224/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU) in der 36. Sitzung vom 11. April 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

36. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 11. April 2019

Gesamtdauer der 36. Sitzung

10.02 Uhr – 17.58 Uhr

Lokal 7

 


Befragung der Auskunftsperson Richter Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson. Kollege Pablik, ich habe hier Datenblätter. Stimmt das, was hier steht? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Ja, danke schön.

Herr Mag. Andreas Pablik, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 2 – Extremismus –, 4 – Kooperationen – und 6 – Organisation – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Da Sie ein Richter sind, möchte noch ich zwei Dinge dazusagen: Erstens, ich kenne Sie natürlich aus der Ausbildung, aber das spielt hier keine Rolle. Außerdem sind Sie als Richter und Auskunftsperson hier insoweit zu belehren, als jegliche Bewertung des Handelns von Richterinnen und Richtern in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit durch den Untersuchungsausschuss sowie seine Mitglieder und Funktionäre absolut unzulässig ist.

Die Auskunftsperson darf daher nicht dazu befragt werden, warum Sie eine richterliche Entscheidung auf eine bestimmte Art und Weise getroffen oder nicht getroffen hat. Sie darf auch nicht befragt werden, welche Schlüsse sie aus den Informationsgrundlagen für ihre Entscheidung gezogen oder nicht gezogen hat; warum Sie bestimmte Erhebungen im Namen ihrer Rechtsprechungstätigkeit vorgenommen oder nicht vorgenommen hat. Die Mitglieder und Funktionäre eines Untersuchungsausschusses haben sich auch nicht wertend über die rechtsprechende Tätigkeit der Auskunftsperson zu äußern. Selbstverständlich kann die Auskunftsperson, wenn Sie will, über ihre Beweggründe Auskunft geben. – Kein Problem!

Sehr wohl darf ein Richter, wie andere Auskunftspersonen, dazu befragt werden, welche Wahrnehmungen er zum Verhalten anderer, etwa von Organen der Vollziehung, hat. Zum Beispiel darf gefragt werden, wie sich Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verwaltungsbeamte und Verwaltungsbeamtinnen oder Exekutivbeamte nach Wahrnehmung des Richters verhalten haben. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Mag. Pablik, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Pablik: Ja, ganz kurz, bitte!) – Bitte.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Untersuchungsausschuss! Ich möchte zwei Dinge ganz kurz ansprechen, weniger jetzt als Stellungnahme – weil ich da ja nicht der Beschuldigte in dem Sinn bin –, nur um Ihnen vielleicht ein paar Leerkilometer zu ersparen, und andererseits auch in meinem Interesse. Ich habe die Ladung bekommen, habe die Beweisthemen gelesen und habe mir die Frage gestellt: Was kann ich dazu beitragen?

Ich kann Ihnen jetzt sagen, was ich zu dem ganzen Komplex bieten kann: Ich kann eben zu Wahrnehmungen aussagen, die ich selber als Haft- und Rechtsschutzrichter im Tierschützerprozess bekommen habe. Ich kann dazu aussagen, dass manche Personen, manche Institutionen vielleicht in dem Verfahren anders als üblich agiert haben, durchaus auch im rechtlichen Rahmen, vielleicht auch außerhalb des rechtlichen Rahmens; und dann kann man nur mehr fragen, ob ich das interpretieren soll oder kann, warum die anders agiert haben. Was ich aber gleich dazusagen möchte: Was ich nicht sagen kann, weil ich es nicht weiß und dazu keine Wahrnehmungen habe, ist, ob von irgendeiner Seite Druck ausgeübt wurde, ob hier politisch irgendjemand interveniert hat oder nicht. Dazu – das kann ich jetzt gleich sagen – habe ich keine Wahrnehmungen.

Also ich weiß nur, manches ist seltsam gelaufen, ich weiß aber nicht, warum es seltsam gelaufen ist. – Das einmal, um Ihnen vielleicht die Fragestellungen zu erleichtern; und das andere mehr, um mich gleich zu entschuldigen: Ich habe, als ich die Ladung bekommen habe – auch vor dem Hintergrund, was ich an und für sich von meinen Zeugen erwarte –, versucht, mich vorzubereiten. Sie werden es von mir wahrscheinlich nicht zum ersten Mal hören, Sie werden es von anderen auch schon gehört haben, dass das ganze über zehn Jahre her ist und meine persönlichen Erinnerungen jetzt abgesehen von manchen Highlights – nenne ich es jetzt, ohne das positiv bewerten zu wollen –, also besonderen Auffälligkeiten in dem Verfahren - -, ich vieles einfach auch nicht mehr weiß.

Ich habe versucht, mich vorzubereiten und wieder in den HR-Akt, den es damals gab, Einsicht zu nehmen, bin aber gescheitert, weil der Kollege, der darüber jetzt entscheidet, halt nicht geantwortet hat. Also ich habe auf den Akt keinen Zugriff, damit kann ich dazu nichts sagen. Was ich noch versucht habe und erreicht habe: Ich habe ein, zwei Mails aus der damaligen Zeit noch gefunden, und ich habe – damit Sie das auch wissen und es da keine Verschwörungstheorien gibt – mich erinnert, dass ich damals, kurz bevor ich abgezogen wurde, mit dem Verteidiger einiger Beschuldigter im Mailwege über Einspruchsverhandlungen Kontakt hatte, und habe gestern in der Nacht noch den Verteidiger gebeten, er möge mir einfach diese Mails noch einmal schicken, weil ich sie nicht habe. Das hat er gemacht.

Ich habe mir das jetzt noch einmal durchgelesen, um mich irgendwie wieder mehr daran erinnern zu können, aber das ist alles, was ich dazu habe. Ich hatte einmal persönliche Unterlagen, die habe ich 2015, 2016, beim letzten Umzug weggeschmissen. Damit kann ich mich da - -; wenn ich irgendwann wirklich sagen muss, ich weiß es nicht mehr, dann weiß ich es halt einfach nicht mehr. Ansonsten werde ich versuchen, Ihre Fragen natürlich wahrheitsgemäß zu beantworten, soweit es mir möglich ist und soweit es mir halt erlaubt ist, wie der Herr Verfahrensrichter ja eh schon dargestellt hat. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank.

Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

Herr Kollege, wann kamen Sie in Ihrer Funktion als Richter erstmals mit den Tierschützern dienstlich in Berührung?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Der erste wirklich dienstliche Kontakt war im Sommer 2008. Ich kann es jetzt nicht ganz festmachen. Ich habe mir meine alten Kalender herausgesucht und versucht, es auf den Tag festzumachen. Ich weiß, es dürfte Ende Juni gewesen sein. Ich war in der damaligen Zeit bereits als Sprengelrichter dem Landesgericht Wiener Neustadt zugeteilt, allerdings als Hauptverhandlungsrichter. Die Kollegin, die damals die Haft- und Rechtsschutzrichterin war, ist dann in Mutterschutz gegangen, und ich habe das übernommen, relativ überraschend. Also ich habe den Akt mehr oder weniger sehr kurzfristig vor der ersten Haftverhandlung dann bekommen; aber das Ganze war Mitte 2008.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich ergänze, als Frage jetzt: Wann wurden Sie als Haft- und Rechtsschutzrichter im Ermittlungsverfahren gegen die Tierschützer befasst?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das kann ich leider nicht mehr auf den Tag genau beantworten. Da muss es einen Personalsenatsbeschluss entweder des LG Wiener Neustadt oder des OLG Wien geben, den habe ich aber nicht mehr gefunden; es muss aber zeitnah gewesen sein, wahrscheinlich in der vorletz- -, zweite, dritte Juniwoche – nehme ich an – 2008.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Auch auf meine nächste Frage, haben Sie schon andeutungsweise eine Antwort geliefert, nämlich: Warum haben Sie diesen Akt bekommen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Weil eine Kollegin des Hauses in Mutterschutz gegangen ist und natürlich die HR-Abteilungen Abteilungen sind, die dringend und sofort nachbesetzt werden müssen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Frage, die den Bogen sozusagen zum Ende zieht: Wann haben Sie den Akt wieder abgegeben und warum?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das kann ich sehr genau sagen, das war der 31.12.2009, weil ich am 1.1.2010 dem Handelsgericht Wien zugeteilt wurde.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beschreiben Sie Ihre persönlichen Wahrnehmungen zum Ermittlungsverfahren!

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Die Frage ist jetzt etwas langwieriger zu beantworten. Ja, also ich muss sagen, ich habe schon angedeutet, ich habe den Akt sehr kurzfristig bekommen. Es stand da auch bereits die erste Haftprüfungsverhandlung im Raum, die war, glaube ich, an einem Montag, und den Ermittlungsakt selbst habe ich am Freitag davor bekommen; wobei der Ermittlungsakt selbst, das waren zum damaligen Zeitpunkt schon mehrere Aktenbände. Also mein erster Eindruck vom Verfahren war natürlich, dass es ein enormes Verfahren ist.

Ja, wenn es jetzt darum geht – wenn ich gleich in die Details reingehen soll –, was jetzt speziell die Besonderheiten, die vielleicht für Sie relevanteren Umstände sind: Ich muss sagen, ich bin am 1.4.2008 zum Richter ernannt worden, also ich habe jetzt noch nicht auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken können. Ich war im Strafbereich, habe aber natürlich die Richterausbildung genossen und war da auch bei zahlreichen Richtern zugeteilt, also ich hatte schon ein bisschen Erfahrung; und insofern ist der Tierschützerprozess von Anfang an ein bisschen aus dem Schema F herausgefallen.

Als ich den Akt bekommen habe, war es dann so, dass ich übers Wochenende natürlich im Gericht war, um überhaupt einmal den Akt noch rechtzeitig durchlesen zu können, um mir einen Überblick zu verschaffen. Da war schon die erste Besonderheit, dass seitens der Polizei angeboten wurde: Ich kann am Wochenende angerufen werden oder auch anrufen, wenn ich irgendetwas brauche, wenn ich irgendetwas benötige, wenn mir irgendetwas erklärt werden soll. Also das war etwas, was ich so noch nicht kannte, was im Tierschützerprozess eben der Fall war.

Ich kann da vielleicht auch gleich vorgreifen: Dieselbe Polizei hat aber dann, wenn es nicht darum ging, dass ich die Haft verhänge, sondern später, ob ich Einsprüchen stattgebe oder nicht, nicht mehr so kooperiert, wie sie das in der Anfangszeit getan hat. Das geht jetzt in diese Richtung, wenn ich sage, dass die Institutionen dort etwas seltsam agiert haben – jetzt aus meiner richterlichen Sicht –, weil ich ja an und für sich aus meiner Warte heraus durchgehend gleich gehandelt habe.

Was man sonst vom Tierschützerprozess sagen kann: Das war damals eine große Anzahl an Untersuchungshäftlingen und eine noch viel größere Anzahl an Beschuldigten. Ich glaube, mich zu erinnern, dass es zehn U-Häftlinge waren, die teilweise in Wiener Neustadt und teilweise am Straflandesgericht in Wien gesessen sind. Damit war schon allein die Durchführung der Haftprüfungsverhandlungen eine gewisse Herausforderung, weil die aus der Praxis her jetzt nicht wie Hauptverhandlungen aufgebaut sind, wo man einen Tag lang Zeit hat, sondern die werden halt im relativ kurzen Wege abgehandelt, wo natürlich dann das Problem war, mir war schon aus dem Akt heraus bewusst, dass Einzelne der Beschuldigten da möglicherweise doch ein Statement abgeben wollen und vielleicht weitschweifigere Angaben machen wollen. Es hat aber insgesamt dann recht gut funktioniert.

Ja, ich weiß jetzt nicht, soll ich gleich alles, was mir sonst so aufgefallen ist, in Bausch und Bogen erzählen oder wollen Sie lieber einzeln fragen? Also ich möchte jetzt nicht das Ruder an mich reißen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich habe eine begrenzte Fragezeit, aber wenn Sie jetzt aus dem Vollen schöpfen wollen, dann tun Sie das bitte.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU) (erheitert): Dann gehe ich einfach - - Ich kann es sagen, ich habe in den letzten Tagen versucht, einfach meine Erinnerungen, die paar Punkte, die mir einfallen, zusammenzuschreiben; also ich lese da jetzt nichts vor, das sind nur Stichworte, damit ich nichts vergesse oder dann irgendetwas dazukommt, was ich eigentlich jetzt so gar nicht mehr gewusst hätte.

Grundsätzlich war das Ganze auch sehr emotional beladen, weil natürlich die Beschuldigten aus einem Spektrum kommen, die ja dann auch medienwirksam auf ihren Standpunkt und ihre Probleme hinweisen wollen. Es gab da natürlich auch vor dem Gericht Demonstrationen, es gab verschiedenste Aktionen, die man jetzt so auch nicht gewohnt ist, was alles den Akt ein bisschen erschwert hat – wobei ich sagen muss, dass das jetzt aus meiner Warte keine große Erschwernis des Verfahrens war oder gerechtfertigt hätte, dass da irgendwie manche dann, sagen wir einmal, seltsam agieren, was ja dann doch auch passiert ist.

Vielleicht, wenn ich sage, wie ich es schon erwähnt habe, dass die Polizei etwas ambivalent agiert hat: Es war auch seitens der Staatsanwaltschaft der damals Leitende Staatsanwalt – wo ich den Namen nicht mehr kenne; es war irgendetwas mit Nuss, aber ich weiß nicht mehr, wie weiter – - - (Abg. Krainer:  Nussbaumer!) – Nussbaumer? Ja, dann war es Nussbaumer. Er hatte damals die Leitung, und es gab, als ich ans LG Wiener Neustadt gekommen bin – das war damals schon so, das war jetzt nicht irgendwie mit mir in Verbindung –, ein leicht gespanntes Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, auch zusammenhängend mit der StPO-Novelle, die damals gerade wirksam wurde und es noch nicht wirklich klar war, wer eigentlich jetzt für was zuständig ist und für was nicht.

Das sage ich jetzt nur deshalb dazu, weil das damals beim Leitenden Staatsanwalt eigentlich war; da gab es keinen Kontakt zwischen mir und dem oder auch zwischen Gericht und dem. Das waren zwei völlig getrennte Bereiche, und es gab dann eben nur zwei Mal Vorfälle, wo ich doch einen unmittelbaren Kontakt mit ihm hatte; das eine Mal war im Zusa- -, also eigentlich beide Male waren nur im Zusammenhang mit dem Tierschützerprozess. Das eine Mal war knapp nachdem ich den ersten der Tierschützer enthaftet habe; da dürfte er irgendwo emotional involviert gewesen sein. Ich habe dann plötzlich einen Aktenvermerk von ihm bei meinen Sachen gefunden, dass ihn das irgendwie scheinbar erzürnt hätte. Also da war dann überhaupt Funkstille. Auf der anderen Seite dann etwas später wieder: Da ging es um einen Ermittlungsschritt gegen eine UVS-Richterin oder Verwaltungsrichterin, irgendetwas in dieser Art, der bewilligt werden sollte, wo ich dann aber von ihm und dem Staatsanwalt, der da federführend war, zum Kaffee zu ihnen ins Amtszimmer eingeladen wurde. Da wurde mir das dann - - wurde scheinbar vorweg abgecheckt, wie ich denn zu so etwas stehen würde und ob ich so etwas genehmigen würde oder nicht.

Also das ist jetzt eine weitere Auffälligkeit dieses Verfahrens, das gab es in keinem einzigen anderen Verfahren – und ich hatte sehr viele Hauptverhandlungsverfahren und auch Ermittlungsverfahren. Nie wäre der Leitende Staatsanwalt dort auf die Idee gekommen, mich auch nur anzusprechen. Da war es eben so, dass er einmal sehr böse wurde und einmal sehr übertrieben freundlich, sagen wir einmal so.

Um vielleicht noch auf einen weiteren besonderen Komplex der Tierschützer - -: Es gab eben diese U-Haft, die gelaufen ist; ich habe sie am Anfang auch verlängert. Als es dann wieder so weit war, dass die Haft zu prüfen war, weiß ich noch, dass mir – das muss ein paar Tage vor der Haftverhandlung gewesen sein – ein Staatsanwalt mitgeteilt hat, dass die Polizei jetzt davon ausgehe, dass sie bald Aussagen von einem der Beschuldigten bekommen werden wird, weil der in der Haft zusammenbricht, weil der psychisch die Haft nicht durchsteht. Ich erwähne das jetzt extra, weil das eigentlich der erste Punkt war, wo mir das Zweifeln gekommen ist, ob in dem Akt alles richtig rennt.

Die Aussage des Staatsanwalts – sage ich dazu, da will ich ihm jetzt - -, die war völlig neutral, aber so aus dem Inhalt, den er mir mitgeteilt hat, habe ich geschlossen: Die Polizei nutzt die Untersuchungshaft weniger, um sich die Beschuldigten zu sichern, sondern nutzt sie eher, die Beschuldigten dazu zu bekommen, Dinge zu sagen, die sie eigentlich nicht sagen müssten.

