217/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Werner Pleischl in der 34. Sitzung vom 2. April 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Werner Pleischl nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

34. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 2. April 2019

Gesamtdauer der 34. Sitzung

10.03 Uhr – 16.25 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Hofrat Dr. Werner Pleischl

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme zur Belehrung der Auskunftsperson. Ich habe hier ein Datenblatt vorliegen. Diese Daten stimmen? (Die Auskunftsperson nickt.)

Ich gebe bekannt, dass ich mit Herrn Hofrat Dr. Werner Pleischl sehr gut bekannt bin, dass wir außerhalb des Untersuchungsausschusses das Du-Wort pflegen, aber gemäß den Usancen hier im Ausschuss werden beim Sie-Wort bleiben.

Herr Hofrat, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 2 – Extremismus –, 4 – Kooperation – und 6 – Organisation – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Dr. Pleischl, vorab darf ich mich dafür bedanken, dass Sie uns die Gelegenheit geben, mit der Sitzung etwas früher fortzusetzen. Sie haben bereits gehört, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Dauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Dr. Werner Pleischl: Nein.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr Hofrat, wann sind Sie mit der Causa Tierschützer dienstlich erstmals in Kontakt gekommen?

Dr. Werner Pleischl: Ich muss vorausschicken, dass ich betreffend diese Vorgänge natürlich nur eine rudimentäre Erinnerung habe, die ich durch Einsichtnahme in den Akt der Oberstaatsanwaltschaft, den wir damals geführt haben, etwas aufgefrischt habe; und daher kann ich sagen, dass ich persönlich am 16.4.2008 die erste Verfügung getroffen habe und wahrscheinlich unmittelbar vorher damit konfrontiert wurde.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aus welchem Grund wurde das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt geführt?

Dr. Werner Pleischl: Es ist dort angefallen, nach den relativ komplizierten Vorschriften, wenn ältere Verfahren jüngere an sich ziehen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie noch genauere Erinnerungen oder Wahrnehmungen, wie die Zuständigkeit der StA Wiener Neustadt begründet wurde?

Dr. Werner Pleischl: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens versucht wurde, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen?

Dr. Werner Pleischl: Von welcher Seite Einfluss auf die Ermittlungen?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Von irgendeiner Seite, von politischer Seite.

Dr. Werner Pleischl: Ich habe natürlich Einfluss auf die Ermittlungen genommen (Verfahrensrichter Strauss: Nein, nein, von außen!); von politischer Seite nicht, nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich darf Ihnen den Aktenvermerk vom 27.5.2008 von Staatsanwalt Wolfgang Handler vorhalten; Dokument Nummer 6753, Seite 260. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darin wird von Staatsanwalt Handler festgehalten, dass Sie die Medienarbeit infrage gestellt und angedeutet haben, über den konkreten Tatverdacht nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Wie wurden Sie von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt über das Ermittlungsverfahren informiert?

Dr. Werner Pleischl: Bei der Oberstaatsanwaltschaft ist ein Antrag auf Durchführung eines großen Lauschangriffes eingelangt, das war sozusagen der Auslöser; das war am 3.4.2008. Nachdem dieser Lauschangriff offensichtlich durchgeführt wurde und auch begleitende Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, wurde eine Reihe von Verdächtigen verhaftet, über Antrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Ich hatte darüber keine näheren Informationen und wollte naturgemäß welche haben, vermute allerdings, dass diese Besprechung vom 27. Mai nicht über meine Initiative, sondern über Initiative der Beamten des Ministeriums, also der Angehörigen des Ministeriums, die daran teilgenommen haben, stattgefunden hat.

Es war öfter so, dass Besprechungen, die vom Ministerium initiiert waren, auch bei uns, bei der Oberstaatsanwaltschaft waren, aber ich hätte von mir aus sicherlich nicht Mitarbeiter des Ministeriums eingeladen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es regelmäßige Berichte?

Dr. Werner Pleischl: Es gab immer wieder Berichte, die teilweise auch aktiv eingeholt wurden; regelmäßig in dem Sinne, dass das in bestimmten Intervallen stattgefunden hätte: nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es regelmäßige – wieder gefragt – Besprechungen?

Dr. Werner Pleischl: Soweit ich das festgestellt habe, war ich selbst bei fünf Besprechungen anwesend: Es waren die schon erwähnte vom 27. Mai, jene vom 1. September 2008, die über meine Initiative stattgefunden hat, und drei weitere, die aber dann, glaube ich, unmittelbar vor und nach Urteilsfällung stattgefunden haben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hatten Sie den Eindruck, das Gefühl – ich muss hier leider nach Gefühlen fragen –, über den konkreten Tatverdacht nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt worden zu sein?

Dr. Werner Pleischl: Möchte ich so nicht ausdrücken; es ist natürlich etwas anderes, ob man an einem Fall arbeitet oder über einen Fall berichtet wird. Es gab allerdings Situationen, vor allem jene am 27. Mai, wo ich noch nicht sehr viel wusste.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Weshalb waren Sie mit der damaligen Medienarbeit unzufrieden?

Dr. Werner Pleischl: Ich glaube nicht, dass das von mir ausgegangen ist; diese Unzufriedenheit ging, glaube ich – würde ich vermuten; aber wie gesagt, das ist alles mehr als zehn Jahre her –, von den Mitarbeitern des Ministeriums aus.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich darf auf das nächste Blatt dieses Dokuments, Seite 261, eingehen; die Besprechung vom 1.9.2008 haben Sie auch schon erwähnt. Darin wird von Staatsanwalt Handler festgehalten, dass Sie nach Darstellung der Beweissituation erklärt hätten, dass es aus Ihrer Sicht nach den Hausdurchsuchungen offensichtlich nicht viel Neues gäbe.

Wie war Ihr Eindruck zur Beweissituation zu diesem Zeitpunkt?

Dr. Werner Pleischl: Ich möchte vorausschicken: Das, was mir da vorgelegt wird, sind Amtsvermerke des Kollegen Handler, die mir erst wesentlich später zur Kenntnis gekommen sind, also nicht unmittelbar nach den Vorfällen; wir haben in unseren Akten der Oberstaatsanwaltschaft eigene Amtsvermerke angelegt.

Mich hat am 1.9. vor allem die Haftfrage interessiert. Ein wesentliches Argument der Kollegen – schon am 27. Mai, wenn ich mich recht erinnere – war, dass sich, wenn man die Passwörter für die Computer herausfinden oder umgehen könnte, eine wesentlich dichtere, noch dichtere Verdachtslage ergeben werde. Meine Frage am 1. September war jetzt: Na und, was ist mit den Computern? Da hat sich aber in der Zwischenzeit nichts Neues ergeben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich bleibe bei diesen Computern: Wissen Sie, warum sich da nichts Neues ergeben hat? Hätte man da vielleicht mehr nachfragen oder mehr technisches Wissen einbauen sollen?

Dr. Werner Pleischl: Wie gesagt, meine Informationen sind mittelbare, aber es war so, dass die Beschuldigten nicht bereit waren, die Passwörter herauszugeben, und es durch spezialisierte Polizeiteams nicht gelungen ist, diese Passwörter zu umgehen. Ich erinnere mich konkret daran, dass einer der Hauptbeschuldigten sieben Computer bei sich hatte, die bei ihm vorgefunden wurden, und erklärte, es würden sämtliche nicht ihm gehören.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Bei dieser Besprechung vom 1.9. wurden Sie auch damit zitiert: „Ich sehe, ihr wollt das also auf die Spitze treiben.“

Was ist damit gemeint?

Dr. Werner Pleischl: Na ja, es ging um die Haftfrage. Zum einen war ich ein bisschen irritiert, weil die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das am 21. Mai von sich aus gelöst und die Haft veranlasst hat. Zum anderen gab es natürlich eine Reihe von Beschwerden und das Oberlandesgericht Wien hat – ich glaube – am 11. Juli erklärt, dass die Untersuchungshaften zu Recht bestünden. Das war natürlich eine starke Aussage, wenn das Gericht aufgrund einer Reihe von Beschwerden sagt, es sind alle zu Recht verhaftet.

Dann wurde am 13. August ein Verdächtiger durch das Gericht enthaftet und die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat dagegen eine Beschwerde eingelegt. Und das war für mich Grund, mich mit der Haftfrage näher zu beschäftigen; einerseits, weil sie jetzt konkret auf dem Tisch lag, und andererseits, weil bereits eine gewisse Zeit verstrichen war – mehr als ein Monat, also 11.7. bis 1.9. –, rund sechs Wochen seit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes und die Haftfrage neu zu prüfen war.

Ich habe im Zuge der Besprechung den Eindruck gewonnen – und das haben sie immer wieder gesagt –, dass die Wiener Neustädter Kollegen der Meinung waren, dass die Haft zu Recht bestünde und kein Grund bestünde, in irgendeiner Weise die Beschwerde zurückzuziehen oder nicht.[1] Ich war sehr im Zweifel, ob das richtig und sinnvoll ist, und habe mich vor allem auf die Frage der Verhältnismäßigkeit konzentriert. Das heißt, es müssen ja nicht nur Tatverdacht und Haftgrund gegeben sein, sondern die Untersuchungshaft muss im Verhältnis der zu erwarteten Strafe auch verhältnismäßig sein, und dazu gibt es eine relativ – Gott sei Dank – strenge Judikatur.

Die Beschuldigten waren im Prinzip – abgesehen von einzelnen kleineren Vorstrafen – unbescholten. Die Höchststrafdrohung der vorgeworfenen Delikte war fünf Jahre – das ist natürlich eine Strafe, die ein Unbescholtener bei einer Erstverurteilung kaum zu erwarten hat – und sie befanden sich über drei Monate in Untersuchungshaft. Ich wollte bei dieser Besprechung zunächst herausfinden, ob die Kollegen in Wiener Neustadt diesbezüglichen Bedenken zugänglich sind. Das waren sie aber nicht und daher habe ich gesagt, „Ihr wollt das also auf die Spitze treiben“, und habe eine Entscheidung gefällt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Und die war?

Dr. Werner Pleischl: In sämtlichen[2] die Beschwerde gegen die Enthaftung des einen zurückzuziehen, der bereits durch das Gericht enthaftet worden war, und sämtliche andere Beschuldigte zu enthaften.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen zur Einsetzung der Soko Bekleidung?

Dr. Werner Pleischl: Überhaupt nicht. Es wurde mir mitgeteilt, dass es diese gibt, die hat aber meines Wissens schon seit 2007 bestanden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Daher haben Sie wahrscheinlich auch keine Wahrnehmungen zu allfälligen politischen Einflussnahmen bei der Einsetzung der Soko?

Dr. Werner Pleischl: Nein, da kann ich nichts dazu sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hatten Sie oder Ihre Mitarbeiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien regelmäßigen Kontakt zur Soko? Wissen Sie etwas dazu?

Dr. Werner Pleischl: Glaube ich nicht. Also ich nicht, aber ich glaube auch - - Es arbeitet ja in der Regel ein Referent daran, das war eine Mitarbeiterin, die hauptsächlich daran gearbeitet hat, ich glaube nicht, dass die wesentlichen Kontakt hatte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ein anderes Thema: Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde eine verdeckte Ermittlerin mit dem Decknamen Danielle Durand eingesetzt. Waren Sie in die Entscheidung, ob diese verdeckte Ermittlerin eingesetzt werden sollte oder nicht, involviert?

Dr. Werner Pleischl: Nein, nach meinem Dafürhalten habe ich davon im Jänner 2011 erfahren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, welchen Auftrag die verdeckte Ermittlerin hatte?

Dr. Werner Pleischl: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie jemals Berichte der verdeckten Ermittlerin von der Soko erhalten oder gelesen?

Dr. Werner Pleischl: Ich habe jetzt gesehen, dass sie im Akt Zusammenfassung – ich glaube, man nennt das[3] – des Führungsoffiziers der verdeckten Ermittlerin sind, habe das überflogen, aber das war, glaube ich, zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt und da ging es nur mehr um die Rechtfertigung: Hat sie jetzt im Interesse des Verfahrens ermittelt oder nicht?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Enthielten die Berichte Ihrer Erinnerung nach entlastendes Material?

Dr. Werner Pleischl: Ich glaube, es war weder das eine noch das andere drinnen. Ich kann mich aber an das damals nicht wirklich erinnern, aber wenn das eine Bedeutung gehabt hätte, dann wüsste ich es wahrscheinlich noch, und jetzt habe ich es erst überflogen, also nicht gelesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, aus welchem Grund die Berichte der verdeckten Ermittlerin vorerst keinen Eingang in das Strafverfahren gefunden haben?

Dr. Werner Pleischl: Na ja, sie wurde nach dem damals geltenden § 54 Sicherheitspolizeigesetz eingesetzt, aus Eigenem von der Polizei. Das war meine Information, denn als das bekannt wurde, war ja nicht nur das Ministerium, das Justizministerium höchst interessiert, Näheres zu erfahren, sondern auch ich und wir, die Justiz. Und es wurde mir dann berichtet, sie sei aus Eigenem von der Polizei eingesetzt worden, nicht, um Beweisergebnisse für ein Strafverfahren zu erbringen, und es habe dann im Jahr 2008, als sich die Rechtslage geändert hatte und verdeckte Ermittler mit Zustimmung oder über Auftrag der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden konnten, ein Gespräch mit dem Kollegen Handler gegeben, der erklärt habe, dass er keinen Wert darauf lege, dass die verdeckte Ermittlung tätig bleibt, oder jedenfalls keinen Auftrag, dass sie im Sinn der Strafprozessordnung tätig wird, woraufhin die maßgebenden Personen erklärt hätten, sie würde ohnehin nicht für das Strafverfahren arbeiten und sie würde sich zurückziehen, beziehungsweise zurückgezogen werden, aber aus Deckungsgründen und aus Sicherheitsgründen sei das nicht von einem auf den anderen Tag möglich, sondern müsse erst nach einer gewissen Zeit und einer gewissen Vorbereitung geschehen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich frage Sie abschließend zu einer rechtlichen Einschätzung: Hätte der führende Staatsanwalt entlastendes Material, das er in diesen Berichten der verdeckten Ermittlerin vorgefunden hätte, berücksichtigen müssen?

