dienstzuteilt ist. Aber irgendwann im Vorjahr ist er dienstzugeteilt worden, um in Disziplinarangelegenheiten zu unterstützen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ist er das nach wie vor? Gibt es diesen Mitarbeiter noch in dieser Funktion, in dieser Dienstzuteilung?

Mag. A. M. (BVT): Ja, gibt es noch, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie uns sagen, von wem die Initiative zu dieser Dienstzuteilung ausgegangen ist?

Mag. A. M. (BVT): Kann ich so aus dem Kopf heraus nicht sagen, ich müsste mir den Akt anschauen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Welche Aufgabe soll der Beamte wahrnehmen?

Mag. A. M. (BVT): Soviel mir bekannt ist, geht es einfach um Unterstützung in Disziplinarangelegenheiten. Es geht um sein Know-how, das er hat, das gebraucht wird.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich weiß nicht, ob Sie den Artikel, den ich vorgelegt habe - -

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 15 Sekunden noch in dieser Runde.

Mag. A. M. (BVT): Ich kann den Artikel nicht so schnell durchlesen, und ich will nicht Ihre Zeit verbrauchen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Nein, wenn Sie den lesen, verbrauchen Sie meine Zeit nicht.

Mag. A. M. (BVT): Aber ich kann nicht sprechen inzwischen. Soll ich ihn durchlesen?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Bitte, ja. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. A. M. (BVT): Okay. Eigentlich steht da drinnen, was ich Ihnen gerade vorher gesagt habe, oder? Haben Sie eine Zusatzfrage?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Meine Frage betrifft den vierten Absatz, den letzten Satz und zwar: „E. gibt in einem Schriftverkehr an, auch an U-Ausschusssitzungen teilnehmen zu wollen, um zu berichten, was Zeugen dort aussagen.“ – Was sind Ihre Wahrnehmungen dazu? Wem muss dieser Beamte berichten? Was ist seine konkrete Aufgabe, wenn er Aussagen, die im Untersuchungsausschuss getätigt werden, disziplinarrechtlich zu beurteilen hat?

Mag. A. M. (BVT): Weiß ich nicht. Möglicherweise, ob jemand eine Dienstpflichtverletzung da herinnen begeht, ob ich Unwahrheiten behaupte, die dann zu verfolgen wären, könnte ich mir vorstellen – aber ich weiß es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen der zitierte Schriftverkehr bekannt?

Mag. A. M. (BVT): Welchen Schriftverkehr meinen Sie?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der in diesem Zeitungsartikel beschrieben wird.

Mag. A. M. (BVT): In welchem Absatz?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dritter Absatz.

Mag. A. M. (BVT): Nein, das weiß ich nicht, was der da geschrieben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieser Schriftverkehr ist nicht im Personalakt?

Mag. A. M. (BVT): Also ich kenne ihn nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie ist das überhaupt im Personalakt?

Mag. A. M. (BVT): Wir haben keine Personalakten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was für Informationen haben Sie dann aber über die Personen, die bei Ihnen arbeiten oder sich bewerben?

Mag. A. M. (BVT): Genau, denn das ist nämlich ein wichtiger Unterschied: Personalakten werden in der Personalabteilung geführt, in der I/1. Bei uns werden über konkrete Maßnahmen separate Akte angelegt. Das heißt, es gibt einen Akt M. F. (BVT) über die Dienstzuteilung. Es gibt einen Akt M. F. (BVT) über die dauernde Betrauung. Also für jede Maßnahme gibt es einen eigenen Akt, aber wir haben keinen Sammelakt, Personalakt über Bedienstete.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, wenn der vorher im öffentlichen Dienst woanders war, wissen Sie nicht, wie dort seine Beschreibungen waren et cetera?

Mag. A. M. (BVT): Ich weiß nur das, was ich an Bewerbungsunterlagen von Bediensteten kriege – also wir haben keine Aufzeichnungen – und was ich in der Aktenverwaltung finde, wenn ich suche.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Sie haben selbst vorgelegt, dass Herr Major M. F. (BVT) dem Referat 2.3, Nachrichtendienst, auf die freigewordene Planstelle von Frau T. H. (BVT) zugewiesen wurde. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mhm!) Wie lange und seit wann übte er die Tätigkeit, die Frau T. H. (BVT) vorher ausgeübt hat, aus?

Mag. A. M. (BVT): Also was mir bekannt ist, ist nur, dass er mit 1. - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Krainer: November!) – Ich glaube es einmal so. Ich weiß es auswendig nicht, also seit er halt zugewiesen ist, ist er zugewiesen. Was er konkret wo und wie macht, weiß ich nicht, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorher gesagt, Sie sind zuständig dafür, dass die Abteilungen und die Referate ausreichend Personal haben, um die ihnen gestellte Aufgaben auch in der vernünftigen Qualität durchführen zu können. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Genau! Mhm!) Jetzt sagen Sie, es ist nicht Ihr Aufgabenbereich zu schauen, ob die Person auch wirklich für das arbeitet, wofür sie dort ist.

Mag. A. M. (BVT): Na ja, da gibt es zwei Bedienstete, die dafür zuständig sind. Wenn er für das Projekt der Evaluierung des BVT arbeitet, dann gibt es dort eine Projektleitung, die darauf schaut, dass er bei ihnen in der entsprechenden Qualität und Dauer mitarbeitet, und dann gibt es im Referat ND die Referatsleiterin, die die Dienstaufsicht über ihn im ND-Referat hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Aber Ihre Aufgabe ist es, dass die ausreichend gut qualifiziertes Personal bekommen? (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mhm. Genau!) Das haben Sie selber hier aus Ihrer Eigendefinition gebracht.

Mag. A. M. (BVT): Mhm, genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage: Übt er jetzt die Tätigkeit von Frau T. H. (BVT) im Bereich Nachrichtendienst und Proliferation aus oder macht er irgendetwas anderes im BVT?

Mag. A. M. (BVT): Ich weiß es nicht und es interessiert mich auch nicht. Das ist Aufgabe der Referatsleiterin ND und der Projektleitung beim Projekt, wie lange er wo eingesetzt wird, und die beiden können sich auch absprechen, wie lang er wo eingesetzt wird. Wenn ich jedem Bediensteten im BVT hinterherrennen würde (erheitert), ob er in seinem Aufgabenbereich tätig ist - - Das ist selbstverständlich Aufgabe der Dienstvorgesetzten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, wenn das Referat ND kommt und sagt, es hat nicht genug Personal, dann kümmern Sie sich einfach darum, dass die zusätzlich Personal bekommen. Ob die dann das machen, was Sie wollen, oder nicht, ist Ihnen dann egal.

Mag. A. M. (BVT): Genau so ist es. Na, egal ist es mir nicht - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn die das nächste Mal kommen und sagen, sie brauchen Personal, sagen Sie dann: Ich kümmere mich darum!, oder sagen Sie: Heast, ich habe dir gerade jemanden geschickt! (Auskunftsperson A. M. (BVT): Ahm, das - -!) – Ich versuche nur, Ihr Selbstverständnis - - Sie haben hier Ihr eigenes Selbstverständnis präsentiert, und ich habe da eine Text-Bild-Schere, vielleicht klären Sie die auf.

Mag. A. M. (BVT): Ich kann Ihnen - - Ich muss zuerst einmal etwas aufklären. Ich bin da, wie soll man sagen - -, ich habe mich unklar ausgedrückt. (Abg. Krainer: Ach so!) – Es liegt an mir. Ich versuche, unsere Bereiche mit ausreichend qualifiziertem Personal auszustatten, aber es gelingt in den wenigsten Fällen. Das heißt, Sie können alle Referatsleiter da einladen und jeder wird Ihnen sagen, dass er viel zu wenig Personal hat – viel zu wenig.

Das heißt, ich bin seit 15 Jahren in dieser Hinsicht vollkommen erfolglos. Das ist so, weil die externen Rahmenbedingungen das vorgeben. Es gibt budgetäre Restriktionen, wir können nicht unbegrenzt Personal aufnehmen. Aber – das ist ganz klar – jeder Referatsleiter, jeder Abteilungsleiter ist für das, was die Bediensteten in seinem Bereich tun und nicht tun, eigenverantwortlich und hat auch dafür zu sorgen, dass sie ordentliche Arbeit machen. Das ist nicht meine Aufgabe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie sagen: Quantitativ gibt es nicht unendlich Personal. – Das verstehe ich. Sie haben aber vorher gesagt: auch ausreichend qualifiziertes Personal. – Das heißt, bei der Qualität können Sie schon etwas tun.

Mag. A. M. (BVT): Ich kann gar nicht - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Inwiefern überprüfen Sie dann, ob die Personen auch wirklich für die Tätigkeit qualifiziert sind?

Mag. A. M. (BVT): Ich kann in der Qualität nur insofern beitragen, dass ich Bedienstete namhaft mache oder Bewerbungsunterlagen schicke, die der zuständige Abteilungsleiter dann durchliest und schaut: Passt der für mich, passt der für den konkreten Einsatzbereich oder nicht. – Ich kann aber inhaltlich nichts bei der Auswahl beitragen. Das steht mir nicht zu und das würde ich mir auch gar nicht anmaßen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie das beim Fall M. F. (BVT) gemacht? Inwiefern haben Sie da Bewerbungsunterlagen angefordert, um zu schauen, ob seine Qualifikation auch ausreichend gegeben ist, damit er der Tätigkeit, für die er vorgesehen ist, nachkommen kann?

Mag. A. M. (BVT): Der Fall M. F. (BVT) war für mich eine ganze eindeutige Angelegenheit. Der stellvertretende Direktor steht auch über der Abteilung 2; wenn er fachlich bewertet, dass er die Voraussetzungen mitbringt, dann passt es so, weil er ja dafür zuständig ist. Ich bin eben nicht dafür zuständig, ich bin für die Weiterleitung zuständig. Für die fachliche Bewertung aber ist entweder der Referatsleiter ND, der Abteilungsleiter 2 – als Übergeordneter in der Hierarchie –, der stellvertretende Direktor, der Direktor - -, oder auch der Generaldirektor könnte das anordnen, er kommt dorthin. Meine Aufgabe ist, das weiterzuleiten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Referatsleitung 2.3 um ihre Meinung ersucht?

