226/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. M. K., MA (BVT) in der 37. Sitzung vom 7. Mai 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. M. K., MA (BVT) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 


 


 


 

 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

37. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 7. Mai 2019

Gesamtdauer der 37. Sitzung

10.04 Uhr – 17.45 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Mag. M. K., MA (BVT)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson und – wenn ich darf – auch gleich der Vertrauensperson.

Ich habe Datenblätter vorliegen, die so stimmen? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Danke schön.

Frau Mag. M. K. (BVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 2 – Extremismus –, 4 – Kooperationen –, 6 –Organisation – und 7 – Auswirkungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden.

Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich komme gleich zur Belehrung der Vertrauensperson: Gemäß § 46 Abs. 2 der Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren, weil diese Strafdrohung auch andere Personen als die Auskunftsperson, die an der Tat beteiligt sind, betrifft.

Auch Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar, und zwar auch für an der Tat Beteiligte.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Die Auskunftsperson kann Sie jederzeit um Beratung bitten, Sie dürfen jedoch nicht von sich aus beratend aktiv werden.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte, wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet und wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder an den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.

Ich verweise auch Sie darauf, dass alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen nach Beendigung der Befragung nicht mitgenommen werden dürfen, sondern auf dem Platz zu verbleiben haben. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Frau Mag. M. K. (BVT), als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. M. K., MA (BVT): Nein. Ich hoffe, ich bin Ihnen noch in Erinnerung geblieben.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke. Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sind Sie nach wie vor für die Kommunikation zwischen BVT und der WKStA verantwortlich?

Mag. M. K., MA (BVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer dann?

Mag. M. K., MA (BVT): Meine derzeitige Stellvertreterin im BVT im Rechtsbereich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Darf ich einen Namen haben?

Mag. M. K., MA (BVT): Das ist Frau Mag. I. K. (BVT); Sie kennen Sie, glaube ich, schon.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja – nur damit wir das für das Protokoll haben.

Bei Ihrer Vernehmung in der WKStA wurde Ihnen betreffend die Causa Mauss folgende Frage gestellt – ich beziehe mich auf das Dokument Nummer 7411, Seite 12 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) :

„In den anonymen Konvoluten wird die Anschuldigung erhoben, Beamte des BVT hätten dem deutschen Privatdetektiven Werner MAUSS, alias Claus MÖLLNER, bestätigt, dass er für österreichische Behörden arbeiten würde und man hätte dem MAUSS eine entsprechende Bestätigung nach einer Geldwäscheverdachtsmeldung einer ausländischen Dienststelle so zu seinen Gunsten beantwortet? Kennen Sie einen solchen Aktenvorgang oder überhaupt einen Aktenvorgang mit diesem Privatdetektiv im BVT?“

Darauf haben Sie geantwortet:

„Bis vor kurzem war mir sowohl die Person als auch ein solcher Aktenvorgang unbekannt, erst durch das von der WKStA gestellte und zwischenzeitlich positiv beantwortete Amtshilfeersuchen kenne ich den Aktenvorgang“.

Diese Aussage war im September 2018. Meine Frage jetzt an Sie: Was wissen Sie heute über diesen Aktenvorgang im BVT?

Mag. M. K., MA (BVT): Dieser Aktenvorgang konnte, obwohl er durch Amtshilfe von der WKStA angefordert wurde, nicht sofort aufgefunden werden. Es bestand das Problem, dass wir damals nach einem anderen Schlagwort gesucht hatten, natürlich nach den diversen Namen, was die Causa Mauss betroffen hat, und das Schlagwort eben nicht entsprechend so ausgezeichnet war, wie wir uns das gedacht hatten.

Es war dann damals so, dass ein anderer Kollege eine Idee hatte und über einen anderen Arbeitsbereich angefragt hat, und dort konnten wir dann nach einiger Zeit diesen Aktenvorgang letztlich doch auffinden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle spielt oder spielte Dr. B. P. (BVT) in diesem Zusammenhang?

Mag. M. K., MA (BVT): Soweit mir das jetzt erinnerlich ist, hatte der genannte Kollege den Akt damals im Edis erstellt und protokolliert.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle spielen die bei Dr. B. P. (BVT) bei der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 sichergestellten Daten in diesem Zusammenhang?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich glaube, bei der Hausdurchsuchung bei diesem Kollegen wurde diesbezüglich nichts aufgefunden, sofern mir das jetzt erinnerlich ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang Herr Mag. Kloibmüller? Spielt er eine Rolle?

Mag. M. K., MA (BVT): Es ging bei diesem gesuchten Schriftstück beziehungsweise bei diesem Aktenvorgang um ein Schreiben, in dem Mag. Kloibmüller, soweit ich mich erinnert habe, einen bestimmten Vorgang bestätigt hatte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Rolle spielt ein Mag. F. B. (BVT)?

Mag. M. K., MA (BVT): Das ist ein Kollege, welcher letztlich dann den Akt als Sachbearbeiter zugewiesen bekommen hatte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke. Zu einem anderen Themenkomplex lege ich Ihnen das Dokument Nummer 7107, Seite 18, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es handelt sich um eine E-Mail von F. K. (BVT) an Sie und an G. P. (BVT) vom 23. März 2018.

F. K. (BVT) gibt in dieser Mail bekannt, dass er sich die CommCenter-Backup-Platte, die am 28.2.2018 sichergestellt wurde und die ihm wieder zurückausgefolgt wurde, angesehen hat und festgestellt hat, dass sich alles auf dieser Platte befindet, unter anderem auch die Sicherung der ZQB und eine alte Sicherung eines Mailservers, die Neptun-Kommunikation und die Neptun-Exchange-Datenbank, Sicherungen der PWGT und so weiter.

Ich möchte Sie fragen: Was war Ihre Reaktion auf diese E-Mail und was waren die von Ihnen dazu weiter unternommenen Schritte?

Mag. M. K., MA (BVT): Sofern mir erinnerlich – ich darf darum bitten, dass ich vielleicht den chronologischen Ablauf nicht ganz genau wiedergebe –, habe ich damals den stellvertretenden Direktor darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf diesem Datenträger auch noch weitere sensible Daten befindlich sind, und habe mich dann damals mit der WKStA ins Benehmen gesetzt und die WKStA darüber aufgeklärt, dass sich wirklich sensible Daten auf diesem Datenträger befinden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was war die Reaktion von G. P. (BVT) und was waren die von ihm unternommenen Schritte? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. M. K., MA (BVT): G. P. (BVT) war in den weiteren Vorgang dann nicht involviert.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Im Ausschuss ist von Auskunftspersonen immer wieder angedeutet worden, dass Daten im BVT nicht vorschriftsmäßig gelagert worden seien und dass es für die Lagerung sensibler beziehungsweise klassifizierter Daten im BVT nicht genug Tresore gebe. Können Sie dem Ausschuss sagen, ob es mittlerweile neue interne Vorschriften im BVT betreffend den Umgang mit sensiblen Daten gibt?

Mag. M. K., MA (BVT): Es wird im BVT jetzt jedenfalls mehr Wert darauf gelegt, diese Daten besser zu schützen. Es ist natürlich ein Evaluierungsprozess gestartet worden, bei dem man sich angesehen hat, wo man Verbesserungen einbringen kann, es sind Überlegungen angestellt beziehungsweise ist auch eingeleitet worden, dass Tresore und dergleichen mehrfach beschafft werden, also es ist auf jeden Fall so, dass das BVT aus diesem Vorfall gelernt hat und jetzt alles dafür tut, um die Datensicherheit tatsächlich bestmöglich herzustellen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gibt es neue Schulungen dazu?

Mag. M. K., MA (BVT): Schulungen fallen grundsätzlich nicht in meinen Aufgabenbereich (Verfahrensrichter Strauss: Aber wissen Sie davon?) beziehungsweise fielen nicht in meinen Aufgabenbereich, aber mir ist natürlich bekannt, dass die Schulungen verbessert wurden und dass es jetzt wirklich auf jeden Fall jährlich verpflichtende Schulungen gibt, in denen jeder Mitarbeiter nachweislich einen ganzen Tag lang darüber belehrt werden muss, wie mit Informationen, sensiblen Informationen, wie mit Daten umzugehen ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön. Ich beende meine Erstbefragung damit.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt.

Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Dr.in Krisper das Wort. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Mag. M. K. (BVT)! Ich möchte Ihnen das Dokument 9264, Seite 2, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eine E-Mail-Korrespondenz betreffend Ausarbeitung von Wahlkampfthemen für den Herrn Bundesminister im Sommer 2017, denn wie Sie auf Seite 2 unten sehen können, haben Sie am 3. August an Manuel Scherscher aus dem Kabinett von Minister Sobotka Folgendes geschrieben: „Auftragsgemäß darf ich Dir nachstehend die Überlegungen aus dem Bereich II/BVT/1-Recht betreffend ,Wahlkampfthemen für HBM‘ übermitteln“.

Darüber sehen Sie die weitere E-Mail-Korrespondenz. Können Sie sich erinnern, wie das damals abgelaufen ist? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. M. K., MA (BVT): Ich habe mir natürlich, da ja auch medial bekannt geworden ist, dass es um diese E-Mail-Korrespondenz geht, darüber Gedanken gemacht, was genau passiert ist. Ich muss jetzt dazusagen, mir persönlich liegt diese E-Mail-Korrespondenz jetzt nicht mehr vor, also ich habe sie in meinem E-Mail-Account nicht mehr gefunden. Deshalb ist sie mir jetzt auch nicht mehr vollinhaltlich bekannt, aber wenn ich mir das E-Mail jetzt so, wie es vor mir liegt, ansehe, ist es mir so weit erinnerlich, dass ich denke, es gab eine gemeinsame Besprechung, bei der unter anderem auch der Auftrag gegeben wurde, dass man sich das Antiterrorgesetz, welches in Frankreich zum damaligen Zeitpunkt beschlossen wurde und welches ja auch medial ziemlich – ich sage jetzt salopp formuliert – aufgepoppt ist, weil die Franzosen damals auch sehr, sehr strenge Regelungen geschaffen hatten, einmal ansehen soll und einmal prüfen soll, ob es da vielleicht tatsächlich Regelungen gibt, die man auch in die österreichische Rechtslage übertragen könnte, um vorhandene Sicherheitslücken gegebenenfalls zu schließen.

Das war jedenfalls einer der Aufträge, der damals ergangen ist, das ist mir auf jeden Fall erinnerlich, weil dieses Gesetz doch etwas Besonderes war, und wir haben uns das wirklich auch genau angesehen und haben in meinem Rechtsbereich tatsächlich überprüft: Was ist denn da machbar? Was könnten wir wirklich in Österreich tatsächlich brauchen, um die Sicherheit besser aufrechterhalten zu können? Was ist tatsächlich auch verfassungsrechtlich vereinbar? Was kann man mit den Grund- und Menschenrechten vereinbaren? – Aber wie gesagt, das war ein sehr, sehr strenges Gesetz, wie mir das noch erinnerlich ist, und ich glaube, es müsste auch aus dieser E-Mail-Kommunikation hervorgehen, dass da einige Punkte dabei waren, die auch von unserer Seite nicht goutiert wurden, weil sie doch sehr, sehr streng gewesen sind.