Dr. Werner Pleischl: Ja, selbstverständlich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Ich weise auf die vereinbarte Redezeitvereinbarung hin und erteile in ihrem Sinne Frau Abgeordneter Dr. Zadić das Wort. – Bitte.

 

 

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Ich würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen, es hat die Nummer 5728. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wir haben das vorhin auch mit Staatsanwalt Handler erörtert; es würde mich auch Ihre Einschätzung dazu interessieren.

Auf Seite 10 von 550 findet sich – unter der Aktenzahl der Oberstaatsanwaltschaft – ein „Vermerk: Zu lesen ist die beabsichtigte Anordnung einer optischen und akustischen Überwachung von Personen“. Und dann weiter unten: „Eine Berichterstattung an das BMJ ist derzeit nicht geboten.“ – Das wurde handschriftlich weggestrichen.

Können Sie mir vielleicht sagen, von wem dieser Aktenvermerk stammt und wer das durchgestrichen hat?

Dr. Werner Pleischl: Ja sicher, ich kenne die Unterschrift, das war der Kollege Seystock. Wer das durchgestrichen hat, weiß ich nicht, ich bin ja erst später damit befasst worden. Zu dem Zeitpunkt - - Wahrscheinlich war ich zu dem Zeitpunkt nicht anwesend.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen dazu, warum das dem BMJ nicht hätte berichtet werden sollen?

Dr. Werner Pleischl: Es wurde berichtet im BMJ dann, im Nachhinein, ich weiß jetzt nicht mehr, an welchem - - Und selbstverständlich war das sinnvoll, das kommt ja nicht jeden Tag vor, ein großer Lauschangriff.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aber es wurde erst im Nachhinein berichtet?

Dr. Werner Pleischl: Ja, Kollege Seystock hat das bewilligt – ich weiß nicht, ob er damals schon mein erster Vertreter war, das weiß ich nicht, aber jedenfalls älterer Oberstaatsanwalt –, und es wurde nach der Bewilligung dem Justizministerium berichtet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und Sie haben auch keine Wahrnehmungen dazu, wer das hätte anordnen können oder warum das - -

Dr. Werner Pleischl: Da sehen Sie es doch – Entschuldigung, dass ich unterbreche! –, am 11.4., auf Seite 12, wurde dann berichtet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Genau. Es wurde ja berichtet, aber ich frage mich nur, warum das dann durchgestrichen wurde. Offensichtlich wurde ja dann berichtet.

Ich frage mich nur, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben, dass bei Erstellen dieses Vermerks das BMJ nicht hätte unterrichtet werden sollen. Dann wurde es durchgestrichen und danach wurde berichtet, aber die Motivation wäre interessant – aber nur, wenn Sie Wahrnehmungen dazu haben.

Dr. Werner Pleischl: Könnte ich nur spekulieren. Ich sehe, dass die Kollegin Nittel das am 11.4. dann in meiner Vertretung bewilligt hat.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Okay, vielen Dank.

Dann würde ich gerne noch einmal auf dieses Dokument eingehen, das Ihnen auch der Verfahrensrichter vorgelegt hat. Das ist dieser Aktenvermerk vom 27.5.: Da geht es eben um diesen konkreten Tatverdacht, weil Sie auch sagen, dass auch Sie von einem konkreten Tatverdacht nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt wurden.

Können Sie sich daran erinnern, im Laufe dieses Verfahrens jemals einen konkreten Tatverdacht gesehen zu haben?

Dr. Werner Pleischl: Ja, ja, wie gesagt: Am 27. Mai war die Situation so, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am 21. von sich aus vorgeprescht ist und die Oberbehörde nicht informiert hatte, und da wollte ich eine Information – bei dieser Gelegenheit der Besprechung, die wahrscheinlich nicht von mir initiiert war, weil Kollegen des Justizministeriums dabei waren. Ich erinnere mich, dass ich auch einen Aktenvermerk in den Akten der Oberstaatsanwaltschaft darüber gemacht habe und – handschriftlich – dazugeschrieben habe, dass diese Besprechung zur Vorbereitung der Medienarbeit und insbesondere zur Medienarbeit stattgefunden hätte.

Entschuldigung: Jetzt war die Frage? Ich habe ein bisschen weit ausgeholt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ob Sie in diesem gesamten Vorverfahren – also Untersuchungshaft und so weiter – das Gefühl hatten, dass - -

Dr. Werner Pleischl: Ach so, ob ich ausreichend informiert war. Es hat dann natürlich vonseiten der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt immer wieder Informationen gegeben. Der Leiter hat auch einmal angeboten, sämtliche Aktenteile laufend zu übermitteln, entnehme ich da einem dieser Vermerke von Kollegen Handler, in dem auch steht, ich hätte das abgelehnt. Ich erinnere mich nicht daran, aber natürlich wollte ich nicht den Akt führen. Das müssen die tun, die daran arbeiten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich lege Ihnen ein weiteres Schreiben vor, und zwar ist das die Nummer 5728. Das ist ein Schreiben vom 19. Juni 2008 an das OLG zur Haftbeschwerde – es kommt gleich –, Seiten 353 bis 363. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wenn man diese beiden Schreiben im Zusammenhang sieht: Am 27.5. sagen Sie, dass Sie selbst über den konkreten Tatverdacht nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt wurden, und ungefähr einen Monat später äußern Sie sich auch gegenüber dem OLG, dass hier kein ausreichender Tatverdacht besteht.

Dr. Werner Pleischl: Aha. Wo steht das? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das sage ich Ihnen gleich.

Dr. Werner Pleischl: Der Antrag an das Oberlandesgericht ist, den Haftbeschwerden „nicht Folge zu geben“.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Einen Moment, wir sagen Ihnen gleich, wo die Stelle ist.

Dr. Werner Pleischl: Ich möchte noch dazusagen: Das war natürlich auch ein bisschen, um die Kollegen aus Wiener Neustadt aus der Reserve zu locken – dass ich gesagt habe: Ich weiß gar nicht genug, nicht einmal ich, geschweige denn die Öffentlichkeit. Erklärt mir das! Ich wollte sie ein bisschen fordern, damit sie das sagen, worum es geht.

Zum Tatverdacht muss ich auch sagen: Der ist natürlich sehr unterschiedlich. Es gibt einen Anfangsverdacht, und der war natürlich gegeben. Es hat etliche Informationen gegeben, die in die Richtung der späteren Anklage gewiesen haben. Die Frage ist dann: Wie weit kann man das verdichten? Wie weit kann man das durch Ermittlungen festhalten? Wie weit kann man das verifizieren – oder kann man es nicht? Was ist die Frage? So ein Tatverdacht ist auch etwas, das sich entwickelt und entwickeln muss.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Hatten Sie das Gefühl, dass zu irgendeinem Zeitpunkt dieser konkrete Tatverdacht da war, der gerechtfertigt hätte, dass die Personen eingesperrt wurden, in Untersuchungshaft genommen wurden?

Dr. Werner Pleischl: Also ehrlich gesagt möchte ich mich über solche - - Es hat natürlich einen konkreten Tatverdacht gegeben, das – dieser Verdacht am 11. Juli – wurde ja auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt: ausreichender Tatverdacht, ausreichende Haftgründe, Verhältnismäßigkeit gegeben, Haft ist fortzusetzen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mhm. Sie haben dann auch weitergeschrieben, dass es, wenn es um die Bekennerschreiben geht, sich auch nicht herausstellen konnte, dass diese Herrn Balluch zuzuschreiben sind.

Dr. Werner Pleischl: Frau Abgeordnete, wenn Sie mir sagen, wo das steht, bitte, damit ich mir nicht alles durchlesen muss! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sehr gerne: auf der Seite 362.

Dr. Werner Pleischl: 300 - - das ist die letzte Seite?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): 362, das ist die vorletzte Seite. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Werner Pleischl: Zu den Brandstiftungen, ja?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Genau: „Die bei ihm vorgefundenen Bekennerschreiben können durchaus Ausdrucke aus dem Internet darstellen, weitere Beweise liegen nicht vor.“ (Auskunftsperson Pleischl: Ja!) – Das ist zu DDr. Balluch.

Dr. Werner Pleischl: Das sind weitere Verdachtsmomente betreffend ein bestimmtes Faktum.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Genau. Jetzt war das Ganze im Juni, dieses Schreiben stammt vom Juni. Im September haben Sie diese Weisung erteilt und einen Monat später kommt das Gutachten von Dr. Schweiger – das ist dieser Gutachter zu den Bekennerschreiben – heraus. Erscheint Ihnen das als verdächtig, dass da einen Monat später, nachdem ja irgendwie kein konkreter Tatverdacht – insbesondere auch nicht zu den Personen – festgestellt werden konnte, auf einmal ein Gutachten auftaucht?

Dr. Werner Pleischl: Frau Abgeordnete, soweit ich jetzt in der Geschwindigkeit sehe, betrifft das ein Faktum, das Faktum 18, und das kann ich mir nicht vorstellen, dass das für die damals anstehende Frage der Haft entscheidungsrelevant war.

Wenn man weiß, wie lang Sachverständigengutachten dauern, wundert es mich nicht, wenn es einen Monat später gekommen ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mhm, also es ging hier konkret um den Tatverdacht der Brandstiftungen gegenüber DDr. Balluch und die dazugehörenden Bekennerschreiben.

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Zum damaligen Zeitpunkt konnte nicht festgestellt werden, dass die Bekennerschreiben auch DDr. Balluch zugeordnet wurden?

Dr. Werner Pleischl: Ja, ich bin nicht sicher. Es klingt danach, dass das jenes Schreiben war, bei dem der Sachverständige später gemeint hätte, aufgrund des Stils und des Inhalts sei es vom Hauptbeschuldigten – sagen wir so.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich möchte noch zu einem weiteren Punkt kommen, da würde ich gerne noch ein Schreiben, eines von Herrn E. Z. (LVT) vorlegen. Vielleicht können Sie mir da ein bisschen mehr, weitere Auskunft geben. Das ist Dokument Nummer 8823, das kommt auch gleich. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 1 Minute noch in der ersten Runde.!

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Auf der Seite 3 von 3; und zwar ist das ein Bericht von Herrn E. Z. (LVT), dem Leiter der Soko: „Ein Beweis für die Urheberschaft der Anschläge konnte bisher nicht ermittelt werden, auch wenn die Indizienkette, insbesondere gegen“ Christof Mackinger „sehr dicht gemacht werden konnte.“ – Das war am 6. Mai, zwei Wochen später ungefähr war die Hausdurchsuchung und dann die Inhaftierung.

Können Sie mir vielleicht sagen oder wissen Sie aus Ihrer Erinnerung, was in diesen zwei Wochen passiert ist, dass sich die Indizienkette so verdichtet hat, dass man zehn Personen ausfindig machen konnte und zehn Personen Ziel der Hausdurchsuchung geworden sind?

Dr. Werner Pleischl: Nein. Tut mir leid, weiß ich heute nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Danke schön. Keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Dr. Pleischl, Sie waren während des Tierschützerprozesses Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Meine Fragen richten sich zunächst einmal grundsätzlich auf die Kompetenz und Aufgaben beziehungsweise die Berichterstattungspflichten und Weisungsrechte.

Können Sie kurz die Kompetenz und die Aufgaben der oder einer Oberstaatsanwaltschaft erläutern?

Dr. Werner Pleischl: Ja. Die Oberstaatsanwaltschaft ist den jeweiligen Staatsanwaltschaften der betreffenden Bundesländer – in diesem Fall den sieben Staatsanwaltschaften [4]Wien, Niederösterreich und Burgenland – übergeordnet und ist Fachaufsichts- und Dienstbehörde, jedenfalls für die StaatsanwältInnen, heute auch für die anderen Beamten – ich bin nicht sicher, ob das damals schon gegolten hat. Die waren, glaube ich, noch Beamte des Oberlandesgerichtes.

Das heißt, es hat eine fachliche Seite, dass im Zuge eines Berichtssystems von der Staatsanwalt- zur Oberstaatsanwaltschaft und von dieser an das BMJ die Entscheidungen fachlich zu überprüfen sind, und eine dienstrechtliche für alle Dienstrechtsangelegenheiten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, welche Befugnisse hat man da?

Dr. Werner Pleischl: Na ja, der Leiter ist, wie der Name sagt, der Chef und hat die Entscheidungen zu treffen. Das ist ja eine monokratisch organisierte Behörde.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, im Anlassfall auch Weisungen zu erteilen?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie oft kommt es vor, dass Weisungen an Staatsanwälte erteilt werden?

Dr. Werner Pleischl: Natürlich kommt das vor, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Relativ häufig oder ist das eher unüblich?

Dr. Werner Pleischl: Unüblich ist es nicht, aber es kommt nicht so oft vor. Man versucht, gemeinsam eine Linie zu finden, die dem Gesetz und der Vernunft entspricht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Diese gemeinsame Linie zu finden, das erfolgt dann zum Beispiel auch in Dienstbesprechungen?

Dr. Werner Pleischl: Auch in Dienstbesprechungen, und es war das Ziel – mein Ziel – dieser Besprechung vom 1. September.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, auch solche Dienstbesprechungen finden förmlich oder informell regelmäßig statt?