Mag. A. M. (BVT): Wenn der stellvertretende Direktor das möchte, dann brauche ich weder den Abteilungsleiter 2 noch den Referatsleiter ND. Ich glaube nicht, dass ich gefragt habe oder ihn informiert oder irgendetwas habe – das gehört nicht dazu. Der stellvertretende Direktor ist ja zuständig. Der weiß ja, was er tut, er ist ja Fachvorgesetzter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also wenn eh alle wissen, was sie tun, was machen Sie dort?

Mag. A. M. (BVT): Koordinieren – das habe ich Ihnen schon gesagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie koordinieren.

Mag. A. M. (BVT): Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt aber, Ihr vorher dargestelltes Selbstverständnis – ausreichend quantitatives und qualifiziertes Personal – ist in der Realität nicht abbildbar?

Mag. A. M. (BVT): Steht unter dem Vorbehalt, wie es die Geschäftseinteilung vorsieht: Mitwirkung und Unterstützung. Das heißt, ich wirke mit und unterstütze, damit die anderen genug ausreichendes und gut qualifiziertes Personal haben. Es ist nur eine Mitwirkung. Aber die Entscheidungen, Vorentscheidungen - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Inwiefern haben Sie da im Fall M. F. (BVT) mitgewirkt?

Mag. A. M. (BVT): Im Fall M. F. (BVT) habe ich mitgewirkt: Die Anforderung ist vom stellvertretenden Direktor gekommen, dass dort eben das Personal gebraucht wird, und ich habe diese Information an die zuständige Stelle weitergeleitet. Das war meine Mitwirkung. Hätte das ND-Referat Major M. F. (BVT) nicht bekommen, hätten sie weniger Personal. Es war also auf jeden Fall für das ND-Referat eine günstige Entscheidung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn der aber dort nicht arbeitet, sondern ganz etwas anderes macht: Was haben die dann davon?

Mag. A. M. (BVT): Ich würde das nicht bestätigen. Ich weiß nicht, ob er dort arbeitet und wie viel er dort arbeitet. Projektarbeit bedeutet ja immer, bis zu einem bestimmten Prozentsatz im Projekt und zu einem bestimmten Prozentsatz im Referat eingesetzt zu sein. Ich weiß es nicht, mit wie viel Prozent er am Projekt arbeitet und mit wie viel Prozent im ND-Referat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, das ist nicht rasend viel.

Sie haben gesagt, wenn sich jemand bewirbt, dann schicken Sie das dem Abteilungsleiter?

Mag. A. M. (BVT): Ja, die Bewerbungsunterlagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie geht es dann weiter?

Mag. A. M. (BVT): Der Abteilungsleiter entscheidet dann für sich, wie er seinen Vorschlag für die Personalauswahl vornimmt. Das heißt, er schaut, wer gemäß § 4 Abs. 3 der Bestgeeignete ist, muss das auch schriftlich festlegen, plausibel begründen und alle Bediensteten – alle Bewerber und Bewerberinnen – beschreiben. Dann entsteht dadurch ein Vorschlag. Der Vorschlag kommt zu mir in die Abteilung 1. Wir erstellen daraus einen Akt und leiten den an die Personalabteilung im BMI zur Entscheidung weiter. Also die Vorentscheidung liegt immer beim zuständigen Abteilungsleiter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schicken Sie das manchmal auch an den stellvertretenden Abteilungsleiter oder - -

Mag. A. M. (BVT): Na, das ist ein eingespielter Prozess. Das mache ich nicht einmal - -, ich genehmige den Akt, aber das macht die Personalistin. Die erstellt einen Akt und übermittelt den dann, ich glaube, ans Organisationspost- - Moment, ich frage mal nach. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Das geht ans Organisationspostfach der zuständigen Abteilung. Das heißt, die Abteilung - - Bei einer größeren I-Suche – wenn wir 20 Planstellen haben – wird dann zum Beispiel die Abteilung 2 oder die Leitung der Abteilung 3 angeschrieben und ersucht, Stellung zu nehmen, wer da der Bestgeeignete zu diesen Planstellen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege einmal den Akt 9017, Seiten 148 und 149, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Für das Protokoll: Hier bewirbt sich jemand. Es wird allerdings nicht an den Abteilungsleiter weitergeleitet, sondern an einen Referatsleiter, nämlich an Herrn B. P. (BVT). (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. A. M. (BVT): Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): So, meine Frage: Erinnern Sie sich an diesen Vorgang?

Mag. A. M. (BVT): Im Groben, ja, aber nicht im Detail.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, das ist nun ein bisschen anders, als Sie vorhin dargestellt haben, dass die Norm ist.

Mag. A. M. (BVT): Genau, da geht es um einen anderen Sachverhalt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und zwar?

Mag. A. M. (BVT): Die Norm ist: Bei Interessentensuchen kommen die Bewerbungsunterlagen zu uns und werden dann gesammelt an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Das hier ist jetzt offenbar keine Interessentensuche, sondern da bewirbt sich jemand (aus dem ihm vorgelegten Schriftstück vorlesend): Herr V. L. (BVT). Aus irgendeinem Grund – möglicherweise, weil ich mir gedacht habe - - oder weil der Referatsleiter ND wieder geschrien hat: Ich brauche mehr Personal! – habe ich es ihm weitergeleitet. Ich weiß jetzt aber nicht, ob Herr V. L. (BVT) ein externer Bewerber ist. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Nein, er ist offenbar ein Polizist – es ist vom LPD Wien gekommen.

Warum ich es ihm geschickt habe, was ich damit wollte: Das kann ich Ihnen alles nicht mehr sagen. Es könnte aber möglich sein – also theoretisch ist es möglich –, dass es um eine Dienstzuteilung gegangen wäre. Ich weiß es aber nicht, worum es da gegangen ist. Auf jeden Fall aber, das kann ich schon sagen, geht es da nicht um eine Interessentensuche, wo er sich beworben hätte, so wie viele andere auch. Das kann ich mir da nicht vorstellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ja hier wohl zweigeteilt, oder? Das eine passiert ja im April – da gibt es einen Mailverkehr im April 2015 zwischen Ihnen und Herrn B. P. (BVT) – und das andere ist ja im September, Oktober. Das sind ja zwei unterschiedliche Vorgänge.

Mag. A. M. (BVT): Ja, wie gesagt, ich kann es jetzt nur - -, ich kann es nicht verlässlich beantworten, weil ich da dann einfach recherchieren müsste, was ich da noch an Informationen in unserer Aktenverwaltung finde. Wie mir das aber jetzt ausschaut (in dem ihm vorgelegten Schriftstück lesend), hat es da im April 2015 ein Ersuchen um ein Vorstellungsgespräch an B. P. (BVT) gegeben. Und er hat gesagt: Ich nehme mit ihm Kontakt auf.

Wenn das ein Polizist war, was sich aus dem ersten April-Mail nicht ergibt – aber aus dem zweiten Mail ergibt es sich, Inspektor schreibt er, „Bewerbung Insp. Mag. V. L. (BVT)“ - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das leiten Sie weiter, das schreibt nicht er. Sie schreiben an Herrn B. P. (BVT): „Lieber B. P. (BVT) Wie besprochen übermittle ich dir in der Beilage die Bewerbung von Hrn. Insp. Mag. V. L. (BVT).“

Mag. A. M. (BVT): Ja, genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Bitte informiere mich nach dem Vorstellungsgespräch darüber, wie es verlaufen ist. Danke.“

Mag. A. M. (BVT): Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, es hat hier einmal ein Vorgespräch gegeben.

Mag. A. M. (BVT): Ja. Mir schaut es - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist einmal das erste, was wir erfahren.

Mag. A. M. (BVT): Mir schaut es - - So wie ich die Mail da lese, ist das etwas, wo ich mir denke, das könnte die Frage einer Dienstzuteilung gewesen sein, weil er mehr Personal braucht, B. P. (BVT) – er hat immer mehr Personal gebraucht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie solche Sachen immer mit den Referatsleitern direkt gemacht?

Mag. A. M. (BVT): Solche Dinge habe ich schon, solche Dinge - - Also Dienstzuteilungen habe ich schon auch immer mit den Referatsleitern geklärt. Es ist auch davon abgehangen, wer gerade Abteilungsleiter ist – da hat es Wechsel gegeben –, ist der gerade da und was weiß ich was alles. Aber solche Dinge habe ich schon mit Referatsleitern - -, auch wenn es um Dienstzuteilungen geht. Das ist ganz etwas anderes - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es steht aber nicht hier: Dienstzuteilung.

Mag. A. M. (BVT): Nein, es steht nicht da, aber ich vermute einmal. Es ist aber auf jeden Fall keine Interessentensuche, scheint mir – so, wie ich es da jetzt vorliegen habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das ist eine Bewerbung.

So, dann antwortet er: „Gerne nehme ich mit dem Bewerber Kontakt auf.“ – Sie haben keine Erinnerung, wann er Kontakt aufgenommen hat und was das Ergebnis war?

Mag. A. M. (BVT): Ich kann das - - Das ist einfach zu lange her. Ich habe Tausende Mails, also an das kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): Gut, dann gibt es da ein Mail, offensichtlich an Ihre Abteilung: „Bewerbung Referent Internationale Beziehungen, A1/2 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei sende ich Ihnen die Unterlagen für meine Bewerbung.“ – Das wird dann an B. P. (BVT) weitergeleitet und der leitet das an Sie weiter.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in der ersten Runde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ist das für eine Bewerbung: „Referent Internationale Beziehungen, A1/2“? Was bedeutet das? Um was kann es da gehen?

Mag. A. M. (BVT): Das schaut jetzt aus - - Weil es auch an das Abteilungspostfach der Abteilung 1 gerichtet ist (in dem vorgelegten Schriftstück lesend), schaut das nach einer Bewerbung bei einer Interessentensuche aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ach doch.

Mag. A. M. (BVT): Aber da müsste ich auch noch recherchieren. Es schaut aber so aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie geht das dann weiter? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. A. M. (BVT): Na ja, so wie ich das lese, hat Dr. B. P. (BVT) dann mehrmals mit ihm Kontakt gehabt, und offenbar - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Ihnen immer wieder zwischendurch berichtet – offensichtlich.