Also das ist das, was mir jetzt tatsächlich wirklich erinnerlich ist: dass es zum damaligen Zeitpunkt eine gemeinsame Besprechung gab.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Um Ihrer Erinnerung zu helfen, lege ich noch ein Dokument vor, nämlich 9268, Seite 1, wo Sie in einer längeren E-Mail eben auch das Antiterrorgesetz anführen, jedoch am 16. November das war dann für die Koalitionsverhandlungen –, wo Sie aber als Hintergrundinformation sehr wohl sagen: „Im Juli 2017 erging ein KBM-Auftrag an 1-RE, 5 (legistische) Punkte für das Wahlprogramm zu erarbeiten.“ (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. M. K., MA (BVT): Soweit mir das jetzt erinnerlich ist, wurde tatsächlich damals ein Auftrag erteilt, in dem uns allerdings kommuniziert wurde – also zumindest für den Bereich, für den ich fachlich zuständig war –, man möge sich tatsächlich Punkte – ob das jetzt - -, offensichtlich waren es fünf Punkte, sonst würde es ja nicht da stehen –, wirklich sicherheitsrelevante Punkte überlegen, wo wirklich Problemfelder in der österreichischen Rechtsordnung gegeben sind, wo wir tatsächlich bei der Basisarbeit oder der täglichen Arbeit im BVT Problemfelder sehen, die aus legistischer Sicht zu bereinigen wären.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wem kam der Auftrag?

Mag. M. K., MA (BVT): Also wenn ich mich recht erinnere – es dürfte so gewesen sein –, müsste das der damals zuständige Kabinettsreferent gewesen sein, der auch für das BVT zuständig ist, und ich meine, dass wir mit ihm eine gemeinsame Besprechung hatten, bei der allerdings auch Vertreter der Legistik anwesend waren, also von der Sektion III, die sich auch schon Gedanken darüber gemacht haben, ob diese Punkte, die wir im BVT vorschlagen, in Österreich überhaupt legistisch machbar sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, demnach war es Herr Manuel Scherscher?

Mag. M. K., MA (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Weisung erteilt, für das Wahlkampfprogramm zu recherchieren?

Mag. M. K., MA (BVT): Also wir sehen das so beziehungsweise ich sehe das so, dass der zuständige Kabinettsreferent eigentlich schon im Auftrag des Ministers agiert, mit seiner Stimme spricht, und wie gesagt, für mich war das aber eigentlich, möchte ich auch dazusagen, ein normaler Arbeitsauftrag.

Ich bin nun einmal, vielleicht darf ich das dazu erwähnen, an der Basis tätig. Ich sehe eigentlich in meiner täglichen Arbeitspraxis, wo wir Problemfelder haben, wo wir Verbesserungen benötigen, um tatsächlich die innere Sicherheit in Österreich besser schützen zu können, und als Beamtin bearbeite ich Aufträge. Wenn diese Aufträge nicht von meinem direkten Vorgesetzten stammen, dann setze ich natürlich zumindest meine direkten Vorgesetzten immer in Kenntnis darüber.

Wie in weiterer Folge meine Fachexpertise durch den jeweiligen Bundesminister dann tatsächlich politisch oder wie auch immer verwertet wird, das entzieht sich halt schon meinem Einflussbereich, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, in Ihrer Wahrnehmung ist klar, wenn Herr Scherscher als Kabinettsmitarbeiter sich mit einem Auftrag an Sie wendet, dass das vom Innenminister kommt?

Mag. M. K., MA (BVT): Da er zuständiger Kabinettsmitarbeiter im Innenministerium ist, gehe ich schon davon aus, dass das in diesem Zuständigkeitsbereich überlegt wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War es auch schon früher üblich, dass solche Aufträge erteilt wurden, für Wahlkampfprogramme tätig zu werden?

Mag. M. K., MA (BVT): Also ich muss Ihnen jetzt dazu sagen: Üblich? Ob das jetzt für ein Wahlkampfthema ist oder dergleichen, meine Aufträge wurden eigentlich deshalb erfüllt beziehungsweise meine Aufträge waren so zu erfüllen, dass sich tatsächlich ein Mehrwert daraus ergibt und letztlich - - Also ich persönlich sehe meine Verantwortung darin, den Schutz der Bevölkerung in Österreich sicherer zu machen und zu garantieren, und ich würde sagen, dafür ist meine Arbeitsleistung auch erfolgt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Wenn man die E-Mails liest, sieht man ja auch, dass Sie sich sehr viele Gedanken gemacht haben und viel Arbeit dahintersteckt.

Mag. M. K., MA (BVT): Das war viel Arbeit, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gab dann vonseiten Ihres Chefs Peter Gridling am 15. November 2017, also auch in der Zeit der Koalitionsverhandlungen, eine E-Mail, die ich gerne vorlegen möchte (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) – es ist das Dokument 8216, Seiten 13 und 20 –, an Zöhrer, in der er an alle Abteilungen schreibt, cc an Zöhrer:

„Liebe Kollegen

Derzeit kommt es vermehrt zu Aufträgen des KBM die direkt an Personen im Amt weitergeleitet werden. Im gestrigen Vorstand hat FGD“ – Frau Generaldirektorin – „angewiesen, dass alle Beantwortungen, die nicht nur einer kurzen telefonischen Beantwortung oder Klärung sondern einer inhaltlichen schriftlichen Beantwortung bedürfen, nachrichtlich auch an Birgit Kloibmüller und Michaela Kardeis sowie Wolfgang“ – also Zöhrer – „und mich zu richten sind.

Um Informierung der RL“ – Referatsleiter, nehme ich an (Auskunftsperson M. K. (BVT): Genau!) – „und strikte Einhaltung dieser Weisung wird ersucht. Danke“

Das heißt, dieses Schreiben fällt genau in diese Zeit der Koalitionsverhandlungen, und hier beschwert sich Gridling darüber, dass das Kabinett eben direkt auf die BVT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zugreift.

Gelang es Gridling, sich durchzusetzen? Wissen Sie das?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich kann es Ihnen jetzt nur von meiner Warte sagen – ich glaube, Sie sehen es auch am E-Mail-Verlauf –: Also ich habe eigentlich grundsätzlich immer den Direktor und den Stellvertreter und – sofern er damit irgendwie befasst war – auch meinen Abteilungsleiter in Kenntnis gesetzt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Waren direkte Zugriffe auch sonst Thema? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Mag. M. K., MA (BVT): Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen, weil, wie gesagt, ich für meinen Bereich es schon immer so gehalten habe, dass es mir wichtig war, die Direktoren natürlich zu informieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte ein Dokument, das ich dem Untersuchungsausschuss schon vorgelegt habe, jetzt noch Ihnen vorlegen, und zwar aus der Personalakte von Major M. F. (BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich habe an Innenminister Kickl eine Anfrage zu den Postenbesetzungen im BVT gestellt, und da hat er geschickterweise mehrere Fragen auf einmal beantwortet, aber wenn man das dann aufgedröselt hat, hat sich daraus ergeben, dass für den Posten, für die Stelle des Herrn Major M. F. (BVT), die er jetzt besetzt, keine Interessentensuche durchgeführt wurde. Dass das im BVT Thema war, sehen Sie auch an der Korrespondenz, die oben ersichtlich ist.

Wir hatten auch Herrn A. M. (BVT) als Auskunftsperson hier, und er hat sich bei der Frage, ob er das als rechtswidrig erachtet, nicht klar geäußert. Ich würde gern Ihre Meinung hören.

Mag. M. K., MA (BVT): Darf ich jetzt genau nachfragen: meine Meinung dazu, dass sich Mag. A. M. (BVT) nicht geäußert hat, oder zu der rechtlichen Komponente?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne beides (erheitert), aber zuerst die rechtliche Komponente, bitte.

Mag. M. K., MA (BVT): Also ich muss Ihnen sagen, dass ich persönlich für diese Personalangelegenheiten nicht zuständig bin und Mag. A. M. (BVT), also mein Abteilungsleiter, diese Personalangelegenheiten auch strikt an sich zieht, sprich: hier keinesfalls eine Rechtsmeinung von meiner Person eingeholt hat und solche Angelegenheiten an und für sich wenn, dann direkt mit der Sektion I abklärt. Es ist mir aber durchaus geläufig, dass sich Herr Mag. A. M. (BVT) grundsätzlich nicht festlegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, wir haben ihn dann auch gefragt, wozu er eigentlich seinen Posten versieht, weil er jegliche Verantwortung für Personalentscheidungen abgestritten hat und demnach verantwortungstechnisch eigentlich eher ein Durchlaufposten ist.

Wie sehen Sie die Personalbesetzung an sich? Hätte es da eine Interessentensuche geben müssen?

Mag. M. K., MA (BVT): Sofern mir bekannt ist, sollte es hier schon eine Interessentensuche geben, aber wie gesagt, das ist eigentlich so, wie ich das Ausschreibungsgesetz lesen würde – beziehungsweise muss ich Ihnen wirklich ehrlicherweise dazusagen, dass ich mich nicht näher damit befasst habe und dass es auch nicht in den Zuständigkeitsbereich fällt und ich wie gesagt auch mit solchen Fragen grundsätzlich von Mag. A. M. (BVT) nie befasst wurde. Das behält er sich immer alles selbst vor.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, wer M. F. (BVT) so gerne auf diesem Posten sehen wollte, dass da das Verfahren verkürzt wurde?

Mag. M. K., MA (BVT): Das kann ich Ihnen wissentlich wirklich nicht beantworten. Ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zur Arbeit des Herrn Majors M. F. (BVT) oder zu seiner Person?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich hatte nur einige wenige Male mit ihm zu tun und, ja, da hat er eigentlich wirklich rechtliche Nachfragen bei mir gemacht und sich über das PStSG, also über das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, erkundigt, wie bestimmte Aufgaben und Befugnisse auszulegen sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, ob es bezüglich der meiner Meinung nach rechtswidrigen Postenbesetzung schon zu einem staatsanwaltlichen Vorgehen, zu einem Strafverfahren kam?

Mag. M. K., MA (BVT): Verzeihung, ich habe Sie akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob es schon zu einem Strafverfahren, zu einer Anzeige kam.

Mag. M. K., MA (BVT): Da wüsste ich jetzt nichts darüber.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer wäre innerhalb des BVT für eine Anzeige verantwortlich?

Mag. M. K., MA (BVT): Also verantwortlich, würde ich persönlich meinen: Wir haben einen Personalbereich, eine Abteilung, die für Personal zuständig ist. – Der zuständige Abteilungsleiter wird Ihnen das natürlich anders sagen, davon gehe ich einmal aus.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also welche Person wäre dafür verantwortlich?

Mag. M. K., MA (BVT): Mein direkter Abteilungsleiter, Mag. A. M. (BVT).

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 1 Minute noch in der ersten Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Wir haben im Ausschuss gehört, dass ein Johannes Freiseisen innerhalb des BVT wegen des Konvoluts ermittelt hat. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. M. K., MA (BVT): Also Johannes Freiseisen ist mir natürlich bekannt, er ist nämlich auch mein Vorgänger im BVT. Er war eine Zeit lang im Kabinett des Bundesministers tätig und hat tatsächlich, glaube ich, auf Dienstzuteilung im Jahr 2017 einige Monate im BVT verbracht. Der Grund, der mir allerdings erinnerlich ist, ist die Tatsache, dass die Abteilungsleitung in einer Abteilung bei uns absolut nicht mehr funktioniert hat, weil der zuständige Abteilungsleiter sehr lange im Krankenstand gewesen ist und der Stellvertreter einfach die gesamte Arbeit in einer wirklich sehr, sehr großen Abteilung nicht mehr alleine bewältigen konnte. Um dem Ganzen Herr zu werden, wurde eben versucht, dass man einen Bediensteten holt, der sich natürlich auch im BVT gut auskennt – aber dass er zu dem Konvolut ermittelt hätte, das wäre mir nicht bekannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum sind Sie nicht mehr im BVT beschäftigt?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich möchte jetzt vorausschicken: Für mich ist dieser Ausschuss eigentlich nicht dafür da, um Schmutzwäsche zu waschen. Deshalb würde ich mich gerne über die tatsächlichen Gründe etwas bedeckt halten.

