235/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Hans Peter Doskozil in der 41. Sitzung vom 29. Mai 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Hans Peter Doskozil zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

41. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 29. Mai 2019

Gesamtdauer der 41. Sitzung

10.01 Uhr – 18.27 Uhr

Lokal 7

 


Befragung der Auskunftsperson Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson und der Vertrauensperson. Ich habe hier vor mir Datenblätter liegen. Sind die Daten korrekt, die Sie angegeben haben? (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen dies.) – Danke schön.

Herr Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 –Datenverwendung –, 6 – Organisation – und 7 – Auswirkungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich komme zur Belehrung der Vertrauensperson. Gemäß § 46 Abs. 2 Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren, weil diese Strafdrohung auch andere Personen als die Auskunftsperson, die an der Tat beteiligt sind, betrifft. Auch Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar, und zwar auch für an der Tat Beteiligte.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Die Auskunftsperson kann Sie jederzeit um Beratung bitten, Sie dürfen jedoch nicht von sich aus beratend aktiv werden.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer die Auskunftsperson bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte, wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet und wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Ich weise auch Sie darauf hin, dass alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen nach Beendigung der Befragung nicht mitgenommen werden dürfen, sondern auf dem Platz zu verbleiben haben. – Danke schön.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Strauss.

Herr Landeshauptmann, Sie haben gehört, dass es die Möglichkeit gibt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Ich frage Sie, ob Sie das tun möchten.

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich verzichte.

Vorsitzende Doris Bures: Dann kommen wir gleich zur Erstbefragung, und damit hat Herr Dr. Strauss wieder das Wort. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr Landeshauptmann, auch an Sie habe ich eine einzige groß angelegte Frage: Haben Sie persönliche Wahrnehmungen zu einem der in der Ladung angeführten Beweisthemen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrte Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Gegenstand der Verhandlung und zu den Themen, die Sie hier angesprochen haben: Ich habe aufgrund meiner Nichtzuständigkeit als Verteidigungsminister und der Zuständigkeit des Innenministeriums zum Verhandlungsgegenstand keine persönlichen Wahrnehmungen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön; damit beende ich meine Erstbefragung.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Dann kommen wir zur ersten Fragerunde. Die Redezeit und Rednerreihenfolge, die wir vereinbart haben, ist Ihnen allen bekannt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, danke für Ihr Kommen aus dem Burgenland nach Wien bei diesem schönen Wetter! Ich habe trotzdem ein paar Fragen zur allgemeinen Problematik, die wir jetzt seit einem Dreivierteljahr mehr oder weniger intensiv behandeln, an Sie; vielleicht können Sie da etwas Licht ins Dunkel bringen.

Sie waren ja bis 2017 Bundesminister für Landesverteidigung, dementsprechend als oberstes Organ der Republik auch Chef von zwei Diensten in Ihrem Haus. Können Sie uns Ihre Wahrnehmungen schildern, wie Ihre Dienste mit dem BVT zusammengearbeitet haben? Gab es da regelmäßige Lagebesprechungen? Gibt es da einen Organisationsablauf, der irgendwo festgeschrieben ist? Ist das eher freihändig passiert, so dass man sich auf Beamtenebene, auf Offiziersebene unter Umständen ausgetauscht hat? Wurden Sie darüber informiert? Wie sind Ihre Wahrnehmungen dazu? Können Sie uns da etwas schildern?

Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen – das ist richtig –, gibt es im Verteidigungsressort zwei Dienste, einerseits das Abwehramt – ich glaube, ich brauche jetzt nicht die Zuständigkeiten des Abwehramtes näher zu erläutern, das ist in diesem Kreise sicherlich jedem bekannt – und das Heeresnachrichtenamt – auch hier klar zu sagen: Das ist der Auslandsdienst im klassischen Sinn.

Natürlich gab es, und das wurde mir auch von den Leitern der jeweiligen Dienste mitgeteilt, immer wieder Gespräche. Es ist nicht meine Zuständigkeit oder meine Aufgabe als Minister gewesen, die Regelmäßigkeit der Gespräche zu kontrollieren, einzufordern oder zu hinterfragen. Mir war wichtig, dass die Zusammenarbeit, einerseits hin zur Justiz, wo es ebenfalls Schnittstellen gibt, andererseits die Abstimmung hin zum Innenministerium, insbesondere zu den Verantwortlichen des BVT, funktioniert. Das wurde mir im Großen und Ganzen bestätigt, und damit war die Zusammenarbeit aus meiner Sicht in Ordnung und für mich abgetan.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie nur schildern: Wenn es zum Beispiel auch in Ihrer Zeit als Minister einen Nationalen Sicherheitsrat gegeben hat et cetera, gab es da im Vorfeld eine Besprechung, eine Lagebesprechung, wo in etwa auch die Informationen des BVT miteingeflossen sind, beziehungsweise hatten Sie beziehungsweise Ihr Dienst auf Ebene der Leitung, auf Ebene der Direktion bei solchen Vorbereitungen zum Nationalen Sicherheitsrat Kontakt zum BVT? Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Können Sie dazu etwas sagen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Wenn es Themen im Nationalen Sicherheitsrat gab, die das Verteidigungsressort betroffen haben, dann habe ich mich ausschließlich auf die Informationen des Heeresnachrichtenamtes beziehungsweise des Abwehramtes verlassen. Das widerspiegelt im Wesentlichen auch die Zuständigkeit des Ressortverantwortlichen. Es gab kein offensives Zugehen in dieser Causa meinerseits und – davon gehe ich auch aus – seitens der Amtsleiter Richtung BVT.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir haben von Auskunftspersonen, die hier schon in den vergangenen Wochen und Monaten gesessen sind, gehört, dass es eine Berichtspflicht des BVT, etwa im Vorfeld von Aktionen, die das BVT geplant hat, direkt ins Kabinett gegeben hat. Das Kabinett wurde also im Vorfeld vorab informiert.