Mag. A. M. (BVT): Weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das geht aus dem E-Mail hervor.

Mag. A. M. (BVT): Aus dem E-Mail geht das nicht hervor. Es geht nur hervor, dass mir Dr. B. P. (BVT) schreibt, dass er sich beworben hat. Das ist ja so: Wenn diese Bewerbungen hereinkommen – am 29. September (in dem ihm vorgelegten Schriftstück lesend) –, sehe ich die ja am Anfang gar nicht, ich sondiere sie ja gar nicht, sondern erst, wenn die Organisationseinheiten mit diesem Akt befasst werden.

Ich gehe davon aus, das ist ein Routinevorfall. Es sind auch die Organisationen mit dieser Bewerbung befasst worden. Und V. L. (BVT), wie es da ausschaut (in dem ihm vorgelegten Schriftstück lesend), hat B. P. (BVT) seine Bewerbung weitergeleitet – das sehe ich erst jetzt, am 29. Also er hat sich zuerst – ganz unten – in der Abteilung II/BVT/1 beworben – das ist, wie es ausschaut, eine offizielle Interessentensuche –, und dann schickt er gleich später die Bewerbung an B. P. (BVT), weil er offenbar noch immer mit B. P. (BVT) Kontakt gehabt hat. Dann schickt - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann interveniert Herr B. P. (BVT) bei Ihnen?

Mag. A. M. (BVT): Interveniert, dass der irgendetwas werden soll? Oder wie meinen Sie „interveniert“?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Entschuldigung, was soll das sonst sein?

Mag. A. M. (BVT): Wenn er schreibt: „hat mich kontaktiert. Ich nehme an, dass die Chancen bei dieser Ausschreibung sich mögl. in einem eingrenzbaren niederschwelligen Prozentbereich befinden?“ – Dann hat er sich nicht erwartet, dass er betraut wird. Das sehe ich nicht als - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nicht gesagt, dass er erwartet hat, dass er betraut wird, sondern ich habe gesagt, dass er bei Ihnen interveniert hat.

Mag. A. M. (BVT): Was verstehen Sie denn unter „interveniert“?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, dass er sich verwendet, dass der das bekommt.

Mag. A. M. (BVT): Das kann ich aus der Mail nicht herauslesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das können Sie nicht herauslesen?

Mag. A. M. (BVT): Woraus lesen Sie das?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Entschuldige bitte die lästige Nachfrage, aber wie bereits von mir in tiefer Dankbarkeit festgestellt bin ich“ – ich lasse ein Wort weg, weil das ein Tippfehler ist – „vor einiger Zeit dazu ermutigt worden, mich mit ihm zu treffen, und seither bin ich seine Kontaktperson. Danke und lg Dein B. P. (BVT)“.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Kollege Krainer, die Redezeit in der ersten Runde ist abgelaufen.

Mag. A. M. (BVT): Das in „tiefer Dankbarkeit“ würde ich nicht überbewerten, er hat manchmal auch zynisch formuliert. Offenbar hat er Kontakt mit ihm gehabt, ja, das stimmt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (das vorgelegte Schriftstück in die Höhe haltend): Das ist für Sie keine Intervention?

Mag. A. M. (BVT): Also ich wüsste nicht, was ich damit anfangen soll, was ich da tun sollte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann es Ihnen sagen: Er wurde es auch.

Mag. A. M. (BVT): Er hat die Planstelle gekriegt? (Abg. Krainer: Bitte?) – Er hat es gekriegt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Mag. A. M. (BVT): Diese?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Mag. A. M. (BVT): Ja, dann hat sich B. P. (BVT) getäuscht. – Aber sicher nicht auf meine Intervention.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, auf seine Intervention, nicht auf Ihre.

Mag. A. M. (BVT): Ach so!

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Krainer, die Redezeit ist abgelaufen. (Abg. Krainer: Er hat ja bei Ihnen interveniert und nicht Sie bei ihm!)

Mag. A. M. (BVT): Na, aber sehen Sie: So naiv bin ich, ich hätte dieses Schreiben nicht als Intervention gewertet. (Abg. Krainer: Ah, das ist keine Intervention?) – Für mich nicht, nein: Er informiert mich.

*****

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte diese Konversation nicht stören. (Allgemeine Heiterkeit.)

Herr A. M. (BVT), wir haben hier vor knapp zwei Wochen von der Leiterin des Extremismusreferats gehört, dass ihre Abteilung personell ausgedünnt ist, dass sie Personalmangel hat. Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Oder ist - -

Mag. A. M. (BVT): Extremismusreferat hätte Personalmangel?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja. Anders gefragt – diese Aussagen sind hier sinngemäß so gefallen, also ich sage es jetzt nicht wortwörtlich, aber sinngemäß ist es so gefallen –: Ist jemand oder sind Sie damit konfrontiert worden, dass man dort dringlichst neues Personal benötigt?

Mag. A. M. (BVT): Das ist ein bisschen eine längere Geschichte mit dem sogenannten Personalmangel im Extremismusreferat.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Bitte schön!

Mag. A. M. (BVT): Das Extremismusreferat ist das einzige Referat der Abteilung 2, das einen personellen Unterstand[4] hat. Die Referatsleiterin ist eine besonders engagierte Extremistenbekämpferin und hat daher nie genug Personal. Das heißt, wenn wir das Personal verdoppeln, hat sie auch nicht genug Personal. Es ist aber das einzige Referat in der Ermittlungsabteilung, das einen derzeitigen VBÄ, also Vollbeschäftigungsäquivalentüberstand, hat – noch immer. Terrorismus und Nachrichtendienst hat Unterstände.

Sie hat das jahrelang gut „gespielt“ – unter Anführungszeichen –, diese Karte: Extremismusbekämpfung leidet und was weiß ich und Verjährung von irgendwelchen Dingen. – Es wäre ihre Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, dass ihre Aufgaben ordnungsgemäß erledigt werden. Die Intention des BVT-Direktors bei der Organisationsänderung 2013 war, dass die Extremismusbekämpfung operativ Schritt für Schritt in das LVT verlagert werden soll, also dezentralisiert werden soll, und sich das BVT auf Terrorismusbekämpfung spezialisieren soll.

Das ist nicht gelungen, weil die Referatsleiterin in dem Bereich halt sehr engagiert ist und sich schwer von jeder Amtshandlung trennen kann, und dann hat sie natürlich immer zu wenig Personal.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, danke für die Erklärung.

Ich habe jetzt eine andere Frage an Sie, und zwar – das haben wir jetzt eigentlich bei allen Befragungsrunden immer wieder gehört – die Frage nach der richtigen Qualifikation für Bewerber im BVT, egal, ob das jetzt Verwaltungspraktikanten sind oder ob sich die direkt beworben haben.

Ich möchte Ihnen folgendes Dokument vorlegen, und zwar das Dokument 7007. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es mir jetzt gar nicht so sehr um den aktuellen Fall, der in diesem Dokument beschrieben wird, sondern ich ersuche Sie, die Seite 9 aufzuschlagen und möchte, dass wir den letzten Absatz gemeinsam ganz kurz durchgehen, weil es mir darum geht, Sie danach zu fragen, ob Sie Wahrnehmungen zu solchem Vorgehen haben.

Im Großen und Ganzen geht es bei diesem Fall, der da beschrieben wird, um jemanden, der sich bei einer Postenbesetzung übergangen gefühlt hat. Der hat dann geklagt und dann kam es eben zu einer Verhandlung. Dann steht in diesem Protokoll: „Betreffend den Kollegen B. (BVT) verweise ich darauf, dass dieser direkt vom Studium in das BVT gewechselt ist, ohne dort zuvor Erfahrung gesammelt zu haben. Er ist direkt als stellvertretender Referatsleiter dort aufgenommen worden.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Auf der nächsten, folgenden Seite, wir können gleich darüber reden: „Auch der Kollege P. (BVT) ist direkt nach dem Studium in das BVT gewechselt und zwar gleich in das Referat strategische Analyse.“

Weiter unten steht dann: Herr „Dr. V. (BVT) war bei der Universität als Lektor angestellt und wurde dann in dieses Referat übernommen.“

Meine Frage lautet dahin gehend: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es in der Vergangenheit bei Postenbesetzungen immer wieder auch dazu gekommen ist, dass Leute mit Qualifikationen ins BVT aufgenommen wurden, wobei man vielleicht eine kreative Auslegung der Qualifikation an sich in den Raum stellen könnte, um es einmal sehr vorsichtig zu formulieren?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Nur noch 10 Sekunden in der Runde.

Mag. A. M. (BVT): Also ich glaube, ich kenne den Fall da, der für den Bediensteten, glaube ich, ja negativ ausgegangen ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob das dieser Fall war.

Meine Wahrnehmung über die Jahre hindurch war, dass sich die Abteilungsleiter schon die ausgesucht haben, die fachlich und persönlich am besten geeignet sind. Wenn jemand relativ jung hereinkommt und dann Erfahrung sammelt, kann er in einem Jahr, in zwei Jahren ein sehr guter Mitarbeiter sein. Wir sehen das auch jetzt bei den EU-Sonderverträgen. Da gibt es tolle Bedienstete dabei, hochqualifizierte, ich kenne sie nicht persönlich, aber was mir die Leiter so erzählen, und deswegen - -

Also jeder Abteilungsleiter, der jemanden nimmt, der nicht entsprechend qualifiziert ist, schädigt sich ja selbst. Ich kann mir das also nicht vorstellen, dass das jemand tut, aber es ist nicht meine Aufgabe, das zu bewerten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke. Ich habe keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter, zum Anlassfall M. F. (BVT) noch einmal. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mhm!) Mit der

Nichteinhaltung der Vorschriften zur Interessentensuche wird das ja eigentlich gesetzlich ad absurdum geführt und kann genau dafür missbraucht werden, um seine Leute in einem Netzwerk zu positionieren. Oder sehen Sie das anders?

