256/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 (1/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Michael Radasztics in der 28. Sitzung vom 6. Juni 2019

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 hat in seiner 30. Sitzung am 2. Juli 2019 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Michael Radasztics zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 07 02

 

 

                           Mag. Michael Hammer                                                      Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 

 

 





 

 

Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

28. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 6. Juni 2019

Gesamtdauer der 28. Sitzung

10.03 Uhr – 17.07 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Staatsanwalt Mag. Michael Radasztics

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ich darf das Wort dem Herrn Verfahrensrichter zur Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Durchführung der Erstbefragung übergeben. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke, Herr Vorsitzender.

Herr Staatsanwalt Radasztics, ich darf Sie auch begrüßen, wir kennen uns ja schon. Noch einmal zur Erinnerung: Ich bin der Verfahrensrichter, mein Name ist Rohrer. Ich habe Sie auch schon einmal belehrt, ich darf primär einmal auf diese Belehrung hinweisen, aber der guten Ordnung halber noch einmal wiederholen.

Die Themen Ihrer Anhörung sind unzulässige Zahlungsflüsse, Informationslage bei Vertragsabschluss und Erfüllung von Vorlage– und Informationspflichten.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass Sie wahrheitsgemäß bei sonstiger Strafdrohung aussagen müssen, dass es kein generelles Entschlagungsrecht gibt und dass Sie nach dem Informationsordnungsgesetz zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit hinsichtlich klassifizierter Informationen verpflichtet sind. Die im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Herrn Mag. Löw darf ich bitte, weil ich, glaube ich, noch nicht das Vergnügen hatte, in der vollen Länge mit meiner Belehrung belästigen. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Ach, Sie waren auch schon da? Ja! Also dann verweise ich Sie nur darauf, dass Sie beratend nicht aktiv werden dürfen, sondern nur dann, wenn die Auskunftsperson Sie um Beistand ersucht.

Auch Sie weise ich auf die Bestimmungen des Informationsordnungsgesetzes hin und auf die Pflicht, darüber Verschwiegenheit zu bewahren. Wie gesagt, die Unterlagen, die Ihnen vorgelegt werden, haben nach dem Ende der Befragung auf dem Platz zu verbleiben.

Herr Staatsanwalt Radasztics, Sie haben die Möglichkeit einer einleitenden Stellungnahme, die bitte 20 Minuten nicht überschreiten sollte. Wollen Sie das tun?

Mag. Michael Radasztics: Ja bitte, Herr Verfahrensrichter; sie wird keineswegs 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bitte sehr.

Mag. Michael Radasztics: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrter Herr Verfahrensanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte Sie eingangs davon in Kenntnis setzen, dass bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist. Gegenstand dieses Verfahrens ist einerseits die mögliche Offenbarung der Weisung des Bundesministeriums für Justiz vom 12.12.2018 an den Abgeordneten Dr. Peter Pilz am 20.12.2018, andererseits die erfolgte Abbrechung eines Verfahrens gegen Mag. Karl-Heinz Grasser.

Ich ersuche bereits jetzt um Verständnis, wenn ich in der Folge einzelne Fragen in Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 der Verfahrensordnung Untersuchungsausschüsse nicht beantworten werde.

Ich möchte überdies die Gelegenheit benutzen, zur Bearbeitung des Eurofighter-Verfahrens in den Jahren 2011 bis 2018 kurz Stellung zu beziehen. Aufgrund medialer Berichterstattung ist bei mir der Eindruck entstanden, dass es bei der WKStA möglicherweise aufgrund des Umfangs des Ermittlungsaktes zu Missverständnissen beziehungsweise Fehlinterpretationen gekommen ist, was die bisherige Verfahrensführung betrifft.

So habe ich beispielsweise gegen die ursprünglichen Beschuldigten stets auch wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, nicht bloß wegen Geldwäscherei. Auch habe ich nie die Ansicht vertreten, Eigengeldwäscherei sei bereits vor 2010 strafbar gewesen. Wenn gegen einzelne Personen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, so lag dies daran, dass kein hinreichender Anfangsverdacht gemäß § 1 Abs. 3 StPO vorlag, der einen derartigen Schritt initiiert hätte.

Ich habe zu diesem Verfahren mehrere Dutzend Berichte an die Oberbehörden verfasst, in denen ich die bisherigen Ermittlungen und meine weiteren Überlegungen dargestellt habe. Dem wurde, soweit mir erinnerlich ist, nie widersprochen, sondern wurden meine Überlegungen gutgeheißen und die Berichterstattung des Öfteren positiv kommentiert.

Kommende Woche – das wollte ich Ihnen auch noch mitgeben – wird zwischen drei Vertretern des Ermittlerteams bei der WKStA und mir eine Besprechung stattfinden, bei der bestehende Missverständnisse, so hoffe ich, bereinigt und allfällige unterschiedliche rechtliche Standpunkte geklärt werden können. – Vielen Dank.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke Ihnen, Herr Staatsanwalt Radasztics, und darf im Namen des Herrn Vorsitzenden mit der Erstbefragung beginnen, die für meine Person eher kurz ausfallen wird.

Die erste Frage, nur um die Sache einmal einzugrenzen: Seit wann sind Sie für die Eurofighter-Verfahren nicht mehr zuständig?

Mag. Michael Radasztics: Ich hatte am 14.1.2019 mit der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien eine Besprechung, wo wir festgelegt haben, dass ich ab diesem Tag die Eurofighter-Verfahren nicht mehr bearbeiten werde. Ab dann war Kollegin Mag. Frank zuständig, die zu diesem Zeitpunkt noch bei der StA Wien war. Mit 1.2.2019 ist der Akt dann – also alle Akten, um es korrekt zu sagen – an die WKStA übertragen worden.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke schön. Ich darf Ihnen ein Dokument mit der Nummer 96266, und zwar die Seite 5, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es handelt sich da um einen Scheck über 1 500 000 Euro, zahlbar an Frau Elisabeth Kaufmann-Bruckberger.

Meine Frage dazu: Ist Ihnen dieser Scheck bekannt und bei Ihren Erhebungen untergekommen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Michael Radasztics: Ich habe doch seit einigen Monaten die Ermittlungsakten nicht mehr in der Hand gehabt. Ich habe konkret an diesen Scheck keine Erinnerung.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Haben Sie im Zuge Ihrer Ermittlungen irgendwelche Hinweise von Zahlungen - - Das muss ich noch dazusagen: Nach der Analyse des Zahlungsflusses spricht einiges dafür, dass diese 1,5 Millionen von Columbus gekommen sind. Haben Sie während Ihrer Erhebungen Hinweise gefunden, dass eben besagte Frau Elisabeth Kaufmann-Bruckberger überhaupt Zahlungen aus dem Kreise EADS/EF/Vector erhalten hat?

Mag. Michael Radasztics: Herr Verfahrensrichter, ich muss dazu sagen, ich habe leider keine Erinnerung mehr an diesen Vorgang. Es mag sein – ich will es nicht ausschließen –, aber ich habe keine Erinnerung daran.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke Ihnen.

Dann bleibt mir nur meine Standardfrage: Haben Sie im Zuge des Verfahrens oder auch außerhalb desselben Kenntnis davon erlangt, dass im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf und/oder dem Gegengeschäftsvertrag Geld oder sonstige Zuwendungen an Entscheidungsträger wie Politiker oder Beamte oder Parteien und diesen nahestehenden Vereine gegeben wurden?

Mag. Michael Radasztics: Ich gebe das jetzt mit dem historischen Stand des 14. Jänner 2019 – seitdem bearbeite ich diese Akten nicht mehr – wieder: Bis zu diesem Zeitpunkt hat es keine hinreichenden Hinweise für derartige Zahlungen gegeben.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke Ihnen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Danke, Herr Verfahrensrichter.

Wir steigen in die erste Runde der Befragung ein und zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Staatsanwalt, herzlich willkommen noch einmal in dieser Runde. Können Sie uns vielleicht sagen – Sie haben einen weitreichenden Überblick –: Wie kam es bei den Eurofighter-Untersuchungen zu einer so langen Verfahrensdauer?

