243/KOMM XXVI. GP

Am 2.8.2024 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Dr. Gerhard Pürstl in der 44. Sitzung vom 5. Juni 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Dr. Gerhard Pürstl zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                           Vorsitzende

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

44. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 5. Juni 2019

Gesamtdauer der 44. Sitzung

10.01 Uhr – 15.19 Uhr

Lokal 7

 


Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Dr. Gerhard Pürstl

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson. Herr Hofrat, es liegen mir hier Datenblätter vor. Ist das richtig, was draufsteht? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Danke schön.

Herr Hofrat Mag. Dr. Gerhard Pürstl, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 5 – Schutz der obersten Organe – und 6 – Organisation – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Sehr geehrter Herr Dr. Pürstl! Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, es geht also hier bei uns im Ausschuss um politische Einflussnahme. Daher darf ich Ihnen jetzt einmal ein Dokument vorlegen, nein, das ist ein Artikel vom „Standard“ vom Dezember 2007 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), ein Interview, das mit Ihrem Vorgänger Peter Stiedl geführt wurde. Ihm wurde unter anderem folgende Frage gestellt: „Hat die Farbe Rot 1995 bei Ihrer Bestellung zum Polizeipräsidenten und jetzt bei der Ihres Nachfolgers, Gerhard Pürstl, eine Rolle gespielt?“

Meine erste Frage an Sie ist nun: Was hätten Sie auf diese Frage geantwortet, wäre sie Ihnen so gestellt worden?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich bin mit Wirksamkeit 1. Jänner 2008 zum Polizeipräsidenten in Wien bestellt worden. Meinem Informationsstand nach war ich von der Begutachtungskommission als einziger als im höchsten Maß geeignet eingestuft worden und bin dann vom jetzigen Landeshauptmann und damaligen Bundesminister Platter im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann von Wien zum Polizeipräsidenten bestellt worden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Antwort von Peter Stiedl war: „Ich denke schon, diese Entscheidungen sind wesentlich parteipolitisch mitbestimmt.“

Was sagen Sie zu dieser Antwort? Können Sie der zustimmen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also ich glaube, es ist ja kein Zweifel, dass ein Minister, der einen Polizeipräsidenten bestellt, einer politischen Partei angehört und eine bestimmte politische Richtung vertritt und natürlich auch der Landeshauptmann von Wien eine politische Richtung vertritt. Wenn die Verfassung ein Einvernehmen dieser beiden Organe bei der Bestellung vorsieht, dann liegt es auf der Hand, dass das natürlich auch politisch mitmotiviert ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja. Inwiefern spielt Ihrer Meinung nach grundsätzlich die Parteizugehörigkeit bei der Bestellung von Beamten in hohen Positionen eine Rolle? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, ich kann nicht ausschließen, dass es bei Ernennungen von Beamten in höheren Funktionen unter Umständen bei denjenigen, die es tun, auch politische Erwägungen gibt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke. Ich habe Sie um Ihre Meinung gefragt, ja; ist okay.

Haben Sie Wahrnehmungen zu einem der in Ihrer Ladung angeführten Beweisthemen, die Sie dem Ausschuss mitteilen können? Es geht um Datenverwendung, Schutz der obersten Organe und Organisation, und immer geht es um die parteipolitisch motivierte Einflussnahme darauf. Können Sie zu diesen Themen unter diesem Aspekt etwas mitteilen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Mir fällt jetzt in dieser pauschalen Weise nichts ein, was ich mitteilen kann.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut. Gibt es sonst etwas weniger Pauschales, was Sie dem Ausschuss von sich aus mitteilen wollen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke. Dann beende ich meine Erstbefragung und übergebe an die Damen und Herren Abgeordneten.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Mag. Ofenauer das Wort.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Polizeipräsident, ich möchte gleich bei der Eingangsfrage anschließen. Habe ich das richtig verstanden, dass fachliche Eignung aus Ihrer Sicht grundsätzlich die Grundlage für Postenbesetzungen im BMI darstellt?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na ja selbstverständlich, weil in diesen Klassen jedenfalls eine Ausschreibung zu machen ist, wo eine Begutachtungskommission die Fähigkeiten des einzelnen Beamten beurteilt. Da geht es im Wesentlichen natürlich ausschließlich einmal um fachliche Dinge.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ist Ihnen bei Postenbesetzungen jemals ein Missbrauch geltender Regelungen beziehungsweise sind Ihnen Besetzungen aus offenkundig unsachlichen Gründen bekannt geworden?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also im Bereich der Wiener Polizei fällt mir da jetzt nichts ein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hatten Sie in Ihrer Amtszeit Wahrnehmungen oder den Verdacht von politischen Postenbesetzungen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Grundsätzlich habe ich das immer so gehandhabt und handhabe das noch immer so, dass ich mich dort, wo eine Begutachtungskommission einzuschreiten hat, also wenn die Sache dem Ausschreibungsgesetz unterliegt, im Regelfall an die Vorschläge der Begutachtungskommission halte. Dort, wo ein Posten Interessenten kundgemacht ist, habe ich jeweils einen Vizepräsidenten für die beiden Geschäftsbereiche A und B, die mir die Vorschläge, die sie haben, vorlegen, weil die ja die Mitarbeiter und die Anforderungen viel besser kennen.

Ich lasse dann diese Personalsache noch von der Personalabteilung auf Plausibilität prüfen, ob da irgendetwas drinnen ist, was ungereimt scheint oder wo vielleicht jemand nicht zum Zug kommt, der bei objektiver Betrachtungsweise besser geeignet sein könnte.

Wenn auch die Personalabteilung ein Hakerl druntermacht, dann entscheide ich im Regelfall so, wie es meine Vizepräsidenten vorschlagen, wobei wir ja dann jede Personalbesetzung, die beabsichtigt ist, ins Bundesministerium für Inneres melden müssen, sofern es eine Funktion betrifft, also im Juristenbereich A 1/2 oder höher, im A 2-Bereich ist es, glaube ich, A 2/3 oder höher und im Exekutivbereich E 2a/5 und höher.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt zusammengefasst, es sind fachliche Kriterien, nach denen Planstellen im BMI beziehungsweise in Ihrem Bereich vergeben werden. Wahrnehmungen oder den Verdacht politischer Postenbesetzungen können Sie nicht bestätigen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Das kann ich nicht bestätigen. Ich halte, wie gesagt, das Prozedere ein, das ich eben gesagt habe, und halte mich im Wesentlichen an das, was mir von meinen Vizepräsidenten oder der Begutachtungskommission vorgeschlagen wird. Ob auf diese irgendjemand Einfluss genommen hat, das müsste man die entsprechenden Organwalter fragen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer entscheidet jetzt konkret über die Besetzung einer Planstelle?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, das wird dann in die Sektion I geschickt, in die Personalabteilung. Von dort kommt dann entweder zurück: ist in Ordnung, die Zustimmung wird erteilt, oder es kann zurückkommen, dass einem anderen Kandidaten der Vorzug zu geben ist. Da kann ich mich aber eigentlich nicht an einen Fall erinnern, den ich jetzt im Gedächtnis hätte. Ich mag nicht ausschließen, dass es das das eine oder andere Mal gegeben hat, aber da fällt mir im Augenblick nichts ein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, die Besetzungen haben sich grundsätzlich auch mit Ihren Vorstellungen gedeckt. Ist das so richtig?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, also noch einmal: Meine Vorstellungen - - Ich bin bestrebt, dass diejenigen, die dann mit den Mitarbeitern arbeiten müssen, ihre Vorschläge einbringen sollen. Wenn sie meinen, dass jemand für eine Position am besten geeignet ist, und sie auch mit diesem Mitarbeiter am besten können, warum sollte ich das dann overrulen oder anders machen? Letztlich müssen ja die Leute mit ihren Mitarbeitern arbeiten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das ist für mich absolut verständlich. Ich denke auch, dass man sich das Team so aussuchen können soll oder so ausgesucht werden soll, dass die beste Arbeit vor allem auch in den Ermittlungen bei der Polizei geführt wird. Welche Möglichkeiten aber hat ein Mitarbeiter, der sich durch eine Personalentscheidung diskriminiert fühlt, wenn er sagt - -

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, der kann natürlich zur Gleichbehandlungskommission gehen, wenn er geltend macht, dass er aus bestimmten Motiven diskriminiert wurde. Da würden also politische Motive dazuzählen, religiöse Motive, was auch immer. Man kann also nicht deswegen zur Gleichbehandlungskommission gehen, weil man sagt: Ich glaube, dass ich fachlich der Bessere bin!, sondern man muss dort erstens klarmachen: Ich glaube, dass ich der Bessere bin!, und: Ich bin aus bestimmten Gründen diskriminiert worden!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hat es solche Beschwerden gegeben?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Das hat es schon gegeben, mir ist eine erinnerlich. Das muss, glaube ich, im fünften Bezirk, bei der Besetzung einer juristischen Funktion – Stadthauptmannstellvertreter – gewesen sein. Da ist dann einer, der nicht zum Zug gekommen ist, zur Kommission gegangen und hat letztlich dann Recht bekommen, dass die Besetzung sachlich hätte anders ausschauen müssen. Das ist aber jetzt schon einige Jahre her, ich habe das jetzt nicht so im Kopf, aber das ist, glaube ich, das Einzige, was mir jetzt einfällt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hat sich das mit Ihrem Vorschlag gedeckt oder was waren da die konkreten Gründe?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Das weiß ich nicht mehr genau.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gut, dann würde ich das Thema, bitte schön, gerne wechseln, und zwar hätte ich die Frage, ob Ihnen ein gewisser Werner Mauss alias Schneider bekannt ist.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Aus Medienberichten ja, aber ich kann dazu überhaupt nichts sagen, weil ich persönlich zu dem keine Wahrnehmung habe.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielleicht ein anderes Stichwort: der Fall Peleg. Sagt Ihnen das etwas?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Peleg.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Im Zusammenhang mit Glock.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Da hat es meiner Erinnerung nach - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): 2012: Vielleicht kann ich Ihnen etwas weiterhelfen - - 