Also es gab ein paar Themen, die für die Polizei sehr relevant waren, insbesondere das Herausgeben von Passwörtern für Computer, denn das haben die IT-Techniker bei der Polizei nicht geschafft. In diesem Zusammenhang kam dann eben: So, den haben wir jetzt bald, der bricht zamm!

In der Haftverhandlung, die ein paar Tage später war, habe ich mir den dann angeschaut. Ich habe den Eindruck eigentlich geteilt und habe ihn enthaftet, damals mit der Begründung – das kann ich, glaube ich, sagen, weil es auch im Akt drinnen ist, das ist jetzt kein - - (Verfahrensrichter Strauss: Sie können alles sagen!) –: Der tut nichts mehr, wenn ich den rauslasse, da ist keine Tatbegehungsgefahr!, und damit ist er enthaftet worden. Soweit ich mich erinnern kann, war das das einzige Mal – obwohl die Staatsanwaltschaft oft verloren hat, wenn man jetzt verloren sieht als: der Polizei oder dem Beschuldigten wurde nicht recht gegeben –, wo die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel angemeldet und, ich glaube, auch noch erhoben hat. Das Ganze hat aber dann so geendet, das werden Sie eh wissen, dass die Oberstaatsanwaltschaft dann die Enthaftung aller anderen auch – ich nehme an, im Weisungswege – durchgesetzt hat.

Da war es dann wieder ein bisschen seltsam – das wurde aber, glaube ich, eher mündlich von den Staatsanwälten herumgetragen, ich glaube nicht, dass ich die Weisung gesehen hätte –, dass sich die Oberstaatsanwaltschaft auf eine Judikatur gestützt hat, dass die U-Haft in der Zwischenzeit unverhältnismäßig wäre im Hinblick darauf, dass bedingte Haftstrafen zu erwarten wären, dass aber die völlig überherrschende Judikatur damals – und, ich glaube, auch noch heute, wobei ich seit zehn Jahren nicht mehr im Strafrecht bin – ausdrücklich gesagt hat, dass eine allfällige bedingte Nachsicht oder Teilbedingung bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht zu berücksichtigen ist. Also das war vielleicht noch auffällig. Ob es inhaltlich gerechtfertigt war oder nicht: Das war nicht meine Aufgabe, das war eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Oberstaatsanwaltschaft. Damit ist das dann auch erledigt gewesen. – Das war eben diese zweite große Besonderheit, die U-Haft.

Und das Dritte, und da komme ich jetzt eigentlich zum Abschluss, was ich noch sagen kann, ist der große Themenkomplex – aus Sicht des Haft- und Rechtsschutzrichters – Einsprüche. Es gab ja damals und gibt auch heute noch das Rechtsmittel des Einspruchs, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht. Ich kann jetzt nur Mutmaßungen anstellen, aber ich hatte weit über hundert in meinem Akt. Es war also eine Unzahl. Es war auch nicht administrierbar und abarbeitbar in der Form, sodass ich auch mit den Verteidigern damals übereingekommen bin, sie sollen mir eine Exceldatei schicken und es nach dem Dringlichkeitsgrad reihen, wie sie es sehen, was sie als Erstes geklärt haben wollen. Der Staatsanwaltschaft war es relativ wurscht, in welcher Reihenfolge das geht, war mein Eindruck.

Und da gab es eben – das will ich jetzt gar nicht - -, ich bin jetzt weder aufseiten der Tierschützer, noch aufseiten der Staatsanwaltschaft – - - Wenn ich es mir anschaue, würde ich sagen, es war recht ausgewogen. Es haben die Tierschützer Einsprüche erhoben, wo man sich fragt: Ist das euer Ernst? Es gab aber auch Handlungsweisen der Polizei, wo man sie fragen konnte: War das euer Ernst?

Bei der Polizei fällt mir noch ein kleines Beispiel ein. Es war damals gesetzliche Regelung, dass bei der Hausdurchsuchung ein unparteiischer Zeuge dabei sein muss, und die Polizei hat da fallweise als unparteiischen Zeugen den Polizeikollegen von nebenan genommen. Das wurde dann halt judiziert. Das ist kein Zeuge im Sinne der StPO. Ich will auch sagen, dass alle diese Entscheidungen eben von der Staatsanwaltschaft nie angefochten wurden.

Das will ich insofern erwähnt haben, weil das zu dem eigentlichen Grundproblem führt, das ich sehe: Man redet zwar immer, es gab das Ermittlungsverfahren Tierschützer und das Hauptverfahren Tierschützer – und so hätte es ja die StPO auch gesehen: dass der Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren führt, sich der Polizei bedient und das Gericht halt einschreitet, wenn einer die gerichtliche Entscheidung braucht oder wünscht. Tatsächlich hatte ich als Haft- und Rechtsschutzrichter eher den Eindruck: Die Staatsanwaltschaft führt ihren Akt und ihre Ermittlungen; was die Polizei daneben oder zusätzlich macht, hat keinen Menschen interessiert. Zu dem Schluss komme ich deshalb, weil die Einsprüche zu 99 Prozent auf Handlungen der Polizei abgestellt waren. Das geht dann so, dass der Einspruch zuerst bei der Staatsanwaltschaft einzubringen ist, und eigentlich, von Gesetz wegen, müsste die Staatsanwaltschaft den korrekten Zustand herstellen. Die Staatsanwaltschaft hat das regelmäßig entweder mit ablehnender Stellungnahme oder ohne Stellungnahme dem Gericht einfach weitergeleitet, ohne auch nur einmal selbst irgendetwas zu tun. Und egal, was das Gericht gemacht hat, ob wir stattgegeben haben oder ob wir gesagt haben, das war nicht rechtmäßig, zum Schluss kam von der Staatsanwaltschaft immer nur: Aha!; aber nicht dass man einmal gesagt hätte: Na Moment, unser Standpunkt ist rechtlich ein anderer!

Man muss sich noch einmal vor Augen halten: Das war 2008, es gab noch keine gefestigte Rechtsprechung, wer was tut und wie was zu erledigen ist. Die StPO war brandneu. Es wäre also eigentlich eher notwendig gewesen, Rechtsmittel zu erheben, aber die kamen nicht. Und das führte eben dazu, dass ich den Eindruck hatte, die Staatsanwaltschaft ist nur interessiert oder - -; ja, ich kann meinen Eindruck - - Sie waren teilweise auch unter Druck: Bitte, wir müssen dieses Verfahren durchführen, und alles, was irgendwie links und rechts ist, lassen wir jetzt beiseite, wir sehen nur unseren Weg! – So habe ich das Ganze eigentlich wahrgenommen.

Das führte natürlich zu dem Ergebnis, das wir dann gehabt haben und das, glaube ich, auch einer der Umstände war, die dann sehr, sehr kritisiert worden sind, dass die StPO, auch wenn Einsprüchen stattgegeben wurde, dem Gericht keine Möglichkeit einräumt, den Zustand herzustellen. Da kann man jetzt streiten, ob das ein Fehler des Gesetzes ist oder ob das halt ein Fehler ist, weil die Staatsanwaltschaft dann nicht das gemacht hat, was sie sollte. Im Endeffekt aber habe ich – und, wie ich gehört habe, dann auch meine Nachfolger – in regelmäßigen Abständen ausgesprochen, dass die Polizei bitte endlich die Akteneinsicht gewähren soll, und nichts ist geschehen.

In dem Zusammenhang schließe ich jetzt meinen Bogen zu den Ausführungen ganz am Anfang, wo ich sagte, die Polizei war ja so hilfsbereit und hat mir geholfen, den Akt zu sichten, und mir alles erklärt. Wenn ich dann gesagt habe: Schickt mir bitte einfach eine Liste aller Aktenbestandteile, die ihr nicht zeigen wollt!, war das nicht möglich. Da sind dann Faxe verschwunden, da war das zu mühsam und das zu mühsam. Also da war dann wieder die Überkooperation enden wollend, und das hinterlässt halt dann insgesamt einen etwas seltsamen Beigeschmack.

Ein Letztes noch zum Druck – das ist mir nämlich erst heute eingefallen, dieser Vorfall –, unter dem der Staatsanwalt scheinbar gelitten haben muss – zumindest ist das mein Eindruck –, weil ich da auch noch festhalten würde: Der Staatsanwalt, der damals das Verfahren geführt hat – und ich habe schon erwähnt, dass zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft nicht alles, sagen wir jetzt einmal, eitel Wonne, Sonnenschein war –, dieser Staatsanwalt war an und für sich wirklich einer von denjenigen, die ich aus Sicht eines Haft- und Rechtsschutzrichters als voll okay, korrekt und sinnvoll im Umgang mit seinen Rechten eingestuft hätte.

Derselbe Staatsanwalt ist aber dann einmal – das war schon ziemlich am Ende, bevor ich abgezogen wurde – zu mir gekommen, da war der Ermittlungsakt gerade bei mir, und er hat gesagt, er braucht den Ermittlungsakt. Das Problem war, um den haben wir uns ständig gestritten haben, denn ich musste ihn ja haben, damit ich endlich diese Einsprüche abarbeite, und er musste ihn zum Weiterarbeiten haben. Damals gab es keinen Elektronischen Akt; also diese Papierakten, die da hin- und hergeschickt wurden und dann auch noch Bezug auf OStA, OLG – es war ein Wahnsinn, das zu administrieren! Ich habe ihm gesagt, ich gebe den Akt jetzt einmal nicht her, ich möchte jetzt ein paar Einsprüche abarbeiten, und er hat gesagt, er muss jetzt an der Anklage arbeiten – ich glaube, es war die Anklage – oder an dem Bericht für die OStA oder was auch immer. Ich habe gesagt, das ist mir egal, ich gebe ihn nicht her. Da hat er mir tatsächlich gedroht, er holt sich den Akt mit der Polizei, wenn ich ihn nicht freiwillig hergebe.

Das sage ich jetzt nicht - -, ich habe mich nicht bedroht gefühlt von ihm und gar nichts. Es war aber völlig klar für mich - -, und meine emotionale Reaktion war an und für sich, dass ich in dem Augenblick Mitleid mit ihm hatte, weil ich wirklich den Eindruck hatte, der wird da getrieben. Ob das so ist oder nicht oder ob er wirklich einfach den Akt unbedingt haben wollte, das müssten Sie ihn selber fragen, meine ich, aber das ist das, was ich dazu sagen kann: dass ich eben durchaus glaube, dass da nicht einfach nur der Staatsanwalt so losgearbeitet hat, wie er es gerade für notwendig erachtet hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Meine Erstbefragungszeit ist weit überschritten. – Danke schön.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Kucharowits das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Mag. Pablik, herzlichen Dank dafür, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen.

Ich würde gerne bei besagtem Sommer 2008 anknüpfen, als Sie das erste Mal beruflich mit der Causa der Tierschützerinnen und Tierschützer betraut wurden. Sie haben gesagt, Sie haben den Akt am Freitag übermittelt bekommen, und am Montag war dann die erste Haftverhandlung. Darf ich Sie trotzdem fragen, auf welcher Grundlage Ihre Entscheidung damals getroffen wurde? (Auskunftsperson Pablik: Ich meine, das geht jetzt vielleicht schon - -!)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Grundlage der Entscheidung ist der Akt. Bei Fragen nach weiteren Grundlagen der Entscheidung dürfen Sie antworten, aber Sie müssen nicht.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Was ich sicherlich sagen kann, ist: Abgesehen vom Akteninhalt und diesen Telefonaten mit der Polizistin – ich weiß den Namen nicht mehr, es war eine Frau – hatte ich nichts. Also das war alles.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, es gab ein Telefonat.

Ich frage Sie nur prinzipiell: Ist es üblich, in diesen Zusammenhängen aufgrund von Telefonaten und Sonstigem Entscheidungen zu treffen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Aus meiner Sicht – wie gesagt, ich war damals noch nicht lange im Strafrecht tätig – war das nicht üblich, und es gab auch keinen einzigen anderen Akt, wo - - sagen wir: überhaupt keinen Akt, wo ich am Wochenende einen zuständigen Polizisten erwischt hätte oder sich einer von sich aus angeboten hätte; durchaus schon, dass an normalen Tagen Polizisten gesagt haben, wenn ich noch etwas brauche, kann ich mich melden, aber in der Form habe ich es sonst nicht erlebt, nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, die Grundlage war für Sie gegeben, Sie haben die Entscheidung getroffen.

Einige Wochen später gab es dann eine andere Entscheidung. Wie ist es dazu gekommen? Sie haben es bei der Befragung des Herrn Verfahrensrichters ein bisschen zum Ausdruck gebracht, aber wie kam es dann zu dieser frühzeitigen Enthaftung des Herrn Moser?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich muss vielleicht meine letzte Antwort noch insofern ergänzen: Natürlich hatte ich auch noch das Ergebnis der Haftprüfungsverhandlung, denn die Entscheidung über die Haftverlängerung erfolgte mündlich; damit hatte ich noch die Aussage des Staatsanwalts und die Angaben der Beschuldigten in dieser Haftverhandlung, und dann ist erst die Entscheidung ergangen.

Sagen wir es so, auch zur Absicherung für mich, vielleicht, dass es im Protokoll ist: Ich beantworte diese Fragen jetzt, weil ich es insofern in Ihre Tätigkeit hineinfließend sehe, als Sie, wenn Sie die Verwaltung prüfen wollen, wahrscheinlich auch prüfen müssen, ob ein allfälliges Verhalten oder Fehlverhalten überhaupt eine Auswirkung haben kann oder nicht; daher beantworte ich das jetzt einmal.

Bei Moser war es wie gesagt - - Initialzündung war diese Aussage des Staatsanwalts, die Polizei erwarte dessen Zusammenbruch und dann kriegen wir endlich, was wir brauchen. Das war für mich der Dings, sich das einmal genau anzuschauen. Was ich nicht sagen kann, wahrscheinlich auch nicht muss, ist, ob ich ohne diese Aussage des Staatsanwalts in der Haftverhandlung etwas bemerkt hätte. Das weiß ich nicht. (Verfahrensrichter Strauss: Wissen Sie nicht!) – Ja. Und dann war es einfach eine rechtliche Subsumtion. Also ich habe keine Gefahr mehr gesehen, dass der etwas tun wird, der war einfach physisch und psychisch am Ende.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie bei anderen – angesichts der dürftigen Indizien und Beweismaterialien, die vorhanden waren – die Gefahr wahrgenommen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ja, denn sonst hätte ich sie nicht verlängert. Ich bin grundsätzlich – weil ich, sagen wir einmal, vom Herzen, von der Ausbildung her eher aus dem Zivilrecht stamme als aus dem Strafrecht; ich war nicht sonderlich glücklich, im Strafrecht zu arbeiten, wiewohl es natürlich meine Aufgabe ist, also tue ich es auch – wahrscheinlich sehr kritisch gegenüber der U-Haft eingestellt und habe sie wirklich eigentlich nur verwendet, wenn sie zur Sicherung des Beschuldigten gedient hat, bei den Haftgründen, die es gibt, also Tatbegehungsgefahr, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr; nicht aus anderen Gründen, sondern nur diese.

Die Vorwürfe waren vielfältig. Ich habe gesagt, der Akt war riesengroß, und jede Woche kamen von irgendwelchen Bezirksgerichten noch Akten dazu. Also ich würde einmal sagen: Überall, wo bei einem Vorfall eine Katze am Baum daneben saß, wurde der Akt zum Tierschützerprozess dazugeschickt. Diesen Eindruck hatte ich als HR-Richter. Ich war aber auch dankbar, dass der Staatsanwalt – zum Glück! – die Problematik auch gesehen hat und durchaus eine Vielzahl dieser Akten wieder zurückgeschickt hat; manche haben tatsächlich einfach geglaubt, wir sind jetzt für alles zuständig, wo ein Tier dabei war. Es gab viele Vorwürfe, die gingen von einfachen kleinen Sachbeschädigungen – das werden wahrscheinlich Sie besser wissen, weil Sie in den Akt, nehme ich an, Einsicht haben, und ich nicht – bis hin zu ärgeren Sachen.

Das sage ich Ihnen von mir aus auch: Was für mich der tragischste Vorwurf war – denn ich würde meinen, diese kleinen Sachbeschädigungen waren für mich jetzt auch nicht die große Welt –, was im Akt aber vorkam – und das weiß ich auch, das ist auch einer dieser Umstände, wo ich von Anfang an recht interess- -, auf das ich aufgesprungen bin, wie fast zu sagen ist –: dass auch der Vorwurf im Raum stand und auch im Akt Niederschlag gefunden hat, dass unter anderem von manchen versucht wurde, auch die Entscheidungsträger von Unternehmen zu beeinflussen, indem die Daten der Kinder veröffentlicht wurden: Wo gehen die in die Schule? Wo - - Das war im Akt irgendwo drinnen, das war ein Vorwurf, das lief alles auch unter Nötigung. Das war durchaus etwas, wo ich gesagt habe: Das ist jetzt eine andere Klasse als eine Sachbeschädigung – ich werfe einen Ziegelstein in ein leeres Schaufenster.