Mag. A. M. (BVT): Sie behaupten immer eine rechtswidrige Vorgangsweise. Ich kann es noch immer nicht glauben, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die Abteilung I/1 - -, dass dort rechtswidrig irgendwas erledigt wird. Das kann ich mir - -, ist für mich undenkbar.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann kommen wir zu diesen Dienstzuteilungen. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Mhm!) Wie oft sind solche ohne Interessentensuche vorgekommen?

Mag. A. M. (BVT): Sie meinen Dienstzuteilungen zum BVT?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Mag. A. M. (BVT): Also Dienstzuteilungen gibt es laufend.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zum BVT, ohne Interessentensuche.

Mag. A. M. (BVT): Nein, für Dienstzuteilungen gibt es gar keine Interessentensuche.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Mag. A. M. (BVT): Nur in Ausnahmefällen gibt es eine Interessentensuche für Dienstzuteilungen. Wir haben zum Beispiel jetzt eine Ausschreibung für eine Ausbildung gehabt. (Abg. Krisper: Mhm!) Da ist eine Interessentensuche durchgeführt worden. Oder wenn zum Beispiel zu wenig - -, wenn wir gar nicht mehr wissen, wen sollen wir überhaupt dienstzuteilen, dann kann man schon eine Interessentensuche starten, damit man überhaupt die Bewerber kennt, die Interesse hätten. Aber grundsätzlich: Für eine Dienstzuteilung braucht man keine Interessentensuche.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gibt sehr viele Dienstzuteilungen?

Mag. A. M. (BVT): Bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gibt sehr viele Dienstzuteilungen, sagen Sie.

Mag. A. M. (BVT): Es gibt viele - - In manchen Bereichen gibt es nur Dienstzuteilungen, aber das sind operative Bereiche, die ich nicht besprechen möchte. Es gibt aber auch sonst - - Wenn zum Beispiel Planstellen nicht rasch besetzt werden können, wenn gesamtevaluiert wird – und es wird ja immer wieder evaluiert –, dann macht es keinen Sinn, die Planstellen nachzubesetzen, wenn sich die Situation völlig ändert. Da macht es eher Sinn, jemanden dienstzuzuteilen und dann, wenn es umorganisiert ist, die Planstellen mit einer I-Suche zu besetzen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Folge der Dienstzuteilung und Interessentensuche ist ja per definitionem, dass man nicht in die Situation kommt, dass jemand anderer sich bewirbt und der sich dann vielleicht erfolgreich beschweren kann, wenn er zu Unrecht nicht genommen wurde.

Mag. A. M. (BVT): Ich verstehe Sie so schwer. Vielleicht liegt es am Mikrofon, ich weiß nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das kann sein.

Mag. A. M. (BVT): Oder an meinen Ohren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist generell ein bisschen laut.

Bei der Dienstzuteilung ist es ja so, dass es zu keiner Konkurrenz kommt, weil sich niemand durch eine Interessentensuche bewirbt und sich dadurch auch niemand potenziell erfolgreich beschweren kann, wenn er zu Unrecht unterlegen ist.

Mag. A. M. (BVT): Bei Dienstzuteilungen haben wir ein anderes Problem: überhaupt jemanden zu bekommen. Da geht es nicht um Wettbewerb, da geht es darum: Wie kann ich bewirken, dass ich jemanden für eine Dienstzuteilung bekomme? Die Schwierigkeit ist zuerst einmal, jemanden zu finden, der Interesse hätte und bereit wäre, zu kommen. Dann müssen der Vorgesetzte und die abgebende Stelle einverstanden sein, und die sind meistens nicht einverstanden. Das ist also wahnsinnig schwierig, da geht es nicht um Wettbewerb, dass mehr Interesse hätten, sondern es ist umgekehrt: Wir kriegen zu wenig Leute, die wir brauchen würden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es noch andere Fälle, wo Ihnen Dr. Fasching – seit er diese Funktion innehat – solche E-Mails geschrieben hat, dass er gerne jemanden im BVT hätte?

Mag. A. M. (BVT): Ich bin mir ziemlich sicher, dass das immer wieder mal vorkommt. Das ist ja auch sein Recht, dass er als stellvertretender Direktor für den Aufgabenbereich, wofür er zuständig ist, Personalanforderungen macht; er ist ja noch nicht so lange stellvertretender Direktor, er war früher Abteilungsleiter 4 – und in dem Bereich natürlich auch. Jeder Abteilungsleiter hat die Möglichkeit, Personalbedarf anzumelden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche Fälle sind Ihnen da in Erinnerung?

Mag. A. M. (BVT): Also ich habe Ihnen über 2 000 Seiten Mails vorgelegt. Sie können sich ganz sicher sein, ich weiß es einfach nicht. Ich würde Ihnen alles sagen, aber Sie kennen meine Mails vielleicht besser als ich selbst, denn mich interessieren die alten Mails auch nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu der Besetzung O. L. (BVT) zurück. Da sind wir bei den Beschwerden wegen Diskriminierung stehengeblieben. Die eine von einem Unterlegenen war ja erfolgreich, haben Sie gesagt.

Mag. A. M. (BVT): Na ja, bis jetzt war sie erfolgreich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bis jetzt. Was ist der Grund für den Erfolg, der in der Stellungnahme bei der Gleichbehandlungskommission genannt wurde?

Mag. A. M. (BVT): Ich habe es einmal gelesen. (Abg. Krisper: Mhm!) Ich glaube aber, es gibt einen wichtigeren Grund als den, der da angeführt war. Und der wichtigere Grund war: Weil die Personen vom BVT, die kompetent Auskunft hätten geben können, vermute ich jetzt mal, nicht geladen waren. Ich glaube – ich weiß es jetzt nicht, aber ich glaube es –, dass nur ein Vertreter der Abteilung I/1 dort war, was ja so auch passt, nicht. Wir haben aber inzwischen eine Stellungnahme der damaligen Vorgesetzten an die Abteilung I/1 weitergeleitet und mir scheint das, was ich da gelesen habe, plausibel und es könnte durchaus auch so ausgehen, dass der Schadenersatzanspruch abgewiesen wird. Aber das wissen wir nicht, das ist Spekulation.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Haben Sie Wahrnehmungen zum Verhältnis O. L. (BVT)/B. P. (BVT)?

Mag. A. M. (BVT): O. L. (BVT) und B. P. (BVT)?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Mag. A. M. (BVT): B. P. (BVT) kenne ich sehr gut. O. L. (BVT) kenne ich - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zwischen O. L. (BVT) und B. P. (BVT).

Mag. A. M. (BVT): Ja, ich kenne Herrn O. L. (BVT) nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zwischen.

Mag. A. M. (BVT): Ich kenne ihn nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay.

Mag. A. M. (BVT): Daher weiß ich nicht, was die für ein Verhältnis haben, außer das, was ich gestern im Liveticker gelesen habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum wurde die Position, die dann Herr O. L. (BVT) letztendlich bekam, bei der ersten Bewerbung nicht besetzt, sondern erst vier Monate später? Kann das mit der Anzeige von Dr. S. R. (BVT), die im Raum stand, und die man nicht umgehen konnte, zu tun haben?

Mag. A. M. (BVT): Kann schon, kann – aber da gibt es viele Ursachen. Das ist damals ausgeschrieben worden und bei der Interessentensuche haben wir dann - -, hat sich dann herausgestellt - -, es ist einmal lange keine Stellungnahme der Abteilung 2 gekommen. Ich habe lange nichts gekriegt. Dann hat sich herausgestellt, dass das BVT wieder einmal weiterentwickelt, umorganisiert wird, und dann hat es auch diese Gerüchte gegeben, bei dem Hearing hätte irgendetwas nicht gepasst. Die hat es gegeben, diese Gerüchte.

Und daher: Wenn etwas umorganisiert wird, ist es sinnvoll, Planstellen nicht nachzubesetzen. Das war damals auch die Frage, soll diese Gruppe überhaupt verändert werden, in ein anderes Referat und solche Dinge. Es haben da also sehr viele Unsicherheiten geherrscht, dort drüben. Ich kann mich schon erinnern, möglicherweise habe sogar ich den Rat gegeben, aber das weiß ich auch nicht mehr genau, die Planstelle jetzt nicht nachzubesetzen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurde dann umorganisiert?

Mag. A. M. (BVT): Puh! Das weiß ich nicht, aber offenbar haben wir ja dann die I-Suche durchgeführt und zu dem Zeitpunkt ist offenbar festgestanden – aber das ist alles nur Vermutung jetzt –, dass es in dem Bereich die Planstelle weiter geben wird, denn sonst hätten wir ja die I-Suche nicht gemacht, vermute ich einmal.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu einer E-Mail-Korrespondenz und lege das Dokument 8690 vor. Da geht es um die Postenbesetzung R. P. (BVT). Das ist eine E-Mail von Herrn B. P. (BVT) an Sie, cc Zöhrer, vom 2. September 2016. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

„Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter! Lieber A. M. (BVT)!“ Dann entschuldigt er sich, dass er Sie gleich nach dem Urlaub stören muss und führt zur Vorreihung von R. P. (BVT) aus, dass er sich „nur vorstellen kann, dass es sich um einen erklärbaren Verwaltungsirrtum handelt“. Er argumentiert dann, warum er T. H. (BVT) für geeigneter hält und schließt mit: „Danke für Deine Unterstützung bei der raschen Lösung dieser Angelegenheit! Mit lieben Grüßen, Dein B. P. (BVT)“.

B. P. (BVT) leitet die E-Mail dann sogleich weiter an Frau T. H. (BVT) und schreibt: „A. M. (BVT) ist bis 12. auf Urlaub, ich bin am Mo aber im KBM“ – Smiley. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Bitte zur Frage zu kommen. Die Zeit läuft sonst ab.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist es üblich, bei solchen Anlässen ins Kabinett zu gehen?

Mag. A. M. (BVT): Also ich gehe nicht ins Kabinett, aber wenn der Referatsleiter B. P. (BVT) das schreibt, dann ist er wohl im Kabinett gewesen, also ich kann dazu nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was haben Sie ihm damals geantwortet, wir haben zumindest die Antwort-E-Mail nicht gefunden?