Ich frage Sie jetzt: Wie war das zu Ihrer Zeit als Bundesminister? Wenn es von Ihren Diensten Aktionen gegeben hat, gab es da auch eine Berichtspflicht im Vorfeld? Wurden Sie da im Vorfeld davon informiert oder ist da im Nachfeld Information gelegt worden?

Mag. Hans Peter Doskozil: Es gab von mir keine Weisung, keine Anweisung, dass im Vorfeld von Aktionen eine Information Richtung Kabinett fließen muss oder in meine Richtung fließen muss. Dokumentiert kann dieser Umstand auch werden: Ich habe ja die Ihnen allseits bekannte Schmieraktion bei der Moschee in Graz im Nachhinein während meines Auslandsaufenthaltes in der Schweiz mitgeteilt bekommen. (Abg. Pilz: Das stimmt!)

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir haben zudem von Mitarbeitern hier gehört, dass es im Innenressort direkte Zugriffe vom Kabinett auf Mitarbeiter des BVT – also in der Umgehung von Dienstketten – gegeben hat. Ist so etwas auch im Landesverteidigungsressort zu Ihrer Zeit üblich gewesen? Gab es da direkte Zugriffe von Kabinettsmitarbeitern auf Beamte etwa des HNaA?

Mag. Hans Peter Doskozil: Meine persönlichen Ansprechpartner waren immer jeweils die Leiter der beiden Dienste. Das Kabinett des Verteidigungsressorts umfasst mit sämtlichen Mitarbeitern, damalig auch des Sportressorts, zwischen 35 und 40 Personen. Ich kann nicht ausschließen, dass es eine Gesprächsebene zu einzelnen Mitarbeitern der Dienste gab, aber wenn es um inhaltliche Vorgaben gegangen ist und wenn es meine Person betroffen hat, waren es ausschließlich die Leiter der Dienste.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, dann möchte ich gleich zu einem anderen Thema kommen. Wir haben hier in der Vergangenheit immer wieder gehört, und wir hatten hier ja auch Auskunftspersonen in die Richtung, dass es sich etwa im BVT um eine durchaus großen Anzahl, um es einmal vorsichtig zu formulieren, von Verwaltungspraktikanten gehandelt hat, die im Laufe der letzten zehn Jahre immer wieder den Weg ins BVT gefunden haben. Die sind dann dort als Verwaltungspraktikanten aufgenommen worden, mitunter haben sie dann irgendwann einmal eine Planstelle bekommen. Das hat hier durchaus auch für Irritationen gesorgt, denn es ist eigentlich schwer vorstellbar, sowohl im BVT als natürlich auch in einem anderen Sicherheitsministerium, dass man in so sensiblen Bereichen mit Verwaltungspraktikanten arbeitet.

Können Sie uns schildern, wie das etwa bei den Diensten im Landesverteidigungsressort funktioniert? Wird da ebenfalls auf das Instrument der Verwaltungspraktikanten zugegriffen? Es mag ja sein, dass das durchaus auch verrechnungstechnische Gründe haben kann, ich will das jetzt nicht ausschließen. Ist das eine gängige Praxis? Und ist das vorstellbar in so einem sensiblen Bereich?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, weil ich diesbezüglich keine Vorgaben gemacht habe, was Personalpolitik betrifft, und ich aus dem Kabinett heraus, vielleicht anders als in anderen Kabinetten, keine offensive Personalpolitik gemacht habe.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann eine weitere Frage, die uns in der Vergangenheit hier immer wieder beschäftigt hat, die vielleicht auch Mitarbeiter bei den Diensten, die im Landesverteidigungsressort angesiedelt sind, betrifft: Wir haben zum Beispiel im BVT die Situation, dass Mitarbeiter im technischen Bereich, sprich in der Forensik et cetera, relativ intensiven Nebenbeschäftigungen nachgegangen sind. Das heißt, Mitarbeiter, die eigentlich beim BVT beschäftigt sind, haben nebenbei eine Privatfirma und haben dann ihre Tätigkeit, die sie professionell im BVT gemacht haben, auch nebenberuflich angeboten.

Es interessiert mich jetzt durchaus Ihre Einschätzung oder Ihre Wahrnehmung in dem Fall: Gab es das Ihres Wissens auch im Bereich des Landesverteidigungsressorts oder ist es denkbar, dass Mitarbeiter des HNaA, die ja auch in technischen Bereichen durchaus ihre großen Kernkompetenzen haben, durch Nebenbeschäftigungen ihre beruflich erworbenen Kompetenzen privatwirtschaftlich zur Verfügung stellen?