 

 

Dr. Werner Pleischl: Darüber gibt es im Staatsanwaltschaftsgesetz Vorschriften und darüber müssen jeweils Niederschriften in die Akten aufgenommen werden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Welche Berichtspflichten gibt es grundsätzlich vonseiten der Staatsanwaltschaften an die Oberstaatsanwaltschaften?

Dr. Werner Pleischl: Herr Abgeordneter, ich habe jetzt kein Gesetz mit. Das steht in §§ 8 und 8a des Staatsanwaltschaftsgesetzes.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, es ist konkret geregelt, über welche Verfahren zu berichten ist?

Dr. Werner Pleischl: Das ist geregelt, und es gibt natürlich einen Ermessensspielraum – und es kann im einzelnen Fall auch ein Bericht angeordnet werden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): An wen werden diese Berichte dann übermittelt? Gibt es da konkrete Zuständigkeiten, oder allgemein zum Beispiel an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft?

Dr. Werner Pleischl: Das wird an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft adressiert, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn jetzt ein solcher berichtspflichtiger Sachverhalt oder berichtspflichtiger Fall vorliegt, wie oft sind dann Berichte zu erstatten?

Dr. Werner Pleischl: Entweder so, wie es angeordnet war, oder wenn etwas Wesentliches vorkommt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, wesentlich oder nicht wesentlich liegt dann auch im Auge des fallführenden Staatsanwaltes?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Kann man von solchen Berichtspflichten auch abgehen? Gibt es da Möglichkeiten, Ausnahmen zu machen, wenn ein Fall von besonderer Sensibilität oder Vertraulichkeit vorliegt?

Dr. Werner Pleischl: Ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen, aber ich würde grundsätzlich sagen: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Oder verzögerte Berichterstattung aufgrund der Dringlichkeit einer Maßnahme, wenn man schlicht und ergreifend nicht dazukommt, den Bericht zu schreiben?

Dr. Werner Pleischl: Man macht Berichte natürlich auch informell in dem Sinn, dass man sie telefonisch ankündigt und sagt: Willst du da einen Bericht dazu?, und ich habe vielfach gesagt: Nein, ich mache einen Amtsvermerk, dass du mich angerufen hast und das und das gesagt hast!, sodass man einfach praktisch die Kollegen nicht dauernd schreiben lässt, sondern: Wenn ich weiß, ich kriege wegen eines anderen Grundes eine Woche später einen Bericht und er schreibt das dann dazu und sagt es mir telefonisch, reicht mir das in der Regel – also: reichte mir das.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, anhand dieser Berichte wird dann vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft geprüft, ob man eine solche Dienstbesprechung zur Abgleichung der Rechtsmeinung abhält oder ob Weisungen erteilt werden?

Dr. Werner Pleischl: Na ja, die Dienstbesprechung soll ja eigentlich das Ganze verkürzen, dass kein schriftlicher Bericht gemacht wird – das ist ja der Sinn der Besprechung –, und dann gibt es über die Besprechung eine Niederschrift. Und in diesem Fall war es eben so, dass ich den Eindruck hatte, das gibt ein Problem oder es könnte die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft anders zu beurteilen sein, und ich wollte das mit den Kollegen besprechen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die Oberstaatsanwaltschaften wiederum unterstehen dem Justizministerium (Auskunftsperson Pleischl: So ist es!) oder dem Justizminister. Gibt es vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft Berichtspflichten an das Justizministerium?

Dr. Werner Pleischl: Ja, selbstverständlich, und das meiste, das den Oberstaatsanwaltschaften berichtet wird, wird berichtet.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, die Berichte, die die Oberstaatsanwaltschaften von den Staatsanwaltschaften bekommen, gehen dann mehr oder weniger eins zu eins ans Justizministerium weiter?

Dr. Werner Pleischl: Mehr oder weniger, ja. Diese Berichtspflichten haben sich in letzter Zeit geändert, vor allem unter Justizminister Brandstetter.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Aber waren damals noch so (Auskunftsperson Pleischl: Waren damals noch so - -!), dass sehr viel berichtet werden musste?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und aufgrund dieser Berichte an das Justizministerium gab es dann oder gibt es dann Weisungen vonseiten des Justizministeriums an die Oberstaatsanwaltschaften?

Dr. Werner Pleischl: Ja, gibt es auch und gab es auch in diesem Verfahren, aber diese Weisungen kommen selbstverständlich schriftlich und begründet.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben jetzt gesagt, in diesem Verfahren gab es konkrete Weisungen vom Justizministerium. (Auskunftsperson Pleischl: Ja!) In welche Richtung? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Dr. Werner Pleischl: Also nicht in Bezug auf diese Beschuldigten. Es hat einige Nebenverfahren, Verdachtsmomente gegeben, wo die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verfolgen wollte. Es handelt sich konkret um eine – damals – Abgeordnete, deren Immunität aufzuheben gewesen wäre, und um eine Beamtin eines Verwaltungssenates, die verfolgt werden sollte, und in beiden Fällen hat das Ministerium gesagt: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Eine Abgeordnete? Ich schieße jetzt ins Blaue hinein: Es war schon einmal die Frage oder es ist aufgekommen, dass die damalige Landtagsabgeordnete Petrovic jemanden informiert hätte, dass sein Handy abgehört wird. Hat diese Weisung Frau Petrovic betroffen?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, da wurde die Weisung erteilt, dass diese Abgeordnete nicht zu verfolgen ist?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vom Justizministerium wurde die Weisung erteilt?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Justizministerin war damals?

Dr. Werner Pleischl: Ich glaube, Frau Minister Karl. – Moment, ich muss schauen, wann die Weisung war.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Kann man das zeitlich ungefähr einordnen?

Dr. Werner Pleischl: Ich kann das zeitlich einordnen: Am 4.8.2009, wenn ich richtig liege. (Abg. Krainer: Bandion-Ortner vielleicht?) – Bitte? – Die war später, glaube ich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Ja: Bandion-Ortner.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Doktor, am Wort ist Kollege Ofenauer. Lassen Sie sich vom Kollegen Krainer nicht irritieren!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wir sind das eh schon gewöhnt.

Dr. Werner Pleischl: Ich glaube, es war Bandion-Ortner.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben bei der vorherigen Befragung angegeben, dass Sie am 16. April 2008 erstmals über Ermittlungen gegen diese Tieraktivisten informiert wurden. (Auskunftsperson Pleischl: Na ja, ich sagte - -!) Sie haben damals die erste Verfügung getroffen, haben Sie gesagt.

Dr. Werner Pleischl: Ja, so ist es.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Was war das für eine Verfügung?

Dr. Werner Pleischl: Eine Akteneinbeziehung, habe ich mir aufgeschrieben. Es ist ja oft so, dass Anzeigen an verschiedenen Orten erstattet werden, und dann wird in den Hauptakt einbezogen, damit das einheitlich geführt wird.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn Hausdurchsuchungen oder Festnahmen stattfinden, werden Sie da als Oberstaatsanwalt oder als Leitender Oberstaatsanwalt vorab informiert?

Dr. Werner Pleischl: Nicht grundsätzlich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Nicht grundsätzlich, aber gelegentlich schon?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sind Sie in dem konkreten Fall vorab informiert worden?

Dr. Werner Pleischl: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hat es in diesem Tierschützerprozess oder anlässlich des Tierschützerprozesses in Wiener Neustadt eben auch aufgrund des großen medialen Interesses spezielle oder erweiterte Berichtspflichten gegeben?

Dr. Werner Pleischl: Ich erinnere mich nicht daran. Es hat immer wieder Kontakte gegeben, auch mit dem Ministerium, während des Verfahrens, mit Pilnacek, soweit ich mich erinnere; aber konkrete Berichtsp- - weiß ich jetzt nicht. Es kann schon sein, dass es einmal gesagt wurde. Die Verdachtslage, glaube ich, wollte man während laufenden Verfahrens berichtet haben, und Handler hat einen Bericht geschrieben, wenn ich das jetzt richtig im - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben vorhin ausgeführt, es gab eine Unzufriedenheit mit der medialen Berichterstattung.

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und diese Unzufriedenheit war dann im Mai 2008? (Auskunftsperson Pleischl: Na ja, - -!) Also der Aktenvermerk war vom 27. Mai 2008 – der wurde bereits vorgelegt, wurde bereits angesprochen –, und Sie haben gesagt, es gab eine Unzufriedenheit mit der medialen Berichterstattung und diese Unzufriedenheit ging von Mitarbeitern des Ministeriums aus.

Dr. Werner Pleischl: Es waren massive Verdachtsmomente vorhanden – Anfangsverdacht –, und in der Öffentlichkeit ist eine Meinung entstanden: Das sind doch Tierschützer, und die werden da jetzt eingesperrt, und noch dazu nach dem Mafiaparagrafen?! – Da ist eine Spannung entstanden; einerseits durch die Bindung an das Amtsgeheimnis und andererseits weil man das nicht so darlegen konnte, haben sich die Strafverfolgungsbehörden nicht in der Lage gesehen, auf das angemessen zu reagieren.

Ich erinnere mich – das geht aus meinem Amtsvermerk beziehungsweise aus jenem der Oberstaatsanwaltschaft über die Besprechung vom 27. Mai hervor –, dass es noch hieß, man solle sich gegenüber der Öffentlichkeit nicht auf den Paragrafen der kriminellen Organisation beschränken, sondern man solle sich vor allem auf schwere Sachbeschädigungen und entsprechende Drohungen, also – jetzt fällt mir das Wort zum § 106 nicht ein – in erster Linie auf die inhaltlichen Vorwürfe – Nötigung, „Schwere Nötigung“ – beziehen und nicht auf diesen Organisationsparagrafen, denn man könne das so nicht verständlich machen, sondern auf die Sachbeschädigungen, die zur Last gelegt wurden, und die Nötigungen gegenüber Firmenmitarbeitern.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Weil da ausgeführt wurde, dass Sie sich nicht informiert gefühlt haben: Waren Sie Ihrer Meinung nach in diesem Fall als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft ausreichend informiert?

Dr. Werner Pleischl: Zu dem Zeitpunkt nicht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Zu dem Zeitpunkt nicht.

Können Sie den Zeitraum der Weisung, dass die Landtagsabgeordnete Petrovic nicht zu verfolgen ist, noch eingrenzen?

Dr. Werner Pleischl: Ich glaube, es war am 4.8.2009.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): 2009. – Dann springen wir wieder zurück zum Aktenvermerk vom 27. Mai 2008: Dr. Dearing hat laut Aktenvermerk, der Ihnen vorliegt, eine politisch gesteuerte Aktion angenommen.

Dr. Werner Pleischl: Na ja, er hat einen Zusammenhang mit der Tiroler Landtagswahl hergestellt und gemeint, dass das - - Ja, das war es.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Aber nehmen Staatsanwaltschaften Weisungen des Innenministers oder vom Innenministerium entgegen?

Dr. Werner Pleischl: Selbstverständlich nicht, nein. Es hat auch nichts damit zu tun gehabt, sondern er hat gesagt, da besteht ein Zusammenhang, weswegen die Soko eingerichtet wurde, wenn ich mich richtig erinnere. Die Soko hat ja aus einer Menge von Leuten bestanden, die anderswo abgezogen wurden und an dieser Sache gearbeitet haben. Also, meinte er, würde Interesse bestehen.

Handler ist dem entgegengetreten – aber das entnehme ich dem Amtsvermerk, der Ihnen ja zur Verfügung steht –, dass der Termin der Verhaftung aus kriminaltaktischen Gründen gewählt worden sei und weil man befürchtet hat, dass während der Euro 2008, die kurz darauf stattgefunden hat, zu wenige Polizeikräfte zur Verfügung stehen könnten.

Also dass das einen politischen Grund für uns hatte, entweder für die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt oder für uns, die Oberstaatsanwaltschaft, das schließe ich aus. Das wurde sozusagen als Argument gebracht. Wir haben den Tatverdacht zu beurteilen und die Maßnahmen zu treffen, wenn Anzeigen kommen. Wer die mit welcher Intention erstattet, - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Aus meiner Sicht bestätigt das ja – weil immer die Rede von einem schwarzen Netzwerk und von Einflussnahme auf die Ermittlungen ist –: Aus Ihrer Wahrnehmung und vonseiten der Staatsanwaltschaft (Auskunftsperson Pleischl: Nein!) gab es eine solche nicht?

Dr. Werner Pleischl: Sicher nicht! Weder auf die Staatsanwaltschaft noch auf uns.

 

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Dem entspricht im Grunde auch ein Vermerk vom 10. Jänner 2010 – Dokument Nummer 6753, Seite 264 –, in dem der Leitende Staatsanwalt Hofrat Mag. Werner Nussbaumer festhält – im Vermerk zum 10.1.2010 in der unteren Hälfte dieser Seite beim zweiten Stricherl, bei I., zweites Stricherl –, dass

„im Zuge des (im Vermerk vom 27.5.2008 festgehaltenen) Disputs um die Möglichkeit einer parteipolitisch motivierten Steuerung der“ Leitenden Oberstaatsanwaltschaft „äußerte: ,Wir lassen uns nicht vor den Karren des Innenministers spannen‘, dem ich erwiderte: ,Wir lassen uns vor überhaupt keinen Karren spannen‘“.

Das bestätigt - -

Dr. Werner Pleischl: Das kann schon sein, dass ich das so gesagt habe, in diesem Sinne: Wir haben die strafrechtliche Seite zu beurteilen; wenn, dann - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Darf ich fragen: Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 50 Sekunden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Okay. Dann noch einmal - -

Dr. Werner Pleischl: Da können wir noch viel reden, in 50 Sekunden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Trotzdem noch eine Frage zu dieser Weisung des Justizministeriums vom 4.8.2009: Wurde diese Weisung schriftlich oder mündlich erteilt?