Daher kann man Ihre Frage nur so beantworten: Ja, ich habe es auch bejaht. Man kann über die Tierschützer auch nicht drüberfahren. Das waren zehn Individuen, und die waren wirklich alle zehn unterschiedlich: von Leuten, denen ich es durchaus zutrauen würde, härtere Dinge zu tun, bis zu Leuten wie Moser, dem ich es eben nicht mehr zugetraut hätte zu dem Zeitpunkt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang einen Aktenvermerk betreffend ein Gespräch zwischen Oberstleutnant Böck von der Soko – zur Erinnerung – und Ihrer Vorgängerin, von der Sie übernommen haben, vorlegen. Das ist Dokument 9146. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das diente damals als Grundlage, die U-Haft zu verlängern, und da stehen Dinge drinnen wie: Einwegspritzen, „Sturmmützen“, „Tarnanzüge“ und „hochspezialisiertes, professionelles Einbruchswerkzeug“.

Im dritten Absatz auf Seite 1 des Dokuments, das wir übermittelt haben, steht: „Bei Moser wurden zahlreiche Sägen sichergestellt“ – Mutmaßung: „(zum Umschneiden von Hochständen?)“.

Ich möchte nur prinzipiell von Ihnen wissen: Wie wertet man das in dieser Situation?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich kann jetzt nur für mich sprechen, nicht für meine Vorgängerin. Ich für mich: gar nicht, genauso wie die Ausführungen, die ja auch eher sinnlos waren, zu seiner künstlerischen Tätigkeit; also das hatte überhaupt keinen Einfluss auf meine Entscheidung, ob der in Haft genommen gehört oder nicht. Dass die Polizei alles hinschreibt, was sie findet, okay, aber ich glaube, als Richter und auch als Staatsanwalt kann man da differenzieren. Also die Säge hat ihm nicht das Genick gebrochen, um es so auszudrücken. (Abg. Kucharowits: Doch die Einwegspritzen?) – Auch nicht die Einwegspritze.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar im Kontext der weiteren Frage, die ich gestellt habe, nämlich betreffend die Enthaftung des Herrn Moser.

Ich würde Ihnen gerne aus dem Protokoll des Untersuchungsausschusses zitieren, Dokument 9209. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Die Auskunftsperson war Stefan Traxler; ich nehme an, dieser Name sagt Ihnen etwas. (Auskunftsperson Pablik: Der Verteidiger!) – Ja.

Ich würde Sie bitten, vor allem den letzten Satz zu lesen und dann das Blatt umzudrehen und den ersten Absatz zu lesen. Da ging es konkret darum, ob es einen einzigen U-Haftrichter/-richterin gab oder nicht. Die Antwort darauf war eben „Nein“, und dann war im Speziellen von Ihnen die Rede. Ich würde einfach gerne Ihre Einschätzung und Wahrnehmung dazu wissen. Er behauptet nämlich, Sie hätten im Nachhinein gesagt, wenn Sie noch einmal könnten, würden Sie „alle freilassen“, es „war falsch, die Leute in U-Haft zu lassen. Das hat er mir gesagt. Nur war es halt zu spät.“

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich meine, es kommt da zwar nicht heraus, dass er mich gemeint hat, aber ich kann durchaus davon ausgehen, dass er mich gemeint haben wird.

Ja, ich weiß nicht, worauf die Frage abzielt. Ich meine, an dieses Gespräch kann ich mich erinnern. Wir haben uns ein einziges Mal, nachdem ich abgezogen wurde, zufällig getroffen, weil er am Handelsgericht verhandelt hat, und das war eine - -; ob das Gespräch jetzt im Lift war oder am Gang oder bei mir, das weiß ich nicht mehr.

Ich kann mich an das konkrete Gespräch im Detail nicht erinnern, aber da ging es im Zusammenhang mit der Frage - - Das war ja damals dann, glaube ich, schon zu einem Zeitpunkt, wo diese Geschichte aufgeflogen ist, dass es die verdeckte Ermittlerin gab. (Abg. Kucharowits: Mhm!)

Also wenn man mir von Anfang an gesagt hätte, dass da diese - - Sagen wir einmal so: Der Umstand, dass da eine verdeckte Ermittlerin tätig wird, hätte Relevanz gehabt, sagen wir es einmal so (Abg. Kucharowits: Das heißt, Sie haben ...!); sowohl – Entschuldigung – an der Stelle, ob die Haft verhängt werden soll oder nicht, als auch in Bezug darauf, wie ich das Verhalten der Polizei zu werten habe.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, Sie hatten keine Ahnung davon beziehungsweise wann wurden Sie darüber informiert, dass eine verdeckte Ermittlerin am Werk war?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ja, ich habe es erfahren, wie es die HV-Richterin erfahren hat. Sagen wir einmal so: Es war, glaube ich, nicht in der Früh, denn mir wäre das Kaffeehäferl runtergeflogen, wenn ich eines in der Hand gehabt hätte; also an das kann ich mich auch noch erinnern, ja. Ich hätte erwartet, dass man als Haftrichter über solche Dinge informiert wird, vor allem wenn sich die Polizei vorher anbietet, mir übers Wochenende durch den Akt zu helfen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie diese Dinge eigentlich während der Zeit, als Sie zuständiger Richter waren, hinterfragt, mit Personen, mit Kolleginnen, Kollegen besprochen? Sie haben ja in Ihrem Einleitungsstatement davon gesprochen, dass manche Institutionen „anders als üblich agiert haben“.

Deshalb meine Frage: War das damals für Sie Thema? Haben Sie es zum Thema gemacht?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, nicht wirklich, also nicht über das Allgemeine hinausgehend. Ich glaube schon, was ich erwähnt habe, dass ich da einmal vom Leitenden Staatsanwalt mehr oder weniger zum Kaffee eingeladen wurde, das habe ich dann natürlich im Kreis der Haft- und Rechtsschutzrichter schon einmal erwähnt, weil es einfach eine Erwähnung wert war, denn das kam so eben sonst nicht vor. Sonst bin ich ja aber an und für sich - -, ist es mir ja nicht gestattet, dass ich draußen mit Freunden oder so rede, wie sich die Polizei verhält; also das war nicht Thema, außerhalb.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich meinte nicht den Freundeskreis, sondern das Kollegium.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich kann es Ihnen jetzt – ehrlich gestanden – nicht sagen. Also es ist sicherlich so, dass man im HR-Bereich miteinander redet, allein, weil man sich ja ständig gegenseitig vertreten muss und gerade der Tierschützerakt ja problematisch war; wenn ich einmal auf Urlaub war, musste jemand anderer das übernehmen. Da gab es sicherlich Gespräche, anlassbezogene Gespräche, aber dass wir jetzt so geplaudert, diskutiert hätten, über das Verhalten – grundsätzlich nicht.

Ein Beispiel, ich weiß nicht, ob Sie auf das hinauswollen: Es gab einmal eine Diskussion zwischen uns, weil die Staatsanwaltschaft oder das BM- - oder wer auch immer irgendwann so eine Aktion gestartet hat: Na, wir versuchen jetzt, gegen die Tierschützer auch auf medialer Ebene zu bestehen!; denn man muss sagen, in der Öffentlichkeit war ja die Rollenverteilung gut/böse relativ schnell gefunden und wurde ja dann auch exzessiv übertrieben.

Also so wie es dann in der Öffentlichkeit dargestellt wurde, so eindeutig schwarz/weiß war dieser Akt auch nicht, aber es gab Dinge - - Zum Beispiel: Es wurde auch ein Tierschützer wegen Tierquälerei verfolgt wurde, und da haben wir im Richterbereich dann schon auch einmal einfach so geplaudert, das war nicht unsere Entscheidung, ob das wirklich intelligent ist und Sinn macht, so etwas in den Tierschützerakt reinzunehmen, weil das ja wieder nur provoziert und daraus ja wieder nur Probleme folgen. Solche Dinge wurden vielleicht einmal besprochen, aber sonst wüsste ich nicht, was ich Ihnen dazu sagen sollte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, Sie haben die Institutionen, das polizeiliche Agieren, diese Wochenenddienste nicht hinterfragt?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, vor allem, weil sich das ja alles erst - -, man müsste es auch - - Wie gesagt, ex ante, an dem Wochenende war ich an und für sich dankbar, dass ich mit der auch reden konnte. Ein Jahr später interpretiere ich das alles ganz anders. Also man müsste auch von der Zeitenfolge schauen: Ab wann fällt mir überhaupt auf, dass die komisch agieren?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ist Ihnen das erinnerlich, ab wann das für Sie sozusagen merkwürdig war?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich habe Ihnen die paar Punkte - - Also die grundsätzlichen Bedenken, dass dieser Akt seltsam läuft, kamen ja mit der Info: Der Moser wird zammbrechen! Also das ist sicherlich die Initialzündung, ab dem Zeitpunkt habe ich alles dreimal hinterfragt.

Davor – und das kann ich, glaube ich offen - -: Man ist auch gerade als Richter - - Ich bin ja jetzt nicht der Untersuchungsrichter, wie er vor 200 Jahren gesehen wurde; ich setze mich ja nicht aufs Pferd, reite dorthin und schaue mir das an. Also ich bin ja davon abhängig, dass ich diesem Dokument und allem, was ich bekomme, ein gewisses Grundvertrauen entgegensetzen muss, um arbeiten zu können, und von dem bin ich auch einmal ausgegangen. Wenn sich dann aber eben Anzeichen mehren, dass dieses Vertrauen vielleicht nicht gerechtfertigt ist, na dann ist es auch nicht mehr da und dann hinterfrage ich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt – Stichwort Akteneinsicht und polizeiliche Nichtübermittlung, sozusagen –: Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen, das ist das Dokument 9149. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie haben den Beschluss gefasst, die Einsicht in Akten unmittelbar zu gewähren oder sofort zu gewähren, nämlich: „[...] Beschuldigten Harald Balluch wird festgestellt“ und so weiter.

Darf ich Sie fragen: Ihrer Wahrnehmung nach, nach welchem Zeitraum haben Sie dann diesen Beschluss gefasst? Gab es davor Gespräche? Wie waren Ihre Wahrnehmungen und Eindrücke rund um diese Geschichte zur nicht stattgegebenen oder nicht umfänglichen Akteneinsicht?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich glaube, ich kann es leider nicht, also ich kann nicht sagen, wann. Wie gesagt, es kamen gefühlsmäßig jede Woche neue Einsprüche herein. Ich weiß weder, wann ich mich das erste Mal wirklich damit befasst habe.

Ich weiß, dass es am Anfang noch eher auf den ganz normalen Ermittlungsakt gezielt hat, also dass die Staatsanwaltschaft irgendetwas nicht hergibt. Das ist dann irgendwann einmal geklärt gewesen, da gab es zum Schluss noch eine Mappe V oder irgend so eine Verschlussmappe, um die ging es zum Schluss noch. Das war irgendwann alles geklärt, und dann hat sich erst schön langsam herauskristallisiert, dass es so eine Art Schattenakt oder einen Parallelakt der Polizei gibt, der in den Ermittlungsakt nie Eingang gefunden hat, und dass es eigentlich um diesen Akt geht.

Ich kann das aber nicht zeitlich einordnen, wann das begonnen hat, und ich weiß auch nicht, ob das jetzt der erste Beschluss - - Meiner Erinnerung nach, glaube ich, habe ich mehrere Beschlüsse - - Ich habe einmal einen allgemeineren Beschluss gefasst, der ist verpufft, weil die Polizei den einfach nicht umgesetzt hat. Dann war irgendwann das Ziel, ich trage denen jetzt wirklich jedes einzelne Detail auf, denn dann kann ich zumindest wenn die es wieder nicht tun – sagen: Du hast das nicht gemacht! Da weiß ich aber jetzt nicht, in welcher Reihenfolge das war.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, es gab etliche Einsprüche in der Geschichte, das war wahrscheinlich ziemlich prioritär; Sie haben vorhin von der Excelliste gesprochen.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Der war an und für sich prioritär, wobei jetzt vielleicht weniger aus Sicht der Beschuldigten – auch aus Sicht der Beschuldigten, aber auch aus meiner Sicht heraus, weil ich tatsächlich sage, dieser ganze Prozess, das ganze Verfahren steht und fällt mit einer Akteneinsicht.

Also ich habe ein wirkliches Grauen davor – und ich glaube, ich habe im Beschluss auch versucht, das in gewähltere Worte zu fassen –, dass wir gegen Leute ermitteln – und: Ätsch, bätsch, ihr werdet eh schon sehen, was wir haben! Also das war für mich einfach – mag auch sein, aus einer gewissen Jugendlichkeit und Unbelastetheit heraus – an und für sich nicht vorstellbar, dass wir in Österreich so etwas haben können, dass die einfach sagen: Gut, das Gericht hat gesagt, wir sollen es hergeben, wir machen es aber trotzdem nicht! Das war einfach neu.

Von den Dringlichkeiten gab es, glaube ich, andere Dinge. Der VGT hat als sehr dringlich empfunden, dass er irgendwann seine Daten wieder zurückbekommt. Da ging es um Steuerprobleme et cetera; also das weiß ich noch, dass das weit oben gereiht war. Ansonsten, muss ich ehrlich sagen - -, das sind jetzt die Beispiele, die ich noch weiß, aber was da sonst noch dringlich und weniger dringlich war - - All das, wo es nur um eine Feststellung, eine vergangene Feststellung gegangen ist, wie: Bei der Hausdurchsuchung wurde ich verletzt, weil mir – ich weiß nicht – irgendein Recht nicht zuerkannt wurde!, das wurde dann eher nach hinten gereiht, denn das war eh schon gegessen; da konnte man dann halt nur mehr in der Presse damit reüssieren.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte nur dazusagen, es ist bis heute nicht in alle Akten Akteneinsicht gewährt; das haben Auskunftspersonen hier immer wieder von sich gegeben.

Ich würde ganz gern noch zu einem anderen Punkt kommen: Sie haben davon gesprochen, dass der Herr Staatsanwalt Ihrer Wahrnehmung nach unter einem enormen Druck stand. Von wem könnte denn so ein Druck ausgehen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das wäre jetzt reine Spekulation. Also ich meine, wenn Sie mich fragen, wer der Nächstübergeordnete wäre: Das wäre der Leitende Staatsanwalt, und drüber steht die OStA und drüber das BMJ. Ich kann Ihnen aber nicht einmal sagen, ob es innerjustizieller Druck war oder ob der von außen gekommen ist oder ob sich der Kollege selbst Druck gemacht hat, weil er aufsteigen wollte oder weil er diesen Akt einfach erledigt haben wollte, weil einen so ein Akt, und das muss man ja - -, natürlich belastet.

Ich tue mir da jetzt als Richter, als Haftrichter insofern auch leichter, weil ich zwar aufgrund der U-Haft-Verhängungen auch beschossen worden bin, aber natürlich ganz anders als ein Staatsanwalt, wo man mitten drinnen ist – jetzt nicht mehr oder weniger vom Gerichtssessel runter, sondern der wühlt ja in dem Schlamm drinnen; also das ist eine ganz andere Ausgangslage. Es kann auch sein, dass einfach das der Druck war.

Ich bitte aber, ihn das selber zu fragen, möglicherweise - -, er hat überhaupt keinen Druck gehabt, vielleicht war das auch nicht der Fall. Es war nur mein Eindruck, dass er unter Druck steht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt: so schnell wie möglich eine Anklage auf die Füße bekommen. Da möchte ich ganz kurz nachfragen - -

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Entschuldigung, aber das möchte ich - -, das weiß ich nicht, ob der Druck dahin ging, eine Anklage zu haben, oder - -; also dazu will ich mich gar nicht äußern.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie hinterfragt, dass da eigentlich nach dem sogenannten Mafiaparagrafen 278a StGB ermittelt wurde und dann auch die Anklage in diese Richtung kam?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also als ich den Akt übernommen habe, war das ja alles schon, also dass man sich den herangezogen hat. Und an und für sich, muss ich auch sagen, bin ich ja jetzt in der richterlichen Würdigung rechtlich frei; also wenn die StA mir den Sachverhalt aufzeigt, kann man das so oder so sehen.

Das Problem, das sich in dem Akt gestellt hat – und das - - –, ist, dass die rechtliche Subsumtion des Ganzen ja aufgrund der Rechtsmittel, die gegen die Haftverhängung, gegen die Verlängerung erhoben worden sind, dann schon mehr oder weniger auf das Oberlandesgericht übergegangen ist. Ich glaube, mich auch zu erinnern – wobei: bitte mich da nicht festnageln –, dass es in dem Zusammenhang auch eine Beschwerde an den Obersten Gerichtshof gegeben hat. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.

Die Grundrechtsbeschwerde, ob es die gab oder nicht, weiß ich nicht, aber das Oberlandesgericht hat das dann an und für sich schon einmal bestätigt, und damit war für mich der rechtliche Zug - - Natürlich konnte ich auf einer formalen Ebene trotzdem noch sagen, nein, nicht § 278a, sondern ich mache das nach Sachbeschädigung oder sonst etwas, nur hätte es nicht viel gebracht, weil das die Instanz ist, und eine gewisse rechtliche Bindung besteht ja da dann doch. Mag ich das auch in der nächstfolgenden Entscheidung anders sehen können, das OLG würde das dann wieder so sehen.

