208/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. E. Z. (LVT) in der 31. Sitzung vom 13. März 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. E. Z. (LVT) nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 


 

 


 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

31. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 13. März 2019

Gesamtdauer der 31. Sitzung

9.03 Uhr – 18.21 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Mag. E. Z. (LVT)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson. Zunächst die Frage: Das Datenblatt ist richtig ausgefüllt? (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Ja!) – Stimmt so. Danke schön.

Herr Hofrat Mag. E. Z. (LVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – BVT-Untersuchungsausschuss – als Auskunftsperson zu den Beweisthemen Datenverwendung, Extremismus, Kooperation und Organisation des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden – das betone ich aus gegebenem Anlass besonders –, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben. – Bitte, liegen lassen!

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. – Danke schön.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Herr Mag. E. Z. (LVT), Sie haben gehört, Sie haben das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie davon Gebrauch machen?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, bitte.

Vorsitzende Doris Bures: Die Stellungnahme soll 20 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

Mag. E. Z. (LVT): Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Ausschuss! Ich möchte einleitend folgendes Statement abgeben: Der Untersuchungsausschuss wurde zur Klärung von allfälliger politischer Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingerichtet. Aus dem am 6.3.2019 zur Zahl 134/KOMM (XXVI. GP) veröffentlichten Kommuniqué, mit dem die Ladungsliste online gestellt wurde, geht hervor, dass ich als MitarbeiterIn, ehemalige MitarbeiterIn, des BVT geladen wurde. Es ist mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass hier offensichtlich ein Missverständnis vorliegt.

Ich bin seit 32 Jahren Polizist. In diesem langen Zeitraum habe ich keinen einzigen – ich wiederhole: keinen einzigen – Tag im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung meinen Dienst versehen. Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mir jetzt Fragen zu Geschäftsprozessen, praktischen Abläufen oder sonstigen Vorgängen im BVT stellen werden, dann bitte ich bereits jetzt um Verständnis, dass ich voraussichtlich sehr viele davon nicht beantworten können werde. Dies nicht aus Unwillen oder zur Erschwerung der Wahrheitsfindung, sondern weil ich mangels jeglicher Tätigkeit im BVT keine eigenen Wahrnehmungen dazu gemacht habe und das daher schlichtweg auch nicht kann. – Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Herr Dr. Strauss, ich ersuche Sie, mit der Erstbefragung zu beginnen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sehr gerne. Ich knüpfe gleich an, Herr Hofrat: Was machen Sie aktuell beruflich?

Mag. E. Z. (LVT): Ich bin in der Landespolizeidirektion Wien Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Schildern Sie bitte kurz Ihren beruflichen Werdegang.

Mag. E. Z. (LVT): Ich habe das Studium der Rechtswissenschaften absolviert, meinen Präsenzdienst abgeleistet und mich dann bei der – damals noch – Bundespolizeidirektion Wien als Konzeptsbeamter beworben. Ich bin aufgenommen worden, habe verschiedene Stationen in diversen Bezirkspolizeikommissariaten hinter mich gebracht und bin dann schließlich ins Innenministerium gewechselt, wo ich insgesamt 19 Jahre lang Dienst versehen habe, die meiste Zeit davon in der Kriminalpolizei oder der Abteilung, in dem Amt, das heute als Bundeskriminalamt bekannt ist, das hat natürlich verschiedene Namen gehabt. Dort war ich hauptsächlich mit internationaler Polizeikooperation beschäftigt, habe viele Jahre lang die Interpol-Stelle Österreich geleitet und war nebenbei auch für alle operativen Ermittlungen im Bundeskriminalamt zuständig.

2009 habe ich mich entschlossen, eine neue Herausforderung anzunehmen und bin in die Landespolizeidirektion Wien zurückgegangen – damals hat sie noch Bundespolizeidirektion Wien oder sogar noch Sicherheitsdirektion Wien geheißen. Seither leite ich das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, wie auch immer es in diesen knapp zehn Jahren gerade geheißen hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann kamen Sie erstmals mit der von uns so genannten Causa Tierschützer in Berührung?

Mag. E. Z. (LVT): Soweit ich mich jetzt noch daran erinnern kann, muss das Ende 2006, Anfang 2007 gewesen sein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hatten Sie bereits vor der Einsetzung der Soko Einblicke in die Tätigkeit von Tierschützern?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie waren Leiter der Soko Bekleidung?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Von wann bis wann erfüllten Sie diese Funktion?

Mag. E. Z. (LVT): Von Beginn der Einrichtung dieser Sonderkommission 2007 bis zu meinem Ausscheiden aus dem Bundeskriminalamt im Sommer 2009.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Aufgaben hatten Sie in dieser Funktion?

Mag. E. Z. (LVT): Als Soko-Leiter und Jurist ist man im Wesentlichen für das Management so einer Besonderen Aufbauorganisation, für die Personalverwaltung, die Materialverwaltung, die Überstundengebarung, dafür, was auch immer an logistischen Diensten notwendig ist, für juristische Beratung und in letzter Konsequenz natürlich auch als Verantwortungsträger gegenüber den Vorgesetzten dafür, was innerhalb dieser Besonderen Aufbauorganisation passiert, zuständig.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ist Ihnen bekannt, weshalb Sie mit der Leitung betraut worden sind?

Mag. E. Z. (LVT): Wie ich bereits einleitend gesagt habe, war ich Abteilungsleiter der Ermittlungsabteilung, und daher habe ich auch diese Aufgabe bekommen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beschreiben Sie bitte den Ablauf der Einsetzung der Soko Bekleidung aus Ihrer Wahrnehmung. Welche Rolle – da setze ich gleich fort – spielten die Gebrüder Graf bei der Gründung der Soko?

Mag. E. Z. (LVT): Soweit ich mich jetzt noch erinnern kann, bin ich zum damaligen Herrn Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit gerufen worden, und er hat mir den Auftrag gegeben, eine Sonderkommission zusammenzustellen, um, Nummer eins, Serien von Sachbeschädigungen, Nötigungen und so weiter aufzuklären, und um, Nummer zwei, weitere ähnlich gelagerte Straftaten zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt ist mir auch mitgeteilt worden, dass es offenbar zu einer Sachbeschädigung an Privateigentum mindestens eines der Brüder Graf gekommen ist. Im 19. Bezirk ist offenbar bei einer sogenannten Home Invasion sein Fahrzeug schwerstens beschädigt worden, und das dürfte der Ausschlag gewesen sein, dass man diese Sonderkommission eingesetzt hat, weil es nicht um betriebliches Vermögen, Firmenvermögen gegangen ist, sondern um das echte, private Umfeld, ich glaube, des Herrn Peter Graf, wenn ich mich recht erinnere, aber das weiß ich jetzt nicht mehr so genau.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle spielte das Kabinett des Bundesministers für Inneres in diesem Zusammenhang.

Mag. E. Z. (LVT): Das ist mir nicht bekannt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was war der Unterschied zwischen der Leitung und der operativen Leitung dieser Soko?

Mag. E. Z. (LVT): Wie der Name schon sagt, die Leitung heißt, a) die Verantwortung zu tragen, b) die ganze Organisation zu machen, während die operative Leitung für Ermittlungen, Informationsbeschaffung und was auch immer zuständig ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle kam S. G. (BVT) vom BVT in der Soko zu?

Mag. E. Z. (LVT): Frau Ministerialrätin S. G. (BVT) ist zu einem späteren Zeitpunkt dazugekommen und hat mich dabei unterstützt, meine Aufgaben wahrzunehmen, denn dieser Fall war nicht der einzige, den ich zu bearbeiten hatte. Ich habe damals, wie gesagt, eine Abteilung mit starken internationalen Bezügen, sehr vielen Auslandsdienstreisen geleitet. Ich habe zum gleichen Zeitpunkt das Verfahren, das als sogenanntes Bawag-Verfahren bekannt geworden ist, gehabt. Ich habe den Fall Wolfgang Přiklopil – besser bekannt als Natascha Kampusch – als Soko-Leiter gehabt. Ich habe also etliches zu tun gehabt und hätte das einfach zeitlich nicht mehr untergebracht. Deswegen ist mir Frau S. G. (BVT) zur Unterstützung beigestellt worden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was waren S. G.s (BVT) Aufgaben als stellvertretende Leiterin?

Mag. E. Z. (LVT): Im Wesentlichen hat sie die gleichen Aufgaben gehabt, die ich hatte. Wir haben uns das geteilt, je nachdem, wie wir zeitlich verfügbar waren; wobei sie ein bisschen näher an der Ermittlungsseite dran war als ich, denn, wie gesagt, ich habe noch eine ganze Menge anderer Dinge zu tun gehabt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle kam dem BVT generell in der Soko zu? Gab es da eine besondere Aufgabe?

Mag. E. Z. (LVT): Eine Sonderkommission definiert sich dadurch, dass die Regelorganisation eben nicht gilt, sondern eine Besondere Aufbauorganisation, wie wir sagen. Es waren eine Handvoll Mitarbeiter des BVT Teil dieser Sonderkommission, die überwiegende Mehrzahl stammte, so wie ich selber auch, zu diesem Zeitpunkt aus der Kriminalpolizei.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dann schließe ich an: Welche Einheiten waren in der Soko dabei oder waren neben dem BVT noch der Soko zuzuordnen?

Mag. E. Z. (LVT): Nicht neben dem BVT: Die Amtshandlung ist vom Bundeskriminalamt geführt worden. (Verfahrensrichter Strauss: Mhm! Ja!) Es waren ein paar Leute vom BVT dabei, es waren etliche Menschen aus dem Landeskriminalamt Wien dabei, so auch der operative Leiter. Jetzt muss ich nur nachdenken: Ich glaube, aus den Bundesländern haben wir niemanden dabeigehabt, zumindest nicht ständig, obwohl natürlich das Ganze auch sehr stark in die Fläche hinausgespielt hat, das war keine rein auf Wien bezogene Amtshandlung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie oft hatten Sie oder Mitglieder der Soko Bekleidung Kontakt mit Werner Graf, Peter Graf und anderen Vertretern der Firma Kleider Bauer?

Mag. E. Z. (LVT): Was mich persönlich anlangt, glaube ich, mich zu erinnern, dass ich einmal mit Herrn Peter Graf – glaube ich – gesprochen habe – sonst: ich selber nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Andere Mitglieder der Soko? Was wissen Sie darüber?

Mag. E. Z. (LVT): Es hat Kontakte, das weiß ich noch, zur Pressesprecherin gegeben, weil sie sich irgendwie bedroht gefühlt hat, wenn ich mich recht erinnere. Es hat auch irgendwann wieder einmal eine Sachbeschädigung gegen ein Fahrzeug gegeben, ich glaube, es betraf auch die Pressesprecherin, wenn ich mich recht erinnere. Sonst ist mir nichts erinnerlich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurden Werner Graf oder Peter Graf über Ermittlungsergebnisse überhaupt informiert?

Mag. E. Z. (LVT): Von mir nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie über Information durch andere?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurden allenfalls andere Vertreter der Textilindustrie oder Vertreter der Jägerschaft über den Ermittlungsstand informiert?

Mag. E. Z. (LVT): Von mir nicht; und soweit ich weiß, auch von niemandem, der damals in dieser Sonderkommission mitgearbeitet hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hatten Sie als Leiter der Soko Kontakt mit Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly?

Mag. E. Z. (LVT): Ich bitte darum, das zu präzisieren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Na ja, haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit als Leiter der Soko Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly kontaktiert oder hat er Sie kontaktiert?

Mag. E. Z. (LVT): Als Leiter dieser Soko hatte ich mit Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly nichts zu tun. Ich habe allerdings einen Akt bearbeitet, in dem er an sehr prominenter Stelle vorkam.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ich meine, es geht mir jetzt um diese Soko. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Es ist gut, dass Sie das sagen. Nein, es geht wirklich – ich schränke meine Frage ein – um das hier interessierende Thema.

Mag. E. Z. (LVT): Nein. In diesem Fall: nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer entschied, welche Ermittlungsschritte von der Soko gesetzt werden sollen?

Mag. E. Z. (LVT): Im Wesentlichen ist das eine Aufgabe des operativen Leiters gewesen, der natürlich in dem einen oder anderen Fall mit mir Rücksprache gehalten hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es vom Ministerium oder von anderen Stellen Weisungen hinsichtlich der von der Soko durchzuführenden Ermittlungen? Weisungen müssten über Ihren Tisch gegangen sein.

Mag. E. Z. (LVT): Ja, ja, das ist schon klar. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals eine bekommen hätte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurden alle Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft und in weiterer Folge an das Gericht weitergeleitet?