Wenn Sie mich aber schon so fragen: Es ist schon eine Tatsache, dass in meiner eigenen Abteilung das Zusammenarbeiten mit der direkten Führung nicht mehr sehr gut funktioniert, schon seit langer Zeit nicht mehr, und ich mich aus diesem Grunde eigentlich dazu entschlossen habe, diesen Bereich – den ich selbst aufgebaut habe, der mir sehr am Herzen liegt – zu verlassen, da die Zusammenarbeit mittlerweile für mich wirklich unerträglich geworden ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer ist die direkte Führung?

Mag. M. K., MA (BVT): Mag. A. M. (BVT).

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da es in diesem Ausschuss um die Personalpolitik im BVT geht und Herr Mag. A. M. (BVT) für die Personalpolitik zuständig ist, würde ich Sie dennoch bitten, Ausschussrelevantes auszuführen, wenn es Ihnen möglich ist.

Mag. M. K., MA (BVT): Was meinen Sie genau?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das, was die Postenbesetzungen betrifft, ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses, und es wäre gut, wenn Sie Ihre Kritikpunkten, was dieses Thema betrifft, ausführen könnten.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Kollege Amon zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube nur, das aktuelle Besetzungen nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind. (Abg. Krisper: Ich hab auch nicht gesagt - -!)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Krainer zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Außer sie sind eine Folge der Hausdurchsuchung!

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist nicht gesagt, das ist eine Behauptung. (Abg. Krainer: Das ist Untersuchungsgegenstand!)

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Dr. Krisper, können Sie die Frage - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe vom Untersuchungsgegenstand gesprochen, also sehr wohl von den Postenbesetzungen während des Untersuchungszeitraumes, und würde Sie bitten auszuführen, was da in der Zusammenarbeit schwierig war, soweit es damit zu tun hat.

Mag. M. K., MA (BVT): Mit den Postenbesetzungen hatten die Schwierigkeiten zwischen dem Abteilungsleiter und mir nichts zu tun, denn, wie gesagt, Postenbesetzungen hat sich mein Abteilungsleiter grundsätzlich selbst vorbehalten, da fiel absolut nichts in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern die Schwierigkeiten waren anderer Art.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dokument 9266 – Sie kriegen es gleich (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) –:

Wenn Sie sich unten Ihr Mail vom Donnerstag, dem 3. August 2017 einmal anschauen – da haben Sie Herrn Scherscher im Kabinett des Ministers ein Mail geschickt –: Was war der wesentliche Inhalt dieses Mails?

Mag. M. K., MA (BVT): Also soweit ich das Mail hier sehe, ging es um legistische Anpassungen in der österreichischen Rechtsordnung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Fangen wir oben an:

„Lieber Manuel!“, schreiben Sie,

„Auftragsgemäß darf ich Dir nachstehend die Überlegungen aus dem Bereich II/BVT/1-Recht betreffend ,Wahlkampfthemen für HBM’ übermitteln.“

Wer hat Ihnen gesagt, Sie sollen Überlegungen zu Wahlkampfthemen für den Herrn Bundesminister anstellen?

Mag. M. K., MA (BVT): So wie ich es formuliert habe, muss ich davon ausgehen, dass das im Rahmen der Besprechungen so kommuniziert wurde.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na wer hat Ihnen den Auftrag gegeben?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich nehme an, es war der zuständige Kollege aus dem Kabinett. Wie gesagt, es war eine Besprechung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wie heißt er?

Mag. M. K., MA (BVT): Manuel Scherscher.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Manuel Scherscher. (Auskunftsperson M. K. (BVT): Ja!) Manuel Scherscher gibt Ihnen den Auftrag. (Auskunftsperson M. K. (BVT): Mhm!) Sagen Sie, war das das erste Mal oder ist das öfter passiert, dass Sie den Auftrag bekommen haben, Überlegungen betreffend Wahlkampfthemen für den Herrn Bundesminister anzustellen?

Mag. M. K., MA (BVT): Herr Abgeordneter, ich möchte mir erlauben, ich möchte es noch einmal ganz grundsätzlich darlegen: Wie der Minister oder sein Kabinett in weiterer Folge mit meiner Fachexpertise verfahren, ob sie das politisch einsetzen oder auf andere Art und Weise in die Öffentlichkeit tragen, entzieht sich wirklich meinem Einflussbereich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe Sie gefragt, ob das das erste Mal war, dass Sie den Auftrag bekommen haben, Überlegungen zu Wahlkampfthemen für den Bundesminister anzustellen.

Mag. M. K., MA (BVT): Ich kann Ihnen das wirklich nicht beantworten. Es kann sein, dass vielleicht unter genau dieser Bezeichnung schon einmal ein Auftrag an mich erging. Ich weiß es deshalb nicht, Herr Abgeordneter, weil ich mich ausschließlich mit der Materie an der Basis beschäftige, nämlich: Wie können wir hier in der Legistik bessere Gesetze schaffen, damit wir wirklich die Gefahrenabwehr und die Bekämpfung von Terrorismus und die anderen Zuständigkeitsbereiche in Österreich verbessern können?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das war der 3. August 2017, zwei Monate vor der Nationalratswahl. Sagen Sie, hat damals das Innenministerium einen Wahlkampf geführt?

Mag. M. K., MA (BVT): Wie genau meinen Sie das?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe einfach gefragt – es geht um Wahlkampfthemen für den Herrn Bundesminister –: Hat das Innenministerium im August 2017 einen Wahlkampf geführt?

Mag. M. K., MA (BVT): Also ich denke, einen Wahlkampf hat die jeweilige Partei geführt, welche auch immer – da waren Sie genauso beteiligt, denke ich, wie einige andere hier Anwesende. Der Innenminister ist für mich immer noch ein oberstes Organ der Vollziehung, der für die innere Sicherheit von Österreich verantwortlich ist – und genau so habe ich auch meine Aufträge erfüllt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na Sie haben einen Auftrag erhalten und ihn auch erfüllt, aber ich habe Sie gefragt: Hat das Innenministerium einen Wahlkampf geführt?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich weiß nicht, was Sie mit dieser Frage bezwecken wollen. Ich sage es Ihnen noch einmal – ich kann Ihnen das auch nicht beantworten –: Das Innenministerium - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na hat das Innenministerium oder hat die ÖVP einen Wahlkampf geführt? Hat das Innenministerium oder die Partei des Innenministers einen Wahlkampf geführt?

Mag. M. K., MA (BVT): Herr Abgeordneter, das habe ich Ihnen schon beantwortet. Eine Partei hat Wahlkämpfe geführt, aber das Innenministerium selbst und der Bundesminister für Inneres als Vollziehungsorgan sind immer noch für die innere Sicherheit Österreichs zuständig (Abg. Pilz: Hätte ich auch so gesehen!) – und für die habe ich meinen Auftrag erledigt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, aber da steht: Wahlkampfthemen für Herrn Bundesminister. – Jetzt sind wir eh schon einen Schritt weiter (Auskunftsperson M. K. (BVT): Ja?): Da geht es um die ÖVP und um den ÖVP-Wahlkampf. – War Ihnen das bewusst?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich habe nicht für die ÖVP einen Auftrag erfüllt, ich habe für den Innenminister einen Auftrag erfüllt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, das ist mir schon klar, aber ist es richtig und stehen Sie nach wie vor dazu, dass Ihr Auftrag war: Wahlkampfthemen für Herrn Bundesminister?

Mag. M. K., MA (BVT): Herr Abgeordneter, wie das Thema benannt wird, ist mir ehrlicherweise egal.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das haben Sie geschrieben.

Mag. M. K., MA (BVT): Ja. Ich gehe davon aus, dass es - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Hat der Auftrag gelautet: Wahlkampfthemen für den Herrn Bundesminister?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich kann es Ihnen nicht mehr genau sagen, aber ich denke, ich habe es nicht aus Eigenem erfunden, also mag es vielleicht tatsächlich so gewesen sein, dass das das Schlagwort dafür gewesen ist. (Abg. Pilz: Ja! Das Ganze - -!) Tatsächlich sage ich Ihnen nochmals: Mein Auftrag hat darin bestanden, sicherheitsrelevante Komplexe und Thematiken auszuarbeiten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Frau Mag. M. K. (BVT), ich mache Ihnen persönlich überhaupt keinen Vorwurf (Abg. Amon gibt ein Zeichen) – damit es da kein Missverständnis gibt.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Amon? – Wortmeldung zurückgezogen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jetzt haben wir einmal das. Nicht das Innenministerium, sondern die ÖVP hat einen Wahlkampf geführt, aber der Innenminister und nicht der ÖVP-Kandidat hat Ihnen über das Kabinettsmitglied den Auftrag gegeben, Wahlkampfthemen für den Herrn Bundesminister vorzuschlagen. Ist das eine richtige Zusammenfassung? (Abg. Amon: Weil alle Parteien einen Wahlkampf geführt haben und nicht nur die ÖVP!) – Kann irgendwer die Nervensicherung beim Kollegen Amon wieder reinschrauben? (Ruf bei der ÖVP: Na, na, na!)

Sie haben meine Frage, meine Zusammenfassung gehört. Ist das richtig so?

Mag. M. K., MA (BVT): Herr Abgeordneter, ich will Ihnen jetzt weder etwas bestätigen noch etwas negieren. Tatsache ist genau das, was ich Ihnen bis jetzt gesagt habe. (Abg. Pilz: Ja!) Ich sage Ihnen, wie ich meinen Auftrag erfüllt habe und für wen ich meinen Auftrag erfüllt habe. Ich habe meinen Auftrag nicht für die ÖVP erfüllt, sondern letztlich für die - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Für den Herrn Bundesminister.

Mag. M. K., MA (BVT): Und auch für die Bürger in Österreich. Das ist mein Auf- -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na, die kommen da aus (Auskunftsperson M. K. (BVT): Nein, die kommen da nicht - -!) guten Gründen nicht vor.

Mag. M. K., MA (BVT): Aber ich glaube, das sind die, die dann zumindest das Ergebnis von dem Ganzen zu spüren bekommen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist zu befürchten, ja. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

So, jetzt kommen wir zum Dokument 9268, da wir das geklärt haben. Dieses Dokument liegt Ihnen, glaube ich, schon vor. Das ist jetzt das Mail von Ihnen an Gridling und so weiter vom Donnerstag, dem 16. November. Das haben Sie mit Kollegin Krisper schon kurz besprochen. (Auskunftsperson M. K. (BVT): Mhm!)

So, gehen wir es wieder durch: Sie schreiben da: „Kurze Hintergrundinfo: Im Juli 2017 erging ein KBM-Auftrag“ und so weiter, „5 [...] Punkte für das Wahlprogramm zu erarbeiten.“

Ich frage wieder: Wer hat Ihnen den Auftrag gegeben, „5 [...] Punkte für das Wahlprogramm zu erarbeiten“?