Aber ob ich es hinterfragt habe: Das würde jetzt wieder sehr in den richterlichen Bereich hineingehen. Dass man sich einmal wundert, ex ante – ja vielleicht; aber es wurde bestätigt, dass man es auf einer abstrakten Ebene reinsubsumieren kann.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie wurden am 31.12.2009 abgezogen. Ist das richtig? Bitte erläutern Sie, warum das so war!

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das war aus dem Gr- - Ich muss wahrscheinlich sagen, ich habe ja schon gesagt, ich wollte eigentlich immer im Zivilrecht tätig sein. Ich war auch sehr lange geprüfter RiAA, weil es damals nur Staatsanwaltschaftsplanstellen gegeben hat; und ich wollte mich nicht auf eine Staatsanwaltschaftsplanstelle bewerben, ich wollte Zivilrichter werden, weil das eben das Feld ist, das mich interessiert und wo man sich meines Erachtens verwirklichen kann.

Ich wurde dann dorthin zugeteilt, ich habe dann dort schon gesagt: Bitte, ich will nicht nur Strafrecht machen, gebt mir irgendetwas Ziviles auch! Man hat mir dann auf meine Abteilung wenigstens ein bisschen Zivilrecht dazugegeben, das ist aber dann ausgelaufen. Ich habe schon gesagt, wenn es nicht einmal irgendeine Alternative gibt, dann werde ich früher oder später schauen, dass ich mich wegbewerbe. Es war dann Ende 2009, als diese Anlegerklagswelle begonnen hat und das Handelsgericht Wien abgesoffen ist, weil sich ja der Jahresneuanfall allein durch die Anlegerklagen verdreifacht hat, glaube ich. Und da wurden - - Der damalige OLG-Präsident hat einen sehr menschlichen Zugang gehabt und gesagt, er sucht Sprengelrichter, die sich dafür melden würden, die sich halt für dieses – ich weiß nicht, was seine Wortwahl war – fordernde Gebiet bewerben.

Nachdem ich keine Alternative in Wiener Neustadt gesehen habe, dass ich Zivilrecht bekomme, habe ich mich freiwillig gemeldet, dass ich am HG anfangen kann. Weil ich es auch in der Zeitung gelesen habe, die Spekulationen, dass da irgendwer interveniert und mich abgezogen hat: Also wenn jemand versucht hätte, mich gewaltsam abzuziehen, dann hätte ich das schon irgendwie im Akt festgehalten. Das war nicht der Fall.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es war freiwillig und Ihr Wunsch, und nicht weil Sie vielleicht gewisse Dinge hinterfragt und anders entschieden haben?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, obwohl das natürlich irrsinnig toll klingt: Ich bin jetzt der Typ, den sie abziehen mussten, weil ich sonst alles aufgedeckt hätte! Nein, so war das nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Herr Mag. Pablik, Sie haben an und für sich schon sehr, sehr viel beantwortet, meine Fragen beziehen sich auf das Thema Verweigerung der Akteneinsicht.

Den Beschuldigten wurde über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, nicht gegeben. Wer hätte nach Ihrer Ansicht die Akteneinsicht zum damaligen Verfahrenszeitpunkt gewähren müssen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Von Gesetz wegen: So lange die Polizei ermittelt, hätte die Polizei in ihre Akten Einsicht gewähren müssen und die Staatsanwaltschaft wiederum in den Ermittlungsakt, der bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht geführt wird. In dem Moment, wo die Polizei mit dem Ermitteln fertig gewesen wäre, also einen Abschlussbericht erstattet hätte, gäbe es keine Akteneinsicht mehr bei der Kriminalpolizei, dann wäre alles bei der Staatsanwaltschaft gelegen.

So wäre der Gesetzeslauf, die Realität hat da anders ausgesehen. Einerseits gab es Abschlussberichte ohne Abschluss und andererseits gab es eben sehr wohl noch Ermittlungen bei der Kriminalpolizei.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Mit welcher Argumentation wurde die Akteneinsicht an und für sich verweigert?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich müsste da grundsätzlich einmal auf den Akt verweisen, ich kann mich jetzt im Detail nicht erinnern. Bei der Staatsanwaltschaft waren es durchaus rechtliche Erwägungen, denen ich, glaube ich, zum Teil gefolgt bin, zum Teil nicht gefolgt bin – da bitte unter Vorbehalt, da kann ich mich im Detail nicht mehr erinnern. Bei der Kriminalpolizei waren es aus meiner Sicht in erster Linie kriminaltaktische Erwägungen. Und man hat sich, glaube ich, sehr viel auf datenschutzrechtliche Dinge gestützt.

Nur – ich weiß nicht, ob Sie das wissen –, das eigentliche Problem war ja, dass außer der Kriminalpolizei keiner gewusst hat, was die eigentlich wirklich haben. Also wir wussten auch nicht: Ist das irgendwo ein kleiner Akt oder sind da ganze Lagerhallen voll? Ich weiß bis jetzt nicht, was es da wirklich gegeben haben sollte, wo man Einsicht hätte nehmen können.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Inwiefern ist die Verweigerung der Akteneinsicht geeignet, einen Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires Verfahren zu verletzen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich meine, dazu könnte man jetzt wahrscheinlich einen zweitägigen Vortrag halten. Ich nehme einmal an, es fängt schon damit an: Wenn ich nicht weiß, was mein Ankläger gegen mich in der Hand hat, dann tue ich mir schon einmal schwer, eine sinnvolle Verteidigung aufzubauen, was - - (Abg. Lasar: Aber in dieser Causa halt! In dieser Causa, die Sie bearbeitet haben!) – Ja, ja.

Gerade in dieser Causa, wo ja gegen eine Unzahl von Personen ermittelt wurde, mit einer Unzahl an Straftaten, wo sehr vieles unter unbekannte Täter gelaufen ist und man gar nicht wusste, inwiefern das alles zusammenhängt - - Und der § 278a ist in seiner Handlungsweise ja sehr schwammig, weil ja diffuse Beitragshandlungen schon strafbar sein können, sodass ich, wenn ich nicht weiß, was jetzt eigentlich wirklich Fakt ist, das nicht beurteilen kann: Wenn ich dem 20 Euro gebe, damit er sich eine Wurstsemmel kauft, mag das völlig legal sein; wenn ich das in einen Kontext reinnehme, wo der irgendwie mit kriminellen Machenschaften zu tun hat, kann es ein Beitrag zu einer kriminellen Vereinigung sein. Das ist schon der wesentlichste Punkt, denke ich.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sie haben aufgrund des Einspruchs des Herrn Harald Balluch mit Beschluss festgestellt, „dass die pauschale, unbegründete Verweigerung der Akteneinsicht durch die Kriminalpolizei“ Herrn Balluch in seinem Recht verletzte.

Wie gelangt ein Beschuldigter nach einer solchen Feststellung zu einer Akteneinsicht?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also überspitzt, aus einer Ex-post-Betrachtung würde ich antworten: gar nicht; aber für gewöhnlich – wieder nach der StPO – hat die Staatsanwaltschaft unverzüglich den gesetzmäßigen Zustand herzustellen.

Das Problem ist halt auch, wenn der Staatsanwalt selber das auch nicht weiß, weil die Kriminalpolizei da mehr oder weniger völlig autark handelt, dann könnte es wohl nur die Polizei, und es kann auch keiner kontrollieren, ob die Polizei das dann wirklich gemacht hat oder nicht, denn wenn nur die weiß, was sie hat, weiß auch nur sie, ob sie alles hergegeben hat.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sieht der Gesetzgeber irgendwelche Rechtsfolgen vor, wenn man in einem subjektiven Recht verletzt wird?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Die Frage ist jetzt sehr allgemein gehalten. Wenn es in Richtung Strafprozessordnung geht, muss ich jetzt sagen: Das ist über zehn Jahre her, dass ich mich mit dem Gesetz beschäftigt habe, ich weiß es jetzt nicht.

Grundsätzlich einmal: Den Anspruch, dass der gesetzmäßige Zustand hergestellt wird, hat man auf jeden Fall. Ob die StPO auch eine Art von Schadenersatz in irgendeiner Art und Weise vorsieht, das weiß ich nicht.

Zivilrechtlich kann man es wahrscheinlich diskutieren. Was ich den Medien entnommen habe, haben einzelne Beschuldigte versucht, da zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Beschuldigter, der seine Beschuldigtenrechte in einem Verfahren prozessual umzusetzen hat? Hat es mit der Feststellung einer Rechtsverletzung dann sein Bewenden?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Im Endeffekt - -, also es kommt darauf an: Wenn man als Verletzung zum Beispiel die rechtswidrige Verhängung der U-Haft oder Fortsetzung der U-Haft heranzieht, hätte er natürlich den Anspruch, sofort enthaftet zu werden; das würde das Gericht aussprechen. Nachdem das Gericht auch den notwendigen Kontakt zur Justizanstalt hat, würde das Gericht das auch durchsetzen können.

Wenn es um andere Rechte geht: das, was im Gesetz drinnen steht. Das kann ich nur immer wieder wiederholen: Es wären an und für sich alle verpflichtet, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen. In der StVO steht auch drinnen, ich darf nicht schneller als 50 fahren – manchmal geht es und manchmal nicht; also jetzt in der Realität.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Eine weitere Frage: Ist die Kriminalpolizei Ihren Anweisungen so nachgekommen, wie Sie sich das vorgestellt haben?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nicht in allen Dingen. Ich muss sagen, in manchen Dingen nein, in manchen Dingen weiß ich es nicht, weil ich eben beispielsweise selber nicht weiß, ob es jetzt Aktenbestandteile gab oder nicht, in die keine Einsicht gewährt wurde; und in manchen Dingen auch durchaus ja.

Ich kann das also nicht für den gesamten Akt eindeutig beantworten; aber nicht vollumfänglich, das, was ich gesagt hätte.

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Danke schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Pablik, ich hätte als Erstes eine Bitte: Sie haben gemeint, Sie hätten auch E-Mails von Herrn Mag. Traxler erhalten. Könnten Sie uns alles zur Verfügung stellen, denn ich habe die Sorge – weil uns Aktenteile fehlen –, dass sie uns nicht alle vorgelegt wurden.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also ich habe ihm, wie ich ihm heute in der Früh – gestern Abend – geschrieben habe, dazugeschrieben, er möge mir auch sagen, ob er ein Problem sieht, wenn ich sie dem Untersuchungsausschuss überlasse. Er hat mir geantwortet, nein. Also von mir aus können Sie sie haben. Es ist inhaltlich nicht vieles drinnen. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Scheitern der letzten Verhandlung, also der letzten Einspruchsverhandlung, wo die Polizei mir ganz knapp vor der Verhandlung halt mitgeteilt hat: Hoppla, wir haben ja keine Unterlagen!, weil das Fax verschwunden sei. – Also da habe ich versucht, noch im Mailwege zu kommunizieren; die können Sie aber auf alle Fälle haben.

Was ich auch mitgenommen habe – nur zur - -, wie sehr Sie darauf achten oder nicht –: Ich habe auch mein Mail, das ich dem Anwalt geschrieben habe, beigelegt, um zu zeigen, dass ich - - – also ich habe mit dem keinen Kontakt und bin mit dem auch nicht irgendwie befreundet oder sonst etwas –, damit Sie auch sehen, dass ich nicht inhaltlich über das Verfahren gesprochen habe, sondern nur gebeten habe, er möge mir das schicken, wenn er es hat. Also wenn Sie - -, wie das auch immer - - (Die Auskunftsperson überreicht dem Vorsitzende-Stellvertreter Unterlagen. – Abg. Krisper: Danke sehr!)

Was ich jetzt nicht extra ausgedruckt habe, sind die Anhänge, die dran waren; die sollten aber eh auch im Akt sein: Da war einmal der Haftbeschluss dabei, und das andere sind Stellungnahmen der Kriminalpolizei. Die müssten im Akt drinnen sein. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann kann ich die natürlich auch dem Untersuchungsausschuss zuleiten. (Abg. Krisper: Ich bitte darum!) Ich bin mir aber hundertprozentig sicher, dass ich es in den Akt hineingegeben habe, also das - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, dass wir das haben; also wenn Sie es uns zukommen lassen könnten (Auskunftsperson Pablik: Ja, man müsste mir dann sagen, wie ich das durchführen soll!), wäre das toll. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Außerhalb des Untersuchungsausschusses habe ich die E-Mail von Ihnen an Mag. Traxler; das ist vom 7. Dezember 2009. (Auskunftsperson Pablik: Entschuldigung, jetzt hat mir der Herr Verfahrensanwalt ...!) – Außerhalb des Untersuchungsausschusses habe ich diese E-Mail, von der Sie gesprochen haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da schreiben Sie an Mag. Traxler: „Ich habe heute morgen die Verhandlung vom 9.12. bereits auf den 13.1.10 verlegt und der Polizei eine schriftliche Berichterstattung aufgetragen. Auch wenn ich Ihre Stellungnahme verstehe und Ihren Ärger teile (für mich sind die ‚untergegangenen‘ Faxstücke überhaupt nicht nachvollziehbar und das erstmalige Nachfragen seitens der KP“ – Kriminalpolizei – „am 4.12., also zwei Arbeitstage vor der Verhandlung unverständlich), halte ich die Verlegung für notwendig, um ein neuerliches Herumgerede zu verhindern. Eine nochmalige Verlegung wird es nicht geben, in dieser Verhandlung wird auch eine Entscheidung ergehen. Wie in der letzten Verhandlung bereits erörtert, ist für mich die Rechtslage völlig klar und sind die Schwärzungen und Ausnahmen von der Akteneinsicht wie geschehen nach derzeitigem Aktenstand rechtlich nicht gedeckt. Mein Problem ist jedoch, dass ich in meiner Entscheidung gezielte Aufträge erteilen muss, um eine Effektivität des Beschlusses erreichen zu können und um ein Ergebnis wie nach dem letzten Beschluss nicht zu wiederholen.“

Könnten Sie näher ausführen, was da passiert ist, was Sie – und Herrn Traxler – so verärgert hat?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Soweit ich mich erinnern kann, gab es da schon einmal eine Verhandlung, wo ich mehr oder weniger recht- - Wir haben es rechtlich erörtert, und es war in dem Zusammenhang völlig klar, dass der Standpunkt der Kriminalpolizei rechtlich nicht haltbar ist. Daher habe ich mich da jetzt im Mail auch so weit rausgelehnt; also das ist jetzt keine Vorabinfo an den Verteidiger, dass er gewinnen wird, sondern das hat die Polizei auch schon gewusst.

Wir haben extra noch verlegt, also noch einmal die Tagsatzung auf einen weiteren Termin erstreckt, weil eben mein Plan war, in den Beschluss eine Liste all jener Dinge aufzunehmen, die jetzt zur Verfügung gestellt werden müssen, und eine zweite Liste all jener Dinge, wo die Kriminalpolizei vielleicht wirklich zu Recht sagt - - – mag aus datenschutzrechtlichen Gründen sein, da gab es auch Schwärzungen von Personen, von Telefonnummern, wo man diskutiert kann –, wo ich sage, das bleibt nach wie vor ausgenommen. Dafür brauchte ich die Mitarbeit der Polizei.

In der letzten Verhandlung haben die noch gesagt: Ja, machen wir!, und dann haben sie nix gemacht; und zwei Tage vor der Verhandlung war dann ein großes - -: Oje, na wo sind eigentlich unsere Unterlagen!? Es ist richtig, dass ich da durchaus etwas verärgert war, weil das wieder gezeigt hat, wie einem die Hände gebunden sind, auch wenn ich eigentlich von Gesetz wegen den Auftrag habe, darüber zu wachen, dass eben alle Verfahrensbeteiligten ihre Rechte haben. Das Gericht ist hier im Endeffekt von der Machtposition her völlig hilflos, wenn die nicht freiwillig mitspielen; und unfreiwillig spielen sie halt nicht mit, weil ich auch kein Druckmittel hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zum Verhalten der Polizei in diesem Fall möchte ich jetzt – auch außerhalb des UsA – das Tonbandprotokoll von einer nicht öffentlichen Einspruchsverhandlung vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

18. November 2009, also kurz vor Ihrer E-Mail, wo Sie eben – auf Seite 2, untere Hälfte – Folgendes finden: „Festgehalten wird, dass der Schriftsatz vom 16.11.2009 des Einspruchwerbervertreters der Kriminalpolizei zwar per Fax noch weitergeleitet wurde, diese es jedoch nicht mehr zur Kenntnis nehmen konnte“ und daher „eine [...] Vertagung [...] zweckmäßig erscheint“.

Auf der nächsten Seite geben Sie schon vorweg Ihre Rechtsmeinung bekannt, nämlich zu den Schwärzungen, dass Sie eine Anwendung des DSG in der Strafprozessordnung für nicht zulässig erachten.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Genau. Ja, also das war die rechtliche - - Ich habe alle angehört, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft; und da sieht man auch, wie sich die Staatsanwaltschaft da eigentlich auch sehr stark zurückgehalten und nicht groß mitgewirkt hat. Da ging es dann eben nur mehr darum: Ja, was konkret ist es?