Mag. Michael Radasztics: Das ist eine - - Muss man sehr mehrschichtig und sehr vielschichtig beantworten: Erstens ist das Verfahren, so finde ich – und das haben mir auch Ermittler gesagt, die sehr viel und jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung von Wirtschaftscausen haben –, ein insoweit sehr forderndes Verfahren, als wir es hier mit Konstruktionen zu tun hatten und mit Zahlungsflüssen in eine Vielzahl von Ländern zu tun hatten, wo Rechtshilfeersuchen zu erstellen waren, wo in der Folge ergänzende Rechtshilfeersuchen zu erstellen waren, wo teilweise monatelang auf Ergebnisse zu warten war. Das ist wohl der eine Grund – die internationale Rechtshilfe, die hier notwendig war –, weshalb das Verfahren länger gedauert hat.

Der zweite Punkt ist etwa in gewissen strafprozessualen Regelungen zu sehen, die die Ermittlungen etwas erschwert haben, etwa in Richtung – ich denke da jetzt an den § 112 der Strafprozessordnung –: das Recht von Geheimnisträgern, eine Versiegelung von Unterlagen zu verlangen. Davon hat einer der Beschuldigten Gebrauch gemacht. Bis die Unterlagen dann tatsächlich für die Ermittlungen, also für die Ermittlungsbehörden, verfügbar waren, sind mehr als drei Jahre vergangen. Das ist etwa auch ein Grund für eine längere Verfahrensdauer.

Es war von der Struktur her bei der Staatsanwaltschaft Wien so, dass ich das Verfahren über lange Jahre alleine geführt habe. Es ist so gewesen, dass ich in der Zeit auch teilweise alleiniger Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien war, daneben eine Reihe von anderen Aufgaben hatte, auch andere Verfahren geführt habe, sodass sich daraus auch eine gewisse Bearbeitungsdauer im Akt ergeben hat.

Die Komplexität der gesamten Geschichte, die verschiedenen Verstrickungen der einzelnen Beschuldigten, die Bezüge ins Ausland, das sind, glaube ich, die Elemente, die hauptsächlich für die Verfahrensdauer ausschlaggebend waren.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Heißt das, dass Sie sozusagen mit zusätzlichem Personal auch nicht viel schneller hätten sein können?

Mag. Michael Radasztics: In einzelnen Aspekten sicher. In einzelnen Aspekten sicher, manche Dinge hätten so lange gedauert, wie sie gedauert haben. Andere Dinge hätten sich wahrscheinlich beschleunigen lassen, wäre mehr Personal, wären mehr Ressourcen da gewesen, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie in Ihrer Zeit daran gedacht, zusätzliches Personal anzufordern?

Mag. Michael Radasztics: Ich kenne und kannte die Strukturen innerhalb der Justiz und innerhalb der Staatsanwaltschaft Wien, und da bestehen keine Möglichkeiten, zusätzliche Ressourcen kurzfristig zur Verfügung zu haben und zu stellen. Wir hatten zu dem Zeitpunkt eine Reihe von Großverfahren anhängig, etwa das große Telekom-Verfahren, wo viele Ressourcen gebunden waren. Es wäre nicht möglich gewesen, hier zusätzliche Leute zu bekommen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie haben keinen Antrag für zusätzliches Personal an Ihre Fachvorgesetzten gestellt?

Mag. Michael Radasztics: Nein, meine Fachvorgesetzten haben - - kannten grundsätzlich die Problematik.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben ein Gutachten bei Dr. Konezny in Auftrag gegeben. (Auskunftsperson Radasztics: Mhm!) Bei diesem Gutachten hat es auch sehr lange gedauert, bis es erstellt worden ist. War diese lange Dauer Ihrer Meinung nach gerechtfertigt?

Mag. Michael Radasztics: Ich glaube, aufgrund der Fülle von Unterlagen, die zu sichten waren – wie sich aus dem Befund des Sachverständigen ergibt, der ja auch sehr umfangreich ist –, war die Dauer aus meiner Sicht gerechtfertigt, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wir haben Dr. Konezny hier auch befragt, und er hat mehrfach darauf hingewiesen, er dürfe im Gutachten keine Rechtsfragen beantworten, und konnte keine Schlüsse daraus ziehen. War es für Sie aufschlussreich, sodass Sie Schlüsse daraus ziehen konnten?

Mag. Michael Radasztics: Ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Der Gutachter hat einen Betrag von 938 000 Euro dafür bekommen. (Auskunftsperson Radasztics: Mhm!) War das Ihrer Meinung nach angemessen?

Mag. Michael Radasztics: Es ist zu den Gebühren des Sachverständigen zu sagen, dass erstens einmal zu berücksichtigen ist, dass die Zeit, die er gearbeitet hat, doch relativ lang war. Das haben Sie schon erwähnt, dass es eine lange Erstellungsphase des Gutachtens gegeben hat – zum einen.

Zum Zweiten war es so, dass als die Gebührennote des Sachverständigen eingelangt ist, ich – und das müssten Sie aus den Akten auch ersehen – von der Möglichkeit, die das Gebührenanspruchsgesetz einräumt, Gebrauch gemacht habe und den Sachverständigen aufgefordert habe, einzelne Leistungen, die er verzeichnet hat, zu spezifizieren und belegmäßig darzutun. Dem ist er nachgekommen.

Ich habe dann in weiterer Folge – so wie es das Gesetz vorsieht – die Gebührennote sowohl den Vertretern der Beteiligten als auch der zuständigen Revisorin zugestellt. Soweit ich mich erinnere, hat keiner der gesetzlich hier vorgesehen zu Verständigenden irgendeine Form von Einwendungen erhoben, sodass dieser Betrag letztlich angewiesen wurde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Die Leiterin der WKStA hat ausgesagt, dass Sie mit dem Sachverständigen persönlich befreundet wären. Stimmt das?

Mag. Michael Radasztics: Da muss man ein bisschen zeitlich differenzieren. Es ist so, dass ich den Auftrag an ihn im Jahr 2011 erteilt habe. Da kannte ich ihn eigentlich nur auf fachlicher Ebene. Ich glaube, ich habe das das letzte Mal, als ich hier war, schon ausgesagt: Da er bei uns, bei der Staatsanwaltschaft, tätig war, habe ich ihn kennengelernt und dann letztlich aufgrund seiner Expertise, seiner Kenntnisse – nämlich nicht nur, was den wirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Bereich betrifft, sondern eben auch aufgrund seiner technischen Vorkenntnisse – bestellt.

Es ist so, dass wir in weiterer Folge, über die Jahre hin diverse einzelne gemeinsame Vorträge hatten, und da hat sich, würde ich meinen, ein gewisses persönliches Naheverhältnis entwickelt, das aber mit dem konkreten Auftrag in keiner Weise irgendwie in Zusammenhang steht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ihrer Meinung nach gab es dadurch keine Beeinflussung in irgendeiner sachlichen Weise?

Mag. Michael Radasztics: Überhaupt nicht. Ich darf vielleicht dazu ganz kurz etwas mehr ausholen, weil das immer wieder ein Thema ist: Diese Sachverständigenbestellungen durch die Staatsanwaltschaft erfolgen ja nicht deshalb, weil man irgendetwas nach dem Mund geschrieben haben möchte, sondern die erfolgen deshalb, weil man bei einer bestimmten Sachthematik einfach nicht die hinreichenden Kenntnisse hat, um sie beurteilen zu können. Daher macht dieser Vorwurf, der manchmal erhoben wird oder der im Raum steht, dass hier Auftragsgutachten erstattet werden, überhaupt keinen Sinn, weil ich gar nicht wüsste, was ich beauftragen sollte, denn könnte ich die Dinge selbst beurteilen, bräuchte ich ja keinen Gutachter.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Jetzt habe ich eine Frage an den Verfahrensrichter Dr. Rohrer: Darf ich dieses Protokoll vom 1.4., von dem wir zuvor gesprochen haben, vorlegen oder soll ich es nur zitieren?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wenn Sie die Seite haben, wäre es vielleicht hilfreich.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann lege ich das Dokument mit der Nummer 96277 vor, Ordnungsnummer 1, und zitiere daraus. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Oberstaatsanwalt Mag. Ropper meint bei der Dienstbesprechung am 1.4.2019: „Die Oberbehörde hätte schon damals schwer verstanden wieso überhaupt begonnen wurde zu ermitteln.“ – Es geht um die Sachverhaltsdarstellung, die der damalige Bundesminister Doskozil an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat.