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also mir sagt der Name jetzt etwas, aber ich kann es jetzt nicht hundertprozentig in Zusammenhang bringen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich lege einen Amtsvermerk der WKStA zum Fall Peleg vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf Seite 43 gibt es eine Anzeige der Kanzlei Lansky, die an den Generaldirektor und auch an Sie gerichtet ist, wo im Adressfeld steht:

„mit der Bitte um Weiterleitung an Bundespolizeidirektion Wien, Herrn Polizeipräsident Mag. Dr. Gerhard Pürstl“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Fürs Protokoll: Bitte die Dokumentennummer!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Verzeihung! Nummer 8370, auf Seite 43. Auf Seite 45 wird ein Antrag, ein dringender Antrag, an Sie und an den Generaldirektor gestellt, weil sich die Anzeige gegen den deutsch-israelischen Sicherheitsmann Gabriel Peleg richtet. Da geht es um den „Erlass einer Rückkehrentscheidung“, den „Erlass eines Einreiseverbotes“, um eine eventuelle „Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen den Beschuldigten“ sowie um „Information der Einschreiterin über den Stand der eingeleiteten Verfahren gemäß [...] Auskunftspflichtgesetz.“.

Können Sie sich erinnern, haben Sie diese Anzeige damals von Herrn Generaldirektor Anderl weitergeleitet bekommen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also ich kann mich an das schlecht erinnern. Was ich glaube, ist, dass ich seinerzeit vom Bundeskriminalamt, von Dr. Geiger, in dem Zusammenhang eine Mitteilung erhalten habe, dass da unter Umständen auf die Wiener Polizei in diesem Zusammenhang eine Aufgabe zukommt. Was ich aber weiß, ist, dass kurze Zeit später – oder später halt – dann irgendwann die Mitteilung gekommen ist, dass die Sache entweder vom Bundeskriminalamt oder vom BVT übernommen wurde und für uns einmal nichts Weiteres zu veranlassen ist.

Ich kann aber nicht mehr sagen, aus welchem Jahr das überhaupt war.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): 2012 (Auskunftsperson Pürstl: 2012!), das Schreiben ist vom 29. März 2012, und wenn wir jetzt auf die Seite 29 zurückspringen, steht im dritten Absatz, drittletzte Zeile:

„Interessant erscheint auch eine bürointerne Email von LGP, wo Dr. Gabriel LANSKY seine Mitarbeiterin auffordert, das gegen PELEG gerichtete Schreiben mit Strafrechtsbestimmungen aufzumotzen, was diese auch macht.“

Haben Sie in diese Richtung Wahrnehmungen, inwieweit es da um strafrechtlich relevante Angelegenheiten gegangen ist beziehungsweise haben Sie über diese Anzeige mit Herrn Generaldirektor Anderl gesprochen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich weiß es nicht mehr, ob wir gesprochen oder vielleicht einen E-Mail-Verkehr gehabt haben. Für mich war die Sache abgetan, weil das klar war, dass das Ministerium das übernimmt und für die Wiener Polizei keine Aufgabe mehr da ist. Also ich bin da jetzt im Detail auch überfragt.

Ich kann mich nur - - Was ich weiß, ist, dass ich grundsätzlich seinerzeit eine Mitteilung vom Bundeskriminalamt, von Dr. Geiger, bekommen habe, und zwar auch deswegen, weil in diesem ganzen Fall eine Detektei eine Rolle spielte, wo ein karenzierter Offizier der Wiener Polizei diese Detektei geführt hat oder als Detektiv angestellt war. Deswegen ist mir das, glaube ich, auch geschickt worden, wegen der Frage dienstrechtlicher Maßnahmen. Ich weiß aber nicht, wie das dann weitergegangen ist.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie uns noch sagen, wer dieser diensthabende Offizier war?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na, das war Oberst Frühwirth, Roland Frühwirth. Der war damals bei uns karenziert und der ist da irgendwie in dem Akt vorgekommen, und deswegen ist mir das auch damals geschickt worden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Es ist jedenfalls darum gegangen, dass die Kanzlei Lansky wollte, dass Maßnahmen gegen diesen Peleg - -(Verfahrensanwalt Mikesi: Sie verwenden vertrauliche ...!)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Entschuldigung, ich muss ganz genau aufpassen, dass Sie die anwaltliche Verschwiegenheit (Verfahrensanwalt Mikesi: Das Anwaltsgeheimnis!), also das Anwaltsgeheimnis – auch, wenn die Anwaltskanzlei nur mittelbar betroffen ist – nicht verletzen, also bitte Vorsicht  bei der Fragenformulierung. – Danke.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass vonseiten der Kanzlei Lansky oder Dr. Lansky über informelle Kanäle Druck in Richtung rasche polizeiliche Maßnahmen gegen Peleg ausgeübt worden sind?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich pflege seit vielen, vielen Jahren zur Kanzlei Lansky keinen Kontakt, weil ich bei Begegnungen, die man hatte – und er ist auch befreundet mit Bekannten aus meinem Bekanntenkreis –, das Gefühl hatte, dass er halt immer wieder an polizeilichen Dingen und Ähnlichem interessiert war, und daraufhin habe ich ihn von meiner Telefonliste gestrichen und auch keine Anrufe durchgelassen. Das ist aber sicher schon neun, zehn Jahre her.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Neun, zehn Jahre, das heißt 2010, na ja, das heißt, früher gab es diesen Kontakt. Können Sie uns diese Treffen beispielhaft schildern, worum es da gegangen ist? Weil Sie sagen, er war sehr interessiert an der polizeilichen Ermittlungsarbeit – so, wie ich das jetzt verstanden habe.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Schauen Sie, ich kann das im Detail jetzt nicht mehr sagen, aber ich habe sehr feine Haare und ein sehr gutes Gefühl, wenn ich meine, dass jemand nicht nur privat Smalltalk führen will oder irgendwie sich freundschaftlich nähern will, sondern dass man halt Interesse an der polizeilichen Arbeit irgendwie bekundet, wo man dann das Gefühl hat, das könnte in Richtung Aushorchen und ähnliche Dinge – Informationen sammeln – gehen. Da habe ich sehr feine Haare und habe daraufhin diesen Kontakt auch eingestellt und abgebrochen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt – also das ist jetzt mein Eindruck, der entsteht –, diese Kontaktaufnahme zwischen Dr. Lansky und der Polizei oder konkret Ihnen diente offensichtlich dazu, Informationen zu erhalten oder auch Ermittlungen oder Schritte zu beeinflussen. Kann man das so sagen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich kann das nicht konkret sagen, weil es natürlich nie zu einer konkreten, jetzt würde ich einmal sagen, Anstiftung oder Ähnlichem gekommen ist, einfach deswegen, weil ich von mir aus schon hier jeden Kontakt eingestellt habe.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das wollte ich auch nicht unterstellt haben, dass es zu irgendwelchen Anstiftungen gekommen ist, aber es ist doch interessant. Wissen Sie, ob Dr. Lansky zu Ihren Mitarbeitern oder in der Linie Kontakt hatte und eben diese Situation herbeigeführt hat, wie Sie sie  jetzt geschildert haben, und das dann für Sie der Grund war, diesen Kontakt einzustellen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich bin ja mit ihm nur in Kontakt gekommen, weil ein Mitarbeiter von mir - -, dessen Sohn oder Tochter – weiß ich nicht – war in der Kanzlei als Praktikant angestellt, und so hat es da eine Verbindung eben zwischen meinem Mitarbeiter und Dr. Lansky gegeben.

Man hat sich dann auch privat einmal getroffen, da war ich auch einmal dabei, und wir haben normal geplaudert, wie man sich halt mit anderen Leuten auch trifft. Ich habe aber dann das Gefühl gehabt, dass das Interesse an mir größer wird, und da ich das nicht will, habe ich das auch sehr schnell und deutlich eingestellt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Darf ich nach dem Namen dieses Mitarbeiters fragen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, das ist Dr. Christof Hetzmannseder, der arbeitet bei mir in der Direktion, im Büro für Zentrale Koordination.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen über weitere Kontaktaufnahmen zu Kollegen, Kolleginnen aus den Polizeibereichen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In Ihrem Bereich – haben Sie nicht.

Dann darf ich das Dokument mit der Nummer 8371 vorlegen, und zwar die Zeugeneinvernahme des SPÖ-Landesparteiobmannes in Niederösterreich, Franz Schnabl, der im Jahr 2012 den deutschen Privatagenten Mauss alias Schneider an Gabriel Lanksy vermittelt hat, um bei Generaldirektor Anderl für polizeiliche Maßnahmen zu intervenieren. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf Seite 7 steht im ersten Absatz – letzter Satz – geschrieben:

„Ich habe ihm“ – also Mauss – „daraufhin die Kanzlei LANSKY empfohlen und wir haben dann einige Termine dort gemeinsam wahr genommen, bzw. habe ich den SCHNEIDER bei LANSKY vorgestellt.“ – Schneider alias Mauss – „SCHNEIDER war dann einen ganzen Tag bei LANSKY und haben diese eine Sachverhaltsdarstellung verfasst, welche dann an die zuständigen Stellen verschickt wurde.“

Das war dann diese Anzeige.

