234/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. C. M. (BVT) in der 40. Sitzung vom 22. Mai 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. C. M. (BVT) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

40. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 22. Mai 2019

Gesamtdauer der 40. Sitzung

9.01 Uhr – 15.58 Uhr

Lokal 7

 


Befragung der Auskunftsperson Mag. C. M. (BVT)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme nun zur Belehrung der Auskunftsperson.

Herr Mag. C. M. (BVT), Sie sind ja schon einmal als Auskunftsperson vernommen worden. Hat sich an Ihren persönlichen Daten etwas geändert? Die Unterlagen werden nach wie vor stimmen. (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Danke schön.

Dennoch darf ich Sie für diese Befragung nochmals belehren. Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 2 – Extremismus –, 4 – Kooperationen –, 6 – Organisation – und 7 – Auswirkungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden.

Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Mag. C. M. (BVT), als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. C. M. (BVT): Nein, danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Zunächst zum Thema Postenbesetzungen: Beschreiben Sie bitte allgemein, wie in Ihrer Zeit als Abteilungsleiter im BVT Postenbesetzungen im BVT vonstattengingen.

Mag. C. M. (BVT): Also um das gleich klarzustellen: Ich habe die Abteilung interimsmäßig geleitet, also war nicht als Abteilungsleiter bestellt – nur damit da keine Missverständnisse aufkommen und mir dann unterstellt wird, ich hätte mich als Abteilungsleiter dargestellt.

In Vertretung des Abteilungsleiters möchte ich die Beantwortung so ausführen: Wenn ein Personalengpass war, dann sind wir an die personalführende Stelle des BMI herangetreten, um Personalausschreibungen – Interessentensuchen, wie es richtig heißt – einleiten zu dürfen. Interessentensuchen wurde dann eingeleitet, und es ist dann entsprechend der Reihung beziehungsweise entsprechend der Bewertung abhängig gewesen: Haben wir sehr viele externe Bewerber gehabt? War es eine Leitungsfunktion? Gab es bestimmte Voraussetzungen, die wir einhalten mussten? Waren irgendwelche Überprüfungen nachzureichen? War zum Beispiel das polizeiliche Staatsschutzgesetz eine Voraussetzung, also war das Zertifikat über dieses Gesetz vorzulegen?

Diese Interessentenreihung ist dann zu uns gekommen, und dann wurde eine Reihung vorgenommen, abhängig davon, welche und aus welchem Bereich Interessenten waren. Waren es interne Interessenten, dann ist eine Reihung sehr leicht vorzunehmen, weil man die Leute aus dem Arbeitsalltag ja kennt und man sich dann die Bewerbungs- und Motivationsschreiben natürlich anschaut, warum jemand diese Position innehaben möchte, und dann wird die Entscheidung getroffen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es Besetzungen, bei denen das Kabinett des Bundesministers für Inneres Wunschkandidaten bekannt gab beziehungsweise bestimmte Kandidaten gefördert wurden?

Mag. C. M. (BVT): Also mir wurde vom Kabinett kein Wunschkandidat vorgeschlagen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es Besetzungen, bei denen sonstige BVT-externe Personen „Wunschkandidaten“ – unter Anführungszeichen – bekannt gaben beziehungsweise bestimmte Kandidaten förderten?

Mag. C. M. (BVT): Also ich kann Ihnen wieder nur meine Sicht sagen. (Verfahrensrichter Strauss: Selbstverständlich!) Bei mir hat keiner interveniert und gesagt, ich hätte den zu nehmen oder der ist zu nehmen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Anderes Thema, Informationsbeschaffung: Wie ging das Kabinett des Bundesministers für Inneres in Ihrer Zeit als Abteilungsleiter oder stellvertretender Abteilungsleiter vor, wenn es Informationen aus dem BVT einholen wollte?

Mag. C. M. (BVT): Informationen aus dem BVT: Es gibt entweder die Möglichkeit, dass eine Anfrage an das BVT direkt gestellt wurde. Das kann jetzt ganz unterschiedlich sein, das ist auch abhängig von der Situation, in der diese Anfrage benötigt wird. Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einer Situation, wo der Herr Innenminister in einem Ausschuss aussagen muss, sei es jetzt der ständige Unterausschuss des Innenausschusses, dann wird bei solchen Informationen, wenn der Herr Minister von einem Abgeordneten gefragt wird, unmittelbar versucht, sie durch einen Mitarbeiter auch einzuholen. Hier kann es durchaus sein, dass man dann kurze Wege bemüht, weil, wie Sie wissen, diese Zeiten beschränkt sind und die Information schnell dorthinkommen muss.

Grundsätzlich hätten wir den Arbeitsworkflow so gelegt, dass die Information bei uns über die Eingangsstelle des Amtes eingeht und dann innerhalb der Kanzlei verteilt und gesteuert wird. Jetzt aufgrund der neuen Struktur wurde sogar ein Stab eingeführt, der diese Koordinierungsfunktion abteilungsübergreifend wahrnimmt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurde bei solchen Informationen und Rückfluss ein Dienstweg über den BVT-Direktor eingehalten?

Mag. C. M. (BVT): Ein Dienstweg über den BVT-Direktor wurde grundsätzlich, wenn die Möglichkeit besteht, einzuhalten versucht. Ich möchte hier nicht sagen, dass dieser Dienstweg immer eingehalten wurde. Das ist auch meistens der Situation geschuldet, wie zuvor erwähnt. Was machen Sie, wenn der BVT-Direktor in dem ständigen Unterausschuss neben dem Minister sitzt und der Minister die Information braucht? – Dann kann der Direktor die Information jetzt nicht beschaffen.

Das heißt, ein Mitarbeiter ist - - Also in den jetzigen Ausschüssen ist es meistens so der Fall – soweit ich das jetzt mitbekommen habe –, dass die Experten im Ausschuss anwesend sind.

Wir hatten auch schon andere Minister, wo die Experten vor der Türe beim Ausschuss gewartet haben, und dann ist ein Mitarbeiter des Kabinetts oder der Generaldirektion herausgekommen, hat die Information beim Mitarbeiter, bei den Fachexperten abgeholt und dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Hier wäre eine Einhaltung des Dienstweges per se gar nicht möglich gewesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie persönliche Wahrnehmungen zu Direktzugriffen auf Mitarbeiter des BVT durch das Kabinett des - -?

 Mag. C. M. (BVT): Ja. Solche direkten Anfragen hat es gegeben. Wie gesagt, die sind primär der Situation geschuldet, und das Wichtige an der ganzen Sache ist, dass die Beantwortung dieser Anfrage dem Herrn Direktor beziehungsweise seinem Stellvertreter dann auch zur Kenntnis gelangt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie mir Namen von Mitarbeitern des Kabinetts nennen, die solche Direktzugriffe durchführten?

Mag. C. M. (BVT): Ich persönlich bin von Kabinettsmitarbeiter Scherscher und Freiseisen zu Zahlen, insbesondere im Zusammenhang mit den Dschihadreisenden, immer wieder gefragt worden, da diese aktuellen Zahlen in der Abteilung 2 zur Verfügung gestanden sind. Sie müssen sich vorstellen, wenn jetzt der Herr Generaldirektor oder der Herr Minister ein Pressestatement abgibt, muss er über die aktuellen Zahlen verfügen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: An welche Mitarbeiter außer an Sie selbst, wenn Sie darüber Wahrnehmungen haben, haben sich Mitarbeiter des Kabinetts gewandt?

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich jetzt nicht dezidiert sagen, das wüsste ich jetzt nicht, dazu müsste ich jetzt alle Mitarbeiter fragen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, nein, Sie, Ihre persönlichen Wahrnehmungen.

Mag. C. M. (BVT): Also direkt: Primär, wenn ich Ansprechpartner war, war ich selbst Ansprechpartner. Ich möchte es nicht ausschließen, dass man in der Situation vielleicht auch einen anderen Mitarbeiter bemühen musste, der Aktführer ist und vielleicht detailliertere Kenntnis hatte als ich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ja. Haben Sie Wahrnehmungen über Direktzugriffe auf Mitarbeiter des BVT durch andere Personen im BMI, außerhalb des Kabinetts?

Mag. C. M. (BVT): Es kann natürlich sein, dass es Anfragen hinsichtlich der Tätigkeit des BVT aus der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit gibt, die dem BVT vorsteht. Hier sind sicherlich auch Anfragen gewesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen über Direktzugriffe auf Mitarbeiter des BVT durch BMI-externe Personen, also andere?

Mag. C. M. (BVT): Das ist eine schwierige Frage. Durchaus. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Außenministerium sich mit einem Ansuchen an Mitarbeiter des BVT wendet. Solche Ansuchen beziehungsweise Anfragen sind von der Sicherheitsabteilung des Außenministeriums zum Beispiel auch direkt an mich schon gestellt worden. Die sind dann ganz normal in den Aktenlauf eingearbeitet worden.

Sie müssen natürlich bedenken, aus Gremienarbeit und aus gemeinsamen Projekten und Dienstreisen ist man sich bekannt. Da gibt es natürlich auch die Sache, dass jemand anruft und sagt: Wir haben den und den Fall. Ist das was für euch? Sollen wir euch das schicken? Wenn Sie so etwas schon als direkte Anfrage und Zugriff werten, dann hat es das gegeben, ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen zu – unter Anführungszeichen – „politischen Netzwerken“ im BVT, egal welcher politischen – unter Anführungszeichen – „Farbe“?

Mag. C. M. (BVT): Das Problem an der Frage ist, was ein politisches Netzwerk ist – die Definition. (Verfahrensrichter Strauss: Ja, das ist klar!) Auch eine Personalvertretung hat politische Agenden. Dann müsste man hier natürlich sagen: Ja, wir haben eine Personalvertretung im BVT. Sehen das als politisches Netzwerk? Aber ich nehme an, dass sich Ihre Frage darauf richtet, ein politisches Netzwerk, das im Sinne einer bestimmten Partei Einfluss auf die Amtshandlungen des BVT nimmt und - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: So wird das im Ausschuss verstanden.

Mag. C. M. (BVT): Ja. Ich will das nur klarstellen, nicht dass mir dann daraus ein Strick gedreht wird.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ja natürlich! Nein, nein, nein, völlig richtig!

Mag. C. M. (BVT): Derartige Wahrnehmungen, die ich belegen könnte, hätte ich nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen über solche Netzwerke im BMI?

Mag. C. M. (BVT): Es ist anzunehmen, dass ein Kabinett, das politische Tätigkeiten wahrnimmt, auch politisch vernetzt ist, aber derartige Wahrnehmungen, die ich belegen könnte oder die irgendwie ausschussrelevant wären, kann ich Ihnen nicht geben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, wer zu solchen Netzwerken gehört – Personen?

Mag. C. M. (BVT): Da ich die Frage des Netzwerkes ausgeschlossen habe, kann ich Ihnen auch keine Namen nennen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ich frage nur nach. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ja, gerne!)

Nächstes Thema: Umgang mit klassifizierten Informationen. Hat sich der Umgang mit klassifizierten Daten beziehungsweise Informationen im BVT seit der Hausdurchsuchung, die hier zentrales Thema ist, geändert?

Mag. C. M. (BVT): Ja, hat sich geändert. Es wurde ein Bereich Interne Sicherheit gegründet, der hier auf die Einhaltung der Regelungen trifft, das auch kontrolliert. Es wurden entsprechende Sensibilisierungsveranstaltungen abgehalten und werden auch jährlich wiederholt, wo die Mitarbeiterschulung intensiviert wurde. Und wie Sie wissen, sind wir sehr bestrebt, gerade im Zusammenhang mit unseren Partnerbehörden, dass hier einwandfrei gearbeitet wird.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gibt es neu eingeführte Schulungen im Umgang mit klassifizierten Informationen? Sie haben das, glaube ich, schon einmal gesagt. Ich frage noch einmal: Wie sehen diese Schulungen aus? Wonach orientieren sich die?

Mag. C. M. (BVT): Diese Schulungen orientieren sich an Fachvorträgen der Experten. Einige Experten des Bereichs Recht waren schon hier im Ausschuss anwesend. Die kennen Sie schon. Ich glaube, Sie alle konnten sich von der Kompetenz dieser Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst überzeugen. Die stellen eine Einschulung der Mitarbeiter hinsichtlich des rechtlichen Umgangs, der Strafbestimmungen, der Informationssicherheit. Auch die Interne Sicherheit hält Vorträge über die richtige Verwahrung und den Umgang mit den Dokumenten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Unterscheiden sich diese neuen Schulungen von den bisher üblichen?

Mag. C. M. (BVT): Ich denke, dass die Schulungsintensität durch die Vorfälle sicherlich intensiviert wurde. Es hat auch zuvor schon Schulungen im BVT im Umgang mit klassifizierten Informationen gegeben. Die Mitarbeiter sind diesbezüglich sensibilisiert worden, aber natürlich haben diese Vorfälle auch im BVT zu einer Awareness geführt, zu einer verstärkten - -, zu einer Bewusstseinsbildung im Umgang mit klassifizierten Dokumenten und mit der internen Sicherheit selbst.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben die Mitarbeiter im BVT die notwendige Sachausstattung, um klassifizierte Dokumente entsprechend aufzubewahren?

Mag. C. M. (BVT): Ich habe unlängst erst wieder einen Beschaffungsakt hinsichtlich Tresore selbst unterschrieben. Also ich denke, dass die Behörde hier sehr bestrebt ist, dass entsprechende Schränke, Stahlschränke und den Klassifizierungen entsprechende Tresore in den Bereichen, wo sie erforderlich sind, unter Berücksichtigung statischer Eingrenzungen auch angeschafft werden. Man möchte nicht glauben, dass auch hier immer wieder Probleme auftauchen können, aber es wird versucht, dass hier nachgerüstet wird, beziehungsweise in vielen Bereichen wurde auch schon nachgerüstet, und das ist ein laufender Prozess.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hat sich die Ausstattung seit dem Vorfall, seit der Hausdurchsuchung, verändert, verbessert?

Mag. C. M. (BVT): Es hat sich sicherlich verändert und verbessert. Ich muss auch selbst sagen, dass auch in meinem Büro jetzt ein anderer Tresor steht, um die Klassifizierungskategorie auch wirklich abschließend zu erfüllen, dass hier nie ein Zweifel aufkommen könnte, dass der Tresor irgendwie manipuliert, nachgesperrt oder sonst irgendetwas sein könnte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gibt es neue Richtlinien im BVT, wie im Falle einer Hausdurchsuchung vorzugehen ist?

Mag. C. M. (BVT): Da bin ich jetzt nicht der richtige Ansprechpartner, da müsste man die Kollegen der Hausdurchsuchung direkt befragen, aber ich nehme an, dass auch diesbezüglich entsprechende Vorkehrungen im Umgang mit solchen Situationen getroffen wurden. Es wurde stark diskutiert. Ich nehme an, dass es eine diesbezügliche Regelung bereits gibt, sie wurde zumindest schon mehrfach andiskutiert. Sie kennen unseren Herrn Direktor, der hier sehr bestrebt ist, die interne Sicherheit auf ein anderes Niveau, ein noch besseres Niveau zu heben, und ich gehe fest davon aus, dass es diese Dienstanweisung schon geben wird.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Genaueres werde ich Sie dazu in medienöffentlicher Sitzung natürlich nicht fragen.

Eine letzte Frage, wenn Sie sie in medienöffentlicher Sitzung beantworten dürfen: Hat sich das Verhältnis zu ausländischen Partnerdiensten verändert, verbessert? Ich frage vorweg, ob Sie mir das in medienöffentlicher Sitzung beantworten dürfen.

Mag. C. M. (BVT): Sie wissen selbst, dass ich diese Fragen zu ausländischen Partnerdiensten, Kontakten mit ausländischen Diensten medienöffentlich nicht beantworten kann.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich habe gefragt, Sie haben geantwortet. – Danke. Ich beende meine Erstbefragung.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Kucharowits das Wort. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Mag. C. M. (BVT), vielen Dank, dass Sie heute als Auskunftsperson erneut zur Verfügung stehen.

Ich habe eine grundlegende Frage, nämlich zur Organisation des BVT und etwaigen Auswirkungen, was Sie anbelangt. Darf ich Sie fragen, was Sie jetzt für eine Rolle und Funktion haben?

Mag. C. M. (BVT): Ja. Meine Funktion ist: Ich leite das Referat für operative Analyse und Informationsauswertung und vertrete die Abteilungsleiterin der Analyse in der Abteilung 4.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielen Dank.

Ich würde gerne grundlegend beginnen und Sie fragen, was Sie eigentlich für Wahrnehmungen hatten und haben, was die Beziehung, das Verhältnis, die Stimmung zwischen dem BVT und dem Kabinett beziehungsweise der FPÖ anbelangt. Was sind Ihre Wahrnehmungen dazu?

Mag. C. M. (BVT): Ich muss Sie leider etwas enttäuschen, denn wir können jetzt persönliche Wahrnehmungen, die meine politische Ausrichtung vielleicht widerspiegeln, hier kauen, aber das wäre unprofessionell. Das BVT: Ich glaube, man muss sich etwas von dem Gedanken des Politthrillers, der Einflussnahme im BVT, der House-of-Cards-Philosophien, wie unterwandert das BVT ist, lösen.