Mag. Hans Peter Doskozil: In meiner Zeit als Verteidigungsminister wurde einerseits eine derartige Frage, ob ein Mitarbeiter eines Dienstes einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf oder nicht, niemals an mich herangetragen, andererseits hätte ich diese Frage auch nicht entschieden, denn dazu gibt es ein Beamtengesetz, dazu gibt es entsprechende Vorschriften, eine gesetzliche Grundlage, das hätte die Personalsektion entscheiden müssen; aber ein derartiger Inhalt ist an mich in meiner Zeit nie herangetragen worden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie eine persönliche Einschätzung zu dieser Frage? Sie müssen das nicht beantworten, ich frage Sie nur, weil Sie da sind. Wenn Sie als ehemaliger Minister so etwas hören, dass es da offenbar privatwirtschaftliche Tätigkeiten gibt, haben Sie da eine Meinung dazu, die Sie uns mitteilen wollen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Eine persönliche Meinung, und das ist ausschließlich meine persönliche Meinung: Wäre ich zu so einem Sachverhalt gefragt worden, ist es immer wesentlich und relevant, eine Einzelfallprüfung zu machen; unbestritten. Es ist aber auch unbestritten, dass es sicherlich sensibel ist, dass Mitarbeiter aus den Diensten privatrechtlich tätig werden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke.

Ich habe jetzt noch eine andere Frage an Sie; das hat Ihr Ressort nicht betroffen, ich möchte Sie aber trotzdem fragen, weil ich glaube, dass es für die Wahrheitsfindung nicht ganz unrelevant ist. Wir haben ja hier in den vergangenen Monaten immer wieder von einem sogenannten Konvolut, das verschickt wurde, gesprochen. Da ging es um Anschuldigungen gegen Mitarbeiter im BVT und im BMI, insbesondere. Haben Sie in Ihrer Zeit, als Sie Minister waren, jemals davon gehört? War das jemals Thema oder haben Sie das auch erst später medial mitbekommen? Haben Sie da Wahrnehmungen dazu, die Sie uns mitteilen können?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich glaube, da geht es mir so wie Ihnen, also ich bin auch nur ein Medienkonsument und habe das an und für sich medial mitbekommen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das heißt, in der Zeit, in der Sie Minister waren, war das nie Thema, auch bei der Regierungskoordination oder Sonstigem ist das nie diskutiert worden?

Mag. Hans Peter Doskozil: Das ist auf Regierungsebene meines Wissens – ich kann mich an derartige Sachverhalte nicht erinnern –, in Regierungssitzungen, in Vorgesprächen zu Regierungssitzungen, kein Thema gewesen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja, eine Frage: Hatten Sie bis zu Ihrem Ausscheiden als Minister jemals Kontakt mit dem Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky in einer Frage, die Umstände im Innenressort betreffen könnte?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich hatte davor Kontakt zum Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky, in meiner Zeit als Büroleiter des Landeshauptmannes, als im Burgenland der damalige – unter dem Titel – Begas-Skandal aufgearbeitet worden ist und es diesbezüglich auch die entsprechenden strafrechtlichen Verfahren gab, die meines Wissens zum jetzigen Zeitpunkt nur bis zu einem Teil abgeschlossen sind. Der von Ihnen genannte Rechtsanwalt ist im Auftrag des Landes beziehungsweise der damaligen - -, dann in weiterer Folge Burgenland Energie, aufseiten der Burgenland Energie eben aufgetreten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke vielmals.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Dr.in Krisper? – Sie haben keine Fragen. Herr Abgeordneter Dr. Pilz hat, nehme ich wegen Abwesenheit an, keine Fragen.

Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Landeshauptmann, vielen Dank für Ihr Erscheinen heute und für die Auskünfte, die Sie geben.

Sie haben eingangs gesagt, Sie haben keinerlei Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand, zu dem Sie geladen sind. Das verwundert mich jetzt etwas, und ich darf Ihnen dazu ein Interview, das „Die Presse“ am 24. Mai 2019, also noch nicht so lange her, mit Ihnen geführt hat, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da geht es auch um das BVT, und zwar führen Sie bei der vorletzten Frage: „Die BVT-Affäre?“, zum BVT aus – ich zitiere –: „Es gab doch einmal die Affäre Landbauer [...]? Und es gab in die rechte Szene sicher Ermittlungen vom BVT? Und zufällig, eine Woche vor der niederösterreichischen Landtagswahl, ist das mit Landbauer aufgetaucht. Also die BVT-Affäre ist, wenn man genau hineinblickt, doch mehr eine ÖVP-Affäre als eine FPÖ-Affäre.“

Sie haben gesagt, Sie haben keine Wahrnehmungen: Was meinen Sie konkret mit „ÖVP-Affäre“?

Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn Sie diesen „Presse“-Artikel, den Sie jetzt auch verteilt haben, genau durchlesen: Ich leite – ganz genau – mit einer Fragestellung ein und erkläre ganz klar: „ohne es zu wissen und zu beurteilen“, und zitiere einen Umstand, der in einer zeitlichen Abfolge, glaube ich, jedem hier bekannt ist und der dokumentierbar ist, und stelle diesbezüglich nur eine Frage. Und ich sage ganz konkret: „ohne es zu wissen und zu beurteilen“.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, es ist mir durchaus bekannt, dass es ein gewisses Stilmittel, ist, eine Frage zu stellen, wo sich aber aufgrund der Art und Weise der Formulierung der Frage eine Antwort ergibt, die dann im Raum steht. Angesprochen auf diese Antwort, weil man damit möglicherweise jemandem etwas unterstellt, angesprochen auf diese Antwort, die dann im Raum steht, heißt es: Na, es war ja nur eine Frage!