Mag. E. Z. (LVT): Meines Wissens ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie kann es dann sein, dass der Bericht der verdeckten Ermittlerin erst später Eingang in den Prozess fand?

Mag. E. Z. (LVT): Das kennen wir schon. Ursprünglich hat der damals zuständige Staatsanwalt Mag. Handler gesagt, er braucht diese Berichte nicht und er will sie nicht, daher hat er sie auch nicht bekommen. Irgendwann später ist das dann Thema geworden, allerdings wirklich erst später.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie mit der Frage der Akteneinsicht der Beschuldigten in den Ermittlungsakt zu tun gehabt?

Mag. E. Z. (LVT): Akteneinsicht hat hauptsächlich die Frau Ministerialrätin S. G. (BVT) gemacht. Ich war allerdings – jetzt bin ich ein bisschen unsicher, aber ich glaube – ein- oder zweimal beim Landesgericht Wiener Neustadt, wo es um die Frage der Akteneinsicht oder der Nichtakteneinsicht gegangen ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Der Anwalt Mag. Traxler hat uns, dem Ausschuss, mitgeteilt, dass er für seine Mandantschaft in Jahresabständen dreimal Akteneinsicht beantragt hat, vom Gericht auch der Auftrag erteilt wurde, dass Akteneinsicht zu gewähren ist, er aber trotzdem unvollständige Akteneinsicht oder keine Aktensicht für die Mandanten erhalten hat, meint er. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. E. Z. (LVT): Wie gesagt, ich kann mich erinnern, dass ich ein- oder zweimal beim Landesgericht Wiener Neustadt in abgesonderten Verfahren war, wo es um die Frage dieser Akteneinsicht gegangen ist. Daran kann ich mich noch erinnern, aber sonst weiß ich nicht mehr genau Bescheid. Das ist zu lange her.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Mit welchem Ergebnis haben Sie dort interveniert – das ist das falsche Wort –, waren Sie dort - -

Mag. E. Z. (LVT): Also für einen Fall kann ich mich erinnern, dass der Richter entschieden hat, dass die Akteneinsicht zu gewähren ist. In einem Fall kann ich mich an diesen Beschluss erinnern, ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie ist dann damit umgegangen worden vonseiten - -

Mag. E. Z. (LVT): Ich nehme an, dass es gewährt worden ist, aber ich weiß es ehrlich gestanden nicht mehr.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie wissen es nicht.

Danke schön, ich beende meine Erstbefragung.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Dann beginnt die erste Fragerunde der Abgeordneten.

Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Hofrat E. Z. (LVT), danke, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen.

Sie haben, wenn ich richtig verstanden habe, vom Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Herrn Buxbaum, den Auftrag zur Gründung einer Soko, der Soko Bekleidung erhalten?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mit welchen Detailaufträgen hatte er das verbunden? Haben Sie eine Erinnerung? Ist das in einem persönlichen Gespräch erfolgt?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, das war persönlich, an das kann ich mich noch sehr gut erinnern. Ich habe im Wesentlichen zwei Aufträge mitgenommen, nämlich a): Kläre die vergangenen Sachbeschädigungen, die passiert sind!, aber der wesentlichere oder der wichtigere Punkt war: Verhindere, dass es zu weiteren Sachbeschädigungen kommt! – Das waren so im Wesentlichen die zwei Generalaufträge, die ich dort mitgenommen habe. Zu dem Zweck habe ich auch das Recht gehabt, mir Leute zu suchen, weil ich natürlich mit meinen eigenen Beamten damals niemals mehr diese Aufgabe erledigen können hätte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hat er Ihnen irgendwie gesagt, dass diese Errichtung einer Sonderkommission von jemand anderem angeregt worden wäre?

Mag. E. Z. (LVT): Da muss ich leider passen. Ich weiß es nicht mehr.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): War aus Ihrer Sicht und aufgrund der Vorfälle, die passiert sind, die Errichtung einer Sonderkommission gerechtfertigt?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, die Kriterien waren erfüllt. Da es um Straftaten gegangen ist, die sich in mehreren verschiedenen Bundesländern zugetragen haben, war es zum einen einmal notwendig, dass zentral zu übernehmen, weil sonst verschiedenste Polizeieinheiten an solchen Dingen arbeiten und keiner vom anderen genau weiß. Zum Zweiten war aufgrund der Komplexität dieses Falles die Einrichtung einer Besonderen Aufbauorganisation durchaus angezeigt, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie vorher schon eine Sonderkommission geleitet?

Mag. E. Z. (LVT): Viele.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie viele ungefähr?

Mag. E. Z. (LVT): Puh, keine Ahnung, 20 mindestens?

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Okay.

Nach welchen Kriterien wählen Sie als jemand, der da viel Erfahrung hat, dann die Personen, die an dieser Sonderkommission teilnehmen, aus?

Mag. E. Z. (LVT): Na ja, die Wahrheit ist: Aufgrund der Menge an Aufgaben, die so anfallen, muss man einmal schauen, wer überhaupt verfügbar ist. Das ist einmal das erste Kriterium: Wen kann ich nehmen?

Dann tritt man natürlich an andere Behörden heran, in dem Fall war es die Landespolizei- oder damals noch Bundespolizeidirektion Wien, und sagt: Wen könnt ihr mir geben? Das war der nächste Punkt. So ist dann Oberstleutnant Böck als operativer Leiter eingesetzt worden.

Dann habe ich ein paar Leute aus dem damaligen - - Ich weiß nicht genau, damals hat es noch Sicherheitsbüro geheißen, nein, ich glaube, es hat schon Landeskriminalamt geheißen oder es hat damals Kriminaldirektion, glaube ich, geheißen. Von da habe ich ein paar Kollegen verliehen bekommen. Aus dem eigenen Bereich habe ich welche genommen und dann eben aus dem BVT, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie viele Personen waren das insgesamt? Haben Sie das noch in Erinnerung?

Mag. E. Z. (LVT): Das kann ich jetzt nicht mehr so genau sagen, aber es waren nicht wahnsinnig viele. Ich würde einmal schätzen, so um die 20 vielleicht, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie ist das, melden sich da auch Leute zu einer Sonderkommission oder gehen Sie proaktiv auf Personen zu, die Sie irgendwie im Visier haben, um das einmal so zu sagen?

Mag. E. Z. (LVT): Beides. Man fragt natürlich Leute, mit denen man schon zusammengearbeitet hat, von denen man weiß, dass die wissen, wie es funktioniert, und wo ein gewisses Vertrauen da ist. Ansonsten wird halt gefragt: Wer meldet sich? Und wenn das auch nicht ausreichend ist, dann wird wer kommandiert, wie das in unserer Sprache heißt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Teilen Sie dann den einzelnen Soko-Mitgliedern spezielle Aufgaben zu?

Mag. E. Z. (LVT): Grundsätzlich ist es so, dass man den operativen Leiter beauftragt, sich die Organisation herzurichten, aber natürlich sucht man sich die Leute schon nach gewissen Kriterien aus. Du weißt, du brauchst Leute, die Tatortarbeit machen können. Du weißt, du brauchst Leute, die Datensicherung, elektronische Dinge machen können, und du weißt, du brauchst Ermittler, die klassisch ermitteln; du brauchst Leute, die gut einvernehmen können; du brauchst Menschen, die Computer auswerten können. Das alles ist vorher ungefähr klar, und nach den Kriterien sucht man sich halt dann Personal zusammen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Arbeiten diese Mitglieder der Soko dann ausschließlich für die Sonderkommission? Stehen die Ihnen voll und ganz zur Verfügung?

Mag. E. Z. (LVT): Im Idealfall ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): War das in dem Fall ein Idealfall?

Mag. E. Z. (LVT): Ich denke fast, dass die nahezu alle für diesen einen Akt gearbeitet haben. Es kann natürlich sein, dass der eine oder andere, weil wir sonst auch etwas zu tun haben, irgendeinen anderen Akt miterledigt hat, aber im Groben sind die dann für diesen Job da, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben vorhin gesagt, dass die Voraussetzungen zur Gründung einer Soko eigentlich gegeben waren. Können Sie dem Ausschuss schildern, welche Rolle sozusagen - - oder wie umfangreich die Aktivitäten dieser – wie immer man sagen will, da gibt es ja unterschiedliche Zugänge – Tierrechtsaktivisten, militanten Tierschützer, Terroristen, alle möglichen Begriffe fallen da, waren? Welche Szenerie hat sich Ihnen da dargelegt?

Mag. E. Z. (LVT): Na ja, die erste Aufgabe, die wir natürlich hatten, war, einmal festzustellen, welche Straftaten eigentlich österreichweit begangen worden sind, die einen entsprechenden Bezug haben oder wahrscheinlich haben.

 Da fängt man dann halt einmal an, sich durch die Bundesländer zu dienen und zu sagen: Was habt ihr für Anzeigen, was habt ihr für Ermittlungsstände? Welche Verdachtsgründe gibt es oder gibt es überhaupt Verdachtsgründe? – Und so weiter.

Das war schon relativ viel, weil wir praktisch in jedem Bundesland schon irgendwelche Vorfälle hatten, von umgeschnittenen Jagdständen über vernichtete Warenlager über Drohungen über E-Mails bis Demonstrationen geschäftsschädigender Natur, das haben die Betroffenen mindestens gesagt. Also es war schon relativ umfangreich, und es war ziemlich am Anfang schon klar, dass das nicht eine Geschichte ist, die in fünf Minuten erledigt ist.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Da es nicht in fünf Minuten erledigt ist: Für welchen Zeitraum war diese Soko anberaumt? Wird die für einen bestimmten Zeitraum zusammengestellt oder ist das grundsätzlich eine Sache, die mit Open End im Hinblick darauf, dass man sagt, schauen wir einmal, ob wir die Dinge aufklären können  eingerichtet wird?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann nur sagen, ich habe damals kein Zeitlimit von meinem Chef bekommen. Ich war damals sehr optimistisch und habe ein Zeitziel von sechs bis acht Monaten gesetzt. Wie wir alle wissen, war das ein bisschen übermotiviert. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Das ist sich natürlich nicht ausgegangen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie lange hat die Soko dann tatsächlich gedauert?

Mag. E. Z. (LVT): Na ja, jetzt von dem Zeitpunkt, wo wir zu ermitteln begonnen haben, bis zum Zeitpunkt, wo dann die strafprozessuale Umsetzung war, waren das ungefähr eindreiviertel Jahre.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das heißt, die Soko hat die Ermittlungen mit dem Ende des Gerichtsverfahrens eingestellt, oder davor?

Mag. E. Z. (LVT): Die operative Ermittlung war natürlich mit dem Zeitpunkt beendet, wo die damals Tatverdächtigen in Untersuchungshaft genommen wurden. Da hat es dann noch auswertende Tätigkeiten von sichergestellten Materialien und natürlich die Berichtslegung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegeben, aber die operative Ermittlung war mit dem Zeitpunkt des Zugriffs mehr oder weniger beendet.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und wann wurde die Soko dann aufgelöst?

Mag. E. Z. (LVT): Das kann ich nicht sagen, weil ich dann vom Bundeskriminalamt weggegangen bin. Ich weiß nicht, ob die noch länger gelaufen ist oder aufgelassen wurde, das kann ich eigentlich nicht sagen; aber das Gerichtsverfahren ist zu einem Zeitpunkt gewesen, wo ich schon nicht mehr dort war. Also ich kann jetzt leider nicht sagen, wann sie formal beendet war, falls sie überhaupt jemals formal beendet worden ist. Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie persönlich Wahrnehmungen darüber, ob einzelne Beamte auch nach der Auflösung der Soko noch weiter ermittelt haben?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben die Anschläge auf die Bekleidungsindustrie danach aufgehört?

Mag. E. Z. (LVT): Also wenn ich die polizeiliche Kriminalstatistik jetzt richtig im Kopf habe, hat es in diesen zehn Jahren null Anschläge gegeben, mit einem kleinen - - Ich weiß nicht, ich sage einmal, es ist irgendwo in Tirol die Jagdhütte von einem Pharmakonzernchef in Flammen aufgegangen, wo es möglicherweise auch in diese Richtung ging, aber ansonsten hat es null Anschläge gegeben. Das kann ich mit Sicherheit sagen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das heißt, die Situation hat sich deutlich entschärft?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Darf ich fragen, wie viel Zeit ich noch habe?

Vorsitzende Doris Bures: 3 Minuten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Gab es in der Zeit der Sonderkommission eigentlich von außenstehenden Personen eine Einflussnahme auf die Sonderkommission? Ich meine jetzt jenseits des Staatsanwalts, denn ich nehme an, dass der Staatsanwalt immer wieder Aufträge erteilt hat.