„Anscheinend wollte niemand Herrn Doskozil erklären, dass kein Anfangsverdacht bestünde. OStA Mag. Frank stimmt zu und meint, niemand wollte erklären, warum dies ein § 35c StAG“ – also ein Einsteller – „sei.“

Hatten auch Sie, als Sie das auf dem Schreibtisch gehabt haben, solche Wahrnehmungen, dass hier vielleicht gar kein Anfangsverdacht vorliegt?

Mag. Michael Radasztics: Wenn ich mich richtig erinnere, war die Anzeigenerstattung, die Sachverhaltsdarstellung im Februar 2017. (Abg. Gerstl: Ja!) Es hat sehr kurzfristig nach Einlangen eine kurze Erörterung im Bundesministerium für Justiz zu dieser Frage gegeben, weil man dazu gewisse Informationen einfach haben wollte – was das überhaupt ist und worum es da geht. Da wurde diese Frage, meiner Erinnerung nach, kurz diskutiert, ob man hier wirklich vertr - -, ob man hier allenfalls auch mit § 35c StAG vorgehen kann. Davon wurde letztlich Abstand genommen, weil doch ein gewisses Substrat in der Anzeige erkennbar war, das die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens letztlich nach übereinstimmender Ansicht gerechtfertigt hat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Konnten Sie sozusagen danach durch Ihre Ermittlungen feststellen, dass ein Anfangsverdacht gegeben ist?

Mag. Michael Radasztics: Soweit ich die Ermittlungen geführt habe, und ich habe sie - - Etwa im April 2017, glaube ich, wenn ich mich richtig erinnere, ist Kollegin Frank dazugestoßen, die dann federführend die Bearbeitung dieser Neuanzeige übernommen hat.

Vom Grundsätzlichen war bis zuletzt bei uns die Ansicht, dass ein Anfangsverdacht grundsätzlich besteht. Ob der tatsächlich in eine Anklage oder in einen Strafantrag münden kann, war zu dem Zeitpunkt, als ich für die Akten dann nicht mehr zuständig war, nicht entschieden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich Ihnen nun ein anderes Dokument vorlegen, Dokument Nummer 60498, Ordnungsnummer 4. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Darin geht es um eine Eingabe der Finanzprokuratur, die gemeint hat – und das will ich jetzt in der Frage zu Ihrer Aussage von vorhin klären, ob Sie das gemeint haben –, dass bestimmte Urkunden im Verteidigungsministerium unter Verschluss geführt werden und daher weiterhin nicht zur Beweisführung verwendet werden dürfen; die wurden von der Finanzprokuratur beziehungsweise vom Verteidigungsressort wieder von Ihnen zurückgefordert. Können Sie uns sagen, ob das üblich ist? Hatten Sie das schon einmal bei einem Strafverfahren?

Mag. Michael Radasztics: Das Verfahren war in gewisser Weise, was diese Unterlagen und Urkunden betroffen hat, schon ein besonderes, weil hier einerseits die Republik als Privatbeteiligte an die Staatsanwaltschaft herangetreten ist, um eine strafrechtliche Ermittlung letztlich ersucht hat und diese beantragt hat. Gleichzeitig hatte sie zur Stützung Ihres Vorbringens Unterlagen vorgelegt, wollte aber auch, dass diese Unterlagen mit einer größtmöglichen Diskretion behandelt werden. Das ist jetzt, würde ich sagen - - Also ich habe keine Verfahren erlebt, wo das in dieser Dimension passiert wäre.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist in so einer Situation, in der man Informationen über besondere staatliche Geheimnisse hat, die man danach nicht verwenden darf, ein rechtskonformes Verfahren überhaupt möglich? Kann man dann persönlich so unterscheiden, dass man das Verfahren auch ohne diesen Wissensstand – und diesen Wissensstand gleichzeitig ausklammernd – führen kann?

Mag. Michael Radasztics: Es ist eine schwierige Situation, weil ich ja zu Beginn eines Verfahrens nicht weiß, welche Unterlagen noch kommen und auf welche Unterlagen ich mich am Ende des Verfahrens womöglich nicht werde stützen können. Ich war eigentlich aber immer der Auffassung – und ich habe diese auch immer vertreten –: Wenn uns eine Behörde Unterlagen vorlegt, dann sind die von uns zu verwenden, und die Strafprozessordnung sieht eigentlich vor – und ich glaube, ich bin da letztlich auch durch das Oberlandesgericht Wien bestätigt worden, wo es eine ähnlich lautende Entscheidung aus Sommer 2018 gab –, dass man letztlich den anderen Verfahrensbeteiligten diese Unterlagen im Wege der Akteneinsicht nicht vorenthalten kann und dass man sich als eine staatliche Strafverfolgungsbehörde auf derartige Unterlagen stützen kann und muss, selbst wenn sie unter Umständen eine gewisse Gefährdung - -, selbst wenn unter Umständen eine gewisse Gefährdung argumentierbar ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann lege ich Ihnen ein anderes Dokument vor. Darin geht es um die Zeugenvernehmung von Generalmajor Hamberger, Dokumentennummer 66604, Ordnungsnummer 7. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Generalmajor Hamberger hat hier im Untersuchungsausschuss am 7. März 2019 – und da zitiere ich nun die Seite 48, die Sie vor sich liegen haben – gesagt: „Ich halte also fest: Am Freitag war nach Sichtweise der Revision noch der alte Text, am Montag der neue. [...] Ich halte hier vor diesem Ausschuss fest: Das wird uns jetzt beschäftigen; wir werden mit dem Staatsanwalt darüber sprechen.“

Sind diese Aussagen von Generalmajor Hamberger als mögliche Vorwürfe einer Manipulation zu sehen?

Mag. Michael Radasztics: Darf ich Sie bitten, die Frage zu präzisieren? Manipulation durch wen und von wem?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das war die Endausfertigung des Kaufvertrages (Auskunftsperson Radasztics: Mhm!), Mag. Wall, der federführende Aktenbearbeiter (Auskunftsperson Radasztics: Ja!), hat am Montag danach einen anderen Text im Vertrag gehabt als am Freitag, und aufgrund dieser Tatsache hat Generalmajor Hamberger geschlossen, dass er über diese Vorgangsweise noch mit dem Staatsanwalt reden möchte.

Mag. Michael Radasztics: Ich war im März 2019 für die Verfahren nicht mehr zuständig, das heißt, mit mir wurde darüber nicht mehr gesprochen. Wie jetzt die Aussage des Herrn Mag. Hamberger in dem Zusammenhang zu interpretieren ist – dazu habe ich keine unmittelbare Wahrnehmung. Da müsste man ihn wohl persönlich fragen, ob er das mit einem konkreten Vorwurf verbindet.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nur zu Ihrer Information: Er ist danach noch von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden und hat dann gemeint, es wäre kein Verdacht der Manipulation. Auch aus Ihrer Sicht ist da jetzt noch nicht – alleine wenn er sagt, da ist der Staatsanwalt zu zitieren – genügend Anfangsverdacht, um zu sagen, da wäre Manipulation?

Mag. Michael Radasztics: Wenn jetzt ein Beamter sagt, er will einen konkreten Sachverhalt mit dem Staatsanwalt besprechen, ist das ja grundsätzlich noch nichts - - Also das indiziert jetzt weder einen Anfangsverdacht, noch keinen, sondern das ist einmal eine Wissenserklärung des Beamten, dass er die Staatsanwaltschaft unter Umständen mit seinen Verdachtsmomenten, die er hat, konfrontieren will.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank. Keine weiteren Fragen in dieser Runde.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Staatsanwalt Radasztics, fürs Protokoll: Seit 2007 sind Sie Staatsanwalt, seit 2012 Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Wien und mehrere Jahre Leiter der Wirtschaftsgruppe, jener Wirtschaftsgruppe, die auch größere Causen bearbeitet hat. Jetzt ist meine Frage: Wann haben Sie mit dem Eurofighter-Verfahren erstmals begonnen und welche Verfahren haben Sie neben dem Eurofighter-Verfahren in Ihrer Funktion auch noch betraut?

Mag. Michael Radasztics: Das Eurofighter-Verfahren, so wie Sie es kennen, das sogenannte Stammverfahren, ist aus dem Verfahren gegen Alfons Mensdorff-Pouilly in Zusammenhang mit den Geldwäschereivorwürfen hinsichtlich der Zahlungen von British Aerospace entstanden. Das Verfahren – nämlich gegen Mensdorff – ist bei mir schon im Jahr 2008 angefallen beziehungsweise im allgemeinen Referat sogar schon früher, im Jahr 2007. Ich habe das 2008 in die Wirtschaftsgruppe mitgenommen, habe das Verfahren geführt; und nachdem in diesem Verfahren Mensdorff am Rande auch einmal die Thematik Vector vorkam, ist dann nach der Verhaftung von Lande in Italien das Verfahren, das Sie heute als das Stammverfahren kennen, bei mir angefallen und von mir weitergeführt worden.