Ich kann mich nicht erinnern. Ich habe es hier noch – das weiß ich, wenn ich es jetzt wieder lese – höflicher formuliert, was da bei der Polizei passiert ist. Es war damals schon nicht ganz klar, warum denn dieses Fax nicht angekommen ist.

Ich muss auch sagen, dass mein Herr Kanzleileiter in Wiener Neustadt - -, also für den hätte ich die Hand ins Feuer gelegt. Wenn der etwas gefaxt hat, dann ist das auch angekommen; also das ist - - Möglicherweise hat es dort einer weggeschmissen und nicht genommen, aber das ist angekommen. Das heißt, dass da ein Gerichtsfehler vorgelegen wäre, konnte ich damals schon ausschließen. Dass das dann wieder – zum zweiten Mal – verschwindet, das hat dann zum Mail geführt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil zweimal auch zeigt, dass es kein unabsichtliches Vorgehen war, sondern - - Haben Sie das sonst erlebt?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also ob das - - Also zwischen mutwillig und unfähig können Sie sich - -, das weiß ich nicht. Ich weiß nur, wir haben, das Gericht hat denen das Fax geschickt, und sie sagen mir eine gewisse Zeit später, sie haben es nicht – Klammer auf – mehr – Klammer zu. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Ich für meinen Teil sehe aber halt das Verschulden spätestens beim zweiten Mal dann eher bei der Gegenstelle.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte noch Ihren ersten Beschluss zur Verletzung der Akteneinsicht vom Februar 2009 vorlegen (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) – Dokument Nummer 9149 –, wo Sie auf Seite 4 in den ersten Zeilen ausführen: Es „zeugt von einer maßlos überbordenden Heranziehung der als äußerst vorsichtig anzuwendenden Ausnahmebestimmung des § 51 Abs 2 StPO“.

In der Folge, gegen Mitte hin, sagen Sie: „Auch die Diktion ‚Informationsvorsprung‘ und ‚Nachteil für die Ermittlungen‘ zeigt die Intention, den Beschuldigten ‚im Dunkeln‘ zu lassen, ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Strafprozess nicht kompatibel ist.“

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das ist halt meine Interpretation der StPO. Mag sein, dass das andere anders sehen, aber so würde ich es lesen; ansonsten könnte man die Beschuldigtenrechte gleich ad absurdum führen, dann könnte man sich viel ersparen, wenn man es so haben möchte, wie es dann vielleicht laufen würde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das bringt mich zur verdeckten Ermittlerin. Sie haben gemeint, sie hätte für Sie in zwei Punkten Relevanz gehabt: für die Haftverhängung und für Ihre Wertung des Verhaltens der Polizei.

Könnten Sie beides noch ein bisschen ausführen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Na, einerseits – mache ich jetzt auch freiwillig, um den Zusammenhang zwischen dem Verwaltungshandeln und dem Justiziellen herzustellen –: Es wäre natürlich eine Erkenntnisquelle gewesen, und der Witz oder die Besonderheit des Haftverfahrens in der Untersuchungshaft ist ja an und für sich, dass der Haftrichter eigentlich mit einer Glaskugel dasitzen und antizipieren muss: Wird der etwas tun oder wird er nichts tun?

Die beiden Werte, die es abzuwägen gilt, sind einerseits das Freiheitsrecht und andererseits aber die möglicherweise durch seine Tätigkeit gefährdeten Rechte und natürlich auch der Strafverfolgungsanspruch des Staates. Dann ziehe ich halt alles heran, was ich kann, und wenn ich dann plötzlich – ich war ja nicht - -, es war ja keine Haftverhängung, sondern eine Haftfortsetzung; die Haftverhängung war ja nicht von mir – bei der dritten Haftfortsetzung von der Polizei bekomme: Ja, und übrigens, wir haben vergessen, eigentlich haben wir seit 2006 oder 2007 jemanden eingeschleust, aber jetzt sagen wir es, die hat zwar jetzt noch nicht viel, aber wir haben es einmal!, dann wäre ich alarmiert, so wie ich es dann auch bei Moser war, und hätte möglicherweise wesentlich mehr hinterfragt und hätte eben diesen Vertrauensvorschuss an die Polizei vielleicht zurückgefahren.

Andererseits wäre unter Umständen auch herausgekommen, dass ich mir die in irgendeiner Art und Weise anhöre. Dass die nicht in die Haftverhandlung kommt, ist schon klar, aber als Haftrichter hätte ich auch sagen können, ich will mit der ein Telefonat führen, ich will irgendetwas von der wissen, oder über ihren Verbindungsoffizier, oder was auch immer es da gibt. Es hätte also auf alle Fälle einen Einfluss gehabt; also so, dass ich es hätte ignorieren können, wäre es sicherlich nicht gewesen (Abg. Krisper: Ich weiß - -!), vor allem wenn man auf der anderen Seite sieht, dass es ja ausreicht, ich auch berücksichtigen soll, wenn jemand, der in Tirol am Land wohnt, eine Säge hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (erheitert): Exakt.

Ich weiß jetzt nicht, wie oft Sie im Laufe Ihrer strafrechtlichen Phase Fälle mit verdeckten Ermittlern hatten. Hatten Sie noch andere? Nein?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich wusste ja selber nicht, dass ich eines hatte, also ich - - (Abg. Krisper: Ja, eh! Genau!) Nein, ich hatte kein anderes.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist meine Frage: Wann haben Sie es erfahren?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Durch die Medien, wie es dann alle erfahren haben, da habe ich es dann auch erfahren. Da war ich aber nicht mehr - - Da war ich schon lange am Handelsgericht.

Übrigens hat der Staatsanwalt mir auch nie – ich weiß nicht, ob es die Staatsanwaltschaft gewusst hat oder nicht, das wissen Sie vielleicht – irgendetwas gesagt, denn es war auch regelmäßig Thema. Vielleicht vor dem Hint- -, dass man versteht, warum mich das eigentlich interessiert, dass da Ermittlungen laufen: weil es, wie ich dem Herrn Abgeordneten vorhin geantwortet habe, eine rechtliche Dimension hatte. In dem Moment, wo die Polizei aufhört zu ermitteln, gibt es keine Einsicht in die kriminalpolizeilichen Akten mehr, also mit dem Abschlussbericht. Wenn aber die dort eingeschleust ist, dann geht das ad infinitum; also dann wäre da schon einmal weggefallen, dass ein Abschlussbericht irgendetwas an der Rechtslage geändert hätte.

Es hat durchaus eine Relevanz gehabt. Seitens des Staatsanwalts habe ich eigentlich immer nur gehört, es wird nicht mehr ermittelt, außer in einem kleinen Miniteil, der dann auch in diesen Mails vorkommt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn die Kollegen darauf bestehen, kann ich Ihnen in der nächsten Runde an Dokumenten vorzeigen, dass wir annehmen können, dass der Staatsanwalt davon wusste, was auch durch Aussagen hier im Untersuchungsausschuss Deckung gefunden hat.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Mir hat er nichts davon gesagt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie schon einmal in einem Fall erlebt, dass derartig entlastende Beweise in einem Schattenakt zurückgehalten werden?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich meine, ich muss da jetzt sagen, ich weiß ja nicht, ob es entlastende Beweise sind. Ich weiß eigentlich gar nicht, was sie - -, aber wenn Sie fragen, ob ich jemals erlebt habe, dass die Polizei überhaupt etwas zurückhält, selbst auf Nachfrage des Gerichts, dann: nein. Oder vielleicht bin ich auch so blauäugig und flieg denen dauernd rein; also das kann auch sein, aber ich habe es ansonsten in der Dimension noch nie erlebt. Das war ja auch das, was mich so - -, was da auch dieses Flasherlebnis mit dieser verdeckten Ermittlerin - -, dass man tatsächlich sagt - -, die haben das wirklich parallel laufen lassen und sagen nichts davon.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie jetzt sagen, Sie wissen nicht, ob das entlastend war, was die verdeckte Ermittlerin ermittelt hat, nicht nur Gefährdungsabwehr, dann war die Tatsache an sich, dass eine eingesetzt war, ohne dass Sie es wussten, für Sie vertrauensbrechend – und nicht die Frage, ob es entlastendes oder belastendes Material war, das sie ermittelt hat.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Beides hätte natürlich Relevanz gehabt. Es hat auch der Verteidiger – das geht auch ein bisschen aus der Kommunikation hervor, an das kann ich mich auch erinnern – immer wieder darauf gedrängt. Da gab es, glaube ich, irgendeine Geschichte, dass Peilsender an Autos montiert waren – da war irgendetwas – und dass es über Monate oder Jahre – was weiß ich – Telefonabhörungen gegeben haben soll, wo man den Leuten aber dann weder die Verschriftungen gezeigt hat, noch in die Aufnahmen Einsicht genommen werden konnte.

Sagen wir so: Wenn es entlastend wäre, dann wäre es natürlich noch ein Umstand mehr, dass man hier nachschaut, denn der Standpunkt der Polizei war ja, wenn es nichts beweist, dann brauchen wir es nicht. Nur, wenn ich jemanden, ohne dass er es weiß, ein Jahr lang abhöre und es passiert nichts, dann kann ich ja schon gewisse Schlüsse daraus ziehen. Also ich kann nicht einfach ermitteln und dann sagen: Na gut, das hat uns nichts gebracht, das schmeißen wir weg!

Auch der Umstand, dass ich einfach das Vertrauen dann nicht mehr habe - - Wenn ich dezidiert frage: Ermittelt ihr noch?, und es heißt: Nein!, und sie ermitteln doch, dann haben sie mich angelogen. Also im Zivilprozess führt das dazu, dass ich ihm danke und er verliert. Im Strafprozess ist es mit der amtswegigen Wahrheitsforschung anders und schlimmer, weil ich dann im Endeffekt mit meiner Wahrheitsforschung im Regen stehe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie hat sich Ihrer Wahrnehmung nach die Position der Angeklagten dargestellt, wenn man den Mangel an Akteneinsicht und das Nichtwissen um die verdeckte Ermittlerin zusammenbringt und – das kann ich Ihnen sagen – die entlastenden Ergebnisse, die sie aufgrund ihrer Ermittlungen zutage brachte?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Sie hatten sicherlich nicht die Stellung, die sie eigentlich hätten haben sollen, wenn man die StPO eins zu eins korrekt angewendet hätte. Das kann ich sagen. Was sonst, ob sie es - -

Man muss bis zu einem gewissen Grad auch die Kirche im Dorf lassen. Es war ja auch die - -, die waren jetzt auch nicht nur die Armen. Es sind ja Straftaten passiert, es ist ja jetzt nicht so, dass das jetzt gar nichts war. Inwieweit da irgendwer schuld war oder nicht, das lasse ich völlig beiseite. Das hat ja mich in dem Sinne nicht betroffen. Insgesamt aber ist es natürlich so, dass sie schlechter gestanden sind.

Sie haben sich auf der anderen Seite aber über vieles beschwert, wo ich sagen muss, da wird jetzt - -, also von mir aus mag das auch ein Eingriff gewesen sein, aber der ist so unter der Erheblichkeitsschwelle, dass man da jetzt nicht so einen Zinnober aufführen muss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 5706 vor, das ist Ihr Beschluss, 13.8.2008, mit dem Sie die Untersuchungshaft von Herrn Moser aufheben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sie führen da auf Seite 6, gegen Ende, aus: „Bedauerlicherweise muss in diesem Verfahren ausdrücklich festgehalten werden, dass diese Entscheidung unabhängig von direkten und indirekten Beeinflussungsversuchen von Beteiligten und Dritten lediglich unter Zugrundelegung der vom Gesetz vorgesehenen Kriterien erfolgte.“

Für mich als Leserin klingt das so, als würden Sie das Gesetz anwenden, obwohl Sie wahrgenommen hätten, dass es direkte und indirekte Beeinflussungsversuche gab.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, also - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Entschuldigung, Sie müssen nicht antworten, aber Sie können antworten. Das ist eine Frage nach der Entscheidungsfindung.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also ich kann nur sagen, ich selber war nie Gegenstand eines Beeinflussungsversuchs, daher tue ich mir da jetzt leicht, das zu beantworten. Das soll eigentlich nur das ausdrücken, dass diese Entscheidung nicht von irgendwelchen Beeinflussungen in irgendeiner Weise tangiert ist.

Das Einzige, was es einmal gab – das ist aber in einem ganz anderen Zusammenhang, das steht auch irgendwo drinnen –, ist, dass einer der Beschuldigten im Zusammenhang mit der Akteneinsicht einmal mit so einer rechtlichen Meinung des BMJ angekommen ist und mir das halt vorgehalten hat; er hat sich dort erkundigt und die haben ihm geschrieben, das ist so und so. Da habe ich dann auch, glaube ich, in den Beschluss hineingeschrieben - -, eben weil dieser Akt irgendwie brisant war, weil jeder ja schon vermutet hat, wir sind ja alle von der einen oder anderen Seite infiltriert. Ich habe es dann ein paar Mal da hineingeschrieben. 

 Für mich kann ich aber sagen: Einmal waren die Vier Pfoten bei mir. Ich habe sie reingelassen, die haben mir dargestellt, was sie so machen, haben mir zwei Pickerln dagelassen, sind wieder gegangen, haben nicht ein Wort über den konkreten Fall verloren; und ansonsten gab es überhaupt - - Also mir gegenüber gab es keine Beeinflussungsversuche, es sei denn, man sieht dieses komische Kaffeegespräch mit dem Leitenden Staatsanwalt als Beeinflussungsversuch.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich habe ein paar Fragen zur Akteneinsicht. Sie haben ja damals diesen Beschluss gefasst, dass die Akteneinsicht zu Unrecht nicht gewährt wurde.

Meine Frage ist – und die stand mehrfach im Raum –: Haben Sie den Eindruck gehabt, dass seitens der Ermittlungsbehörden Ihnen auch nicht alles vorgelegt wurde?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ja, ganz sicher; wobei: Es besteht ja auch keine - -, vor allem, mir, ich bin ja - - Wie soll man sagen? – So, wie die StPO dieses neue Verfahren geregelt hat, spielt sich das ja eigentlich bei der StA ab und das Gericht kommt nur ganz, ganz vereinzelt zum Zug. Das Problem des Gerichts ist halt, dass ich den Akt vielleicht drei Monate nicht sehe – ich meine, den Akt habe ich ständig gesehen –, dann kommt plötzlich: Wir müssen jemanden ganz dringend einsperren!, und ich muss dann aber den gesamten Akteninhalt berücksichtigen. Das führt dann zu solchen Wochenendaktionen, wo man das alles dann halt irgendwie in der kurzen Zeit schaffen muss.

Das ist ein Problem, aber an und für sich ist das alles Sache der Staatsanwaltschaft, und die Polizei sollte an und für sich alles, was be- und entlastend ist, der Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die sollte das rechtlich prüfen; wenn sie weitere Ermittlungsschritte für nötig erachtet, sollte sie die Polizei verständigen, und wenn sie das Gericht braucht, weil es Eingriffe gibt, dann wird halt das Gericht auch eingeschalten. Ob und inwieweit das zulässig ist – und da gibt es jetzt sicherlich Leute, die im Strafrecht besser sind –, dass die Polizei das dann mehr oder weniger wie der losgelassene Hund aus Eigenem macht und keine Führung durch die Staatsanwaltschaft mehr hat, das weiß ich nicht.

Ich meine, ich weiß noch aus meiner - - Das geht in diese Konkurrenz zwischen SPG und StPO, die an und für sich aber relativ klar geregelt ist, dass es, in dem Augenblick, wo gegen jemand Bestimmten wegen einer bestimmten Sache ermittelt wird, kein SPG mehr gibt; aber das sind rechtliche Dinge, und ich sage, ich bin Gott sei Dank seit zehn Jahren Zivilrichter und da wahrscheinlich nicht die Koryphäe auf dem Gebiet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wenn ich diesen Gedanken jetzt weiterspinne: Die Untersuchungshaften wurden ja dann vom OGH bestätigt, und Herr Traxler, der ja auch hier war, hat gesagt, dass das wahrscheinlich auch deswegen war, weil das Gericht nicht alle Fakten zur Verfügung gehabt hat.

Haben Sie dazu einen Eindruck oder Wahrnehmungen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein. Selbst wenn ich es wollte, könnte ich Ihnen das - -, also ich versuche es jetzt, aber ich könnte es nicht beantworten. Also was da - -, wenn alles - ‑ Sagen wir, gesetzt den Fall, die Polizei hätte mir jedes einzelne Fizerl, das sie irgendwo gehabt hat, übermittelt, kann ich Ihnen nicht sagen, was dabei herausgekommen wäre – abgesehen davon, dass ich es wohl übers Wochenende nicht geschafft hätte, das zu studieren. (Abg. Zadić: Das heißt - -!)