Mag. E. Z. (LVT): Ist mir nicht bekannt geworden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie an den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit oder an das Kabinett des Bundesministers Bericht erstattet?

Mag. E. Z. (LVT): An den Generaldirektor: ja; an den Direktor des Bundeskriminalamtes: auch ja; wobei es zu dem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Ermittlungsverfahren so war, dass Franz Lang, also der Direktor des Bundeskriminalamtes, gleichzeitig auch der stellvertretende Generaldirektor war. Also es hat sowieso gepasst, dorthin zu berichten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): An das Kabinett haben Sie auch berichtet?

Mag. E. Z. (LVT): Das weiß ehrlich gestanden ich nicht mehr.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie, wenn Sie Bericht erstattet haben, dann neue Aufträge erhalten oder war das eher eine einseitige Berichterstattung?

Mag. E. Z. (LVT): Es war ganz normal im Rahmen der Berichterstattungspflicht, dass man halt immer wieder so ein Update macht, aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich irgendwelche besonderen Weisungen bekommen hätte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Im Zuge der Sonderkommission wurde auch bekanntlich eine verdeckte Ermittlerin eingesetzt. Ist Ihnen erinnerlich, wer den Auftrag gegeben hat, eine verdeckte Ermittlerin einzusetzen?

Mag. E. Z. (LVT): Das war meines Wissens ich selber, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Was waren die Gründe dafür, eine verdeckte Ermittlerin einzusetzen?

Mag. E. Z. (LVT): Einer der beiden Aufträge, die ich gehabt habe, war: Verhindere weitere Straftaten! Verdeckte Ermittlung war zu dem Zeitpunkt außer im Sicherheitspolizeigesetz nirgendwo gesetzlich geregelt. Wir haben eine verdeckte Ermittlerin mit dem Ziel eingesetzt, Informationen zu erhalten, ob die Verdächtigen irgendeinen Anschlag planen oder nicht, was sich letztlich als nicht zielführend herausgestellt hat. Die Idee dazu war aber, rechtzeitig zu wissen, ob die wieder irgendetwas tun wollen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): War der Staatsanwalt über den Einsatz einer verdeckten Ermittlerin informiert?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): War er damit einverstanden?

Mag. E. Z. (LVT): Sagen wir einmal so: Es war ihm – brutal gesprochen – wurscht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hat er das Ihnen gegenüber irgendwie begründet, warum ihm das egal ist?

Mag. E. Z. (LVT): Er hat gesagt, er braucht die Erkenntnisse der verdeckten Ermittlerin nicht.

Die „Problemstellung“ – unter Anführungszeichen – war ja damals, dass mit dem 1. Jänner 2008 die Reform des Strafprozessgesetzes in Kraft getreten ist und in der StPO Neu ja verdeckte Ermittlung erstmalig auch strafprozessual geregelt war. Wir haben natürlich auch darüber geredet, wie wir mit dem umgehen sollen, und er hat gemeint, das tut er nicht, fertig, was wir sicherheitspolizeilich machen, interessiert ihn nicht, aber strafprozessual: nein.

Wir sind dann auch hergegangen und haben gesagt, wir hören mit der ganzen Geschichte auf, weil es auch nicht wirklich etwas gebracht hat. Die Problemstellung dabei war nur, dass der Aufbau der Legende, um sie wieder aus der Szene herauszuholen, zu lange gedauert hat, nämlich über den 1. Jänner 2008 hinaus.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ganz grundsätzlich werden Ermittlungsmaßnahmen mit der Staatsanwaltschaft aber vorab jedenfalls besprochen. Ist Ihnen erinnerlich, ob Ihnen der fallführende Staatsanwalt da spezielle Aufträge erteilt hat oder haben Sie eben eher Bericht erstattet?

Mag. E. Z. (LVT): Das ist mir ehrlich gestanden nicht erinnerlich, aber die meisten dieser Geschichten hat auch Oberstleutnant Böck mit ihm besprochen, weil es ja um operative Dinge gegangen ist.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich habe in dieser Runde keine Fragen mehr.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr E. Z. (LVT)! Sie haben gesagt, Sie haben den Auftrag für die Einrichtung der Soko im persönlichen Gespräch bekommen. Wann war denn das?

Mag. E. Z. (LVT): Ich weiß es nicht mehr so genau, das muss Ende 2006 oder Anfang 2007 gewesen sein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ab diesem Zeitpunkt haben Sie dann erst mit Tierschützerinnen/Tierschützern zu tun gehabt?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Im April, genauer am 5. April, hat es einen Besprechungstermin gegeben, bei dem Sie und der Herr Graf dabei waren. Können Sie sich an den Termin erinnern?

Mag. E. Z. (LVT): Ich habe ja gesagt, ich kann mich erinnern, dass ich ihn, glaube ich, einmal gesehen habe. Ich glaube, es war Herr Peter Graf, aber genau weiß ich es nicht mehr, aber ein Graf war dabei, das weiß ich noch.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist Ihnen erinnerlich, worum es bei diesem Besprechungstermin gegangen ist?

Mag. E. Z. (LVT): Im Detail nicht mehr.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Dann würde ich Ihnen gerne das Dokument 9136 vorlegen, ein „Resümeeprotokoll“. Sie können es gerne einmal durchlesen, vielleicht frischt das ein bisschen auf. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt und sie liest darin.)

Wenn Sie das so lesen, vielleicht haben Sie dann Wahrnehmungen zur Einrichtung der Soko beziehungsweise zu diesem Gesprächstermin, zu dieser Besprechung?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann mich düster an diese Geschichte erinnern – das habe ich ja damals selber geschrieben, nur ist das schon ewig lange her.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. Sie haben gesagt, Sie können sich schon dunkel daran erinnern, dass Sie eben Herrn Graf gesehen beziehungsweise kennengelernt haben: Können Sie sich erinnern, was er geschildert hat, mit welchen Problematiken er konfrontiert war?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, wie ich zuerst schon gesagt habe: Ich kann mich erinnern, dass er sehr betroffen war, sehr aufgeregt – ich weiß nicht, wie man das richtig benennt –, weil eben eine Home Invasion irgendwo in Döbling stattgefunden hat – wo er halt wohnt – und da praktisch seine Persönlichkeitssphäre betroffen war. Das war der Punkt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Können Sie sich an ein Dossier erinnern, das Herr Graf bei dem Besprechungstermin ausgeteilt hat oder das er Ihnen irgendwie übermittelt hat, in dem diverse Vorfälle zusammengefasst worden sind?

Mag. E. Z. (LVT): Nein, kann ich mich nicht mehr erinnern.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. Es steht in diesem Resümeeprotokoll“ auch auf der zweiten Seite: „Als kritisches Problem wird die Information aller bisher an die Familie GRAF ergangenen Schreiben, e-mails und dort vorhandenen Informationen erachtet.“

Haben Sie Wahrnehmungen, dass es in den Schilderungen und in der aktuellen Berichtslage irgendwie Unstimmigkeiten gegeben hat oder dass da nicht ähnliche Erlebnisse, Geschehnisse oder irgendetwas geschildert worden wären?

Mag. E. Z. (LVT): Das tut mir leid, das weiß ich jetzt nicht mehr. Ich glaube aber, dass sich das darauf bezogen hat – wenn ich mich jetzt richtig erinnere –, dass immer wieder so Drohmails an die Firmenadressen und so gegangen sind. Ich glaube, das war es, was ich da damals in dem Brief angesprochen habe, also dass sehr wohl private Dinge betroffen sind – unabhängig von den jetzt rein geschäftlichen Dingen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja, und wenn Sie dann weiterlesen: „der mangelnden Kooperationsbereitschaft von Peter und Werner GRAF“. – Da haben Sie auch keine Wahrnehmungen mehr dazu? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. E. Z. (LVT): Nein, das weiß ich jetzt auch nicht mehr so genau. Wir hätten uns aber, glaube ich, damals mehr Information erwartet, als wir letztlich bekommen haben.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay.

Haben Sie Wahrnehmungen, wie die Causa Tierschützer im Ministerium wahrgenommen worden ist – von der Priorität her: war das ein sehr wichtiges Thema oder ist es immer wieder einmal vorgekommen – oder wie Ihre Berichte auch wahrgenommen oder angenommen worden sind?

Mag. E. Z. (LVT): Also ich glaube, das war weder besonders wichtig noch besonders unwichtig. Wie gesagt, wir haben damals eine ganze Menge an verschiedenen Ermittlungsverfahren gehabt, ob das - - Bawag war sicher wichtiger, würde ich sagen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, warum die Tierschützer unter den Mafiaparagraf gestellt worden sind?

Mag. E. Z. (LVT): Na, die ursprüngliche Anzeige, die wir gelegt haben, war meines Wissens Nötigung, schwere Nötigung und Sachbeschädigung, schwere Sachbeschädigung. Das ist dann erst im Zug der Zeit – ich glaube, sogar von der Staatsanwaltschaft – so gesehen worden.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist das für Sie nachvollziehbar gewesen?

Mag. E. Z. (LVT): Na, so wie der Paragraf damals gefasst war, ist es daruntergefallen, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay.

Ich gebe an Herrn Krainer weiter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf den Akt 9145 vorlegen, das „Resumeeprotokoll“ von der Besprechung am 5. April. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich bitte um Durchsicht und Rückmeldung, wenn Sie fertig sind. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegte Schriftstück.)

Mag. E. Z. (LVT): Gut, ja, ich habe es gelesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie sich an diese Sitzung erinnern?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, das war die Sitzung, über die ich eh schon längere Zeit rede.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie noch, wann und wie Sie zu dieser Sitzung eingeladen wurden?

Mag. E. Z. (LVT): Kann ich jetzt nicht mehr genau sagen, aber üblicherweise hat der Generaldirektor einfach angerufen und gesagt: In einer Stunde bist du da!, oder so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Unseren Informationen zufolge sind Sie in etwa einen Tag vorher eingeladen worden – mit den anderen Personen.

Mag. E. Z. (LVT): Auch möglich, das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (in dem vorgelegten Schriftstück lesend): Zuerst ist offensichtlich von den Brüdern Graf – also von beiden – die Sache dargestellt worden, und dann kam es zu einer Diskussion. In dieser nachfolgenden Diskussion wird unter anderem festgestellt: „Hinsichtlich der Sachbeschädigungen führte HPP“ – ich nehme an, das ist der Herr Polizeipräsident – „aus, dass bisher kein klarer Zusammenhang zwischen den Demos und den Sachbeschädigungen hergestellt werden konnte. [...] ein Beweis oder ganz starke Indizien konnten bisher aber nicht ermittelt werden.“

Haben Sie das noch in Erinnerung?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie sich erinnern, dass die Sitzung mit Anordnungen des Herrn Generaldirektors beendet wurde, nämlich: „Ausschöpfen sämtlicher administrativen Möglichkeiten im Hinblick auf die Untersagung der Demonstrationen“. – Waren Sie damit befasst?

Mag. E. Z. (LVT): Nein, Versammlungsbehörde ist natürlich die erstinstanzliche Behörde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber: Waren Sie damit befasst?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben keine Wahrnehmungen zur Umsetzung dieser Anordnung?

Mag. E. Z. (LVT): Na, ich weiß nur, dass ich irgendwann einmal vom Leiter des Büros für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten angerufen wurde, da er irgendwelche Aktenkopien wollte, die er allerdings nicht gekriegt hat, weil ich gesagt habe: Ich kann es nicht herstellen, wenn, dann musst du wen schicken, der es selber kopiert. – Dazu ist es aber auch nie gekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Heißt das, es ist daran gescheitert, wer Sachen kopiert?

Mag. E. Z. (LVT): Nein, ich habe gesagt, sie können gerne Akteneinsicht nehmen, aber wenn sie eine Kopie machen wollen, dann müssen sie jemanden aus der Polizei schicken, der das machen kann, weil wir die Kapazität dazu nicht haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das die einzige Wahrnehmung, die Sie in Hinblick auf die Demonstrationen haben?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, ich war – noch einmal – nicht für Versammlungsrecht und für Versammlungen zuständig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie waren Leiter der Soko.

Mag. E. Z. (LVT): Ja, aber das hat ja nichts mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu tun.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Übernahme der Koordination der Ermittlungstätigkeit, national und international durch das BK, wobei das BVT einzubinden ist“. – Das waren dann Sie?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Übernahme der allfällig notwendigen Pressearbeit durch das BK (Obst. HESZTERA)“.

Mag. E. Z. (LVT): Hesztera, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit diesem in dieser Frage Kontakt gehalten?

Mag. E. Z. (LVT): Das war zu diesem Zeitpunkt der Pressesprecher des Bundeskriminalamtes.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie waren über die Pressearbeit informiert?