Wir haben hier Mitarbeiter, die ihren Job erledigen, unabhängig davon, wer Minister ist. Die Auswirkung auf den Job kann durch ein Parteiprogramm, durch ein politisches Programm durchaus gegeben sein, weil Ausrichtungen des Innenministeriums Ausrichtungen widerspiegeln, die sich natürlich aufs Bundesamt auswirken.

Ich muss Ihnen sagen, ich habe meinen Job unter Minister Kickl genau so weitergemacht, wie ich ihn zuvor unter dem Minister davor gemacht habe. Sie sehen also: Auf meine persönliche Arbeitsumwelt hat der Innenminister nur beschränkt Auswirkungen, außer ich sitze jetzt in irgendeinem Ausschuss hinter ihm, vor ihm oder muss eine Information für ihn zusammenstellen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf ich Ihnen vielleicht zur Untermauerung meiner Frage aus einem Artikel des Falters 45/18 vorlegen? Vielleicht haben Sie dann weitere Wahrnehmungen dazu. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Der dritte Absatz startet mit: „Die an die Macht gekommenen“. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Da gibt es dann einen Satz von einer Beamtin – ich zitiere –: „Im U-Ausschuss sprach die Beamtin Klartext: ‚Jetzt ist der Tag X, wo in der Szene immer davon geredet wird: Wenn sie an die Macht kommen, dann hängen sie als Erstes die Staatspolizei auf. Das war mein erstes Empfinden.‘“ Was haben Sie dazu für Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Dazu müssten Sie die Kollegin selbst fragen, die jetzt schon mehrfach im Untersuchungsausschuss war, wie sie das genau gemeint hat. Dass die Hausdurchsuchung bei uns hohe Wellen geschlagen hat, dass die Hausdurchsuchung mitunter zu diesem Ausschuss geführt hat, das ist, denke ich, ein Thema, das wir nicht thematisieren oder problematisieren müssen. Das ist bekannt. Dass es hier sehr subjektive Zugänge zu dieser Hausdurchsuchung und sehr persönliche Meinungen zu den Verstrickungen im Hintergrund zu dieser Hausdurchsuchung gibt, ist auch eine allgemein bekannte Tatsache. Dass diese Kollegin, die durch eine – es steht mir nicht zu, es zu bewerten, aber eben doch aus meiner Sicht, weil mir die Unterlagen der Staatsanwaltschaft ja nicht vorliegen – eher zweifelhafte Maßnahme schwer betroffen war, das als Angriff und als persönliche Sache sieht, ist hundertprozentig nachvollziehbar. Das verstehe ich völlig. Wie man jetzt die Regierungsbeteiligung und die Auswirkungen auf das Amt damit in Verbindung bringt, da bin ich etwas überfragt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gab es eher ein Vertrauen, eine vertrauensvolle Basis oder ein Misstrauen zwischen Kabinett oder Minister oder Generalsekretär und dem BVT? Ihre Wahrnehmung.

Mag. C. M. (BVT): Da war ich in den unmittelbaren Geschäftsbetrieb mit dem Kabinett viel zu wenig eingebunden, um das hier so beurteilen zu können. In meiner Rolle in der Abteilung 2, in der Operativabteilung war eine Vernetzung mit dem Kabinett in tagesaktuellen Dingen wesentlich gängiger. Das liegt aber an der Sache: Wir hatten die Flüchtlingskrise, wir hatten diese Angriffe auf Asylheime, die natürlich tagespolitisch unglaublich relevant waren und natürlich zu vielen Berichtspflichten geführt haben.

Jetzt, muss ich ehrlich sagen: Ich hatte bis jetzt keinen Kontakt zum Kabinett. Es war auch nicht erforderlich. Die Kommunikation wurde über die Frau Generaldirektor, die einen sehr guten Job gemacht hat, sehr gut abgewickelt. Ich kann das jetzt nur subjektiv für mich beurteilen. Sie müssten die Kollegin, bitte, selbst fragen, wie sie da die Empfindung gehabt hat. Auf meine unmittelbare Arbeitsebene hat das zumindest für mich keine Auswirkung gehabt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf ich Sie fragen (Auskunftsperson C. M. (BVT): Gerne!) – das hat vielleicht schon mit Ihnen zu tun –: Stimmt es, dass es nach der Hausdurchsuchung einen Auftrag an Sie gab, das Büro der Kollegin S. G. (BVT) zu durchsuchen?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Nein, auch diesen Mythos muss ich entkräften. Es hat einen Auftrag - -, na ja einen Auftrag, es hat geheißen, die Abteilungsleiter mögen ‑ ‑

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf ich fragen, von wem?

Mag. C. M. (BVT): Das ist jetzt der Knackpunkt an der Sache: Ich weiß es nicht, ich weiß es wirklich nicht mehr. Ich glaube, es war eine Abteilungsbesprechung, es war eine Sitzung mit dem Herrn Direktor, in der es geheißen hat, wir sollen bei den Mitarbeitern nach Aussendung des Herrn Direktors auch die Einhaltung dieser Clean-Desk-Policy überprüfen. Dabei wurde natürlich über die Papierberge bei Kollegin S. G. (BVT) gesprochen. Ein Durchsuche-das-Büro-der-Kollegin-S. G. (BVT)-Auftrag ist an mich nie ergangen. Ich muss auch ehrlich dazusagen, dass ich mit Kollegin S. G. (BVT) ein sehr gutes Auskommen habe. Sie ist sehr bestrebt, die Vorschriften einzuhalten. Sie hat auch ein entsprechend versperrbares Behältnis in ihrem Büro. Auch wenn Sie – das habe ich in der letzten Ausschusssitzung schon gesagt – sehr viel Papier herumliegen hat, erwarte ich nicht, dort klassifizierte Informationen zu finden. Dazu ist die Frau Referatsleiterin viel zu kompetent; diese Informationen würde sie entsprechend verwahren. Eine derartige Kontrolle hätte auch keinen Sinn.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Und was diese Abteilungsleitungsbesprechung betrifft: Wer nimmt oder nahm daran teil? Sie haben gesagt, vermutlich der Herr Direktor (Auskunftsperson C. M. (BVT): Der Herr Direktor, der Herr stellvertretende Direktor - ‑!), gab es da auch die Frau Generaldirektorin, den Herrn Generalsekretär?

Mag. C. M. (BVT): Nein, keinesfalls. Das sind Besprechungen, an der die Abteilungsleiter, der Herr Direktor und der Herr stellvertretende Direktor teilnehmen, je nachdem, wer anwesend ist, teilweise auch Stellvertreter – es kann also auch sein, dass ich bei so einer Besprechung die Frau Abteilungsleiterin vertrete –, jedenfalls kein übergeordneter Beamter wie der Herr Generaldirektor oder der Herr Generalsekretär – oder die Frau Generaldirektor, die wäre es ja in dem Fall gewesen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf zu einem anderen Thema kommen: Stichwort verdeckte Ermittlung. Wir waren jetzt beim Themenbereich nach der Hausdurchsuchung, jetzt komme ich zum Bereich vor der Hausdurchsuchung. Was für Wahrnehmungen haben Sie zur Thematik verdeckte Ermittlerinnen, Ermittler im Kontext des Rechtsextremismusreferats?

Mag. C. M. (BVT): Ich ersuche Sie, oder es wäre interessant, zu prüfen, ob hier eine medienöffentliche Sitzung wirklich angebracht ist. Wenn wir über verdeckte Ermittlungen im Verfassungsschutz sprechen, finde ich es vielleicht etwas unglücklich. Ich möchte mich nicht vor der Beantwortung Ihrer Frage drücken, ganz ehrlich. Ich möchte aber hier auch mit dem Herrn Verfahrensanwalt Rücksprache halten, ob wir das nicht in einer nicht medienöffentlichen Sitzung machen, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Also ich würde es als angemessen erachten, dass Sie diese Frage in nicht medienöffentlicher Sitzung noch einmal ventilieren.

Mag. C. M. (BVT): Dann bitte, wenn wir auf eine nicht medienöffentliche Sitzung umschwenken könnten, denn sonst kann ich dazu nicht Stellung nehmen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Besteht der Wunsch, das in vertraulicher Sitzung zu besprechen? (Abg. Krainer: Ja!)

Mag. C. M. (BVT): Ich weiß nicht, wie sehr in die Tiefe Sie eine Beantwortung benötigen. Dass es für uns natürlich ein wesentlicher Bereich ist, rechtsextreme Zirkel aufzuklären, das liegt in der Sache des österreichischen Verfassungsschutzes. Wie wir das machen, werde ich natürlich nicht über Liveticker bekannt geben, das müssen Sie verstehen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich glaube, es gibt heute keinen. (Allgemeine Heiterkeit. – Ruf: Aber Medienraum!)

Mag. C. M. (BVT): Ja bitte, auch den Medienraum zu berücksichtigen. Das müssen Sie verstehen. Das Vertrauen in die Abgeordneten hat eine andere - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Okay.

Dann komme ich zu der Frage: Es gab einen Tag nach den niederösterreichischen Landtagswahlen im Jänner 2018 eine Vorbesprechung bezugnehmend auf den Nationalen Sicherheitsrat, der damals vonseiten der SPÖ aufgrund der Liederbuchaffäre Landbauer einberufen wurde – Sie erinnern sich womöglich, also Causa Landbauer. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Da gab es eine Besprechung, bei der das einfach auch Thema war. Haben Sie dazu Wahrnehmungen, die medienöffentlich kommuniziert werden können?

Mag. C. M. (BVT): Ich vermute, Ihrem Gedankengang folgen zu können, worüber wir hier jetzt sprechen. Ich denke auch, dass dann diese nicht medienöffentliche Sitzung nicht mehr notwendig sein wird. Ich kann Ihnen Ihre Frage auch so beantworten: Es gab damals die Anfrage, ob – namentlich – verdeckte Ermittler in bestimmten Bereichen eingesetzt sind, und Sie wissen, dass das BVT mit den Namen der verdeckten Ermittler höchst sensibel umgeht und dass wir solche Namen auch der politischen Führung nicht zur Verfügung stellen wollen. Es geht um Menschenleben. Die Tatsache, wo wer eingesetzt ist, ist eine Sache, in der wir berichtspflichtig sind. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Namen dieser Personen oder nähere Umstände zu diesen Personen werden wir mit allen Mitteln geheim halten, so gut es geht. Wir sind hier dem Schutz des Beamten verantwortlich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gibt es oder gab es solche Fragen öfter? Ich frage Sie, denn diese Frage kam ja nicht im Kontext eines BVT-Mitarbeiters, einer BVT-Mitarbeiterin, sondern sie ist ja vonseiten des Herrn Generalsekretärs Thema gewesen. Stimmt das?

Mag. C. M. (BVT): Das weiß ich nicht, von wem die Frage gekommen ist. Die Frage ist an mich über den Herrn Direktor gekommen. Wer wie wann genau dahintergestanden ist, da müsste ich jetzt nachschauen. Es gibt da einen E-Mail-Schriftverkehr, der Ihnen vorgelegt wurde, also nehme ich an, dass Sie das wahrscheinlich besser wissen als ich jetzt noch, wer genau da im Verteiler dahinter war oder wie der E-Mail-Aufbau war. Grundsätzlich sind derartige Fragen an mich nicht gerichtet worden. Das kann ich natürlich nicht ausschließen. Da ich ja auch für diesen Bereich der verdeckten Ermittlung grundsätzlich als Abteilungsleiter oder interimsmäßiger Abteilungsleiter 2 eher nicht zuständig war, kann ich das jetzt nicht abschließend beantworten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Ihnen vielleicht dieses Mail, nämlich die Beantwortung vorlegen. Uns liegt nämlich die Anfrage nicht vor, aber die Beantwortung durch Herrn Direktor Gridling. Das ist das Dokument 8130. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Von der ersten Anfrage in der Vorbesprechung zum Nationalen Sicherheitsrat bis zu diesem Mail sind rund 14 Tage vergangen. Gab es dazwischen bereits eine Auskunft? Ich denke, es handelt sich hierbei um eine Nachfrage bitte Ihre Wahrnehmungen dazu. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. C. M. (BVT): Ich sehe, dass ich dieses E-Mail cc erhalten habe, kann Ihnen jetzt den näheren Umstand dieses E-Mails, das sehr allgemein gehalten ist, das müssen Sie selbst zugeben, in dieser Causa und den parallel verlaufenden Informationsverlauf, den der Herr Direktor mit den vorgesetzten Stellen - - In diesem Fall möchte ich auch betonen, dass das E-Mail an die Frau Generaldirektor gegangen ist, also nicht, wie man aus der Überleitung vermuten könnte – Sie sprachen gerade vom Herrn Generalsekretär, das E-Mail ging an die Frau Generaldirektor – - - Das kann ich jetzt nicht näher ausführen, wie die Kommunikation zwischen der Frau Generaldirektor und Mag. Gridling in dieser konkreten Causa vonstattengegangen ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie haben keine Erinnerungen dazu, was sich in den 14 Tagen dazwischen abgespielt hat? Es ist schon ein bisschen ungewöhnlich, erstens einmal nach verdeckten Ermittlungen zu fragen – das haben Sie ja davor selbst auch noch nicht erlebt (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm, das ist - -!) –, nämlich im Kontext des Rechtsextremismus, dann auch im Kontext der medialen Berichterstattung über die Burschenschaft Germania, damals Causa Landbauer, noch einmal nachzufragen.

Mag. C. M. (BVT): Ich muss Ihnen dazu sagen, man muss immer aufpassen, dass man die politische Brille gelegentlich abnimmt. Die Causa Landbauer war, wie Sie wissen, medial thematisch ein sehr großes Thema, die Sache war nicht unbedeutend. Dazu sind immer wieder Anfragen an das BVT, an die Frau Generaldirektor herangekommen. Ich nehme an, dass in dieser Causa eine Berichterstattung beziehungsweise eine Kommunikation zwischen dem Herrn Direktor und der Frau Generaldirektor stattgefunden hat und stattgefunden haben muss. Wenn mediale Anfragen aufkommen, wird weder das Kabinett noch die Generaldirektorin in Vorbereitung für das Kabinett irgendein Statement abgeben, ohne mit dem Verfassungsschutz über Hintergründe - -, beziehungsweise in dem Fall geht es um statistische Eingänge der Meldestelle, oder eine Auskunft erteilen, wenn das nicht mit dem BVT akkordiert ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Die Frage dahinter war ja: Gab es davor schon Ermittlungen oder Beobachtungen im Kontext von Rechtsextremisten?

Mag. C. M. (BVT): Das hoffe ich! Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist zuständig für die Beobachtung von rechtsextremistischen Strömungen in Österreich, also gab es sehr viele.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Im Kontext der Burschenschaften?

Mag. C. M. (BVT): Burschenschaften sind kein Aufklärungsziel des BVT. Das wurde letztes Mal von mir in dem Ausschuss schon einmal kurz dargelegt. Wir versuchen, rechtsextreme Zirkel und rechtsextreme Personen, die diesem Gedankengut anhaften oder revisionistische Gedankengänge verfolgen und verbreiten, aufzuspüren, sie zu überwachen, die Netzwerke dahinter aufzuspüren und die Personen so gut wie möglich einer strafrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Ich denke, Sie konnten sich von unserer Extremismusspezialistin und Referatsleiterin schon selbst überzeugen. Wenn es da Ansatzpunkte gegeben hat, dann wurden die verfolgt.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: In diesem Kontext noch die Frage: Gibt es Bedarf nach Befragung in vertraulicher Sitzung? Dann können wir die KollegInnen vorab informieren, damit wir nachher dann keine Wartezeiten haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich denke schon, ja. Das habe ich schon vorhin angekündigt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich würde gerne zu einem weiteren Themenbereich kommen, der vom Herrn Verfahrensrichter bereits angesprochen wurde, nämlich Personalia und auch Entscheidungen, was Personalia und Besetzungen anbelangt. Sie haben vorhin gesagt, es gab vonseiten des Kabinetts mit Ihnen keine Kommunikation, was Besetzungen anbelangt. Der Herr Verfahrensrichter hat von Wunschkandidaten und -kandidatinnen gesprochen. Ich würde Sie gerne mit der Zeugenvernehmung von Frau S. R. (BVT), dem Dokument 7345 konfrontieren. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf Seite 12 heißt es: „Schildern Sie den Hintergrund dieses Emails, um welche Bestellung handelte es sich, warum ergab sich für Sie der Verdacht der Verbotenen Intervention?“ – Das war die Frage. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Und es gab von Frau S. R. (BVT) die Antwort – das findet sich im letzten Drittel der Seite – : „[...] dass Mag. C. M. (BVT) sehr nervös wirkte. Ich habe ihn darauf angesprochen und er hat mir gesagt, ,ich bin fix und fertig, das Kabinett wünscht, dass O. L. (BVT) mit dieser Position dauernd betraut wird.‘ Ich war außer mir, [...].“ Das sagt sie. Es geht um die Gruppenführung Referat Nachrichtendienst. Sie waren ja damals, glaube ich, Teil der Kommission. Ist das richtig? Ich würde gerne Ihre Wahrnehmungen dazu hören und vor allem auch Ihre Wahrnehmung zum Protokoll von Frau S. R. (BVT).

Mag. C. M. (BVT): Sehr gerne. Wie beginne ich am besten? Kollegin S. R. (BVT) ist eine sehr wertvolle Mitarbeiterin und hat mich damals in der Abteilung 2 bei der Bearbeitung des Tagesgeschäfts auch sehr stark unterstützt. Wir haben einen sehr freundschaftlichen Umgang. Sie selbst konnten sich von Kollegin S. R. (BVT) schon ein Bild machen.