Ich habe das schon zuvor angedeutet, ich war jahrelang Gruppenleiter in der Wirtschaftsgruppe, habe im Zuge dieser Gruppenleitertätigkeit natürlich eine sehr ausführliche Tätigkeit in Zusammenhang mit sogenannten Revisionen vorgenommen, das heißt die Kontrolle von Entscheidungen durch Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Wirtschaftsgruppe und deren Entscheidungsvorschlägen. Da war eine Reihe von sehr großen Brocken – Verfahren – dabei, wie etwa das Verfahren Meinl, das Immofinanz-Verfahren, das Verfahren Telekom, beispielsweise. Das sind alles Verfahren, die teilweise unter meine Agenda als Gruppenleiter gefallen sind.

Hinzu kamen über die Jahre einige sonstige Verfahren, die ich geführt habe. Ich war einige Jahre lang nicht, wie das bei uns so unschön heißt, einlaufgesperrt; das bedeutet, ich hatte eine Zeit lang auch Neuanfall an Akten, kleinere wie mittelgroße. Ich habe auch große Verfahren in dieser Zeit geführt, wie etwa in Zusammenhang mit dem – dem Beginn damals – Medici-Verfahren. Das Telekom-Verfahren habe ich vor allem, als der Kollege, der das federführend behandelt hat, nach Innsbruck gewechselt ist, übernommen. Ich habe teilweise im Meinl-Verfahren mitgearbeitet und die Kollegen unterstützt. Also es gab eine Fülle, eine Reihe von Verfahren, die nebenher auch zu erledigen waren.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): 2017, als die Anzeigen vom Verteidigungsressort eingebracht worden sind: Ist da der Wunsch von Ihnen geäußert worden, zusätzliches Personal zu bekommen, weil doch ein größerer Ermittlungsbedarf angefallen ist?

Mag. Michael Radasztics: Der Wunsch war da, es hat mich da die Realität insoweit ein bisschen überholt, als sehr frühzeitig auch eine Äußerung des damaligen Herrn Bundesministers medial präsentiert wurde, dass er weitere Planstellen für dieses Verfahren zur Verfügung stellen wird. Vor diesem Hintergrund habe ich mich dann bemüht, im entsprechenden, auch faktisch personellen Einsatz Ersatz zu bekommen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ist weiteres Personal gekommen?

Mag. Michael Radasztics: Zum einen war das Kollegin Frank, die für diesen Akt dann im Wesentlichen von sonstigen Tätigkeiten befreit wurde; also sie hat federführend und allein an dieser Causa mitgearbeitet. Auf der anderen Seite hatten wir – das hat vom personellen Stand her gewechselt – immer die Möglichkeit, dass wir eine zusätzliche Kraft heranziehen konnten, vor allem für Fragen rechtlicher Strategie und dergleichen mehr; da haben wir sozusagen immer wieder interne Erörterungen durchgeführt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege Ihnen das Dokument 96311, Seite 41, vor. Da erklärt der ehemalige Generalsekretär Pilnacek, es „handle [...] sich um den Kollegen, der auch in der parlamentarischen Anfrage genannt wurde. Es hätte eine dritte Person gegeben, weil die StA Wien auch eine Planstelle vom Verteidigungsressort bekommen habe. Deshalb musste man einen Dritten nennen, weil man darstellen musste, dass wirklich drei Personen mit dem Verfahren beschäftigt seien.“ – Die Leitende Staatsanwältin Frank „verneint“ aber, dass es einen solchen gegeben hätte.

Wissen Sie etwas über die Planstelle vom Verteidigungsressort, die für die Aufarbeitung zur Verfügung gestellt worden ist? Der Staatsanwaltschaft Wien?

Mag. Michael Radasztics: Nein, wie das planstellentechnisch konkret gelöst wurde, weiß ich nicht. Es war für uns einfach ein personelles Problem da, dass wir keine dritte Person wirklich stellig machen konnten. Wir haben uns deshalb eben bemüht, dass wir einen Dritten bekommen, mit dem wir zumindest grobe rechtliche Fragen erörtern können; aber wie gesagt, wie das jetzt konkret planstellentechnisch gelöst wurde, weiß ich nicht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wir haben auch keine Erkenntnis, dass eine dritte Sachbearbeiterplanstelle vorgesehen gewesen wäre, aber zumindest wäre es in diesem Bereich.

Ich lege Ihnen ein weiteres Dokument vor, Nummer 96311, Seite 25. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es ebenfalls um eine Dienstbesprechung vom 1.4.2019. Angeführt wird hier – das ist markiert –, „dass sich freiwillig kein StA finde, der an dem Verfahren mitarbeiten möchte und sich vor dem U-Ausschuss für die Versäumnisse der letzten 8 Jahre zu rechtfertigen bereit sei“.

Weiter unten bezeichnet der ehemalige Generalsekretär Pilnacek das ehemalige Eurofighter-Verfahren als „Scheißakt“ – Entschuldigung, aber das ist ein wörtliches Zitat. Haben Sie eine Erklärung, wie der ehemalige Generalsekretär zu dieser Meinung kommt?

Mag. Michael Radasztics: Nein, weil ich war - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich möchte vielleicht nur eines erwähnen: Insgesamt sind, glaube ich, bei dem Verfahren 75 Berichte gelegt worden, 65 alleine, glaube ich, von Ihnen, an Ihre Oberbehörde. Wie er zu diesem Entschluss kommt, verstehen wir nicht. Vielleicht aber können Sie es erklären. – Bitte.

Mag. Michael Radasztics: Es tut mir leid, ich kann es nicht erklären. Ich war bei dieser Besprechung nicht anwesend, ich weiß nicht, was konkret besprochen wurde, ich weiß nicht, ob diese Worte so gefallen sind, aber ich glaube, der Herr Sektionschef ist morgen ohnedies bei Ihnen und kann Ihnen vielleicht diese Wortwahl eher erklären als ich. Wie gesagt, ich war nicht dabei.

Was sicher stimmt, ist – und das, würde ich sagen, ist der wahre Kern aus diesen Aussagen –, dass es natürlich für jeden mühsam ist, sich grundsätzlich, aber das ist leider auch das System, so wie das halt gehandhabt wird - -, dass es natürlich für jeden mühsamer ist, sich in einen bestehenden Akt einzuarbeiten als in einen neuen Akt, mit einem frischen Akt zu beginnen.

Wenn ich hier lese – und das habe ich mit meinem Eingangsstatement ja gemeint –, „Versäumnisse der letzten 8 Jahre“, da meine ich schon, dass es vielleicht so ist, dass man das auch mit einer gewissen Distanz betrachten muss. Diese Besprechung hat zwei Monate, nachdem die WKStA den Akt übernommen hat, stattgefunden, und ich glaube, da war noch keine hinreichende Einarbeitungszeit vorhanden, um den Akt wirklich vollständig beurteilen zu können, weil ich, wie gesagt, für mich in Anspruch nehme, dass hier keine groben Versäumnisse vorliegen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie haben erwähnt, dass Sie seit 14.1.2019 nicht mehr für diesen Akt zuständig sind und dass er seit 1.2. übertragen ist. (Auskunftsperson Radasztics: Mhm!) Wie viele Gespräche sind seit diesem Zeitpunkt von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Ihnen geführt worden? 

Mag. Michael Radasztics: Von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind Vorgespräche mit mir geführt worden, die, glaube ich, letzte Woche begonnen haben, weil sich der zuständige Teamleiter, Herr Oberstaatsanwalt Mag. Ropper, bei mir gemeldet hat und mir mitgeteilt hat, man würde sich gerne mit mir zusammensetzen, um einzelne Aspekte insbesondere des Stammverfahrens zu erörtern. Ich habe dem natürlich zugestimmt, weil es überhaupt keine Veranlassung gibt, da nicht mitzumachen, das ist mir ein Anliegen, und wir haben letztlich für den kommenden Mittwoch einen Besprechungstermin vereinbart, wo drei Mitglieder des Ermittlungsteams der WKStA und ich teilnehmen werden.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Habe ich Sie richtig verstanden? Seit 2018 bis vor wenigen Tagen hat niemand mit Ihnen gesprochen? Oder habe ich das falsch verstanden?