Mag. E. Z. (LVT): Vermutlich, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Einrichtung einer operativen SOKO im Bereich der BPD/des LPK Wien (Leitung vorzugsweise Obst. FRÜHWIRTH, Obstlt. BÖCK/HR. Mag. SCHERZ)“. – Einer der drei wurde es dann.

Mag. E. Z. (LVT): Genau, Böck.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die drei Vorschläge kamen von Ihnen?

Mag. E. Z. (LVT): Nein, ich glaube - - Das war damals ein Vorschlag, glaube ich, von Präsident Stiedl, einen dieser drei - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Kontaktaufnahme mit der WKO und der Wirtschaftskammer Wien, sofern von KBM befürwortet.“ – Was heißt das?

Mag. E. Z. (LVT): Na ja, die Wirtschaftskammer Österreich beziehungsweise die Wirtschaftskammer Wien zu kontaktieren – ich weiß zwar eigentlich nicht mehr, warum; das kann ich jetzt nicht mehr sagen - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was heißt: „sofern von KBM befürwortet“?

Mag. E. Z. (LVT): Na, weil es darum gegangen ist, ob das Kabinett möchte, dass wir mit denen ein Gespräch führen oder nicht. Da ist es, glaube ich, auch um eine Präventionsfrage gegangen – wenn ich mich recht erinnere.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Haben Sie das an das KBM weitergeleitet?

Mag. E. Z. (LVT): Also ich habe üblicherweise sehr selten etwas direkt an das Kabinett weitergeleitet. Im Schnitt ist das so, wie es sich gehört, und zwar über meinen Sektionsleiter – ist gleich Generaldirektor –, gegangen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Über Herrn Buxbaum?

Mag. E. Z. (LVT): Wobei ich nicht ausschließe, dass ich auch einmal direkt oder parallel beiden auf einmal etwas geschickt habe – das kann ich jetzt nicht mehr sagen, ich habe kübelweise Berichte geschrieben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Einrichtung der angeordneten Struktur im Laufe der nächsten Woche“?

Mag. E. Z. (LVT): Das ist die Sonderkommission.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die haben Sie dann operativ - - Das ist ja das andere, was Ihnen von meiner Kollegin vorgelegt worden ist, nämlich das von einer Soko-Begründungssitzung.

Mag. E. Z. (LVT): Genau, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der letzte Punkt: „Info des KBM über die angeordneten Maßnahmen“. – Haben Sie das umgesetzt?

Mag. E. Z. (LVT): Ich denke, dass ich das wahrscheinlich konzipiert und dem Generaldirektor zur Weiterleitung übermittelt habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Über Herrn Buxbaum?

Mag. E. Z. (LVT): Das war der normale Weg. Ich bin an sich sehr hierarchietreu.

Vorsitzende Doris Bures: Sie können in der nächsten Runde weitermachen.

Nächster: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Hofrat, ich darf Ihnen die „INFORMATION für den HGD“ vom 18.12.2007 vorhalten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es wird in diesem Dokument in den Abschlussbemerkungen auf problematische Aspekte Bezug genommen – letzte Seite, erster Absatz –, und da stechen zwei Aspekte hervor, die eben als problematisch erkannt werden. Das eine sind „Verflechtungen zur Politik“. Da diese Information von Ihnen und von Ihrem damaligen Kollegen Böck gezeichnet wurde, würde mich interessieren, worauf sich diese Problematik „Verflechtungen zur Politik“ bezieht? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ich lese den Absatz vielleicht für das Protokoll vor, wenn es recht ist, Frau Präsident?

Vorsitzende Doris Bures: Sie wollen ihn vorlesen? – Bitte.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Das ist der erste Absatz auf der letzten Seite der zitierten Unterlage „INFORMATION für den HGD“. Das bezieht sich auf die dort angeführten Abschlussbemerkungen, die da einleitend lauten: „Die Ermittlungen haben sich bisher als wesentlich schwieriger erwiesen, als prognostiziert. Dies auch deshalb, da eine wesentlich stärkere, internationale Vernetzung gegeben ist als angenommen. Durch die offenbar ausgezeichnete Kommunikation der verschiedenen Gruppen innerhalb Europas, sind den Aktivisten polizeiliche Taktiken bekannt und werden entsprechende Gegenmaßnahmen (verstärkte Internetaktivität, PGP Verschlüsselung) ergriffen. Weitere Probleme ergaben sich ermittlungstechnisch aufgrund folgender Aspekte“.

Da kommt es eben zu diesem zuvor erwähnten Absatz, der da lautet: „Die ‚Gemengelage‘ aus legalen Aktivitäten, Verwaltungsübertretungen und gerichtlich strafbaren Handlungen sowie die Verflechtungen zur Politik und“ – das wäre meine nachfolgende Frage gewesen – „gezielte Informationseinholung der Gruppierungen durch Angehörige der Polizei, die mit dem Gedankengut der Tierrechtsidee sympathisieren“.

Daher meine Frage – noch einmal konkretisiert –: Welche Problematik wird da mit „Verflechtungen zur Politik“ angesprochen? – Die zweite Frage wäre: Was ist mit „gezielte Informationseinholung der Gruppierungen durch Angehörige der Polizei“ gemeint? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. E. Z. (LVT): Also zum zweiten Punkt: Was ich mich so erinnern kann, hat es durchaus in den Reihen der Polizei Menschen gegeben, die dieses Gedankengut durchaus teilen und auch unterstützt haben, womit wir an sich nicht gerechnet hatten. Wir wussten daher, dass wir in puncto Abschottung doch einigermaßen strikter vorgehen werden müssen, als das sonst in einer kriminalpolizeilichen Ermittlung üblich war.

Wir haben aber aus der allgemeinen Lage heraus erkannt, dass die Kampagne des VGT durchaus von diversen politischen Gruppierungen unterstützt worden ist. Also die waren nicht - - Das waren nicht irgendwelche – so wie es oft manchmal dargestellt wird – Ökoterroristen, sondern da war eine politische Strategie dahinter. So haben wir das zumindest damals angenommen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich darf das jetzt wieder ein bissl auseinanderführen. Diese politische Sympathie oder diese Unterstützungstätigkeit: Wie hat sich das herausgestellt beziehungsweise wer war da - - wen haben Sie da wahrgenommen?

Mag. E. Z. (LVT): Na, es ist ja damals darum gegangen, alle möglichen Gesetzesänderungen herbeizuführen, das Tierschutzgesetz, das Tierhaltegesetz zu ändern, glaube ich, und so weiter. Wir haben gesehen – weil natürlich teilweise eine Observation drauf war –, dass gewisse Leute logischerweise natürlich Zugang zu politischen Kreisen hatten – weil sonst bringe ich auch nichts zusammen, wenn ich eine Gesetzesänderung anstrebe.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Das heißt, es wurde nicht direkt bei Ihnen in der Soko interveniert, sondern man versuchte durch externe Einflussnahme über angestrebte Gesetze da auf die Arbeit Einfluss zu nehmen?

Mag. E. Z. (LVT): Bei uns kann ich mich nicht an irgendeine politische Intervention erinnern, zumindest bei mir nicht, das kann ich ausschließen – egal, von welcher Richtung.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Diese Einflussnahme war also eher extern über die Gesetzgeberebene?

Mag. E. Z. (LVT): Das war ja das Ziel dieser Kampagne damals.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Okay.

Noch einmal zurückkommend auf die Gruppierungen der Angehörigen der Polizei, die da ein bisschen mit dem Gedankengut der Tierrechtsaktivisten sympathisiert haben: Wie war da Ihre Wahrnehmung konkret?

Mag. E. Z. (LVT): Wir haben einige Dinge gesehen, wo wir wussten, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die durchaus in diese Richtung denken und tendieren.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Wie haben Sie als Soko-Leiter darauf reagiert?

Mag. E. Z. (LVT): Wir haben einfach unsere internen Sicherheitsmaßnahmen erhöht, das heißt: den Akt nicht offen herumliegen lassen, Türen zusperren und all diese Dinge halt; und versucht, zu sagen, dass man beim Biertrinken im Kollegenkreis halt mit dem, was man sagt, vorsichtig sein muss.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Haben Sie die Wahrnehmung, dass es irgendwann einmal gelungen ist, da Informationen aus dem Bereich der Soko nach außen zu spielen?

Mag. E. Z. (LVT): Kann ich jetzt nicht mehr sagen, nein.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich darf einen weiteren Aspekt einbringen, und zwar darf ich Ihnen den Aktenvermerk vom 6.6. von Oberstleutnant Böck vorlegen – Dokumentennummer 9146 –, in dem er mitteilt, dass beim Beschuldigten Balluch eine Liste gefunden wurde, auf der alle Anschläge seit dem Jahr 1999 aufgelistet waren.

Wie war Ihr Zugang nach Kenntnisnahme dieser Liste? War die Liste authentisch? Haben Sie das überprüft?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass diese Liste aufgefunden worden ist. Wir haben sie meines Wissens als authentisch eingestuft.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): War das, ich sage einmal, im Sinne der weiteren Ermittlungen hilfreich für die Soko?

Mag. E. Z. (LVT): Es war einfach ein weiteres Indiz, das für den Tatverdacht gesprochen hat.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): In diesem Aktenvermerk ist auch angeführt, dass bei der Durchsuchung in den Räumlichkeiten des VGT einiges an hochprofessionellem Einbruchswerkzeug sowie Tarnanzüge, Sturmmützen und Einwegspritzen, wie sie für Buttersäureattentate verwendet wurden, sichergestellt wurde. Welchen Einfluss hat diese Tatsache auf die Arbeit der Soko gehabt?

Mag. E. Z. (LVT): Na, noch einmal: Das war damals ein weiteres Indiz für den von uns geschöpften Tatverdacht. Wir wussten natürlich, dass die Anschläge auf die Bekleidungsfirmen so begangen wurden, dass man mit einer Spritze durch die Gummitürdichtungen durchgestochen hat, Buttersäure eingebracht hat und damit das gesamte Warenlager kaputt oder unbrauchbar geworden ist. Also die Einwegspritzen waren eine deutliche Geschichte. Man kann sie natürlich auch für tausend andere Sachen verwenden, das ist schon so, aber sie waren immerhin da.

Zweitens hat es innerhalb dieser Sonderkommission verschiedene Ermittlungsfälle gegeben, wo es zu Tierbefreiungen gekommen ist. Das heißt, man hat ja Ställe oder was auch immer aufbrechen müssen. Daher war für uns das Einbruchswerkzeug damals natürlich wieder ein Indiz.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in der Runde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): In dieser Runde keine weiteren Fragen. – Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Hofrat! Ich lege Ihnen Ihre E-Mail vom 11. April 2007 vor. Das ist das Dokument 9136, Seite 1: „Betreff: Soko Bekleidung“, „Wichtigkeit: Hoch“

Die E-Mail geht an den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Buxbaum und viele weitere – bis hin zu S. G. (BVT). Sie führen da im ersten Absatz aus, dass sich „aus verschiedenen Telfongesprächen“ ergibt, dass an dem „Umfang der SOKO“ Kritik geübt wurde. – Können Sie mir erklären, wer Kritik übte und warum?

Mag. E. Z. (LVT): Na ja, es ist, wie üblich, um personelle Fragen gegangen. Die Einrichtung so einer Ermittlungseinheit, die freigespielt von allen sonstigen Aufgaben ist, kostet natürlich Personal. Da wir aber nicht gerade in Personal schwimmen, ist natürlich jeder Mann oder jede Frau, die man für irgendeine besondere Aufgabe hergeben muss, ein Verlust. Daher ist das von einigen Dienststellenleitern, mit denen ich damals gesprochen habe, natürlich nicht sehr gern gesehen worden. Das war die Kritik, die ich da angesprochen habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im zweiten Absatz findet sich Ihre Einschätzung: Sie sprechen von einer „sehr unsicheren Informationslage“ und davon, dass auch „keinerlei Tatverdacht ermittelt werden konnte“.

Wenn man sich jetzt den § 54 SPG in der damaligen Fassung anschaut, in dem es um die Möglichkeit einer verdeckten Ermittlung geht, dann ist diese „nur zulässig, wenn die Begehung von mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlungen [...] zu erwarten ist.“

Ihre E-Mail stammt vom 11. April 2007. Den ersten Bericht des verdeckten Ermittlers gibt es im ersten Bericht vom 25. April 2007. Das heißt, da liegen wenige Tage dazwischen, wo Sie von „keinerlei Tatverdacht“ zur Annahme von „Begehung von mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlungen“ kommen mussten. Inwiefern hat sich da Ihr Kenntnisstand innerhalb dieser wenigen Tage derart geändert, dass es den Einsatz einer verdeckten Ermittlung gerechtfertigt hätte?