Dieses besagte Hearing ist ein Streitpunkt, ein Diskussionspunkt, der immer zwischen uns stehen wird. Wir haben hier nie eine klare Regelung gefunden. Die Unterstellung einer politischen Einflussnahme - - Der gesamte Akt liegt dem Ausschuss vor. Der Akt wurde vom BVT an den Ausschuss übermittelt. Ich gehe davon aus, dass Ihnen dieser Besetzungsakt in der Causa O. L. (BVT) zugegangen ist, wenn wir ihn so bezeichnen wollen. Es hat im Vorfeld der Besetzung schon Gerüchte und Mutmaßungen über mögliche Interventionen gegeben, da Referatsleiter B. P. (BVT) einen Kandidaten favorisierte. Er hat gesagt, dem spricht er sein Vertrauen aus, den hätte er gerne für diese Position. Dieser Kandidat ist ein Externer, kam aus dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung zum BVT. Sie kennen das Problem: Wenn jemand extern kommt und noch dazu vom Referatsleiter, wo gewisse Spannungen in der Gruppe auch vorhanden waren, gefördert wird, wurde automatisch gemutmaßt: Kollege B. P. (BVT) wird sich das schon irgendwie richten.

Von Gerüchten und Verschwörungstheorien halte ich nicht viel. Ich habe damals in meiner Stellungnahme an die Gleichbehandlungskommission damals dazu bereits Stellung bezogen, dass es im Vorfeld diese Gerüchte gegeben hat. Da externe Bewerber um eine Führungsposition im Haus beteiligt waren, wurde ein Hearing veranstaltet. Dieses Hearing haben Sie selbst angesprochen. Dieses Hearing wurde auch abgehalten. Es wurden jeder Person dieselben Fragen gestellt. Diese Fragen wurden beantwortet, teilweise gut, teilweise schlecht. Es gab dann eine Beratung, und es wurde dann von der Kommission, die Sie auch angesprochen haben – das waren Herr Referatsleiter B. P. (BVT), die leitende Kriminalbeamtin und ich –, eine Entscheidung getroffen, die nicht zum Wohlgefallen aller Beteiligten ausgefallen ist, weil sich dadurch halt einige Beamte schlechtergestellt gefühlt haben. Dann sind wieder diese Vorwürfe der politischen Intervention aufgekommen.

Ich habe mit Kollegin S. R. (BVT) hinsichtlich dieses Hearings, dieser Besprechung gesprochen. Es hat damals ein E-Mail von Kollegin S. R. (BVT) gegeben, das für sehr viel Aufsehen gesorgt hat, in dem sie diesen Themenkomplex problematisiert, ihre Sicht der Dinge dargelegt und das auch an die Leitung kommuniziert hat.

Ich möchte dazusagen, dass dieses Hearing dann in weiterer Folge wegen Strukturmaßnahmen zu keiner Besetzung geführt hat. Das hat leider den Umstand inhärent, dass durch diese Verwicklung und diesen Streit dann von meiner Seite auch wiederum nicht auf die Erstellung eines umfassenden Protokolls dieses Hearings gedrängt wurde, weil es ja folgenlos geblieben ist. Aufgrund dieser Interessentensuche ist es zu keiner Besetzung gekommen, und es wurde erst viel später eine neue Interessentensuche gestartet, die dann zu einer Besetzung geführt hat, wo dieses Hearing nicht als besetzungsrelevant herangezogen und dann in der Begründung auch nicht berücksichtigt wurde.

Zum Vorwurf, zu dieser Auslegung von Kollegin S. R. (BVT) in ihrer Niederschrift, die mir hier vorgelegt wird, möchte ich anführen: Ich nehme an, dass dieser Ausschuss Kollegin S. R. (BVT) zu dieser Niederschrift befragt hat. Ich bin kein bemüßigter Livetickerleser, auch wenn die Kolleginnen und Kollegen der Presse hier gute Arbeit leisten, aber das ist meistens in der Dienstzeit, und da komme ich nicht zum Livetickerlesen. Ich weiß jetzt nicht, wie Kollegin S. R. (BVT) das dargestellt hat, aber es gibt hier keinen Hinweis, dass irgendwer mit mir gesprochen hätte. Dass ich nervös und gestresst war, dass ich viel um die Ohren gehabt habe, das wird stimmen. Das ist eine sehr dynamische Zeit gewesen. Dass dieses Hearing absolut ungelegen für mich gekommen ist, das stimmt auch. Auch bei diesen Dingen wäre es mir lieber gewesen, sie wären auf Referatsleiterebene selbst zu entscheiden gewesen und nicht auch auf Abteilungsebene gehoben worden. Dass es eine Intervention oder einen Auftrag gegeben hätte, Kollegen O. L. (BVT) zu besetzen, das entspricht einfach der Gerüchteküche.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, Sie hätten Kollegen O. L. (BVT) als den kompetentesten Kandidaten, Kandidatin gewertet?

Mag. C. M. (BVT): Kollege O. L. (BVT) kam im Rahmen dieses Hearings sozusagen in eine Stichwahl und wurde im Rahmen dieses Hearings im Vergleich mit einem anderen Kollegen, wo man die Fragen gegenübergestellt hat, dann als Bestgeeigneter von dieser Hearingkommission, wenn man sie so nennen will, ausgewählt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass Freiseisen, O. L. (BVT) und B. P. (BVT) eines gemein haben?

Mag. C. M. (BVT): Es ist mir mittlerweile bekannt. Das konnten Sie sicherlich auch schon dem Akt entnehmen. Da ich davon ausgehe, dass Ihnen auch der Gerichtsakt beziehungsweise auch die Akte der Gleichbehandlungskommission für Ihre Recherchen zur Verfügung stehen, wird Ihnen sicherlich bewusst sein, dass mir auch zugetragen wurde, dass hier eine Verbindungsnähe besteht, eine Verbindung in einer Nähe zu einer Studentenverbindung. – Ja.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Fürs Protokoll: Es handelt sich dabei um Nibelungia. – Danke.

Mag. C. M. (BVT): Ja, da überfordern Sie mich, das, muss ich ehrlich sagen, könnte ich Ihnen jetzt nicht bestätigen. Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass es hier eine Nähe zu einer Studentenverbindung gibt – welche, da muss ich Ihnen jetzt Glauben schenken.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Meine Zeit ist vorbei. Nächste Runde dann. – Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Das ist korrekt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur Befragung in vertraulicher Sitzung den Vorschlag machen, dass wir diese Befragung nach der ersten Runde einschieben, damit die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Stenographische Protokolle nicht zwei Stunden warten müssen.

Ich schlage 2 Minuten Redezeit pro Fraktion für diese Befragung in vertraulicher Sitzung vor. Besteht darüber Konsens? Dann werden wir so vorgehen.

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Jenewein. Bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Schönen guten Tag, Herr C. M. (BVT)! Ich möchte mit einem Thema beginnen, das zuerst schon einmal kurz Thema in der Befragung durch den Herrn Verfahrensrichter war, und zwar geht es mir um die Kommunikation zwischen Abteilung und Kabinett.

Es hat ja im November 2017 eine Weisung des BVT-Direktors Gridling gegeben, dass bei der Beantwortung von Anfragen aus dem Kabinett der Dienstweg einzuhalten sei. Haben Sie Wahrnehmungen dazu oder können Sie dem Ausschuss hier Erhellendes dazu mitteilen, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass eine solche Weisung erteilt werden musste?

Mag. C. M. (BVT): Kann ich gerne machen. Auch hier ersuche ich Sie wieder, einen Schritt zurückzutreten, vielleicht die politische Brille etwas auf die Nase zu schieben und zu versuchen, einen objektiven Maßstab anzulegen.

Wie zuvor erwähnt hat es Anfragen aus dem Kabinett auch direkt an mich gegeben. Hier wäre ja eine Umgehung des Dienstweges gegeben. Ich habe es so gehandhabt, dass ich den Herrn Direktor oder den stellvertretenden Direktor über derartige Anfragen informiert habe beziehungsweise es in der Beantwortung auch den Entscheidungsträgern des Hauses zur Kenntnis gebracht habe.

Das große Problem bei diesen direkten Befragungen und das große Problem, wenn politische Themen dynamisch werden: Wenn sich Anfragen aus der Generaldirektion und Anfragen aus dem Kabinett zu tagesaktuellen Themen vielleicht überlagern, führt das dazu, dass verschiedene Leute verschiedene Leute, die sie kennen, anrufen oder per Mail befassen. Das führt früher oder später zu einem unkoordinierten Wildwuchs.

Herr Direktor Gridling hat – und das wurde auch immer wieder thematisiert – darauf gedrängt, diesen Wildwuchs einzufangen, um ein koordiniertes Vorgehen, ein professionelles Vorgehen an den Tag zu legen.

Ich verstehe durchaus, dass es für die Ressortleitung elementar ist, Entscheidungen und Erkenntnisse so rasch wie möglich zu erhalten. Das ist einfach im politischen Prozess - - Sie kennen es selbst, Sie stellen selbst die Anfragen an das Innenministerium und wissen, dass Sie auch nicht lange auf Ihre Beantwortung warten wollen. Dass es hier dann zu Durchgriffen kommt, ist für mich nachvollziehbar.

Herrn Mag. Gridling ist es darum gegangen, dass er als Direktor auch immer informiert wird. Sie können sich vorstellen: Es gibt nichts Dümmeres, als dass dem Herrn Direktor die Letztinformation nicht vorliegt und er vielleicht – ich mutmaße das nur – mit einem alten Zahlenmaterial neben dem Herrn Generaldirektor oder der Frau Generaldirektor steht. Das wirkt nicht professionell. Es ist unsere Aufgabe, den Direktor auch da entsprechend zu servicieren, dass er auch kompetent die Ressortleitung fördern kann. Mit diesem E-Mail wurde versucht – das unterstelle ich jetzt dem Herrn Direktor, das ist auch aus den Gesprächen immanent –, dieses wieder etwas zu kanalisieren, einzufangen und dem Herrn Direktor auch die Möglichkeit zu geben, über alle diese Kommunikationen abschließend informiert zu sein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Jetzt sind Sie ja schon lange in dem Bereich tätig. Ist das etwas, was eigentlich immer wieder vorkommt, oder ist das etwas, was sich immer wieder wellenartig manifestiert? Ich nehme an, jedes Kabinett wird das ein bisschen anders handhaben.

Mag. C. M. (BVT): Ich habe es zuvor schon erwähnt: Es arbeiten im Bundesamt genauso wie in den Ministerien Personen. Personen nehmen an Kursen, Personen nehmen an Ausschüssen, Personen nehmen an Projekten teil und kennen einander. Es ist daher die Professionalität des Mitarbeiters im Bundesamt gefordert, wenn er jetzt von außen oder von einem Kabinett angesprochen wird, dieses auch an die Amtsführung zu melden und das auch entsprechend zu verakten und zu kommunizieren.

Das hat es immer gegeben und wird es - -, also ich möchte hier einem anderen Ressort – ich weiß nicht, wie sich die politische Entwicklung auch im Innenministerium nach einer Neuwahl gestaltet – nichts unterstellen. Vielleicht bekommen wir eine andere Kommunikationsstruktur und schaffen es, konsequent über die dafür vorgesehenen Kanäle zu kommunizieren.

Ich befürchte, wenn es ein Problem, das die nationale Sicherheit betrifft, geben wird, werden auch da wieder sehr rasch Informationen transportiert werden müssen. Wir können uns nur als Mitarbeiter des Bundesamtes selbst bei der Nase nehmen, auf die Einhaltung der Strukturen, der vorgegebenen Kommunikationswege und Edis-Wege – wir haben ja ein eigenes Aktenverwaltungssystem, das eine entsprechende Protokollierung vorsieht, um auch sicherzustellen, wer auf diese Information überhaupt zugegriffen hat – - -, dass wir uns selbst bei der Nase nehmen und darauf drängen, dass diese Wege eingehalten werden. Ich nehme auch an, dass das auch Teil weiterer Schulungen bei uns im Haus sein wird.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Waren Sie da selbst einmal davon betroffen, sprich: Hat jemand einmal in Umgehung des Dienstweges direkt aus dem Kabinett auf Sie zugegriffen? Respektive: Haben Sie jemals von sich aus in den vergangenen Jahren direkt Kontakt mit dem Kabinett aufgenommen?

Mag. C. M. (BVT): Also wie ich dem Herrn Verfahrensanwalt schon beantwortet habe, wurde ich natürlich auch von den für das BVT zuständigen Referenten des Kabinetts kontaktiert, in Situationen, wo der Herr Minister dringend Zahlen benötigt hat. Ich kann jetzt natürlich nicht alle E-Mails wiedergeben. Es war auch nicht so, dass das so häufig vorgekommen wäre. Grundsätzlich sind bei diesen E-Mails aber die Direktoren zumindest in meiner Beantwortung dann befasst worden. Das hat es gegeben. Mein Ansinnen, im Kabinett vorstellig zu werden und mich dort aufzudrängen, hat es nicht gegeben. Sie kennen das: Wenn Sie ins Kabinett kommen oder wenn Sie zur Generaldirektion kommen, besteht ausschließlich die Gefahr, dass Sie dann mit mehr Arbeit wieder zurückgehen. Das heißt, ich habe das tunlichst vermieden, wenn es nicht sein musste, mich dort aufzuhalten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke einmal für diese sehr ehrliche Antwort, aber mir geht es jetzt gar nicht so sehr nur darum, die Kommunikationswege zu durchleuchten, denn wir sind ja dazu da, eventuelle politische Einflussnahmen zu untersuchen.

Darum auch meine nächste Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Sie oder Mitarbeiter oder Ihre Abteilung jemals damit befasst waren, Daten zu verarbeiten, welche in weiterer Folge politisch verwendet worden sind? Ich frage Sie das vor dem Hintergrund, dass wir hier im Ausschuss immer wieder auch mit der Frage konfrontiert werden: Hat das Kabinett das Ministerium dafür verwendet, die Mitarbeiter für parteipolitisch motivierte Werbung quasi heranzuziehen? Vor diesem Kontext stelle ich diese Frage.

Mag. C. M. (BVT): Herr Abgeordneter! Ich wäre entsetzt, wenn die Daten des BVT nicht politisch verwertet werden. Unsere Aufgabe ist es, die Bundesregierung zu informieren. Es gibt eine eigene Bestimmung, die uns gesetzlich vorschreibt, die Bundesregierung zu informieren, damit sie Entscheidungen treffen kann. Diese Daten wurde dazu verwendet.

Um Ihre Gedanken weiterzuspinnen und den zweiten Teil Ihrer Frage hinsichtlich Wahlwerbung hier mit einfließen zu lassen: Ich wurde nie zu einer Wahlwerbung aufgefordert oder ersucht, für Wahlwerbung irgendwelche Ideen zu geben. Ich gebe Ihnen ehrlich zu: Ich nütze jede Bühne, die ich bekommen kann – es ist Ihnen vielleicht aus dem einen oder anderen Ausschuss schon bekannt –, auf unsere Interessen als Verfassungsschutz und auf mögliche und erforderliche gesetzliche Änderungen hinzuweisen – immer und immer wieder, wie ein steter Tropfen.

Wenn die Möglichkeit besteht und das Ressort anfragt, was der Verfassungsschutz benötigen würde, was für eine neue Regierung sinnvoll wäre, hätte ich eine Schreibtischvorlage, wie wir die Arbeit des Verfassungsschutzes in vielen Bereichen vielleicht noch effektiver gestalten könnten. Das hat aber nichts mit Wahlwerbung in dem Sinn zu tun, wie man Stimmen fängt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja. Eine weitere Frage, die ebenfalls hier schon Thema war, auch bei der gestrigen Befragung: Ist Ihnen bekannt, dass es in der Vergangenheit aus dem BVT Richtung Kabinett im Vorfeld von, sagen wir einmal, brisanten Einsätzen, brisanten Hausdurchsuchungen eine Art Berichtspflicht gegeben hat? Können Sie diese Praxis schildern und können Sie schildern, wie das in der letzten Zeit gehandhabt wurde?

Mag. C. M. (BVT): In der letzten Zeit: Da tue ich mir insofern etwas schwer, weil ich ja die Abteilung gewechselt habe, das wissen Sie. Ich kann aber gerne zu der Praxis kurz Stellung beziehen. Informationen über bevorstehende Großereignisse, bundeslandübergreifende Amtshandlungen wurden natürlich der Ressortleitung zur Kenntnis gebracht, weil mit entsprechendem Medieninteresse nach Abschluss der Amtshandlung – hoffentlich nach Abschluss der Amtshandlung, nicht während der Durchführung der Amtshandlung – ja auch zu rechnen ist.

Sie wissen, dass wir auf eine Geheimhaltung unserer Informationen und unserer Amtshandlungen sehr drängen, wie zuvor erwähnt. Das dient nicht dazu,  irgendwas verstecken zu wollen, sondern es dient ausschließlich dazu, die eingesetzten Beamten nicht zu gefährden. Es gibt ja Amtshandlungen zu Hochrisikotätern, wo das Einsatzkommando Cobra angefordert wird. Sollten derartige Einsätze durchsickern, führt das zu einer extremen Gefährdung der einschreitenden Beamten, und diese Gefährdung ist unter allen Umständen hintanzuhalten. Sie wissen, wir haben hier eine gewisse Verantwortung.