Dr. Werner Pleischl: Selbstverständlich schriftlich und begründet.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Doktor, ich darf darauf hinweisen, dass Sie in der Beantwortung der Fragen keinerlei zeitlichen Beschränkungen unterliegen (Auskunftsperson Pleischl: Danke!), nur die Kollegen bei der Fragestellung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Duzdar. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Schönen guten Tag, Herr Dr. Pleischl! Danke, dass Sie heute hier sind.

Sie haben eingangs gesagt, dass Sie relativ spät informiert wurden und Informationen bekommen haben, am 16.4.2008 das erste Mal. Es gibt auch einen Aktenvermerk vom 27.5.2019, der Ihnen bereits, glaube ich, - - (Auskunftsperson Pleischl: 2019?) – Blödsinn!, vom 27.5.2008 –, wo Sie sich auch mehr oder weniger darüber beklagen, über den konkreten Tatverdacht nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Jetzt meine Frage: Wissen Sie, warum das der Fall war? Wissen Sie, was die Motive, die Gründe waren? Sie werden sicher Vermutungen dahin gehend haben.

Dr. Werner Pleischl: Nein, ich weiß es nicht. Und ich darf nochmals sagen, dieser Amtsvermerk, der Ihnen immer wieder vorschwebt, ist von Kollegen Handler. Wir haben einen eigenen Amtsvermerk gehabt, der etwas anders ausschaut. Es gibt natürlich auch über Besprechungen kognitive Dissonanzen. Also ich möchte nicht sagen, dass das falsch ist, aber die Schwerpunkte sind anders. Ziel bei dieser Besprechung war für mich, die Kollegen von Wiener Neustadt ein bisschen aus der Reserve zu locken, um nicht zu sagen zu provozieren. Deswegen habe ich mich – Entschuldigung, wenn ich das so Wienerisch sage! – auch ein bissl blöd gestellt.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Aber wäre es nicht üblich gewesen, dass man Sie bei so einer großen Angelegenheit einfach darüber in Kenntnis setzt?

Dr. Werner Pleischl: Ja. – Dass die Angelegenheit so groß war, haben die Kollegen in Wiener Neustadt wahrscheinlich nicht vorhergesehen.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Dr. Pleischl, ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen – mit der Nummer 9145 –, ein Resümeeprotokoll vom Leiter der Soko. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) In diesem Resümeeprotokoll sagt der Polizeipräsident mehr oder weniger, oder in Wirklichkeit ganz konkret, dass es keinen klaren Zusammenhang zwischen den Demos und den Sachbeschädigungen gibt, dieser konnte nicht hergestellt werden, und dass es daher auch keine Beweise oder keine Indizien gegeben hat. Nichtsdestotrotz wurde diese Soko eingesetzt.

Meine Frage an Sie: Haben Sie gewusst, dass die Soko eingesetzt wurde, ohne dass es dafür Beweise und Indizien gibt?

Dr. Werner Pleischl: Ich habe nicht gewusst, dass die Soko eingesetzt wird. Das Dokument ist vom 5. April 2007.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Wann haben Sie das erste Mal überhaupt davon erfahren, dass es eine Soko gibt?

Dr. Werner Pleischl: Das wird wohl bei der Besprechung am 27. Mai gewesen sein.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Dann möchte ich auf ein weiteres Dokument Bezug nehmen – ich glaube, es liegt Ihnen schon vor –, und zwar ist das der Bericht des Leiters der Soko. Es ist auch, glaube ich, schon erwähnt worden, dass selbst dieser auch anführt, dass ein Beweis für die Urheberschaft der Anschläge nicht ermittelt werden konnte. Nichtsdestotrotz wurden mehr oder weniger 22 Hausdurchsuchungen und viele Hausbesuche - - Ladungsbescheide sind an 29 Aktivisten ergangen.

Können Sie sich erklären, wie das möglich ist, wenn man schon in einem Bericht anführt, dass es kaum Indizien gibt, es keine Indizienkette gibt, dass man dann derartig schwerwiegende Maßnahmen und Anordnungen verfügt?

Dr. Werner Pleischl: Frau Abgeordnete, ich bitte, mir auf die Sprünge zu helfen. Worauf beziehen Sie sich? Auf das Schreiben E. Z.s (LVT) vom 6. Mai 2008?

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich beziehe mich auf das Schreiben vom 6. Mai 2008, genau, ja.

Dr. Werner Pleischl: Und worauf, auf welche Stelle?

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Die zweite Seite, fünfter Absatz, da ist dann die Rede davon: „Ein Beweis für die Urheberschaft der Anschläge konnte bisher nicht ermittelt werden [...]“.

Dr. Werner Pleischl: „[...], auch wenn die Indizienkette [...] sehr dicht gemacht werden konnte.“

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Nein: „[...] insbesondere gegen – Christof – MACKINGER sehr dicht gemacht werden konnte.“

Ich meine, ich denke, wenn man das schon so anführt! Dann steht unten: „Geplante Polizeiliche Maßnahmen“. Ich meine, da ist dann die Rede von 22 Hausdurchsuchungen, also die Relation stimmt meiner Meinung nach nicht.

Wie sehen Sie das?

Dr. Werner Pleischl: Ich gehe davon aus, dass man sich bei den Entscheidungen nicht nur auf diesen Bericht bezogen hat. Der Bericht ist ja nicht sehr aussagekräftig, wenn er sagt, wir haben keine Beweise, allerdings eine Indizienkette, insbesondere gegen X.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich meine, Sie haben ja - - Das sieht man ja auch an der Weisung, die Sie letztlich verfügt haben, nämlich diese neun unschuldigen Personen zu enthaften, Sie gehen ja sehr stark auf die Frage und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ein. Ich meine, das ist doch einer der wesentlichsten, sage ich jetzt einmal, Grundätze in unserer Rechtsordnung. Wie können Sie sich erklären, dass man so sehr diesen Grundsatz missachtet hat und Menschen da über Monate in Untersuchungshaft genommen hat, ohne diesen Grundsatz ordentlich zu prüfen?

Dr. Werner Pleischl: Das kann ich jetzt aus dem Dokument nicht ableiten. Ich sage noch einmal, ich gehe davon aus, dass es weitere Informationen gegeben hat.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ja, vielleicht nicht, aber ich habe das jetzt, ehrlich gesagt, auch gar nicht so sehr auf das Dokument bezogen. Es ist auch um die Weisung gegangen, die Sie ja verfügt haben, Herr Dr. Pleischl. Da führen Sie ja den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an und daher würde mich auch interessieren: Wie kann es sein, dass in einem Rechtsstaat dieser Grundsatz dermaßen missachtet wurde?

Dr. Werner Pleischl: Ich weiß jetzt nicht, wodurch der Grundsatz missachtet worden wäre.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): In Ihrer Weisung.

Dr. Werner Pleischl: In meiner Weisung habe ich nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Nein, in Ihrer Weisung führen Sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an.

Dr. Werner Pleischl: Ja, aber warum er hier missachtet worden wäre. Ich sagte, ich weiß über diesen Bericht nichts. Ich weiß nicht, wer ihn bekommen hat, und ich gehe davon aus, dass sie für die Maßnahmen, die hier vorgeschlagen werden – 22 Hausdurchsuchungen, zehn Haftbefehle –, zusätzliche Informationen hatten, abgesehen von diesem Satz.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Es ist heute ja schon angesprochen worden, dass es am 27.5.2008 eine gemeinsame Besprechung auch mit Dr. Dearing gegeben hat und dass dieser in diesem Zusammenhang auch fallen hat lassen, dass er hier möglicherweise eine Einflussnahme als gegeben sieht, nämlich auch, dass er der Meinung ist, dass ÖVP-Innenminister Platter hier ganz bewusst gehandelt hat.

Meine Frage an Sie: Können Sie vielleicht schildern, wie dieses Gespräch verlaufen ist? Was waren Ihre Wahrnehmungen zu diesem Gespräch?

Dr. Werner Pleischl: Frau Abgeordnete, das ist mehr als zehn Jahre her. Da hat Dr. Dearing so etwas Ähnliches gesagt, das wird wohl stimmen, denn es steht auch in meinem Amtsvermerk. Das war halt die politische Aussage eines politischen Mitarbeiters und das war für uns: Seid vorsichtig, dass ihr nicht sozusagen in politische Stränge hineinkommt! Das war für mich die Information. Haltet euch ans Gesetz und an die Tatsachen! Das war der Fall. Warum er das gesagt hat? – Ich glaube, er kommt nach mir als Auskunftsperson, da können Sie ihn ja fragen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 50 Sekunden noch in dieser Runde.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Es wurde dann, glaube ich, auch in derselben Besprechung von Mag. Nussbaumer darauf verwiesen, warten Sie - - Und zwar ist da die Rede davon, dass der Termin aus kriminaltaktischen Erwägungen gewählt wurde. Genau so war es. Heute konnte sich der Befragte eben nicht mehr daran erinnern, was diese kriminaltaktischen Erwägungen waren.

Können Sie sich noch daran erinnern und sagen, was damit gemeint sein könnte?

Dr. Werner Pleischl: Nein. Ich glaube auch nicht, dass das näher erörtert wurde. Das war sozusagen eine Replik darauf: Das habt ihr ja wegen der Landtagswahl gemacht. Und er hat gesagt: Das haben wir aus kriminaltaktischen Gründen gemacht und weil wir bei der Euro zu wenige Polizisten hätten.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ja, aber was ist ein kriminaltaktischer Grund?

Dr. Werner Pleischl: Ein kriminaltaktischer Grund ist ein Grund, das Verfahren durch eine Maßnahme zu befördern beziehungsweise es nicht zu behindern. Was er damit gemeint hat, weiß ich nicht.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich meine, es ist für uns halt insbesondere interessant, weil sich aus dem Akt eben kein kriminaltaktischer Grund ergibt. Deswegen frage ich.

Dr. Werner Pleischl: Ich kann nur im Allgemeinen sagen, dass man halt Verhaftungen ansetzt, wenn man glaubt, dass man gezielt Hausdurchsuchungen durchführen kann, um dort Beweise zu finden. Das kann schon sinnvoll sein, aber ich kann es im konkreten Fall nicht sagen.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Auch von uns einen schönen guten Tag, Herr Doktor.

Ich beziehe mich auch auf das bereits mehrmals erwähnte Dokument 6753, das ist der Aktenvermerk des Herrn damaligen Staatsanwalts Mag. Handler vom 27.5. Da ist mir aufgefallen, dass bei dieser Besprechung neben Ihnen und neben Herrn Mag. Handler auch der Kabinettschef des Bundesministeriums, Herr Dr. Dearing, und auch der Pressesprecher des Bundesministeriums für Justiz teilgenommen haben.

Meine Frage: Sind solche Besprechungen normal, oder waren Sie verwundert, dass da auch sozusagen politische Vertreter dabei gewesen sind?

Dr. Werner Pleischl: Besprechungen mit Vertretern des Justizministeriums sind normal, und ich habe schon eingangs erwähnt, dass ich vermute, dass diese Besprechung über die Initiative Dearings stattgefunden hat und dass es so ist, dass das wesentliche Ziel dieser Besprechung die gemeinsame Pressearbeit war. Ich habe das auch - - Ich werde nicht müde, zu erwähnen, dass das ein Amtsvermerk Handlers ist, dass wir bei der Oberstaatsanwaltschaft einen eigenen gemacht haben, in dem ich das zur Medienarbeit eingefügt habe, und dass eben die Sache war: Das ist ja schrecklich, was da passiert, die sitzen in Haft, da sind die Verdachtsmomente Richtung schwere Nötigung und schwere Sachbeschädigung. Diskutiert wird nur, wie großartig der Tierschutz ist und warum man in diesem Fall die kriminelle Organisation anzieht.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, ob es dann im Laufe der Zeit in dieser Causa Tierschützer weitere Besprechungen mit dem Kabinett beziehungsweise mit dem Ministerium gegeben hat?

Dr. Werner Pleischl: Nein.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Auch nicht zur Koordination oder politischen Absprache halt, wie man die Medienarbeit macht?

Dr. Werner Pleischl: Kann ich mich nicht erinnern und habe ich im Akt nicht gefunden. Das war der Kabinettschef der Justizministerin, natürlich hatte ich mit dem immer wieder Kontakt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay. Jetzt nehme ich den Kabinettschef wieder in den Mund. Mich wundert nämlich, dass dieses Vorbringen, wie Mag. Handler schreibt, die bevorstehende Tiroler Landtagswahl eben ein Grund für diese Hausdurchsuchung und Festnahme, für diese Aktion, gewesen wäre. Es ist schon mehrfach erwähnt worden.

Hat man das ernsthaft diskutiert, oder hat er das nur eingeworfen?

Dr. Werner Pleischl: Meine direkte Erinnerung ist mäßig, aber ich gehe davon aus, dass er das eingeworfen hat, ja, irgendwie[5]: Jössas na, Politik, ja?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay. Sie haben heute schon gesagt, dass es bei Ihnen sozusagen das Ziel Ihrer leichten Kritik – wenn man es nennen darf – gewesen war, dass Sie die Kollegen in Bezug auf die Medienbearbeitung ein bisschen aus der Reserve locken wollten. In diesem Aktenvermerk steht aber drinnen, dass der Herr Leitende Staatsanwalt, Herr Mag. Nussbaumer, aber vehement gemeint hat, Sie hätten ja trotzdem vom Sachverhalt Kenntnis haben müssen, weil es eben einen Vorhabensbericht gegeben hätte und auch einen weiteren Bericht dann vom 23.5. gemäß § 8 Staatsanwaltschaftsgesetz, der eigentlich auch an Sie ergangen hätte sein müssen.