Haben Schnabl, Lansky oder Mauss alias Schneider mit Ihnen persönlich Kontakt aufgenommen?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in dieser Runde.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also mit Schnabl habe ich immer wieder Kontakt gehabt, der war ja einmal Generalinspektor bei uns, bei der Wiener Polizei. Mit dem habe ich natürlich immer wieder Kontakt gehabt. (Abg. Ofenauer: Mhm!)

Ich kann mich nur erinnern, dass ich irgendwann einmal von Schnabl ein SMS bekommen habe, wo er mir geschrieben hat, so etwa – ich weiß jetzt den Wortlaut nicht mehr –, ob die Ermittlungen eh eingeleitet sind, oder ob - - Ich glaube, es ist um Ermittlungen oder fremdenpolizeiliche Maßnahmen gegangen.

Ich konnte mit dem überhaupt nichts anfangen, was er da eigentlich damit meint, habe mir aber natürlich sofort gedacht, dass es das ist, was sehr oft passiert, dass Menschen die Kontakte zu einem Polizeipräsidenten in Wien auch oft dazu nützen, irgendwo einfach angeben zu können und sagen zu können, wen man aller kennt und was man alles tut und was man alles macht. Da kann es durchaus auch vorkommen, dass einmal einer irgendein SMS schreibt, es dann dem anderen zeigt und sagt: Schau, ich habe das eh schon erledigt! – Ich habe ihn dann irgendwann einmal auf das angesprochen und das hat er nur abgedeutet: Das war ein Irrtum, und - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie bei Schnabl nachgefragt, was er damit – ob eh Maßnahmen eingeleitet wurden – gemeint hat?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, da hat er mir gesagt: Das war ein Irrtum!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Na ja, das ist interessant, weil das Engagement von Mauss und Lansky nämlich offenbar auch das Ziel hatte, polizeiliche Maßnahmen gegen Gabriel Peleg zu erwirken. Peleg hat sich letztlich dann auch einen SPÖ-nahen Anwalt, und zwar Herrn Jarolim, genommen, und dann kam es zu einem Mediationsgespräch zwischen Peleg, Jarolim und Schnabl.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Bitte um Formulierung der Frage, die Redezeit läuft ab, Herr Kollege!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hatten Sie Wahrnehmungen zur Einflussnahme auf polizeiliche Maßnahmen durch diese Personen? (Auskunftsperson Pürstl: Überhaupt - -!) Wenn konkret ein E-Mail von Schnabl da war, wurden bereits Maßnahmen eingeleitet (Auskunftsperson Pürstl: Na - -!), dann hat man sich da offensichtlich etwas erwartet.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na, das - - Ich deute das eher so – jetzt in dem Zusammenhang –, dass, wenn mir jetzt jemand etwas schreibt, als SMS oder irgendwas, und das einem seiner Partner oder was zeigt und sagt: Schau, was ich für dich schon gemacht habe!, und so weiter, dann bringt einem das selber in Szene und der andere – in dem Fall ich – weiß überhaupt nicht, worum es geht.

Das deute ich eher so, aber in diesem ganzen Zusammenhang, dass irgendwo jetzt auf die Wiener Polizei oder auf mich irgendein Druck oder etwas ausgeübt worden wäre oder ich um irgendwelche Ermittlungen, Handlungen oder etwas gebeten worden wäre, das ist mir überhaupt nicht erinnerlich. Wie gesagt, die Sache haben wir in Wien auch mit Sicherheit nicht geführt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr Hofrat, eine Frage: Gaston Glock wird Ihnen ein Begriff sein, nehme ich an?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja sicher.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Haben Sie da Wahrnehmungen? Hat es da Interventionen bezüglich seiner Person von irgendwelcher Seite – Kabinett oder dergleichen – gegeben?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also bei uns, bei der Wiener Polizei, sicher nicht (Abg. Androsch: Nicht!), oder zumindest keine, die ich weiß.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Keine, die Sie wissen, ja. Ich darf Ihnen ein Dokument, und zwar ist es das Dokument 7885, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Entschuldigung, das war eine falsche Nummer, die ich aufgeschrieben habe, es ist 8597. Wenn Sie sich das vielleicht kurz durchlesen, und dann komme ich zum Inhalt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das ist ein Schreiben von Herrn Schneider oder Mauss – oder wie immer er sich betitelt – an Mag. Kloibmüller im Kabinett der Innenministerin.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also das sagt mir jetzt überhaupt nichts.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Da geht es nämlich im Wesentlichen am Schluss darum, dass Herrn Glock für einen Tag, den er da offensichtlich – privat oder auch nicht – irgendwo in Kärnten verbringt, polizeilicher Personenschutz gegeben werden soll.

Kennen Sie das Schreiben?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein, also das kenne ich nicht. Ich meine, ich kann nicht ausschließen, dass ich irgendetwas einmal in meinen Händen gehabt habe, das ich jetzt einfach nicht mehr weiß, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man einfach für Privatpersonen grundsätzlich einen Personenschutz gewährt hätte, wenn nicht sicherheitspolizeiliche Erfordernisse vorhanden wären.

Also wir haben nicht die Ressourcen, dass wir aus Jux und Tollerei jemandem Personenschutz geben, sondern da muss schon eine entsprechende Gefährdungslage sein und klar sein, dass sich derjenige selbst nicht schützen kann.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das Schreiben müssen Sie jetzt nicht kennen. Ich wollte nur wissen, ob Sie einen Zusammenhang herstellen. Die Frau Innenminister kennt dieses Schreiben auch nicht mehr.

Interessant ist nur, dass es tatsächlich dann einen Personenschutz gegeben hat, und deswegen wollte ich Sie fragen, ob er vonseiten der Cobra einen Personenschutz bekommen hat, ob Sie irgendwelche Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang aus dem Kabinett haben. Oder hat es andere Fälle gegeben, von denen Sie wissen, wo über das Kabinett vielleicht Aufträge gekommen sind, dass Privatpersonen – wem auch immer – Personenschutz zu geben ist, auch wenn das jetzt nicht unmittelbar ...

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Da ist mir überhaupt nichts erinnerlich.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Kennen Sie nicht, okay.

Ist Herr Mag. Kloibmüller in diesem Zusammenhang nicht an Sie herangetreten?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also ich kann mich nicht daran erinnern.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke schön. Sie haben gesagt, Sie kennen Herrn Schneider – Herrn Mauss – nur aus den Medien. Ich möchte Ihnen etwas vorlegen – vielleicht können Sie uns dazu etwas sagen –, und zwar ist das das Dokument 8370, wenn ich es jetzt richtig habe. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein E-Mail, das Herr D. F. (BVT) an Sie gerichtet hat, und zwar geht es da um die Vorlage von Material betreffend diese Person für die weitere Veranlassung und dergleichen; aber besonders interessant finde ich, dass dann am Schluss steht: „p.s.“, und dass sich dieser „Herr Schneider/Mauss [...] ja förmlich“ dafür aufdrängt, „einen Sicherheitspreis [...] der Firma Raiffeisen“ zu erhalten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das Schreiben ist an Sie gerichtet. Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen dazu?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also ich kann mich an das überhaupt nicht erinnern, um was es da gegangen sein soll.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt aber, den Sicherheitspreis für Herrn Mauss haben Sie nicht weiter bewirkt, nehme ich an?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Entschuldigung?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Den Sicherheitspreis werden Sie nicht weiter bewirkt haben, nehme ich an, oder doch?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein, das habe ich sicher nicht. Ich kann mich an dieses Schreiben, an dieses Mail überhaupt nicht mehr erinnern. Ich müsste da schauen, was damit weiter passiert ist, an wen ich das in meiner Organisation weitergegeben oder weitergeleitet habe.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Na macht nichts, danke schön.

Ich möchte zu einer anderen Causa kommen, und zwar zum Thema dieses Tierschützerprozesses – Causa Bekleidung, Soko Bekleidung, Kleidung, wie immer man es nennen mag.

Sie sind, glaube ich, im Jänner 2008 Polizeipräsident geworden. Ist das richtig?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie sind in einer Zeit eingestiegen, in der das Thema auch ein sehr vakantes war.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja natürlich, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Jetzt hätte ich eine Frage dazu – wie Sie wissen, hat es ab 2008 ja dann im Zuge dieses Tierschützerprozesses Festnahmen und Hausdurchsuchungen gegeben –: Können Sie uns sagen, welchen Informationsstand Sie hatten, als Sie Ihr Amt übernommen haben und praktisch dann, nehme ich an, in die Causa gekommen sind? Wie weit war die Beweis- und Indizienlage in diesem Fall?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na ja, ich war ja kriminalpolizeilich und sicherheitspolizeilich in diese Sache nicht involviert, weil das ja vom Bundesministerium für Inneres, vom Bundeskriminalamt, geführt wurde.