Mag. M. K., MA (BVT): Also ich gehe davon aus, es wird sich um den gleichen Auftrag gehandelt haben, den wir jetzt gerade sehr intensiv besprochen hatten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Also hat wer den Auftrag erteilt?

Mag. M. K., MA (BVT): Wieder der Kabinettsreferent, den ich Ihnen schon genannt habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Der Kabinettsreferent Scherscher, ist das richtig?

Mag. M. K., MA (BVT): Sofern es mir erinnerlich ist, Herr Abgeordneter, schon. (Abg. Pilz: Ja!) Aber wie gesagt, es ist eine Zeit lang her, und das ist meine Erinnerung (Abg. Pilz: Ja, ja!), wie ich sie habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich bin ja da völlig Ihrer Meinung.

Wahlprogramm – ich kann Ihnen das sagen und ich hoffe, Sie glauben es mir –: Es war kein Wahlprogramm für uns.

Mag. M. K., MA (BVT): Das glaube ich Ihnen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (erheitert): Ja. Es war auch keines für die SPÖ, es war auch keines für die Freiheitliche Partei (Auskunftsperson M. K. (BVT): Mhm!), es war schon gar keines für die Grünen, und für NEOS war es auch nicht.

Jetzt stelle ich Ihnen eine unfassbar schwierige Frage (Auskunftsperson M. K. (BVT): Für wen es war?): Für welche Partei war dieses Wahlprogramm?

Mag. M. K., MA (BVT) (erheitert): Herr Abgeordneter, ich ziehe mich jetzt noch einmal auf meine Beantwortung zurück. Es war mir in meiner Tätigkeit völlig egal, ob dieses Wahlprogramm von mir aus auch von Ihnen genutzt würde oder von jemand anderem. Was ich hier angeführt habe, waren sicherheitsrelevante Themen, die für die tägliche Arbeit im BVT ganz wesentlich gewesen sind. (Abg. Pilz: Ja!) Wenn Sie sich einmal diese Themen anschauen, dann sehen Sie das auch.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Frau Mag.a M. K. (BVT), völlig d’accord! Gehen wir einen Schritt weiter. Sie haben gesagt, die KBM-Aufträge waren für Sie Aufträge des Ministers. Ist das richtig?

Mag. M. K., MA (BVT): Muss ich so sehen. Dafür sind Kabinettsreferenten grundsätzlich da, meines Wissens, dass sie für den Minister natürlich auch Aufträge übernehmen. Wie die intern - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. Ich frage Sie konkreter: Ist ein KBM-Auftrag für Sie ein Auftrag des Ministers?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich muss es als solchen sehen, sonst dürfte ich ihn wohl nicht entgegennehmen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Richtig. So. Haben Sie also in dieser Form einen Ministerauftrag zur Teilnahme an der Erstellung des Wahlprogramms erhalten?

Mag. M. K., MA (BVT): Nein. Ich habe - - Herr Abgeordneter, ich habe für mich einen Auftrag erhalten, bestimmte Punkte, sicherheitsrelevante Themenbereiche zusammenzufassen, die für die tägliche Arbeit im BVT wesentlich sind, und das habe ich gemacht. Ich sage es Ihnen noch einmal: Wie meine Fachexpertise verwendet wird, politisch oder in anderer Art und Weise, entzieht sich meinem Einflussbereich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Warum steht da „Wahlprogramm“?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich gehe davon aus, dass das damals wohl das Schlagwort gewesen sein wird, unter dem es läuft. Aber Sie fragen mich, wofür ich gearbeitet habe. Dafür habe ich gearbeitet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, wofür das erstellt worden ist. Hier steht eh „Wahlprogramm“.

Mag. M. K., MA (BVT): Ja, das steht da drinnen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): So. Wer hat Ihnen gesagt, dass das ein Beitrag zur Erstellung eines Wahlprogramms ist?

Mag. M. K., MA (BVT): Herr Abgeordneter, das haben wir schon beantwortet. Ich sage es Ihnen gern noch einmal.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja.

Mag. M. K., MA (BVT): Es gab eine Besprechung. Von dem jeweiligen Kabinettsreferenten wurden entsprechende Aufträge erteilt. Diese Aufträge wurden durch mich umgesetzt, wurden auch damals durch die Legistik umgesetzt, und das ist das Endergebnis.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wer war bei dieser Besprechung, bei der die Aufträge im Namen des Ministers für das Wahlprogramm erteilt worden sind, noch dabei?

Mag. M. K., MA (BVT): Und das ist das: Ich kann mich nicht genau erinnern. Ich glaube, dass eine Vertreterin aus der Legistik noch dabei war. Das kann ich Ihnen jetzt aber nicht definitiv sagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): War das Frau Völker? Weil die immer wieder in den E-Mails vorkommt.

Mag. M. K., MA (BVT): Ich glaube nicht, dass es Frau Völker gewesen ist. Ich glaube, es war eine Referentin aus der Legistik. (Abg. Pilz: Ja!) Frau Völker ist nachher natürlich eingebunden, da sie die zuständige Abteilungsleiterin ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, weil es dann einen E-Mail-Verkehr gegeben hat. (Auskunftsperson M. K. (BVT): Natürlich!)

Das heißt, eine Mitarbeiterin aus der Legistik im Ministerium selbst, Sie (Auskunftsperson M. K. (BVT): Ich meine, ja!) und der Kabinettsmitarbeiter Scherscher?

Mag. M. K., MA (BVT): Soweit mir erinnerlich, ja, Herr Abgeordneter, aber - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): War noch eine Person dabei?

Mag. M. K., MA (BVT): Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Warum haben Sie dann über diesen Auftrag, diesen KBM-Auftrag für das Wahlprogramm, BVT-Direktor Gridling, Herrn Zöhrer und Generaldirektorin Kardeis informiert? Warum?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich glaube, das hat sich eigentlich davor - -, das müsste sich schon beantwortet haben – nicht? Es war ja so, dass der Herr Direktor auch einen entsprechenden Auftrag rausgegeben hatte, den hatten wir gerade mit Frau Abgeordneter Dr. Krisper besprochen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich wollte nur schauen, ob der Zusammenhang so ...

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Pilz, die Redezeit in der ersten Runde ist abgelaufen.

Mag. M. K., MA (BVT): Und davon abgesehen, haben Sie aus der vorigen Korrespondenz gesehen, dass ich grundsätzlich meine beiden Direktoren cc gesetzt habe. Es ist ja ganz wesentlich, dass sie über meine Arbeit Bescheid wissen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich halte das für vollkommen korrekt. Wunderbar. Sie haben uns wirklich sehr geholfen. Mir tut es nur leid, dass Herr Mag. Sobotka jetzt nicht mithören konnte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke, Frau Mag. M. K. (BVT), dass Sie uns heute wieder als Auskunftsperson zur Verfügung stehen.

Ich möchte auch bei diesem Dokument 9268 anknüpfen, das Ihnen ohnehin schon vorliegt. Sie haben im November 2017 ein E-Mail an den BVT-Direktor und seinen Stellvertreter betreffend diesen KBM-Auftrag geschrieben. Mich hätte einmal ganz grundsätzlich interessiert: Was ist ein Auftrag? Muss ein Auftrag immer ausdrücklich als Auftrag bezeichnet werden, oder ist ein Auftrag auch ein Ersuchen um Information oder um Darstellung gewisser Themen? Wie ist das rechtlich oder faktisch?

Mag. M. K., MA (BVT): Also mit Verlaub würde ich es Ihnen, glaube ich, gern einfach ganz pauschal beantworten, dahin gehend aus meiner Sicht: Wir Beamte sind immer gern sehr formalistisch, wir sprechen von Aufträgen, aber, so wie Sie gesagt haben, auch ein Ersuchen um Information ist für mich so zu verstehen, dass ich eine Information zusammenstellen würde und die natürlich liefern würde.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, wenn jemand aus dem Kabinett über den Direktor oder mit Ihnen direkt spricht und sagt: Du, ich brauche für den Herrn Minister eine Information!, dann ist die Arbeit zur Erstellung dieser Information für Sie ein Auftrag?

Mag. M. K., MA (BVT): Natürlich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wissen Sie noch, in diesem Mail vom 16. November 2017, in dem Dokument 9268, was genau der Inhalt dieses Auftrages war? Und zwar deswegen, weil im Mail vom 16. November 2017, im Dokument 9268, die Rede von Punkten für das Wahlprogramm ist. In dem auch bereits vorgelegten Dokument Nummer 9264, im Mail vom 3. August 2017, hat es geheißen: „Auftragsgemäß“ und so weiter „Wahlkampfthemen für HBM“. Kann das sein, dass die Begrifflichkeiten verwechselt wurden oder nicht relevant waren in dem Bereich?

Mag. M. K., MA (BVT): Wenn ich Sie richtig verstehe, bin ich wieder bei meinem üblichen Formalismus. Sie sehen ja, wie ich gewisse E-Mails formuliere. Ich fasse das einfach als Auftrag auf, und Auftrag ist für mich meine tägliche Arbeitsleistung. Wenn natürlich Vorgesetzte oder auch andere Kollegen – es ist eigentlich ganz egal, ob das jetzt ein Übergeordneter ist oder nicht – von mir eine bestimmte Information benötigen, dann ist das ein Formalismus und durchaus möglich, dass ich das speziell so formuliere.

Ich weiß nicht, ob ich Ihnen das jetzt damit beantwortet habe – nicht wirklich, gell? (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielleicht noch einmal, weil der Kollege jetzt nicht da war: Die Frage war, ob der konkrete Auftrag oder das konkrete Informationsersuchen jetzt konkret gelautet hat, Themen, die im Wahlkampf für den Herrn Bundesminister relevant sein könnten, oder Themen für das Wahlprogramm zu erstellen. In welche Richtung ist der Auftrag oder dieses Ersuchen gegangen? Wissen Sie das noch?

Mag. M. K., MA (BVT): Wie gesagt, ich kann mich jetzt nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern, da ich mich jetzt ja schon nur schwerlich an die Besprechung wirklich erinnern kann. Um Ihnen das zu beantworten, worauf Sie hinauswollen: Es ist jetzt nicht so, dass es heißt: Du hast jetzt den Auftrag auszuführen!, sondern es wird, so wie Sie es eigentlich auch erwähnen, ganz grundsätzlich und eigentlich auch in einem kollegialen Ambiente gesagt, es ergeht das Ersuchen: Bitte stelle eine Information zusammen, was denn aus deiner Sicht relevant ist!

Da schließt sich dann der Kreis zu dem, was ich schon davor zu erklären versucht hatte: Ich bin an der Basis tätig, ich habe einen speziellen Aufgabenbereich. Bei mir zeigt sich in der täglichen Arbeitsverrichtung, wo Sicherheitslücken bestehen, wo legistischer Nachbesserungsbedarf besteht, wo Kollegen tatsächlich in der Praxis und im Vollzug Schwierigkeiten beim Einschreiten haben. Das ist genau der Themenbereich an der Basis, von dem ich persönlich auch sehr wichtig finde, ihn weiterzukommunizieren, und von dem ich es auch als notwendig erachte, dass das natürlich eventuell an die Öffentlichkeit gerät oder wie auch immer das letztlich seinen Weg ins Parlament findet. Aber das sind natürlich Themenbereiche, die stellen wir uns nicht nur einfach so zusammen, sondern trachten natürlich danach, die österreichische Sicherheitslage dadurch zu verbessern, dass wir sie auch legistisch umsetzen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Kollege Pilz ist jetzt leider nicht herinnen. Die Antworten auf meine folgenden Fragen wären vielleicht jetzt auch für ihn interessant, aber er hat offensichtlich schon alles gehört, was er hören wollte.