Mag. E. Z. (LVT): Das weiß ich jetzt nicht mehr, muss ich ehrlich sagen. Das ist zu lange aus.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Schließen Sie aus, dass sich die Sachlage gar nicht geändert hat?

Mag. E. Z. (LVT): Entschuldigung?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Schließen Sie aus, dass sich die Sachlage gar nicht geändert hat?

Mag. E. Z. (LVT): Noch einmal: Ich weiß es nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zum Einsatz der verdeckten Ermittlerin. Die Information von Ihnen und dem Kollegen Böck für den Herrn Generaldirektor von Dezember 2007 liegt Ihnen schon vor. Darin steht: „In Absprache mit dem zuständigen StA/UR“ – Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter – „des LG Wr. Neustadt wurden folgende taktische Instrumente eingesetzt:“ – Da steht unter Punkt drei: „Verdeckte Ermittlungen“

Warum besprechen Sie mit dem Staatsanwalt oder dem Untersuchungsrichter verdeckte Ermittlungen, wenn diese nur nach dem SPG zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden sollten?

Mag. E. Z. (LVT): Weil es natürlich darum geht, dass jeder verdeckte Ermittler oder jede verdeckte Ermittlerin irgendwelche Erkenntnisse gewinnt, die unter Umständen auch für gerichtliche Strafverfahren Bedeutung haben können. Abgesehen davon, wenn man mit einer Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet, sollte man natürlich auch versuchen, mit denen offen und ehrlich umzugehen. Sonst macht es nicht wahnsinnig viel Sinn.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mit wem sprachen Sie da bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt?

Mag. E. Z. (LVT): Ich habe dort überhaupt nur mit zwei verschiedenen Menschen gesprochen. Das war Dr. Nussbaumer, damals Leiter der Staatsanwaltschaft, ich glaube, mittlerweile ist er in Pension, und der andere war Mag. Wolfgang Handler.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat sich auch Dr. Nussbaumer zum Einsatz der verdeckten Ermittlerin geäußert? Von Handler haben Sie schon gemeint, er hat es als nicht sehr sinnvoll erachtet oder sich nicht interessiert.

Mag. E. Z. (LVT): Weiß ich jetzt nicht mehr, ehrlich gestanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie oft erfolgten diese Besprechungen?

Mag. E. Z. (LVT): Also ich war nicht sehr häufig dort; Josef Böck war öfter dort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es zu den Besprechungen Protokolle?

Mag. E. Z. (LVT): Daran kann ich mich jetzt nicht mehr genau erinnern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich nicht erinnern?

Ich komme zum Dokument, das Sie auch schon vorliegen haben, Seite 4, diese „Information für den HGD“. Da steht unter „Geplante weitere Vorgangsweise (mit der LG Wr. Neustadt akkordiert)“ als einer der Punkte: „Fortsetzung VE-Einsatz (ab 1.1.2008 von StA genehmigungspflichtig, was auch geschehen wird)“.

Mag. E. Z. (LVT): Ja. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das war der damalige Stand, ist allerdings dann nicht so geworden. Sie haben es sich anders überlegt, warum auch immer.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Innerhalb von zwei Wochen?

Mag. E. Z. (LVT): Ja (allgemeine Heiterkeit), scheinbar, denn sonst würde es da nicht stehen. Es war ursprünglich ausgemacht, und dann haben sie gesagt: Nein, sie erteilen diese Anordnung nicht!

Aber noch einmal: Das war eine ganz schwierige rechtliche Situation. Es wusste niemand, wie man mit der StPO genau umgeht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihre Argumentation ist aber überhaupt nicht schlüssig, und das hat ja auch die Richterin im Urteil festgehalten. Sie wissen selber, dass Sie immer vertreten haben: Hier geht es nur um Gefahrenabwehr nach SPG! (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Ja!)

In Ihrem Ermittlungsbericht vom 18.12.2007 – ich nehme Referenz auf das Urteil, Dokument 5733, Seite 605 – haben Sie von „Strukturermittlungen“ gesprochen. (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Mhm!) Es findet sich: „der Passus ‚Fortsetzung des VE-Einsatzes ([...] genehmigungspflichtig [...])‘.“

Für die Richterin ist daraus „eindeutig zu würdigen, dass der Leiter der Soko-Bekleidung Mag. E. Z. (LVT) sehr wohl wusste, dass ab 1.1.2008 eine geänderte Rechtslage für den weiteren Einsatz [...] vorliegend war, und die Fortsetzung des VE-Einsatzes eine Genehmigung der StA bedurfte.“ – Das hatte den Grund, weil es eben nicht nur um Gefährdungsabwehr ging, sondern auch um Ermittlungstätigkeiten. Die Richterin führt auf der Seite 607 aus, dass alles andere Ihrer Ansicht nach „Schutzbehauptungen“ sind.

Was sagen Sie dazu?

Mag. E. Z. (LVT): Noch einmal: Wir wussten zu diesem Zeitpunkt nicht, wie wir mit der Regelung der verdeckten Ermittlung in der Strafprozeßordnung umzugehen haben. Vor dem 1. Jänner 2008 gab es ausschließlich im Sicherheitspolizeigesetz eine Regelung für verdeckte Ermittlungen und sonst nirgends.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es eine Genehmigung durch den Rechtsschutzbeauftragten?

Mag. E. Z. (LVT): Ja – wobei nein, weil eine Genehmigung nicht vorgesehen ist. Es ist ihm nur zu melden, und das haben wir auch getan, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist Ihnen klar, dass dadurch, dass vom Staatsanwalt nicht die Genehmigung eingeholt wurde, weiterhin die Berichte der verdeckten Ermittlerin dem Akt vorenthalten werden konnten?

Mag. E. Z. (LVT): Entschuldigung, ich habe das akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist Ihnen klar, dass dadurch, dass da keine Genehmigung vom Staatsanwalt eingeholt wurde, umso eher die Berichte der verdeckten Ermittlerin dem Akt vorenthalten werden konnten? Sonst wäre es nämlich im Strafakt gelandet.

Mag. E. Z. (LVT): Kann ich nicht sagen. (Abg. Krisper: Aber das ist - -!) Als klar wurde, dass es keine Anordnung des Staatsanwaltes geben wird, habe ich den Auftrag gegeben, dass der verdeckte Einsatz zu beenden ist, und der ist auch - -, nur ist er halt leider sehr langsam beendet worden. Das war, soweit ich mich jetzt an die damalige Geschichte erinnern kann, zum Schutz der Kollegin so. Das hat relativ lang gedauert, um sie, ich sage einmal, ohne besonders auffällig zu sein, aus dem Einsatz herauszuholen.

Dabei ist – noch einmal – bis heute nicht klar, ob ich trotz bestehender strafprozessualer Maßnahmen nicht immer noch im sicherheitspolizeilichen Bereich verdeckte Ermittlungen machen kann, weil ja die Aufgabe: Verhindere weitere Straftaten!, noch da ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist aber klar, dass aufgrund der Tatsache, dass die staatsanwaltliche Genehmigung unterblieben ist, die Berichte nicht in den Akt Eingang gefunden haben. Wir wissen auch aus dem Urteil, dass gerade die Informationen vonseiten der verdeckten Ermittlerin für die Angeklagten massiv entlastend waren.

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann jetzt nicht mehr sagen, ob das massiv entlastend war oder nicht, das weiß ich nicht mehr. Ich habe den Eindruck gehabt, dass in diesen Geschichten überhaupt nicht viel drinnen gestanden ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie wollen, finden Sie es auf Seite 607, ganz unten: „Die Feststellungen zum Thema ‚Nichtvorliegen einer kriminellen Organisationʼ ergeben sich aus der Zusammenschau der Aussage der VE ‚Danielle Durant‘ mit den anderen Beweismitteln“.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Kannten Sie die Berichte der verdeckten Ermittlerin?

Mag. E. Z. (LVT): Ich habe sie nachträglich dann durchgelesen, aber zum Zeitpunkt, wo sie erstattet worden sind, war es eine operative Maßnahme und daher nicht unmittelbar in meine Aufgabe fallend.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann haben Sie es sich durchgelesen? Vor der Verhandlung in Wiener Neustadt oder danach?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, mit Sicherheit, oder auch schon noch früher. Ich weiß es nicht mehr genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte Ihnen dennoch das Dokument 9150, Seite 2 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird eins Schriftstück vorgelegt.) Es ein Amtsvermerk von Stefan Wappel, dem Führer der verdeckten Ermittlerin, in dem er schreibt: „Der VE-Einsatz wurde parallel in Form eines VE-Berichts dokumentiert. Dieser wurde regelmäßig der Sokoleitung vorgelegt und von dieser gesichtet.“

Vorsitzende Doris Bures: Jetzt müssen Sie die Frage formulieren, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entspricht dies den Tatsachen oder nicht?

Mag. E. Z. (LVT): Ich nehme an, sonst hätte Chefinspektor Wappel so nicht aufgeschrieben, wobei die Soko-Leitung nicht notwendigerweise ich war.

Vorsitzende Doris Bures: Jetzt verweise ich Sie auf die nächste Runde. – Frau Abgeordnete Dr.in Zadić, bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich würde gerne anschließen und Ihnen das Dokument mit der Nummer 9143 vorlegen. Ich glaube, Sie haben es sogar da vorne bei Ihnen.

Mag. E. Z. (LVT) (in den Unterlagen blätternd): Das ist das, „Information für den HGD“.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Auf Seite 2 steht: „Bisherige Zielerreichung/Ergebnisse“

Das Dokument ist vom Dezember 2007, da war die verdeckte Ermittlerin schon im Einsatz. Dann steht da: „Im Bereich der Gefahrenabwehr ist festzustellen, dass die Frequenz der Anschlagsverübung deutlich abgenommen hat, wenngleich trotz der gesetzten Maßnahmen [...] seit Einrichtung der Soko, 3 Sachbeschädigungen und eine Homedemo begangen wurden.“ (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Mhm!)

Nun steht da, die Frequenz hat deutlich abgenommen. Das war 2007. Wieso wurde dann in Aussicht genommen, dass die verdeckte Ermittlerin auch weiterhin verdeckt ermitteln soll?

Mag. E. Z. (LVT): Zwischen Zurückgehen und Aufhören ist ein Unterschied.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wir haben vorhin gesagt, dass es für eine verdeckte Ermittlerin einer massiven Gefahr/Bedrohung bedarf. Jetzt ist es - -

Mag. E. Z. (LVT): Es muss die Aufklärung wesentlich erschwert sein, so steht es im Gesetz, wenn ich mich recht erinnere.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich habe das jetzt akustisch nicht verstanden, bitte noch einmal.

Mag. E. Z. (LVT): Ich habe gesagt: Wenn ich mich recht erinnere, steht im Gesetz: wenn ansonsten die Abwehr oder Aufklärung gefährlicher Angriffe wesentlich erschwert wäre – glaube ich jetzt einmal, wenn ich mich recht erinnere.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, Ende 2007 waren Sie nach wie vor der Ansicht, dass die verdeckte Ermittlerin notwendig war. Sie haben ja auch als „Geplante weitere Vorgangsweise“ den Einsatz der verdeckten Ermittlerin nach wie vor besprochen. Aus diesem Dokument geht ja jedenfalls auch hervor, Seite 2, dass Sie die Staatsanwaltschaft über die Instrumente informiert haben. Ist das richtig?

Mag. E. Z. (LVT): Mmh.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Nun – fast Ende des Jahres 2007 – ist die Staatsanwaltschaft informiert, dass diese verdeckte Ermittlerin auch weiter geplant ist oder dass sie auch weiter eingesetzt werden soll. Können Sie mir sagen, bis wann sie im Einsatz war? Ich verstehe, dass mit dem Wechsel das Jahres da eine Änderung gekommen ist und dass das alles schwierig war, aber bis wann war sie im Einsatz oder bis wann war das bekannt?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann es nicht mehr genau sagen. Ich weiß nur, dass es ungefähr zweieinhalb Monate gedauert hat, um sie aus dieser Szene herauszuholen – das weiß ich noch –, jedenfalls über den 1. Jänner 2008 hinaus. Ob es jetzt zwei Tage oder drei Monate waren, ist, juristisch gesprochen, relativ egal.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Könnte es sein, dass der Einsatz der verdeckten Ermittlerin bis zur Verhaftung der damals Angeklagten oder Beschuldigten in Aussicht genommen wurde?