Wir als Wiener Polizei waren ja nur mit der Frage der Tierschützerversammlungen beschäftigt, weil es ja in Wien unzählige Versammlungen von Tierschützern immer vor der Firma Kleider Bauer gegeben hat, und natürlich die Firma Kleider Bauer massives Interesse hat, dass diese Versammlungen vor ihren Geschäften nicht stattfinden und immer wieder an uns oder auch ans Innenministerium herangetreten ist, dass wir sie auch dort unterstützen sollten, da sie sich eben in ihrem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit eingeschränkt gefühlt hat. Mit der operativen Geschichte Tierschützer aber – mit der kriminalpolizeilichen Erhebung, mit der sicherheitspolizeilichen – haben wir in Wien ja eigentlich nichts zu tun gehabt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen, und zwar das Dokument 8823. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist eine Information des Herrn E. Z. (LVT) vom 6. Mai 2008 in dieser Causa. Das ist vom Zeitraum her kurz vor diesen Hausdurchsuchungen. Auf Seite 2 im fünften Absatz dieser Information hält Mag. E. Z. (LVT) fest, dass es im Wesentlichen keine Zusammenhänge mit der Urheberschaft der Anschläge gibt, es keine Ermittlungserkenntnisse gibt und bis auf eine Person die Indizienkette auch nicht vorhanden ist. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Hat es Diskussionen dazu gegeben?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein, Mag. E. Z. (LVT) war ja damals nicht bei der Wiener Polizei, sondern im Bundeskriminalamt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ihnen ist aber auch nicht bekannt, warum man dann im Anschluss zehn Personen verhaftet hat und warum man dann de facto Hausdurchsuchungen durchgeführt hat? Mir geht es darum, schlüssig machen zu können, ob Sie Informationen bekommen haben, warum es dann zu diesen Aktionen gekommen ist.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also wir haben da, wie gesagt, aus Wiener Sicht keine Informationen gehabt und waren als Wiener Polizei in den Akt überhaupt nicht involviert. Das war eine Sonderkommission, die im Bundeskriminalamt gemacht wurde. Mag. E. Z. (LVT) war zuständig, aber der ist ja dann, glaube ich, erst 2009 zur Wiener Polizei gekommen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Bei diesem Thema des Veranstaltungsgesetzes, der Demonstrationen hat sich das ja sehr intensiv gegen den VGT gerichtet. Haben Sie Informationen, ob es da auch gegen andere Tierschutzvereine das Ansinnen gegeben hat, diese Demonstrationen zu untersagen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na, im Prinzip waren es die VGT-Demonstrationen, weil die halt sehr zahlreich und immer wieder auch in unmittelbarer Nähe dieser Geschäfte stattgefunden haben. Da war es natürlich klar, dass wir als Versammlungsbehörde hier abwägen mussten, wie das mit dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit – der Firma Kleider Bauer in dem Fall – ausschaut und wie das mit der Versammlungsfreiheit ausschaut.

Wir haben uns dann entschieden, dass wir diese Demonstrationen vor den Geschäften nicht mehr zulassen, sondern nur noch in den Randbereichen, also den Hausecken der Geschäfte, aber nicht unmittelbar vor dem Eingang. Das ist dann letztlich auch bis zum Verfassungsgerichtshof angefochten worden. Wir haben dann aber letztlich mit dieser Vorgangsweise auch recht bekommen. Und das war eigentlich die Tätigkeit der Wiener Polizei im Zusammenhang mit den Tierschützern.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Eineinhalb Minuten, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nur ganz kurz zu einem anderen Thema, und zwar wollte ich Sie fragen: Hier im Untersuchungsausschuss haben ja eine Reihe von Beamten des BVT, aber auch der EGS ausgesagt. Wissen Sie, wie sich diese auf die Aussagen hier vorbereitet haben oder wie diese vorbereitet wurden?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Da habe ich jetzt die Frage nicht verstanden. Was meinen Sie mit - - Für die Aussage hier?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Genau, im Untersuchungsausschuss. Es haben ja BVT-Beamte ausgesagt. Es haben aber auch EGS-Beamte ausgesagt, die damals in das BVT eingedrungen sind und diese Durchsuchungen oder Sicherungen – wie auch immer man es sieht – durchgeführt haben. Auf jeden Fall ist hier auch immer wieder der Eindruck entstanden, oder es ist, glaube ich, sogar einmal gesagt worden, dass es da eine Vorbereitung gegeben hat. Ich wollte wissen, ob Sie wissen, in welcher Art und Weise die Beamten vorbereitet worden sind.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Was ich noch in Erinnerung habe, sind vom Bundesministerium für Inneres Unterlagen zur Verfügung gestellt worden, wo im Prinzip die Rechte nach der Verfahrensordnung drinnen gestanden sind, welche Verweigerungsrechte es gibt, also Aussageverweigerungsrechte, dass man sich halt mit dem Verfahrensanwalt beraten kann und all diese Dinge. Das war irgendwie in einer Broschüre oder PowerPoint zusammengefasst. Ich habe das bekommen und habe das den betroffenen Organisationseinheiten zur Vorbereitung weitergeleitet. Das war aber eine rein sachliche Unterlage über das Prozedere in einem solchen Ausschuss.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben gesagt, das ist vonseiten des Innenministeriums gekommen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also da bin ich mir ziemlich sicher, dass das von der Sektion I, glaube ich, gekommen ist.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke schön, vorerst.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident, ich darf gleich an die Fragen zur Tierschutzcausa vom Kollegen Androsch anschließen. In einer Mitteilung von den Kollegen Böck beziehungsweise E. Z. (LVT) an die Generaldirektion im Dezember 2007 wurde davon gesprochen, dass die polizeiliche Arbeit insofern erschwert war, als sich einerseits Verflechtungen zur Politik ergeben würden, andererseits aber auch gezielte Informationseinholung der Gruppierungen – gemeint sind da die Tierschützer – durch Angehörige der Polizei, die mit dem Gedankengut der Tierrechtsidee sympathisieren.

Meine Frage daher: Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass es da eine Einflussnahme durch die Politik gab beziehungsweise hat diese Sympathisierung von Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Tierrechts Ihrer Wahrnehmung nach Einfluss auf die polizeilichen Ermittlungen gehabt?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Da sind mir überhaupt keine Wahrnehmungen bekannt.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sie sind ja zu Beginn 2008 als neu bestellter Polizeipräsident in diese bereits bestehenden Ermittlungskomplexe eingestiegen. Inwieweit haben Sie da seitens des Ministeriums Anweisungen oder politische Aufträge bekommen, das Verfahren in irgendeiner Art und Weise zu gestalten?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also wir haben irgendwelche politischen Aufträge überhaupt nicht bekommen.

Was ich mich erinnern kann, hat es eine Besprechung beim Generaldirektor gegeben, was die Versammlungen und die weitere Vorgangsweise betroffen hat. Ich bilde mir ein, dass wir aufgrund dieser Besprechung dann auch Vertreter der Firma Kleider Bauer eingeladen haben, um mit denen einmal zu besprechen, wie die wirtschaftliche Lage ausschaut, welche Schäden sie geltend machen, die sie durch die Demonstrationen erleiden. Ich glaube, wir haben sie auch einmal aufgefordert, Bilanzen und Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie hoch sozusagen die Verdiensteinbußen an solchen Demonstrationstagen sind, weil wir ja als Versammlungsbehörde eben das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit gegenüber dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abwägen müssen. Was ich aber im Kopf habe, sind diese Unterlagen dann niemals vorgelegt worden.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Darüber hinaus: irgendwelche Aufträge oder Einflussnahmen auf das Verfahren?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Überhaupt nicht.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke schön.

Dann darf ich zu einem anderen Themenkomplex überleiten. Sagt Ihnen der Name Julian Hessenthaler etwas? (Auskunftsperson Pürstl: Julian West- -?) – Julian Hessenthaler.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Sagt mir jetzt nichts.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen betreffend eine Konsic GmbH?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Kennen Sie Herrn Dr. Mirfakhrai?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Neues Themengebiet: Inwieweit haben Sie als Landespolizeipräsident inhaltliche Schnittstellen mit dem BVT?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich selbst als Person habe eigentlich überhaupt keine inhaltliche Schnittstelle, weil sich sozusagen BVT und LVT die staatspolizeiliche Arbeit entsprechend teilen und das alles über den Abteilungsleiter läuft, und das ist jetzt eben Hofrat E. Z. (LVT). Der ist unmittelbarer Ansprechpartner für den Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses war das sogenannte Konvolut; jene Anschuldigungen gegen das BVT, die auch wesentlich zur Veranlassung der Hausdurchsuchung beim BVT beigetragen haben. Kennen Sie das Konvolut? Haben Sie es gelesen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, ich habe das erst im Nachhinein gelesen, und zwar deswegen, weil, glaube ich, in diesem Konvolut auch in irgendeiner Form mein jetziger Vizepräsident, Mag. Franz Eigner, Erwähnung gefunden hat und dieser mich dann Auszüge daraus hat lesen lassen. Das war aber, glaube ich, erst nach der Hausdurchsuchung.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich darf Ihnen das Dokument 8960, konkret die Seite 5, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es geht da darum, dass Ihnen im Oktober 2018 ein anonymes Schreiben zugegangen ist, in dem Unzulänglichkeiten im LVT Wien mitgeteilt wurden. Wie sind Sie damit umgegangen beziehungsweise welche Maßnahmen wurden Ihrerseits aufgrund dieses Schreibens gesetzt? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Das habe ich mit Sicherheit dem zuständigen Vizepräsidenten des Geschäftsbereichs weitergegeben. Ich bekomme derartige Schreiben am laufenden Band, also anonyme Schreiben – sei es von außen, sei es von Mitarbeitern, die sich auf diese Weise artikulieren wollen –, wo irgendwelche Missstände aufgezeigt werden. Das ist keine Seltenheit und ich verfahre damit eigentlich so, dass ich das einmal den zuständigen vorgesetzten Geschäftsbereichsleitern, also meinen Vizepräsidenten, weitergebe.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sie sagen, das ist keine Seltenheit: Wie oft kommen denn solche anonymen Anschuldigungen vor?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na ja, ich würde sagen, monatlich kommt sicher irgendwo einmal etwas herein, wo jemand anonym seinen Unmut über irgendwelche Zustände äußert. Das sind alles Leute, die offenbar glauben, dass sie im normalen Dienstweg nicht mehr Gehör finden, oder die Sorge haben, dass ihre Mitteilungen irgendwo in einer Schublade verschwinden und nicht zu den vorgesetzten Stellen kommen. Die schreiben dann immer wieder auch anonym. Also das ist in einem Betrieb mit 8 000 Mitarbeitern durchaus etwas, was vorkommt.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Konnte der anonyme Schreiber im konkreten Fall ausfindig gemacht werden? Es gibt ja eine konkrete Namensnennung und auch eine Kontonummer ist in diesem Schreiben angeführt. Gab es da bei den Erhebungen einen Erfolg?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl (in dem ihm vorgelegten Schriftstück lesend): Also ich glaube nicht, ich habe das aber jetzt auch nicht im Kopf. Ich habe das auch schon wieder völlig vergessen gehabt – wenn ich das jetzt nicht sehe –, dass ich weiß, das gibt es. Da müsste man den Akt rückverfolgen oder nachverfolgen. Den Akt muss es ja geben und da könnte man sich das natürlich anschauen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Pürstl! Ich lege das Dokument 8213 vor. Das ist ON 214 aus unserem Strafakt BVT – ein Amtsvermerk der Kriminalpolizei zur Causa Peleg, die schon angesprochen wurde. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sie werden da, wenn auch nicht an zentraler Stelle, immer wieder von gewissen Schritten in Kenntnis gesetzt. Es geht da im Wesentlichen darum, dass Mauss sich im Jahr 2012 – also unter Innenministerin Mikl-Leitner – immer wieder an offizielle Stellen im BMI wandte – unter anderem an Kloibmüller – und – zusammengefasst – Ausführungen dahin gehend machte, dass für Herrn Gaston Glock eine physische Bedrohung durch diesen Herrn Peleg bestünde.