Das hat ja auch einen Sinn, dass die Polizei nicht alles weiterleitet. Es soll ja auch nur das, was dann für das Strafverfahren relevant ist, weitergeleitet werden. Es ist auch nicht so, dass man der Polizei einen Vorwurf machen kann, dass sie ein gewisser erster Filter ist; nur, der Filter muss halt bereit sein, auszusagen: Was habe ich weggefiltert?, wenn man danach fragt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, man muss in die Ermittlungsergebnisse oder in die Bewertung der Ermittlungsergebnisse der Ermittlungsbehörden ein Grundvertrauen haben?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also auf alle Fälle in die Gewinnung der Ergebnisse und in das Übereinstimmen der Verschriftlichung dieser Ergebnisse. Die Bewertung, das sollte die Polizei eigentlich - - Also die Polizei kann das für sich bewerten, ob sie weitere Schritte setzen will; die rechtliche Bewertung, die Bewertung, ob ich das glaube, was da gesagt oder aufgenommen wurde, obliegt dann Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie sagen, bei der Untersuchungshaft können Sie als Untersuchungsrichter natürlich nicht den gesamten Akt studieren, sondern müssen sich auch darauf verlassen, was Sie bekommen, die Ermittlungsergebnisse, die Ihnen seitens der Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Jetzt meine Frage: Mit wem von der Polizei haben Sie gesprochen, als es um die Enthaftung beziehungsweise um die Untersuchungshaft und deren Verlängerung gegangen ist?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also vor der ersten Haftverhandlung, die ich dann geführt habe – wie gesagt, das war an diesem Wochenende –: Ich habe jetzt elends drüber nachgedacht, ich weiß nicht - -, es war eine Frau. Und ich kann mich noch an zwei Damen erinnern, die involviert waren: Das waren S. G. (BVT) und Bogner. Ich kann aber heute nicht einmal mehr sagen, wer von den beiden jetzt der anderen über- oder untergeordnet wäre und wer welche Funktion hatte.

Ich habe auch nicht die geringste Ahnung - -, und habe das eigentlich erst jetzt durch die Ladung erfahren, dass das BVT da irgendwie beteiligt war. Mir waren auch die einzelnen Polizeiabteilungen völlig wurscht, wer das macht. Für mich gab es eben diese Soko, und aus was die sich zusammensetzt, das war für mich eigentlich völlig irrelevant; aber mit wem ich da konkret gesprochen habe, das kann ich Ihnen nicht mehr sagen.

Nur zur - -, weil Sie da jetzt meine Aussage zusammengefasst haben: Ich muss natürlich den gesamten Akteninhalt berücksichtigen, also ich darf mich nicht auf einzelne - -, ich darf mich auch nicht darauf verlassen - - Das könnte ich nicht, dass ich mit der 5 Minuten telefoniere und die sagt mir: Na, das passt schon alles!, und das war es, und ich gehe stattdessen nach Hause – also das nicht. Ich muss natürlich den ganzen Akt studieren.

Was sie gemacht und angeboten hat – und das war aus meiner Sicht auch okay; es war dann halt nur, wie ich sagen muss, etwas Einmaliges, denn in anderen großen Verfahren, auch in Mordverfahren, gab es so etwas nicht –, war: Wenn ich die Frage hätte: Na Moment, gab es zu dem Ziegelstein nicht auch irgendwo eine DNA-Untersuchung?, dann konnte ich anrufen und die hat mir gesagt: Die DNA-Untersuchung ist in der Ordnungsnummer 64 auf Aktenseite 3. – Solche Dinge.

Ob sie auch irgendwelche Bewertungen dazugesagt hat, das weiß ich nicht, für so etwas bin ich aber relativ unempfänglich. Damit lebt man als Richter, dass einem jeder bis zu einem gewissen Grad reindrücken will, wie es war, und da geht man automatisch auf Abstand; also das kann ich eher ausschließen. Eine Beeinflussung durch die Polizei möchte ich da also nicht behaupten. Ich wollte nur die Besonderheit des Umstands hervorheben, dass da jemand war und mir helfen wollte; und dann wollte mir plötzlich keiner mehr helfen, wenn es um die Einsprüche geht, also das wollte ich hervorheben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dass Ihnen gewisse Akteninhalte vorenthalten wurden oder bewusst vorenthalten wurden, würden Sie das bestätigen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein; außer ich würde daraus schließen, dass das, was den Beschuldigten vorenthalten wurde, eigentlich in den Ermittlungsakt reingehört hätte. Ich weiß aber nicht, was das alles ist.

Wenn wir es auf die verdeckte Ermittlerin herunterbrechen, dann würde ich sagen: Ja, es wurden auch dem Gericht durchaus relevante Dinge vorenthalten, und das trotz ausdrücklicher Nachfrage, ob noch ermittelt wird.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Verstehe.

Herr Moser, also einer von den zehn, wurde dann enthaftet, bei den anderen neun wurde die Untersuchungshaft verlängert. Wie hat die Staatsanwaltschaft auf die Enthaftung reagiert?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Soweit ich mich erinnern kann, gab es dagegen ein Rechtsmittel, auf jeden Fall angekündigt, und ich glaube, es wurde auch eines ausgeführt – da bin ich mir aber nicht hundertprozentig sicher. Dazu gab es nämlich – ich weiß nicht, ob der vorgelegt wurde – irgendeinen strangen Aktenvermerk, der dann vom Leiter gekommen ist. Ich weiß noch, dass es so etwas gab, ich weiß aber inhaltlich jetzt nicht mehr, was da großartig drinnen stand, es war nur - - Es war seltsam.

Was die Enthaftung anbelangt: Sie haben, glaube ich, eh – wenn Sie sie haben – die Protokolle der Haftprüfungsverhandlungen. Falls Sie da irgendwo sehen, dass ich frage, ob irgendjemand bereit wäre, auch auf das zu verzichten oder irgendetwas zu machen, dann wäre bei dem wahrscheinlich auch eine Enthaftung gegen gelindere Mittel im Raum gestanden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben gesagt, da hat es einen strangen Aktenvermerk vom Leiter gegeben. Sie meinen vom Staatsanwalt?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Vom Leitenden Staatsanwalt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Von Staatsanwalt Handler?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, das war Nussbaumer (Abg. Zadić: Ah, Nussbaumer!), soweit ich mich jetzt erinnere. Ich kann mich auch inhaltlich an den nicht mehr erinnern, aber ich weiß, dass ich es damals doch äußerst befremdlich gefunden habe.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Können Sie sich noch erinnern, was daran befremdlich war? Wir haben nämlich ein paar Aktenvermerke.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Schon allein der Umstand, dass es den gab, also es war einfach seltsam. Man muss da einmal vorwegnehmen, es gab - - Der hat mit uns nicht geredet, der hat nicht gegrüßt, wenn man sich am Gang - -, wir waren Luft für den, das war - - Und dann ist es seltsam, dass man dann - ‑ Vereinzelt kriegt man dann etwas. Also entweder verärgert man ihn, weil der eine enthaftet wird, oder man wird eingeladen, weil sie halt eine Ermittlungshandlung wollen und schon vorher wissen wollen, ob ich sie genehmige oder nicht.

Mehr kann ich Ihnen jetzt aber nicht - -, da müsste ich selber in den Akt hineinschauen, dann könnte ich es rekonstruieren. Aus meiner Erinnerung heraus kann ich Ihnen da nichts sagen. Es müsste aber, wenn es den gibt, im absoluten Nahebereich zu der Enthaftung sein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): War das üblich, dass von der Staatsanwaltschaft vorgefühlt wurde, ob was genehmigt wird oder nicht? Ist das der übliche Vorgang oder nicht?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also dass ein Staatsanwalt einmal vorfühlt: natürlich. Da kommt er und sagt: Du, wir haben da einen Akt miteinander, ich würde dir den jetzt schicken, da ist das und das passiert!; dass man selber schon einmal weiß, okay, da kommt etwas, oder dann die eigene Meinung reintut, das ist ja auch sinnvoll, weil man ja zusammenarbeitet und sich das jetzt nicht zwölf Mal hin- und herschickt. Was eben unüblich ist, ist, dass das auf der Ebene des Leitenden Staatsanwalts ist – und verbunden mit: Ich soll zu dem ins Büro gehen und werde dort hofiert. Also das war unüblich (Abg. Zadić: Verstehe!), vor allem vielleicht, weil ich es inhaltlich auch nicht verstanden habe.

Ich habe, soweit ich weiß, das Ganze dann auch genehmigt – das, was die da wissen wollten –; ich glaube zwar, mit einem eigenen Beschluss und nicht mit dem Beschluss, den die vorbereitet haben, aber von der Sachlage. Da ging es, glaube ich, um den Verdacht, dass da irgendwie eine Bestechlichkeit im Raume stünde, und da wäre mir jetzt auch – wenn es mich betroffen hätte – als Richter gelegen, dass das ermittelt wird, weil ich das auch nicht im Raum stehen haben möchte. Und das, was es dazu an Beweislagen gab, hat einmal gerechtfertigt, dass man sich das näher anschaut. Ich glaube aber, zu wissen, dass dabei nix herausgekommen ist; aber das war dann schon ziemlich gegen Ende, glaube ich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Bei neun Personen wurde die Untersuchungshaft verlängert, Moser wurde enthaftet. Ist es richtig, dass Sie sich danach nach Wien haben versetzen lassen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also ich habe mich nicht versetzen lassen, das ... falsch. Ich habe, wie ich gehört habe, am Handelsgericht brennt sozusagen der Hut und der Präsident des Oberlandesgerichts Wien sucht Freiwillige - - Ich war ja Sprengelrichter, das heißt, ich war nicht fix beim LG Wiener Neustadt ernannt, sondern ich war für den gesamten Sprengel des Oberlandesgerichts Wien zuständig und konnte eigentlich von einem Tag auf den anderen versetzt werden, wenn irgendwo etwas Tragisches war. (Abg. Zadić: Das hat nichts - -?)

Der eigentliche Grund, warum ich zum LG Wiener Neustadt gekommen bin, war ja: Im Bereich der Hauptverhandlungen war eine Kollegin lange krank, und da war eine Abteilung, die stillgestanden ist, mit Fristsetzungsanträgen der Staatsanwaltschaft, was absolut unüblich ist. Also ich bin auch nicht wegen der Tierschützer hingekommen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Es hat nichts mit der Causa zu tun gehabt? Das wollte ich fragen.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein. Nein, kann ich ausschließen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie den Eindruck, dass der Leitende Staatsanwalt Nussbaumer da eher federführend war und er auch dafür verantwortlich war, dass dann auch nach § 278a angeklagt wurde?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Habe ich keine Ahnung, also das weiß ich nicht. Für mich war der Ansprechpartner Mag. Handler. Ich wäre von mir aus nie auf die Idee gekommen, den Leitenden Staatsanwalt anzurufen, anzusprechen oder sonst irgendetwas, der war übergeordnet; aber mein Sachbearbeiter war an und für sich Mag. Handler.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Hatten Sie den Eindruck, dass Mag. Handler von Nussbaumer getrieben war?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein. Also mein Eindruck war, dass er unter Druck stand, phasenweise unter großem Druck und phasenweise wieder unter weniger Druck. Wie ich aber in meinem Eingangsstatement gesagt habe: Woher dieser Druck kam und ob es den wirklich gab, das weiß ich nicht. Ich weiß auch gar nicht, wie lange Nussbaumer dann noch dort war; der war an und für sich knapp an der Pensionierung, ich weiß aber nicht, ob der vor oder nach mir Wiener Neustadt verlassen hat. Also das kann ich nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Jetzt bleibt noch die letzte Frage zu Ihrem persönlichen Eindruck, weil Sie sagen, dass es unüblich war, dass die Ermittlungsbehörden auch entlastendes Material nicht vorgelegt haben: Haben Sie den Eindruck, dass die Ermittlungsbehörden unter einem gewissen Druck gestanden sind?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das ist für mich schwer zu beantworten, weil die zu weit weg von mir sind. Beim Staatsanwalt: Mit dem habe ich tagtäglich zu tun und den kenne ich aus 100 anderen Akten auch und weiß, wie er in den anderen Akten agiert. Bei der Kriminalpolizei, vor allem bei diesen Personen, wusste ich es nicht; aber es gab sie, wahrscheinlich gab es Druck, und es gab offensichtlich Ressourcen, die man da freigeschaltet hat, weil es, wie gesagt, halt nicht üblich ist, dass man das am Wochenende macht und dass da Aufwand getrieben wird.

Es gab da ja, glaube ich, auch Ausflüge in mehrstelliger - -, sagen wir einmal: die viel gekostet haben. Ich kann mich an eines erinnern, was mir der Staatsanwalt, glaube ich, erzählt hat, der selber überrascht war, dass es so etwas gibt, dass man so etwas machen kann, glaube ich: irgendwelche linguistischen Gutachten, ob irgendwelche Briefe von dem geschrieben wurden oder von dem geschrieben wurden. Also es gab vieles, was man da gemacht hat, wo man sich überlegen kann - - Ja; aber das geht ins Pol- -, das ist nicht meine Aufgabe, das zu beurteilen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Verstehe; dann danke ich Ihnen für die Antworten.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Mag. Pablik, danke sehr, dass Sie sich heute zur Verfügung stellen. Ich möchte gleich bei einigem, was Sie im Eingangsstatement gesagt haben, noch ein bisschen nachfragen. Für mich wird jetzt immer deutlicher, was Sie am Anfang betont haben: dass das Verhältnis zum Leitenden Staatsanwalt leicht gespannt war; das haben Sie jetzt mit den letzten Aussagen wirklich untermauert. Sie haben auch – weil Frau Kollegin Zadić gesagt hat: unter Druck – wortwörtlich gesagt, er wurde getrieben. Sie hatten den Eindruck, er war getrieben. – Von wem?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also ich kann mich jetzt nicht erinnern, ob ich gesagt habe, er war getrieben (Abg. Schwarz: Haben Sie!), aber wie gesagt: Ich weiß es nicht; also ich hatte eben nur den Eindruck, dass er fallweise sehr, sehr dahinter war oder sein musste, dass das oder das passiert, und da eben auch uns gegenüber entsprechend reagiert hat.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): „Der Moser wird zammbrechen!“ – eine weitere Aussage. Sie haben gesagt, dass die Beschuldigten offensichtlich dazu getrieben werden sollten, dass sie möglicherweise die Passwörter der Computer herausgeben.

Wer hat diese Aussage getätigt, in welchem Zusammenhang und wem gegenüber?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Die Aussage selber war von Mag. Handler an mich, im Anschluss oder knapp vor einer anderen Haftverhandlung in einer ganz anderen Causa. Also wir sind da gemeinsam vor der Justizanstalt gestanden, das weiß ich noch so genau: Da gibt es einen Stiegenaufgang, und wir sind vor dieser Tür gestanden, wo man zur Justizanstalt rüberkommt, das Halbgesperre, und da hat er es mir gesagt. Wie gesagt, er hat es mir eigentlich wertneutral weitererzählt, dass er es von der Polizei habe. Ob er gesagt hat, wer bei der Polizei das gesagt hat, das weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das ist aber weder irgendwo protokolliert noch sonst etwas?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, das habe ich nicht protokolliert. Das war im Stiegenhaus, also das war jetzt nicht im Ding, und ich habe gewusst, das ist die Haftverhandlung in zwei Tagen und da schaue ich mir das an. Ich glaube aber nicht - - Was ich nicht weiß - - Sagen wir einmal: Heute würde ich es machen; ob ich es damals gemacht habe, weiß ich nicht. Es kann sein, dass ich im HR-Akt - - Es gibt ja nicht nur den Ermittlungsakt, der hin- und hergeschickt wird, sondern auch diesen Arbeitsbehelf für den Haft- und Rechtsschutzrichter; das ist kein förmlicher Akt, das ist mehr oder weniger eine Papiermappe, wo der HR alles reinschmeißt, wo er denkt, das könnte er brauchen – mag sein, dass ich da einen Vermerk gemacht habe. Das kann ich aber heute weder bestätigen noch ausschließen. Und wie gesagt, ich habe versucht, in den reinzuschauen, und habe es nicht geschafft.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Können Sie mir noch einmal sagen, wann Sie – Sie haben gesagt, Sie haben es medial wahrgenommen – von der Tatsache erfahren haben, dass es eine verdeckte Ermittlerin gegeben hat. Wann war das?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das kann ich überhaupt nicht einschränken, ich nehme einmal an - - Ich könnte nicht einmal sagen, wann die Hauptverhandlung begonnen hat und wie lange sie gedauert hat. Ich weiß, dass sie eine ganze Weile gedauert hat, und ich habe das dann nur mehr so mitgelesen, wenn wieder einmal in der Presse etwas war und ich es gelesen habe, ich kann aber jetzt nicht einmal sagen – weil ich als Richter dann so fragen würde –, ob es warm oder kalt war in der Jahreszeit; also ich habe keine Ahnung mehr, wann.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Aber nochmals: War das während Ihrer Zeit in Wiener Neustadt oder waren Sie da bereits beim Handelsgericht?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, da war ich schon weg. Also da war ich am Handelsgericht und war schon eine ganze Weile am Handelsgericht, daher war ich da auch schon weiter weg.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Also medial war es vorher bekannt, es gab am 29. August 2008 eine APA-Meldung (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), in der Peter Pilz schon verlautbart hat: „Die Tierschützer [...] in der Folge observiert, verdeckte Ermittler eingeschleust, Telefonüberwachungen vorgenommen und die Steuerfahndung eingeschaltet worden“ – im letzten Absatz auf der ersten Seite. „Alles, was man herausgefunden hat, war eine mit einem Stein eingeschlagene Fensterscheibe.“

Das war bereits am 29. August 2008, und soweit es mir erinnerlich ist, haben Sie Ihre Tätigkeit in Wiener Neustadt am 31.12.2009 beendet.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, das ist richtig.