Mag. E. Z. (LVT): Soweit ich mich erinnern kann, ist sie sogar nach der Verhaftung noch als Besucherin in der Haftanstalt Wiener Neustadt gewesen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Die Verhaftung war im Mai, wenn ich mich recht erinnere. Das heißt über den Mai 2008 hinaus ist sie - -

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann mich aus dem Verfahren erinnern, dass die verdeckte Ermittlerin zur Aufrechterhaltung ihrer Tarnung angeblich sogar die Menschen in der Untersuchungshaft besucht hat.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Bitte?

Mag. E. Z. (LVT): Nach meinem Wissen waren die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft; und sogar zu diesem Zeitpunkt ist die verdeckte Ermittlerin angeblich noch einmal dort gewesen und hat sie besucht, um ihre eigene Tarnung aufrechtzuerhalten – kann ich mich erinnern.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, sie war auch nach dem 1.1.2008 im Einsatz, wenn ich das jetzt richtig entnehme?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, sage ich schon - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Zur verdeckten Ermittlerin selbst und zur Entscheidung, dass sie auch weiterhin beigezogen wird: Nun hat die verdeckte Ermittlerin Berichte vorgelegt. Diese Berichte haben, wie wir wissen, weder in den Strafakt noch in den Gerichtsakt Eingang gefunden. Diese Berichte mussten dann letzten Endes von der Richterin selbst angefordert werden, damit sie Eingang finden. Wissen Sie, wer in dieser langen Kette der Entscheidungen beschlossen hat, dass die Berichte der verdeckten Ermittlerin nicht ermittlungsrelevant wären?

Mag. E. Z. (LVT): Also ich habe das ganz am Eingang schon einmal gesagt: Soweit ich mich erinnern kann, hat der Staatsanwalt gesagt, er braucht diese Berichte nicht. Somit hat er sie auch nicht gekriegt – aber er wusste, dass es sie gibt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Der Staatsanwalt muss auf irgendeiner Grundlage entschieden haben, ob er diese Berichte sehen will oder nicht. Welchen Informationsstand hatte der Staatsanwalt zu dem Zeitpunkt?

Mag. E. Z. (LVT): Das müssen Sie ihn fragen. Ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Als Leiter der Soko sind Sie ja auch verpflichtet, da Informationen - -, sind Sie die Ermittlungsbehörde, agieren ja im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Daher die Frage an Sie, welchen Informationsstand, was wurde - -?

Mag. E. Z. (LVT): Na ja, die allermeisten Besprechungen mit dem Staatsanwalt hat Oberstleutnant Böck geführt, weil er ja auch der operative Leiter dieser Geschichte war. Ich weiß es nicht, was er dem Staatsanwalt genau gesagt hat.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, Sie waren nicht in den Informationstransfer involviert?

Mag. E. Z. (LVT): Meistens nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Meistens heißt bei mir nicht nie. Waren Sie involviert oder waren Sie nicht involviert?

Mag. E. Z. (LVT): Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich, bevor die operativen Maßnahmen umgesetzt worden sind, jemals mit Mag. Handler persönlich gesprochen habe – weiß ich jetzt nimmer mehr, ehrlich gestanden. Vielleicht war ich einmal dort, aber sehr häufig sicher nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie können sich nicht erinnern, dass Sie aktiv Informationen zu Ergebnissen der verdeckten Ermittlerin weitergeleitet haben?

Mag. E. Z. (LVT): Da kann ich mich definitiv erinnern, dass das nicht so war.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Okay.

Wissen Sie, wie oft es in diesem Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft Kontakt gegeben hat?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen – vielleicht hilft das Ihrer Erinnerung auf die Sprünge –, das ist Dokumentennummer 5732, Seite 444 von 913. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da steht: „Tatsächlich hat im Jahr 2007 eine auf § 54 SPG gestützte VE stattgefunden, von der die StA Wr. Neustadt [...] nur ‚gelegentlich‘ erfahren hat.“

Das ist ein Brief von Herrn Pilnacek an Herrn Robert Jirovsky, also justizintern (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Mhm!), wobei offensichtlich Herr Robert Jirovsky angehalten war, Herrn Pilnacek Bericht zu erstatten, und da spricht er von nur „gelegentlicher“ Information. (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Mhm!)

Was ist Ihre Sicht der Dinge? Würden Sie das aus Ihrer Sicht bestätigen?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann es nicht mehr sagen, ich weiß es nicht. Ich weiß mit Sicherheit, dass die Staatsanwaltschaft von diesem Einsatz der verdeckten Ermittlerin informiert war, aber in welchem Umfang, das kann ich echt nicht mehr sagen. Das ist erstens zu lange her und zweitens hauptsächlich von Oberstleutnant Böck erledigt worden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wenn die Staatsanwaltschaft ihrem Vorgesetzten schreibt, sie war nur „gelegentlich“ informiert, ist das von Ihrer heutigen Warte aus untertrieben, übertrieben?

Mag. E. Z. (LVT): Ich weiß nicht, was „gelegentlich“ in diesem Zusammenhang, ehrlich gestanden, bedeutet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das versuche ich zu eruieren?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, ich weiß es nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dann steht in dem gleichen Schreiben weiter, ein Absatz darunter: „Tatsächlich sei ihm jedoch mitgeteilt worden, dass die VE keine weiteren Ermittlungsansätze gebracht hat, weshalb sie auch eingestellt wurde“.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob sie Ermittlungsansätze gebracht hat oder nicht?

Mag. E. Z. (LVT): Also noch einmal: Soweit ich mich erinnern kann ist nichts Besonderes von ihr hervorgebracht worden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Nichts Besonderes?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, keine wie immer gearteten Highlights.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Danke schön.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit kommen wir zur zweiten Fragerunde. Herr Abgeordneter Amon – Bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Hofrat, ich komme nochmal auf das Dokument 9143 zurück, das Ihnen vorliegt. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Das ist diese Information von Ihnen und Herrn Böck für den Herrn Generaldirektor. Ich zitiere, Seite 5, ganz oben:

„Die ‚Gemengelage‘ aus legalen Aktivitäten, Verwaltungsübertretungen und gerichtlich strafbaren Handlungen sowie die Verflechtungen zur Politik und gezielte Informationseinholung“ und so weiter.

Können Sie noch einmal ausführen, was da mit den Verflechtungen zur Politik gemeint ist?

Mag. E. Z. (LVT): Also soweit ich mich noch erinnern kann, haben wir deutlich festgestellt, dass manche unserer Tatverdächtigen Kontakte zu politischen Funktionsträgern gehabt haben – was jetzt nicht verboten ist, sage ich ganz offen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Nein, aber können Sie es ein bisschen spezifizieren?

Mag. E. Z. (LVT): Soweit wir das damals erfahren haben, sind die durchaus empfangen worden, waren offenbar sehr häufig auch bei Besprechungen dabei.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Entschuldigung, das habe ich akustisch nicht verstanden.

Mag. E. Z. (LVT): Ja, wir wussten, dass die bei Besprechungen und Ähnlichem dabei waren, aber es ging damals um die Kampagne - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Politische Mandatsträger?

Mag. E. Z. (LVT): Na freilich.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie da Namen nennen?

Mag. E. Z. (LVT): Das könnte ich, will ich aber nicht. (Abg. Amon: Herr Hofrat - -!)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ich glaube Sie müssten mir sagen, warum Sie nicht wollen, und dann muss ich beurteilen, ob das eine zulässige Aussageverweigerung ist.

Mag. E. Z. (LVT): Das sind Dinge, die für diese Geschichte nicht relevant sind, sage ich ganz offen. (Verfahrensrichter Strauss: Also wir untersuchen - -!) Wir haben damals in einem, in mehreren verschiedenen Kriminalfällen ermittelt, und es ist nicht verboten, irgendwelche Abgeordneten zu treffen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, aber wir untersuchen politische Einflussnahme. Daher ist die Frage, wer mit welchen politischen Entscheidungsträgern in Kontakt war, sehr wesentlich.

Mag. E. Z. (LVT): Also gut, wenn ich es beantworten muss, sage ich es ganz offen: Wir haben damals Informationen gehabt, dass Herr DDr. Balluch Kontakt mit dem Grünen Klub hatte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mit dem Grünen Klub.

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Welche Personen waren das?

Mag. E. Z. (LVT): Das weiß ich jetzt nicht mehr so genau.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Es waren aber Abgeordnete?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, ich glaube schon.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Es waren mehrere Abgeordnete?

Mag. E. Z. (LVT): Wir können nur sagen, dass sie mit Passierschein hineingegangen und wieder herausgegangen sind, das ist sicher.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Mag. E. Z. (LVT), wir legen Ihnen das Dokument Nummer 5729, die Seiten 91 bis 94 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es handelt sich um ein Telefonüberwachungsprotokoll. In einem Telefonat teilt DDr. Balluch seiner Lebensgefährtin am 27.11.2007 Folgendes mit, ich zitiere:

„hallo, das Treffen ist zu Ende und dann ... ich möchte jetzt was ausmachen, weil ich hab jetzt noch mal die“ – und so weiter – „Madeleine Petrovic hat mir gesagt sie war bei der Staatspolizei und hat aus anderen Gründen mit ihr geredet und die Staatspolizei hat ihr gesagt, dass sie mein Handy abhören und genau aufpassen wo ich hingehe und drauf ... das archivieren. Und sie hat gesagt, nicht nur mein Handy sondern die VGT-Handys, was auch immer das bedeutet.“

Können sie sich an dieses Ereignis erinnern?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): In welchem Zusammenhang steht Frau Petrovic mit den Ermittlern?

Mag. E. Z. (LVT): Soweit ich mich erinnern kann, in gar keinem.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wissen Sie, welche Funktion Frau Dr. Petrovic 2007 hatte?

Mag. E. Z. (LVT): Keine Ahnung, ich glaube Vorsitzende vom Tierschutzverein oder Tierschutzhaus, oder wie immer das heißt, glaube ich. Ich glaube, Sie war damals nicht mehr Abgeordnete. (Abg. Krainer: Im Niederösterreichischen Landtag!) – Ah, Niederösterreich, genau, stimmt, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja. DDr. Balluch teilt mit, dass das Treffen mit Frau Petrovic zu Ende ist und Frau Petrovic ihm soeben mitgeteilt hat, dass sein Telefonat überwacht wird. Konnten Sie herausfinden, um welches Treffen es sich damals gehandelt hat?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): War das das erste Telefonat von Herrn Balluch nach dem Treffen?

Mag. E. Z. (LVT): Das weiß ich nicht mehr, ehrlich gestanden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wissen Sie, ob Herr DDr. Balluch noch andere Personen über die Warnung von Frau Dr. Petrovic informiert hat?

Mag. E. Z. (LVT): Wissen tu ich es nicht, aber da die Kommunikation in dieser Gruppierung sehr gut funktioniert hat, gehe ich einmal davon aus.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Auf Seite 94 beziehungsweise der letzten vorgelegten Seite ist ein Auszug von DDr. Balluchs Kalender abgebildet, in dem ein Treffen mit Madeleine Petrovic unmittelbar vor diesem Telefonat eingetragen ist.

Wissen Sie, welche Rolle Madeleine Petrovic bei den Ermittlungen spielte?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in der Runde.

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann mich, ehrlich gestanden, nicht erinnern, dass sie überhaupt eine Rolle gespielt hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): In DDr. Balluchs Kalender findet sich zum Termin der Hinweis „Thema WTV“. Wissen Sie, was damit gemeint ist?

Mag. E. Z. (LVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wiener Tierschutzverein.

Mag. E. Z. (LVT): Wiener Tierschutzverein, aha. Ja, kann sein, keine Ahnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie war dort Vorsitzende.

Mag. E. Z. (LVT): Das ist ja außerhalb von Wien, dieses Tierasyl. (Ruf: Vösendorf!) – In Vösendorf, genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zur verdeckten Ermittlung: Wissen Sie, dass die verdeckte Ermittlerin noch im Juli Berichte geschrieben hat?

Mag. E. Z. (LVT): Nein, daran kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bis in den Juli hinein hat sie Berichte verfasst.

Mag. E. Z. (LVT): Aha. Ich weiß nur, wie gesagt, dass sie noch als Besucherin in der Untersuchungshaft dort war. Das weiß ich, an das kann ich mich noch erinnern, also nehme ich an, sie wird auch etwas darüber aufgeschrieben haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das hat sie interessanterweise nicht aufgeschrieben.

Mag. E. Z. (LVT): Aha.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher wissen Sie, dass sie jemanden in U-Haft besucht hat?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann mich erinnern, dass ich mich erkundigt habe, wann das endlich zu Ende war, und da habe ich dann erfahren – wahrscheinlich von Chefinspektor Wappel –, dass sie sogar in der U-Haft noch drinnen war. Ich vermute einmal, dass es Chefinspektor Wappel war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil Sie gesagt haben: drei Tage, zwei Monate – es waren sieben.