Die Frage, die ich mir jetzt also stelle, ist: Wie kommen Sie auf das? Es ist ja doch ein nicht geringer Vorwurf den Mitarbeitern im BVT gegenüber, auch wenn es als Frage formuliert ist.

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich kann meine Antwort nur wiederholen. Sie müssen das Zitat und das, was ich gesagt habe, genau lesen. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich es nicht weiß und nicht beurteilen kann. Ich habe nur eine Frage gestellt. Es muss zulässig sein, auch als Politiker eine kritische Frage zu stellen, wenn hier zeitlich Dinge zusammenfallen, das ist unbestritten. Und wenn Sie zu so einer Antwort kommen - - Es muss nicht jeder zu einer Antwort kommen. Ich will jetzt diesbezüglich kein weiteres Zitat in den Raum stellen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn Sie ausdrücklich sagen, Sie wissen das nicht, warum stellen Sie dann die Frage? Sie müssen wissen, was das für Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BVT hat, wenn ein Landeshauptmann, ein ehemaliger Landespolizeidirektor eine solche Frage stellt. Möglicherweise kann sich jemand berechtigterweise die Frage stellen: Gibt es da jemanden, der Informationen hinausträgt oder - - (Abg. Duzdar: Ist das jetzt eine Frage oder nicht! – Abg. Krainer: Kann man jetzt irgendwie zum Untersuchungsgegenstand kommen? Einschätzungen des Landeshauptmannes?)

Mag. Hans Peter Doskozil: Die Frage ist schon beantwortet.

Vorsitzende Doris Bures: So, wir haben jetzt keine Geschäftsordnungsdebatte. Herr Abgeordneter Ofenauer, haben Sie noch Fragen an den Herrn Landeshauptmann? (Abg. Ofenauer: Die Frage ist noch nicht beantwortet!) – Er hat sie beantwortet. (Abg. Ofenauer: Das habe ich jetzt akustisch nicht verstanden!) – Bitte.

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich habe darauf hingewiesen, dass die Frage schon beantwortet wurde.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, Sie haben keine konkreten Belege für Ihre Aussagen, Sie haben keine konkreten Belege für Ihre Fragestellung und auch keinen Anlass für Ihre Fragestellung?

Mag. Hans Peter Doskozil: Zum dritten Mal jetzt: Wenn Sie das Statement genau lesen: Da steht ganz genau: „ohne es zu wissen“; und was die Worte „ohne es zu wissen“ bedeutet, können Sie, davon gehe ich aus, interpretieren.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke, kann ich natürlich interpretieren. Das heißt, wie Sie zur Annahme und auch zu dieser Fragestellung kommen, dass das BVT in der Causa Landbauer ermittelt hat, diese Ermittlungsergebnisse aufgetaucht sind, das wissen Sie auch nicht?

Mag. Hans Peter Doskozil: Diese Frage wurde ebenfalls schon beantwortet.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Also das wissen Sie nicht. Sie stellen eine Frage in den Raum, ohne etwas zu wissen? – Gut.

Dann darf ich Auszüge aus den Befragungen von Frau S. G. (BVT) vorlegen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, es liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich meine, wir haben eh viel Zeit, weil die nächste Auskunftsperson ja erst um drei oder um halb vier kommt. Ich wollte nur wissen, ob das in einem engeren Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht, wenn jemand vor einer Woche ein Interview mit seiner politischen Einschätzung der BVT-Affäre gibt – wo es, glaube ich, keinen Politiker in Österreich gibt, der noch nicht eine Einschätzung abgegeben hat –, ob das wirklich Untersuchungsgegenstand sein kann, vor allem auch aus der Sicht, dass die Auskunftsperson dieses Interview als Landeshauptmann gibt und der Untersuchungsausschuss ausschließlich Bundesbehörden befragen darf.

Alles, was er als Verteidigungsminister gemacht hat, ist natürlich Gegenstand des Untersuchungsausschusses, aber es steht der ÖVP sicher frei, im Burgenland einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, zu fragen, welche Meinung der Landeshauptmann zum BVT-Skandal hat, und diese Frage dort in aller Länge und Ausführlichkeit zu erörtern.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Weil das Burgenland angesprochen worden ist: Machen Sie sich keine Sorgen, Herr Kollege Krainer, wir wissen schon, was wir im Burgenland zu tun haben! (Abg. Krainer: Sie sind ja gar nicht im Landtag!) – Nein, aber ich bin im Burgenland und habe gute Verbindungen zur ÖVP-Burgenland, Sie werden es nicht glauben! Ich finde es spannend, dass Sie sich hier jetzt als Verteidiger des Herrn Landeshauptmannes in Szene setzen, obwohl er selbst eine Vertrauensperson mitgebracht hat. (Abg. Krainer: Ich bin Verteidiger unserer Zeit, unserer Lebenszeit!) – Jetzt bin ich am Wort, Herr Kollege Krainer, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Es geht sehr wohl um den Untersuchungsgegenstand, es geht um das BVT, und es geht um die Glaubwürdigkeit des BVT, und sobald die in Zweifel gezogen ist, ist diese Frage durchaus legitim. – Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.