Mag. Michael Radasztics: 2019, wir reden von 2019. Also im Februar 2019 hat die WKStA - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Okay, 2019? Seit Jänner 2019 bis - - (Abg. Gerstl: Schon weit weg!)

Ich lege Ihnen ein Dokument vor, 96311, Seite 14. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da wurde von Mag. Adamovic angeführt, dass es „teils unterlassen“ wurde, „jene Treuhänder, die auf Zuruf die Briefkastengesellschaften verwaltet hätten, als Beschuldigte einzutragen“. – Haben Sie alle Verantwortlichen als Beschuldigte in den Verfahren aufgenommen?

Mag. Michael Radasztics: Auch da möchte ich auf meine einleitende Bemerkung verweisen. Ich kann nur jene Personen letztlich als Beschuldigte oder Angezeigte oder Verdächtige eintragen, wo ein bestimmter Anfangsverdacht gegeben ist. Ich muss das jetzt nur berichtigen, bitte. Einen reinen Angezeigten, gegen den läuft noch kein Ermittlungsverfahren. Also ich kann ein Ermittlungsverfahren grundsätzlich gegen Verdächtige oder Beschuldigte eröffnen, und zwar dann, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht besteht.

Ich glaube, dass gerade das Lakeside-Beispiel ein sehr gutes Beispiel ist, weil ich da sehr lange mit mir gerungen habe und auch in vielen Besprechungen mit der Soko gerungen habe, wie man mit dieser Thematik umgeht, weil der, der das ursprünglich und offenbar administriert hat – das sind diese - -, die im Bereich der Linzer Steuerberater - -, der ist grundsätzlich als Beschuldigter - - Die Treuhänder selber: Da war meine Überlegung, die deshalb nicht als Beschuldigte einzutragen, weil letztlich erstens dieser Lakeside-Park ja tatsächlich errichtet wurde und weil das Geld in der Stiftung nach der Aktenlage noch vorhanden war.

Das heißt, das ist nicht irgendwie im Bereich von Kick-back-Zahlungen rausgegangen, sondern das war zum Zeitpunkt, Stand Beginn der Ermittlungen und während der laufenden Ermittlungen immer vorhanden. Das war für mich die Überlegung, dass ich hier eigentlich für eine Straftat keinen hinreichenden Anfangsverdacht sehe, zumal, wie gesagt, einerseits das Geld noch da war und zum anderen überhaupt kein Hinweis auf ein konkret fassbares strafbares Verhalten da war.

Das meine ich auch, wie ich einleitend bemerkt habe, damit, dass vielleicht auch aufgrund des Umfangs des Aktes man hier noch nicht zu einer wirklich abschließenden Beurteilung auch seitens der WKStA gekommen ist, denn das halte ich nicht für richtig, und ich glaube, das könnte man in einem persönlichen Gespräch durchaus klären.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das heißt, die Aussage von Oberstaatsanwalt Adamovic, „Das Paradebespiel für eine nicht unternehmenszwecken dienende Verwendung von Geldern“, ist da nur halbherzig, widerlegen Sie – beziehungsweise ist das nicht ein spezielles Offsetprojekt als politisches Wunschprojekt des ehemaligen Landeshauptmanns Jörg Haider gewesen?

Mag. Michael Radasztics: Das war so. Das ist richtig, aber das alleine begründet ja für sich genommen noch keinen Tatverdacht in Richtung einer strafbaren Handlung. Ich wüsste auch gar nicht, welches Delikt ich hier heranziehen sollte. Wenn ich beispielsweise Untreue andenke, dann muss ich sagen: Das Vermögen ist in der Stiftung noch vorhanden. Wenn ich Bestechung andenke, muss ich auch wieder sagen: Das Vermögen ist in der Stiftung noch vorhanden.

Das Einzige, was an dieser ganzen Konstruktion – unter Anführungszeichen – „komisch“ ist, ist die Konstruktion, wie sie gewählt wurde, nämlich mit dieser Mutter letztlich, glaube ich, auf der Insel Man gelegen. Das als solches ist eigentümlich, aber auch da wieder die Rückfrage: Wo ist die strafbare Handlung dahinter?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine Frage noch betreffend die vorgelegten Unterlagen: Laut Informationsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 17.4.2019 ist die Beschuldigtenvernehmung von Hauptbeschuldigtem Alfred Plattner noch nicht durchgeführt worden – zu den Hauptvorwürfen; zu den anderen schon, aber zu den Hauptvorwürfen. Welche Beweggründe hat das? Warum ist das bis jetzt noch nicht durchgeführt worden?

Mag. Michael Radasztics: Na, das ist deshalb nicht durchgeführt worden, weil Herr Beschuldigter Plattner von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, über seinen Anwalt mitzuteilen, dass er zu einer Aussage nicht bereit ist.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Die gibt es in schriftlicher Form?

Mag. Michael Radasztics: Die gibt es, wenn ich mich richtig entsinne, in schriftlicher Form, die müsste Aktenbestandteil sein – ja, durch Dr. König; das war sein damaliger – und ist es wahrscheinlich noch – Rechtsvertreter.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege Ihnen ein weiteres Dokument vor, 96311, Dienstbesprechung vom 1.4.2019, Seite 29. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da erwähnt der Leitende Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs „strategische Entscheidungen“ und „Verdachtshypothesen, auf denen das Verfahren aufgesetzt wurde“. Dass die „nicht dokumentiert seien“, hat anschließend Oberstaatsanwalt Mag. Adamovic mitgeteilt. – Wie sehen Sie die Dokumentation in diesem Verfahren?

Mag. Michael Radasztics: Das tut mir leid, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es ist so, dass, wie ich meine, eine sehr ausführliche Dokumentation gerade gegenüber den Oberbehörden stattgefunden hat, was auch die Ermittlungsstrategie betrifft.

Ich war bei dieser Besprechung nicht dabei. Sie dürfte durchaus auch emotional abgelaufen sein, und es dürfte ja auch das Bestreben der WKStA gewesen sein, mehr Personal für die Aktenbearbeitung hier zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das verstehe ich auch, aber ich glaube, man sollte diese Äußerung vielleicht auch vor diesem Hintergrund sehen; aber – um noch einmal auf die Frage zurückzukommen – ich teile das nicht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege Ihnen ein weiteres Dokument, 96311, Seite 11, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da geht es ebenfalls um eine Dienstbesprechung vom 1.4.2019, bei der der ehemalige Generalsekretär Pilnacek von einer „Absprache [...] der StA München“ mit der österreichischen Justiz gesprochen hat. Die Kollegen aus München sollten sich die Untreuedelikte vornehmen, und Österreich konzentriere sich „auf die Geldwäsche“.

Was können Sie zu dieser Absprache, von der der ehemalige Generalsekretär Pilnacek da gesprochen hat, sagen?

Mag. Michael Radasztics: Ich glaube, dass das vielleicht auch eher missverständlich rübergekommen ist oder missverständlich formuliert wurde. Der grundsätzliche Gedanke mit den Münchnern war natürlich schon, zu sagen: Passt auf! Ihr ermittelt alles das, was sich auf EADS-, Airbus-Ebene abgespielt hat. Wir ermitteln auf der anderen Seite die Zahlungsflüsse und alles das, was die österreichischen Beschuldigten und die Vector-Verantwortlichen betrifft.

Das war der grundsätzliche Deal, weil natürlich die - - Erstens muss man sich eine gewisse Arbeitsaufteilung - - Wenn man eine gemeinsame Ermittlungsgruppe hat, so wie ich das mit der StA München hatte, dann muss man eine gewisse Aufgabenteilung vorsehen. Dazu macht man ja auch so eine gemeinsame Ermittlungsgruppe. Das war der Grundgedanke, weil natürlich die Münchner an Airbus und EADS und den dort vorhandenen Unterlagen näher dran sind, als wir das waren.

Das heißt, der Inhalt der Absprache, wenn man es so nennen will, war eigentlich der, dass die Airbus/EADS-Schiene grundsätzlich von den Deutschen ermittelt wird. Dass man sich in Österreich ausschließlich auf Geldwäsche konzentrieren wollte, stimmt so nicht. Ich habe immer – und das habe ich auch im Eingangsstatement schon gesagt – die Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten auch wegen Untreue geführt.