Wenn Sie nun bitte auf Seite 37 schauen, da führt die Kripo zur „Prüfung der Kausalität der Angaben des Informanten:“ aus (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „MAUSS behauptet eine Zusammenarbeit des PELEG mit dem verurteilten Auftraggeber eines Mordanschlages auf Gaston GLOCK, legt aber keine Belege dafür vor.“.

Wenn Sie nun unter „Zum Umgang/Arbeit mit Informanten:“ schauen, kommt da Dr. B. P. (BVT) ins Spiel (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Dr. B. P. (BVT) vermied es in seinen Dokumentationen die Rolle des MAUSS (z.B.: Zeuge, Informant, Quelle, Hinweisgeber) zu benennen. Aus der Art der Dokumentation ist aber zu schließen, dass Dr. B. P. (BVT) in MAUSS einen Informanten sah.“.

Wenn Sie auf Seite 38 gehen, steht da unter „Personenschutzmaßnahmen trotz fehlender konkreter Gefährdungslage:“ (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Im gegenständlichen Fall ist aber evident, dass eigentlich alle mit der Causa befassten Beamten der Überzeugung waren, dass die von LGP und MAUSS behauptete Gefährdung nicht evident war und die Behauptung derselben ausschließlich der Instrumentalisierung der Behörden im zivilrechtlichen Scheidungsfall der Familie GLOCK diente. [...] Selbst Dr. B. P. (BVT) merkt an, dass das alles IRRE sei, allerdings nachdem er offiziell die Personenschutzmaßnahmen für Gaston GLOCK über das LVT-Kärnten initiierte. Wie überhaupt gewisse Divergenzen zwischen offiziellem Schriftverkehr und dem zusätzlich erfolgten persönlichen Meinungsaustausch der handelnden Verantwortungsträger feststellbar ist.“

Was da für mich auffällig ist, ist, dass der Dienstweg über Kloibmüller, Anderl, Zöhrer und B. P. (BVT) unter völliger Umgehung von BVT-Chef Gridling erfolgte. Haben Sie Wahrnehmungen (Auskunftsperson Pürstl: Überhaupt nicht!) zu diesem ganzen Kommunikationsprozedere?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Überhaupt nicht. Mir sagen diese Dinge jetzt eigentlich nichts. Ich mag nicht ausschließen, dass man irgendwo einmal mit Einzelstücken beteilt worden ist – man kriegt am Tag 30, 40 Mails, also ich kann nicht hundertprozentig ausschließen, dass ich nicht irgendwo in einem Verteiler aufscheine –, aber ich war mit der Sache überhaupt nicht beschäftigt. Zumindest ist mir das nicht in Erinnerung, dass man da an mich herangetreten wäre, um irgendetwas Konkretes zu wollen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nur, um Sie zu unterstützen: Sie scheinen auf Seite 8 auf; ein E-Mail an Sie mit „Betreff: ‚Versuchter Mord durch Ewert – 20 Jahre ohne Bewährung‘“; wenn Sie das lesen wollen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Das sagt mir jetzt nichts mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann auf Seite 13 unter Punkt 5, „Übergabe Pürstl“, ein Ordner (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Dr. B. P. (BVT) berichtet über die Übergabe jener Dokumente, die er von MAUSS ausgehändigt bekam, an Polizeipräsident PÜRSTL, bzw. über Mitteilungen von PÜRSTL die dieser anlässlich dieses Treffens machte.“

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Was? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich weiß nicht, worum es da geht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich an ein Treffen mit B. P. (BVT) erinnern?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich kann mich überhaupt nicht erinnern, dass ich den getroffen hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kennen Sie ihn?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Vom Namen her, ja, aber ich wüsste jetzt nicht einmal, wie er ausschaut.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, für Sie ist das nicht nachvollziehbar?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also so ist das für mich nicht nachvollziehbar. Man müsste jetzt konkret die Dokumente vorgelegt haben und müsste einmal schauen, wie da der Aktenlauf ist – aus dem Gedächtnis kann ich da überhaupt nichts dazu sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut. Wenn Sie nun auf die letzte Seite, zum „Fazit“ der Kriminalpolizei, gehen (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Aus den oben dargestellten Vorgängen geht hervor, dass allen involvierten Entscheidungsträgern bereits 2012 bewusst war, dass MAUSS die Behörden für seine Zwecke instrumentalisierte, trotzdem wurden Ermittlungen und Personenschutzmaßnahmen veranlasst. Ob man seitens der österreichischen Behörden dem MAUSS auch noch in anderen Fällen derartig zu Hilfe kam ist derzeit unbekannt. Evident ist aber mittlerweile, dass KC Mag. KLOIBMÜLLER im April 2016 auf Anfrage der Luxemburger Geldwäschemeldestelle dem MAUSS bestätigte, dass dieser mit österreichischen Behörden und Behörden des Vatikans zusammen arbeiten würde. Ob Werner MAUSS, so wie in Deutschland, auch in Österreich finanzielle Zuwendungen an politische Parteien tätigte und dies Motivation für das Handeln mancher Entscheidungsträger war, wird Gegenstand weiterer Ermittlungen sein.“

Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu Tätigkeiten von Herrn Mauss, Kontaktaufnahmen von Herrn Mauss mit österreichischen Sicherheitsbeamten oder -beamtinnen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Überhaupt nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme nun zur Hausdurchsuchung bei Sellner und lege das Dokument 9607, den Durchsuchungsbericht vom 15. März 2019, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich würde zuerst gerne von Ihnen wissen, ob für Sie, wenn Sie das durchlesen, klar ist, von welchen Behörden Beamte dabei waren – für mich ist es das nämlich nicht.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 1 Minute noch in dieser Runde, Frau Abgeordnete.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Entschuldigen Sie, ich bitte Sie die Verbindung zum Untersuchungsgegenstand beziehungsweise zum Ladungsgegenstand herzustellen; zu welchem Thema?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da lege ich gerne aus der Befragung von Mag. DDr. Balluch die Seiten 3 und 4 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da führt er aus, dass die Hausdurchsuchung „in der Nacht mit maskierten Männern mit einem Rammbock und gezogenen Schusswaffen stattgefunden hat, ein Filmteam dabei [...], das ständig Livebilder in sein Auto“ – des Staatsanwaltes – „geschickt hat, wo er zusehen konnte, wie ich dann nackt aus dem Bett gezerrt werde und die Pistole an den Kopf gehalten bekomme“.

Hier im Durchsuchungsbericht findet sich die Darstellung der Durchsuchung so: „Um 13:00 Uhr trafen die Beamten [...] ein [...]“ – klingelten – „Um 13:12 Uhr wurde nach beharrlichem Klopfen und dem verbalen Ersuchen um Öffnung der Wohnungstüre diese von Beschuldigten [...] Sellner geöffnet.“

Ist Ihnen als äußerst erfahrener Polizist die unterschiedliche Behandlung der betroffenen Personen bei den zwei Hausdurchsuchungen erklärbar?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich kann zu diesen Hausdurchsuchungen nichts sagen, weil sie nicht in meinem Zuständigkeitsbereich gemacht wurden und ich auch nicht dabei war.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 3 Sekunden noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist für Sie nachvollziehbar, dass bei Herrn Balluch nicht 12 Minuten gewartet wurde und auf ein freiwilliges Öffnen der Türe, eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Gegenstände gedrängt wurde, wie bei Herrn Sellner?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich war auch bei der Hausdurchsuchung nicht dabei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich will auch kurz bei der Hausdurchsuchung bleiben, aber bei der Hausdurchsuchung im BVT. Können Sie mir sagen oder haben Sie eine Erklärung dafür, warum - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Entschuldigen Sie, aber zur Hausdurchsuchung ist er, soweit ich weiß, nicht geladen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich würde ihn auch gerne zum Beweisthema 6 befragen, weil es hier um Organisation, Suspendierung und Besetzung leitender Funktionen, dienstrechtliche Maßnahmen geht. Also ich werde nicht zur Hausdurchsuchung selbst, sondern eigentlich zu den einschreitenden Beamten und anschließender Postenbesetzung fragen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Okay, danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Bei dieser Hausdurchsuchung im BVT: Können Sie mir erklären, warum der operative Polizeileiter der EGS - - Also die EGS wurde ja für die Hausdurchsuchung eingesetzt. Warum war Herr Preiszler der operative Polizeileiter? Er ist an sich nicht der Chefinspektor, also nicht Leiter der EGS selbst, sondern nur der stellvertretende Leiter der Assistenzstelle. Warum wurde er aber dennoch als der operative Leiter für die Hausdurchsuchung ausgewählt? Haben Sie dafür eine Erklärung?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Das kann ich deswegen nicht sagen, weil diese Hausdurchsuchung unter der Federführung von Generalsekretär Mag. Goldgruber gemacht wurde, die Wiener Polizei im Vorhinein auch nicht in diese Sache eingebunden wurde, außer eben offenbar Preiszler und die EGS selbst, und ich überdies zu diesem Zeitpunkt auf Urlaub war.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Hat Sie das verwundert, dass Herr Preiszler als der operative Polizeileiter ausgewählt wurde?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich nehme an, Sie hätten dann Chefinspektor Christian Huber, der, glaube ich, der Leiter der EGS ist - - Oder hat sie insgesamt - -