Herr Dr. Strauss, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, also wir haben immer einen sehr weiten Begriff des Untersuchungsgegenstandes gehabt, und es geht ja auch um die Auswirkungen der Affären und der Affäre. Ich passe sehr genau auf, ob eine Frage noch irgendwie dem Untersuchungsgegenstand zugerechnet werden kann, und gehe davon aus, dass das hier der Fall ist.

Ich erwarte mir vom heutigen Tag aufgrund der weiteren heute geladenen Auskunftspersonen, dass auch andere Fraktionen sehr weit rund um den Untersuchungsgegenstand fragen werden. Ich möchte jetzt schon sagen: Lassen wir das gelten! Ich würde sagen, das ist immer unsere Auffassung in diesem Ausschuss gewesen. Ich kann auch sehr strikt sein, wenn Sie wollen, aber dann hätten viele Fragen nicht gestellt werden können.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Das heißt, es wird uns die breite und weite Interpretation in den nächsten Befragungen begleiten.

Herr Abgeordneter, Sie sind wieder am Wort.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke, Herr Dr. Strauss, für diese Darstellung.

Herr Landeshauptmann, ich darf Ihnen Auszüge aus den Befragungen der Frau S. G. (BVT) im BVT-Untersuchungsausschuss vorlegen, und zwar vom 11.10.2018 und vom 13.2.2019, Dokument 9018, Seiten 15 bis 19, und Dokument 7836, Seiten 29 und 30. (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)

S. G. (BVT)sagte – gleich oben im ersten Viertel –: „Auf meine Leute ist vom Kabinett wenig zugegriffen worden, muss ich sagen. Ich habe leider zu viele Rote bei mir im Referat, das sind keine Vertrauensleute; muss ich leider sagen.“

Sie haben – ich komme noch einmal zurück auf Ihr Interview – festgestellt, festgehalten, ohne Fragezeichen: „Also die BVT-Affäre ist, wenn man genau hineinblickt, doch mehr eine ÖVP-Affäre als eine FPÖ-Affäre.“

Jetzt noch einmal die Frage: Wie kommen Sie auf die Feststellung, dass man hier von einer ÖVP-Affäre sprechen könnte, wenn Frau S. G. (BVT) selbst sagt, dass das eigentlich ganz anders ist?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich wiederhole es zum vierten Mal: Ich habe diese Aussage als Fragestellung getroffen. Es liegt einer Fragestellung immer anheim, die Frage mit - - beantwortet zu bekommen und dann etwas zu wissen. Und ich sage es dort auch ganz konkret: Ich habe es vorher nicht gewusst – und alles andere ist eine politische Aussage.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gut, aber die Feststellung mit der ÖVP-Affäre ist nicht als Frage formuliert.

Sie hat – im nächsten Dokument, Nummer 7836 – am 11.10.2018 auf die Frage, ob sie zu Burschenschaften ermittelt hat und ob sie etwas mit dem Aufpoppen der Causa Landbauer zu tun hatte, ausgeführt, dass sie da keinen Bedarf gesehen hat: „[...] über die Burschenschaften, ob man da intensiver etwas machen soll. Ich habe keinen Bedarf gesehen, muss ich ehrlich sagen“. – Also sie hat hier unter Wahrheitspflicht ausgesagt, dass in diese Richtung gar nicht ermittelt wurde und sie keinen Bedarf gesehen hat und Prioritäten setzen muss.

Offensichtlich wurde in diese Richtung gar nicht ermittelt, das heißt, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Sie hatten keine Belege für Ihre Aussagen in diesem Interview.

Mag. Hans Peter Doskozil: Zum fünften Mal: Ich habe keine Belege zitiert, sondern ich habe eine Frage gestellt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Bacher. – Keine Fragen.

Damit kommen wir zur zweiten Fragerunde: Herr Abgeordneter Jenewein, bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich werde es jetzt auch nicht sonderlich lang machen, aber ich würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen, und zwar mit der Dokumentennummer 8608, Seite 128. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich ersuche Sie, den fünften Absatz anzusehen. Ich kann es auch gerne vorlesen, denn Sie sind ja nicht dazu da, dass Sie mir etwas vorlesen, sondern ich sage es auch laut. Da geht es um einen Brief an Bürgermeister Schneeberger, und da gibt es einen Absatz drinnen, der da lautet:

„Oskar Strohmyer, ehemaliger Gendarmeriegeneral und jetzige Berater von Minister Doskozil ist ein anderer. Mit ihm verbinden Kloibmüller auch wirtschaftliche Interessen. Strohmeyer ist Aufsichtsrat bei der Group4, bei der der ehemalige stv. Kabinettchef des BM.I, Wechner, Vorstand ist. Kloibmüller hilft der Group 4 bei Ausschreibungen usw. [...]“.