Mag. E. Z. (LVT): Na, rechtlich - - Also ich kann mich erinnern, dass sie mir gesagt hat[1], es dauert eine gewisse Zeit, um sie sicher aus dieser Szene herauszuziehen. (Abg. Krainer: Mhm!) Ich glaube, sie war dann eine ganze Zeit nicht mehr tätig. Erst dann wieder, als die schon in Untersuchungshaft gesessen sind, ist sie noch einmal hingefahren und hat die in Haft besucht. Das weiß ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie hat durchgehend teilgenommen: an allen Veranstaltungen, Basisgruppentreffen, Demonstrationen, Transparente malen, schwarzplakatieren – übrigens eine Straftat.

Mag. E. Z. (LVT): Entschuldigung?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine, die hat ja Straftaten begangen, die ist ja Schwarzplakatieren gegangen. (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Aha!) Das ist eine Straftat, Sachbeschädigung. (Abg. Amon: Woher wissen Sie das?) – Weil es drin steht.

Ich lege Dokument Nummer 8823 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eine von Ihnen verfasste Information vom 6. Mai 2008. Bitte lesen Sie das durch und geben Bescheid, wenn Sie fertig sind! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. E. Z. (LVT): Mhm.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir haben festgelegt, dass bei der Gründung der Soko keine Beweise, nicht einmal Indizien, dass es eine Verbindung gibt, da waren.

Können Sie uns sagen, was aus dieser Information hervorgeht, nachdem man mehr als ein Jahr lang ermittelt hat? Gab es da Beweise oder was steht in dieser Information drin?

Mag. E. Z. (LVT): Das war eine Kurzzusammenfassung für die Chefetage, die nicht sehr lang sein durfte und wo es im Wesentlichen darum gegangen ist, zu sagen, was es gibt und welche Maßnahmen geplant sind, nämlich diese doch größeren zwei Hausdurchsuchungen. Es ist auch darum gegangen, zu sagen, dass die Staatsanwaltschaft dann einen großen Lauschangriff angeordnet hat und dass eben, wie gesagt, die Hausdurchsuchungen und die Haftbefehle in Aussicht gestellt worden sind.

 

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es auch einen Hinweis auf die Beweislage?

Mag. E. Z. (LVT): Das ist in einer Information für die Führungskräfte im Innenministerium nicht notwendig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso steht es dann drin?

Mag. E. Z. (LVT): Bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso steht es dann drin? Seite 2, fünfter Absatz.

Mag. E. Z. (LVT): Na, es steht nur drinnen, dass es sie gibt, aber es ist nicht notwendig, anders als in einem Bericht an die Staatsanwaltschaft - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, da steht: „Ein Beweis [...] konnte bisher nicht ermittelt werden “ (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Ja!), aber es gibt gegen einen eine Indizienkette.

Mag. E. Z. (LVT): Ja, Indizienkette hat es - -, die war durchaus gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gegen einen! Nach 13 Monaten Soko kein Beweis, und gegen einen von zehn, die man verhaften will, gibt es eine Indizienkette. Das ist nicht sehr viel.

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatte diese Person irgendetwas mit dem VGT zu tun?

Mag. E. Z. (LVT): Ich weiß jetzt nicht mehr, worum es da genau gegangen ist, aber ich bilde mir ein, wenn ich mich recht erinnere, dass auf irgendeinem Stein sogar DNA-Spuren gefunden worden sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schauen Sie, da steht drin, dass es gegen eine Person Indizien gibt. War die vom VGT?

Mag. E. Z. (LVT): Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das steht im Bericht drin. Sie haben ihn ja gerade gelesen. (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Ja, ich habe ihn mir kurz angeschaut!) Sie haben ihn geschrieben und gelesen. (Die Auskunftsperson liest erneut in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. E. Z. (LVT): Ja, ich nehme an, dann wird es schon gestimmt haben, wenn ich es damals aufgeschrieben habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass er nicht vom VGT ist, sondern von einer anderen Gruppe (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Ja!) und dass Sie nach 13 Monaten noch keinen Beweis haben, sondern nur gegen eine Person, die übrigens nicht vom VGT ist, Indizien haben?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, ich kann keine Beweise erfinden. Es ist halt so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es war kein Vorwurf, aber das ist die Feststellung. Das heißt, am Anfang haben Sie keine Beweise und keine Indizien, nach 13 Monaten Soko mit bis zu 35 Beamten haben Sie gegen einen Indizien, noch immer keinen Beweis. Verdeckte Ermittler, Observationen, großer Lauschangriff: Ich weiß nicht, wie viele Monate die Handys abgehört wurden. Ab wann wurden die Handys abgehört?

Mag. E. Z. (LVT): Das weiß ich jetzt nicht mehr, ich habe ja keinen - - Mein Problem ist, ich habe ja keinen Zugang mehr zu dem Akt. Der liegt im Bundeskriminalamt, ich kann nicht einmal nachschauen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der liegt dort?

Mag. E. Z. (LVT): Wenn er noch dort liegt, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei uns liegt er nicht.

Mag. E. Z. (LVT): Noch einmal: Das ist eine Amtshandlung des Bundeskriminalamtes gewesen. Ich bin von dort 2009 weggegangen und daher habe ich keinen Zugang mehr zu irgendetwas. Ich weiß nicht, ob es den Akt überhaupt noch gibt, aber da zehn Jahre vergangen sind, nehme ich an, dass sie ihn in der Zwischenzeit skartiert haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege als letztes Dokument Nummer 8817, einen Akt, vor (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), und habe dazu nur eine Frage, die kann ich Ihnen gleich stellen, und zwar:

Hier wird festgehalten, dass Herr Generaldirektor Buxbaum „sich vorbehalten hat, die operative Umsetzung der beantragten und teilweise bereits genehmigten gerichtlichen Anordnungen [...] persönlich an den HBM bzw. das KBM zum gegebenen Zeitpunkt zu berichten.“

Haben auch Sie diese Wahrnehmung, dass die Kommunikation mit Minister und Kabinett ausschließlich Herrn Buxbaum vorbehalten war?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, das habe ich zuerst schon gesagt, das war eigentlich der übliche Weg – ist es auch heute noch –, dass man im Wege seines Sektionschefs an die politische Führung herantritt und nicht - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass er es sich ausdrücklich vorbehalten hat? Das wird ja hier in einem Aktenvermerk festgehalten.

Mag. E. Z. (LVT): Ja, von Frau S. G. (BVT), nicht?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Haben Sie auch Wahrnehmungen dazu?

Mag. E. Z. (LVT): Nein, habe ich nicht. Ich habe aber sowieso immer so gearbeitet, also mich überrascht das jetzt nicht.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Neues Thema, neuer Zugang. Herr Hofrat, im Zuge der Ermittlungen gab es auch – ich glaube in Absprache mit dem Finanzministerium – die Frage: Wie schaut das mit der Finanzierung des VGT aus?

Können Sie uns darüber Näheres berichten?

Mag. E. Z. (LVT): Na, die Fragestellung war: Womit finanziert sich oder wie finanziert sich eigentlich dieser Verein? Da hat es auch Leute gegeben, die von dort ein Gehalt bezogen haben und so weiter. Die Idee war, mit der Finanzpolizei einmal zu reden, ob sich die das anschauen wollen oder können, um festzustellen, wo eigentlich die Gelder alle herkommen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Warum war das für die Ermittlungen interessant?

Mag. E. Z. (LVT): Es hat damals so vage Hinweise gegeben, dass es durchaus Unternehmen gab, die durch Spenden, sagen wir einmal, verhindert haben, dass Demonstrationen vor ihren Geschäften stattfinden.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Gab es Ermittlungen in diese Richtung? Konnte das bestätigt werden?

Mag. E. Z. (LVT): Ich weiß es jetzt eigentlich nicht mehr genau, aber ich glaube fast, dass die Finanzpolizei das nicht so - -, nicht machen wollte oder zumindest nicht gemacht hat oder mindestens nicht, solange ich dort war

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Hat die Frage der Finanzierung oder der Geldgebungen bei den Hausdurchsuchungen eine Rolle gespielt?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, natürlich. Ich meine, da die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Verfahren zu einem bestimmten Zeitpunkt auf § 278a ausgedehnt hat, ist natürlich auch immer die Frage: Wie finanziert sich eine kriminelle Organisation? – Das ist natürlich ein Punkt.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Wie waren die abschließenden Feststellungen im Zuge der Ermittlung bei der Finanzierung?

Mag. E. Z. (LVT): Also soweit ich mich noch erinnern kann, haben die ein sehr gutes Verschlüsselungsprogramm gehabt, und es ist uns in weiten Strecken nicht gelungen, die sichergestellten Daten zu öffnen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Also konnte es nicht geklärt werden.

Mag. E. Z. (LVT): Ja – soweit ich mich jetzt noch erinnere, ja.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Wurden seitens des Finanzministeriums außer den Aktivitäten mit der Soko separat noch irgendwelche Maßnahmen oder Untersuchungen in diese Richtung geführt?

Mag. E. Z. (LVT): Es tut mir leid, das weiß ich jetzt nicht mehr.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, keine weiteren Fragen mehr.

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann es auch erklären: Ich war unter anderem für die Geldwäschemeldestelle zuständig; wir haben so oft mit der Finanz zusammengearbeitet, dass ich jetzt irgendwie an einzelne Dinge keine genaue Erinnerung mehr habe, wenn die so lang her sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte ein Dokument von der Steuerfahndung vom März 2009 vorlegen, ohne Nummer, weil noch aus den Rohdaten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Mir geht es aber primär um eine andere Sache, und zwar wird da im Betreff genannt: „in der Strafsache gegen Matthias PODGORSKI und andere“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Wie kam es zu der Zuständigkeit des Landesgerichts Wiener Neustadt?

Mag. E. Z. (LVT): Na ja, das glaube ich schon noch zu wissen: Zu dem Zeitpunkt, wo wir den Auftrag bekommen haben, diese Sonderkommission einzurichten, haben wir dann, wie auch in einem der Dokumenten da schon besprochen worden ist, in einem ersten Schritt festzustellen gehabt: Was gibt es eigentlich schon?. Da sind wir draufgekommen, dass es beim Landesgericht Wiener Neustadt bereits ein anhängiges Verfahren gab – wegen einer Sachbeschädigung in Guntramsdorf, wenn ich mich recht erinnere. Deswegen ist das ganze Verfahren dann auch in Wiener Neustadt anhängig gewesen, weil die einfach aufgrund des Prinzips des Zuvorkommens schon tätig waren.

So ist es nach Wiener Neustadt gekommen, was uns am Anfang nicht wahnsinnig viel Freude bereitet hat, weil das natürlich doch ein relativ hoher Aufwand ist, dauernd dort hinauszu- -, also nicht dauernd, aber doch öfter dort hinauszufahren; und wir waren die Zusammenarbeit mit dem Gericht oder mit der Staatsanwaltschaft natürlich auch nicht so gewohnt. Sie haben aber einfach aufgrund der Tatsache, dass auch schon ein Akt anhängig war, das Verfahren zuständigkeitshalber gehabt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was ist dann bezüglich des Verdächtigen Matthias Podgorski passiert? Können Sie sich erinnern?

Mag. E. Z. (LVT): Keine Ahnung, weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurde das Verfahren eingestellt?

Mag. E. Z. (LVT): Ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es wurde eingestellt, und er hat auch keinerlei Bezug zu Tierrechtsaktivitäten jeglicher Art.

Mag. E. Z. (LVT): Das war die Geschichte mit diesem Gütesiegel, oder?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch mit dem - - Das haben Sie schon gesagt, in Guntramsdorf. Was Ihnen sonst noch - -

Mag. E. Z. (LVT): Das ist dieses Finanzschreiben, das Sie mir gerade gezeigt haben, nicht?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie sich Seite 2 unten ansehen, steht da: „In der weiteren Folge wurden die ordentlichen und ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins gegen Tierfabriken hinsichtlich steuerlicher Daten sowie Sozialversicherungsdaten überprüft.“ – Was kam da letztendlich heraus?

Mag. E. Z. (LVT): Das weiß ich nicht, das ist Finanzermittlung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie keine Wahrnehmung?

Mag. E. Z. (LVT): Da habe ich keine Wahrnehmung, und ein Steuergeheimnis gibt es auch noch, ja?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann komme ich zum Dokument 9150 zurück, das Ihnen schon vorliegt – der Amtsvermerk vom November 2010, in dem es um die verdeckte Ermittlerin geht –, und möchte Sie gern fragen, wer die Aufträge hinsichtlich der Aktivitäten der verdeckten Ermittlerinnen gab. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. E. Z. (LVT): Also der normale Weg ist, dass der operative Leiter das mit dem sogenannten VE-Führer klärt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Kollege Böck.