Dr. Werner Pleischl: Der Vorhabensbericht hat sich auf den großen Lauschangriff bezogen, wo wohl auch – ich weiß den Inhalt jetzt nicht – auf die Verdachtsmomente eingegangen wird. Ich glaube, bei der Besprechung hat sich Dearing ja auch kritisch geäußert, dass das Ministerium diesen Bericht nicht bekommen habe. Offensichtlich hat sich das gekreuzt. Der ist abgefertigt worden, der hatte ihn noch nicht bei der Besprechung.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Jetzt vielleicht zusammenfassend: Was war dann das Ergebnis dieser Besprechung für die Staatsanwaltschaft und wie befriedigend war das für Sie? Hat es dann Änderungen in der Medienführung und in der Information gegeben und wie hat sich das in der Öffentlichkeitsarbeit ausgewirkt?

Dr. Werner Pleischl: Na ja, in der Öffentlichkeitsarbeit sind wir untergegangen, ja, kann man nichts anderes sagen. Es wurde dann ein Feuer von parlamentarischen Anfragen gestartet, Beschwerden im Verfahren, Zeitungsartikel noch und noch, und wir konnten nicht plausibel machen, wie die Verdachtsmomente lagen – mit wir meine ich jetzt die Strafverfolgungsbehörden.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Gut. Ich lege Ihnen jetzt ein Dokument vor, und zwar das Dokument 5729, die Seite 541 von 922. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn Sie sich das bitte kurz ansehen! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Nur zur Information: In diesem Vermerk geht es eben darum, dass Herr DDr. Balluch eine Beschwerde gegen die U-Haft erhoben hat. Das hat er in der Haftverhandlung angemeldet. Ein weiterer Bestandteil war die Beschwerde der StA Korneuburg gegen einen Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt mit dem Ergebnis, dass am 1. September – das war einen Tag vor der Enthaftung – wieder eine Besprechung bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien stattfinden wird.

Da ist mir aufgefallen, da hat Herr Mag. Handler auch wieder einen Aktenvermerk über diese Besprechung verfasst. Das liegt Ihnen schon vor. Da meint er, in dieser Besprechung haben Sie mitgeteilt, dass der Beschuldigte DDr. Balluch seine Beschwerde gegen den Beschluss auf die Fortsetzung der Untersuchungshaft zurückgezogen hat. (Auskunftsperson Pleischl: Ja!)

Ich stelle mir die Frage: Wieso tut er das, kurz nachdem er sozusagen extra in der Haftverhandlung eine Beschwerde erhoben hat?

Dr. Werner Pleischl: Das weiß ich nicht.

 

 

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Wäre es möglich, dass er von der bevorstehenden oder geplanten Enthaftung informiert worden ist?

Dr. Werner Pleischl: Kann ich mir nicht vorstellen. Die war noch gar nicht geplant. Ich hatte Bedenken. Ich bin zwei Tage im Kreis gegangen, was zu tun ist.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Worauf haben sich Ihre Bedenken begründet?

Dr. Werner Pleischl: Auf die Verhältnismäßigkeit.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay, ja. Jetzt denke ich daran, da war ja bestimmt auch das Thema, das heute schon angesprochen wurde, diese sichergestellten Datenträger. (Auskunftsperson Pleischl: Ja!) Da ist es ja nicht gelungen, eine größere Zahl von Datenträgern zu entschlüsseln. Jetzt ist es natürlich so, dass die Beschuldigten nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten. (Auskunftsperson Pleischl: Ja!) Aber umgekehrt, gerade in einem Verfahren, in dem es um kriminelle Vereinigungen geht: Ist es nicht auch ein Indiz dafür, dass man etwas verbergen will, zum Beispiel Kontakte zu Tathandlungen, zu Unterstützungen? Das würde ich mir denken, wenn ich Ermittler bin.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in dieser Runde.

Dr. Werner Pleischl: Das habe ich mir auch gedacht.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Haben Sie sich auch gedacht?

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ich frage Sie deswegen: Wenn mir dieses Mittel jetzt nicht zur Verfügung steht, dann müsste ich eigentlich andere Mittel finden. Was wären andere Mittel gewesen, diesen Wissensnachteil sozusagen auszugleichen?

Dr. Werner Pleischl: Na ja, die Ergebnisse von Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, die ja in größerer Zahl durchgeführt wurden, internationale Ermittlungen. Es wurden ja immer wieder internationale Kontakte zur militanten Tierschutzszene oder Tierrechtsszene in den Raum gestellt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Hat man den Beschuldigten oder die Beschuldigten nicht ersucht, freiwillig diese Datenträger zur Verfügung zu stellen?

Dr. Werner Pleischl: Ja, ja, davon gehe ich aus.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Schon.

Dr. Werner Pleischl: Einer hat sogar einmal gesagt, er tut es und er gibt uns das Passwort. Dann hat er gesagt, er tut es doch nicht. Wie gesagt, ein anderer hat gesagt, dass die sieben Laptops gar nicht ihm gehören.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay. Dann noch eine Frage aus Ihrer Praxis heraus. Der Kollege hat es schon erwähnt, die grüne Abgeordnete - -

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Kollege Kumpitsch! Ich bitte um die Formulierung der Frage. Die Redezeit ist ausgeschöpft – sonst in der nächsten Runde.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Nur zur Information vorher: Es besteht eben der Verdacht, es wurde bei einer Telefonüberwachung festgestellt, dass sie sozusagen Informationen der Ermittlungen weitergegeben hat, dass der Beschuldigte abgehört wird.

Meine Frage ist: Es ist ja vom Justizministerium in weiterer Folge die Weisung gekommen, dass das nicht weiterverfolgt wird. Ist das normal, dass immer wieder solche Weisungen ergehen, oder ist das ein Einzelfall?

Dr. Werner Pleischl: Ja, das kommt immer wieder vor, aber nicht jeden Tag. Jeden Tag hat man auch nicht Verfahren gegen Abgeordnete.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Gut. Dann - -

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Kumpitsch! Die Redezeit ist abgelaufen – nächste Runde, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Pleischl! Ich lege Ihnen das Dokument 6772 vor, Seite 412 folgende. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Bericht von Jirovsky, da geht es um zahlreiche kleinere Reibereien, was die Vorgehensweise des BMJ betrifft. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Wenn Sie auf Seite 412 schauen, im Dokument Seite 7, steht ganz unten:

„Anzumerken ist, dass es im Vorfeld zu einer nicht begründeten Meinungsdifferenz zwischen Sektion IV und LOStA Dr. Werner Pleischl gekommen ist.“

Auf der nächsten Seite finden Sie ein Zitat einer Ihrer E-Mails, und zwar in der Mitte:

 „Nun gibt es anscheinend Telefonate und möglicher Weise Absprachen des BMJ mit der federführenden StA. Ich habe weder die Zeit noch die Kapazität, das, was andere telefoniert haben, nachzuvollziehen und einen formellen oder informellen Vorschlag des BMJ (oder ist eine Weisung?) zu studieren. [...]

Barbara ersuche ich, die anscheinend stattgefundenen Kontakte mit den Funktionsträgern im BMJ im Tagebuch formell und inhaltlich zu dokumentieren und die OStA zu gegebener Zeit über das Ergebnis dieser ‚Verhandlungen‘ zu informieren.“

Nach einem Beschwichtigungsversuch – sagen wir es – durch Herrn Pilnacek kommt von Ihnen wiederum eine E-Mail, unten:

 „Lieber Christian! [...]

Ich versuche Ordnung in einem System zu halten, das historisch gewachsen, gesetzlich geregelt ist und in letzter Zeit nach meiner Ansicht verwässert wird.“

Sie schreiben weiter unten:

„Ich habe nur ein Problem, wenn sich das BMJ, ohne den Bericht zu erledigen und offensichtlich mit anderer Intention als der Bericht vorschlägt, unter Umgehung der OStA als ‚Service-Stelle“ an die federführende StA wendet, denn die vorgesetzte Dienststelle ist vorgesetzt und nicht beigegeben.“

Dann schreiben Sie weiter unten:

„Anscheinend gibt es eine Vereinbarung, dass doch (gegen die Intention des Berichts), aber anscheinend sukzessive, die NB dem BMJ vorgelegt werden soll.“ – also, die Nichtigkeitsbeschwerde – „Mit Wirkung der OStA oder ohne diese?

Ich kann, will und werde so nicht arbeiten. Das habe ich dir im persönlichen Gespräch mehrfach gesagt. Da du daraus keine Konsequenzen ziehst und als zuständiger Sektionschef weiterhin ‚Vorschläge‘ an die StAen machst bzw. machen lässt, werde ich bei der nächsten Leiterbesprechung alle LeiterInnen ersuchen, dergleichen immer in den Tagebüchern zu dokumentieren, denn es muss eindeutig sein, auf wessen Initiative was in staatsanwaltliche Erledigungen einfließt.

Ich erwarte mir von der weisungsgebenden Stelle Weisungen und Genehmigungen“ et cetera.

Wie kam es zu diesen E-Mails Ihrerseits?

Dr. Werner Pleischl: Bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kam es zu diesen E-Mails Ihrerseits?

Dr. Werner Pleischl: Ja, das war eine Auseinandersetzung zwischen Pilnacek und mir. Da gibt es eine grundsätzliche Geschichte dazu, dass es keinen direkten Kontakt zwischen Ministerium und arbeitenden Staatsanwaltschaften geben soll, sondern dass der Dienstweg immer über die Oberstaatsanwaltschaft geht; nicht zuletzt deswegen, damit ich auch weiß, wer was sagt und wer was tut.

Das Argument des Ministeriums war immer wieder: Na ja, das geht ja viel schneller, und das ist ja nur eine Auskunft, die ich von dem Staatsanwalt haben will, und ich rufe halt dort an und da an.

Daraufhin habe ich den Staatsanwalt – das war aber nicht nur mit Pilnacek so, auch schon mit seinem Vorgänger (Abg. Krisper: Mhm!) –, daraufhin habe ich die Staatsanwälte angewiesen, in solchen Fällen, wenn eine Antwort erwartet wird, die Antwort immer über mich zurückzuschicken. Es war eine leichte Verärgerung, aber wir haben öfter solche Sträuße ausgefochten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Inwiefern war das Thema in der Causa Tierschützer? Können Sie sich erinnern?

Dr. Werner Pleischl: Nein. Wenn Sie mir nicht etwas Konkretes sagen, glaube ich nicht, dass er sich das angetan hat, da direkt einen Kontakt herzustellen. (Abg. Krisper: Was war generell - -?) Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist da auch recht empfindlich gewesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Empfänglich gewesen?

Dr. Werner Pleischl: Empfindlich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wofür empfindlich?

Dr. Werner Pleischl: Empfindlich. Wenn man von ihr etwas verlangt, das Ministerium anruft, hätte Handler sicher sofort einen Vermerk gemacht, wie auch über die Besprechungen mit mir.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Wie haben Sie generell das Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft in dieser Causa wahrgenommen?

Dr. Werner Pleischl: Sie wollen eine Bewertung von mir, keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie haben Sie hinsichtlich § 3, Objektivitätsgrundsatz, die Arbeit der Staatsanwaltschaft wahrgenommen?

Dr. Werner Pleischl: Sie haben sich bemüht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Um Objektivität?

Dr. Werner Pleischl: Ja. Ich bin sicher, dass die nicht unobjektiv sein wollten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie erklären Sie sich dann, dass die Richterin bis zur Hauptverhandlung nicht von dem Einsatz der verdeckten Ermittlerin erfahren hat?

Dr. Werner Pleischl: Das erkläre ich mir damit, dass der Einsatz nach § 54 SPG, also außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches der Justiz, angeordnet wurde und Handler, nachdem er damit konfrontiert wurde, gesagt hat, er will das nicht, braucht das nicht, gibt keine Anordnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Er ist aber verpflichtet, Beweise aufzunehmen, und er wusste von der verdeckten Ermittlerin.

Dr. Werner Pleischl: Ja. Es ist die Frage, welche Mittel er einsetzt, ob er eine verdeckte Ermittlung für zweckmäßig und richtig hält oder nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch wenn er sie nicht einsetzt: Wenn er von ihr weiß und von ihren Berichten weiß (Auskunftsperson Pleischl: Ja!), muss er die Beweise einfließen lassen.

Dr. Werner Pleischl: Die Gesetzeslage hat vorgesehen, dass eine verdeckte Ermittlung ab 2008 nur eingesetzt werden darf, wenn die Staatsanwaltschaft, ich weiß nicht, dies beantragt oder genehmigt, und er hat gesagt, er tut das nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht nicht um den Einsatz, sondern darum, dass er Kenntnis von ihrem Einsatz (Auskunftsperson Pleischl: Ja!) und von ihren Berichten und von dem entlastenden Material ihrer Ermittlungen hatte und dies nicht Teil des Aktes werden ließ.

Dr. Werner Pleischl: Das kann ich nicht beurteilen, Frau Dr. Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hm. Die Richterin musste das dann beurteilen, und schließlich hat das zu den Freisprüchen geführt.

Dr. Werner Pleischl: Ja. Sie wollen ja nicht, dass ich das kommentiere, oder? (Heiterkeit der Fragestellerin.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen außerhalb des UsA, aber mit der ON 1478, eine Weisung Ihrerseits vor, wie der Strafantrag von Staatsanwalt Handler zu ändern ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Werner Pleischl: Der Strafantrag? (Abg. Krisper: Mhm!) – Na ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben zwei Dokumente: den originären Strafantragsentwurf und dann Ihre Weisung für Änderungen. Da gibt es mehrere konkrete Stellen, an denen Sie wirklich massive Änderungen eingefordert haben, aber vielleicht lesen Sie es sich einmal durch, dass Sie sich daran erinnern.