Mag. A. M. (BVT): Also wir haben in dieser Zeit sehr viel gemailt, 2016. Das ist vielleicht als Hintergrundinformation gar nicht so unwichtig, wenn Sie da auch so verschiedene Zeugen hören. Er war im Herbst 2016 in keinem guten mentalen Zustand, sodass ich – das habe ich auch aus verschiedenen E-Mail-Kommunikationen herausgefunden – Ende des Jahres ein persönliches Gespräch geführt habe – als Freund, weil mir Menschen wichtig sind – und ihm gesagt habe, er soll einmal nachdenken, ob er nicht vielleicht in Richtung Burn-out unterwegs ist. Das war mein Eindruck, mein persönlicher. Diesen ganzen Mailverkehr vom Herbst 2016, den sollte man auch in diesem Zusammenhang sehen. Es ist ihm nicht so gut gegangen in der Zeit.

Wenn er da schreibt, am 2. September 2016, dann denke ich – das ist kurz nachdem er die Stellungnahme abgegeben hat, dass Dr. R. P. (BVT) sehr gut geeignet ist und damit dafür gesorgt hat, dass sie die Planstelle kriegt –, dass er sich gegenüber T. H. (BVT) wohl irgendwie verpflichtet gefühlt hat, sich zu rechtfertigen. So würde ich diese Mail interpretieren, weil die beiden ja in Konkurrenz waren, diese Planstelle zu bekommen. Mein Eindruck ist, dass Dr. B. P. (BVT) die besten Absichten gehabt hat, aber er hat sich halt in der Leitung seines Referats in dieser Phase ein bisschen schwer getan.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich wollte Sie noch einmal zu dieser Bestellung M. F. (BVT) fragen. Ist es üblich, wenn Sie ersucht werden, jemanden mit einer Planstelle zu betrauen, dass dabei die Qualifikation des zu Betreuenden detailliert beschrieben wird?

Mag. A. M. (BVT): Das hängt von Fall zu Fall ab.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Es wird aber doch wohl nicht so sein, dass Sie da eine Mail bekommen: Ich finde den Major M. F. (BVT) super, geben Sie ihm bitte die Planstelle.

Mag. A. M. (BVT): Nein, solche Mails kriege ich nicht. Das hängt einfach wirklich vom Einzelfall ab. Also in dem Fall, wenn mir der stellvertretende Direktor schreibt, dass er die Qualifikation mitbringt und daher dort betraut werden soll, habe ich keinen Grund, das zu hinterfragen. Wenn Sie aber fragen, ob das grundsätzlich so ist, kann ich jetzt so aus den Fällen heraus - - Es sind sehr wenige Fälle, wo keine I-Suche ist. Ich kann mich an den letzten erinnern, der letzte ist erst im Jänner gewesen, den habe ich selbst beschrieben. Ich habe es ausführlicher formuliert, ja, warum der der Bestgeeignete ist und warum der so super geeignet ist, und der ist auch super geeignet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich frage jetzt nach diesem ganzen - - Wir haben diese ganzen Fälle ja besprochen, wo Bundesheerangehörige kommen. (Auskunftsperson A. M. (BVT): Ja!) Hat es in den genannten Fällen S. (BVT), C. J. (BVT), Ö. (BVT) und R. H. (BVT), also das ist ja der, wo es die Anfrage gegeben hat, auch sachliche Begründungen in Richtung nachrichtendienstliche Qualifikation gegeben?

Mag. A. M. (BVT): Nein, das sind ganz andere Fälle. Da sind es Dienstzuteilungen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Eben. Deswegen frage ich ja so genau nach, denn offensichtlich ist der erste Schritt die Dienstzuteilung und die, wenn ich Sie richtig verstanden habe - -

Mag. A. M. (BVT): Ich muss mich korrigieren.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay.

Mag. A. M. (BVT): Ich habe die Mail nicht, oder habe ich sie doch da? Schauen wir einmal: M. F. (BVT). (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.) Es gibt eine Mailanforderung für die Dienstzuteilungen der anderen, was ich Ihnen vorhin gesagt habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Welche Causa?

Mag. A. M. (BVT): Also nicht M. F. (BVT), da habe ich keine Anforderung im Akt gefunden (Abg. Pilz: Ja!), aber es gibt schon eine Anforderung für die weiteren BMLV-Angehörigen, die vorhin schon aufgezählt wurden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. Können Sie uns die jetzt genauer darstellen? (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

Mag. A. M. (BVT): Die Mail habe ich nicht mit, aber wenn wir den Akt mit der Klassifizierungsstufe 2 vorlegen, dann werde ich schauen, dass diese Mail dabei ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Können Sie sagen, um welches Mail und mit welchem - -

Mag. A. M. (BVT): Ich glaube, dass die Anforderung – aber das weiß ich nicht - - Ich glaube, dass es eine Anforderung vom stellvertretenden Direktor gibt, diese weiteren Bediensteten dienstzuzuteilen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da handelt es sich um die von Ihnen genannten Personen?

Mag. A. M. (BVT): Die vorhin genannten Personen, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Also Ö. (BVT), S. (BVT), C. J. (BVT) und R. H. (BVT)?

Mag. A. M. (BVT): Ich glaube, dass R. H. (BVT) nicht bei der Anforderung dabei war. Ich bin mir nicht sicher.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, aber die drei ersten waren Ihrer Erinnerung nach - -

Mag. A. M. (BVT): Sicher kann ich es nicht sagen, aber es gibt eine Wahrscheinlichkeit dafür, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sagen Sie, haben Sie irgendeine Wahrnehmung, warum der stellvertretende Direktor Fasching da drei Bundesheerangehörige für das BVT angefordert hat?

Mag. A. M. (BVT): Meine Wahrnehmung ist, was ich so an Ganggesprächen auch mitgekriegt habe: Die sind tüchtig, die bringen im Projekt zusätzliches Know-how ein. – Das habe ich jetzt nicht vom stellvertretenden Direktor, sondern von Bediensteten, die im Projekt mitarbeiten, ich kann Ihnen nicht konkret sagen, von wem, aber, die sind gut, habe ich gehört. Daher nehme ich im Nachhinein an – ist nur eine Annahme –, dass das Sinn gemacht hat.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich bin mir sicher, dass das Sinn gemacht hat. Wir versuchen nur darauf zu kommen, welchen Sinn und für wen. Das ist noch nicht so ganz klar.

Mag. A. M. (BVT): Okay.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, wer aus dem BMI hinter diesen Anforderungen steht?

Mag. A. M. (BVT): Keine Ahnung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): So. Das ist einmal der eine Punkt. Der zweite ist: Ich wollte Sie noch etwas zu der Anfragebeantwortung fragen; Kollegin Krisper hat Ihnen ja eine Anfrage und eine Beantwortung vorgelegt. Ist es richtig, dass Sie dazu – wie es üblich ist – einen Beantwortungsentwurf geschrieben haben?

Mag. A. M. (BVT): Nein, in dem Fall nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Aha. Sondern?

Mag. A. M. (BVT): Nein, in dem Fall nicht, sondern in dem Fall war die Abteilung I/1 zuständig, weil es um Personalangelegenheiten geht. Die Abteilung I/1 hat einen Entwurf erstellt und hat mich ersucht, drüberzuschauen, ob das so passt, ein bisschen zu ergänzen oder so irgendwie – und wir haben da in einer Frage recht viel ergänzt. Ich meine, zu Beginn, wenn Sie schauen, ist da eine ellenlange Liste, eine Auflistung und so weiter. Da ist sehr viel von uns gekommen, weil wir intern gute Aufzeichnungen haben und wir doch ein eingegrenzter Bereich sind. Da haben wir manchmal vielleicht eine bessere Übersicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie da der Personalabteilung im BMI auch Informationen zur Beantwortung dieser Fragen gegeben, die in der Anfragebeantwortung nicht drinnen waren?

Mag. A. M. (BVT): Das weiß ich nicht mehr. Wir haben - - Das kann ich nicht sagen, weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie haben ja sicherlich noch eine Kopie dieses Entwurfs.

Mag. A. M. (BVT): Ich habe ein Mail an die Abteilung I/1 geschickt.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 25 Sekunden noch in dieser Runde.

Mag. A. M. (BVT): Die müsste ich dann auch klassifizieren, weil da personenbezogene Daten drinnen sind.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, natürlich, damit habe ich ja überhaupt kein Problem. Sagen Sie Ihrer Erinnerung nach: Sind in der Zeit vor der Nationalratswahl 2017 in großem Maß Bedienstete des BMLV im BVT aufgenommen worden?

Mag. A. M. (BVT): BMLV?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): BMLV, also des Militärs.

Mag. A. M. (BVT): Da bin ich überfragt, aber auffällig dürfte es nicht gewesen sein, sonst müsste ich es fast wissen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mir geht es darum, mit Ihnen gemeinsam, mit Ihrer Hilfe draufzukommen, ob das eine neue Personalpolitik ist, die mit dem neuen Minister und seiner Partei zusammenhängt, oder ob das schon immer so üblich war.

Mag. A. M. (BVT): An einen erinnere ich mich, der vom BMLV gekommen ist, aber - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): An einen.

Mag. A. M. (BVT): Ja. Einer fällt mir ein, einer fällt mir ein.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter Pilz, die Redezeit ist erschöpft.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Mag. Ofenauer. (Abg. Ofenauer: keine Fragen!) – Keine Fragen.

Frau Kollegin Holzleitner. – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr A. M. (BVT), Sie haben vorher von der Leiterin des Extremismusreferats gesprochen. Uns liegt eine Zeugeneinvernahme von Frau S. G. (BVT) vor. Da steht drinnen: „A. M. (BVT) hat mich auch aufgefordert, meine Funktion zurückzulegen.“

Weiter steht: „Mit dem Netzwerk meine ich ein politisch schwarzes Netzwerk, zu dem für mich M. W. (BVT), C. M. (BVT), [...] A. M. (BVT), M. m. (BVT) und natürlich B. P. (BVT) gehören.“

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wieso Frau R. P. (BVT) - -

Mag. A. M. (BVT): Könnten Sie mir bitte sagen, welche Funktion Sie hätte zurücklegen sollen? Das verstehe ich nicht ganz. Welche Funktion?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es steht drinnen: „A. M. (BVT) hat mich auch aufgefordert, meine Funktion zurückzulegen.“

Mag. A. M. (BVT): Refereratsleiterinfunktion?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es steht da drinnen: „meine Funktion“.