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und so war das auch?

Mag. E. Z. (LVT): Ich gehe einmal davon aus, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie sich auf Seite 3 den dritten Absatz anschauen, da liest sich: „Im Rahmen von Besprechungen mit der Sokoleitung wurde der Auftrag erteilt, nach Möglichkeit Gegenstände zu sichern, um eventuell Spuren auswerten zu können, wenn die entsprechenden Genehmigungen oder Aufträge der Staatsanwaltschaft vorliegen sollten.“ – Das klingt doch wahrlich mehr nach Ermittlungstätigkeit als nach Gefahrenabwehr, oder?

Mag. E. Z. (LVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich möchte noch einmal auf dieses Schreiben Nummer 8823, das Ihnen vorliegt, eingehen. Das Schreiben ist ja vom 6. Mai 2008, da steht auf der Seite 2 – das hat Ihnen schon mein Kollege Krainer vorgehalten –, dass nach 13 Monaten Ermittlungen noch immer nicht festgestellt werden konnte, wer die Urheberschaft - -, wer die Anschläge verübt hat.

Jetzt die Frage: Wir haben 6. Mai 2008; ich glaube, am 20. Mai 2008 gab es eine Hausdurchsuchung, und da wurden die Personen auch in Untersuchungshaft genommen. Da sind zwei Wochen dazwischen. – Was hat sich dazwischen getan, dass eine Hausdurchsuchung bei den zehn Personen durchgeführt wurde?

Mag. E. Z. (LVT): Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat entsprechende Anordnungen erlassen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Basierend auf welchen Ermittlungsergebnissen?

Mag. E. Z. (LVT): Auf denen, die sie von uns bekommen haben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Am 6. Mai, also zwei Wochen vor der Hausdurchsuchung, sagen Sie: „Ein Beweis für die Urheberschaft der Anschläge konnte bisher nicht ermittelt werden, auch wenn die Indizienkette“ gegen eine einzige Person „sehr dicht gemacht werden konnte.“ – Es wurde nicht bei einer Person die Hausdurchsuchung gemacht und diese in Untersuchungshaft genommen, sondern es waren zehn. Können Sie sagen, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse diese zehn Personen da in Untersuchungshaft genommen wurden?

Mag. E. Z. (LVT): Noch einmal: Ich beurteile diese Dinge nicht, das ist Aufgabe der Justizbehörde, und die hat das auch getan. (Abg. Krainer: Die Soko hat den Antrag gestellt!) – Der Staatsanwalt hat Anträge gestellt und das Ermittlungsgericht hat es bestätigt. (Abg. Krainer: Nein! Die Soko stellt den Antrag und der Staatsanwalt genehmigt!)  Nein, nein, nein, nein.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Kollegin Zadić stellt die Fragen.

Mag. E. Z. (LVT): Der Staatsanwalt beantragt, und die Ermittlungsrichterin bestätigt oder bestätigt nicht. (Abg. Amon: Kollege Krainer ist ja gar nicht am Wort! – Abg. Krainer: Der Staatsanwalt ordnet an!)

Vorsitzende Doris Bures: Ich danke für die Unterstützung, ich habe gerade darauf hingewiesen. Kollegin Zadić macht das schon. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich habe hier auch einen Antrag auf Erteilung des Auftrages zur Durchführung der Hausdurchsuchung. Ich kann ihn Ihnen gerne vorlegen, wenn Sie möchten – oder reicht Ihnen einfach so die Erinnerung?

Vorsitzende Doris Bures: Auf der sicheren Seite sind wir, wenn Sie ihn vorlegen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dann legen wir ihn vor.

Vorsitzende Doris Bures: Dokumentennummer?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dies ist aus unserem eigenen Aktenbestand. Ich bestätige auch die Authentizität.

Vorsitzende Doris Bures: Gut, da gilt das, was wir ohnehin festgelegt haben. Jetzt wird einmal verteilt. (Zwischenruf des Abg. Amon.) – Das liegt in der Verantwortung der Abgeordneten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich bestätige die Authentizität und die Echtheit des Dokuments. (Zwischenruf des Abg. Amon. – Abg. Krainer: Man merkt nur, wie diese Vertuschung gemacht wird! – Abg. Amon: Vielleicht sind die Originale ja ...!)

Betreff: SOKO BEKLEIDUNG“, Datum wäre der 14. Mai 2008, also ungefähr eine Woche nach dem Schreiben, das wir gerade analysiert haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Können Sie mir sagen, was sich in dieser Woche an Ermittlungsergebnissen verdichtet hat? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. E. Z. (LVT): Nein, kann ich nicht. – Ich habe auch dieses Schreiben weder verfasst noch unterschrieben, also ich kann es nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Welches Schreiben haben Sie weder verfasst noch unterschrieben?

Mag. E. Z. (LVT): Das, was Sie mir gerade hergelegt haben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Den Antrag auf die Erteilung des Auftrags?

Mag. E. Z. (LVT): Ja, das ist nicht von mir und auch nicht von mir unterschrieben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Von der Sachbearbeiterin Bogner, der operative Leiter wäre Böck. (Auskunftsperson E. Z. (LVT): Ja!) Sie sind der Leiter der Soko und Sie haben dieses Schreiben, das wir vorhin analysiert haben, geschrieben und auch verschickt.

Mag. E. Z. (LVT): Das schon, aber diesen Antrag an die Staatsanwaltschaft habe ich nicht - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie wollen mir erklären, eine Woche zuvor sagen Sie, es gibt keine Beweise für die Urheberschaft der Anschläge – und eine Woche später stellen Ihre Kollegen, ohne Sie darüber zu informieren, einen Antrag auf Erteilung des Auftrages zur Hausdurchsuchung?

Mag. E. Z. (LVT): Möglicherweise war ich nicht da. – Ich habe keine Ahnung. Noch einmal: Ich war Chef von Interpol, ich bin ohne Ende auf dieser Erde herumgeglüht.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie wissen nicht oder wurden nicht von Ihren Kollegen informiert, dass Sie eine Woche später, also dass Ihre Kollegen eine Woche später - -

Mag. E. Z. (LVT): Zumindest nicht mehr erinnerlich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit kommen wir zur dritten Runde. – Herr Abgeordneter Amon, bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Hofrat, Sie haben auf meine Frage nach Besprechungen mit Politikern gemeint, es handelte sich um Personen und Abgeordnete aus dem Grünen Klub. Auf die Frage, ob Sie Namen nennen können, sagten Sie wörtlich: „Das könnte ich, will ich aber nicht.“ – Ich muss Sie an Ihre Wahrheitspflicht erinnern und ersuche Sie um die Bekanntgabe der Namen.

Mag. E. Z. (LVT): Ja, Sie haben es dann eh vorgelegt. Wir haben natürlich dieses Telefonat mit Frau Dr. Petrovic gekannt. Es war nicht so, dass ich das nicht wusste, nur rede ich nicht gerne über solche Dinge. Das ist nicht sehr förderlich.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wurde untersucht, woher sie die Information hatte?

Mag. E. Z. (LVT): Wir haben es versucht, weil konkret die Staatspolizei angesprochen war, die wir ja nicht waren, aber natürlich sind wir nie draufgekommen – oder ich zumindest nicht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Waren da noch andere Abgeordnete bei der Besprechung dabei?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann mich nicht erinnern.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie schließen es aber nicht aus?

Mag. E. Z. (LVT): Ich schließe es nicht aus, nein. Aber ich kann es auch nicht konkret bestätigen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Gibt es dazu Aufzeichnungen? Gab es welche?

Mag. E. Z. (LVT): Glaube ich nicht (Abg. Amon: Mhm!), aber wie gesagt, ich weiß es nicht mehr und ich habe auch keinen Zugang zum Akt, falls es ihn überhaupt noch gibt (Abg. Amon: Mhm!) – denn eigentlich wäre die Skartierungsfrist mittlerweile eingetreten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist jetzt klar, dass der Antrag auf Hausdurchsuchung und Verhaftung von der Soko gekommen ist?

Mag. E. Z. (LVT): Offensichtlich, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist Ihnen jetzt erst das erste Mal bekannt geworden?

Mag. E. Z. (LVT): Ich kann mich zumindest nicht erinnern, dass ich es vorher schon einmal gesehen habe, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie mir erklären – Sie schreiben am 6. Mai, es gibt keine Beweise und gegen einen gibt es Indizien –, warum dann die Soko acht Tage später einen derartigen Antrag stellt?

Mag. E. Z. (LVT): Noch einmal: Ich weiß es nicht mehr. Vielleicht ist in der Zwischenzeit irgendetwas eingetreten, wo wir doch etwas gesagt haben – ich weiß nicht, oder der Staatsanwalt hat uns irgendetwas gesagt. Ich kann es nicht mehr sagen, ich weiß es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist Monate alt. Alle Vorhalte, die da drinnen stehen, sind Monate alt. Ich lege Ihnen den Akt 5719 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Aktenvermerk von Staatsanwalt Handler, in dem er zurückweist, dass es bei den Hausdurchsuchungen einen Zusammenhang zwischen den Durchsuchungen und Festnahmen am 21. Mai und der bevorstehenden Tiroler Landtagswahl gegeben hätte, und darauf hinweist, dass der Termin aus kriminaltaktischen Erwägungen gewählt wurde. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Als damaligen Leiter der Soko frage ich Sie: Haben Sie irgendeinen Hinweis, dass es irgendwelche kriminaltaktischen Erwägungen gegeben hat – obwohl Sie am 6. Mai festhalten: keine Beweise und gegen eine Person Indizien –, dass da irgendetwas passiert wäre, dass irgendwelche kriminaltaktischen Erwägungen passiert wären? Haben Sie da Wahrnehmungen dazu?

Mag. E. Z. (LVT): Also soweit ich mich noch erinnern kann, ist das irgendwie mit so einem Fenstertag zusammengefallen, und die Überlegung war, dass das ein günstiger Zeitpunkt wäre, wenn ich mich recht erinnere.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Obwohl es keine Beweise und nur Indizien gegen eine Person gibt?

Mag. E. Z. (LVT): Über das spreche ich nicht, das ist Aufgabe - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das schreiben Sie.

Mag. E. Z. (LVT): Ja, aber es ist die Aufgabe der Justiz, zu beurteilen, ob sie einen Hausdurchsuchungsbefehl erlässt oder nicht. (Abg. Krainer: Sie schreiben, dass die Ihnen unterstellten - -!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter! Ich muss trotzdem auf die Redezeit aufmerksam machen.

Mag. E. Z. (LVT): Noch einmal: Ich bin nicht der Richter und nicht der Staatsanwalt. (Abg. Krainer: Aber nicht böse sein, Sie sind der Leiter, die Ihnen unterstellen - -!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter!

Mag. E. Z. (LVT): Noch einmal: Wenn ich sage: Ja, ich sehe keinen Beweis!, und der Staatsanwalt sieht einen, dann gewinnt der, weil es ein Justizverfahren ist. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter! Die Redezeitvereinbarung ist eine, die Sie geschlossen haben, nicht ich (Abg. Krainer: Ja! – Auskunftsperson E. Z. (LVT): Es ist nicht Aufgabe der Polizei. Ich kann es nur noch einmal sagen.) – und darum sollten wir uns daran halten. So, wollen Sie noch etwas dazu sagen? Sie haben ja keine eingeschränkte Redezeit.

Mag. E. Z. (LVT): Nein, danke.

Vorsitzende Doris Bures: Gut.

Dann: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Keine weiteren Fragen. – Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Krisper?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein.

 Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Zadić?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Nein, danke.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Dann haben wir Herrn Dr. Strauss mit abschließenden ergänzenden Fragen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön. Ich habe keine Fragen.

Ich möchte nur aus gegebenem Anlass wieder darauf hinweisen und auch die Auskunftsperson bitten, alles, was vom Parlament kam, liegen zu lassen, nicht mitzunehmen. – Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Ich erkläre die Befragung für beendet, bedanke mich bei Ihnen, Herr Hofrat Mag. E. Z. (LVT), dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind und werde die Sitzung bis zum Aufruf der nächsten Auskunftsperson um 15.30 Uhr unterbrechen. – Die Sitzung ist unterbrochen.



[1]Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Hier liegt ein Fehler vor. Es wird der Eindruck erweckt, als ob die Verdeckte Ermittlerin mir das gesagt hätte. Das ist unrichtig, da ich mit dieser niemals persönlich gesprochen habe. Richtig müsste es lauten: „--- dass sie mir gesagt haben …“.