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich hätte, wenn ich eingebunden worden wäre, überhaupt andere Vorschläge gemacht, aber, wie gesagt, ich war mit der Amtshandlung nicht befasst. Das war nicht unser Zuständigkeitsbereich, daher kann ich auch nicht mehr dazu sagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Eine Erklärung dafür, warum Herr Preiszler eingebunden war, konnten Sie aber im Nachhinein auch nicht bekommen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also eine Erklärung ist natürlich, weil er einer unserer besten Leute ist. Oberstleutnant Preiszler ist mit Sicherheit ein Topmann, was operativen Einsatz angeht, das ist überhaupt keine Frage. Also wenn es irgendwo brennt und wenn man dringend eine polizeiliche Aktion machen muss, die auch klappen soll, dann ist Preiszler immer erste Wahl.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich verstehe. Danke für diese offene Antwort.

Jetzt wieder zur Organisation und Abstimmung von Besetzungen: Haben Sie eigentlich  im BVT abklären lassen, ob – und wenn ja, wie viele – Angehörige der Identitären bei der Polizei untergekommen sind? Und wenn das der Fall war, haben Sie Schritte gesetzt?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Das habe ich nicht abklären lassen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dann eine andere Frage zur Personalpolitik des ehemaligen Innenministers: Die ganzen Auswirkungen der Hausdurchsuchung haben ja auch zu einigen Reformen geführt. Es wurde auch immer wieder in den Raum gestellt, dass seitens des Innenministeriums oder des Generalsekretärs versucht wurde, gewisse Personen in das BVT einzusetzen.

Wissen Sie vielleicht, ob die Personalpolitik des Innenministers, was jetzt insbesondere die Exekutive oder die Polizei betrifft, dazu geführt hat – wenn man sich zum Beispiel die Anzeigenpolitik in gewissen rechtsextremen Medien oder das Absenken der Punktezahl bei der Aufnahme von Polizisten anschaut –, dass wir seit einigen Tagen mit wirklich erschreckenden Videos konfrontiert sind? Wenn man sich jetzt den Klimastreik am Freitag anschaut und zu welchen Videos das tatsächlich geführt hat: Wissen Sie, ob die Personalpolitik des Innenministers unter Umständen auch dafür verantwortlich sein könnte, dass wir mit solchen Bildern konfrontiert sind?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Da sehe ich überhaupt keinen Zusammenhang.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Danke schön.

*****

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Polizeipräsident! Zu Herrn Christoph Hetzmannseder – war der Name, glaube ich (Auskunftsperson Pürstl: Ja!), den Sie vorher genannt haben –: Seit wann ist er bei der Polizei beschäftigt?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Der hat schon als Sicherheitswachebeamter bei der Wiener Polizei begonnen und ist dann, ich glaube, 1986 oder 1987 in den rechtskundigen Dienst überstellt worden. Er ist, glaube ich, zwei Jahre älter als ich. Also ich weiß nicht, wann er angefangen hat, mit 18, 19, 20.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Okay; etwas anderes: Dieser Christoph Hetzmannseder war in der Kanzlei Lansky beschäftigt. (Auskunftsperson Pürstl: Nein!) Habe ich das richtig verstanden?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein, nein. Entweder seine Tochter oder sein Sohn, das weiß ich nicht, hat dort ein Praktikum für das Jusstudium gemacht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Noch einmal zu diesem SMS von Herrn Franz Schnabl, ob Maßnahmen eingeleitet wurden: Welches Interesse kann Herr Schnabl an der Vermittlung des Herrn Mauss an Lansky gehabt haben? Können Sie sich da etwas vorstellen beziehungsweise welches Interesse an den Maßnahmen könnte er gehabt haben?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also ich kann mir überhaupt keine Interessen erklären. Ich war in die Sache auch überhaupt nicht involviert, diese Zusammenhänge, die da jetzt aufscheinen, lese ich zum Teil auch zum ersten Mal. Wie gesagt, das Einzige, was ich mir erklären kann, warum mir jemand irgendeine Mitteilung schickt und so weiter, kann nur ausschließlich sein, jemand anderem zu zeigen, wen man kennt und welchen Einfluss man hat und was man alles bewirken kann. Mit diesen Dingen muss man in Positionen, wie ich es bin, aber rechnen, dass man damit konfrontiert wird. Am besten ist, wenn man solche Dinge bekommt, einfach nichts zu machen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das Dokument 8371 habe ich Ihnen schon vorgelegt, auf Seite 8, das ist die letzte Seite, sagt Herr Schnabl:

Schneider hat sich aber mit großzügigen Geschenken bei mir eingestellt. So hat er einmal mich und meine Frau zu eine Wochenendaufenthalt auf Korsika eingeladen und mir ein Damastmesser im Wert von geschätzt € 6.000.- bis € 8.000.- überlassen und wie oben angeführt, wurde ich zweimal zu ihm nach Hause zur Jagd eingeladen.“ Das ist im zweiten Absatz.

War Ihnen bekannt, dass Herr Schnabl Jagdeinladungen und Urlaube von diesem ausländischen Spion Mauss erhalten hat?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein, das war mir überhaupt nicht bekannt. Ich weiß überhaupt erst seit kurzer Zeit, dass er überhaupt jagt oder Jäger ist.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Aber würden Sie sich von einem ausländischen Spion zu Urlauben oder zu Jagden einladen lassen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Wenn ich weiß, dass er ein ausländischer Spion ist, sicher nicht. Ich kann aber, wie gesagt, nichts zum Verhältnis der Personen zueinander sagen, denn das wären jetzt reine Spekulationen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Auch wenn Sie jetzt zwischenzeitig in die Privatwirtschaft gewechselt wären, würden Sie dann von einem ausländischen Agenten solche Luxusgeschenke annehmen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich würde das nicht machen, aber immer vorausgesetzt, dass ich weiß, um wen es geht; das ist klar. Abgesehen davon kaufe ich mir die Sachen eh lieber selber und lasse mir nichts schenken; man fährt besser.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Durchaus verständlich. Können Sie uns die Korruptionsbestimmungen im StGB, konkret § 309 StGB, in dem es um Geschenkannahme und Bestechung geht, erläutern?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Was meinen Sie jetzt?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Na ja, was davon umfasst ist, worum es in dieser Bestimmung geht.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein, ich glaube, die Erläuterung der Rechtslage fällt nicht in mein Aufgabengebiet.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Also stehend freihändig könnte ich § 309 StGB auch nicht kommentieren.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Im § 309 StGB geht es um Geschenkannahme und Bestechung, auch für Privatangestellte. Ihre Einschätzung als Privatperson, als rechtskundige Auskunftsperson: Müsste man ein Luxusmesser im Wert von 8 000 Euro bei der Einkommensteuer berücksichtigen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich bin kein Steuerspezialist, ich kann dazu nichts sagen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Zur Geschäftsbehandlung: Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kleine Aufklärung für Kollegen Ofenauer: Wie Sie vielleicht wissen, wurde § 1 des Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetzes 2008 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Seitdem gilt das Schenkungsmeldegesetz. Da sind selbstverständlich Schenkungen zu melden, und zwar ab einem Wert von 50 000 Euro im Jahr. Ich glaube, das war vor der Zeit, als Sie Mitglied dieses Hauses wurden, insofern ist es natürlich auch okay, wenn man nicht alles weiß.

Die gegenständlichen Meldeschwellen sind meines Wissens nicht überschritten worden. Mir fallen allerdings andere Schenkungen ein, die in den letzten zwei Jahren von Großspendern an diverse Parteien und Vereine stattgefunden haben, bei denen es natürlich sehr interessant wäre, ob da auch die Meldungen eingegangen sind.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich freue mich immer über die kompetenten Auskünfte des Kollegen Krainer, der in seiner bekannt intellektuellen und eloquenten Art diese Auskünfte geben kann, aber ich glaube, dass diese zuletzt angeführten Spenden mit dieser Angelegenheit, die wir heute hier verhandeln, absolut überhaupt nichts zu tun haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann mich den Äußerungen von Herrn Ofenauer anschließen. (Heiterkeit.)

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Kollege Ofenauer, Sie sind in der Befragung am Wort. – Bitte. Sie haben noch 1 Minute und 10 Sekunden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Dann darf ich den Bericht der WKStA mit der Nummer 9751 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es um die Ausforschung der Konvolutschreiber, der Bericht handelt von einem N.N. beziehungsweise Deckname N.N., der immer wieder an das LVT Wien und an das BVT Informationen herangetragen haben soll.