Mag. A. M. (BVT): Ich kann mir das überhaupt nicht erklären, warum Sie das sagt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Als Gleichbehandlungsbeauftragte vermutlich.

Mag. A. M. (BVT): Na ja, Sie ist schon zehn Jahre nicht mehr Gleichbehandlungsbeauftragte – oder so, ich weiß es nicht. Also ich kann Ihnen - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Oder Abteilungsleitungsstellvertretung.

Mag. A. M. (BVT): Auch nicht. Ich kann Ihnen etwas sagen, was Sie vielleicht angesprochen hat. Vor ungefähr fünfzehn Jahren ist das BVT gegründet worden, und da hat sich die Frage gestellt: Kann sie im Fachbereich voll mitarbeiten und gleichzeitig Gleichbehandlungsbeauftragte sein? – Da habe ich ihr geraten, sich für einen Bereich zu entscheiden, weil sich kein Mensch zweiteilen kann. Ich glaube, das wäre vernünftig gewesen. Sie hat sich nicht daran gehalten – ist ihre Sache. Das kann ich mir vorstellen, dass das noch immer so tief in ihr sitzt, dass sie es jetzt hervorgebracht hat. Seither habe ich mit Sicherheit nie gesagt, sie soll irgendeine Funktion zurücklegen, weil mir das völlig egal ist, ob sie es zurücklegt, oder nicht. Was haben Sie noch gefragt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das politische schwarze Netzwerk, wo auch Sie angeführt sind.

Mag. A. M. (BVT): Also sozusagen Mitglied in einem schwarzen Netzwerk? Da muss ich wirklich schmunzeln, denn: Zu dem Netzwerk hat sie gehört. Sie ist nicht schwarz, angeblich, aber sie hat zu dem Netzwerk gehört. Sie hat beim stellvertretenden Direktor Mag. Zöhrer alles erreicht, was sie wollte, ob das sachlich sinnvoll war oder nicht. Sie hat mitgewirkt, dass Referatsleiter B. P. (BVT) so aufgebracht war.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Also gibt es für Sie ein Netzwerk? Wenn Sie sagen, Frau S. G. (BVT) gehört dazu, dann gibt es für Sie ein Netzwerk.

Mag. A. M. (BVT): Es gibt Bedienstete im BMI – die hat es immer gegeben und wird es immer geben –, die gut zusammenarbeiten. Das würde ich aber nicht auf politische Funktion, auf politische Neigung oder Zugehörigkeit oder wie immer zurückführen. Es sind meistens persönliche Netzwerke, weil sich Menschen einfach gut vertragen. Wolfgang Zöhrer, das haben Sie gehört, war wahrscheinlich dem sogenannten schwarzen Teil zuzurechnen, aber da hat S. G. (BVT) meines Erachtens nach auch dazugehört, weil sie einfach gesehen hat, da kann sie davon profitieren – und sie hat davon profitiert. Das ist ja auch klug so, passt ja.

Sie hat dadurch sehr viel Personal gekriegt, immer wieder. Ihr Referat war über die Jahre das bestausgestattete. Das hat Referatsleiter B. P. (BVT) total in Rage gebracht, dass sein Referat – was ja seiner Ansicht nach viel wichtiger ist –, weniger Personal kriegt als das Ex-Referat. Ich habe auch nur die Feststellung gemacht, dass manche Zeugen – was ich so im Liveticker gehört habe – auch subjektiv andere Wahrnehmungen machen, als die objektive Wahrheit ist. Das werfe ich gar niemandem vor, denn die denken wirklich so: Die sind so engagiert und – wahnsinnig! – ich bin der absolut Wichtigste, der Retter des BVT und was weiß ich. – Da kommen dann Aussagen hervor, das geht bis zu Anzeigen mit völlig frei erfundenen Gedanken. Das ist schon interessant, was sich da tut.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Welche subjektiven Wahrnehmungen meinen Sie. Was haben Sie im Ticker gelesen? Haben Sie da ein konkretes Beispiel, auf das Sie anspielen? (Auskunftsperson A. M. (BVT): Hm?) – Sie haben gesagt, Sie haben aus dem Liveticker subjektive Wahrnehmungen rausgelesen.

Mag. A. M. (BVT): Na ja, schauen Sie, so wie Sie gesagt haben, zum Beispiel: Ich hätte sie ersucht, eine Funktion zurückzulegen. Vielleicht hat sie das wirklich so empfunden oder vielleicht ist das 15 Jahre her, das weiß ich nicht. Und ja: Das muss jeder mit seinem Gewissen rechtfertigen, was er da über andere behauptet. Ich verzeihe das auf jeden Fall den Menschen, wenn sie das tun. Ich selbst möchte das nicht tun.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Gibt es sonst irgendwelche subjektive Wahrnehmungen, die Sie im Ticker gelesen haben, die sie nicht so empfinden?

Mag. A. M. (BVT): Schauen Sie, in den letzten 15 Jahren habe ich so viel Unsinn über mich gehört, dass ich selbst keinen Unsinn hier aufgreife. Wenn Sie einen ansprechen wollen, bin ich gerne bereit zu antworten. – Ich nicht!

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Dann würde ich gerne das Dokument 8456 vorlegen, Seite 4. Bezüglich der Personalbesetzung R. P. (BVT) hat es nämlich eine anonyme Anzeige gegeben, in der auch Sie aufscheinen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ungefähr in der Mitte: „Mag A. M. (BVT) hat dann in seiner Eigenschaft als Personalchef des BVT bei dem fertiggestellten Versetzunsgsakt einfach den Namen von Dr. T. H. (BVT) auf R. P. (BVT) ausgetauscht [...].“

Mag. A. M. (BVT): Genau. Das ist eine dieser Aussagen, die völliger Unsinn sind. Das kann ich Ihnen jetzt im Detail erklären, weil ich inzwischen eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft abgegeben habe. Ich habe schon vorher gesagt, ich verzeihe dem Anonymus. Ich kann mir vorstellen, wo das hergekommen ist, aber er ist entweder völlig ahnungslos oder hat sich etwas zusammengereimt. Daher kann ich mir ungefähr vorstellen, wer das geschrieben hat. Aber es ist völliger Unsinn, und ich kann Ihnen erklären warum. Bei der - - Da geht es um die dauernde Betrauung, glaube ich, oder?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Bitte ich habe Sie akustisch nicht verstanden.

Mag. A. M. (BVT): Da geht es, glaube ich, um die dauernde Betrauung von Dr. R. P. (BVT), weil sie vor Mag. T. H. (BVT) betraut worden ist.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau!

Mag. A. M. (BVT): Genau! Mit diesem Akt habe ich genau gar nichts zu tun gehabt, nicht einmal einen Buchstaben oder irgendetwas. Diesen Akt gibt es möglicherweise in der Personalabteilung – sicher sogar. Ich habe nicht einmal gewusst, dass Dr. B. P. (BVT), Referatsleiter, eine Stellungnahme – so positiv – über R. P. (BVT) abgibt, aufgrund derer sie dann betraut ist.

Es gibt keinen Akt in meiner Abteilung, geschweige denn hätte ich irgendetwas geändert. Das ist einfach eine Verleumdung, und trotzdem verzeihe ich diesem Dummkopf.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sie sind sehr großzügig im Verzeihen. Eine Frage habe ich noch abschließend, und zwar hat Kollegin Krisper Mag. Peter Gridling im Ausschuss auch bezüglich Frau R. P. (BVT) gefragt, ob diese aufgrund von Intervention des Kabinetts ins BVT dazugestoßen ist. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen? Können Sie uns vielleicht in der Aufdeckung dieser ominösen Person irgendwie behilflich sein?

Mag. A. M. (BVT): Ich weiß es nicht. Sie ist - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Keine Wahrnehmungen?

Mag. A. M. (BVT): Nein. Sie ist zugewiesen worden, und mehr weiß ich dazu nicht. Es hat das Gerücht gegeben, dass sie mit der Frau Bundesminister bekannt ist – ob das stimmt, weiß ich auch nicht.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm. Ja, also sie hat auch hier im Untersuchungsausschuss sehr damit geprahlt, dass sie durchaus gut vernetzt ist.

Mag. A. M. (BVT): Ja, aber das ist mir egal, das interessiert mich nicht, wer mit wem vernetzt ist.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Gut, keine Wahrnehmungen also zu dieser Intervention?

Mag. A. M. (BVT): Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Danke.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Jenewein. (Abg. Jenewein: Danke, ich habe keine weiteren Fragen!)

Kollegin Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu einer Praxis, dass nieder bewertete Planstellen ausgeschrieben werden und kurz nach erfolgter Betrauung ohne neuerliche Ausschreibung aufgewertet werden?

Mag. A. M. (BVT): Dass Planstellen ausgeschrieben werden, dass sie dann betraut werden, und was ist dann?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und dann ohne neuerliche Ausschreibung aufgewertet werden?

Mag. A. M. (BVT): Es gibt - - Das gibt es, ja, und zwar haben wir ja bewertete Planstellen vom BMÖDS. Wenn die besetzt sind und durch eine Organisationsänderung – in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung natürlich, ist eh keine Frage – Aufwertungen im Personaleinsatzkonzept vorgenommen werden und vom BMÖDS dann auch genehmigt werden, dann werden diese Bediensteten von der Abteilung I/1 ohne Interessentensuche aufgewertet. Das ist aber auch jahrelange Übung. Mir fällt konkret ein Fall ein, aber das kommt häufig vor, es gibt auch Abwertungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was für ein Fall einer Aufwertung fällt Ihnen ein?