Ist Ihnen dieses Schriftstück bekannt? Kennen Sie diesen Brief, diesen berühmt-berüchtigten Strohmeyer-Brief? Haben Sie das schon jemals gesehen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Also mir ist jetzt ein Strohmeyer-Brief nicht bekannt, und ich muss, wenn ich mir diese Zeilen durchlese, auch ganz klipp und klar sagen, dass Oskar Strohmeyer mir zwar privat bekannt ist, aber in meinen Funktionen niemals ein Berater war.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Damit haben Sie eine meiner Fragen schon vorweggenommen, die ich jetzt an Sie gerichtet hätte. Da steht auch noch drinnen: „Als Gegenleistung hilft Strohmeyer Kloibmüller bei der SPÖ und manchmal gibt es auch finanzielle Gegenleistungen.“

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Noch einmal: Oskar Strohmeyer ist mir aus meiner Zeit als Polizist bekannt, ist mir persönlich bekannt, aber in meinen folgenden beruflichen Funktionen war er für mich niemals als Berater tätig und wir standen auch nicht in Geschäftsbeziehungen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke.

Ich komme ganz kurz noch einmal auf die Person Gabriel Lansky zu sprechen. Gabriel Lansky war zweimal hier in diesem Ausschuss, weil, wie Sie vielleicht auch aus der medialen Berichterstattung wissen, es ja auch um einen nicht unbeträchtlichen Teil von E-Mail-Verkehr geht, der auf bis heute nicht ganz geklärte Art und Weise den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat, rund 600 000 E-Mails.

Meine Frage an Sie – da das auch medial durchaus für Schlagzeilen gesorgt hat –: Waren diese sogenannten Lansky-E-Mails jemals Thema im SPÖ-Parteivorstand oder wurde das jemals parteiintern diskutiert? Ich frage Sie das deshalb, weil Rechtsanwalt Lansky, meiner Meinung nach durchaus zu Recht, hier befürchtet hat, dass durch diese Veröffentlichung der E-Mails natürlich auch Dinge an die Öffentlichkeit kommen können, nicht nur, was seine Mandantschaft als Rechtsanwalt betrifft, sondern auch betreffend jenen Zeitraum, in dem er Parteianwalt der SPÖ oder als Anwalt für die SPÖ tätig war.

Ist das bei Ihnen jemals diskutiert worden?

Mag. Hans Peter Doskozil: Also mit mir persönlich nicht. Ich kann nur sagen, in jenen Sitzungen und Zeiträumen, wo ich im Vorstand oder Präsidium oder in Gremien der Sozialdemokratie anwesend war, war dies kein Thema. Mein Verhältnis zu Gabriel Lansky – das sage ich auch ganz offensiv – möchte ich auch insofern dokumentieren, als ich, wie ich als Finanzlandesrat und als Kulturlandesrat in das Burgenland zurückgekommen bin, die Vertretung von Gabriel Lansky in Kulturangelegenheiten beendet und jemand anderen mit einer Vertretung beauftragt habe.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke. Ich habe keine weiteren Fragen.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper? – Keine Fragen.

Herr Abgeordneter Dr. Pilz? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, danke schön. Einmal eine erste Frage: Wissen Sie, warum Sie in diesen Untersuchungsausschuss geladen worden sind?

Mag. Hans Peter Doskozil: Nachdem ich in meiner Vergangenheit keine Zuständigkeit für das BVT hatte, in einem kurzen Zeitraum von 2012 bis 2016 im Burgenland als Landespolizeidirektor für das LVT Burgenland verantwortlich war und das der einzige Konnex ist, erschließt sich die Ladung aus den bisherigen Fragestellungen für mich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich versuche es trotzdem, einfach der Vollständigkeit halber, Bezug nehmend auf die Beweisthemen, zu denen Sie geladen worden sind: Waren Sie an der Vorbereitung der Hausdurchsuchung im BVT am 28. Februar 2018 beteiligt?

Mag. Hans Peter Doskozil: Das kann ich ausschließen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das überrascht mich jetzt sehr.

Ich frage Sie etwas anderes: Waren Sie jemals Teil des schwarzen Netzwerks im BVT?

Mag. Hans Peter Doskozil: Das kann ich ebenfalls ausschließen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Können Sie auch ausschließen. Warten Sie, lassen Sie mich jetzt scharf nachdenken: Gibt es irgendeinen Bezug der Tätigkeit des LVT Burgenland während Ihrer Zeit als Landespolizeidirektor zu einem der Beweisthemen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Das würde ich ebenfalls ausschließen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Oje! Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Ladung die politische Reaktion der ÖVP-Fraktion auf die Ladung des damaligen Bundeskanzlers Kurz war?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Entschuldigen Sie, das ist eine Unterstellung! (Abg. Krainer: Nein! Das ist keine Unterstellung! – Ruf: Na was denn sonst? – Abg. Krainer: Das ist eine gute Beobachtung!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass Ihre Ladung eine politische Revancheaktion der Abgeordneten der ÖVP auf die Ladung von Ex-Bundeskanzler Kurz war?

Mag. Hans Peter Doskozil: Das ist möglicherweise eine Bewertung oder eine Fragestellung Ihrerseits, die ich aber so im Raum stehen lassen will. Ich bin geladen, bin gekommen und will das politisch nicht bewerten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jetzt frage ich Sie etwas anderes: Das BVT war ja ein Dienst, der mit den Ihnen unterstellten beiden militärischen Diensten sinnvollerweise eng zusammengearbeitet hat. Hatten Sie da irgendwelche Wahrnehmungen, dass das BVT zum Zeitpunkt Ihres Ausscheidens als Bundesminister für Landesverteidigung oder während Ihrer Ministerschaft international in der Kritik gestanden ist beziehungsweise international isoliert war?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich hatte diesbezüglich keine Wahrnehmungen, aber auch keine Zuständigkeiten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist mir vollkommen klar. Wenn man aber ein sicherheitsrelevantes Ressort führt, dessen beide Dienste – das Abwehramt und das Heeresnachrichtenamt – sinnvollerweise sehr eng mit dem BVT zusammenarbeiten, dann ist es naheliegend, und es entspricht auch meiner Erfahrung, dass man, sollte das BVT international vollständig isoliert sein, das auch erfährt.