Ich meine, ich müsste mir das jetzt ganz im Detail durchlesen. (Abg. Schwarz: Letzter Absatz!) Was ich weiß, ist, und das war von Pilz, was alles gemacht wurde. Das, worum es mir ging – das war ja auch das, worauf die Fragen abgezielt haben –: dass das läuft, dass die während der U-Haft noch immer ermittelt. Was vorher war, dass vorher irgendjemand eingeschleust war oder nicht, das war jetzt nicht so die Relevanz für mich.

Ich meine, diese Meldung kenne ich so nicht. Ich weiß, ich habe am Rande mitbekommen – das hat eher die Staatsanwaltschaft betroffen als mich –, dass es da politische Attacken gab; von denen habe ich nichts mitbekommen. Ich muss aber dabei bleiben: Also dass während meiner U-Haft und danach noch eine verdeckte Ermittlerin tätig war, habe ich erst erfahren – auch wenn ich es vielleicht da hätte erfahren können, das kann sein –, als ich schon weg war. Und ich bleibe auch dabei: Ich habe explizit die Polizei mehrfach gefragt, ob noch ermittelt wird, und den Staatsanwalt, und das wurde mir gegenüber immer verneint.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Gut.

Kommen wir zu einem Beschluss von Ihnen, die Anordnung der Staatsanwaltschaft, die Verkehrs-, Zugangs- und Standortdaten von Dr. Trixner zu ermitteln, wird bewilligt; Dokument Nummer 6743, Seite 13. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist der Beschluss vom 5.10.2009, in welchem Sie die Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bewilligt haben. Darin bezeichneten Sie folgende Passagen Balluchs aus dem Fadinger-Forum als erschreckend eindeutig: „Bitte schickts mir die Berufungen in Kopie, ich ruf dann die Richterin an und red mit ihr. Ich hab diese Richterin persönlich kennen gelernt, war schon bei ihr zu Hause, hab ein sehr gutes Gesprächsklima“. „Diese Connection ist SUPER und wir müssen das maximal nutzen. Wenn das alles gut läuft, mit diesen Verfahren, dann schlag ich viele Jagdsabos in N“ – Niederösterreich – „vor – mit richterlicher Rückendeckung!!“.

Herr Balluch hat uns hier im Ausschuss mitgeteilt, dass Sie die Abhörung von Dr. Trixner abgelehnt haben sollen, worauf man Sie versetzt habe. Haben Sie die Abhörung abgelehnt, und wenn ja, aus welchem Grund?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, ich habe es nicht abgelehnt. Ich wüsste auch nicht (in den Unterlagen lesend) – Dr. Balluch war das jetzt, oder? (Abg. Schwarz: Ja!) –, ja, woher Dr. Balluch das wissen sollte, was da genau passiert ist, es sei denn über den Weg einer Akteneinsicht. Ich habe es nicht verweigert, ganz im Gegenteil, man sieht ja den Beschluss; ich habe ihn bewilligt.

Was ich vorhin eher gemutmaßt habe und was sich da bestätigt: Ich habe nicht den Vordruck der Staatsanwaltschaft verwendet, sondern habe meinen eigenen Beschluss geschrieben; also daran sieht man auch, wenn das von Interesse ist: Normalerweise schicken die Staatsanwaltschaften eine Anordnung und schreiben da ihre eigene Begründung rein; wenn die okay ist, hat es der Richter leicht, dann reicht ein Stempel und eine Unterschrift. Für mich war die Causa es dann doch wert, dass man mehr drüber schreibt, und daher habe ich dann einen eigenen Beschluss gefasst, aber ich könnte mich nicht erinnern, dass ich das vorher einmal verweigert hätte.

Wenn etwas im Akt drinnen ist, dann habe ich es vergessen; mag sein, dass vorher irgendein Mangel in der Antragstellung war, aber so, wie Sie das zeigen – und das deckt sich mit meiner Erinnerung –, habe ich es bewilligt, ja.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ich möchte Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, Nummer 5729, Seiten 311 bis 318; ein Beschluss vom 7.7.2008, einer Ihrer Beschlüsse, die U-Haft des Jürgen Faulmann wegen Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr fortsetzen zu lassen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wie wir wissen, wurden alle Angeklagten freigesprochen.

Auf Seite 317 halten Sie fest: „Es wird noch immer die Unzahl an sichergestellten Computern, Dateien und Unterlagen ausgewertet“; da ist bei Ihnen dann die Rede von einer „nachweislich guten Organisation und Schulung der Mitglieder [...], die sich aus der massiven Verschlüsselung der Computerdateien ergibt“. – Ist demnach davon auszugehen, dass man auf die Hausdurchsuchungen vorbereitet war?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also wenn Sie mich - - Ich bin jetzt weder ein IT-Experte, noch bin ich in irgendeiner kriminellen Vereinigung tätig, aber wenn ich in einem Bereich arbeite, wo ich sage, da ist es meine Aufgabe, irgendjemanden zu provozieren, auch den Staat zu provozieren – was ja die Tierschützer, glaube ich, jetzt ohne, dass die das bestreiten würden, tun –, würde ich wahrscheinlich auch dazu tendieren, zu verschlüsseln. Also ich habe - - Man muss bei den Beschlüssen sagen – Sie werden es ja auch sehen, wenn Sie sie mit den Vorgängerbeschlüssen vergleichen –, das ist bis zu einem gewissen Grad auch einer Arbeitsökonomie geschuldet. Da, wo der Inhalt des Akts zusammengefasst wird, habe ich durchaus Passagen aus dem Vorbeschluss übernommen, also das ist - -

Ich kann jetzt nicht sagen, wie ich es formuliert hätte, wenn ich den ganz neu geschrieben hätte. Ich habe es verglichen, ob diese Schlüsse auch die sind, die man ziehen kann, aber ich glaube, dass die Diktion jetzt einmal so nicht automatisch von mir ist. Also ich gehe davon aus, dass das ein übernommener Teil ist, aber ich hätte alleine daraus jetzt nicht geschlossen, dass man da jetzt versucht, die Hausdurchsuchung auszuhebeln oder so irgendetwas, weil ich glaube, die werden das Verschlüsseln wahrscheinlich von Anfang an gemacht haben; aber wie gesagt, ich habe das, glaube ich, nie gefragt, also ich weiß es nicht, aber so würde ich es interpretieren.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ist es korrekt, dass in der Causa verschlüsselte Daten nie entschlüsselt werden konnten?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Soweit ich weiß, ja. Das hat ja eben gerade in diese Moser-Richtung gespielt. Ich glaube, was sich die Polizei wirklich erhofft hat, war, dass der das Passwort rausrückt; also das war während der Haften immer wieder Thema, und auch in der Anfangszeit - - Ich glaube, je länger der Akt gelaufen ist, umso mehr hat man sich damit abgefunden, dass man es nicht schafft. Es war später nicht mehr - -, zumindest mir gegenüber als Richter. Was die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften - -, das weiß ich nicht; aber dass mir gegenüber da noch irgendwelche Anträge drauf gestellt werden: das nicht.

Was ich weiß, das Letzte, was ich mit diesen Daten zu tun hatte, war, dass ich einmal auch einem Einspruch stattgegeben habe, weil die Polizei diese Daten wirklich über einen ewigen Zeitraum einkassiert hat und sich geweigert hat, das den Beschuldigten beziehungsweise dem VGT, der meiner Erinnerung nach jetzt nicht als Beschuldigter in irgendeiner Art und Weise, als Verein, gelaufen ist, sondern da rein mit dabei war - -, vorenthalten wurde. Ich glaube mich zu erinnern, dass ich da irgendwann gesagt habe, die Daten sind denen rauszugeben, zumindest Kopien der Daten. Da war eben das Problem mit der Steuer et cetera.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Auch wenn Sie kein IT-Experte sind: Ist Ihnen erinnerlich, welche Maßnahmen – außer der Tatsache, dass man gesagt hat: Na, der wird zusammenbrechen, dann erfahren wir vielleicht die Passwörter! – da getroffen wurden, um diese Dateien zu entschlüsseln?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein. Also ich glaube mich zu erinnern, dass die Rede von IT-Experten war, dass da also Sachverständige am Werken waren. Ob die Sachverständigen von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft waren, weiß ich nicht. Ich glaube auch nicht - - Ich glaube, es hat da irgendwann auch eine Gesetzesänderung gegeben, ich weiß nicht, ob das Gericht überhaupt zuständig war, dass wir die Gebühren bestimmen oder so irgendetwas, oder ob das auch die Staatsanwaltschaft gemacht hat.

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemanden bestellt oder jemandem Gebühren ausgezahlt hätte. Ich weiß nur, dass da massive Anstrengungen, glaube ich, getätigt wurden – die Polizei hat sich, glaube ich, sehr viel von diesen Daten erhofft – und dass die Enttäuschung, glaube ich, auch groß war, dass das scheitert.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke, Herr Magister, für diese Runde.

*****

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Mag. Pablik, Sie haben am Anfang erwähnt, dass neben den üblichen und unüblichen Interventionen manches seltsam gelaufen ist: Können Sie uns noch einmal darlegen, was seltsam war?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Im gesamten Verfahren jetzt? – Das ist mehr oder weniger noch einmal mein Eingang- - Also diese Erinnerungen, die ich habe, die waren seltsam. Es war das Verhalten der Polizei seltsam. Es war für mich ein prägendes Erlebnis, dass, obwohl ich als Gericht eine Entscheidung treffe, das von der Polizei nicht umgesetzt wird, zumindest nicht in dem Ausmaß, wie sie es sollte. Es war eine Besonderheit, dass der Staatsanwalt zu einem sagt: Du, gib mir den Akt oder ich hole ihn mit der Polizei! – Das waren diese Punkte.

Ich habe auch gesagt, ich kann mich eben nach zehn Jahren nur an diese absoluten Besonderheiten erinnern. Ich kann also jetzt nicht ausschließen, dass es auch noch irgendwelche anderen Dinge gegeben hat; und vieles Normale, was im Akt gelaufen ist, habe ich schlicht und ergreifend vergessen. Ich will also jetzt auch nicht den Eindruck erwecken, dass der Akt von Anfang bis Ende nur seltsam war; da ist auch vieles ganz normal gelaufen.

Ich kann Ihnen eben nur aus der eigenen Erinnerung die paar Dinge, die man halt einfach auch noch nach Jahren weiß – und die werde ich auch noch wissen, wenn Sie mich in zehn Jahren fragen – - - Das, was normal so abgegangen ist, das wird sich aber im - - Sie können wahrscheinlich, wenn Sie den Akt haben, auch erkennen, dass da vieles auch ganz normal gelaufen ist, bewilligt worden oder entschieden worden ist, und das war es halt. Sonst, außer dem, was ich schon erwähnt habe, kann ich Ihnen aber jetzt nicht mehr viel zusätzlich sagen, was nicht normal gelaufen wäre.

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Danke, die Antwort ist eh sehr aufschlussreich. Sie haben aber auch gesagt, dass Sie das Gefühl gehabt haben, am Anfang sehr hofiert worden zu sein – auch von der Polizei; es ist Ihnen sozusagen die Mitarbeit angetragen worden und in Aussicht gestellt worden, dass alles gut funktioniert –, und dann war die Kooperation im Laufe der Zeit nicht mehr ganz so gut.

Haben Sie in Ihrer Arbeit am Anfang diese Kooperation der Polizei auch benötigt? War das wirklich so oder war das nur ein Angebot und Sie haben gar nicht feststellen können, ob das auch wirklich so war?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich würde diese Unterscheidung nicht auf der Zeitebene treffen; die Polizei hat auch am Ende noch Sachen gut gemacht und kooperiert.

Ich würde eher sagen, es war darauf bezogen: Bringe ich der Polizei jetzt etwas, was sie braucht, oder bringe ich der Polizei etwas, was sie weiß Gott nicht brauchen kann? Beispielsweise Beschlüsse auf Akteneinsicht: Da war man nicht sehr kooperativ, während ich ihnen, wenn ich übermorgen über die Haft verhandeln muss, etwas bringe, und dann ist man sehr kooperativ.

Um aber Ihre Frage zu beantworten: Es hat mir sicherlich auch genutzt. Die war im Akt drinnen und ich nicht, und allein diese Hilfe: Ja, zu dem Faktum gibt es da noch etwas, und ja, zu dem gibt es da noch etwas!, hat mich zwar nicht entbunden, mir trotzdem alles anzuschauen, aber man tut sich natürlich leichter, wenn man den Querverweis gleich einmal hat.

Ich habe aber sehr wohl den ganzen Akt gelesen und habe das auch bis zu einem gewissen Grad dann nachvollzogen, ob das passt; aber es war eine Hilfe. Und ob ich es gebraucht hätte: Ich hätte es ohne auch geschafft, aber es war eine Hilfe.

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Wenn wir hier von der Polizei sprechen, die zum Ende nicht mehr so agiert hat, wie Sie es sich vielleicht gewünscht haben, und alles vorgelegt hat: Wie muss ich mir das vorstellen, wer ist da der Ansprechpartner? Das wird ja jetzt nicht irgendein Polizeibeamter sein. An wenden Sie sich da?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Da ganz am Anfang, da war es ein konkretes Angebot von einer Dame. Ich weiß eben wie gesagt nicht mehr, wie ihr Name war, aber es war eine Polizistin, und die hat sich bei mir gemeldet und hat gesagt, dass ich jetzt der neue Richter bin und sie mir helfen kann. Sie weiß, was für einen Umfang das hat, und wenn ich Probleme habe, kann ich sie anrufen, ich kann sie auch am Wochenende anrufen. Da war dann klar, wer der Ansprechpartner für mich ist.

In späteren Fällen muss ich sagen, normal - - Ich habe jetzt keine konkrete Erinnerung, ich weiß auch nicht, ob und wie oft ich die Polizei, sagen wir, auf einem informellen Weg - -; jetzt nicht auf dem Weg, ich schicke denen einen Beschluss: Macht das!, sondern dass ich anrufe und sage, ich bräuchte irgendetwas.

Im Normalfall habe ich immer die Nummer gewählt, die bei den jeweiligen Anlass-, Zwischen- oder Abschlussberichten vorne draufgestanden ist. Das war dann eigentlich immer meine erste - -, da stand in aller Regel der Sachbearbeiter drauf, und an den habe ich mich gewandt. Das war nur so eine Riesencausa; ich glaube nicht, dass das oft vorgekommen ist.

Der eigentlich Weg war eher der: Ich lade die zu einer Verhandlung und sage denen dort, was ich will, oder ich schicke denen einen Beschluss. Also ich glaube nicht, dass ich da viel telefonisch gemacht habe.

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Wenn jetzt Dinge von der Polizei nicht vorgelegt wurden, wie wir ja jetzt nachträglich wissen, haben Sie eine Wahrnehmung, wer dann diese Anweisung gegeben haben könnte?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nein, keine Ahnung. Ich weiß nicht, ob der Polizist auf der untersten Ebene bis ganz nach oben hin – ich habe keine Ahnung. Ich weiß nicht einmal, ob es so eine Weisung gibt oder ob das so einfach passiert ist oder gemacht wurde; das weiß ich auch nicht.

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sie haben auch von einem besonderen Druck gesprochen. Ich darf noch einmal auf das Dokument zurückkommen, das bereits vorgelegt wurde, Nummer 9209, Seite 50, der Bereich, bei dem DDr. Martin Balluch befragt worden ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wenn Sie den ersten Absatz durchlesen (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück): Da spricht er davon, dass er davon ausgeht, dass speziell die Staatsanwaltschaft oder Oberstaatsanwaltschaft „definitiv einen politischen Auftrag“ hatte, „die Richter und Richterinnen vermutlich nicht.“ – Haben Sie diesbezüglich eine Wahrnehmung?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ich habe insoweit eine Wahrnehmung, dass es tatsächlich im richterlichen Bereich so etwas nicht gab, also bei mir nicht.

Ich glaube auch die damaligen Kollegen zu kennen; wenn so etwas versucht worden wäre, wüsste ich es wahrscheinlich auch und wüssten Sie es auch schon lange und hätte es damals schon jemand erfahren. Was den staatsanwaltschaftlichen Bereich anbelangt, habe ich keine Ahnung.

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Im selben Dokument, im zweiten Absatz, heißt es, dass Sie eine Abhöraktion abgelehnt hätten und nach Ihrer Versetzung eine andere Richterin diese Abhöraktion erlaubt hätte.