Mag. A. M. (BVT): Mir ist eingefallen, vor einigen Jahren - - Also es gibt aktuell auch solche Fälle. Solche Fälle gibt es immer, bei jedem Personal- -, was wir weiterleiten, nicht? – Wollen Sie wirklich einen konkreten Fall haben? Das ist nicht so bedeutend wer und wie. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Das gibt es laufend, das gibt es laufend.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege das Dokument 7891 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es ist eine E-Mail-Korrespondenz, aus der für mich hervorgeht – und ich frage Sie, ob das stimmt –, dass Sie für die Aktenlieferung an den UsA von den LVTs zuständig sind und Herr E. Z. (LVT), LVT Wien, Ihre Aussagen so zusammenfasst, als hätten Sie gesagt – auf Seite 31 –: „Jede Organisationseinheit hätte daher aus eigenem zu entscheiden, was im Vorfeld vorgelegt werden muss. Das sei ja auch nicht abschließend zu werten. Wenn z. B. ein Zeuge im Zuge des UA etwas aussage, könnte der bezughabende Akt ja noch immer ausgehoben und vorgelegt werden.“

Können Sie mir sagen, was Ihre Wahrnehmung der Pflichten der Vorlage an den Untersuchungsausschuss sind, besonders da eigentlich jede E-Mail mit Kloibmüller oder Zöhrer drinnen abstrakt geeignet wäre?

Mag. A. M. (BVT): Da sage ich gleich etwas, ich muss nur das da lesen, was er da geschrieben hat. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da geht es offenbar um die Anfangsphase des Untersuchungsausschusses, wo sich sehr viele Fragen gestellt haben, welche Akten da jetzt wirklich vorzulegen sind. Deswegen war es notwendig, dass wir im BVT einmal bestimmt haben, wer denn diese Aktenvorlage organisiert. Das sollten möglichst Unbetroffene sein, damit wir dann nicht vom Untersuchungsausschuss den Vorwurf kriegen, die Vorgesetzten haben das kontrolliert und dann haben sie manche Dinge herausgezogen und nicht vorgelegt und was immer.

Daher bin ich dann in weiterer Folge beauftragt worden, im BVT die Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss zu organisieren, und ich habe dann geschaut, wer könnte das möglichst unbefangen tun. Das war dann Mag. T. (BVT) aus meiner Abteilung im Bereich Rechtsangelegenheiten, der aus meiner Sicht von den ganzen Vorwürfen sicher unbetroffen war.

Ich habe ihn ersucht, diese Organisation im BVT auf solche Beine zu stellen, dass die Unbefangenheit, die volle Unbefangenheit aller Bediensteten gewährleistet ist und gleichzeitig: Alles, was vorzulegen ist, ist vorzulegen! – Da waren am Anfang dann auch - - Er hat das dann so gemeinsam mit mir aufgesetzt. Dann haben sich natürlich auch viele Fragen gestellt, welche Akten da jetzt wirklich vorzulegen waren. Das war eine schwierig zu beantwortende Frage, und keiner hat sich über den Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses hinausgelehnt. Damit ist gar nichts anderes übriggeblieben, als dass jeder Bedienstete selbst verantwortlich ist, entsprechend dem Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses alle relevanten Akten vorzulegen.

Ich selbst habe mich bei dieser Personalauswahl entschieden – das war höchst, wie soll man sagen, das war ein bisschen abstrakt formuliert, interpretierbar in jede Richtung –, Führungsfunktionsbesetzung, das wird den Untersuchungsausschuss interessieren, alles, was es diese zehn Jahre an Besetzungen vom Referatsleiter aufwärts gegeben hat, komplett vorzulegen. Das haben wir auch gemacht.

Dann hat es den zweiten Beweisbeschluss gegeben, und der war dann wesentlich weiter. Das hat uns plötzlich vor enorme Verwaltungsaufgaben gestellt, diese Unmengen von Akten vorzubereiten und weiterzuleiten. Ich habe gesagt, wenn der Untersuchungsausschuss das möchte, wenn der Gesetzgeber so etwas anordnet, dann setze ich das um. Deswegen haben Sie von mir bisher 99 Ordner Personalverfügungen gekriegt, und Sie kriegen noch 30. Meine Bediensteten sind zwar mit den Nerven schon ein bissl fertig, aber auch das werden wir noch schaffen.

In anderen Bereichen aber wäre das faktisch unmöglich gewesen, alle Akten des BVT einfach zu übermitteln – nicht? –, weil abstrakte Relevanz einfach alles bedeuten würde, ich brauche gar nichts mehr herauszunehmen. Da könnten wir einen Zugang machen: mit Laptop ins BMI und Sie schauen sich alle Akten an – aber das ist halt ein bissl unpraktikabel, sagen wir so.

Meine Aufgabe war, das zu organisieren, und die LVTs gehen uns nichts an. Die LVTs sind Teil der Landespolizeidirektionen, die müssen sich das selbst organisieren. Die waren offenbar auch wissbegierig, und es kann schon sein, dass ich mit Dr. E. Z. (LVT) gesprochen habe oder - - Ich weiß es einfach nicht mehr, aber die Organisation hat - -, für die Organisation sind die LVTs selbst verantwortlich gewesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unpraktikabel ist, dass die Akten zumeist in Stufe 2 geliefert werden, was unsere Recherchearbeit bei der Menge an Daten natürlich erschwert.

Eine gezielte Aktenlieferung wäre zu den ausstehenden Beweisthemen im Ausschuss – auch zu potenziellen schwarze Netzwerken – natürlich gewesen, wenn – das wäre nicht so arbeitsintensiv – die Mitarbeiter einfach angewiesen würden, in ihren E-Mails nach Kloibmüller und Zöhrer zu suchen und das an uns zu schicken. Haben Sie eine derartige Anweisung gegeben?

Mag. A. M. (BVT): Ich selbst gebe ja keine Anweisungen, um nicht selbst in den Geruch der Befangenheit zu kommen, sondern Mag. T. (BVT) gibt die Anweisungen.

Ich selbst habe in meinem Bereich sämtliche meiner Mails mit Zöhrer, Kloibmüller und so weiter durchforstet und auch alles vorgelegt. Die Bediensteten sind zweimal drauf aufmerksam gemacht worden, alles vorzulegen, was unter den Untersuchungsgegenstand fällt. Wenn ich mich richtig erinnere, aber das kann ich nicht verlässlich sagen, hat auch Mag. T. (BVT) sogar einmal eine Liste von Kabinettsmitgliedern mitgeschickt, bezüglich derer gesucht werden soll – Kabinettschefs möglicherweise oder BVT-Referenten oder so, aber da kann ich keine verlässliche Auskunft geben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Projektgruppe BVT Neu, Oberst R. G. (BVT): In welcher Abteilung ist er und hat er eine Führungsfunktion?

Mag. A. M. (BVT): R. G. (BVT) ist operativer Leiter des Extremismusreferats bei Frau Ministerialrätin S. G. (BVT).

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Also ist er ihr Stellvertreter?

Mag. A. M. (BVT): Für den operativen Bereich, sie hat für den Administrationsbereich einen eigenen Stellvertreter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mag. L. K. (BVT) aus der Rechtsabteilung?

Mag. A. M. (BVT): L. K. (BVT) ist Teil meines Referats Recht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Hat er irgendeine Führungsfunktion?

Mag. A. M. (BVT): Nein, er ist Referent im Referat Recht, A1-Referent, ein Jurist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Also einfacher Mitarbeiter?

Mag. A. M. (BVT): Na ja, es nennt sich Hauptreferent.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, ja, warum ist dann ein ganz normaler Mitarbeiter, können Sie sich erklären, Mitglied der Projektgruppe BVT Neu des Ministers und nicht Sie? Hat er irgendwelche besonderen Verdienste, die Sie nicht haben?

Mag. A. M. (BVT): Na, selbstverständlich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na, was?

Mag. A. M. (BVT): Das ist ein Rechtsexperte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Rechts meinen Sie jetzt politisch, oder wie?

Mag. A. M. (BVT) (erheitert): Nein, meine ich nicht: Rechtsangelegenheiten, ein Experte für Rechtsangelegenheiten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Aha, und Sie sind es nicht?

Mag. A. M. (BVT): Als Abteilungsleiter mit so vielen Fachbereichen kann ich kein Rechtsexperte sein, das behaupte ich nicht für mich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Aha, okay. Ich vermute ja eh, dass das alles - -

Dann haben wir da den dienstzugeteilten Major M. F. (BVT) als Mitglied dieser Gruppe, dann haben wir den dienstzugeteilten Major C. J. (BVT). Ich stelle nur fest, dass zwei dienstzugeteilte Militärs (erheitert) sich plötzlich in der sehr kleinen und sehr bedeutenden Projektgruppe BVT Neu finden. Sagen Sie, wissen Sie - -

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Pilz, die Redezeit ist aus.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wissen Sie, welche Funktion – weil das außerhalb Ihres Bereiches ist – Herr Mag. K R. (BVT) bei der Cobra hat?

Mag. A. M. (BVT): K. R. (BVT)? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Der Name ist mir schon bekannt, aber ich kann jetzt nicht zuordnen, wohin der genau gehört.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dann gibt es nur noch – das ist meine letzte Frage – Frau S. M. (BVT). Sie ist, glaube ich, Referatsleiterin. Ist das richtig?

Mag. A. M. (BVT): Sie ist Referatsleiterin und stellvertretende Abteilungsleiterin 3.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie hat also eine Führungsfunktion?

Mag. A. M. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Mag. Ofenauer? – Keine Fragen.

Herr Abgeordnete Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin von Netzwerken gesprochen: Sind oder waren Sie eher Teil von einem Netzwerk Zöhrer–G. P. (BVT)–Fasching–A. M. (BVT)?

Mag. A. M. (BVT): Wen haben Sie da jetzt genannt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zöhrer, G. P. (BVT), Fasching, A. M. (BVT).

Mag. A. M. (BVT): G. P. (BVT), Fasching, A. M. (BVT).

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Zöhrer.

Mag. A. M. (BVT): Also ich habe mit Zöhrer sehr viel zusammengearbeitet – logischerweise –, er war ja stellvertretender Direktor und den drei Abteilungsleitern vorgesetzt. Ich habe mit jedem der Abteilungsleiter natürlich laufend eng zusammengearbeitet, das ist ja klar. Aber ob das jetzt ein Netzwerk ist oder was immer das sein soll: Das geht ja gar nicht anders, ich bin täglich mit den Abteilungsleitern beschäftigt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie als Gruppe oder als Netzwerk agiert?