Das heißt, es ist keineswegs gesagt, dass ausschließlich ein Fokus in Richtung Geldwäscherei bestanden hätte. Das wäre gewissermaßen nur die letzte Krücke gewesen, wenn man den Hauptbeschuldigten in Österreich keinen Beitrag zur Untreue nachweisen kann.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Jetzt weiß ich natürlich, dass Sie jetzt nicht mehr für den Akt zuständig sind, aber aufgrund Ihrer Erfahrungen – langjährig haben Sie ja diesen Eurofighter-Prozess auch begleitet – und des Verfahrensstands von Deutschland, wo es zu einer Verurteilung, zu einer Strafzahlung gekommen ist: Würden Sie da weitere Ansätze auch für Ermittlungen für das österreichische Verfahren sehen?

Mag. Michael Radasztics: Ja, das meine ich grundsätzlich schon, denn auch wenn keine konkrete Bindungswirkung besteht – das müsste man einmal in aller Ausführlichkeit prüfen –, ist das natürlich eine rechtskräftige Feststellung, dass es bei der Finanzierung von Vector letztlich zu Untreuehandlungen gekommen ist, und ich denke, dass das ein grundsätzlicher, wichtiger, valider Ermittlungsansatz ist.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege Ihnen ein weiteres Dokument vor, 96311, Seiten 149 und 150. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Am Ende der Seite 149 und auf der nächsten Seite wird auf die Prüftätigkeit des Wirtschaftsministeriums Bezug genommen. So heißt es, es wäre zu prüfen, „ob unter Abzug der allenfalls nicht anzurechnenden Gegengeschäfte der angerechnete Gesamtbetrag derart reduziert wird, dass die vertraglich vereinbarte Pönale“ fällig wird oder nicht.

Mag. Michael Radasztics: Ja, bitte – Ihre Frage dazu?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Jetzt meine Frage: Haben Sie in diesem Zusammenhang mit dem Wirtschaftsministerium Gespräche geführt?

Mag. Michael Radasztics: Nein, noch nicht, weil die Frage der Anrechenbarkeit und der Anrechnung der Gegengeschäfte - - Die im Vertrag vorgesehene Frist war zwar abgelaufen, aber ich glaube, dass das Wirtschaftsministerium zumindest bis Jänner 2019, soweit ich mich erinnern kann, mit der abschließenden Prüfung noch nicht fertig war. Sollte es hingegen so sein – und das fehlt meines Erachtens hier in dieser rechtlichen Überlegung –, dass dieser Pönalebetrag nicht erreicht wäre, müsste man Strafbarkeit wegen Versuchs prüfen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das ist sehr interessant, weil das Wirtschaftsministerium auf die Staatsanwaltschaft wartet – wie die Ermittlungen sind. Das haben wir auch in parlamentarischen Anfragen bekommen. Zusätzlich gibt es „770 Gegengeschäfte“ – das sehen Sie auch ganz unten –, „der eingereichten Gegengeschäftsberichte von 2003 bis 2017“, die noch offen sind. Warum das Wirtschaftsministerium da untätig ist und noch immer nicht eine Prüfung durchgeführt hat – haben Sie eine Erklärung dafür?

Mag. Michael Radasztics: Nein, tut mir leid.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das wäre ja auch wichtig für das Wirtschaftsministerium, eventuelle privatrechtliche Ansprüche betreffend Pönalzahlungen und so weiter geltend zu machen.

Mag. Michael Radasztics: Das würde ich auch so sehen, ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Danke.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Grüß Gott, Herr Staatsanwalt! (Auskunftsperson Radasztics: Grüß Gott!) Ich möchte Bezug auf Ihr Eingangsstatement nehmen. Ist der Vorwurf korrekt, dass gegen Sie aufgrund des Verdachts, dass Sie an Herrn Abgeordneten Dr. Pilz vertrauliche Informationen weitergegeben haben, ermittelt wird?

Mag. Michael Radasztics: Wie ich schon im Eingangsstatement erwähnt habe, ist das Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, ja.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Welche Informationen haben Sie seit 2011 an Abgeordneten Dr. Pilz weitergegeben?

Mag. Michael Radasztics: Herr Abgeordneter, das ist eine Frage, die, wiewohl sie für das Ermittlungsverfahren eigentlich gar nicht relevant ist, auch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt beschäftigt, die daher ermittlungsgegenständlich ist. Ich bin der Auffassung, dass die Kollegen in Eisenstadt hier mit durchaus hinterfragenswerten Mitteln vorgegangen sind, aber zusammenfassend: Die Frage eines allfälligen Naheverhältnisses, das ich hier ganz ausdrücklich verneinen möchte, zu Herrn Abgeordneten Dr. Pilz ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens und daher möchte ich Ihre Frage nicht näher beantworten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Würden Sie sagen, dass Sie diese Informationen aus freien Stücken preisgegeben haben, oder hat Sie Abgeordneter Pilz dahin gehend bedrängt?

Mag. Michael Radasztics: Ich möchte zu diesem Punkt nur eines sagen: Ich war und bin der Auffassung, dass ich zum damaligen Zeitpunkt, zum 20.12.2018, wo dieses Gespräch stattgefunden hat und wo ich bereits die Information hatte, dass am Vortag von diesem Untersuchungsausschuss eine Aktennachlieferung beschlossen worden war, berechtigt war – grundsätzlich, nämlich über die inhaltliche Behandlung der Aktenrückgabe auch durch den U-Ausschuss und die Frage, ob der U-Ausschuss überhaupt verpflichtet ist, jetzt unseren Schritt, Unterlagen zurückzugeben, nachzuvollziehen –, das zu erörtern. Ich hätte diese Frage, die mich beschäftigt hat, mit jedem Mitglied des Untersuchungsausschusses erörtert, und mehr möchte zu dieser Frage nicht sagen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Würden Sie sagen – jetzt, da Ihnen der Fall also entzogen wurde –, dass dieses Naheverhältnis zu Peter Pilz Ihnen persönlich, aber letztendlich auch den Ermittlungen in der Causa Eurofighter geschadet hat?

Mag. Michael Radasztics: Da möchte ich mit Blick auf das gegen mich laufende Ermittlungsverfahren keine Angaben machen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Welchen Zweck verfolgten Sie mit diesem Informationsaustausch mit Herrn Dr. Pilz?

Mag. Michael Radasztics: Ich verweise auf meine vorherige Antwort und möchte im Übrigen dazu keine Angaben machen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Haben Sie Abgeordneten Dr. Pilz öfters getroffen?

Mag. Michael Radasztics: Ich verweise auch hier auf meine vorigen Angaben und möchte keine weiteren Angaben machen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Haben Sie jemals Akten an Herrn Dr. Pilz weitergegeben? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensanwalt und Vertrauensperson.)

Mag. Michael Radasztics: Ich möchte mich auch hier mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren einer Antwort entschlagen, verweise aber auch darauf, dass ich meine, dass das mit dem eigentlichen Untersuchungsgegenstand nichts mehr zu tun hat.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Ja, ich komme zurück auf eine Dienstbesprechung – sie wurde schon von Kollegen Plessl angeschnitten –, die am 1. April 2019 stattgefunden hat. An dieser Dienstbesprechung haben Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, der Oberstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums, unter anderem eben Generalsekretär Mag. Christian Pilnacek, teilgenommen.

Dort wurde unter anderem die folgende Aussage getätigt; ich darf das zitieren und darf Ihnen dazu auch das Dokument 96499 vorlegen. Das betrifft die Seiten 128 bis 129. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich darf aus diesem Protokoll zitieren: „GS Mag. Pilnacek hält fest, dass es aus seiner Sicht desaströs aussehe. Die jetzige Situation sei für ihn nicht nachvollziehbar. Offenbar seien sie bei den letzten Dienstbesprechungen vorsätzlich angelogen worden. Laut den Protokollen der letzten Dienstbesprechungen sei alles klar und strukturiert gewesen. Es sei von Schlussberichten und Endantragsstellungen Ende des Jahres die Rede gewesen. Wenn er jetzt den vorliegenden Bericht lese, sei davon gar nichts mehr wahr. Dem Grunde nach könne man diesen Bericht eins zu eins als Disziplinaranzeige nehmen.“

Haben Sie in vorangegangenen Dienstbesprechungen den Eindruck entstehen lassen, dass eine baldige Beendigung der elf Verfahren, die eben laufen, möglich wäre?