Wir sind dazu übergegangen, diese Informationen einzukürzen, den Informationsfluss zu beschränken, Namen nicht mehr auszuschreiben, um hier nicht eine Weitergabe der Information an Medien - -, um hier nicht Gefahr zu laufen, dass irgendwelche Reporter, die sehr findige Aufklärungsarbeit leisten, vorab schon bei den Adressen mit Kamerateams oder auch nur zur Berichterstattung anwesend sind und sich selbst oder einschreitende Beamte oder auch die betroffene Person gefährden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte gleich da einhaken, weil das ein interessanter Punkt ist. Ist das in der Vergangenheit vorgekommen, dass während der Amtshandlung Medienvertreter da waren? Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie diese Informationen an Medien weitergegeben worden oder durchgesickert sind?

Mag. C. M. (BVT): Herr Abgeordneter, es ist sehr interessant. Ich könnte hier meine Niederschrift aus der Einvernahme bei der WKStA gerne vorlesen. Wir drehen uns hier um einen Themenkomplex, der ein sehr heikler Themenkomplex ist. Es gibt solche Fälle, wo Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind: absolut kein Verständnis meinerseits für solche Dinge.

Wie schon gesagt, diese Spielchen, die hier gespielt werden, sind sicherlich schmutzige Spielchen. Das ist nicht so, weil wir die Presse draußen haben wollen – es gibt dann nach solchen Amtshandlungen entsprechende Presseberichte –, wir wollen auch die Öffentlichkeit über solche Amtshandlungen informieren, aber während der Amtshandlung ist das natürlich ein absolutes No-Go. Wie Sie aus meinen Einvernahmen vor Gericht wahrscheinlich schon wissen, kann ich leider nicht belegen, wo diese Informationen hinausgegangen sind.

Ich würde aber hier sehr stark darauf drängen, diesen Kopf zu finden, denn Sie wissen, dass auch in jüngster Zeit immer Informationen aufgetaucht sind – sei es jetzt von möglichen Informanten des Verfassungsschutzes, die vielleicht aber einer, ich möchte niemandem etwas unterstellen, journalistischen Freiheit entspringen, oder die wirklich aus dem Haus sind –, wo wir sicherlich noch sehr hohe Aufklärungsarbeit der Internen Sicherheit zu leisten haben werden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, dann haben wir diesen Komplex einmal abgeschlossen.

Ich möchte zu etwas anderem kommen, nämlich zu dieser Reisepassgeschichte. Da sind noch ein, zwei Fragen offen, die ich gerne mit Ihnen durchgehen würde. Herr Dr. B. P. (BVT) hält fest, dass am 12.4.2016 mündlich durch Herrn Mag. M. W. (BVT) eine Genehmigung für diese Causa südkoreanische, nordkoreanische Reisepässe erfolgt ist. Bei dieser mündlichen Genehmigung soll auch Herr F. S. (BVT) anwesend gewesen sein. Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Können Sie sich daran erinnern, wie das abgelaufen ist? Können Sie das aus Ihrer Sicht bitte kurz schildern?

Mag. C. M. (BVT): Das wurde auch schon einmal thematisiert, dieser Bereich der - -, diese Information dieses Aktenvermerkes des Herrn Dr. B. P. (BVT). Ich war bei dieser Besprechung nicht dabei und habe bereits mehrmals meiner Verwunderung Ausdruck verliehen.

Herr Mag. M. W. (BVT) war zu dem Zeitpunkt Abteilungsleiter und ich sein Stellvertreter. Es hat immer in der Früh so Besprechungen gegeben, wo wir so aktuelle Dinge ausgetauscht haben, weil verschiedene Termine durch den einen und verschiedene Termine durch den anderen wahrgenommen wurden, und hier hat eigentlich ein sehr guter also meiner Meinung nach sehr guter – Informationsfluss stattgefunden. Es wäre für mich höchst überraschend gewesen, wenn Mag. M. W. (BVT) mir von dieser Vereinbarung oder von dieser Sache nichts erzählt hätte.

Sie wissen aus der Aktenlage, dass ich dann von der Übergabe der Reisepässe durch einen Medienartikel etwas überrascht wurde, der dann sehr dynamische Ermittlungen bei uns im Haus ausgelöst hat. Also dass über mehrere Monate hinweg Mag. M. W. (BVT) mir von diesem ominösen Aktenvermerk oder von dieser Besprechung nichts erzählt hätte, in der er hier eine Zusage oder eine Weisung getätigt hätte, das auszufolgen, ist für mich nicht schlüssig, sage ich offen und ehrlich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte nur ganz kurz nachfragen: Angenommen es hätte diese mündliche Genehmigung gegeben – ich möchte das bewusst nicht werten –, wie wäre da der rechtlich einwandfreie Vorgang gewesen? Hätte man das im Nachhinein verschriftlichen und verakten müssen? Müsste das irgendwo aufliegen?

Mag. C. M. (BVT): Die Grundregeln der Aktenführung und der Dokumentation: Die rechtlichen Verordnungen, unsere Dienstanweisungen und entsprechenden Erlässe kennen Sie mittlerweile, nehme ich an, auch, denn die sind mit dem Gerichtsakt in dieser Causa auch übermittelt worden. Eine Dokumentationspflicht trifft den Beamten, das ist erwiesen. Diese Weisung wäre meiner Meinung nach zum Akt zu nehmen, das kann ich jetzt aber nicht abschließend beurteilen, denn wir philosophieren hier über ein Thema, wo ich nicht anwesend war. Somit kann ich nur meine Wahrnehmung und meine Interpretation der Tatsache wiedergeben, dass es für mich verwirr- - oder verwunderlich ist, dass Mag. M. W. (BVT) mich diesbezüglich nicht angesprochen hat.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): In einer Aussendung des BMI vom 27.10.2017 ist dann mitgeteilt worden, dass das ein absolut üblicher Vorgang sei, dass so Passrohlinge weitergegeben werden und dass das ein regelmäßiger Vorgang sei.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das in der Zeit, in der Sie tätig waren, operativ tätig waren, regelmäßig vorgekommen ist?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Ich glaube, es gibt auch von mir eine Stellungnahme, die in den Akten sein müsste, dass das ein Einzelfall war. Ein derartiger Vorgang oder ein vergleichbarer Vorgang ist mir nicht bekannt. Ob es entsprechende Vorgänge gegeben hat, kann ich jetzt abschließend natürlich nicht sagen. Ich kann natürlich nur meine Wahrnehmungen wiedergeben.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Die Frage, die vielleicht manche hier auch interessiert und die noch nicht gestellt wurde: Wissen Sie den aktuellen Stand in dieser Causa? Was ist mit den übrigen Reisepässen schlussendlich passiert?

Mag. C. M. (BVT): Meines Wissensstandes wurden die der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zuge der Durchsuchung des Büros von Dr. B. P. (BVT) übergeben, aber das ist ein Hörensagen, da habe ich natürlich in den Gerichtsakt und in die sichergestellten Gegenstände keinerlei Einblick.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Mhm. 

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 2 Minuten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Bei diesen Rohlingen, die da übergeben wurden, handelt es sich ja eigentlich um keine klassischen Dokumente, weil ja keine Siegel oder keine Personaldaten drinnen sind und die elektronischen Verarbeitungsmöglichkeiten ja nicht bespielt wurden. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, inwieweit diese eigentlich verwendbar gewesen wären, wenn sie zum Beispiel in die Hand eines anderen Nachrichtendienstes gekommen wären? Inwieweit hätte man daraus Pässe machen können, die für den Grenzübertritt geeignet gewesen wären?

Mag. C. M. (BVT): Das ist eine sehr detaillierte Frage. Da müsste ich Dokumentenprüfer sein. Da entsprechende Passrohlinge qualitativ sicherlich den normalen Reisepässen entsprechen werden, ist es für mich schlüssig, dass so eine Sache sicher möglich sein könnte, ich möchte aber dazu sagen, dass ich absolut keine Kompetenz habe, eine gute Aussage zu treffen, die Ihnen hier Aufschluss geben könnte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe in der Runde keine Fragen mehr. Danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. C. M. (BVT)! Sie haben gemeint, Sie sind jetzt Referatsleiter der Abteilung 4. Stimmt das?

Mag. C. M. (BVT): Nein, nein, nein. Ich leite ein Referat in der Abteilung 4, und zwar das Referat Operative Analyse und Informationsauswertung, und vertrete die Abteilungsleiterin Analyse. Also ich mache – wie Sie aus meiner Vita mittlerweile kennen – schon wieder eine Doppelfunktion, aber das ist dem geschuldet, dass wir sehr wenig Personal haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum haben Sie gewechselt?

Mag. C. M. (BVT): Warum ich gewechselt habe? – Eine interessante Sache. Es wurde, glaube ich, sogar in diesem Ausschuss schon angesprochen, zumindest wurde es mir so zugetragen. Wie schon gesagt, ich tickere zu wenig, sonst könnte ich Ihnen das jetzt kompetent sagen, aber Sie werden es wahrscheinlich wissen. (Der Verfahrensanwalt spricht mit der Auskunftsperson.)

Ich kann es Ihnen gerne beantworten. Es war eine sehr stressige Zeit es war so, dass Herr Mag. M. W. (BVT) krankheitsbedingt sehr lange ausgefallen ist –, eine sehr turbulente Zeit. Sie wissen, dass die Migrationskrise, die Angriffe auf Asylunterkünfte uns sehr gefordert haben, Sie wissen, dass die Rückkehrerproblematik oder -thematik der Dschihadreisenden eine sehr fordernde Zeit war. Und es war an der Zeit, beruflich etwas Neues anzugehen.

Ich wurde gefragt, ob ich das machen würde. Mein Themengebiet, das ich in der Abteilung 2 als Referat ja schon geleitet habe – das ist dieses Referat der Informationsauswertung, das mit der Operativen Analyse jetzt verschmolzen wurde – habe ich in der Abteilung 2 gehabt; und jetzt stand für mich nur zur Option: Gebe ich mein Referat und meine Mitarbeiter auf oder wechsle ich mit meinem Referat und meinen Mitarbeitern in die Abteilung 4 und übernehme dort die stellvertretende Abteilungsleitung?

Für mich war dann die Entscheidung, dass ich mit meinem Team wechsle und wieder einen neuen Bereich aufnehme, der ja für mich – wie Sie aus meinem Lebenslauf wissen – nicht ganz so neu ist, weil ich ja schon in der Analyse tätig war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Ich darf Ihnen das Protokoll der Befragung von Herrn Gridling von dem ersten Termin hier bei uns, Seite 49, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dokumentennummer? (Rufe: Protokoll!)

Mag. C. M. (BVT) (in den Unterlagen blätternd): Seite 49.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Stelle, an der Mag. Gridling ausführt: „Frau R. P. (BVT) ist über Intervention des Kabinetts zu uns gestoßen. Ein Gespräch, ein Erstgespräch mit Frau R. P. (BVT) hat Herr Dr. Fasching geführt. Aufgrund dieses Erstgesprächs waren wir der Meinung, dass sie für die angestrebte Verwendung in der Analyse nicht die geeignete Person sei.“ Ich frage dann: „Wer hat da interveniert?“ Gridling sagt: „Also interveniert wurde nicht bei mir“.

Sie haben jetzt auch schon das Protokoll von der Befragung von Fasching, Seite 37, vor sich liegen, in dem er aussagt: „Der damalige Stellvertretende Direktor hat sich an mich gewandt und gesagt, wir haben heute eine neue Mitarbeiterin, die Frau Dr. R. P. (BVT).“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Meine sich aufdrängende Frage ist, ob Sie irgendwelche Wahrnehmungen darüber haben, wer die Aufnahme von R. P. (BVT) wollte und bei wem intervenierte?

Mag. C. M. (BVT): Frau Abgeordnete! Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ich war auch in die Aufnahme von Frau Dr. R. P. (BVT) und in die Zuweisung Abteilung 2 oder Abteilung 4 nicht beteiligt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir haben auch immer wieder gehört, dass M. W. (BVT) R. P. (BVT) in seinem Referat haben wollte. Wissen Sie etwas darüber?

Mag. C. M. (BVT): Wie bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir haben immer wieder gehört, dass M. W. (BVT) R. P. (BVT) in seinem Referat haben wollte.

Mag. C. M. (BVT): Ich befürchte, dass ich jetzt die Frage des krankheitsverhinderten Mag. M. W. (BVT) bekomme. – Kann ich Ihnen nicht sagen. Da müssen Sie ihn selbst fragen. Bitte bleiben Sie bei meinem Fragenkatalog! (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen das Protokoll der Befragung von Frau S. R. (BVT) vor (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), Seite 30, in der Kollege Androsch fragt: „Ist bei Ihnen im Laufe dieser Kontakte mit Frau R. P. (BVT) der Eindruck entstanden, dass es auch da eine politische Intervention gegeben haben könnte?“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Weiter unten führt sie dann aus: „Hauptwahrnehmungspunkt ist der, dass es in diesem Referat einen anderen Mitarbeiter gibt [...], ein ganz tüchtiger, qualifizierter Mitarbeiter [...], der dann auch [...] einen Master gemacht hat, um sich für eine A1-Planstelle bewerben zu können. Der arbeitet sicher schon seit sieben, acht Jahren dort mit, und dieser Mitarbeiter [...] ist auch davon ausgegangen, nachdem diese Planstelle frei wurde, dass es zu einer Interessentensuche kommt und er zumindest reelle Chancen hat, da in die nähere Auswahl zu kommen. Dann wurde Frau Dr. R. P. (BVT) mit der Planstelle betraut. Es gab keine I-Suche.“

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Ich kann es Ihnen jetzt nicht sagen. Ich kann es wirklich nicht sagen, ob es damals eine Interessentensuche oder eine Besetzung gegeben hat – aber ich nehme an, dass das von Ihnen sehr gut recherchiert wurde und Sie wissen, ob es eine Interessentensuche gegeben hat oder nicht.

Ich kann das wirklich nicht wiedergeben. Ich möchte nicht sagen, es hat keine gegeben – vielleicht hat es eine gegeben –, und ich kann auch nicht sagen, es hat eine gegeben, weil ich es nicht wiedergeben kann, wie die Besetzung R. P. (BVT) jetzt genau gelaufen ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Seite 50 aus der Befragung von R. P. (BVT) vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da halte ich Frau R. P. (BVT) vor: „Auf die Übernahme, auf die Planstelle konnten Sie sich nicht bewerben, denn die Stelle wurde besetzt.“ – Sie sagt darauf: „Man bewirbt sich nicht, die wird besetzt.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Planstellen werden einfach besetzt?

Mag. C. M. (BVT): Ich kann jetzt natürlich nicht für Kollegin R. P. (BVT) sprechen. Die Frau Magister Doktor hat hier ihre Wahrnehmung wiedergegeben.

Ich wurde schon sehr häufig zu Planstellenbesetzungen befragt, ich habe sehr viele Stellungnahmen selbst geschrieben. Grundsätzlich werden Planstellen nicht besetzt, sondern mit Interessentensuche vergeben. Ich kann aber auch nur zu den Planstellen Stellung beziehen, die in meiner Obhut zu besetzen waren beziehungsweise wo ich in die Besetzung eingebunden bin, und kann jetzt nicht für andere Abteilungen oder für das ganze Haus sprechen.

Grundsätzlich ist eine Interessentensuche sicherlich der bessere und richtige Weg.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Laut S. R. (BVT) und R. P. (BVT) hat aber keine stattgefunden. – Wie können Sie sich das erklären?

Mag. C. M. (BVT): Kann ich Ihnen nicht erklären. Ich weiß es nicht, ob eine stattgefunden hat oder keine stattgefunden hat.

Wenn keine stattgefunden hat, dann müssen Sie bitte die Frage wirklich an die Herrschaften richten, die die Besetzung durchgeführt haben. Ich denke, dass unser Personalkoordinator ja auch schon hier im Ausschuss war und der könnte Ihnen sicherlich zu der Besetzung Näheres erklären.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie beurteilen Sie als ehemaliger Abteilungsleiter 2 die Arbeitsleistung von Frau R. P. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Da müssten Sie auch hierzu bitte - ‑ Ich möchte - - Das ist unangenehm, weil ich Sie immer auf andere Leute verweisen muss, aber da müssten Sie wirklich mit dem Referatsleiter Rücksprache halten, weil die unmittelbare Arbeitsleistung des einzelnen Mitarbeiters dem Abteilungsleiter ja nur bedingt zur Kenntnis kommt.

Wenn Sie jetzt einen umfangreichen Akt bekommen, wo der Mitarbeiter gezeichnet hat, dann wissen Sie, der Mitarbeiter hat das gut gemacht. Wenn Sie eine gute Aufbereitung oder eine Präsentation des Mitarbeiters bekommen, wissen Sie, der Mitarbeiter hat es gemacht. Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Akt vom Referat Spionageabwehr bekomme, dann weiß ich nicht, wie viele Mitarbeiter in welcher Konstellation und mit welchen Zuständigkeiten hier an diesem Akt mitgearbeitet haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen vor: Befragung O. L. (BVT), Seite 15. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt, und sie liest darin.) Da frage ich nach der Qualität der Arbeit von Frau R. P. (BVT) und er sagt: „Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, weil ich nichts von ihr gekriegt habe. Also es ist schwierig. (Allgemeine Heiterkeit.)“

Spielte sich dieses Szenario, das O. L. (BVT) hier schildert, nicht in Ihrer Abteilung ab?