Mag. A. M. (BVT): Na, also Sie meinen irgendwie gemeinsam, oder was? Nein, überhaupt nicht. Was soll das? Wir haben jeder unsere Aufgaben, unsere Zuständigkeiten und schauen, dass wir das möglichst professionell abarbeiten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben sich nicht zu viert vernetzt?

Mag. A. M. (BVT): Also ich vernetze mich mit niemandem, das hat keinen Sinn.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil?

Mag. A. M. (BVT): Für mich hat es keinen Sinn. Für andere kann es Sinn machen (erheitert), für mich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil?

Mag. A. M. (BVT): Was soll es bringen? Ich sehe keinen Sinn darin. Ich erledige meine Aufgaben in Zusammenarbeit mit jedem, der etwas beitragen kann, und mir ist jeder recht. Mir ist es völlig egal, welcher politischen Partei der angehört, es ist mir völlig egal, ob Mann oder Frau – das spielt für mich keine Rolle. Für mich geht es darum, Aufgaben zu erfüllen, professionell zu erfüllen, und zusammenzuarbeiten – logischerweise.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei der Frage Strukturfragen im BVT haben Sie sich nicht zu viert als Gruppe vernetzt?

Mag. A. M. (BVT): Sprechen Sie vielleicht die Strukturänderung 2013 an? Das war eine größere Strukturänderung, alle anderen sind ja kleinere Weiterentwicklungen. In Strukturfragen - - Wir haben ja in den letzten Jahren seit 2013, ich glaube, so einmal im Jahr oder in eineinhalb Jahren Weiterentwicklungen und in fünf, sechs Jahren in etwa eine Verdoppelung des Personalstandes gehabt. Das muss ja alles in Strukturen gegossen werden, die Strukturen müssen sich weiterentwickeln. Wir haben von drei Abteilungen auf vier - -, dann sind wir auf fünf und sechs.

In den Fragen bin ich stark involviert, aber nicht als Entscheidungsträger, sondern als Berater und Buchhalter, weil irgendwer - - Ich habe diese Dinge persönlich zusammengefasst, also diese Personaleinsatzkonzepte mit diesen Listen, Tabellen und so weiter und mit diesen laufenden Änderungswünschen. Das muss ja alles in einen Guss gebracht werden, sodass dann mit der Personalvertretung, mit dem BMÖDS und der Sektion I verhandelt werden kann. Das braucht alles eine bestimmte Qualität.

In dem Bereich war ich in den letzten Jahren sehr beschäftigt, das stimmt. Aber bei den Entscheidungen in dem Fall sind sehr viele Köche dabei. Das ist aber kein Netzwerk, sondern das sind Zuständigkeiten, und die Personen werden alle gebraucht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Braucht man da den Direktor auch dazu?

Mag. A. M. (BVT): 2013 hat es eben diese Reform gegeben, dass der stellvertretende Direktor unmittelbar den Abteilungen 2, 3 und 4 übergeordnet wird. Nachdem ich als Leiter der Abteilung 1 dem Direktor untergeordnet bin, hat sich das so ergeben und war auch praktikabel, dass ich bei den Verhandlungen mit dem BMÖDS oder auch mit der Sektion I und diesen Dingen sehr viel mit dem stellvertretenden Direktor gemacht habe, weil er ja über den anderen Abteilungen gestanden ist und nicht der Direktor.

Der Direktor war der weitere Vorgesetzte, aber der unmittelbare Vorgesetzte der Fachabteilungen war der stellvertretende Direktor. Daher war es logisch, dass ich als Leiter der Personalabteilung mit ihm zusammenarbeite oder mit allen dreien. Leichter ist es aber, wenn ich mit einem zusammenarbeiten kann, daher hat es sich in den letzten Jahren meistens mit dem stellvertretenden Direktor ergeben. Die Abteilungsleiter sind aber auch einbezogen worden – soweit es halt notwendig war.

Letztlich ist sowieso alles mit der Personalvertretung verhandelt worden. Ich kann mich gar nicht erinnern, dass irgendetwas in den letzten Jahren in den Zentralausschuss gekommen wäre, weil wir uns im BVT einig waren, das passt so – fachlich und auch für die Bediensteten. Ich schaue auch immer, dass das Ganze sozial verträglich ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Den Direktor haben Sie da nicht eingebunden?

Mag. A. M. (BVT): Der Direktor ist schon in gewisser Weise eingebunden gewesen. Das geschieht aber durch den stellvertretenden Direktor – das war nicht meine Aufgabe. Ich habe ihn schon immer wieder informiert. Er hat mich auch jederzeit zu sich holen können und ich habe ihm das gesagt, was zu sagen war. Das ist aber nicht meine Hauptaufgabe gewesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihre Hauptaufgabe war die Koordination mit Zöhrer, G. P. (BVT), Fasching. Und Sie als Gruppe waren auch gegenüber dem Direktor - -

Mag. A. M. (BVT): Also da können Sie ganz sicher sein: Ich stehe nicht in Opposition zum Herrn Direktor, ich habe eine fast dreißigjährige gemeinsame Zeit mit ihm im Staatsschutz. Wir beide achten einander sehr. Das würde ich für mich auf jeden Fall in Anspruch nehmen, aber ich habe den Eindruck, es ist eine gegenseitige Wertschätzung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die tägliche Arbeit aber war Zöhrer, G. P. (BVT), Fasching und A. M. (BVT) als Gruppe?

Mag. A. M. (BVT): Die tägliche Arbeit war eher Zöhrer und A. M. (BVT), was diese Strukturänderungen betroffen hat. Ich habe die Dinge, soweit ich mich erinnern kann, hauptsächlich mit ihm besprochen. Wir sind auch gemeinsam in die Sektion I gegangen und haben das dort verhandelt. Wir sind auch gemeinsam mit dem BMÖDS am Tisch gesessen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 10 Sekunden noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und mit dem Generaldirektor?

Mag. A. M. (BVT): Der Generaldirektor hat 2013 eine größere Rolle gespielt, aber ansonsten - -, ja, auch später, sicher. Er hat immer wieder auch Informationen wollen und auch ein bisschen mitgelenkt. Der Generaldirektor war aber nicht mein Ansprechpartner, da ist der Zwischenvorgesetzte der Stellvertreter oder der Direktor.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das, was Sie mir sagen, ist, dass zwischen 2013 und 2016 der Direktor eigentlich überhaupt nicht vorkam.

Mag. A. M. (BVT): Sagen wir so, wenn Sie die Struktur anschauen, hat sich 2013 etwas Wesentliches geändert. 2008 bis 2013 war der Direktor Vorgesetzter von drei und dann später vier Abteilungen und ab 2013 war der Direktor Vorgesetzter von mir und vom stellvertretenden Direktor. Daraus ergibt sich, wie die Aufgaben zwischen Direktor und Stellvertreter verteilt waren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben aber selbst gesagt, Sie waren zwar dem Generaldirektor unterstellt, aber Sie haben gleich mehr direkt mit dem stellvertretenden Generaldirektor gemacht.

Mag. A. M. (BVT): Nein, ich bin dem Generaldirektor nicht unterstellt – erst in mehreren Stufen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, dem Direktor. Sie haben aber trotzdem die Tagesarbeit mit dem stellvertretenden Direktor gemacht.

Mag. A. M. (BVT): Na ja, klar, weil meine Aufgabe ja ist, für die Abteilungen 2, 3 und 4 damals – heute gibt es sechs, aber damals vier – die Struktur zu bauen, wie sie passt. Und der Vorgesetzte dieser drei Fachabteilungen ist der stellvertretende Direktor, nicht der Direktor. Das hätte also keinen - - Was soll ich dann mit dem Direktor anfangen? Der Direktor hat die Aufgabe gehabt, auf mich draufzuschauen, wenn ich einen Fehler mache, dass er mich korrigiert – das ist seine Aufgabe gewesen. Zusammenarbeiten musste ich aber mit den Fachbereichen, deswegen haben Sie auch G. P. (BVT) und Fasching genannt. Wer war der Dritte? G. P. (BVT), Fasching und M. W. (BVT), ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, Zöhrer habe ich genannt.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Krainer, die Redezeit ist abgelaufen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zöhrer. M. W. (BVT) habe ich nie genannt.

Mag. A. M. (BVT): Der hat aber dazugehört, er war Leiter der Abteilung 2.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja bitte, zwei kurze Fragen.

Vorsitzender Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Dann erteile ich Ihnen das Wort. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Noch zu Frau S. G. (BVT): Aus den Medienberichten und auch aus dem Ausschuss wissen wir, dass das Thema vorzeitige Pensionierung derselben und ihre Versetzung in die Sportabteilung einmal im Raum stand. Können Sie mir dazu etwas sagen?

Mag. A. M. (BVT): Ich habe das auch nur aus den Medien erfahren. Ich hätte diesen Rat nicht erteilt, weil ich Frau S. G. (BVT) besser als andere Beteiligte kenne. Das war klar, dass sie ablehnt – mir war es klar. Ich habe das aber im Vorfeld nicht gewusst, nicht gekannt und habe auch keinen dazu beraten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Noch einmal zurück zu dieser anonymen Anzeige dessen, dem Sie verzeihen. Sie haben gesagt, Sie können sich vorstellen, wer das geschrieben hat. Können Sie mir das sagen, wer das gewesen sein könnte?

Mag. A. M. (BVT): Nein, Vermutungen äußere ich keine, ich habe keinen Beweis dafür.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Vermutungen äußern Sie keine, schade, weil ich Sie abschließend fragen wollte: Den Ausschuss beschäftigt die ganze Zeit ein anonymes Konvolut, und wenn Sie so gut informiert sind, können Sie uns vielleicht auch sagen, wer dieses gesamte anonyme Konvolut – wenn Sie es kennen – verfasst haben könnte.

Mag. A. M. (BVT): Ich habe dieses Konvolut bis heute nicht gelesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Und können daher auch nichts dazu sagen?

Mag. A. M. (BVT): Genau.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke vielmals.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke, Herr Verfahrensrichter. Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.

Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen, Herr Mag. A. M. (BVT).

 



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „“fast“ einfügen“

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „“/A“ streichen“

[3] Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: Von der Veröffentlichung der Textpassage wurde abgesehen.

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „“Überstand“ statt „Unterstand““