Im Sommer und im Herbst 2017 war ja Wahlkampf, da haben alle Parteien Wahlkampf geführt. Jetzt gibt es einen Minister, der der ÖVP zugehörig ist, und ein Minister bleibt auch im Wahlkampf Minister. Halten Sie es vor diesem Hintergrund für denkbar, dass in einem Wahlkampf Themen auftauchen können, die durchaus sicherheitsrelevant sind, bei denen jetzt ein Minister, der auch im Wahlkampf für die Sicherheit Österreichs verantwortlich und zuständig ist, darüber informiert sein sollte oder sogar sein muss, welche sicherheitspolitischen Themen gerade aktuell sind, und sich aus dem Grund entsprechende Informationen einholt? Wie würden Sie das beurteilen?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich glaube, Sie haben gerade kurz zusammengefasst, was ich vielleicht zuvor nicht in der Lage war, tatsächlich so klarzulegen. Das hatte ich eigentlich auch zu kommunizieren versucht, und das war auch das, worauf ich bei der Befragung durch Abgeordneten Pilz eigentlich hinauswollte. Für mich bleibt der Innenminister, ob er jetzt Wahlkampf führt oder nicht, immer noch der Innenminister als oberstes Vollzugsorgan für die innere Sicherheit und hat natürlich auch diesen Zuständigkeitsbereich. Ich sehe das wirklich tatsächlich nur so. Mich hat der Wahlkampf in der Form nicht zu interessieren, sondern ich bin als Beamtin einfach dafür zuständig, diese Sicherheitslücken aufzuzeigen. So, wie Sie das gesagt haben, das würde ich auf jeden Fall genauso sehen. Es ist aus meiner Sicht sogar sehr wichtig, dass der zuständige Minister, der ja auch wirklich bei seiner Angelobung geschworen hat, dass er sich um die innere Sicherheit von Österreich kümmern wird und auch dafür zuständig ist, tatsächlich darüber in Kenntnis ist, wo genau die Schwierigkeiten dabei liegen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke, Frau Mag.a M. K. (BVT), dass Sie heute zur Verfügung stehen. Ich hätte noch zwei kurze Fragen zum Themenkomplex des Wahlprogramms. Zum einen, um das noch einmal festzumachen: Bei der Besprechung, die Sie in Erinnerung haben, bei der dieser Auftrag gekommen sei, Formulierungen für ein Wahlprogramm zu finden, waren der zuständige Referent aus dem Kabinett, eine Vertreterin der Legistik und Sie. Ist das richtig?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich glaube, mich so zu erinnern. Ob es tatsächlich der Wahrheit entspricht, kann ich Ihnen jetzt nicht wirklich nachvollziehbar sagen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gab es diese Sitzungen, diese Besprechungen in dieser Konstellation öfter, ohne jetzt einen unmittelbaren Vorgesetzten, eine unmittelbare Vorgesetzte mit dabei zu haben?

Mag. M. K., MA (BVT): Es kann durchaus sein, dass Fachexpertise durch einzelne Referenten herangezogen wurde und dass es eine solche Besprechung gibt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich frage deshalb nach, weil es am 15. November eine Weisung oder ein Schreiben von Direktor Gridling gab, dass jegliche Kommunikation an ihn und an drei weitere Personen fließen muss, die auch namentlich genannt werden. Sehen Sie da einen Zusammenhang mit Ihrem Treffen oder dem Auftrag, den Sie damals erteilt bekommen haben? Oder was war der Grund dafür, dass man dann am 15. November dieses Mail ausschickt? Gab es das öfter, war das erstmalig?

Mag. M. K., MA (BVT): Soweit mir erinnerlich ist, ist diese Anordnung natürlich auch jedem Beamten bekannt. Warum der Herr Direktor sich dazu genötigt gesehen hat, das müssen Sie bitte ihn selbst fragen. Allerdings, ich bin jetzt einmal so frech, dass ich sage: Ich glaube, der Herr Direktor kennt mich so weit, dass ich ihm grundsätzlich alles, was wirklich relevant war, was in den Zuständigkeitsbereich des BVT fällt, selbst wenn er nicht dabei war, immer kommuniziert habe. Das nehme ich mir jetzt aber heraus und sage ich für mich, so ehrlich muss ich sein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, Sie haben so ein Schreiben oder so eine Weisung öfter von Direktor Gridling erhalten.

Mag. M. K., MA (BVT): Nein (Abg. Kucharowits: Nur einmalig?), ich kenne dieses Schreiben und ich denke - - Sie müssen vielleicht auch verstehen, mein früher erlernter Beruf – ich war Exekutivbeamtin –: Für mich ist es völlig normal, dass eine Weisung von oben nach unten verläuft. Das heißt, ich habe da vielleicht auch ein etwas anderes Vorgehen. Ich bin es wirklich gewohnt, dass ich meine Vorgesetzten in Kenntnis setze. Ob das jetzt in jedem Bereich und in der Praxis tatsächlich so gelebt wird, da erlaube ich mir jetzt einmal die Vermutung, dass das nicht immer so gewesen sein wird, sonst hätte sich wohl der Herr Direktor nicht dazu genötigt gesehen, dieses Schreiben aufzusetzen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf ich Sie noch fragen, wo diese Treffen – oder Besprechungen, würde ich eher sagen – stattgefunden haben?

Mag. M. K., MA (BVT): Soweit mir das erinnerlich ist, war das, glaube ich, in den Räumlichkeiten des Kabinetts.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Okay, also im Kabinett des Ministers. Ich würde gerne zu einem ganz anderen Themenbereich kommen, nämlich zur Hausdurchsuchung, und würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen, nämlich einen Aktenvermerk von Ihnen zur Hausdurchsuchung durch die WKStA am 28. Februar 2018. Das Dokument hat die Nummer 8118. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich darf Sie bitten, sich auf Seite 3 im Besonderen den ersten Absatz anzusehen, in dem festgehalten wurde, „dass ein unsensibler Umgang mit derartigen Informationen nicht nur einen Schaden der Reputation der Republik Österreich und eine nachhaltige Beeinträchtigung außenpolitischer Interessen nach sich ziehen kann, sondern schlimmstenfalls in der Gefährdung der inneren wie nationalen Sicherheit zu münden vermag, wenn dies letztlich dazu führt, dass
ausländische Partnerdienste eine weitere Kooperation mit den BVT abbrechen und somit ein exorbitanter Informationsverlust entstehen könnte.“

Ich würde Sie gerne fragen, wie Sie das heute sehen.

Mag. M. K., MA (BVT): Ich würde Sie aufgrund dieses sensiblen Bereiches bitten, diese Frage in einer vertraulichen Sitzung beantworten zu dürfen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Okay, später – nur damit man das dann - - Okay.

Dann darf ich da trotzdem ein bisschen weitermachen, und zwar darf ich Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen. Es ist ein Schreiben von Ihnen an Frau Mag.a Schmudermayer. Da geht es um Rechtsvorschriften des BVT, und Sie sprechen auch diverse Warnungen aus. Das ist das Dokument 1061, gleich auf der ersten Seite, der erste Absatz. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich möchte Sie einfach fragen: In welcher Form haben Sie diese Warnungen kommuniziert, an wen haben Sie die kommuniziert und haben diese Widerhall gefunden?

Mag. M. K., MA (BVT): Derartige Warnungen habe ich eigentlich schon von Beginn an, also schon zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung selbst, entsprechend an Frau Mag. Schmudermayer kommuniziert und habe das eigentlich auch im weiteren Verfahren ehrlicherweise bei jeder sich bietenden Möglichkeit wahrgenommen. Ich glaube, ich habe das schon einmal beantwortet. Es war zu Anfang eigentlich so, dass ich eher auf Unverständnis getroffen bin und es ein bisschen gedauert hat, bis die WKStA sich tatsächlich im Klaren war, mit welch sensiblen Informationen das BVT wirklich tagtäglich arbeitet.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): An wen haben Sie diese Warnungen ausgesprochen? Sie haben die WKStA nicht nur in dem Schreiben, sondern jetzt auch mündlich erwähnt. Wen haben Sie da noch informiert?

Mag. M. K., MA (BVT): Grundsätzlich war meine Kommunikationspartnerin Frau Mag. Schmudermayer. Ob sie das jetzt auch wirklich weitergegeben hat oder nicht, weiß ich nicht ganz genau. Den Kriminalbeamten gegenüber, die zur WKStA zugeteilt wurden, habe ich das auch häufiger kommuniziert, und letztlich gab es noch einen Sachverhalt, zu dem ich im Auftrag meines Direktors auch an die Leiterin der WKStA herangetreten bin und auch einen ähnlichen Sachverhalt so kommuniziert habe.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Die Frage ist: Abgesehen von der WKStA und vom eigenen Bereich, den eigenen Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung und dem Direktor klarerweise, haben Sie es auch an den politisch Verantwortlichen, der im vergangenen Jahr ja bereits Innenminister Kickl gewesen ist, kommuniziert, und wenn Sie es kommuniziert haben, haben Sie es direkt kommuniziert, über wen haben Sie es kommuniziert, an wen haben Sie es herangetragen, wenn ja auch Runden mit KabinettsmitarbeiterInnen üblich sind?

Mag. M. K., MA (BVT): Durch mich wurde das nicht kommuniziert. Für diesen Bereich war ich nicht zuständig. Ich glaube aber, dass das damals natürlich durchaus durch den interimsmäßig stellvertretenden Direktor erfolgt ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): An wen? Wissen Sie das, oder haben Sie eine Vermutung, eine Wahrnehmung dazu?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich würde es natürlich als Vermutung bezeichnen, weil ich Ihnen jetzt weder ein E-Mail noch sonst irgendetwas zeigen kann, durch das das tatsächlich geschehen ist. Da bin ich mir aber sehr sicher, dass der damalige interimsmäßige stellvertretende Direktor das sehr wohl wahrgenommen und auch an die oberste Führung kommuniziert hat, dass der ganze Sachverhalt sehr heikel ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, das Sie, glaube ich, schon angesprochen, angeteasert haben, und zwar hat es die Nummer 7256. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist das Ersuchen um dringende Unterstützung im Zusammenhang mit den sichergestellten Dokumenten und Datenträgern in der Causa BVT, das von Herrn Direktor Gridling – Sie dürften das direkt übergeben haben – an die Leiterin der WKStA, nämlich an Frau Dr. Vrabl-Sanda, gerichtet wurde, in dem nämlich auch – auf der zweiten Seite des Schreibens, im letzten Absatz – von einer Dringlichkeit gesprochen wird, weil sich das BVT vor einer etwaigen Suspendierung durch den sogenannten Berner Club befinden würde. Das sprechen Sie explizit an. Wie war das damals konkret?

Mag. M. K., MA (BVT): Aufgrund der Sensibilität würde ich noch einmal darum bitten, das in einer vertraulichen Sitzung besprechen zu dürfen. (Abg. Krainer: Entschuldigung, zur Geschäftsordnung!)

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist ein Einser-Akt. Das ist ein Akt der Stufe 1, der also vorgesehen ist, in medienöffentlicher Sitzung beraten zu werden. Ich meine, die Informationen - - Sie können das Schreiben jedenfalls bestätigen, denke ich mir. Sie können also auch in medienöffentlicher Sitzung etwas sagen.