Dr. Werner Pleischl: Soll ich das jetzt alles lesen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, nur Ihre Weisung vielleicht.

Dr. Werner Pleischl (aus den Unterlagen vorlesend): „In teilweiser Übereinstimmung mit dem Erlass des Bundesministeriums für Justiz [...], teils zufolge des [...] Erlasses“.

Das heißt, der legt einen Strafantrag vor. Das ist der übliche Weg (Abg. Krisper: Ja!), und wir, also die Oberstaatsanwaltschaft, legen das dem Justizministerium vor, wenn das denn gesetzlich vorgesehen ist, ob und in welchem Umfang sie das genehmigen will. Das ist geschehen, und das Ministerium hat unsere Änderungen übernommen und hat andere Änderungen angeordnet. Insofern ist es also nicht meine Weisung, sondern ich habe eine Weisung des Justizministeriums weitergegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber eben zum Thema Objektivitätsgrundsatz: Wenn wir zur Seite 3 gehen, unterer Absatz, da schreiben Sie: „Diese Argumentation lässt sich aus den Beweisergebnissen nicht hinreichend ableiten.“ (Auskunftsperson Pleischl: Ahhh!)

Wenn wir weitergehen zur Seite 4, zweiter Absatz, Mitte: „Allein die Formulierung dieses Mails deutet darauf hin, dass DDr. BALLUCH in die Planung [...] nicht eingebunden war“. – Das heißt, der Versuch Handlers, da eine Beteiligung zu konstruieren, ist nicht gelungen oder da haben Sie sich widersprechend geäußert.

Dr. Werner Pleischl: Frau Abgeordnete, um das geht es? (Abg. Krisper: Mhm!) Seite 4?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 4.

Dr. Werner Pleischl: Okay. Im ersten und im zweiten Absatz (aus den Unterlagen vorlesend): „Erst nach dem Beginn der Kampagne“. – Offenbar ist das die Begründung dafür, dass ein bestimmter Vorwurf fallengelassen wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau. Das heißt, Sie lehnen die Konstruktion Handlers einer Beteiligung Balluchs an der Kleider-Bauer-Kampagne ab.

Dr. Werner Pleischl: Ja. „[...] die Formulierung dieses Mails deutet darauf hin, dass“ Dr. Soundso „in die Planung der sogenannten Fürnkranz-Kleiderbauer Kampagne nicht eingebunden war [...].“ – Das ist offenbar die Begründung, dass man etwas aus dem Strafantrag gestrichen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau. Genauso Seite 5, erster Absatz: „Ob das in den Polizeiberichten genannte Internet-Voting [...] überhaupt stattgefunden hat [...], lässt sich dem Akt gleichfalls nicht entnehmen.“

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nächster Absatz: „Für eine Beteiligung des DDr. Martin BALLUCH [...] spricht daher nur die [...] ganz pauschal getroffene und daher missverständliche Feststellung“, er habe eben „als Anmelder [...] fungiert“.

Dr. Werner Pleischl: „fungiert und fallweise an diesen Kundgebungen auch teilgenommen“. Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ebenso ganz unten: „Hinsichtlich einer allfälligen Beteiligung des DDr. BALLUCH an der [...] schweren Nötigung betreffend Verantwortliche der Fa.“ – Firma – „Fürnkranz, die praktisch zeitgleich erfolgte, stellt sich die Beweislage ident dar. Auch zu diesem Faktum sind dem Aktenmaterial keine Erkenntnisse entnehmen“ – also zu entnehmen –, „auf die man die Argumente der StA“ – Staatsanwaltschaft – „Wiener Neustadt verlässlich stützen könnte.“

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 45 Sekunden noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie nicht insgesamt, wenn Sie sich das anschauen, relativ viel zum Strafantrag einzuwenden?

Dr. Werner Pleischl: Es ist ja noch genug übrig geblieben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich mache in der nächsten Runde weiter.

*****

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Diese Weisung Anfang September, die Sie zur Enthaftung gegeben haben, die ist aus den Gründen erfolgt, dass die Haft zu lange gedauert hat, weil sie unverhältnismäßig war und kein konkreter Verdacht der Brandstiftung da war? Können Sie sich noch erinnern, was die Gründe dafür waren?

Dr. Werner Pleischl: Das weiß ich nicht. Ob die Brandstiftung eine Rolle gespielt hat, weiß ich nicht mehr, aber das andere stimmt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist es üblich, dass da eine Weisung erteilt wird?

Dr. Werner Pleischl: Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Was vermuten Sie oder was sind Ihrer Meinung nach die Gründe dafür, dass die Staatsanwaltschaft in dieser ganzen Causa so verbohrt war und so unbedingt die Tierschützer auch in Haft halten wollte, dass Sie sich gezwungen gesehen haben, so eine eher sehr unübliche Weisung zu erteilen?

Dr. Werner Pleischl: Es gab ja einen ausreichenden Anfangsverdacht, auf den sich auch die Gerichte gestützt haben. Ich habe es schon erwähnt, dass auch das Oberlandesgericht Wien in einer, ich glaube, mehr als 100 Seiten langen Entscheidung begründet hat, warum die Haft aufrechtzuerhalten ist. Die Kollegen in Wiener Neustadt, die ja schon längere Zeit mit der Soko gearbeitet hatten, waren überzeugt, dass sie in der Lage wären, die Beweissituation wesentlich zu verdichten.

Eines der Argumente war: Es dauert noch, aber dann kommen wir in die Computer, und dann wird das alles noch einmal anders aussehen. Die Sitzung vom 1.9. hat für mich auch den Effekt gehabt, zu sagen: Was gibt es jetzt Neues, und kommen wir in die Computer? Die sagten: Nein, aber bald. Dann habe ich gesagt: Das habt ihr mir vor drei Monaten auch schon gesagt. Es gibt nichts Neues und die Haftunverhältnismäßigkeit et cetera.

Ich habe das mit ihnen zu diskutieren versucht, und die haben sich keinen Millimeter bewegt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich würde Ihnen gerne noch ein Schreiben vorlegen, und zwar ist das ein Aktenvermerk von der Haftrichterin damals, das ist die Dokumentennummer 9146, und zwar ist das ein Aktenvermerk vom 5. Juni 2008. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da hat der operative Soko-Leiter Böck mit der Haftrichterin Kontakt aufgenommen und ihr noch einmal geschildert, warum die Personen weiter in Untersuchungshaft zu halten sind.

Könnten Sie mir sagen, ob das ein üblicher Vorgang ist, dass in dem Fall der operative Leiter der Soko mit der Haftrichterin spricht beziehungsweise dass generell Kripo-Beamte informell mit HaftrichterInnen sprechen?

Dr. Werner Pleischl: Das Gericht kann bei seiner Entscheidung Informationen einholen. Das ist ihm selbstverständlich unbenommen, und es kann auch entscheiden, mit wem es spricht.

Von wem die Initiative ausgegangen war? – Sie hat ihn, wenn er vorgesprochen hat, jedenfalls vorgelassen und mit ihm gesprochen. Also an sich kein ungewöhnlicher Vorgang.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist es ungewöhnlich, dass nur mit Herrn Böck gesprochen wurde und nicht mit der anderen Seite, oder ist das einfach im Ermessen der Richterin?

Dr. Werner Pleischl: Was meinen Sie mit der „anderen Seite“?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also mit den Verteidigern in diesem Fall oder den - -

Dr. Werner Pleischl: Na, mit Verteidigern spricht man nur in der Verhandlung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mit den Strafverteidigern oder den Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen.

Dr. Werner Pleischl: Na ja. Das Vorverfahren, jedenfalls ab dem Jahr 2008, hat die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Polizei zu führen, also die Verdachtsmomente für und gegen die Verdächtigten wahrzunehmen. Alles andere ist Verteidigung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Rechtsanwalt Traxler hat uns gesagt, dass die hier vorgelegten Tatsachen alle absurd seien. Er hat sie sogar als falsche Tatsachen, Vorhalte, falsche Tatsachen bezeichnet. Können Sie etwas dazu sagen, oder haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in dieser Runde.

Dr. Werner Pleischl: Aus dem Akt ist mir bekannt, dass angeblich Einbruchswerkzeug und Sturmhauben, also Möglichkeiten, sich zu tarnen, gefunden wurden (Abg. Zadić: Mhm!), aber ob das der Fall war, weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank. Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Über Ersuchen der Auskunftsperson unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 14.33 Uhr unterbrochen und um 14.37 als solcher wieder aufgenommen.)

*****

14.37

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Falls jemandem der Geruch aufgefallen sein sollte, darf ich mitteilen, dass am Dach Schweißarbeiten stattfinden. Also wir sind nicht in Gefahr, abzubrennen.

Das Wort hat Kollege Ofenauer. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Dr. Pleischl, können Sie uns Ihre Rolle und ganz grundsätzlich die Rolle und die Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren schildern? Es hat ja am 1. Jänner 2008 eine Änderung der StPO gegeben. Interessant wäre wahrscheinlich die neue Aufgabe des Staatsanwalts, nach dieser Änderung.

Dr. Werner Pleischl: Ich hoffe, ich werde nicht zu lange, weil das ein Lieblingsthema von mir ist, weil ich ja gemeinsam mit Kollegen Pilnacek und damals mit der jetzigen Vizepräsidentin Marek dieses Gesetz erarbeitet habe.

Es geht darum, dass die Staatsanwaltschaft für das Vorverfahren verantwortlich ist und es in einem Kooperationsmodell gemeinsam mit der Polizei führen soll, in enger Zusammenarbeit, und dass das Gericht als Haft- und Rechtsschutzgericht dieses Verfahren begleitet, das heißt, dass Gericht und Verteidigung für den Rechtsschutz sorgen.

Selbstverständlich sind auch Staatsanwaltschaft und Polizei dafür zuständig, die Objektivität walten zu lassen, und es ist so, dass es nur mehr ein Vorverfahren gibt, ein einheitliches Vorverfahren[6]. Davor hatten wir ja Vorerhebungen und Voruntersuchungen aus der historischen Zeit von 1873, aus der die Strafprozessbestimmungen zuvor stammten, und das hat zu massiven Problemen geführt. Das war ein langer, langer Prozess, dieses Verfahren zu diskutieren, zu erarbeiten, dann durchzusetzen. Unter anderem wurde es, soweit ich mich erinnere, ein Jahr lang parlamentarisch beraten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben von Kooperation und Zusammenarbeit mit der Polizei gesprochen. Bestehen diese Kooperation und Zusammenarbeit die ganze Zeit, oder beginnt einmal die Polizei aus Eigenem zu ermitteln?

Dr. Werner Pleischl: Sowohl als auch. Wenn Sie einen Einkaufssamstag haben, haben Sie in der Shopping City Süd in der Regel 20 bis 30 Ladendiebstähle. Da wäre es nicht sinnvoll, die Staatsanwaltschaft zu verständigen, sondern die Polizei kann und soll auch von sich aus das Verfahren beginnen und nach Möglichkeit auch abschließen, das heißt, so weit ermitteln, dass die Staatsanwaltschaft die Entscheidung treffen kann, ob Anzeige, ob Strafantrag gestellt wird, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob eine Diversion durchgeführt wird. In anderen Fällen gibt es natürlich ein Berichtssystem, es gibt ein Berichtssystem auch von der Polizei an die Staatsanwaltschaft, wann sie zu befassen ist und unter welchen Voraussetzungen, natürlich immer allgemein gefasst.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie uns vielleicht auch die Unterschiede zwischen dem Einsatz von verdeckten Ermittlern nach dem Sicherheitspolizeigesetz und verdeckten Ermittlern, wie es in der StPO nach dem 1. Jänner 2008 möglich ist, erläutern? – Verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr auf der einen Seite und auf der anderen Seite zu Ermittlungstätigkeiten.

Dr. Werner Pleischl: Ich bin schon zweieinhalb Jahre in Pension. (Heiterkeit des Fragestellers und der Auskunftsperson.) Nach dem Sicherheitspolizeigesetz geht es darum, Gefahren zu verhindern beziehungsweise Gefahren auszuschalten, und nach der Strafprozessordnung geht es darum, Beweise für die Schuld oder Unschuld von Verdächtigen zu finden. Natürlich – und das ist das große Problem – gibt es dabei immer wieder Überschneidungen, insbesondere weil die österreichische Strafprozessordnung einen sehr weiten Beweisbegriff hat, dass im Prinzip alles als Beweis dienen kann, was zweckmäßig ist und nicht als Beweis verboten ist.

Also Sicherheitspolizeigesetz: Ein verdeckter Ermittler wäre vielleicht der Einsatz bei oder vor einem Fußballspiel, damit man weiß, was Personen, die im Verdacht stehen, dort Radau zu machen, vorhaben, damit man dem entgegenwirken kann. Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers wäre, ihn – und das war die grundsätzliche Idee – in kriminelle Organisationen einzuschleusen, um schon begangene strafbare Handlungen und geplante strafbare Handlungen aufzudecken. Natürlich überschneidet sich das, und die Strafprozessordnung kannte das nicht – sie war eben aus dem Jahr 1873, da hat man das noch anders gesehen –, wohl aber das Sicherheitspolizeigesetz.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wurde Ihnen von der Staatsanwaltschaft über diesen Einsatz der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand berichtet?