Mag. C. M. (BVT): Das ist richtig. Das ist richtig, es ist diese Abteilung, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum haben Sie keine Konsequenzen ergriffen, wenn jemand lange nichts liefert?

Mag. C. M. (BVT): Der springende Punkt ist: Da müsste man jetzt Kollegen O. L. (BVT) fragen, was er von Kollegin R. P. (BVT) nicht bekommen hat.

Dann müsste man wiederum sagen - ‑ (Abg. Krisper: Nichts!) – Nichts. – Was wollte er von Kollegin R. P. (BVT)? War Kollegin R. P. (BVT) jetzt bei ihm zuständig für die Aufbereitung bestimmter Sachverhalte? Kollege O. L. (BVT) hat sich auch bei mir hinsichtlich der Kollegin R. P. (BVT) kurz beschwert. Es gibt hier eine Korrespondenz, die Ihnen sicherlich bekannt ist oder zugegangen sein müsste, wo er gesagt hat, dass er von ihr keine Informationen bekommt.

Ich muss aber auch dazu sagen, dass Kollegin R. P. (BVT) auch in anderen Bereichen, bei einer anderen Kollegin eingesetzt ist. Um hier abschließend beurteilen zu können, dass sie eine mangelnde Arbeitsleistung gehabt hat, dazu wurde mir vom Referat jetzt nichts vorgelegt. Sie kennen das: Würde eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nichts arbeiten, dann würde ich schon sagen, dass hier seitens der Leitung des Referats auch eine entsprechende Meldung erstattet wird. Eine derartige Meldung über das Nicht-Erfolgen oder das Nicht-Erbringen der Leistung ist mir nicht bekannt, dass der Arbeitserfolg nicht geleistet oder nicht getätigt wurde. Somit, muss ich ganz offen und ehrlich sagen, kann ich das jetzt hier nicht abschließend beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unsere Wahrnehmung von hier ist, dass sie ihre Arbeitsaufträge mehrere Monate nicht erfüllt hat, ohne Konsequenzen – und dann folgt eine nächste Phase ihrer Arbeit im BVT. Sie haben schon das Protokoll ihrer Befragung vor sich liegen. Ich verweise auf Seite 51. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Dann kam sie für einige Zeit in ein Kammerl ohne Internet, ohne Zugangscode und konnte dort nichts machen. Dieser Zustand dauerte nach Aktenlage zirka zweieinhalb Monate.

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Es muss ja einen Arbeitsauftrag gegeben haben, jemand muss Kollegin R. P. (BVT) dort zugewiesen haben. Das ist nicht von mir verfügt worden, somit kann ich nicht sagen, was sie dort gemacht hat. Es ist auch unüblich, dass wir Mitarbeiter kommunikationslos in irgendwelche Kammerl einsperren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was haben Sie dann gemacht? – Nichts. Zweieinhalb Monate.

Mag. C. M. (BVT): Darf Sie ganz ehrlich nochmals ersuchen, mir kurz zu helfen, bei welchem Protokoll wir sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. – R. P. (BVT), Seite 51.

Mag. C. M. (BVT): R. P. (BVT), okay, passt, sehr gut.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil sie ja sagt: nichts.

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich Ihnen hier und jetzt nicht beantworten, weil ich diese Verfügung - ‑ Jemand muss ihr gesagt haben, sie muss dort etwas machen. Es gibt einen zuständigen Referatsleiter, der sie mit Arbeitsaufträgen zu versorgen hat, der auch eine Untätigkeit eines Mitarbeiters zu melden hätte.

Ich konnte nicht bei den ganzen Mitarbeitern im Haus rumgehen und kontrollieren, ob die ihre Arbeitsaufträge - ‑ beziehungsweise ob sie arbeiten. Das ist, glaube ich, auch nicht die Aufgabe des Abteilungsleiters, dazu gibt es Führungsebenen dazwischen, die eine Nichtleistung des Dienstes oder ein Nichtarbeiten ja dann melden würden.

Ich kann das nicht kommentieren, ob das so stattgefunden hat oder nicht.

 Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann kommt die dritte Phase Ihrer Arbeit. Ich lege Dokument 9425, Seite 7, vor – zu dieser Zuweisung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) E-Mail A. M. (BVT) an Grad: „In der Abteilung II/BVT/4 besteht ein dringender Personalbedarf und es wird daher im Einvernehmen mit [...]“ – Sie sind auch genannt – „Mag. C. M. (BVT), um vorläufige Zuweisung von Fr. Dr. R. P. (BVT) […] zum frühest möglichen Zeitpunkt ersucht.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich erinnere an R. P.s (BVT) Aussage, dass sie nichts machte.

Wie passt das für Sie zusammen?

Mag. C. M. (BVT): Ich würde sagen, dass das durchaus sehr gut zusammenpasst, weil Sie sehen, dass wir hier nicht irgendwas dagegen hatten, Kollegin R. P. (BVT) in einem anderen Bereich zu verwenden.

Der Bereich, der hier angeführt ist, ist ein Recherchebereich, wo Kollegin R. P. (BVT) sicherlich auch etwas beitragen könnte. Und es gab hier offensichtlich seitens des Fachreferates, wo sie eingesetzt war, kein Widerwort, dass wir die Kollegin nicht einem anderen Bereich im Amt zur Verfügung stellen könnten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ergibt keinen Sinn.

Mag. C. M. (BVT): Also ich entnehme dem nicht, dass man sie in ein Kammerl abschiebt, sondern da steht dezidiert, dass sie im Referat II/BVT/4.3 benötigt wird oder eingesetzt werden könnte. – Also das ist kein Kammerl. Das ist ein Referat, das arbeitet. Da gibt es Mitarbeiter dort. Also das ist nicht ein Abschieben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie meinen, es stimmt nicht, was Frau R. P. (BVT) hier gesagt hat?

Mag. C. M. (BVT): Ich weiß nicht, wie Frau R. P. (BVT) das auslegt, dass sie nichts gemacht hat. Wenn sie dann dort in diesem Bereich keine Arbeitsaufträge von ihren unmittelbaren Vorgesetzten bekommen hat, dann müsste man mit dem Vorgesetzten reden, warum er Kollegin R. P. (BVT) nicht eingesetzt hat – ob er ihr diese Position nicht zugetraut hat oder ob er hier Probleme mit ihr hatte.

Aber warum sie dort keine Arbeitsaufträge erhalten haben soll, das kann ich nicht beurteilen. Wie schon gesagt: Dafür war ich nicht zuständig, ihr unmittelbare Arbeitsaufträge zuzuteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen ein paar Dokumente vor, die Herrn B. P. (BVT) und seine Wahrnehmung der Kompetenz von Frau R. P. (BVT) betreffen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Zunächst aus seinem Protokoll von hier, Seite 23. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Da sagt er aus: „Die von Ihnen angesprochene Person war bekannterweise Mitarbeiterin in meinem Referat. Soweit mir das erinnerlich ist, hat sie ein wirtschaftspsychologisches Studium absolviert, und ich nehme an, dass sie in diesem Bereich über Kompetenzen verfügt.“

Nächstes Dokument: Nummer 9425, Seite 120: B. P.s (BVT) Stellungnahme zum Verwendungserfolg. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. C. M. (BVT): Die Seite, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 120.

Mag. C. M. (BVT): Ah, 120. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da findet sich die Passage: „Dr. R. P. (BVT) hat sich innerhalb kürzester Zeit in die ihr zugewiesenen fachlichen Tätigkeiten eingearbeitet und leistet durch ihre Kenntnisse einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung der Operativziele des Fachreferats.“

Jetzt ein bisschen anders von der Tonalität, Dokument 8690, Seite 1, in dem B. P. (BVT) seinen Unmut kundtut, dass R. P. (BVT) behalten wird und T. H. (BVT) nicht genommen wird. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wie können Sie sich die Diskrepanz erklären?

Mag. C. M. (BVT): Okay. Hinsichtlich der Bestellung, warum R. P. (BVT) genommen wurde und T. H. (BVT) nicht genommen wurde, möchte ich das replizieren, was ich zuvor gesagt habe: dass ich in die Besetzung nicht eingebunden war.

Hinsichtlich des Verwendungserfolges des Bediensteten möchte ich auch für die anderen, die es vielleicht nicht vorliegen haben, anführen: Es ist genau das, was ich Ihnen gesagt habe. Der Verwendungserfolg des Bediensteten wird durch den zuständigen Fachvorgesetzten - - In dem Fall war es Dr. B. P. (BVT), der hier den Verwendungserfolg und die Leistung von Frau Dr. R. P. (BVT) offensichtlich in einem Schreiben, das an die Abteilung I/1/b weitergegangen ist, gelobt hat. Der ist auch zuständig für die Zuteilung der Arbeitsaufträge und für die Beurteilung der Leistung der Mitarbeiterin.

Das war nicht meine Zuständigkeit – um Ihnen zu sagen, was sie gearbeitet hat. Dass hier Dr. B. P. (BVT) den Verwendungserfolg so beschreibt und dann lieber Frau Mag. T. H. (BVT) hätte, könnte ich mir so erklären, dass er lieber beide gehabt hätte. Sie kennen sicherlich auch aus der Aktenlage, dass Dr. B. P. (BVT) vermehrt auf mehr Personal gedrängt hat. Er ist auch mit Frau Mag. T. H. (BVT) vielleicht besser zusammengekommen. Vielleicht war ihre Arbeitsleistung in seinen Augen auch besser. Was die Gründe dahinter sind, wie die Besetzung stattgefunden hat, das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben das Dokument 9425 schon vor sich liegen (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen), und da komme ich zur Seite 108, Lebenslauf R. P. (BVT). Sie schreibt: „Aufgrund des langjährigen Aufenthalts in Asien sind mir Ausdrucksformen, Gestik, Mimik und Verhaltensweisen, Religionen sowie kulturelle Besonderheiten von Asiaten bestens bekannt und können von mir richtig gedeutet und eingeschätzt werden.“

Was sagen Sie zum Begriff die „Asiaten“, wenn Asien mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung innehat, 47 verschiedene Staaten?

Mag. C. M. (BVT): Es ist vielleicht eine sehr unglückliche Wortwahl – aber ich bin noch nicht so weit, um Ihre Frage zu erkennen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auf Seite 159 (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen): „11. Anforderung des Arbeitsplatzes“, 4. Punkt – tut mir leid, das ist nicht dabei, höre ich gerade; das machen wir nachher.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Zeit in dieser Runde ist zu Ende – eine letzte Frage noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Später, danke – nächste Runde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Schönen guten Tag auch von meiner Seite! Ich habe jetzt ein paar Fragen zu einem anderen Themenkomplex, und zwar sind Sie laut der Aussage des – mittlerweile ehemaligen, nehme ich an – Kabinettschefs Teufel Mitglied in dieser sogenannten Reformgruppe des BVT.

Ist das richtig? Was war Ihre Aufgabe dort?

Mag. C. M. (BVT): Meine Aufgabe ist: Ich leite ein Arbeitspaket für Schnittstellen und Prozesse.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich muss aufpassen. Die Arbeitsweise des BVT ist nicht in medienöffentlicher Sitzung zu behandeln. Ich bin nur am Aufpassen.

Mag. C. M. (BVT): Ich muss hier auch offen zugeben: Über das Interne des Projektes werden Sie von mir auch hier in dieser Sitzung nichts erfahren – aber ich schätze auch, dass das nicht gegenständlich ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich glaube, Sie schätzen richtig ein und sagen, wenn Sie etwas nicht mehr sagen können. Jedenfalls ist die Arbeitsweise des BVT in medienöffentlicher Sitzung nicht zu behandeln. Sie müssen dann einschätzen, wie weit Sie gehen dürfen, aber ich habe das nur zu sagen. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Danke vielmals.) – Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank für den Hinweis. Auch für Sie, dass Sie es wissen: Ich werde diesbezügliche Fragen nicht stellen. Es geht mir nur um die Reformgruppe und das Organisatorische an sich.

Gibt es diese Projektgruppe noch oder ist sie aufgelöst worden?

Mag. C. M. (BVT): Jetzt traue ich mich nichts mehr zu sagen; ein prüfender Blick. Wenn wir eine nicht medienöffentliche Sitzung machen, können wir diese Fragen ja, wenn es zum allgemeinen Verständnis beiträgt, bitte in diesen Block verschieben, um hier nicht in die Bredouille zu kommen, weil Sie jetzt hier in den Reformprozess, in das Projekt direkt hineingehen. Da muss ich dann etwas aufpassen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich meine, diese Reformgruppe war ja offiziell, auch in einer OTS des BMI, angekündigt, also dass es sie gibt, das wissen wir. Die Frage ist, ob es sie nach wie vor gibt.

Mag. C. M. (BVT): Dazu müsste ich Ihnen jetzt beantworten, wer Projektleiter und Projektverantwortlicher ist, und das würde jetzt schon - - Das sind dann Detailfragen, die ich Ihnen nicht mehr beantworten kann.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist in Ordnung. Jetzt hat es in den vergangenen Monaten einige Personalverschiebungen, auch vom Verteidigungsministerium ins BVT, gegeben, die wir auch hier diskutiert haben.

Was waren diesbezüglich Ihre Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Das ist eine sehr schwierige Frage. In die Personalbesetzungen, in diese Bereiche von den Kollegen, die jetzt zu uns gekommen sind, war ich nicht unmittelbar involviert. Man muss aber hier aufpassen, dass man die Kollegen, die jetzt vom BMLVS – oder jetzt nur BMLV – zu uns gewechselt haben, nicht stigmatisiert. Es sind auch vom Bundesheer sehr fähige, sehr kompetente Kollegen gekommen, die sicherlich einen Mehrwert für das Bundesamt darstellen.

Wie die genauen Besetzungsumstände waren, müssten Sie bitte wieder bei unserem Personalkoordinator nachfragen. Da war ich nicht eingebunden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Kennen Sie Herrn Major M. F. (BVT)? Er wäre ja auch geladen und hat uns abgesagt.

Mag. C. M. (BVT): Major M. F. (BVT) ist mir bekannt. Er ist ein Mitarbeiter des Amtes, und wir haben auch schon miteinander gesprochen, wir haben uns auch schon am Gang getroffen. Man sieht die Mitarbeiter natürlich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie den Eindruck bekommen, dass das eine politisch motivierte Postenbesetzung war?

Mag. C. M. (BVT): Ob die Postenbesetzung politisch motiviert ist, das ist, glaube ich, eine Frage, die ich hier nicht beantworten kann. Die Kompetenz von Kollegen M. F. (BVT) kann ich nicht beurteilen, da ich in den Besetzungsprozess nicht eingebunden war und somit nicht sagen kann, welche Eignung und welche Fähigkeiten Herr Major M. F. (BVT) ins Bundesamt einbringen kann. Da müssten Sie bitte die Leute fragen, die in die Besetzung eingebunden sind.

Es ist für mich schwierig, Dinge zu kommentieren, die jemand gesagt hat, und Entscheidungen nachzuvollziehen, in die ich nicht involviert war.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mhm. Jetzt hat Frau S. G. (BVT) auch gesagt, dass es bei der besagten Postenbesetzung und bei dem besagten Posten, den Herr Major M. F. (BVT) bekommen hat, keine Interessentensuche  gegeben hat.

Wissen Sie das, dass es keine I-Suche gegeben hat?

Mag. C. M. (BVT): Ich muss Sie leider auf meine Beantwortung der Fragen von Frau Abgeordneter Krisper verweisen. Ich gebe nicht viel auf Hörensagen. Ich müsste das erst überprüfen. Wenn Sie mir Ihre Fragen vorzeitig schicken würden, dann könnte ich das abklären und könnte Ihnen hier kompetent Auskunft erteilen. Da das natürlich nicht geht, bin ich auf meinen Wissensstand, den ich jetzt habe, beschränkt, und das müsste ich überprüfen, das kann ich nicht sagen.

Es gibt Gerüchte, dass hier keine Interessentensuche durchgeführt wurde, aber, wie schon gesagt, Sie kennen mich schon vom letzten Ausschuss: Gerüchte – auf die lege ich nicht viel Wert. Das sind überprüfbare Sachen, das sind Dinge: Gibt es eine Interessentensuche, ja, nein? – Bitte fragen Sie bei unserem Personalkoordinator nach, der kann Ihnen das alles beantworten!

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mhm. Sie haben ja gesagt, Sie haben ihn auch getroffen?

Mag. C. M. (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielleicht aus Ihrer persönlichen Einschätzung: Was befähigt ihn, Teil dieser Reformgruppe zu sein?

Mag. C. M. (BVT): Also da würden Sie mir eine sehr hohe Arroganz unterstellen, wenn ich mit einem Menschen ein paar Worte rede und ihn abschließend schon einschätzen kann, wie gut er ist, was er kann – kann ich natürlich nicht sagen. Das wäre auch sehr unhöflich, hier jetzt über einen Beamten, dessen Lebenslauf und dessen nähere Umstände mir jetzt nicht vorliegen, hier ein Urteil zu fällen. Das wäre auch – meiner Meinung nach – sehr unprofessionell.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wissen Sie, warum er nicht in den Ausschuss kommt? Können Sie das beurteilen? (Auskunftsperson C. M. (BVT) – erheitert –: Das, das ist - -!) Denn diese Fragen würde ich ihm gern selber, persönlich stellen, aber die Möglichkeit dazu habe ich nicht.