Ich wiederhole es deswegen: Haben Sie irgendetwas in diesem Zusammenhang von Ihren Diensten, von Ihren Beamtinnen und Beamten erfahren?

Mag. Hans Peter Doskozil: Nein, das habe ich nicht, und mein Wissensstand als Minister war jener, dass das BVT international nicht isoliert war.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, das BVT war damals einer der Nachrichtendienste – es ist ja kein reiner Nachrichtendienst, sondern im Wesentlichen Polizei –, anerkannt, gut vernetzt, sehr eng eingebunden in den Verbund der europäischen Dienste, ein sehr, sehr respektiertes Mitglied des Berner Clubs, der Counter Terrorism Group und so weiter.

Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen darüber, warum sich nach der Angelobung der neuen Bundesregierung diese Situation vollkommen verändert hat, das BVT weitgehend isoliert ist und dem BVT von Partnerdiensten in Europa – wie dem deutschen Verfassungsschutz – ganz offen und öffentlich misstraut wird? Haben Sie Wahrnehmungen darüber, wie es zu dieser sicherheitspolitisch äußerst bedenklichen Entwicklung gekommen ist?

Mag. Hans Peter Doskozil: Diesbezüglich habe ich keine Wahrnehmungen aus meiner beruflichen Stellung heraus, ausschließlich Wahrnehmungen aus einer privaten medialen, öffentlichen Wahrnehmung, die aber nicht Gegenstand ist.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde. (Abg. Pilz: Nein, danke schön!)

Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn ein Landeshauptmann in einem Interview über die BVT-Affäre spricht, dann hat das zum einen natürlich einen Konnex zum Untersuchungsgegenstand. Zum anderen: Wenn sich bei den bisherigen Untersuchungen, wie aus der Aussage der Kollegin S. G. (BVT), ergeben hat, dass da lauter Rote sind und eigentlich von einem roten Netzwerk zu sprechen ist, dann ist es natürlich klar, dass der Herr Landeshauptmann kein Mitglied eines schwarzen Netzwerks ist.

Jetzt aber konkret zu Ihrer Rolle als Landespolizeidirektor 2012 bis 2016 im Burgenland: Welche Rolle hat Tierrechtsaktivismus damals im Burgenland gespielt?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ich gehe davon aus, dass die nächste Frage auf einen konkreten Vorfall, auf eine Gatterjagd im Südburgenland abzielt, auf den meines Wissens – ich kenne mich jetzt bei den Familienverhältnissen nicht ganz genau aus – ehemaligen Ehegatten der ehemaligen ÖVP-Ministerin Rauch-Kallat, Graf Mensdorff-Pouilly, der in Luising im Südburgenland Gatterjagden und Jagden veranstaltet hat und, nachdem etliche Vorfälle passiert sind, an die Exekutive herangetreten ist, dass er von Tierschützern in seinem Recht, in seinem privaten Recht, diese Jagden auszuüben, beeinträchtigt wurde. Diesbezüglich gab es eine entsprechende Verfügung, eine entsprechende Anordnung, und es sind auch entsprechende Maßnahmen gesetzt worden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hat es Sachbeschädigungen gegeben, hat es Vorfälle gegeben, die es dann gerechtfertigt haben, ein Platzverbot auszusprechen, oder wie war die Entwicklung in dieser Zeit bis hin zu diesem Platzverbot?

Mag. Hans Peter Doskozil: Das Platzverbot wurde aufgrund des Sicherheitspolizeigesetzes aus zwei Erwägungen erlassen: Einerseits gibt es das Grundrecht, sein Eigentum auch entsprechend zu nützen und das Eigentumsrecht in Anspruch zu nehmen; das ist im Falle der Gatterjagd in weiterer Folge auch ein wirtschaftlicher Aspekt. Zum anderen ist es schon in der Vergangenheit – meines Wissens, wenn ich mich jetzt zurückerinnere – speziell im Nordburgenland bei Auftritten von Tierschutzaktivisten immer wieder auch zu Vorfällen und Situationen gekommen, die über das Maß einer normalen Demonstration hinausgehen.

In Abwägung dieser Interessen wurde per Verordnung, die auch im Rechtsbestand ist, vor Ort ein Platzverbot erlassen und in weiterer Folge dann von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes auch vollzogen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Es wurde immer wieder von Maßnahmen im Grenzbereich oder Graubereich zur Legalität gesprochen. Ist es da im Vorfeld oder bis zur Verhängung dieses Platzverbotes auch zu Gesetzesverstößen oder zu Gewaltdelikten, Sachbeschädigungen, Gefährdungen bei Jagden oder sonst irgendetwas gekommen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ob diese Vorfälle in weiterer Folge verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Verfahren nach sich zogen – es ist ja doch schon einige Jahre her –, kann ich hier nicht beantworten, auf der einen Seite. Auf der anderen Seite gab es durchaus Situationen, wo es zu Handgreiflichkeiten kam, wo versucht wurde, die Jagd auch praktisch zu unterbinden. Nachdem ja die Ausübung einer Jagd – ich gehe davon aus, dass es in Ihren Reihen auch Jäger gibt – durchaus auch gefährlich sein kann, wurde unter diesen Aspekten eine Interessenabwägung getroffen und natürlich auch das entsprechende Platzverbot erlassen.