Ist Ihnen diese Person bekannt? Kennen Sie die Namen N.N. beziehungsweise N.N.?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Keinerlei Wahrnehmungen über Kontakte dieser Person zu irgendwelchen Polizeibehörden?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Allgemein gefragt, weil er als Nachrichtenschwindler bezeichnet wird: Wie oft kommt es vor oder wie oft ist es bei Ihnen schon vorgekommen, dass Kontakt zu Ihnen gesucht wurde, weil jemand glaubte, er hat irgendwelche wichtigen Informationen und die muss er Ihnen unbedingt mitteilen?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, also das ist relativ selten, weil natürlich auch nicht jeder zu mir durchkommt und durchgelassen wird. Wir haben die Praxis, dass die Menschen, die vorstellig werden wollen, grundsätzlich einmal an die zuständigen Stellen verwiesen werden und sich meine Mitarbeiter darum kümmern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte noch einmal zur Tierschutzcausa kommen. Auch wenn Sie jetzt nicht dabei waren, interessiert mich schon eines: Ihr Vorgänger, Polizeipräsident Stiedl, sagt bei diesem berühmten Treffen – nachdem der Besitzer von Kleider Bauer bei Platter im Ministerium anruft und am nächsten Tag die obersten Polizisten zusammengetrommelt werden, ihr Vorgänger als Wiener Polizeipräsident ist dabei –, es gibt überhaupt keinen Beweis, nicht einmal Indizien für einen Zusammenhang zwischen den Sachbeschädigungen und den legalen Aktivitäten der Tierschützer.

Ist es üblich, dass man dann trotz so eines Befundes eine Soko einrichtet?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, das ist schwierig. Da müsste man natürlich genau den tatsächlichen Ermittlungsstand kennen und genau jene Indizien kennen, die es unter Umständen doch rechtfertigten, jedenfalls einmal sicherheitspolizeiliche Maßnahmen einzuleiten beziehungsweise dann auch strafprozessuale. Das kann man so am Tisch jetzt nicht beantworten und ich kannte - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihr Vorgänger hat ausdrücklich gesagt: keine Beweise, nicht einmal Indizien für einen Zusammenhang.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also wenn das so wäre (Abg. Duzdar: Das war so!), dann ist es nicht üblich, dass man (Abg. Krainer: Eine Soko macht!) ein Verfahren einleitet. Aber wie gesagt, ich kenne die Geschichte nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, dieser Bericht von Herrn E. Z. (LVT) liegt Ihnen ja vor. Da stellt er vereinfacht gesagt fest – da arbeitet jetzt die Soko 13, 14 Monate lang mit verdeckten Ermittlern, Observationen, Abhören, weiß der Teufel was, volles Programm – und schreibt rein: Wir haben keinen einzigen Beweis, gegen einen haben wir Indizien. Trotzdem werden zehn Tage später zehn Haftbefehle - -, in Untersuchungshaft genommen und 22 Hausdurchsuchungen durchgeführt. – Ist das üblich?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich kann zur Üblichkeit jetzt nichts sagen, aber letztlich muss es ja da entsprechende (Abg. Krainer: Unterschriften geben!) Anträge des Staatsanwaltes und auch richterliche Verfügungen gegeben haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Ich war nur total überrascht. Jetzt hatten wir den Chefauswerter der gesamten elektronischen Auswertung hier, und der hat gesagt, das Ergebnis der Auswertungen von all diesen Hausdurchsuchungen war ein Indiz gegen einen, witzigerweise gegen den, gegen den es schon vorher Indizien gab. Trotzdem werden alle zehn angeklagt. Wundert man sich, dass die dann freigesprochen werden, wenn man sie ohne Beweise und nur aufgrund von Indizien gegen einen anklagt – Organisationsdelikte?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich habe mich eh nicht gewundert, dass wer freigesprochen wird. Also ich kann, wie gesagt, wirklich in der Sache nichts sagen, weil ich da überhaupt nicht involviert war. Das - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Ich bin ja auch nicht in die Sache involviert (Auskunftsperson Pürstl: Ja!), ich habe mich nur gewundert, als ich die Sachen gelesen habe.

Ich habe noch eine Frage, vielleicht können Sie uns dabei helfen: Wer ist oder wer war eigentlich zwischen 2011 und 2017 für Interventionen im Kabinett der jeweiligen Bundesminister zuständig, wenn es vor allem um Personalentscheidungen gegangen ist? Wer waren denn, wenn es um Personalentscheidungen gegangen ist, die Ansprechpartner?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na ja, also Personalentscheidungen, wenn - - Das ist ja immer wieder, dass vor allem Personalvertretungsfraktionen und so weiter kommen, sich gewisse Personalentscheidungen wünschen und so weiter, und das hat eigentlich alles immer der ehemalige Leiter der Personalabteilung, Mag. Kloibmüller, gemacht, dann eben Kabinettschef. (Abg. Duzdar: Jetzt haben wir es endlich!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank. Könnte man diese Information vom Ausschuss auch der ehemaligen Bundesministerin Mikl-Leitner zukommen lassen? (Heiterkeit der Abg. Duzdar.) Die wusste das nicht.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Eine Frage noch: Ein wesentliches Negativum, das wir im Ausschuss festgestellt haben, war, dass es im Tierschutzverfahren, aber auch in anderen Bereichen einen, sagen wir, Abfluss von internen Informationen an die Öffentlichkeit gab, der so eigentlich nicht angestrebt war.

Daher meine Fragen: Haben Sie da Wahrnehmungen auch in Ihrem Bereich, dass so etwas öfters vorkommt, und wenn ja, welche negativen Umstände ergeben sich daraus für das Ermittlungsverfahren?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Was meinen Sie jetzt mit in unserem Bereich? Dass über gewisse Amtshandlungen, oder Verfahrens - - (Abg. Herbert: Ja, genau!) – Ja, das gibt es natürlich. Dass es in einer Organisation, wie der Wiener Polizei, mit ungefähr 8 000 Mitarbeitern, immer wieder welche gibt, die unter Umständen Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für die Medien bestimmt sind, hinaustragen, so etwas kommt vor, das kommt auch regelmäßig vor.

Im Prinzip ist es wahnsinnig schwierig, dann letztlich dem Täter sozusagen nachzugehen. Das liegt einfach daran, weil die Medien natürlich das Redaktionsgeheimnis wahren, ihre Informanten nicht preisgeben.

Meiner Erinnerung nach ist es in den letzten Jahren überhaupt erst in einem Fall gelungen, dass man tatsächlich jemanden ausgeforscht hat, der direkt der „Kronen Zeitung“ Informationen, die nicht für die Zeitung bestimmt waren, übermittelt hat. Der ist aber nur deswegen ausgeforscht worden, weil er die Information per Fax von einem Postamt geschickt hat und die Kennung des Postamts dann auf diesem Schreiben drauf war, das uns wieder vorgelegt wurde. Ansonsten kommt man aber auf diese Dinge in Wahrheit nicht drauf.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Eine abschließende Frage noch: Kennen Sie einen Herrn Helmut Brandl?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Also näher - - Wer soll das sein?

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Es geht nur um die Frage, ob Sie einen Herrn Helmut Brandl kennen.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Pfff! Also das sagt mir jetzt nichts.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Pürstl, Sie haben zu meinem Kollegen Krainer gemeint, dass Kabinettschef Kloibmüller der Zuständige für Interventionen bei Postenbesetzungen war. Sie haben aber auch heute schon gemeint, dass Sie in Ihrem Wirkungsbereich keine großen Interventionen wahrgenommen haben. Sind Ihnen außerhalb Ihres Wirkungsbereiches Interventionen zu Kenntnis gelangt?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Da geht es um Folgendes: Es ist ja oft - - Bei Postenbesetzungen besteht ja keine Einigkeit zwischen den entsprechenden Personalvertretungsfraktionen – das kommt immer wieder vor –, die ja bei Postenbesetzungen zwingend zu befassen sind. Da sucht man natürlich Ansprechpartner, und da weiß ich, dass der Kabinettschef auch immer wieder angesprochen wurde und sich auch nach gewissen Besetzungen erkundigt hat. Aber das weiß ich vor allem von meiner damaligen Vizepräsidentin, Dr. Kardeis, die ja als Geschäftsleiterin, wo die Personalabteilung dazugehört hat, auch diese Kontakte gepflegt hat.

Also wenn man von Interventionen redet - - Ich weiß nicht, wer überall interveniert. Was ich jetzt angesprochen habe, das war sozusagen die Kontaktstelle, wo halt die Personalvertretungsorgane hingehen und ihre Wünsche deponieren und so weiter. Zu mir kommen natürlich auch immer wieder Personalvertreter, die ihre Vorstellungen – das ist ja in Ordnung so – darlegen und sagen, wen sie sich dort oder dort oder dort wünschen würden. Bei mir ist es ja relativ einfach, weil ich dann halt meistens an diejenigen verweise, die zuständig sind, das sind meine Geschäftsbereichsleiter; und wenn es eine auszuschreibende Funktion ist, gibt es eh nichts.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie finden all diese Interventionen, Wünsche und Begehrlichkeiten am Ende dann Eingang in den Entscheidungsprozess?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Na, letztlich ist mein Entscheidungsprozess dadurch bestimmt, was mir meine Vizepräsidenten vorschlagen, wen sie als Mitarbeiter haben wollen. Das Einzige, was ich in die ganze Geschichte eingezogen habe, ist, dass jedenfalls der gesamte Akt von der Personalabteilung durchgeschaut wird, ob das, was mir vorgelegt wird, auch objektiv plausibel ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zum Dokument 9607 zurück, Durchsuchungsbericht Hausdurchsuchung Sellner. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Bitte, dieses Dokument liegt offensichtlich noch nicht auf.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Doch, ich habe es in der ersten Runde ausgeteilt, Dokument 9607, Seite 30. Oder haben Sie es noch nicht? (Die Auskunftsperson blättert weiter in den Unterlagen.)