Mag. C. M. (BVT): Also Sie sehen, der Fragenblock drängt sich sehr um Themen, die ich Ihnen nicht beantworten kann. Wenn Sie Fragen zu Themenbereichen hätten, wo ich Wahrnehmungen haben kann, dann gerne, ansonsten - - Ich befürchte (erheitert), dass ich jetzt das Fragenprogramm von Kollegen M. F. (BVT) bekomme.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielleicht noch zu ein paar anderen Sachen, die mir zu Ohren gekommen sind: Jetzt gibt es – auch medial – Spekulationen, dass dieses sogenannte Ibizavideo auch ein Grund für die Hausdurchsuchung im BVT gewesen sein könnte.

Haben Sie von diesen Gerüchten gehört?

Mag. C. M. (BVT): Ja, diese Gerüchte sind in der Zeitung gestanden. Ich weiß jetzt nicht mehr, welche Tageszeitung es war. Da ersuche ich Sie auch wieder einmal, die politische Brille etwas abzunehmen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist Teil der Sicherheitsbehörde. Wenn uns ein Video zugespielt wird oder wir ein Video mit strafrechtlichen Vorfällen oder mit Sachverhalten haben, die strafrechtlich zu prüfen sind – weil die abschließende Beurteilung, ob hier etwas strafrechtlich Relevantes auf dem Video ist, ja der Justiz obliegt, das maße ich mir nicht an –, dann wären wir aber als Bundesamt dafür zuständig gewesen, die Justiz zu informieren und das vorzulegen.

Diese Mutmaßungen und Interpretationen: Da ersuche ich Sie, hier nicht auf diesen Zug aufzuspringen. An diesem Artikel hat mich viel mehr etwas anderes, nicht nur diese Tatsache, dass hier eine Mutmaßung aufgestellt ist, gewundert. Viel ärgerlicher – und hier muss ich wieder versuchen, nicht emotional zu werden – ist, dass immer ein Vertrauensmann aus dem Verfassungsschutz zitiert wird. Tief in meinem Inneren hoffe ich, dass das – dieser Vertrauensmann des Verfassungsschutzes – journalistische Freiheit ist, ansonsten hätte ich hier hohe Bedenken, dass Mitarbeiter unseres Amtes derartige wirre Mutmaßungen an Medienvertreter herausgeben.

Also ich schließe das aus, es ist mir auch als Abteilungsleiter 2 so ein Video nicht vorgespielt worden oder mir mitgeteilt worden, dass das vorgelegen hätte. Somit schließe ich auch aus, dass das – aus meiner Überlegung, bitte, ich spreche von meiner Wahrnehmung! (Abg. Zadić: Klar!) – Gegenstand einer Hausdurchsuchung gewesen wäre und dann noch dazu nicht in dem Gerichtsakt und in den ganzen Vorwürfen rund um die Hausdurchsuchung und den Hausdurchsuchungsbeschluss der Oberstaatsanwältin Niederschlag gefunden hätte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mhm, vielen Dank, dann habe ich in dieser Runde keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke, Herr Mag. C. M. (BVT), dass Sie uns heute zum zweiten Mal als Auskunftsperson zur Verfügung stehen! Sie haben ja längere Zeit mit Herrn Mag. M. W. (BVT), der ja Abteilungsleiter war, zusammengearbeitet.

Wie lange haben Sie mit ihm zusammengearbeitet und wie würden Sie mir Herrn Mag. M. W. (BVT) – ich kenne ihn persönlich nicht – beschreiben?

Mag. C. M. (BVT): Herr Mag. M. W. (BVT) ist im Bundesamt für Verfassungsschutz ein langer Wegbegleiter von mir gewesen – bitte nageln Sie mich nicht auf Jahreszahlen fest, aber er ist ein jahrelanger Wegbegleiter gewesen.

Wir haben in der Abteilung 3, das ist die Abteilung für Personen- und Objektschutz, gemeinsam gedient, und dann auch in der Analyseabteilung und dann in weiterer Folge auch in der Abteilung für operative Ermittlungen, in der Abteilung 2.

Er war auch derjenige, der mich ersucht hat – damals noch gemeinsam mit Mag. Zöhrer –, ob ich diese Stellvertretungsfunktion in der Abteilung 2 übernehmen könnte. Ja, offensichtlich haben wir in vielen Bereichen sehr gut zusammengearbeitet.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wie würden Sie mir die Persönlichkeit M. W. (BVT) vorstellen?

Mag. C. M. (BVT): Das, bitte, würde ich genau so beantworten wie die Frage der Abgeordneten der Grünen. Ein Persönlichkeitsprofil und eine Einschätzung seiner Persönlichkeit steht mir überhaupt nicht zu. Um Ihnen hier einen kurzen Überblick zur Person zu geben, kann ich Ihnen sagen, dass wir gut zusammengearbeitet haben, dass Herr Mag. M. W. (BVT) in seinem Tätigkeitsfeld sehr, sehr engagiert war. Auf ein Persönlichkeitsprofil werde ich mich nicht einlassen, dazu fehlt mir jegliche Kompetenz.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wir dürfen Ihnen zwei Dokumente vorlegen, zum einen das Dokument Nummer 787, das ist nur eine Seite, da geht es im Wesentlichen um den zweiten Absatz, und zum anderen das Dokument mit der Nummer 9376, das ist von Ende Februar 2016. (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)

Ich darf schlicht und einfach den zweiten Absatz des Dokuments 787 vorlesen, wo es heißt:

„Anscheinend wurde politisch Druck auf die Ermittler ausgeübt [...], das gegen Lansky ein Ermittlungserfolg erzielt wird. Das hatte zum einem parteipolitische Gründe, zum anderen hat das wohl auch mit den Serverdarten aus Liechtenstein zu tun.

B. P. (BVT) hat – auch mir“ – also Mag. M. W. (BVT) – „und C. M. (BVT) gegenüber – wiederholt geäußert, dass es diese Daten gibt. Ich glaube, er sagte es gibt eine Festplatte."

Wenn ich dann zum Dokument 9376 kommen darf – insbesondere geht es um die Seiten 4 bis 6 –, da nimmt Herr M. W. (BVT) zum Vorwurf beziehungsweise Vorhalt von Herrn Lansky Stellung, die BVT-Ermittler würden im Verfahren gegen Lansky parteipolitisch motiviert sein. Er schreibt, ich zitiere:

„Auf den weiteren Vorhalt von Dr. LANSKY, dass die BVT-Beamten parteiisch sind und ständig Amtsmissbrauch begehen, wird dies ganz entschieden in Abrede gestellt!

Die gegen LGP-Mitarbeiter und weitere verdächtigten KNB-Mitarbeiter geführten Ermittlungen erfolgten stets in Absprache mit den zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. im Rahmen der vorgesehen Berichterstattungspflicht auch mit der Oberstaatsanwaltschaft.“

Können Sie mir erklären, was der Grund für diese Stellungnahme war? Können Sie mir das erklären?

Mag. C. M. (BVT): Sehr gerne. Wie Ihnen aus dem Gerichtsakt sicherlich bereits bekannt ist, gibt es auch dazu eine Befragung – ich sehe, wir wiederholen etwas den Gerichtsakt von mir –, wo ich da auch schon näher auf dieses eingegangen bin, und möchte das auch hier gerne wieder tun.

Ich habe selbst keine Wahrnehmung einer politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen zum Fall Lansky. Ich glaube, es war auch hier im Ausschuss, wo ich das schon einmal erwähnt habe. Es wurden sehr akribische Ermittlungen geführt, es wurden Ermittlungen im Dienste der Strafjustiz geführt, und die Beamten haben hier eine herausragend gute Tätigkeit gemacht.

Ein starker Druck in dieser Causa war gegeben. Wir haben einem Anwalt eine Einflussnahme eines Nachrichtendienstes unterstellt, und Sie können sich vorstellen, dass diese Anwaltskanzlei hier alle Register, alle juristisch verfügbaren Register gezogen hat, durch verstärkte Akteneinsicht und durch Anzeigen gegen unsere Mitarbeiter immer wieder Druck aufzubauen, um vielleicht hier ein Verfahren schneller zu einem Abschluss zu bringen.

Politische Einflussnahme: Dass es einen Auftrag des Kabinettschefs oder aus der Generaldirektion gegeben hätte, hier die Amtshand zu steuern, eine Hausdurchsuchung oder einen Antrag nicht einzubringen oder eine Befragung abzukürzen, dazu habe ich überhaupt keine Wahrnehmung. Ich muss auch ehrlich sagen, das hätte bei den eingesetzten Ermittlern auch zu hohen Wellen geführt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Für mich persönlich stellen ja diese zwei Stellungnahmen von Herrn M. W. (BVT) einen Widerspruch dar. Deshalb auch meine Frage, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben und ob Sie uns erklären können, warum es diese zwei unterschiedlichen Stellungnahmen von Herrn M. W. (BVT) gibt, denn er schreibt ja weiters:

„Auf den [...] Vorhalt von Dr. LANSKY, dass die BVT-Beamten parteiisch sind und ständig Amtsmissbrauch begehen, wird dies ganz entschieden in Abrede gestellt!“

Da stellt sich dann für mich schon die Frage, ob Sie uns näher beschreiben können, inwiefern Dr. Lansky den BVT-Beamten vorgehalten hat, sie würden ständig Amtsmissbrauch begehen.

Mag. C. M. (BVT): Die ermittelnden Beamten des BVT wurden von Dr. Lansky sogar zur Anzeige gebracht. Ich denke, dass dieser Vorhalt als Vorwurf einer schlechten Aktenführung sicherlich hinreichend ist. Die Verfahren sind natürlich eingestellt worden.

Ob das ein Kalkül war, ein taktisches Mittel, ob Rechtsanwalt Lansky hier im Zuge des Verfahrens das Gefühl hatte, dass unsere Ermittler nicht sachgemäß arbeiten, sei dahingestellt, kann ich nicht beurteilen, man müsste ihn selbst fragen, warum – die Hintergründe – er das gemacht hat. Dass das aber natürlich bei den Ermittlern – Sie können sich vorstellen, wenn sie  angezeigt werden – einen gewissen Druck herstellt, das ist durchaus nachvollziehbar.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Offenbar hat ja Dr. Lansky mit solchen Vorhalten enormen Druck auf das BVT und die Mitarbeiter ausgeübt, sodass sich M. W. (BVT) zu dieser Klarstellung genötigt gefühlt hat.

Können Sie noch einmal näher darauf eingehen?

Mag. C. M. (BVT): Warum Rechtsanwalt Lansky diese Eingaben gemacht hat beziehungsweise warum er oder die Vertreter seiner Kanzlei das so gesehen hat, wie sie es gesehen haben, das müssen Sie ihn bitte selbst fragen.

Ich möchte ihm hier nicht unterstellen, dass das ein rein taktisches Mittel war. Das steht mir nicht zu, da habe ich nicht den Wissensstand, den er bei diesen Eingaben und bei diesen Vorwürfen gehabt hat. Warum, wie schon gesagt, müssen Sie ihn selbst fragen.

Warum Mag. M. W. (BVT) das so formuliert hat – ich weiß, er ist heute nicht anwesend –: Ich ersuche auch Sie, mir bitte nicht die Fragen für Mag. M. W. (BVT) zu stellen; ich kann Ihnen nicht beantworten, warum er das so gesagt hat.

Ich muss auch ehrlich sagen, dass dieser Absatz über die Persönlichkeit von Mag. M. W. (BVT) nichts aussagt, da müssten Sie bitte die Frage – wenn Sie auf das hinzielen – etwas konkretisieren.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Der Widerspruch – einmal parteiisch und dann doch nicht (die Auskunftsperson liest in den Unterlagen) – ist für mich schon klar (Auskunftsperson C. M. (BVT): Entschuldigung, wenn ich dem nicht ...!), aber das ist für mich ein anderes Paar Schuhe. Mag. M. W. (BVT) wehrt sich ja in dieser Stellungnahme ganz klar gegen den Vorwurf der parteiischen Einflussnahme (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ach so!) oder dass etwas amtsmissbräuchlich geschehen würde.

Haben Sie zu diesem Vorwurf, man würde Amtsmissbrauch begehen oder parteiisch sein, gegen den sich Mag. M. W. (BVT) entschieden ausspricht, Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Jetzt kann ich Ihrem Gedankengang besser folgen, entschuldigen Sie meine kurzzeitige Verwirrung! Es stimmt, dass das ja inhaltlich widersprüchlich anmutet. Wie schon gesagt: Warum wer was wie sagt, da müssen Sie die Person selbst fragen; das ist reine Spekulation, was wie gemeint wäre.

Das kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten, warum hier von einem politischen Druck gesprochen wurde, aber in weiterer Folge keine - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Na ja, aber auch hier wird gesagt, dass die Ermittler nicht parteiisch gearbeitet haben. Parteiisch wäre hier: einseitig gearbeitet haben; das heißt nicht: parteipolitisch gearbeitet haben.

Also zwischen einem politischen Druck und einem: Sie haben parteiisch gearbeitet! - - Das war ja der Vorhalt, dass unsere Ermittler die entlastenden Dinge nicht berücksichtigen, was vollkommen wirr war, weil unsere Ermittler eine sehr objektive, gute Arbeit geleistet haben, und die Kanzlei wurde mehrfach auch aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, und hat uns halt einfach nichts dazu gesagt.

Parteiisch heißt hier bitte nicht parteipolitisch. Dass es parteiisch ist: Der Vorwurf war von der Partei, dass wir nur einseitig ermittelt hätten. Also da muss man bitte schon aufpassen, dass man das auch wieder mit der objektiven Brille und nicht mit der parteipolitischen Brille liest.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Mag. M. W. (BVT) wehrt sich ja ganz eindeutig gegen den Vorwurf, parteiisch und amtsmissbräuchlich zu arbeiten.

Entspricht das, aus Ihrer Wahrnehmung, auch der Wahrheit?

Mag. C. M. (BVT): Ich gehe fest davon aus, dass in dieser Causa von den Ermittlern sehr professionell und gut gearbeitet wurde und dass man hier auch versucht hat, die entlastenden Gründe einfließen zu lassen.

Sie müssen verstehen – ich habe es im ersten Ausschuss, glaube ich, schon einmal erwähnt –, wir sind hier von einer Einflussnahme eines fremden Nachrichtendienstes ausgegangen. Es ist uns nicht gelungen, vor Gericht den Beweis zu führen, aber da hat natürlich das BVT ein sehr hohes Interesse, hier gut und intensiv zu arbeiten.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Es heißt ja da weiter, ich zitiere:

„Die gegen LGP-Mitarbeiter und weitere verdächtigten KNB-Mitarbeiter geführten Ermittlungen erfolgten stets in Absprache mit den zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. im Rahmen der vorgesehen Berichterstattungspflicht auch mit der Oberstaatsanwaltschaft.“

Ich muss zwei Fragen stellen, die ich mir nicht beantworten kann:

Was sind LGP-Mitarbeiter? Sind damit Mitarbeiter von Dr. Lansky gemeint?, und: Was sind KNB-Mitarbeiter? Können Sie uns da aufklären?

Mag. C. M. (BVT): Die Abkürzungen kann ich Ihnen gerne eindeutschen: Das ist Lansky, Ganzger + Partner, das ist die Kanzlei, die Ihnen meiner Meinung nach, glaube ich, bekannt sein müsste – darum ist die Frage auch etwas verwirrend, aber ich stelle es gerne klar –, und die KNB-Mitarbeiter: Wir haben hier eine Einflussnahme des kasachischen Nachrichtendienstes unterstellt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke für die Klarstellung. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Gerne!) Die nächste Frage – mich würde interessieren:

Inwiefern haben Lansky-Mitarbeiter und KNB-Mitarbeiter damit zu tun, zum Beispiel, ob da Ermittlungen irgendwie zusammengehangen sind, und heißt das, die Ermittlungen betrafen auch eine Gruppe von Personen, die aus Lansky-Mitarbeitern beziehungsweise Mitarbeitern des kasachischen Geheimdienstes bestand?

Mag. C. M. (BVT): Da muss ich sagen, ich kann jetzt nicht genau die politische Einflussnahme in Ihrer Frage - - Wir werden jetzt nicht in diesem Ausschuss – schon gar nicht mit Medienöffentlichkeit – die Ermittlungen zu diesem Fall aufrollen, das schließe ich gänzlich aus.

Einerseits fehlen mir bereichsweise auch die Kompetenzen, Ihnen hier zu einzelnen Ermittlungsdetails profund Auskunft zu erteilen. Ich nehme auch an, dass es hier vollkommen irrelevant ist, wie der Akt geführt wurde, weil das Thema ja die politische Einflussnahme ist, und hier kenne ich überhaupt keine Ermittlungen, die gesetzt wurden, die von irgendeiner politischen Partei gesteuert waren.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich nehme selbstverständlich zur Kenntnis, wenn Sie sagen, Sie können das in medienöffentlicher Sitzung nicht beantworten – keine Frage. Es heißt dann weiters:

„Die [...] Ermittlungen erfolgten stets in Absprache mit den zuständigen Staatsanwaltschaften.“

Entspricht das, aus Ihrer Wahrnehmung, der Wahrheit?