Kann schon sein, dass es dann auch Nachfragen von uns geben könnte, bei denen Sie sagen, das wollen Sie nur in einer vertraulichen Sitzung beraten, aber die Fragen, die bisher gestellt worden sind, gehen sich, glaube ich, in einer medienöffentlichen Sitzung durchaus noch aus.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich gebe Kollegen Krainer recht. Wenn das Dokument in Stufe 1 ist, kann das Dokument natürlich hier vorgelegt werden. Das ist völlig logisch. Bei den Antworten muss die Auskunftsperson selbst beurteilen, was für sie in vertraulicher Sitzung zu beantworten ist und was nicht.

*****

Mag. M. K., MA (BVT): Danke schön.

Was ich Ihnen natürlich bestätigen kann, ist: Ja, dieses Schreiben wurde damals durch mich an die Leiterin der WKStA übergeben und auch entsprechend kommuniziert, was mir der Herr Direktor BVT aufgetragen hat. Ich weiß, dass die Klassifizierungsstufe hier sehr niedrig ist, wie Sie sagen. Ich bin mir auch sicher, dass das nicht das Innenressort vorgelegt hat. Und jetzt muss ich dazu sagen: Ich persönlich habe das in meinem Akt, den ich dem Untersuchungsausschuss laufend vorlege, als geheim klassifiziert und würde bitte, was den Inhalt betrifft, auch wirklich darum ersuchen, dass ich das in vertraulicher Sitzung besprechen darf. Ich beurteile den Inhalt nach wie vor als sensibel.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielleicht darf ich trotzdem fortsetzen, nämlich mit der Beantwortung dieses Schreibens, denn es kam ziemlich rasch, am selben Tag nämlich, die Antwort von der Leiterin der WKStA. Das Dokument hat die Nummer 7257. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Hier wird die im Raum stehende „Suspendierung des BVT in der Berner Gruppe“ nochmals explizit erwähnt; das wird also auch in der Beantwortung aufgegriffen.

Auf Seite 2 wird auch explizit von einem „als SECRET“ klassifizierten Dokument gesprochen. Ebenso haben Sie in dem Schreiben auch eine Schadensanalyse gefordert, weil das auch irgendwie im Austausch mit den europäischen und internationalen Nachrichtendiensten im Raum stand. Deshalb meine Frage: Wie ist denn der Stand der Schadensanalyse? Können Sie dazu etwas sagen, Ihre Wahrnehmungen dazu?

Mag. M. K., MA (BVT): Dazu kann ich Ihnen tatsächlich nichts sagen, weil ich keinen Informationsstand dazu habe. Ich muss jetzt auch dazusagen, dass ich schon seit 1. April nicht mehr offiziell im BVT tätig bin.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gut, aber das Schreiben ist vom vergangenen Jahr, vom Herbst. Es liegt also schon ein bisschen zurück. Gab es bis zum April Wahrnehmungen von Ihrer Seite, wann mit dieser Schadensanalyse oder einer Finalisierung der Schadensanalyse zu rechnen ist, weil es ja eben um die Reputation Österreichs ging oder geht und auch um die Zusammenarbeit und die Vertrauensebene, die ja zwischen den Nachrichtendiensten eigentlich die Grundlage bildet?

Mag. M. K., MA (BVT): Da kann ich Ihnen jetzt leider auch nichts dazu sagen, weil das ein ganz anderer Bereich im BVT ist, der dazu tätig ist, im internationalen Bereich tätig ist und tatsächlich diese Verbindungen zum Berner Club und dergleichen aufrechterhält.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielleicht nur eine Frage noch.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Redezeit in dieser Runde ist abgelaufen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gut, dann in der nächsten. – Danke.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Mag. M. K. (BVT)! Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen auch die Causa Mauss kurz erwähnt. Da darf ich Ihnen den Akt mit der Nummer 7444 vorlegen und Sie ersuchen, da die Seite 5 in Augenschein zu nehmen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Konkret geht es um Vorhalte gegenüber Dr. B. P. (BVT), dass er einen Akt im BVT manipuliert haben soll.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie fragen, wie es in dieser dort dargelegten Hausdurchsuchung - - Es war keine Hausdurchsuchung, es war eine Räumung des Büros von Dr. B. P. (BVT), bei der ein Akt oder mehrere Kuverts, mit Causa Mauss beschriftet, in einem Rollcontainer gefunden wurden. Da hätte mich grundsätzlich interessiert, ob das die übliche Vorgangsweise war, wie man mit vertraulichen Akten umgeht und wie das dann weiter gehandhabt wurde. Was ist mit diesen vorgefundenen Akten passiert? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. M. K., MA (BVT): Im Prinzip kann ich Ihnen da auch nur wiedergeben, was ich schon in der Zeugeneinvernahme gesagt habe. Bei der Räumung des Büros wurde tatsächlich in diesem Rollcontainer ein Kuvert aufgefunden, in dem eigentlich der Inhalt dieses damals gesuchten Aktes in Papierform tatsächlich enthalten war. Aufgrund des Amtshilfeersuchens war mit dieser Akt schon bekannt. Ich habe mich dann mit der WKStA ins Benehmen gesetzt und sie darüber informiert, dass man diesen Papierakt nochmals gefunden hat. Und in weiterer Folge wurde dieser Papierakt dann von mir an die stellvertretende Referatsleiterin übergeben, die ihn dann weiter verwahrt hat.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Wissen Sie, war das der gleiche Akt, der auch im Edis war, oder war der nicht deckungsgleich?

Mag. M. K., MA (BVT): So wie ich es in der Zeugeneinvernahme gesagt habe, so ist es mir jetzt natürlich tatsächlich auch in Erinnerung. Ich glaube, es war ein zusätzliches Papier dabei. Da kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, was da drauf war. Ansonsten war der Akt schon deckungsgleich.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ist es üblich oder war es üblich, dass Akte, die eigentlich im Edis verlinkt oder vernetzt waren, auch in Papierform von diversen Abteilungsleitern ausgedruckt waren und die diese auch persönlich besessen haben?

Mag. M. K., MA (BVT): Also wie jeder für sich selber arbeitet, ob er einen Akt jetzt auch tatsächlich als Papierakt anlegt, das obliegt eigentlich schon den Bediensteten selbst. Ob das jemand so gemacht hat oder nicht: Also dass sich jemand einmal einen Akt ausgedruckt hat, weil es vielleicht in Papierform leichter nachvollziehbar ist, da sehe ich jetzt kein unübliches Vorgehen darin.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich frage Sie auch deswegen, weil es ja auch ein Akt mit einer besonderen Vertraulichkeitsstufe war und es mir daher etwas ungewöhnlich erscheint, dass man besonders vertrauliche und sensible Akte auch in einem eher privaten Bereich aufbewahrt.

Mag. M. K., MA (BVT): Gut, da muss ich dazusagen, es ist mir jetzt wirklich nicht erinnerlich, wie gesagt, ob und wie dieser Akt klassifiziert gewesen ist. Was Sie ansprechen, ist natürlich eine Tatsache. Sobald ein bestimmter Akt klassifiziert ist, gibt es natürlich entsprechende Verwahrungsstufen dafür und Verwahrungsverordnungen, wie damit umzugehen ist.

Ich kann es Ihnen jetzt nur wirklich auswendig nicht sagen, ob dieser Akt tatsächlich klassifiziert gewesen wäre. Diesfalls gibt es die entsprechenden Vorschriften dafür, wie der Akt zu verwahren gewesen wäre, je nach Klassifizierungsstufe. So wie ich es Ihnen gerade beantwortet habe, meinte ich allerdings einen ganz normalen Papierakt, einen normalen Akt, der nicht einen so hohen Informationsgehalt oder einen so schützenswerten Informationsgehalt enthalten hätte.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sie haben nämlich in der Weiterführung dieser Befragung angegeben, dass es sich um einen besonderen, vertraulichen Akt gehandelt hat, der eigentlich in einem Tresor aufbewahrt hätte werden sollen. Das steht dann auf der nächsten Seite. Ich möchte aber eher auf diese Frage hinaus, die Sie ganz am Anfang schon kurz gestreift haben, nämlich, dass es sehr mühsam war, diesen Akt im Edis zu finden. Jetzt ist die Frage: Wieso war das so schwierig?

Wir wissen aus den vorigen Befragungen hier, dass es auch den Vorhalt gibt, dass Dr. B. P. (BVT) diesen Akt – ich sage es einmal überspitzt – verschleiern wollte. Haben Sie da eine Wahrnehmung dazu?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich war natürlich mit der Sache befasst, wie ich schon angeführt habe, und es war tatsächlich schwierig, diesen Akt zu finden, weil die gewöhnlichen Schlagwörter, mit denen wir nach dem Akt gesucht haben, bei diesem Akt eben nicht vorhanden waren. Es war aber einfach so: Nachdem man nachvollziehen konnte, worum es tatsächlich gegangen ist, hat man auf andere Art und Weise versucht, diesen Akt zu finden, und da ließ sich der auch tatsächlich auffinden. Die Schwierigkeit dabei war also eigentlich eher, dass keine Schlagworte verwendet wurden, die den üblichen Suchkriterien entsprechen.

Ich glaube, ich habe es beim Herrn Verfahrensrichter vorhin schon erwähnt, als er danach gefragt hat: Sachbearbeiter war dann auch nicht Herr Dr. B. P. (BVT), sondern das war dann ein anderer Kollege, und das hat das Ganze so schwer gemacht oder für uns so kompliziert gemacht, weil wir natürlich nicht gedacht hatten, dass vielleicht jemand anderer diesen Akt zugewiesen hat.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Gab es einen Zusammenhang zwischen Herrn Dr. B. P. (BVT) und dem anderen Kollegen, der da als Aktführer eingetragen war?

Mag. M. K., MA (BVT): Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß nicht, wie Sie „Zusammenhang“ meinen, aber ob sich die darüber unterhalten hatten oder ob die da gemeinsam zusammengearbeitet haben oder von welchem Interesse das war, weiß ich wirklich nicht.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Eine andere Sache, mit der Dr. B. P. (BVT) in unmittelbarem Zusammenhang steht, ist auch die Weitergabe dieser koreanischen Reisepässe. Da darf ich Ihnen das Dokument 7411 vorlegen und auf die Seite 6 verweisen. Auch das ist ein Einvernahmeprotokoll von Ihnen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ihrer Aussage ist zu entnehmen, dass Sie in dieser Einvernahme angeben, dass Ihnen mehr oder weniger kein ähnlicher Fall bekannt ist. Können Sie das bestätigen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. M. K., MA (BVT): Ja. Das kann ich nur mit Ja beantworten, es ist tatsächlich so. Mir ist jetzt kein ähnlich gelagerter Fall bekannt. Jetzt muss ich - -

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich frage Sie nämlich auch deswegen, weil in einer Presseaussendung vom 27.10.2017 das BMI bekannt gegeben hat, dass es sich bei dieser Weitergabe dieser Pässe um einen üblichen und regulären Vorgang gehandelt hätte. Daher ergibt sich nun daraus ein Widerspruch, und da hätte ich gerne gewusst, wie Sie uns den erklären können.