Dr. Werner Pleischl: Ich habe davon, wie ich schon sagte, glaube ich, im Jahre 2011 erfahren und habe gesagt: Wie gibt es das? Haben wir das gewusst, haben wir damit gearbeitet? Handler hat dann gesagt, er hätte es zwar gewusst, aber er hat keinen Antrag gestellt. Er hat das nicht veranlasst und sich damit einverstanden erklärt, dass das zur Sicherheit der Ermittlerin bloß ausläuft, ohne dass sie weitere Informationen beschafft.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Er hat das dann konkret nicht angeordnet, dass diese zu Ermittlungstätigkeit herangezogen wird.

Dr. Werner Pleischl: So ist es.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und damit natürlich auch keine Ergebnisse liefern konnte, weil sie ja nicht damit beauftragt war.

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Staatsanwalt Handler hat gesagt, er hätte sich für die Entschlüsselung und die Auswertung der Computer mehr Zeit gewünscht. Sie haben auch gesagt: Wenn man diese Computer auswertet - - Oder zumindest war die Meinung, wenn diese Computer ausgewertet werden, dann könnte sich die Verdachtslage noch erhärten. (Auskunftsperson Pleischl: Ja!)

Wer trifft die Entscheidung, wann welche Ermittlungsschritte gesetzt werden beziehungsweise: Hat es so einen Zeitdruck gegeben, dass man nicht auf die Entschlüsselung warten konnte oder in diese Richtung weitere Schritte setzen konnte?

Dr. Werner Pleischl: Das kann ich mir nicht vorstellen. Für mich war immer nur die Frage, ob, wenn eine Entscheidung ansteht, diese Informationen vorliegen oder in unmittelbarer Zeit zu erwarten sind. Und nachdem man mir am 27. Mai gesagt hat, wir arbeiten an den Computern und bald werden wir drinnen sein und die Informationen haben, habe ich am 1. September nachgefragt: Was ist damit? Und da hat man mir das Gleiche erzählt. Da habe ich gesagt: Das hast du mir vor drei Monaten auch schon erzählt. – Aber dass die Arbeit an der Entschlüsselung jemand aufgehalten hätte? Und schon gar nicht ich! Natürlich konnte die fortgesetzt werden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer trifft dann die Entscheidung, wann Anklage erhoben wird?

Dr. Werner Pleischl: Im Prinzip die Staatsanwaltschaft – also nicht die Endentscheidung –, denn die Staatsanwaltschaft muss wissen, wann sie genug Informationen hat, um eine Endentscheidung zu treffen, und die muss dann in solchen clamorosen Causen der Oberstaatsanwaltschaft und dem Ministerium vorgelegt werden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie sich erklären, woher ein solcher Zeitdruck – der offensichtlich aus welchen Gründen auch immer bestanden hat –, Anklage zu erheben, kommt, obwohl diese Computer noch nicht entschlüsselt und ausgewertet sind?

Dr. Werner Pleischl: Na ja, es war sehr starker Druck von mehreren Seiten, nicht? Es war ein sehr starker öffentlicher Druck, es war vonseiten der Politik. Es hat eine Reihe von parlamentarischen Anfragen gegeben. Es haben sich unbeteiligte Menschen in das Verfahren eingemengt – zum Teil aus Deutschland –, die uns geschrieben haben: Unerhört, wie könnt ihr diese Leute verfolgen?!

Es hat eine Reihe von Zeitungsartikeln gegeben. Es hat Anzeigen gegen Handler, gegen die Richterin, gegen Polizeibeamte gegeben. Also es war schon ein Druck da. Aber auf der anderen Seite: Wenn er eine Chance gesehen hätte, die Entschlüsselungen vorzunehmen, hätte er es auch während der Hauptverhandlung gemacht, davon bin ich überzeugt. Er hätte jedenfalls die Möglichkeit dazu gehabt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, es wurde offensichtlich Druck aufgebaut, der dann dazu geführt hat, dass diese Anklage erhoben wurde.

Dr. Werner Pleischl: Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter, dass ein Zeitpunkt entstanden ist, an dem sich die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nicht mehr in der Lage gesehen hat, technisch diese Aufgabe zu bewerkstelligen, als man technisch der Meinung war, es geht nicht, in die Computer reinzukommen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wissen Sie, von wem diese Anzeigen gegen Staatsanwalt Handler erstattet wurden?

Dr. Werner Pleischl: Von wem? (Abg. Ofenauer: Ja!) Da muss ich jetzt in meinen Aufzeichnungen nachschauen. (Die Auskunftsperson liest in ihren Unterlagen.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Diese Anzeigen beziehungsweise in erster Linie auch die parlamentarischen Anfragen: Von welcher Seite, von wem kamen die?

Dr. Werner Pleischl: Parlamentarische Anfragen hat es ziemlich am Anfang gegeben, von drei verschiedenen Parteien, und ein Abgeordneter hat den Staatsanwalt, den Richter bei der Polizei am 23.7.2008 angezeigt. Ich weiß nicht, ob sich das spezifisch - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Darf ich fragen: Welcher Abgeordnete?

Dr. Werner Pleischl: Dr. Pilz.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Dr. Pilz hat Anzeige gegen Staatsanwalt Handler erstattet?

Dr. Werner Pleischl: Ich habe mir nur aufgeschrieben: Staatsanwalt, Richter und Polizei. Also welche Personen, weiß ich jetzt nicht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer hat die parlamentarischen Anfragen gestellt – welche Fraktionen?

Dr. Werner Pleischl: Abgeordneter Jarolim, die Grünen und der damalige Abgeordnete Westenthaler.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Dr. Pleischl, ich möchte noch einmal auf die Frage zurückkommen, warum ausgerechnet das Landesgericht Wiener Neustadt ausgewählt wurde. Da gibt es ja den Bezug dazu, dass der Grüne-Gemeinderat Podgorski sehr lang als erster Beschuldigter geführt worden ist. Warum ist das überhaupt der Fall gewesen, dass der so lang als erster Beschuldigter geführt worden ist?

Dr. Werner Pleischl: Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Ich weiß, dass damals in Kritik gezogen wurde, warum die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das gemacht hätte. Es wurde damals nach diesen Bestimmungen überprüft, dass immer der schwerwiegendere Vorwurf die anderen nach sich zieht, der frühere die späteren, und es kommt darauf an, wann das eingestellt wurde. Das wurde überprüft. Es wurde, wenn ich mich recht erinnere, auch überlegt, das Verfahren nach Wien zu delegieren, also aus Zweckmäßigkeitsgründen von Wiener Neustadt nach Wien zu verlagern, aber es ist dabei geblieben, dass Wiener Neustadt zuständig war und geblieben ist.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Warum ist das nicht nach Wien gekommen? Können Sie sich daran noch erinnern?

Dr. Werner Pleischl: Nein, das weiß ich jetzt nicht mehr. Ich glaube, das Argument war, wie es meistens ist: Die sind dort eingearbeitet, und die anderen müssen von vorne beginnen. Das ist halt immer auch die Frage, die für mich bestanden hat – wenn ich den Eindruck hatte, es ist ein Verfahren nicht so optimal geführt, wie ich es gerne hätte –, ob es jemand anderer besser könnte. Aber der braucht dann so viel Zeit, sich einzuarbeiten, dass womöglich auf diese Weise mehr Ressourcen verloren gehen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Also man hat quasi die falsche Registrierung dieses niederösterreichischen Grünen-Gemeinderates nicht als Anlass gesehen, dieses Verfahren von Wiener Neustadt wegzunehmen.

Dr. Werner Pleischl: „Falsche Registrierung“ haben Sie gesagt, nicht ich.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ja. – Aus registrierungstechnischen Gründen würde ich sagen, und ich möchte da auch einen - -

Dr. Werner Pleischl: Ich sage: Es ist überprüft worden, Frau Abgeordnete (Abg. Schatz: Ja!), und festgestellt worden, dass es zu Recht dort ist. Man hat aber dennoch erwogen, es nach Wien zu geben und aus irgendwelchen Gründen nicht getan. Die Gründe kann ich nur vermuten, dass es die waren, die ich angeführt habe.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Wir haben im Ausschuss schon den Verteidiger des Herrn DDr. Balluch, nämlich Mag. Stefan Traxler bei uns gehabt. Dazu würde ich gerne einen Auszug aus der Befragung vorlegen. Das ist die Dokumentennummer 9209, Seite 125. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf die Frage, warum ausgerechnet das Landesgericht Wiener Neustadt zuständig war, stellt er die Vermutung auf: „Na weil Handler dort sitzt. Die wollen Handler als Staatsanwalt. Das ist meine Erklärung.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Werner Pleischl: Wo steht das?

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Das ist gleich die zweite Aussage von Herrn Traxler, Seite 125. (Auskunftsperson Pleischl: 125?) – Genau! Da ist Abgeordnete Duzdar, die fragt, und dann die Antwort von Herrn Mag. Traxler. – Welche Wahrnehmungen haben Sie zu Herrn Handler?

Dr. Werner Pleischl: „Wer wollte Handler als Staatsanwalt?“ (in dem ihm vorgelegten Schriftstück lesend), „... Spitzensportler!“. Die wollten das, sagt er. – Was soll ich dazu sagen?

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Haben Sie da - -

Dr. Werner Pleischl: Nein, wir können nicht x-beliebig ein Verfahren von einer Staatsanwaltschaft zur anderen transferieren. Es geht eben nur in Form einer Delegierung aus Zweckmäßigkeitsgründen oder wegen Verstoßes gegen die Zuständigkeitsbestimmungen. (Abg. Schatz: Aber S - -!) Und die haben das überprüft und waren der Meinung, das gehört dort hin.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Weiter unten – also die drittletzte Aussage von Herrn Traxler – sagt er auch: „Weil Handler, so wie ich Handler erlebt habe, das so gemacht hat, wie die Leute, die das ins Rollen gebracht haben, es gerne gesehen haben.“

Dr. Werner Pleischl: Das ist sehr kryptisch.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Haben Sie zu Kollegen Handler diesbezüglich irgendwelche Wahrnehmungen?

Dr. Werner Pleischl: Ich glaube, dass Kollege Handler ebenso wenig wie die meisten Staatsanwälte zusätzliche Arbeit haben will, also als Staatsanwalt - - ein Verfahren aus politischen Gründen an sich zieht, würde ich ihn natürlich abziehen oder veranlassen, dass er abgezogen wird, wenn ich diesen Verdacht hätte.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ich möchte Ihnen dann noch einen Artikel aus dem „Kurier“ vorlegen, und zwar vom 8.9.2014.

Dr. Werner Pleischl: Ah! Ja.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Da ist auf der zweiten Seite die vorletzte Frage: „Mit dem Mafiaparagrafen wurden Tierschützer kriminalisiert, mit dem Landfriedensbruch Demonstranten. Sind das die richtigen Instrumente, wenn man sonst nichts nachweisen kann?“ Ihre Antwort darauf war: „Bei der kriminellen Organisation hat die Bestimmung nicht ihren Zweck erreicht. Damals war die Befürchtung, man könne nur wenig schwerwiegende Delikte nachweisen, dahinter stünde aber ein Netzwerk, das es zu zerschlagen gelte.“

Wie sind jetzt im Nachhinein generell Ihre Wahrnehmungen zu diesem Prozess?

Dr. Werner Pleischl: Genau so, wie es da steht.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ist das überschießend gewesen, dass man diese Paragrafen auf die Tierschützer angewendet hat?

Dr. Werner Pleischl: Wenn man den Kriminalroman von hinten liest, dann weiß man, wer der Täter ist. Also ich stehe einmal zur absoluten Kritik an diesem sogenannten Mafiaparagrafen. Es war damals, vor allem von Polizeiseite, vonseiten des Innenministeriums der Wunsch, ein Organisationsdelikt bestrafen zu können, weil es hieß, dass vor allem aus dem Osten mafiaähnliche Strukturen zu uns kämen, die hier durch relativ kleine Delikte auffällig würden, in Wirklichkeit aber sehr gefährlich seien, und man einen solchen Paragrafen brauche, um das nachweisen zu können, worum es wirklich geht.

Das ist nicht gelungen. Wenn man nur kleine Delikte nachweisen kann, kann man in der Regel auch nicht nachweisen, dass alle zu einer Mafia gehören, die dieser kleinen Delikte oder dieser verhältnismäßig geringen Delikte schuldig sind oder verdächtig sind.

Wenn man aber schwerwiegende Delikte hat, dann braucht man den Mafiaparagrafen nicht, denn dann hat man ja ohnehin etwas, wie es auch in diesem Fall war: dass die Strafdrohung gleich hoch war wie das Grunddelikt, nämlich die schwere Nötigung bis zu fünf Jahren. Also ich glaube, dass diese Bestimmung ihren Zweck völlig verfehlt hat. Auf der anderen Seite ist es so, dass natürlich - - Es ist auch sehr schwer nachzuweisen, weil sie viele Tatbestandselemente hat, die im Einzelnen nachgewiesen werden müssen, und das geht nur sehr selten und schon gar nicht mit verhältnismäßig geringen Delikten.

In der Praxis ist es aber so, dass der Verdacht relativ früh entstehen kann und dass man dann aufgrund des Verdachtes gegen einen relativ großen Personenkreis ermitteln kann. Ob das gewünscht wird oder vonseiten der Politik gewünscht wurde, als dieser Paragraf beschlossen wurde, weiß ich nicht, vermutlich aber eher nicht.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke schön.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Herr Dr. Pleischl, Dienstbesprechungen haben ja immer wieder stattgefunden, auch am 20. Jänner 2010 im Justizministerium. Da waren Mag. Pilnacek und Mag. Handler anwesend. Auf diese Dienstbesprechung selbst möchte ich nicht direkt eingehen, sondern: Wie oft haben Dienstbesprechungen in der Tierschützercausa stattgefunden?