Mag. C. M. (BVT): Das ist vollkommen richtig. Es wurden auch die sichergestellten Gegenstände der Staatsanwaltschaft übermittelt. Abschlussberichte wurden zum Teil von mir selbst gefertigt.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 1 Minute noch in dieser Runde.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Halten Sie es persönlich für denkbar, dass Herr M. W. (BVT) der Autor oder einer der Autoren des sogenannten Konvoluts ist?

Mag. C. M. (BVT): Das ist reine Spekulation.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Halten Sie es für denkbar?

Mag. C. M. (BVT): Es ist jemand gewesen, der offensichtlich eine ziemliche Verbitterung in sich trägt. Wer es war, kann ich nicht sagen. Es sind in dem Pamphlet oder in diesem Schreiben auch sehr viele Namen genannt, wo ich eine freundschaftliche Verbindung zwischen  Herrn M. W. (BVT) und den betroffenen Personen sehe, was für mich sehr fragwürdig wäre, wenn er das geschrieben hätte.

Ich hoffe, es ist noch immer Gegenstand der Ermittlungen der Justiz, herauszufinden, wer es geschrieben hat, weil Sie verstehen werden, dass das gesamte Amt hier ein sehr hohes Interesse hat, endlich zu erfahren, wer der oder die Schreiber sind.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Da haben sicherlich viele Interesse daran. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ja!) Mich würde noch persönlich interessieren, Herr Mag. C. M. (BVT) – Sie waren und sind ja im BVT tätig –:

Wie weit waren Sie selbst von Ermittlungen in dieser Sache oder Angelegenheit – Daten Dr. Lansky – betroffen oder wie weit hatten Sie damit persönlich zu tun?

Mag. C. M. (BVT): Wie bereits erwähnt, habe ich mehrfach auch Abschlussberichte, die von den Ermittlern erstellt wurden, gefertigt und an die Justiz übermitteln lassen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn, die ja doch - - Sie haben auch schon einige Jahre Erfahrung. Haben Sie schon einen ähnlich wie den Fall Lansky gelagerten Fall gehabt?

Mag. C. M. (BVT): Das müssten Sie mir bitte auch wieder konkretisieren; Ihre Fragen sind sehr offen.

Wir haben sehr viele Fälle gehabt, und wir haben auch Spionagefälle gehabt, die sicherlich vergleichbar sind, wo man einem fremden Land eine Einflussnahme unterstellt. Die werden auch akribisch und genau geführt. Wir haben auch schon Fälle gehabt, wo Kanzleien betroffen sind. Wir haben auch schon Fälle gehabt, wo es Eingaben von Kanzleien gegeben hat. Da müssen Sie mir etwas auf die Sprünge helfen, wo Sie mich genau hinführen wollen oder was Sie genau von mir als Auskunft benötigen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Könnte man es so zusammenfassen: Es gibt durchaus ähnlich gelagerte Fälle, aber in der Dimension ist dieser also doch etwas einzigartig?

Mag. C. M. (BVT): Es ist ein sehr intensiver Fall gewesen, der auch sehr viel Schriftverkehr erfordert hat – das ist vollkommen richtig. Wir haben aber sehr umfangreiche Fälle auch in anderen Themenbereichen, nicht nur bei der Spionageabwehr, auch bei der Terrorbekämpfung. Das Bundesamt ist als Zentralstelle auch für die Koordinierung von Großfällen zuständig. Ich denke, dass unsere Leute solche Fälle auch abarbeiten können.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. Alles Weitere in der zweiten Runde.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke.

Mir liegen jetzt Wortmeldungen vor, die aufgrund gesetzlich vorgesehener Schutzinteressen nur in vertraulicher Sitzung erfolgen dürfen, daher kommen wir nun zur Befragung in vertraulicher Sitzung. Ich ersuche die Medienvertreter, das Ausschusslokal zu verlassen. Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird von 14.21 Uhr bis 14.30 Uhr unterbrochen. – Fortsetzung: 14.30 Uhr bis 14.40 Uhr vertraulich; siehe Protokoll der vertraulichen Befragung unter Verwendung von Informationen der Klassifizierungsstufe 2.)

*****

14.41

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich gehe wieder zum medienöffentlichen Teil der Sitzung über. Sollten Vertreterinnen und Vertreter von Medien anwesend sein, darf ich die Parlamentsdirektion ersuchen, diese einzulassen.

Jetzt fahren wir fort, und zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Androsch.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr Mag. C. M. (BVT), ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen, und zwar Nummer 8200. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist Ihre fortgesetzte Zeugeneinvernahme vom November 2018. Ich möchte Sie auf die Seite 9, das ist die letzte Seite Ihrer Einvernahme, leiten, und zwar auf den ersten Absatz. Wenn Sie sich den bitte durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Und zwar geht es da um Herrn Dr. B. P. (BVT). Sie sagen: „Dr. B. P. (BVT) hat auch Treffen mit befreundeten Diensten durchgeführt, die meiner Meinung nach wesentlich sensibler zu bewerten sind, als Treffen mit Informanten und habe ich deshalb diesen Informantentreffen möglicherweise zu wenig Bedeutung zugemessen.“

Können Sie mir erklären, was Sie damit gemeint haben und was Ihre Wahrnehmungen dazu sind?

Mag. C. M. (BVT): Die Vorhalte bei der Einvernahme waren, dass Dr. B. P. (BVT) sich mit Gelegenheitsinformanten getroffen hat. Das wurde ihm angekreidet, und es wurde ihm unterstellt, dass er zu derartigen Treffen nicht befugt gewesen wäre.

Das wurde im Rahmen dieser Einvernahme richtiggestellt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Herr Dr. B. P. (BVT) aufgrund seiner Arbeitsplatzbeschreibung und aufgrund der Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch zur Kontakthaltung mit Partnerdiensten befugt und dafür zuständig war.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie führen aber aus, dass diese wesentlich sensibler zu behandeln wären und Sie dem zu wenig Bedeutung zugemessen haben. Erklären Sie mir jetzt den Zusammenhang mit diesem Thema, dass Sie dem zu wenig Bedeutung zugemessen haben!

Mag. C. M. (BVT): Es geht darum, dass mir vorher vorgehalten wurde, dass sehr viele Gelegenheitsinformantentreffen von Dr. B. P. (BVT) abgehalten wurden, und eine Nachlässigkeit der Abteilungsleitung suggeriert wurde, dass man da zu wenig kontrolliert hätte. Dem kann meinerseits nicht gefolgt werden, weil natürlich auch diese Treffen besprochen wurden. Ich wollte offensichtlich mit meiner Aussage kundtun, dass auch Treffen von Dr. B. P. (BVT) mit befreundeten Sicherheitsbehörden oder Sicherheitsorganisationen stattgefunden haben, die wesentlich sensibler gewesen wären als mit Informanten. Sie müssen bedenken, dass da das Gegenüber ja ein ausländischer Nachrichtendienst ist.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, da gebe ich Ihnen recht. Trotzdem ist es für mich nicht schlüssig. Wenn Sie jetzt sagen, dass er das darf, ja, das ist nachvollziehbar. Wenn Sie sagen, Sie haben die Entbindung von der „Aufsichtspflicht“ – unter Anführungszeichen – als Abteilungsleiter maßgeblich festgehalten, dann verstehe ich den Satz nicht, dass Sie dem zu wenig Bedeutung zugemessen haben. Das sagen ja Sie, Sie hätten „zu wenig Bedeutung zugemessen“.

Mag. C. M. (BVT): Das ist richtig. Das ist der Vorhalt, der durch die ermittelnden Beamten immer wieder getätigt wurde, warum man das nicht noch mehr kontrolliert hätte. Das repliziert auf diese Aussage. Das hat nichts mit der Sensibilität der Partnerdiensttreffen zu tun.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber Sie stellen schon fest, dass Sie zu wenig Bedeutung zugemessen haben. Gut.

Mag. C. M. (BVT): Man hätte da sicherlich mehr auf schriftliche Berichterstattung drängen können oder müssen. Ich sage auch, dass sich aufgrund der Ereignisse in letzter Zeit sicherlich auch der Umgang mit Gelegenheitsinformanten verändert hat. Das waren Gepflogenheiten, die ich übernommen habe oder fortgeführt habe, als ich in die Abteilung gekommen bin. Auch da ist das Bundesamt als lernende Organisationseinheit immer wieder bereit, sich nach solchen Vorfällen zu verbessern. Mit dem jetzigen Wissensstand nach den Vorfällen im Bereich des Amtes, würde ich sagen, hätte ich auf eine andere Vorgehensweise gedrängt. Zum damaligen Zeitpunkt war das die übliche Vorgehensweise.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, Sie haben daraus gelernt und das BVT, und das ist gut so.

Mag. C. M. (BVT): Ja, das steht auch da.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nein, das steht nicht da. Meine Frage betrifft diese Informantentreffen: Wurden Sie grundsätzlich von Herrn Dr. B. P. (BVT) informiert, mit wem er sich trifft oder welche Abrechnungen er im Zusammenhang damit legt, mit wem er sich trifft?

Mag. C. M. (BVT): Zu den Informantentreffen: Ihnen liegen ja meine Niederschriften vor. Wie man sieht, wissen Sie auch, dass Dr. B. P. (BVT) über die Informantentreffen immer in mehreren Stößen, also über viele Treffen gleichzeitig, berichtet hat, was natürlich etwas schwierig ist. Das ist etwas, woraus wir gelernt haben, was sicherlich nicht mehr vorkommen wird, dass solche Treffen einzeln abgeführt werden – da ist es besser zu zweit, um eine bessere Objektivität zu gewährleisten.

Wie gesagt: Auch wir lernen dazu und sind da besser geworden. Ja, diese Treffen hat es gegeben. Informationen dazu? Ich weiß nicht, Ihnen liegen sicherlich mehr Informationen in schriftlicher Form vor als mir. Ich gehe davon aus, dass Dr. B. P. (BVT) die Treffen dokumentiert hat. Mir gegenüber sind die Inhalte dieser Treffen meistens nur mündlich kommuniziert worden.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich lege Ihnen noch das Dokument 9268 vor, ein E-Mail von M. K. (BVT) an Gridling. Wenn Sie sich das kurz durchlesen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich möchte Sie auf den zweiten Satz in diesem Absatz in diesem E-Mail hinweisen, wo als kurze Hintergrundinfo angemerkt wird, dass im Juli 2017 ein Kabinettsmitarbeiterauftrag ergangen ist, wonach Punkte für ein Wahlprogramm zu erstellen sind, für das Kabinett offensichtlich. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 45 Sekunden noch in dieser Runde.

Mag. C. M. (BVT): Wo ist das jetzt? Ach so! Welchen Absatz meinen Sie genau? Da geht es darum, dass Gesetzesvorschläge erneut vorgelegt werden, Gesetzesvorschläge, die ich selbst auch schon eingebracht habe.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): M. K. (BVT) schreibt im zweiten Absatz: „Kurze Hintergrundinfo: Im Juli 2017 erging ein KBM-Auftrag“ – ein Kabinettsmitarbeiterauftrag – „Punkte für das Wahlprogramm zu erarbeiten.“ Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Ich kann mir nur vorstellen, wie ich es heute schon einmal erörtert habe, dass es hier darum geht, dass wir unsere Interessen kundtun. Wahlwerbung per se wird ja vom Bundesamt nicht betrieben. Ich war in das E-Mail auch nicht eingebunden. Ich sehe das auch jetzt hier - -

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nein, es geht darum, ob Sie zu solchen Anfragen Wahrnehmungen haben (Auskunftsperson C. M. (BVT): Nein!), und nicht darum, ob es irgendwelche Gesetzesvorschläge oder dergleichen gibt.

Mag. C. M. (BVT): Also zu Gesetzesvorschlägen werden wir immer wieder befragt, natürlich, ist eh klar, aber zu Wahlwerbungen werden wir nicht befragt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich lege Ihnen noch ein Dokument vor. Es ist eine Pressemeldung aus der „Welt“ vom 20. Mai. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da steht als Headline: „Deutscher Verfassungsschutz spricht Österreich Misstrauen aus“. Wenn Sie den Artikel durchlesen wollen. In diesem Presseartikel ist auch festgehalten, dass der Präsident des deutschen Verfassungsschutzes bereits wiederholt dem österreichischen Verfassungsschutz, also dem BVT, das Misstrauen ausgesprochen hat.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter, ich bitte um Formulierung einer Frage. Die Zeit läuft ab.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich nehme an, Sie werden dieses Thema in der vertraulichen oder geheimen Sitzung behandeln wollen.

Mag. C. M. (BVT): Selbstverständlich. Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jenewein. – Keine Fragen.

Frau Abgeordnete Dr. Krisper.  Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. C. M. (BVT)! Sie haben mehrfach ausgeführt, dass Sie die Arbeitsleistung von Frau R. P. (BVT) nicht beurteilen können, weil Sie nichts darüber wissen.

Mag. C. M. (BVT): Die unmittelbare Beurteilung obliegt dem Fachvorgesetzten, und die Stellungnahme des Fachvorgesetzten haben Sie mir selbst vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie nehmen auch an, dass Sie sich nicht für ihre Interessen eingesetzt haben?

Mag. C. M. (BVT): Dass sich die Kollegin R. P. (BVT) für meine Interessen eingesetzt hat?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sich für ihre, Frau Dr. R. P.s (BVT), Interessen.

Mag. C. M. (BVT): Ich war in die Besetzung der Stelle durch Frau R. P. (BVT) nicht involviert, also bitte konkretisieren Sie, wie Sie das meinen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich konkretisiere. Ihnen liegt schon das Dokument 9425 vor. Ich komme zur Seite 106. Da schreiben nämlich Sie an Amtsdirektor Szopinski: „Unter anderem konnte sie bereits bei der Organisation und Abhaltung von Präventionsveranstaltungen im Bereich Wirtschafts- und Industriespionage eindrucksvoll ihre Kenntnisse bzgl. der Koordinierung, Leitung und Durchführung von Veranstaltungen unter Beweis stellen. Ebenso stellen ihre Kenntnisse über den asiatischen Raum“ – den hatten wir heute schon – „eine unzweifelhafte Bereicherung für den Bereich ASIEN im Fachreferat dar.“

Mag. C. M. (BVT): Richtig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum konnten Sie da plötzlich ihre Arbeitsleistung beurteilen?

Mag. C. M. (BVT): Das ist eine Einschätzung zur Kollegin R. P. (BVT), die ja auch in Absprache mit dem Fachbereich getätigt wird, weil ich ja die Präsentationstechniken oder Präventionsveranstaltungen so sonst nicht beurteilen kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber Sie haben sich hiermit für sie eingesetzt?

Mag. C. M. (BVT): Einsetzen? Es ist eine Darlegung der Fakten, die kundgetan wurden. Wenn Sie das als einsetzen werten wollen (Abg. Krisper: Für die Anrechnung der Vordienstzeiten!), dann werde ich das so als - - Wenn Sie das als einsetzen sehen, dann nehme ich das so zur Kenntnis und bestätige hiermit, dass es da um die Anrechnung ihrer Vordienstzeiten und um die Bestätigung dieser angeführten Präventionsveranstaltungen geht, an denen sie teilgenommen hat, und um die Leitung und Durchführung der Veranstaltungen, die sie unter Beweis gestellt hat, und dass ich das hiermit bestätigt habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wem kommt diese Einschätzung, die sich in Ihrem Schreiben wiederfindet?

Mag. C. M. (BVT): Diese Einschätzung kann nur - - Also das, was Sie gelesen haben, habe ich geschrieben, das ist absolut unstrittig. Die Einschätzung ist ja auch in Absprache mit Herrn Mag. M. W. (BVT), der für den Bereich Wirtschafts- und Industriespionage zuständig war, erstellt worden. Er hat auch diese Veranstaltung Wirtschafts- und Industriespionage koordiniert und geleitet und war da für die Durchführung und den Aufbau zuständig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber als was hat sie gearbeitet?

Mag. C. M. (BVT): Sie hat offensichtlich in diesem Bereich - - (Abg. Krisper: Warum „offensichtlich“?) Sie hat im Bereich der Spionageabwehr gearbeitet und hat da im Bereich der Wirtschafts- und Industriespionage bei den Präventionsveranstaltungen ausgeholfen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie die E-Mail lesen, die von Frau R. P. (BVT) an Sie erging, ist mir nicht verständlich, wie Sie so ein Schreiben dann in der Folge verfassen können. Bitte, die E-Mail von R. P. (BVT) an Sie am 5. Juli 2016: „In Verfolg der allgemeinen Intention der modernen Politikerabsichten, dass Verwaltungsbeamte jedenfalls mit der Wirtschaft austauschbar sein sollten, kann ich meine in der Privatwirtschaft gesammelte Erfahrung wie aus der Beilage ersichtlich vollinhaltlich in meiner derzeitigen Tätigkeit im BMI nützen.“

Was ist ein „Verfolg der allgemeinen Intention der modernen Politikerabsichten“? Ich meine, was denken Sie sich, wenn Sie so ein Schreiben bekommen?

Mag. C. M. (BVT): Frau Abgeordnete, Sie fragen mich schon wieder, was Frau R. P. (BVT) für eine Wortwahl trifft und wie sie sich einschätzt beziehungsweise wie sie sich artikuliert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich frage Sie, weil in der Folge Sie eine Einschätzung über ihre Tätigkeit und ihre Qualifikationen sehr wohl vornehmen.