Mag. Michael Radasztics: Das, was wir in Dienstbesprechungen besprochen haben, ist einerseits protokollarisch festgehalten, andererseits auch in Vorbemerkungen und vorbereitenden Unterlagen festgehalten worden. Da kann man ersehen, was die konkreten Vorhaben und Ziele für die nächsten Ermittlungsschritte waren. Diese Berichte waren alle so verfasst, wie es meinem damaligen Wissensstand entsprochen hat.

Ob jetzt konkret diese Formulierung so gefallen ist, wie sie hier wiedergegeben ist, weiß ich nicht. Ich möchte die Aussagen, so sie überhaupt so gefallen sind, nicht deuten und würde Sie ersuchen, das morgen Herrn Sektionschef Pilnacek zu fragen, weil es ja seine Aussagen sind. Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Standen aus Ihrer Sicht Enderledigungen bevor?

Mag. Michael Radasztics: Es hat kleinere Enderledigungsaspekte gegeben, soweit ich mich erinnere. Ich habe einerseits noch einen Vorhabensbericht verfasst, ein zweiter war in Vorbereitung. Zu Nebenakten gab es schon entsprechende Entwürfe für Enderledigungen, ja.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Wie hätte diese Beendigung dann ausgesehen?

Mag. Michael Radasztics: Herr Abgeordneter, es gibt, soweit ich weiß, eine Konsultationsvereinbarung zwischen diesem Untersuchungsausschuss und dem damaligen Bundesminister für Justiz, die dahin gehend war, dass über Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaft letztlich keine Auskunftspflicht besteht, und ich möchte mich daran halten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Haben Sie eine Erklärung dafür, dass nun, nachdem die Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übertragen wurden, von Beendigung überhaupt keine Rede mehr ist?

Mag. Michael Radasztics: Nein, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß nicht, wie die Kollegen hier weiter tätig sein wollen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Ich darf Sie bitten, Ihr Augenmerk auf die Seite 129 desselben Dokuments zu legen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ich zitiere die Leitende Staatsanwältin aus dem Dokument: „Mag. Vrabl-Sanda verweist auf ein im elektronischen Aktenbestand gefundenes Konzept des bisherigen StA Radasztics über die Bearbeitung des Aktes im Jahr 2018. Kollegin Frank habe dieses als Teammitglied bekommen. Dieses Konzept erachte sie als scheinheilig, weil StA Radasztics darin ausführt, die Fakten Ramonda und Dana zu erledigen, welche winzige Teilbereiche darstellten und von denen auch nur einer fertig wurde, während Kollegin Frank sich um die beiden von ihr betreuten Verfahren betreffend Betrugsvorwürfe gegen Airbus und Darabos-Vergleich kümmere. Danach werde StA Radasztics mit ihr abstimmen, inwieweit sie bei der Enderledigung mitarbeiten werde. Entscheidend sei der durch das Schreiben erweckte Eindruck, dass Enderledigungen im Stammverfahren bevor stünden, was völlig unrichtig sei. Schon die bisherige Tenorierung sei verfehlt. Eine richtige Subsumption sei unterblieben. Eine personenmäßige Konkretisierung der Tathandlungen existiere nicht. Dies mache notwendige Verjährungsprüfungen besonders diffizil und aufwendig.“

Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen Ihrer Kollegin?

Mag. Michael Radasztics: Ich möchte da heute ganz grundsätzlich auf meine einleitende Bemerkung und auf meine früheren Aussagen verweisen. Ich glaube, dass vieles vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass das eigentliche Ziel der Besprechung war, mehr Personal für die WKStA zu bekommen.

Fakt ist, dass es dieses Konzept grundsätzlich gegeben hat. Die Detailbereiche Ramonda und Dana sind nicht winzige Teilbereiche, sondern haben einiges an Sitzfleisch und Denkaufgaben erfordert. In einer dieser Akten gibt es auch – ich glaube, soweit darf ich das sagen – einen Vorhabensbericht, den ich noch verfasst habe. Es ist also nicht richtig, dass das nicht stattgefunden hätte, der zweite war in Vorbereitung. Dass wir intern natürlich immer wieder überlegt haben, wer welchen Verfahrensteil dann weiterbearbeitet, stimmt natürlich, aber das ist ein reines Konzept, das klarerweise immer wieder zu überarbeiten war.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Haben Sie im Jahr 2018 – wie es aus dem Protokoll hervorgeht – tatsächlich Ihre Ermittlungstätigkeiten ausschließlich auf die Verdachtsfälle Dana und Ramonda beschränkt?

Mag. Michael Radasztics: Also abgesehen davon, dass sich jetzt ein bisschen die Frage stellt, ob wir noch im Untersuchungsgegenstand sind, wenn wir von 2018 reden, und ich nicht Gefahr laufen will, hier möglicherweise, weil ich ja für außerhalb des Untersuchungsgegenstandes nicht von meiner Amtsverschwiegenheit entbunden bin - - Ich möchte mich vielleicht darauf beschränken, Ihre Frage einfach mit Nein zu beantworten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Frau Mag. Vrabl-Sanda geht auch darauf ein: „Im Stammverfahren wisse man noch nicht einmal, wer aller Zeuge oder Beschuldigter sei, oder welche Vorwürfe verjährt seien.“ – Das geht aus demselben Dokument 96499, Seite 130, hervor.

Außerdem wird in dem Protokoll festgehalten, dass „die Dokumentation der Verfahrensschritte“ nur „mäßig“ erfolgt sei. Dazu haben Sie vorhin schon Stellung genommen; aber dass „das Stammverfahren [...] unstrukturiert“ sei und die Verfahrensschritte nur mäßig dokumentiert: Welche Gründe liegen diesen Mängeln zugrunde?

Mag. Michael Radasztics: Ich würde nicht sagen, dass es diese Mängel überhaupt gibt. Ich führe diese Aussage eher darauf zurück, dass da zum Zeitpunkt der Besprechung vielleicht noch keine vollständige Aktenkenntnis bestanden hat. Da hatte die WKStA das Verfahren insgesamt erst zwei Monate.

Ich bin der Auffassung, dass es sowohl eine ausreichende Strukturierung gibt als auch dass im Grunde genommen klar ist, wer derzeit Beschuldigter ist – weil gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind – und wer Zeuge ist.

Natürlich ist es in so einem Großverfahren immer so – das sehen Sie an einzelnen Personen –, dass man vielleicht eher von einer Zeugenstellung ausgeht und sich dann erst im Laufe des Verfahrens ergibt, dass hier möglicherweise ein Anfangsverdacht besteht. Das muss man aber dann immer anhand des laufenden Ermittlungsverfahrens beurteilen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Kann es auch sein, dass das mit der Komplexität und auch mit dem Umfang des Verfahrens zu tun hat oder, wir haben vorhin schon über personelle Ressourcen gesprochen, dass das ein Grund für den Vorwurf sein könnte?

Mag. Michael Radasztics: Ich glaube, dass der Vorwurf nicht berechtigt ist.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Wenn der Vorwurf nicht berechtigt ist, warum, glauben Sie, wurde er in dem Protokoll überhaupt erhoben?

Mag. Michael Radasztics: Ich verweise auf meine Antwort. Ich glaube zum einen, Ziel dieser Besprechung aufseiten der WKStA war mehr Personal, und ich glaube auf der anderen Seite, dass vielleicht aus Zeitgründen noch keine ausreichende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt hat stattfinden können.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Gut. Danke einmal für die erste Runde.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herzliches Hallo auch von meiner Seite, Herr Staatsanwalt. (Auskunftsperson Radasztics: Grüß Gott, Herr Abgeordneter!) Ich versuche, die Fragen, die Ihnen schon gestellt worden sind, nicht zu wiederholen. Manches ist vielleicht dennoch etwas überschneidend, denn seit wir uns das letzte Mal gesehen haben, ist ja doch einiges passiert, und das Bild, das in der Öffentlichkeit abgegeben worden ist, war jedenfalls für die gesamte Justiz ein schwieriges. Für mich ist nach wie vor noch unbeantwortet, wo jetzt wirklich der Knoten liegt.