Dr. Werner Pleischl: Also ich war bei fünf. (Abg. Kumpitsch: Bei fünf!) Die beiden, die wir schon besprochen haben (Abg. Kumpitsch: Ja!), am 27.5. und am 1.9. Diese Besprechung war sozusagen die dritte. Die wurde vom Ministerium initiiert, und wenn ich das richtig beurteilte – der Tierschützerprozess war ja wenige Monate vor der Entscheidung; ich glaube, das Urteil hat es im Mai gegeben, also vier Monate später –, wurde dort überprüft, ob die Verdachtslage noch immer ausreichend sei, wie die Beweislage aussieht. Die Wiener Neustädter haben da referiert, dass es eine gute Beweislage gebe.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Gut, danke.

Wie war denn so der Ablauf? Wie kann man sich so eine Besprechung vorstellen? Hat da jeder seine Argumente beigebracht oder - -

Dr. Werner Pleischl: Ja, das findet in einem recht kollegialen Rahmen statt. Man sitzt um den Tisch, meistens zwei, drei Leute vom Ministerium, zwei Leute von der Oberstaatsanwaltschaft und zwei, drei Leute von der Staatsanwaltschaft. Von demjenigen, der es initiiert – wenn das Ministerium dabei ist, in der Regel diese Beamten –, wird dann eine Frage gestellt oder wird der fallführende Staatsanwalt, die Staatsanwältin, gebeten, zu referieren, wie diese Angelegenheit aussieht. Daran schließen sich dann Fragen und Meinungen, die ausgetauscht werden, und in vielen Fällen kommt man dann zu einer gemeinsamen Lösung.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Haben Sie sich in diese auch inhaltlich eingebracht?

Dr. Werner Pleischl: Natürlich! (Abg. Kumpitsch: Okay!) Ich bringe mich immer inhaltlich ein.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Letztendlich waren ja Sie für die Entscheidung der Enthaftung dieser dreizehn Tierschützer ausschlaggebend.

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ist dieser Entschluss oder diese Erkenntnis aus Ihnen selbst oder aufgrund der Entsprechung erwachsen, oder hat man Ihnen vonseiten des Justizministeriums nahegelegt, dass unter Umständen eine Enthaftung zweckmäßig wäre?

Dr. Werner Pleischl: Der ist aus mir entstanden, den habe ich sozusagen geboren, ich bin mit diesem Gedanken auch schwanger gegangen.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ich danke, keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Pleischl, ich komme zu diesem Antrag, dieser Weisung Ihrerseits zur Änderung des Strafantrages zurück. Kommt es oft vor, dass so viele Argumentationen im Strafantrag eingebaut sind, die schlichtweg falsch sind? 

Dr. Werner Pleischl: Wenn ich jetzt das Wort „falsch“ ein bisschen anders interpretiere, sage ich: Ja. Es ist häufig so oder manches Mal, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Engagement über das Ziel hinausschießt und glaubt, auch Dinge beweisen zu können, die nach der jeweiligen Aktenlage noch nicht so sicher sind. Das kommt oft vor. Und ich habe das immer - - Das ist auch eine Frage, ob man sozusagen mit den sicheren – bei diesem Verfahren klingt das ein bisschen eigenartig – Fakten, also mit den handfesten, in die Verhandlung geht, oder ob man glaubt, auch weitere noch beweisen zu können.

Ich habe immer die Meinung vertreten: Das, was es hat, das nehmen wir, mit dem gehen wir hinein. Deswegen habe ich auch immer wieder aus Strafanträgen herausgestrichen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn wir das weiter anschauen können, Sie haben auch Modifikationen vorgeschlagen. Auf Seite 9 findet sich zum Beispiel als Punkt l) (Auskunftsperson Pleischl – in den Unterlagen blätternd –: Wo sind wir denn jetzt?) – genau –: „Die Gewährung von Unterkunft kann daher in beiden Fällen nicht unmittelbar in eine Beziehung zu organisationsspezifischen Aktivitäten gebracht werden, weshalb im inkriminierten Verhalten nicht notwendigerweise auf eine Unterstützungshandlung“ - -

Dr. Werner Pleischl: Frau Abgeordnete, ich kann Ihnen noch nicht folgen. Ist es (ein Schriftstück in die Höhe haltend) dieses?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, Seite 9, Punkt l).

Dr. Werner Pleischl: Seite 9 (Abg. Krisper: Punkt Ludwig!) sind die Punkte mit Buchstaben bezeichnet? (Abg. Krisper: Ja!) Punkt m)?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Punkt l).

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): L wie Ludwig.

Dr. Werner Pleischl: L, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zweiter Absatz.

Dr. Werner Pleischl: Und die Fakten betreffend den Beschuldigten zu entfallen haben, ja. (Die Auskunftsperson liest in ihren Unterlagen.) – Na ja, das ist relativ weich formuliert, nicht? Da kann man dieser oder anderer Meinung sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Härter formuliert, Seite 10, Punkt q): „[...] wird richtig zu stellen sein, dass Ddr. BALLUCH mit dem dort zitierten Urteil eines britischen Gerichts vom [...] Februar 1994 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Im Übrigen dürfte diese Strafe auch nach britischem Recht getilgt sein [...].“.

Warum weiß der Staatsanwalt nicht, was Conditional Discharge bedeutet?

Dr. Werner Pleischl: Was was bedeutet?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Conditional Discharge.

Dr. Werner Pleischl: Bedingte Geldstrafe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, warum ist das hier falsch?

Dr. Werner Pleischl: Was hat er gesagt? Ich glaube, er hat gesagt: zu einer Geldstrafe verurteilt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau, wenn innerhalb der nächsten drei Jahre keine neue Strafe kommt.

Dr. Werner Pleischl: Bedingte Geldstrafe – er sagt: Geldstrafe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Dr. Werner Pleischl: Ich kann Ihnen aber nicht sagen, von welchen Gedanken der Kollege getragen war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, oder r):

Dr. Werner Pleischl: R? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „[...] haben die Ausführungen [...] zu entfallen, weil die Genannten in einem diesbezüglichen Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen wurden. Nach der Judikatur des“ OGH „darf eine Verdachtslage nach einem rechtskräftigen Freispruch nicht mehr releviert werden.“

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, das war auch falsch.

Dr. Werner Pleischl: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, s) (Auskunftsperson Pleischl: Na ja, er hat es offensichtlich nicht gewusst, dass die freigesprochen - -!), t) – und so weiter, und alles belastend.

Dr. Werner Pleischl: Wo sind wir jetzt – f)?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mir geht die Zeit aus. Eine Frage habe ich noch:

Die Übersetzerin, die da herangezogen wurde und das offensichtlich auch falsch übersetzt hat – haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass sie weiterhin, auch in der BVT-Causa, herangezogen wurde?

Dr. Werner Pleischl: Ich habe keine Ahnung darüber.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

*****

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich habe keine weiteren Fragen. Vielen Dank, dass Sie heute da waren.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Eine kurze Frage noch, da wir hier schwarze Netzwerke behandeln und es schon eine gewisse Tradition hat:

Herr Dr. Pleischl, sind oder waren Sie politisch aktiv?

Dr. Werner Pleischl: Ja, ich war Finanzstadtrat in meiner Heimatstadt Purkersdorf.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Darf ich noch zur Fraktion fragen, für die Sie aktiv waren?

Dr. Werner Pleischl: Für die SPÖ.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie von Justizministerin Berger eine Weisung bekommen oder Kenntnis einer Weisung in dieser ganzen Sache?

Dr. Werner Pleischl: Nein, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.

Hat es seitens des Kabinetts irgendwelche Wünsche gegeben?

Dr. Werner Pleischl: Nein. Ich denke nur nach, weil ich immer wieder Kontakt mit Albin Dearing hatte und schon annehme, dass er sich über die Verfahrensführung in Wiener Neustadt immer wieder despektierlich geäußert hat (Abg. Krainer: Ja!), aber das - - Eine Weisung kann ja das Kabinett gar nicht geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Sie haben gesagt, Sie sind da mit dieser Idee schwanger gegangen. Eine Schwangerschaft dauert normalerweise 40 Wochen. Wie lang hat die bei Ihnen gedauert? (Heiterkeit der Abg. Duzdar.)

Dr. Werner Pleischl: Ich glaube, einen Tag, also über eine Nacht. Ich glaube, ich habe am 2. September die Weisung gegeben (Abg. Krainer: Ja!) und am 1. war die Besprechung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie da hinsichtlich der Aktenlage und so weiter den Eindruck: Das geht sich jetzt nimmer aus!, und haben darüber nachgedacht und am nächsten Tag diese Weisung gegeben?

Dr. Werner Pleischl: Ich habe es nicht richtig gefunden (Abg. Krainer: Ja!) und habe darüber immer wieder, zwischen der ewigen[7] Arbeit, nachgedacht, was ich tun soll. Meine Mitarbeiter haben mir ja anderes vorgeschlagen, aber ich habe mich dann zu dieser Lösung entschlossen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Das Gericht hat Ihnen ja dann Jahre später in dieser Entscheidung recht gegeben.

Dr. Werner Pleischl: Ja, wenn man den Kriminalroman von hinten liest.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann ist es ein fad’s Buach. Ich finde es aber immer gut, wenn man auch, wenn man es nicht von hinten liest, trotzdem die richtigen Entscheidungen trifft. Das ist ja nicht oft der Fall.

Dr. Werner Pleischl: Wenn das ein Kompliment war, sage ich danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das war eines. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diesen Satz: „Ich sehe, ihr wollt“ es „auf die Spitze treiben“ habe ich trotzdem nicht ganz verstanden.

Dr. Werner Pleischl: Also noch einmal: Der Satz ist nicht von mir, sondern ich soll ihn laut Handler gesagt haben. Er wollte es auf die Spitze treiben: Ich war ein bisserl ärgerlich, weil sie überhaupt kein Verständnis für meine Argumente hatten. Wenn sie gesagt hätten: Du hast schon recht, aber!, wäre die Situation vielleicht anders gewesen. Sie waren der Meinung: Die Verdachtslage ist ausreichend, sie wird später noch verdichtet werden. Das Gesetz ist auf unserer Seite. Die öffentliche Meinung, das kümmert uns[8] alles gar nicht und wir machen da weiter, weil wir auf dem richtigen Weg sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Aufgrund der Beweisaufnahme, die wir hier machen, haben wir Zeugenaussagen und schriftliche Hinweise, dass Staatsanwalt Handler bereits im April 2007 von dem Einsatz der verdeckten Ermittlerin wusste und laufend darüber Berichte bekommen hat.

Ist Ihnen das bekannt?

Dr. Werner Pleischl: Nicht bekannt, nein.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Redezeit ist abgelaufen, Kollege Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darf ich noch eine letzte Frage stellen? Stimmt es, dass - - (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist eine wichtige Frage: Stimmt es - -

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Krainer!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kriege aber normal eine Vorwarnung. Es ist eine ganz kurze Frage. Ich meine, wir können jetzt lange darüber diskutieren. Es ist eine kurze, wesentliche Frage.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Krainer! Die Redezeit ist mehr als erschöpft.

Kollege Kumpitsch. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Danke, keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Stimmt es, dass, wenn Staatsanwalt Handler so eine Information hätte vorlegen müssen, die Angeklagten entsprechend das Geld bekommen müssten, entschädigt werden müssten?

Dr. Werner Pleischl: Ich habe Sie akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entschuldigung! Stimmt es Ihrer Einschätzung nach, dass, wenn Staatsanwalt Handler diese Information nicht vorgelegt hat, die Angeklagten eigentlich entschädigt werden müssten?

Dr. Werner Pleischl: Was hat Handler vorgelegt? (Abg. Krainer: Nicht vorgelegt!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Information nicht vorgelegt hat! (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Dr. Werner Pleischl: Der Herr Verfahrensanwalt kann mir auch nicht helfen.

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Ich habe es akustisch nicht verstanden. (Auskunftsperson Pleischl: Ja, ich auch nicht!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Staatsanwalt Handler hat ja von den Informationen der verdeckten Ermittlerin gewusst und hat versucht, sie im Strafverfahren, auch gegen Antrag der Anwälte, nicht zuzulassen. Dadurch kam es sehr spät zu der Kenntnis der Angeklagten und der Richterin über diese entlastenden Informationen.

Meine Frage ist, ob aufgrund dessen – dieses massiven Mangels im Strafverfahren – die Beschuldigten – in der Folge die Angeklagten – einen Anspruch auf Entschädigung irgendeiner Art hätten?

Dr. Werner Pleischl: Das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Keine ergänzenden Fragen, nur der übliche Hinweis an die Auskunftsperson: Bitte alles liegen zu lassen, was vom Ausschuss kam, nur die eigenen Notizen mitzunehmen! – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Da keine weiteren Fragen vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Dr. Pleischl, für Ihr Erscheinen.

 



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: “[…] Die sinnstörenden bzw. sinnentleerten Worte „oder nicht“ hätten zu entfallen.“

[2] Ursprünglicher Text: In Sämtlichem […].

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] „In sämtlichen … die Beschwerde“.“

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] gesehen, dass im Akt Zusammenfassungen des – ich glaube, man nennt das so – „

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] „Staatsanwaltschaften in Wien, …“

[5] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: […] „Das Wort „irgendwie:“ dürfte aus einem Hörfehler stammen und wäre durch „und wir“. zu ersetzen.“

[6] Ursprünglicher Text: „[…] dass es nur mehr ein Vorfahren gibt, ein einheitliches Vorfahren […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] jeweils „Vorverfahren“ statt „Vorfahren“.“

 

[7] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] zwischen der übrigen Arbeit […]“

[8] Ursprünglicher Text: […] das kümmert und alles gar nicht […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] „uns“ anstelle des sinnstörenden „und“.“