Mag. C. M. (BVT): Die Wortwahl der Frau R. P. (BVT) sagt jetzt nicht unbedingt etwas über ihre Qualifikationen in der Präventionsveranstaltung aus. Ich kann nur mit Herrn Mag. M. W. (BVT) Rücksprache halten, mir die Bestätigung abholen, was sie geleistet hat und wie sie es geleistet hat, und kann das bestätigen. Sie sehen, wenn Kollegin R. P. (BVT) da Wörter verwendet oder Formulierungen verwendet, kann ich das hier nicht rechtfertigen. Das steht mir nicht - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber das macht völlig unverständlich, wie Sie in der Folge eine derartige Einschätzung ihrer Arbeit tätigen können, um ihre Vordienstzeitenanrechnung von zehn Jahren zu argumentieren.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 1 Minute noch.

Mag. C. M. (BVT): Sie sehen, dass ich nicht ihre Tätigkeit per se - - Wir haben da die Kenntnisse des asiatischen Raums. Sie wissen, dass wir multidisziplinär aufgestellt sind, dass die Kenntnisse des asiatischen Raums sicherlich auch für das Bundesamt elementar sind. Sie wissen, dass wir Arabisten - - Sie wissen, dass wir multidisziplinär aufgestellt sind. Das ist durchaus ein Punkt, der da einfließt.

Hinsichtlich der Präventionsveranstaltung und des Beitrags bei der Wirtschafts- und Industriespionage muss ich mich auf das verlassen, was der zuständige Beamte mir sagt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vor diesem Schreiben der Frau R. P. (BVT) war der Stand der Dinge, dass ihr acht Monate hätten angerechnet werden sollen. Nach diesem Schreiben wurden ihr zehn Jahre angerechnet. Das ist für Sie nachvollziehbar?

Mag. C. M. (BVT): Die Anrechnung - - Die Stellungnahme, die ich geschrieben habe, zu der stehe ich natürlich, das ist richtig, aber welche Auswirkungen das in der Anrechnung hat, das obliegt nicht mir. Das kann ich Ihnen - - Wenn Sie mir das sagen, dann nehme ich das so zur Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihre Stellungnahme hat aber Einfluss auf die Entscheidung, das ist wohl klar.

Mag. C. M. (BVT): Die Stellungnahme an BMI I/1 ist sicherlich dazu da, dass sich die Damen und Herren ein Bild machen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Wie lange habe ich noch?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme im selben Dokument auf die Seite 138 – auch eine Stellungnahme Ihrerseits zu R. P. (BVT) –, ganz hinten. Da geht es um die Anrechnung der Karenzzeit, um die Vorrückung. Können Sie es einmal lesen, bitte?  Dritter Absatz. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Haben Sie das selber geschrieben, den dritten Absatz?

Mag. C. M. (BVT): Das habe sicher ich geschrieben. Mhm.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja?

Wissen Sie über die Tätigkeit der Frau R. P. (BVT) bei der Ernest Gabmann GmbH Bescheid?

Mag. C. M. (BVT): Es steht hier, dass sie angegeben hat, dass sie „als Geschäftsführerin“ bei dieser GmbH tätig ist, dass sie eine Führungsfunktion ausübt. Was sie genau tut, kann ich nicht überprüfen. Die Firma ist mir nicht geläufig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das steht aber drin. Da argumentieren Sie ja, weil es um die Anrechnung der Karenzzeit geht, und Sie müssen ja aufgrund des Inhalts der Arbeit bei der GmbH argumentieren, dass diese anrechenbar ist.

Mag. C. M. (BVT): Das ist vollkommen richtig. Das ist halt das, so wie mir von Kollegin R. P. (BVT) ihr Arbeitsumfeld beschrieben wurde, und aufgrund der Tätigkeit, dass sie in einem Geschäftsbetrieb - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie beschreibt Ihnen, was sie dort getan hat, und Sie übernehmen das 1 : 1, ohne es zu überprüfen (Auskunftsperson C. M. (BVT): Na, Moment, da geht es um - -!), und setzen sich daher für die Anrechnung der Karenzzeit ein?

Mag. C. M. (BVT): Sie beabsichtigt, während ihres Karenzurlaubs in dieser Funktion tätig zu sein, und ich beschreibe hier, wie aus meiner Sicht die Qualifikationen, die sie in diese Führungsposition einbringt, für eine weitere Tätigkeit im Amt umzu...

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kommen Sie zu dieser Bewertung?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Kollegin, die Redezeit in dieser Runde ist abgelaufen.

Mag. C. M. (BVT): Das ist meine Bewertung aufgrund der Tatsache, was mir Kollegin R. P. (BVT) gesagt hat, was sie dort tut. Ich kann nur auf solche Punkte referieren. Ich kann den Geschäftsführer leider nicht interviewen und fragen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Dr. Zadić. – Bitte. (Abg. Zadić: Keine weiteren Fragen!)

Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Mag. C. M. (BVT)! Wir haben uns in der ersten Runde durchaus mit der Datenverwendung, Causa Lansky, beschäftigt. Ich möchte da kurz dabeibleiben und einen Satz aus dem vorläufigen Protokoll vom 8. Mai zitieren. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das war die Befragung des Herrn Zöhrer, bei der es auf der Seite 23 heißt Herr Zöhrer entgegnet Folgendes zum Vorwurf, es gäbe politisches Kalkül hinter diesen Ermittlungen : „Die Lansky-Causa war von Anfang an [...] von der Staatsanwaltschaft geleitet, und ich glaube nicht, dass es da irgendwer schafft, die Ermittlungen zu steuern“, und er habe „dazu keine Wahrnehmungen“.

Haben Sie dazu Wahrnehmungen, zur Einflussnahme?

Mag. C. M. (BVT): Das habe ich schon beantwortet, dass ich keine habe.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sie haben keine Wahrnehmungen.

Es gab ja auch in dieser Causa Lansky den Vorwurf, dass Daten nicht ordnungsgemäß gelöscht worden wären oder dass eventuell Kopien angefertigt worden seien. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Das sind Gerüchte, die immer wieder aufgetaucht sind, aber ich glaube, dass sogar die Justiz diese Vorwürfe bereits eingestellt hat.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Auf der Seite 35 – das ist die Rückseite, die wir Ihnen vorlegt haben – behauptet Zöhrer, M. W. (BVT) habe „immer wieder Befürchtungen gehabt, dass Dr. Lansky Maßnahmen gegen ihn persönlich setzt.“ Er habe sich – Zitat – „ein bisschen verfolgt gefühlt“.

Hat Herr M. W. (BVT) Ihnen gegenüber jemals solche Befürchtungen geäußert, und wenn ja, in welcher Form?

Mag. C. M. (BVT): Dass er sich von der Kanzlei Lansky verfolgt gefühlt hätte? (Abg. Prinz: Ja!) Kann ich jetzt nicht wiedergeben, nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Dass er sich von Lansky, also nicht von der Kanzlei als solcher, sondern von Dr. Lansky verfolgt gefühlt hätte.

Mag. C. M. (BVT): Nein, kann ich so nicht sagen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie sich von Lansky verfolgt oder bedroht gefühlt?

Mag. C. M. (BVT): Nein, nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay, danke.

Dann hätte ich noch ein paar Fragen zu dem Themenbereich Passrohlinge, der ja schon angesprochen wurde. Wenn Sie diese Übergabe von Passrohlingen an den südkoreanischen Geheimdienst aus sicherheitspolitischer Sicht beurteilen: Wie beurteilen Sie das aus dieser Sicht?

Mag. C. M. (BVT): Die Übergabe der Reisepassrohlinge an den südkoreanischen Geheimdienst?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wie Sie persönlich diese Übergabe aus sicherheitspolitischer Sicht beurteilen?

Mag. C. M. (BVT): Ich kann es Ihnen aus sicherheitspolizeilicher Sicht sagen: Da entspricht es dem Rahmen, den das Gesetz hergibt. Politisch: Da möchte ich mich der Beantwortung entschlagen, denn das obliegt mir nicht, zu sagen, was für Auswirkungen das haben kann. Das ist eine Mutmaßung.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wenn Sie auf diese Kooperation zurückblicken: Halten Sie es für sinnvoll, wie das abgelaufen ist? Halten Sie diese Kooperation für sinnvoll?

Mag. C. M. (BVT): Wie in der Situation der Kollege entschieden hat – das müsste man den Kollegen selbst fragen, warum er es so getan hätte. Es wäre sicherlich vernünftiger gewesen, mit dem Bereich Recht in der Causa zuvor Rücksprache zu halten, aber ob es am Ergebnis etwas geändert hätte, das sind reine Mutmaßungen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Halten Sie eine Kooperation mit dem südkoreanischen Geheimdienst für sinnvoll? Beziehungsweise: Welchen Mehrwert könnte der südkoreanische Geheimdienst aus Ihrer Sicht durch diese Passrohlinge haben?

Mag. C. M. (BVT): Da würde ich wieder auf die geheime Sitzung verweisen. Fragen zu Absprachen mit Geheimdiensten, Zusammenarbeit mit Diensten möchte ich bitte hier nicht beantworten.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ist aus Ihrer Sicht ein Schaden für Österreich dadurch entstanden?

Mag. C. M. (BVT): Kann ich nicht beurteilen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen oder Beurteilungen dazu, welche Auswirkungen das öffentliche Thematisieren dieser Kooperation beziehungsweise die Weitergabe der Passrohlinge hatte?

Mag. C. M. (BVT): Ich denke, dass es nicht vorteilhaft ist, wenn diese Dinge medial behandelt werden. Das ist sicherlich kein Vorteil für das Amt und für die Zusammenarbeit mit unseren Partnern. Die wirklichen Auswirkungen, die das Ganze zeitigt, kann ich so jetzt nicht beantworten. Das ist eine reine Mutmaßung.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich darf vielleicht noch kurz aus dem  Dokument 422 zitieren. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Dr. Gridling hält auf Seite 12 fest, Abteilungsleiter M. W. (BVT) habe am 12.4.2016 mündlich die Genehmigung erteilt, die ausgehändigten Passproben den südkoreanischen Behörden zur Erfüllung ihrer sicherheitspolizeilichen Aufgaben aufgrund der oben angeführten Bedrohungslage durch nordkoreanische nachrichtendienstliche Aktivitäten zu übermitteln.

Auf Seite 13 schreibt dann Herr Dr. Gridling:

„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Papiere ausschließlich zur oben angeführten sicherheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung (z.B. zu Vergleichszwecken) verwendet werden dürfen. [...] Die Dokumente werden weiters unter der Bedingung der Nichtweitergabe an andere staatliche Stellen übermittelt.“

Sehen Sie das auch so, dass die Vorgangsweise so sinnvoll ist?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Redezeit in der Runde ist abgelaufen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Meine letzte Frage ist, wie Herr Mag. C. M. (BVT) diese Vorgangsweise einschätzt.

Mag. C. M. (BVT): Ich glaube, dass hier den Aussagen des Herrn Direktors nichts entgegenzuhalten ist. Der Sachverhalt der Reisepässe ist im Rahmen des Verfahrens ja von unserer Rechtsabteilung auch geprüft und hinterfragt worden, und auch die Experten unserer Rechtsabteilung sind zu dem Erkenntnis gekommen, dass es im Rahmen des Gesetzes möglich war und aus dem Grund auch erfolgt ist, und alles Weitere wäre reine Mutmaßung.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke.

*****

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte schon gerne noch ganz kurz fragen, und zwar: Haben Sie, wie auch andere Kolleginnen und Kollegen vonseiten des BVT, auf den drohenden Schaden beziehungsweise die Reputation Österreichs und vor allem des BVT intern aufmerksam gemacht?

Mag. C. M. (BVT): In welchem Zusammenhang?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Im Zuge der Hausdurchsuchung, im Kontext der Hausdurchsuchung.

Mag. C. M. (BVT): Dass die Hausdurchsuchungen und vor allem auch die medialen Auswirkungen der Hausdurchsuchungen negative Folgen zeitigen, war zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung ein Problem, wurde diskutiert, aber war sicher nicht das wichtigste Problem. Sie müssen sich vorstellen, dass wir hier ganz andere Sorgen hinsichtlich der Dokumente und des Schutzes dieser gehabt haben. Dass man das immer wieder problematisiert hat und das lieber nicht gehabt hätte, auch das mediale Interesse, das damit einhergegangen ist, ist in unserer Organisation natürlich evident.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie – das war meine Frage sozusagen – explizit im Kontext auch aufmerksam gemacht?

Mag. C. M. (BVT): Dass das nicht in die Medien kommen soll, oder was?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Nein, dass es zu einem Schaden Österreichs kommt, weil eben das Vertrauen der Partnerdienste sozusagen nicht mehr vorhanden ist (Auskunftsperson C. M. (BVT): Das möchte ich nicht ausschließen, weil es vielleicht - -!), weil einfach falsche Sache auch mitgenommen wurden oder werden.

Mag. C. M. (BVT): Das möchte ich nicht ausschließen, denn ich gehe davon aus, dass Sie auch dazu ein E-Mail meinerseits haben werden. Ich kann es nicht bestätigen, aber auch nicht verneinen. Es kann durchaus sein, dass ich mich auch hier dazu hinreißen lassen habe, kurz meinen Unmut kundzutun, der natürlich Ende Februar sehr groß war.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke. Herr Abgeordneter Jenewein, haben Sie noch Fragen? – Keine Fragen mehr.

Frau Dr. Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. C. M. (BVT), wissen Sie, was die Ernest Gabmann GesmbH macht? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. C. M. (BVT): Kann ich jetzt nicht bestätigen, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Öffentlich zugänglich ist im Internet diese Information: Tätigkeitsbereich: „Vermietung und Verpachtung eigener Objekte und Liegenschaften; Image- und Stilberatung“. Auf der Rückseite finden Sie noch eine Seite.

Mag. C. M. (BVT): Mhm, sehr gut. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, wer Ernest Gabmann ist?

Mag. C. M. (BVT): Nein, habe ich nicht recherchiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie es jetzt?

Mag. C. M. (BVT): Das ist ein Firmenbuchauszug, liegt bei mir.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): FirmenABC, öffentlich abrufbar.

Mag. C. M. (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ernest Gabmann ist der Vater von R. P. (BVT). (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ja!) Was hat Image- und Stilberatung mit der Anrechenbarkeit zu tun, die Sie unterstützt haben und die dann auch befürwortet wurde?

Mag. C. M. (BVT): Frau Abgeordnete! Ich muss mich hier wiederum wiederholen, zu dem, was ich Ihnen gesagt habe. Kollegin R. P. (BVT) hat mir mitgeteilt, dass sie eine Führungsposition einnimmt. Führungspositionen im wirtschaftlichen Bereich beziehungsweise in der Privatwirtschaft können natürlich auch im öffentlichen Dienst einen Mehrwert darstellen. Das ist offensichtlich bekannt. Die Firmenverflechtungen hinter der Firma habe ich natürlich nicht überprüft, das gebe ich zu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist keine Verflechtung, das ist der Tätigkeitsbereich der Firma. Ich darf Ihnen vorlesen – auch für das Protokoll –, was Sie hier argumentiert haben:

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 10 Sekunden noch, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Die dabei erworbenen Erfahrungen, das Know-How, die Führungsqualität und vertiefenden Hintergrundkenntnissen anderer politischer Systeme, sicherheitsrelevanter Strukturen und unterschiedlicher kultureller Eigenheiten, sowie die Verfestigung und Vertiefung von bereits bestehenden Kontakten zu relevanten Entscheidungsträgern aus der Wirtschaft und Wissenschaft im asiatischen und europäischen Raum stehen im dienstlichen Interesse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“. – Vielen Dank.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Dr.in Zadić? – Keine Fragen.

Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich darf mir jetzt schon durchaus abschließend insofern eine Bemerkung erlauben, als ich manchmal den Eindruck habe, dass für einen Teil der Abgeordneten schwer vorstellbar ist, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes unabhängig von ihrer parteipolitischen Einstellung letztlich nur im Interesse dessen handeln, was sozusagen tatsächlich ihr Aufgabenbereich ist. Das, glaube ich, sollten wir durchaus festhalten.

Herr Mag. C. M. (BVT)! Sie haben sicherlich eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Ich danke persönlich für die kompetente Auskunft und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!

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Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Mir liegen nunmehr Fragen vor, die in geheimer Sitzung zu behandeln sind. Ich weise darauf hin, dass nur Personen anwesend sein dürfen, die für Stufe 3 berechtigt sind. Ich bitte die Vertreter der Medien, den Sitzungssaal zu verlassen.

Ich ersuche weiters die für Stufe 3 berechtigten Mitarbeiter der Klubs und der Parlamentsdirektion, die an der Sitzung teilnehmen sollen, sich zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung bei der Parlamentsdirektion einzufinden. Die Parlamentsdirektion wird die nötigen technischen Veranlassungen treffen.

Ich ersuche alle Sitzungsteilnehmer, technische Geräte aus dem Saal zu verbringen beziehungsweise zu deaktivieren.

Dazu unterbreche ich die Sitzung.

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(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird von 15.09 Uhr bis 15.16 Uhr unterbrochen. – Fortsetzung: 15.16 Uhr bis 15.31 Uhr geheim; siehe Protokoll der geheimen Befragung unter Verwendung von Informationen der Klassifizierungsstufe 3.)

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