Mag. M. K., MA (BVT): Ja, ich glaube, diesen Widerspruch kann ich Ihnen aber ganz leicht aufklären. Ich wollte gerade dazusagen: Wie Sie wissen, bin ich im Rechtsbereich tätig und nicht direkt im operativen Bereich. Also, ob das tatsächlich schon einmal vorgekommen ist oder ein üblicher Vorgang ist, kann sich jetzt durchaus auch meinem Wissen entziehen. Mir ist es nicht bekannt, aber ob es tatsächlich ein üblicher Vorgang ist, kann ich Ihnen einfach wirklich nicht beantworten, weil ich eigentlich - - Also, ich leiste rechtliche Unterstützung für den operativen Bereich, aber ich bin nicht selbst dort tagtäglich tätig, und deshalb die Beantwortung, so wie sie war. Ich weiß es nicht. Also mir ist es nur nicht bekannt.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke. Keine weiteren Fragen in dieser Runde.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte gern noch zu Herrn A. M. (BVT) nachfragen, weil es sehr wohl die Frage gibt, ob sich nicht gewisse Personen im Innenministerium mehr leisten können als andere. Wenn Sie schließlich, obwohl Sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen, gehen und er bleibt, möchte ich daher noch fragen, ob zum Beispiel die Gleichbehandlungsbeauftragte des BVT so manche Arbeit mit Herrn A. M. (BVT) hatte oder hat.

Mag. M. K., MA (BVT): Ich habe Sie jetzt wieder akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Gleichbehandlungsbeauftragte im BVT, ob sie sich mit Herrn A. M. (BVT) befassen musste oder muss.

Mag. M. K., MA (BVT): Ist mir jetzt nicht bekannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es Beschwerden?

Mag. M. K., MA (BVT): Kann ich Ihnen auch nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann komme ich zur Reform. Sie sind ja nicht mehr auf dem neuesten Stand, weil Sie nicht mehr im BVT sind. Ich wollte nur fragen, ob Sie eine Wahrnehmung dazu haben, wie sehr Herr Gridling und Frau S. G. (BVT) in den Reformprozess eingebunden wurden, soweit Sie das noch beobachten konnten.

Mag. M. K., MA (BVT): Kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Ich bin jetzt wirklich nicht auf dem neuesten Stand, und als das Projekt begonnen hat, war es schon tatsächlich so, dass ein schon großer Bereich wirklich eingebunden wurde beziehungsweise Vertreter von mehreren Abteilungen durchaus in dem Projekt vertreten waren und natürlich dann in ihrer Abteilung auch entsprechend die zu bearbeitenden Themenfelder akkordiert haben. Wie es jetzt im Moment ist, entzieht sich meiner tatsächlichen Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie noch Wahrnehmungen zu dieser vermeintlich eigenen Abteilung, für Observationen auch zuständig, die anscheinend auch eine geheime Schulung durch Personen aus dem Heeresnachrichtenamt erhalten soll?

Mag. M. K., MA (BVT): Selbst habe ich keine Wahrnehmungen dazu, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe nur noch wenige Fragen an Sie. Ich komme noch einmal zum Dokument 9268. Sie haben das eh bei sich liegen. Wenn Sie da ein bisschen weiter hinuntergehen: Es steht beim ersten E-Mail – das ist dieses E-Mail vom 16. November 2017, das Sie verfasst haben – relativ weit unten  da haben Sie diese beiden schwarzen Punkte unten, und dann kommt es –: „Den schriftlichen Auftrag an die III/1 durch das KBM, welcher nach Weitergabe des Auftrages durch 1-RE an die III/1“ – und so weiter  „gefordert wurde, findet sich im Anhang.“ Wir haben diesen Anhang nicht.

Mir geht es nur darum: Können Sie sich erinnern – und mir ist da die Situation Ende Juli 2017 wichtiger, weil das ja deutlich vor der Nationalratswahl ist –, hat es diese KBM-Aufträge beziehungsweise diesen ersten KBM-Auftrag schriftlich gegeben?

Mag. M. K., MA (BVT): Soweit mir erinnerlich ist, hat eine Besprechung stattgefunden, mündlich, wo diese Direktive ausgegeben wurde. An einen schriftlichen Auftrag kann ich mich jetzt in der Form, wie Sie fragen, nicht erinnern.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass da ein mündlicher Auftrag erteilt worden ist?

Mag. M. K., MA (BVT): Sofern mir erinnerlich, war das ein mündlicher Auftrag.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, weil Sie ja dann darauf Bezug nehmen und diese Auftragserteilung - - Sie antworten ja dann: „Lieber Manuel!“ – ich komme jetzt wieder auf dieses E-Mail vom 3. August zurück, das haben Sie ja auch vor sich –, „Lieber Manuel! Auftragsgemäß“.

Deswegen frage ich ja nach. Wir gehen also davon aus, dass dieser Auftrag mündlich erteilt worden ist. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Haben Sie es? (Auskunftsperson M. K. (BVT): Ja!) Das geht los mit „Lieber Manuel! Auftragsgemäß darf ich Dir“ und so weiter.

Da gibt es also einen Auftrag. Noch einmal, nur damit wir es im Protokoll haben: Ist es richtig oder entspricht es Ihrer Erinnerung, dass dieser Auftrag von Herrn Scherscher mündlich erteilt worden ist?

Mag. M. K., MA (BVT): Meiner Erinnerung nach war das ein Auftrag durch den Kabinettsreferenten, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mündlich, ja?

Mag. M. K., MA (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wo hat denn diese Besprechung stattgefunden? (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) Ich habe mich nicht mit Ihnen unterhalten.

Mag. M. K., MA (BVT): Sofern mir erinnerlich, wie ich schon angegeben habe, war das in den Räumlichkeiten des Kabinetts.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. Können Sie das genauer beschreiben?

Mag. M. K., MA (BVT): Das weiß ich wirklich nicht mehr, Herr Abgeordneter, tut mir leid. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Waren da zwischendurch auch andere Mitarbeiter des Kabinetts anwesend? Ich sage Ihnen dann auch, warum ich das frage.

Mag. M. K., MA (BVT): Könnte ich mich jetzt auch wirklich nicht erinnern.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mir geht es nämlich um Folgendes: Ich gehe davon aus, dass das nicht so war, dass hinter dem Rücken des Ministers ein Kabinettsmitarbeiter nur BVT-Mitarbeitern Aufträge zu Wahlkampfthemen für HBM beziehungsweise zu einem Wahlprogramm erteilt, sondern ich gehe aus guten Gründen davon aus, dass das erstens ein Auftrag des Ministers war – das haben wir ja schon besprochen, das müssen wir nicht noch einmal besprechen – und dass dieser zweitens nicht nur Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des BVT erteilt worden ist, sondern dass es ähnliche Vorgänge gegenüber dem Bundeskriminalamt gegeben hat und, und, und.

Jetzt ist meine Frage in dem Zusammenhang: Sind Ihnen – man führt halt manchmal Gespräche mit Kollegen oder Kolleginnen – irgendwelche ähnlichen Vorgänge in Bezug auf andere Einheiten des BMI bekannt?

Mag. M. K., MA (BVT): Also, Vorgänge - - Dass Aufträge natürlich auch an das Bundeskriminalamt, an Fachexperten dort verteilt wurden, ist, glaube ich, doch nachvollziehbar, dass man sich an Fachexperten wendet. Ich nehme aber an, Sie wollen jetzt wahrscheinlich auf Wahlkampfthemen hinaus, und um das - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, natürlich, diese ganz konkreten Geschichten.

Mag. M. K., MA (BVT): Wie gesagt, ich kann Ihnen leider nur noch einmal sagen, es tut mir leid, es ist mir wirklich nicht mehr erinnerlich. Es war eine zweite Kollegin meines Wissens mit dabei, eine zuständige Legistin, die grundsätzlich dafür verantwortlich ist, das, was wir vorschlagen, dann auch in einen Gesetzestext, also in einen Entwurf zu fassen. Soweit ist es mir erinnerlich. Ob und wie und was weiter passiert ist, mit wem der Kollege noch geredet hat, da kann ich Ihnen leider wirklich nichts dazu sagen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Pilz, die Redezeit in dieser Runde ist abgelaufen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nur eine letzte Frage: Sind Sie in der Lage, noch auf irgendeine Art und Weise für uns den Namen der Kollegin, die noch teilgenommen hat, herauszufinden? Sie können uns ja später einmal darüber verständigen.

Mag. M. K., MA (BVT): Ich werde noch einmal überlegen. Ich müsste aber dann wirklich nachfragen, also mich wirklich noch einmal - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, weil es für uns durchaus hilfreich wäre, wenn wir den Namen erfahren könnten.

Mag. M. K., MA (BVT): Kann ich versuchen, ja, natürlich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Mag. Ofenauer?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich habe keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Mag.a M. K. (BVT), Sie schicken am 3. August dieses Mail: Entsprechend dem Auftrag übermittle ich!, und am 16. November schreiben Sie dann an Gridling, Zöhrer, Kardeis, Kloibmüller: „Kurze Hintergrundinfo: Im Juli 2017 erging ein KBM-Auftrag an“ Sie, „5 (legistische)“ – in Klammer „legistische“; ich nehme an, die Einfügung „legistische“ kommt von Ihnen – „Punkte für das Wahlprogramm zu erarbeiten. Diesem Auftrag wurde, vorrangig in Anlehnung an das neue franz. Antiterrorgesetz, im August 2017 entsprochen.“ Und jetzt steht: „Die Vorschläge wurden mit III/1 mehrfach besprochen. Letztlich blieb aufgrund Bedenken der III/1 bzw. Rückmeldungen der hs. Abt. 2, dass derartige Bestimmungen nicht benötigt werden, nur 1 wesentlicher Punkt übrig“.

Was beschreiben Sie da für Besprechungen? Uns liegen da keine Akten vor. Sie schicken das ja gar nicht - - Ihre Antwort vom 3. Oktober schicken Sie nur in der Linie – also „nur“ unter Anführungszeichen –, ich glaube A. M. (BVT), Zöhrer, Gridling und Scherscher – aus! –, ich meine, was ja okay ist, aber die gesamte Linie, aber Sie schicken es nicht an die III/1er, Sie schicken es auch nicht an die Abteilung 2. Wie haben die davon erfahren, was Sie geschrieben haben?

Mag. M. K., MA (BVT): Na, einer der grundsätz- - So, wie wir in der Linie im BVT zumindest arbeiten oder wie ich in meinem Rechtsbereich arbeite, ist so, dass ich mich einmal mit der eigenen Abteilung 2 innerhalb des Hauses zusammensetze, ihnen die ganzen Informationen näherbringe und erkläre: Worum geht es? Können wir das wirklich benötigen? Wie sieht es aus der praktischen Arbeitswelt aus? Wäre das ein Vorschlag?

Wir haben, soweit mir erinnerlich, uns genauso auch mit der III/1 – das ist in der Sektion III die zuständige Abteilung für Legistik, die dann die ganzen Vorschläge, wenn man denn die goutieren würde, in weiterer Folge in einen Textentwurf fassen würde –besprochen. Sie haben halt darüber nachgedacht: Was wäre möglich für die österreichische Rechtsordnung, was würde Sinn machen, und was muss man auf jeden Fall ausschließen, was können wir nicht übernehmen?

Das ist im Prinzip jetzt die Kurzfassung, so, wie Sie es sehen. Also es wurde Rücksprache mit unserer Abteilung 2 innerhalb des BVT gehalten. Das ist die operative Abteilung. Da haben wir nachgefragt. Ich nehme an, das war ich selbst, und ich habe nachgefragt: Was würde denn für uns Sinn machen? Würde euch dieser Vorschlag in der Praxis helfen, oder was würde euch im Vollzug weiterhelfen? Was ist sinnvoll, was nicht? Wir wollen ja natürlich auch kein Gesetz schaffen, das uns im Vollzug dann nichts bringt, sondern vielleicht nur Mühen macht oder totes Recht ist.