Vorsitzende Doris Bures: Bevor Sie jetzt weiterfragen: Es liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Herr Abgeordneter Dr. Pilz, bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß ja nicht, warum die ÖVP bei ihrer Ladung ausdrücklich auf das Beweisthema 2 verzichtet hat. Da die Auskunftsperson nicht zu Beweisthema 2 geladen worden ist – das ist ja die Verantwortung der ÖVP-Abgeordneten –, frage ich jetzt aber, warum sie dann von ÖVP-Abgeordneten zu dem Beweisthema, das die ÖVP selbst gestrichen hat, befragt wird. Ich möchte mich nur auskennen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf Sie daran erinnern, dass es im Zusammenhang mit der Datenverwendung sehr wohl um die Fälle Tierschützer, Lansky und Maurer geht. (Abg. Pilz: Das ist 2!) – Nein, das ist 1.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wurde dieses Platzverbot von jemandem angeregt oder wurde es aufgrund der allgemeinen sicherheitspolitischen Einschätzung ausgesprochen?

Mag. Hans Peter Doskozil: Ein Platzverbot, eine Verordnung kann niemals beantragt werden, ich glaube, das sollte man wissen – ein Bescheid kann beantragt werden, aber keine Verordnung –, und daher wurde das aufgrund der Einschätzung, aufgrund einer Interessenabwägung vonseiten der Landespolizeidirektion erlassen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich darf das Dokument mit der Nummer 9241 vorlegen, und zwar die Seiten 41 bis 72, das ist die Befragung von Herrn Mensdorff-Pouilly im Untersuchungsausschuss am 12.3.2019. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Er hat als Auskunftsperson – auf Seite 61, ganz oben – ausgeführt, dass er bezüglich der Jagdstörungen und des daraus resultierenden Platzverbotes unter anderem mit Ihnen als Landespolizeidirektor Kontakt hatte.

„Landespolizeidirektor war damals Herr Landeshauptmann Doskozil, aber ich habe nicht nur mit ihm gesprochen, sondern da waren einige Offiziere dabei beziehungsweise habe ich auch alleine mit denen gesprochen, denn ich habe mit Doskozil nicht nur darüber geredet, das war nicht das Hauptthema.“

Was war dann das Hauptthema, welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?

Mag. Hans Peter Doskozil: Sie werden verstehen, dass ich mich an ein Gespräch, das möglicherweise 2012, 2013 oder 2014 stattgefunden hat, nicht mehr erinnern kann. Mir ist aber bewusst, dass er diese Sachlage herangetragen hat, seine Problemstellungen im Zusammenhang mit der Jagd. Aber noch einmal: Die Beurteilung und die Verfügung einer Verordnung passiert nicht auf Antrag, sondern ist selbstständig von der Landespolizeidirektion aufgrund einer Lageeinschätzung unter dem Aspekt der Interessenabwägung getroffen worden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Waren Sie in dieser Zeit öfters in Kontakt mit Herrn Mensdorff-Pouilly oder wie hat sich dieser Kontakt gestaltet?

Mag. Hans Peter Doskozil: Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich mit Herrn Mensdorff-Pouilly persönlich einmal oder zweimal diesbezüglich gesprochen. Meine Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz im Burgenland hatten sicher des Öfteren Kontakt mit Mensdorff-Pouilly, weil natürlich auch bei seinen Jagden honorige Persönlichkeiten anwesend waren, auch historisch immer anwesend waren. Das brauche ich aber, glaube ich, hier nicht näher zu erläutern, das sollte man im ÖVP-Klub, glaube ich, besser wissen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Herr Abgeordneter Bacher, wollen Sie in dieser Runde noch Fragen stellen? – Nein.

Dann frage ich jetzt in der Fraktionsreihenfolge noch nach: Freiheitliche? (Abg. Jenewein: Danke!)

NEOS? – Nein.

JETZT? – Bitte, Herr Dr. Pilz.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na ja, damit Sie nicht vollkommen umsonst aus Eisenstadt gekommen sind: Gibt es noch irgendetwas, das Sie uns in dem Zusammenhang sagen könnten?

Mag. Hans Peter Doskozil: Danke für die Frage - -, eine Frage zu ermöglichen, aber mir würde jetzt nichts einfallen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, dann lasse ich es auch bleiben. – Danke. Entschuldigung für die Umstände!

Vorsitzende Doris Bures: ÖVP? – Nein.

Sozialdemokraten? – Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte mich beim Herrn Landeshauptmann auch nur für das Kommen bedanken, auch wenn es jetzt keine wirklich aufklärerischen Fragen gab, aber das war leider im Vorfeld zu erwarten.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Herr Dr. Strauss?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, danke, keine weiteren Fragen.

Vorsitzende Doris Bures: Gut, dann schließe ich mich dem Dank an: Vielen Dank, Herr Landeshauptmann, dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind, vielen Dank, Herr Mag. Oschep, dass Sie als Vertrauensperson da waren.

*****