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: 9607, da habe ich es, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da steht: „Ablauf der Durchsuchung: Um 13:00 Uhr trafen die Beamten an der angeführten Durchsuchungsadresse ein und wurde die Wohnungsklingel betätigt. Nachdem dieser Schalter offensichtlich ohne Funktion zu sein scheint bzw kein Klingelgeräusch aus der Wohnung vernommen werden konnte, wurde mehrmals an der Wohnungstüre geklopft. Es konnten zu diesem Zeitpunkt vermeintliche Geräusche aus dem Wohnungsinneren vernommen werden. Um 13:12 Uhr wurde nach beharrlichem Klopfen und dem verbalen Ersuchen um Öffnung der Wohnungstüre diese von Beschuldigten Martin SELLNER geöffnet.“

Der Grund, warum ich das vorlege, ist, dass es auch das Beweisthema 1 – Datenverwendung – gibt, und sich hier die Frage stellt, ob nicht bezüglich dieser Hausdurchsuchung Daten aus dem BVT abgeflossen sind, nämlich explizit die Information an Herrn Sellner, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet. Ich möchte Sie fragen, ob das für Sie ein nachvollziehbares Verhalten ist, 12 Minuten vor der Tür zu warten, bevor man eine Hausdurchsuchung durchführt.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, also ich müsste jetzt natürlich genau wissen, zu welchem Zweck die Hausdurchsuchung geführt wurde beziehungsweise wie die näheren Umstände dort an der Örtlichkeit waren. Vielleicht hat es ja einsatztaktische Gründe gegeben, zuzuwarten. Das kann ich nicht sagen, wir haben die Amtshandlungen nicht geführt, ich war nicht dabei. 12 Minuten sind hier dokumentiert, man müsste, glaube ich, die entsprechenden Beamten da einmal befragen, wie es zu diesem Zeitrahmen von 12 Minuten kommt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Verglichen mit der von mir vorher beschriebenen Hausdurchsuchung bei Balluch, bei beiden ging es insbesondere um die Sicherstellung von Daten, wie sich in der weiteren Beschreibung - -

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich weiß nicht, wie lange das bei Balluch gedauert hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na ja, es geht um das Beginnen der Hausdurchsuchung. Bei ihm wurde in der Nacht sofort mit Rammbock vorgegangen, hier wurde geklingelt, geklopft, gewartet.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, ich glaube, man muss da das BVT und die Beamten befragen, die diese Hausdurchsuchung durchgeführt haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das halten Sie für schlüssig, dass man das tut?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Es ist wahnsinnig schwierig für mich, aufgrund eines vorgelegten Dokuments bei einer Amtshandlung, die nicht in meinen Wirkungsbereich gehört und wo ich auch nicht dabei war, jetzt da Mutmaßungen anzustellen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber welche ermittlungstaktischen Gründe kann es überhaupt geben? Mir ist das völlig unklar.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Meistens sind es, wenn es zur Verzögerung kommt, einsatztaktische Gründe, wenn man unter Umständen eben eine Einheit dazu holt, weil man befürchtet - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist hier nicht dokumentiert.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Eh, mag sein, aber das wäre zum Beispiel - -, das wäre also ein Beispiel. Oder unter Umständen waren vielleicht auch die Beamten der Meinung, dass überhaupt niemand zu Hause war; könnte auch sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, nein, es wurde ja gesagt, es wurden Geräusche aus dem Wohnungsinneren vernommen.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Wie gesagt, ich darf Sie ersuchen, da wirklich die Beamten zu befragen, ich kann nur Mutmaßungen äußern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (aus den Unterlagend vorlesend): „Folglich legitimierten sich der die Amtshandlung führende Beamte [...] vor dem Beschuldigten mittels Dienstausweis und Kokarde. Daraufhin wurde von SELLNER den Beamten über Ersuchen Einlass in die Wohnung gewährt und wurde in der Wohnung die Lebensgefährtin [...] angetroffen. Ansonsten befanden sich keine weiteren Personen in der Wohnung.“

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in der Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Der Beschuldigte SELLNER wurde mit der Anordnung zur Durchsuchung konfrontiert und über seine rechtlichen Möglichkeiten belehrt. Nach Klärung des gegenständlichen Sachverhaltes und Grund für die Durchsuchungsanordnung bot der Beschuldigte an, an der Aufklärung des Tatvorwurfes vollumfänglich mitzuwirken. Dies umfasste auch die freiwillige Herausgabe seines Laptops“ et cetera.

Wir erinnern uns, dass Frau S. G. (BVT) bemängelt hat, dass ihr nicht die freiwillige Herausgabe ermöglicht wurde. Verstehen Sie diesen Unterschied?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich war auch dort nicht dabei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić (JETZT): Nur eine kurze Nachfrage: Habe ich das richtig verstanden, dass Sie auf meine Frage, ob Sie mit dem BVT Kontakt aufgenommen haben, um zu prüfen, ob Mitglieder der Identitären auch bei der Polizei sind, gesagt haben, nein, das haben Sie noch nicht?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, das habe ich nicht in Auftrag gegeben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić (JETZT): Werden Sie das in Auftrag geben?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Man muss sich das einmal ganz genau natürlich überlegen bei solchen Dingen. Es ist ja so, dass der Verein als solcher nicht untersagt werden kann, und die Zugehörigkeit zu einem Verein, der von der Gesetzeslage legal ist, steht natürlich grundsätzlich jedem Staatsbürger zu. Man muss sich jetzt natürlich genau anschauen, wenn wir Hinweise bekommen, dass jemand sozusagen aus dem Polizeibereich in diesem Bereich verkehrt, dann werden wir natürlich entsprechende Erhebungen machen und werden uns genau anschauen, ob der eine oder der andere - -, ob es da also eine Gefährdung für den Sicherheitsapparat gibt.

Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass wir ja nicht wissen, wer die Mitglieder in dem Verein sind; das ist ja auch der Vereinsbehörde nicht zu melden. Und wir können ja jetzt nicht hergehen und bei uns 8 000 Beamte durchleuchten, ob jemand vielleicht beim Verein X ist. Wir erfahren es ja auch gar nicht. Also da liegt ja die große Schwierigkeit drinnen. Das heißt, der Auftrag, zu sagen, jetzt durchleuchten wir einmal, ob Polizisten dort sind, das ist schwer durchführbar.

Was man tun kann, ist, dass man die satzungsmäßigen Organe, die natürlich zu melden sind und die den Verein nach außen vertreten - - Da wissen wir die Namen und wer die sind, aber ob jemand Mitglied in einer Vereinigung ist, das wissen wir nicht, auch als Vereinsbehörde nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić (JETZT): Ich sehe das durchaus so wie Sie, denn ich finde, es ist wichtig, hier den Sicherheitsapparat und unsere Polizei auch vor so einem Einfluss zu schützen. Das BVT hat aber sehr wohl Listen von Mitgliedern und es gibt sogar Listen in unseren Akten. Es wäre durchaus möglich, dass man beim BVT anfragt, ob das BVT diese Listen auch Ihnen zu Verfügung stellen könnte, denn es geht ja schließlich um unseren Sicherheitsapparat (Auskunftsperson Pürstl: Ja!) und es ist für mich als Bürgerin jetzt auch sehr besorgniserregend, wenn sich herausstellen sollte, dass Personen, die solchen Netzwerken angehören, dann auch Waffen tragen können.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ja, also ich nehme an, wenn es tatsächlich im BVT Listen von Mitgliedern gibt und dort Auffälligkeiten erkannt werden, insbesondere ein Bezug einer Person zur Polizei, die bei uns angestellt ist, dann werden wir die entsprechende Mitteilung auch bekommen; davon gehe ich aus.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aber werden Sie von sich aus tätig werden und beim BVT anfragen, oder warten Sie auf Rückmeldung vom BVT?

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Ich werde die Sache mit meinem Leiter des Verfassungsschutzes einmal besprechen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Als Nächster an der Reihe ist Herr Mag. Ofenauer. – Keine Fragen.

Herr Abgeordneter Androsch, bitte.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich habe mir gerade noch einmal das Dokument 7885 herausgeholt, und zwar wegen dieser Schulungen der Beamten, die vor dem Untersuchungsausschuss aussagen. Ich möchte nur richtigkeitshalber etwas für das Protokoll anmerken:

Herr Hofrat, Sie haben gesagt, das Bundesministerium hat Ihnen die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich habe das jetzt gerade etwas nachrecherchiert, Sie haben laut diesem E-Mail-Verkehr offensichtlich einen telefonischen Kontakt mit der Frau M. K. (BVT) gehabt und Unterlagen angefordert, die Ihnen dann auch vorgelegt worden sind. Ich finde das jetzt nur ein bisschen seltsam, dass die Stelle, die eigentlich leidtragend war aufgrund dieser Untersuchung, der EGS dann auch noch Unterlagen ausarbeitet.

Das steht auf einem anderen Papier, aber ich wollte es nur für das Protokoll richtigstellen, dass es nicht vom Innenministerium gekommen ist, sondern direkt vom BVT angefordert worden ist. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Als Nächster: Herr Abgeordneter Herbert, bitte.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, keine Fragen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Abgeordnete Dr.in Krisper? – Keine weiteren Fragen. Frau Abgeordnete Dr.in Zadić? – Auch keine Fragen.

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Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein danke, keine ergänzenden Fragen, nur die übliche Bitte: Alles, was Ihnen vorgelegt wurde, bitte liegen lassen, nichts einstecken und mitnehmen. – Danke schön.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke, Herr Verfahrensrichter.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Erscheinen.

Mag. Dr. Gerhard Pürstl: Danke schön.

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