In weiterer Folge: Mit dem, was dann mit der Abteilung 2 akkordiert wird, was dann übrig bleibt, gehen wir dann zur Legistik, also in die III/1, und besprechen dort mit den zuständigen ReferentInnen: Das wären die Vorschläge des BVT, das könnten wir uns vorstellen, das würde uns einen Mehrwert in der Praxis bringen. Die Legistik, also die Sektion III, prüft dann in weiterer Folge: Was ist machbar? Was können wir tatsächlich in einen Gesetzentwurf kleiden, und wovon müssen wir auf jeden Fall absehen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, dieses Mail, das Sie am 3. August abschicken, ist nach diesem Abstimmungsprozess?

Mag. M. K., MA (BVT): Entschuldigung, jetzt habe ich Sie wieder akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Mail, das Sie am 3. August abschicken  „Auftragsgemäß darf ich [...] nachstehend“ et cetera , das ist nach diesem Abstimmungsprozess?

Mag. M. K., MA (BVT): Ja, das ist jedenfalls nach dem Abstimmungsprozess. So, wie ich das sehe, war das eine allgemeine Zusammenfassung, sodass alle Funktionsträger, die für mich wichtig waren, also meine direkten Vorgesetzten und auch die Generaldirektion, entsprechend informiert sind und alle den gleichen Informationsstand haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und Herr Scherscher hat sich dann nicht in irgendeiner Form bei Ihnen gemeldet, hat gesagt: Ich wollte ja gar nichts für das Wahlprogramm, ich wollte ja gar keine Wahlkampfthemen für den Bundesminister, darum ging es gar nicht? Hat er jemals gesagt: Da haben Sie mich falsch verstanden!?

Mag. M. K., MA (BVT): Das wäre mir jetzt nicht erinnerlich, aber ich denke, auch Kollege Scherscher hat mehr auf den Inhalt geachtet, worum es uns wirklich ging, nämlich uns anzusehen, was sich denn wirklich von diesem französischen Antiterrorgesetz auf die österreichische Rechtslage umlegen lässt und was nicht.


 

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber niemals ist Herr Scherscher oder Herr Achatz oder sonst irgendjemand, der da als Adressat oder cc gestanden ist, gekommen und hat gesagt: Da ging es gar nicht um das Wahlprogramm, da ging es gar nicht um Wahlkampfthemen!? Das haben Sie nie gehört? Also so eine Rückmeldung von der Kabinettsebene, eine Richtigstellung, dass das, wie Sie das zusammenfassen, ja gar nicht stimmt, damit sind Sie nie konfrontiert worden?

Mag. M. K., MA (BVT): Also mir ist es zumindest nicht erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das glaube ich Ihnen eh sofort. Okay, gut; dass wir das einmal haben.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage wegen der vertraulichen Sitzung, könnten wir das vielleicht in einer Stehung klären? Wie lang, wann wir die machen, und so?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Das machen wir in einer kurzen Stehung nach Ablauf der zweiten Runde, hätte ich gesagt. (Abg. Krainer: Eine Stehung?) Ja.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viel Zeit ist noch?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 20 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann lasse ich das noch für die letzte Runde.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich hätte noch eine abschließende Frage, und zwar: Ein latenter Vorwurf, der auch hier im Raum steht und in den vergangenen Sitzungen behandelt wurde, ist die Frage, inwieweit Informationen vom BVT aus an Medien weitergegeben wurden oder wie Informationen aus dem BVT an die Medien gelangten, um es einmal so zu formulieren. Haben Sie diesbezüglich eine Wahrnehmung?

Mag. M. K., MA (BVT): Da kann ich nur dazu sagen: Das frage ich mich selber auch, ehrlich gesagt.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich habe Sie jetzt akustisch nicht verstanden, Entschuldigung.

Mag. M. K., MA (BVT) (erheitert): Ich habe gesagt: Da kann ich nur dazu sagen: Das frage ich mich selbst auch, ja.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Okay, also Sie haben jetzt keine dienstlichen Wahrnehmungen dazu?

Mag. M. K., MA (BVT): Hätte ich jetzt keine Wahrnehmung dazu, nein.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Wissen Sie, war das jemals ein Thema bei Abteilungsbesprechungen oder internen Dienstübergaben oder dergleichen, dass man das irgendwie in einer Form angesprochen oder hinterfragt hat?

Mag. M. K., MA (BVT): Also ich denke, dass das natürlich durchaus Thema gewesen ist, aber ich könnte Ihnen jetzt nichts Konkretes nennen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Okay. Es wurden also auch keine konkreten Maßnahmen in irgendeine Richtung gesetzt?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich denke schon, dass Maßnahmen innerhalb des Hauses ergriffen werden, dass einfach der Empfängerkreis von sensiblen Informationen natürlich entsprechend eingeschränkt wird, um zu verhindern, dass wesentliche Informationen abfließen. Also ich denke schon, dass Maßnahmen getroffen werden, jedenfalls, auch mit internen Vorschriften, auch, indem man jetzt versucht, die Informationssicherheit natürlich wesentlich zu erhöhen. Also da versucht die Führung natürlich, tatsächlich Vorsorge zu treffen, dass das nicht mehr passieren kann.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Welche konkreten Maßnahmen waren das?

Mag. M. K., MA (BVT): Ich denke, einerseits muss man auf jeden Fall die Schulungen der Bediensteten anführen, wo man wirklich versucht, Mitarbeiter noch einmal konkret darauf aufmerksam zu machen, womit, mit welchen Informationen wir zu tun haben, wie groß die Wichtigkeit ist, dass diese Informationen auch tatsächlich geheim bleiben, da bleiben, wo sie sind. Wir kriegen zum Beispiel auch entsprechende Schulungen von IT-Technikern bei uns im Haus, die uns darauf aufmerksam machen, wo man vorsichtig sein muss, was technische Geräte betrifft. Also alleine da ist schon wirklich sehr viel mehr passiert. Man versucht, dem Ganzen Einhalt zu gebieten, indem man wirklich auch mehr interne Vorschriften macht und natürlich auch weiter versucht, die Informationssicherheit zu erhöhen, sei es jetzt durch neue technische Programme, sei es jetzt vielleicht durch organisatorische Änderungen. Also da wird jedenfalls innerhalb des BVT sehr, sehr stark darüber nachgedacht und auch immer laufend evaluiert und ein - - Es ist, würde ich sagen, ein laufender Prozess, wo die Sicherheit immer mehr erhöht wird.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sagen Sie, gibt es innerhalb des BVT einen Dienstauftrag oder eine Richtlinie, die den Umgang der Mitarbeiter mit Medien regeln?

Mag. M. K., MA (BVT): Ist mir innerhalb des BVT jetzt nicht bekannt. Ich denke - - Da ist mir natürlich der normale Medienerlass, also der für das BMI, für Mitarbeiter, bekannt, und ansonsten lautet es natürlich oder ist es eigentlich konform, dass innerhalb des BVT eigentlich niemand mit Medienvertretern zu sprechen hat, außer natürlich der dafür zuständige Bereich und natürlich der Herr Direktor.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Das heißt zusammenfassend: Es gilt der normale Medienerlass des BMI (Auskunftsperson M. K. (BVT): Den gibt es definitiv!), aber von einer besonderen – ich sage einmal – Sensibilisierungsrichtlinie für Mitarbeiter des BVT ist Ihnen nichts bekannt?

Mag. M. K., MA (BVT): Eine Richtlinie ist mir jetzt tatsächlich nicht bekannt (Abg. Herbert: Oder einen Auftrag, oder ...!), aber ich schließe jetzt nicht aus, dass es wahrscheinlich einen entsprechenden Auftrag per E-Mail von der Direktion gibt, der mir momentan einfach nicht erinnerlich ist. Also das schließe ich wirklich nicht aus, es kann durchaus sein, dass ich das eine oder andere auch schon vergesse.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich gehe davon aus, dass diese Richtlinie oder diesen Auftrag, sollte er vorhanden sein, auch jeder Mitarbeiter nachweislich zur Kenntnis nehmen musste oder nehmen muss?

Mag. M. K., MA (BVT): Üblicherweise ist es natürlich so, dass das in den Abteilungen entsprechend so verteilt wird und dass der jeweilige Abteilungsleiter dafür zuständig ist, das seinen Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann unterbreche ich jetzt kurz die Sitzung und bitte die Fraktionsführer zwecks Redezeitvereinbarung zu mir.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 15.03 Uhr unterbrochen und um 15.04 als solcher wieder aufgenommen.)

*****

15.04

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Krisper. (Abg. Krisper: Keine Fragen!) Sie hat keine Fragen. Abgeordneter Dr. Pilz? – Auch keine Fragen. Abgeordneter Mag. Ofenauer? – Keine Fragen. Abgeordneter Krainer? (Abg. Krainer gibt ein bejahendes Zeichen.) – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe keine Frage. Ich wollte nur ein kurzes Feedback geben. Ich kannte das BVT nicht – vor diesem Untersuchungsausschuss jedenfalls nicht so detailliert. Wir haben hier viele MitarbeiterInnen mit unterschiedlicher Qualität gesehen – das ist ganz normal für Behörden. Was mir ganz ehrlich wahnsinnig gut an Ihnen gefallen hat, ist, dass Sie in Echtzeit das Richtige gemacht haben, nämlich während der Hausdurchsuchung vor den Folgen gewarnt, davor, was passieren kann, wenn falsche Unterlagen das Haus verlassen. Es wäre gut für Österreich gewesen, wenn in dem Augenblick alle auf Sie gehört hätten. Ich finde es nur schade, dass Mitarbeiter wie Sie das BVT verlassen, weil ich glaube, dass dadurch die Behörde nicht gestärkt wird.

Mag. M. K., MA (BVT): Danke schön. (Heiterkeit im Saal.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Gibt es weitere Fragen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Abgeordneter Herbert? – Keine Fragen.

Mir liegen jetzt nur mehr Wortmeldungen vor, die aufgrund gesetzlich vorgesehener Schutzinteressen nur in vertraulicher Sitzung erfolgen dürfen. Wir kommen nun zur Befragung in vertraulicher Sitzung.

Ich unterbreche daher die Sitzung und ersuche die Medienvertreter, das Ausschusslokal zu verlassen.

Ich weise darauf hin, dass bei der mündlichen Übermittlung klassifizierter Informationen der Stufe 2 nur Personen anwesend sein dürfen, die für diese Klassifizierungsstufe befugt sind. Ich ersuche, die Ton- und Bildübertragung abzuschalten.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird von 15.06 Uhr bis 15.07 Uhr unterbrochen. – Fortsetzung: 15.07 Uhr bis 15.21 Uhr vertraulich; siehe Protokoll der vertraulichen Befragung unter Verwendung von Dokumenten der Klassifizierungsstufe 2. Sitzungsunterbrechung: 15.21 Uhr bis 16.01 Uhr. – Fortsetzung: 16.01 Uhr bis 16.05 Uhr vertraulich; siehe gesonderte Auszugsweise Darstellung, vertraulicher Teil. Sitzungsunterbrechung: 16.05 Uhr bis 16.06 Uhr. )