Jetzt gehe ich davon aus, dass eine Abhöraktion nicht leichtfertig genehmigt wird und dass es da aus meiner Sicht rechtliche Voraussetzungen geben müsste. Ist da der Spielraum tatsächlich so groß, dass eine Person – Sie zum Beispiel – sagen könnte: Das genehmige ich nicht!, und eine andere Person dann sagt: Doch, das genehmige ich!? Gibt es einen so großen Ermessensspielraum?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also auf einer allgemeinen Ebene würde ich sagen, bis zu einem gewissen Grad ja, weil die eigentliche Tätigkeit des Richters im Ermittlungsverfahren ja stets eine Abwägung von Grundrechten und Eingriffen in diese ist; und es kann tatsächlich der eine Richter sagen: Das rechtfertigt für mich den Eingriff schon!, und der nächste Richter sieht das vielleicht kritischer und sagt Nein. Wo das Ganze dann irgendwann zusammenläuft, ist vielleicht dann auf Ebene des Oberlandesgerichts, wo ja dann doch grundsatzgesetzlichere Entscheidungen getroffen werden.

Zu dem kann ich jetzt gar nichts sagen, wie gesagt, da weiß ich nicht, wovon er redet; aber im Allgemeinen würde ich sagen: Ja, es gibt einen Spielraum, denn sonst bräuchte man uns eigentlich gar nicht, wenn es so klar wäre, dann könnte es die Staatsanwaltschaft allein.

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sie haben vorhin auch erwähnt, dass das Gericht sozusagen hilflos ist, wenn die Polizei nicht kooperativ ist. Habe ich das so richtig verstanden?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Ja, völlig. Also das ist eine der Erfahrungen, die ich aus diesem Verfahren gezogen habe: Wenn sie nicht kooperativ ist und wenn auch seitens des Gesetzes nichts vorgesehen ist, dann ist es ganz toll, dass ich im Namen der Republik sprechen darf, mit Siegel und Wappen und was weiß ich was alles – es ist Papier und nicht mehr.

Das steht mir jetzt möglicherweise auch in keiner Weise zu, und man kann mir natürlich jederzeit das Wort abdrehen: Wann immer man sagt, man wird das im Nachhinein einfach einen Richter prüfen lassen – wenn dieser Richter nicht mit dem Pouvoir ausgestattet ist, bringt es nichts; also auch wenn das jetzt in Richtung Sicherungshaft oder Ähnliches geht.

Ich bin keiner Partei zugehörig und gar nichts, aber das wäre etwas, was ich aus meiner Erfahrung jedem raten würde, zu überlegen: Eine Prüfung durch ein Gericht ist sicherlich immer die beste Variante bei Grundeingriffen, aber da müsste man auch sicherstellen, dass dieses Gericht auch etwas tun kann, wenn man nicht dem Gesetz entsprechend handelt.

Ich konnte aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen der StPO nichts machen, außer sagen: Das war falsch. Und dann kann ich in mein Zimmer gehen und warten, bis es irgendeiner freiwillig richtig macht.

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Danke, keine Fragen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin bedauerlicherweise übersehen, dass der Herr Verfahrensanwalt vor Beginn der zweiten Fragerunde um eine 5-minütige Pause ersucht hat. Ich komme dem Ersuchen gerne nach und unterbreche die Sitzung.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 17.17 Uhr unterbrochen und um 17.25 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

17.25

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lasar. (Abg. Lasar macht eine verzichtende Handbewegung.) – Er hat keine Fragen.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen, nämlich – außerhalb des UsA – Ihren Beschluss zur Hausdurchsuchung bei Herrn Faulmann, in dem Sie zu dem Ergebnis kamen, dass die Beschuldigtenrechte verletzt wurden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da beschreiben Sie mehrere Aspekte, aber auf Seite 3 nehmen Sie Bezug auf – von Ihnen schon angesprochen – die Tatsache, dass eine Polizistin als Zeugin beigezogen wurde. Sie führen dann auf Seite 7 aus, dass eben nach der StPO „zwei unbeteiligte, vertrauenswürdige Zeugen beizuziehen“ sind und dass bei ihr „ihre Eigenschaft als Teil der Sicherheitsbehörde einer Zuziehung als Zeugin“ in diesem Sinne im Wege stehe. „Eine Beamtin der Sicherheitsbehörde kann schwerlich als unbeteiligte Zeugin angesehen werden, mag diese auch in die Ermittlungen nicht involviert sein, deren Beiziehung vermittelt objektiv nicht denselben Eindruck nach außen, wie es die Beiziehung ziviler Zeugen täte [...], und bietet auch nicht dieselbe Gewähr für eine unabhängige zeugenschaftliche Beobachtung der Vorgänge.“

Sie haben die Tatsache, dass eben eine Sicherheitsbeamtin als Zeugin herangezogen wurde, als ein Beispiel für Handlungsweisen der Polizei genannt, bei denen Sie sich gefragt hätten: Ist das euer Ernst? – Fallen Ihnen noch andere Verhaltensweisen der Polizei ein, bei denen Sie sich das dachten?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Nicht wirklich. Also das, dass sie den Beschluss - - Ich konnte mich an den Beschluss so jetzt auch nicht erinnern, nur an den Umstand, dass das vorgekommen ist. Ich meine, das mit, ob das euer Ernst ist - -, sicherlich, was schon erwähnt war: die Festplatten, also die Daten, die da wirklich eine halbe Ewigkeit, jetzt meiner Erinnerung nach, in Beschlag genommen wurden, ohne dass man dem Verein zumindest wieder Kopien ausgefolgt hat; aber sonst weiß ich es nicht. Ich weiß, dass es da eine ganze Reihe von Beschlüssen - - Das ging mehr oder weniger so: einmal links, einmal rechts, einmal links, einmal rechts, einmal die Einspruchswerber abgewiesen und einmal die Polizei. Ich kann mich jetzt aber nicht noch an ein hervorstechendes Beispiel erinnern, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Könnten Sie noch ausführen, wie das Gespräch mit dem Herrn Staatsanwalt zur Abhöraktion gegen die UVS-Richterin verlaufen ist? Wie kommt man auf die Idee?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Also ich habe über das länger nachgedacht. Ich weiß es nicht mehr. Ich weiß, dass ich dort hingegangen bin und eben zum zweiten Mal in dem Raum war – zum ersten Mal, wo ich mich vorstellen war, und beim zweiten Mal eben Ewigkeiten später – und dass ich zuerst wirklich nicht wusste, was jetzt passieren wird. Mag. Handler war auch dabei und der Leitende Staatsanwalt. Ich bilde mir ein, dass wir eben dort Kaffee getrunken - - oder mir angeboten wurde, und dass mir dann der Sachverhalt mündlich dargelegt wurde.

Was ich eben noch weiß, ist, dass da eben dieser Verdacht besteht, dass die zugunsten der Tierschützer irgendwelche Entscheidungen getroffen habe. Der Verdacht der Bestechlichkeit beruhte, glaube ich, darauf, dass sie sich das Haus hat renovieren lassen oder so irgendetwas und es geheißen hat, das hätte sie sich eigentlich aus ihrem Gehalt nicht finanzieren können. Das war so der Sukkus des Ganzen.

Ich habe das eigentlich - -, ich habe es zur Kenntnis genommen, und ich glaube, dass mein Abschluss war, also wenn der Bericht der - -, wenn das in diese Richtung geht und der Verdacht ausreichend belegt ist, dann würde ich es wahrscheinlich bewilligen. Ich bin gegangen und habe dann, glaube ich, das Schriftliche bekommen und habe dann – die Frau Abgeordnete hat mir diesen Beschluss da vorgehalten – einen eigenen Beschluss dazu geschrieben und habe das Ganze bewilligt, ja.

Wobei, ich möchte vielleicht nur noch - - Vielleicht ist es eine Richterkrankheit, dass man ständig redet, aber weil Sie gesagt haben, dass ich das so pointiert, vielleicht, gesagt habe: Ist das euer Ernst? – Ich will die Polizei jetzt nicht in Schutz nehmen, aber Tatsache ist halt wirklich, die StPO war wirklich neu, also auch meine Wortwahl ist in den Beschlüssen teilweise auch - -, einen Standpunkt sehr klar zu vertreten, um das auch für die Zukunft abzuklären.

Ich meine, das, finde ich, ist etwas zu viel, denn, ich glaube, es wird sich jeder selbst denken - - Also wenn die Polizisten in meine Wohnung eindringen, hätte ich, glaube ich, auch gerne, dass ein neutraler Zeuge dabei ist, und nicht, dass der Kollege danebensteht und dann sagt: Nein, nein, war eh alles in Ordnung! Also ohne jetzt dem Polizisten etwas unterstellen zu wollen, aber es geht ja auch um die Außenwirkung, wie das scheint und wie das von der Gesellschaft aufzunehmen ist.

 

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das andere Momentum mit Herrn Handler, dem Staatsanwalt: Als Sie das erste Mal eine Enthaftung beschlossen haben, haben Sie erzählt, sei er wütend gewesen. Können Sie sich da genau erinnern? Hat er auch juristisch argumentiert oder war das nur sein Unmut?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Das mit wütend habe ich, glaube ich, eher auf den Leitenden Staatsanwalt bezogen. Das habe ich eben aus diesem Aktenvermerk rausgeschlagen.

Mag. Handler - - Wenn ich mich jetzt – das ist jetzt eine Aussage, die ich wirklich - -, ich glaube, das war so – - - Ich bilde mir ein, als ich das damals - - Das wird ja verkündet, also es ist die Haftverhandlung, dann wird die Verhandlung geschlossen und dann wird verkündet: entweder Fortsetzung oder Enthaftung.

Ich habe verkündet und habe ihn enthaftet und habe den Staatsanwalt vorher auch nicht irgendwie vorgewarnt, dass das sein - - Oder ich glaube, ich habe - - Vielleicht habe ich sogar ein Gespräch mit ihm geführt, wo ich gesagt habe, ich sehe das vielleicht kritisch; es kann sogar sein. Ich glaube, er ist damals nur aufgestanden und gegangen. Er ist sicher nicht wütend oder ausfallend oder so irgendetwas geworden. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte ich eher den Eindruck – aus dem Gesicht zu sehen –: Poa, das wird jetzt Arbeit!, oder da fällt jetzt ein Gerüst zusa- -, also jetzt müssen wir halt - -, jetzt geht der Plan nicht so - -; wobei ich ihm nicht unterstelle, dass er in den Plan involviert war, den zu brechen, sondern einfach nur, was er sich gedacht hat, was er jetzt weiter macht oder so irgendetwas, dass er vielleicht jetzt die Beschwerde schreiben muss, so irgendetwas.

Also da bleibe ich dabei: Mag. Handler habe ich in meiner Zeit eigentlich immer als korrekten Staatsanwalt wahrgenommen; also der war nicht von der Sorte, die es dort auch gegeben hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Beim Oberstaatsanwalt würden Sie das auch so sagen?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Meinen Sie jetzt den Leitenden Staatsanwalt? Mit der OStA hatte ich nichts zu tun.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, der Leitende Staatsanwalt.

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Den Leitenden Staatsanwalt habe ich danach eben nicht gesehen. Da gab es dann eben nur diesen komischen Aktenvermerk, zu dem ich auch nicht mehr mehr sagen kann, wenn er beim Akt ist.

Das nächste Mal, dass ich mich erinnern kann, dass ich ihn gesehen und gesprochen habe, war eben dann, als er mich wegen dieser UVS-Richterin eingeladen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke. – Bei der Liste JETZT setzt Frau Kollegin Zadić aus.

Frau Abgeordnete Schwarz ist zu Wort gemeldet. – Bitte.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Es kommt sehr oft vor: Vermutungen, möchte ich nicht unterstellen, seltsam gelaufen, außerhalb des rechtlichen Rahmens, aber ich weiß nicht so genau, kann mich nicht genau erinnern. Sie haben darauf Bezug genommen, dass Sie sich manchmal über Dinge gewundert haben – ist das euer Ernst? –, Sie haben sich aber nicht nur bei der Polizei gewundert, sondern am Anfang Ihrer Ausführungen haben Sie gesagt, Sie haben sich auch bei den Einsprüchen der anderen gewundert.

Was waren denn da Dinge, über die Sie sich gewundert haben?

Mag. Andreas Pablik, LL.M. (WU): Es ist immer die Frage – das, glaube ich, sieht jeder Strafverteidiger anders –: Wie baue ich eine Verteidigung auf? Es gibt die sachliche, zielgerichtete - -, möglichst wenig anecken und das Ermittlungsverfahren schnell zu einem Ende führen und dann das in der Hauptverhandlung klären. Es gibt die Gegenteilvariante: Ich mache jedes Rechtsmittel, das geht, und jeden Rechtsbehelf, der geht, ich kooperiere oder ich kooperiere nicht – also alles im Rahmen des Möglichen, wie ein Beschuldigter agieren kann.

Damals gab es insofern eine Besonderheit, ich hatte ja mehr als zehn Beschuldigte – noch viel mehr; zehn waren in Haft und dann noch mehr Beschuldigte –, die hatten unterschiedliche Verteidiger, und ob die sich abgesprochen haben oder nicht, weiß ich nicht. Die sind unterschiedliche Strategien gefahren. Es gab eben auch Verteidiger, die haben Einsprüche wirklich wegen allem gemacht, wo ich sage, das wäre nicht mein Zugang gewesen. Wenn ich schon weiß, da ist ein HR und der geht unter, dann hätte ich die drei, vier tragischen Sachen forciert und hätte ihn nicht mit hunderten Sachen, ich will jetzt nicht sagen, zubetoniert, aber einfach vielleicht faktisch sogar irgendwann lahmgelegt.

Ich meine, ich habe das Problem halt so gelöst, dass ich das offengelegt habe und den Verteidigern gesagt habe: Reiht es einfach! Ich arbeite einen nach dem anderen ab. Immer wenn ich es aus irgendeinem Grund einmal schaffe, den Ermittlungsakt wieder zu bekommen oder zumindest Kopien, dann werden die nächsten abgearbeitet. Das wurde auch gemacht, aber es gab eben auch Verteidiger, die wirklich alles durchexerziert haben, was strategisch dann auch schwer sein kann.

Es gibt auch Verteidiger, gerade im U-Haft-Bereich, die sagen, sie fechten keine U-Haft an, sondern der sitzt halt jetzt einmal, und wenn die Verdunkelungsgefahr weg ist, dann kann man es neu prüfen, oder wenn die Frist abgelaufen ist, kann man es neu prüfen. Mit den Rechtsmitteln hat man dann natürlich sofort eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, die overrult dann schon relativ viel und engt den HR dann in seiner Bewertung auch ein, auf jeden Fall faktisch.

Und dann ist, glaube ich, überhaupt eine Streitfrage bei Strafverteidigern – aber ich bin keiner, das weiß ich nur vom Hörensagen –: Soll man eine Grundrechtsbeschwerde machen oder nicht? Denn wenn der OGH das einmal einzementiert, dann ist man möglicherweise sogar auch schon für den Hauptverhandlungsbereich in irgendeine Richtung gedrängt. Da gab es auch unterschiedliche; und man wird ja auch sehen, manche Beschuldigte haben angefochten, manche haben nicht angefochten, und manche haben es halt teilweise im Einzelfall entschieden.

Meine Aussage war aber eben auf das bezogen, dass es auch welche gab, die halt wirklich alles wissen wollten und auch viele Dinge, wo ich sagen würde, genauso wie der Polizei klar sein muss, dass der Kollege kein unparteiischer Zeuge ist, müsste da den Beschuldigten klar sein: Du hast zwar deine Rechte, aber das verletzt deine Rechte wirklich nicht!

Ich habe auch überlegt, ich wollte Ihnen ein Gegenbeispiel – auch auf der Seite – bringen, damit es nicht so aussieht, ich tendiere zu einer, aber ich würde gefühlsmäßig sagen, es war, glaube ich, Hälfte-Hälfte. Ich hätte jetzt nicht die Erinnerung, dass ich im Arbeiten irgendwann den Eindruck gewonnen hätte, die eine Seite übertreibt es mehr als die andere.

Tatsache ist, in dem Akt sind alle irgendwie wie die Hamster im Kreis gelaufen. Das war einfach so. Ich kann Ihnen aber leider aus meiner Erinnerung jetzt kein Beispiel geben, wo die Einspruchswerber es übertrieben hätten; aber wenn sie den Akt haben: Da, wo es abgewiesen worden ist - - Ich habe eher die Tendenz, in meinen Beschlussbegründungen, wenn es geht, irgendwie relativ klare Worte zu finden; also wenn ich es wirklich für maßlos übertrieben erachtet habe, dann sollte es auch so drinnen stehen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Vielen Dank.

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Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: SPÖ-Fraktion? – Keine weiteren Fragen. Herr Abgeordneter Lasar? – Keine Fragen. Frau Abgeordnete Dr. Krisper? – Auch keine weiteren Fragen. Frau Abgeordnete Dr. Zadić? – Keine Fragen. Frau Abgeordnete Schwarz? – Keine Fragen.

Da die in der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke, keine ergänzenden Fragen; nur den üblichen Hinweis: Bitte lassen Sie alles, was Sie im Ausschuss bekommen haben, alle Urkunden, liegen. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke, Herr Verfahrensrichter.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Herr Mag. Pablik, LL.M. (WU), ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.