Mein Vorredner hat Ihnen das Dokument vorgelegt, in dem Mag.a Vrabl-Sanda zitiert worden ist. Ich möchte da schon noch einmal anknüpfen und das auch zitieren, weil sie ja da zum Beispiel davon spricht: „Entscheidend sei der durch das Schreiben erweckte Eindruck, dass Enderledigungen im Stammverfahren bevor stünden, was völlig unrichtig sei.“

Sie unterstellt ja dem Verfasser, dass in einem solchen Bericht die Unwahrheit steht, was – nehme ich an – zumindest dienstrechtlich massive Konsequenzen haben müsste. Sie bezieht sich beispielsweise auch weiter auf das Problem mit dem Gutachten, das eben „sieben Jahre lang gedauert [...] und 1 Mio. Euro gekostet“ hat, und sie sagt, dass das Stammverfahren vollkommen „unstrukturiert“ sei.

Ich möchte ein zweites Dokument vorlegen, das Ihnen noch nicht vorgelegt wurde, das ist das Dokument 96369. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auch da wird von der WKStA festgehalten: „Festzuhalten ist, dass sich aus den einzelnen Anordnungen jeweils keine ordentliche Tenorierung (Zeit, Ort und nähere Umstände der Tatbegehung) entnehmen lässt. Mangels Angaben zu konkreten Tatzeiten, Tatzeiträumen und Tatorten ist eine Prüfung einer allfälligen Verjährung oder inländischen Gerichtsbarkeit nicht möglich.“

Ich höre jetzt mit den Vorhaltungen auf, aber das waren die Dinge, die da enthalten sind. Es geht ja um den Untersuchungszeitraum, und da haben ja Sie die Fäden in der Hand gehabt. Für mich ist die Frage: Haben Sie eine Erklärung für mich, wie so unterschiedliche Sichtweisen entstehen können, einerseits Ihre Sichtweise, dass man da ordentlich vorangekommen ist und man gut gearbeitet hat – bekanntermaßen mit zu wenig Ressourcen –, und andererseits nun die der WKStA, die ja nicht sagt, dass sie keinen Einblick und noch kein abgeschlossenes Bild hat, sondern die ja vorgibt, ein abgeschlossenes Bild zu haben? Woran sollen wir uns als Abgeordnete jetzt halten?

Mag. Michael Radasztics: Wenn ich vielleicht auf eine Äußerung zurückgreifen kann: Wenn ich mich richtig erinnere, hat die Leiterin der WKStA in einem Zeitungsinterview, relativ bald nachdem der Inhalt dieses Protokolls publik wurde, gesagt, dass niemand den Eurofighter-Akt genau kenne. (Abg. Bernhard: Ja, das habe ich gehört!) Das ist, glaube ich, vielleicht die Erklärung oder die Klärung für Ihre Frage. Ich glaube tatsächlich, das ist ein Akt, den man in zwei Monaten nicht so erfassen kann, dass man wirklich eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes abgeben kann.

Ich glaube, dass viele dieser Äußerungen – wenn sie so gefallen sind, was ich ja nicht weiß, weil ich bei dieser Besprechung nicht anwesend war – vor diesem Hintergrund zu sehen sind, und wohl auch vor dem Hintergrund, dass das eigentliche Ziel der WKStA in dieser Besprechung war, auch einmal zu sagen: Wir brauchen hier mehr Ressourcen, um den Akt vollständig und zeitnah erledigen zu können!

Ich denke, dass das das Ziel war, und ich bin weiterhin der Auffassung, dass viele dieser Ausführungen vor diesem Hintergrund zu sehen sind.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Die ordentliche Tenorierung, die auch angesprochen worden ist, dass eben bei der Übergabe des Aktes Tatzeitpunkt, Tatort, Tatbestand nicht entsprechend nachvollziehbar sind: Können Sie diese Kritik nachvollziehen?

Mag. Michael Radasztics: Letztlich nicht, denn das muss man ja auch im historischen Kontext sehen. Die ersten Anordnungen, die in diesem Akt getroffen wurden, stammen aus dem Jahr 2011, wo wir einfach noch relativ wenig Sachverhalt hatten und wo man sich natürlich hinsichtlich der Tatzeiträume und der konkreten Verdachtsmomente noch ein bisschen vager halten musste, als wenn man so wie jetzt eine Vielzahl an Unterlagen zur Verfügung hat, wo man dann natürlich schon etwas präziser werden kann.

Dass im Jahr 2011 die Tenorierungen natürlich noch nicht den Stand haben können, dass man sagt, das könnte man bereits für eine Anklage übernehmen, ist, finde ich, vollständig klar.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): In dem Dokument, das ich Ihnen gerade habe vorlegen lassen, auf der Rückseite, der Seite 154 von 179, im unteren Drittel, zweiter Absatz unten, wird die Causa Alfons Mensdorff-Pouilly angesprochen. Da wird ebenfalls kritisiert und es steht: „Nicht nachvollziehbar ist, wieso diesen Verdachtsmomenten viele Jahre ungeachtet der diesbezüglichen Ankündigung nicht nachgegangen wurde“, und so weiter und so fort – auch da also die Kritik, dass viel zu spät aktiv gehandelt worden ist.

Es war ja damals für uns eine sehr erfreuliche Nachricht, dass da von Ihrer Seite auch Mensdorff-Pouilly als Beschuldigter geführt wird. Gibt es eine Erklärung, weshalb da die Entscheidung erst so spät getroffen worden ist?

Mag. Michael Radasztics: Ja, und wenn man sich den Akt im Detail anschaut, dann kann man die Erklärung auch relativ leicht sehen, weil es zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mensdorff-Pouilly einen entsprechenden Bericht von mir gab. Es ist so, vielleicht in aller Kürze dargestellt: Dass es diese Zahlung von 2 Millionen an die Firma Brodman gegeben hat, war sehr bald klar, sehr rasch klar. Die gab es nämlich schon, die war schon Thema im ursprünglichen Mensdorff-Geldwäschereiverfahren, dessen Aktenzeichen hier in der Mitte dieses Textes, sehe ich, auch genannt ist.

Das Problem war, dass das Oberlandesgericht Wien im Zuge einer Berufungsentscheidung festgestellt hat, dass die Firma Brodman wirtschaftlich nicht Mensdorff-Pouilly zuzurechnen ist, sondern vielmehr dessen Wahlonkel aus England, Tim Landon. Das war eine Feststellung, ein sogenanntes Obiter Dictum, also eine Feststellung nebenher, die das Oberlandesgericht getroffen hat. Wir – und ich – standen natürlich vor der Problematik: Was habe ich denn jetzt für zusätzliche, neue Beweismittel, die es mir ermöglichen, zu sagen: Na ja, Brodman ist doch Herrn Mensdorff-Pouilly zuzurechnen?

Das hat sich aus einem Querbezug zu einem Telekom-Verfahren ergeben, das ich dann im letzten Herbst sehr ausführlich studiert habe, wo ich zum Ergebnis gekommen bin – auch aufgrund eines Sachverständigengutachtens, das dort im Akt liegt –, hier hat man zusätzliche, neue Argumente dafür, zu sagen: Brodman ist, so wie ich es an sich schon vor Jahren angenommen habe, in Wahrheit Herrn Mensdorff-Pouilly zuzurechnen.

Das war letztlich auch der Grund – und der einzige Grund –, warum - -, wo dann das Hindernis beseitigt war und wo ich sagen konnte: Okay, dann kann ich ihn in Zusammenhang mit dieser Zahlung von 2 Millionen als Beschuldigten führen.

Es gibt ja, das wird manchmal auch vermengt, eine weitere Zahlung von, glaube ich, 5 Millionen, in Zusammenhang mit Ster, vormals Dobreanu, und Vater und Sohn Schmidt, wo es einen möglichen Bezug zu Mensdorff gibt. Da kam ich nie so weit, zu sagen: Ich kann auch diese 5 Millionen so zuordnen, dass ich sagen kann, ich verstehe den Anfangsverdacht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich meine, der Eindruck entsteht, dass das ja ein Brachialakt ist, der da jetzt mit der Aktenweitergabe, der Übergabe an die WKStA, dem Wechsel der einen Staatsanwältin, der Wegnahme des Aktes von Ihnen passiert ist. Es gibt jetzt aus meiner Sicht zwei Interpretationen: Die eine ist, dass manches von dem, was Ihnen da unterstellt wird, auch tatsächlich objektiv passiert ist; und die andere ist, dass Sie vielleicht auch zu viel ermittelt haben. Die Frage ist also, welche Motivation dahintersteht, das Ganze der WKStA zu übergeben.

Spannend war, dass im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage, die ich an den damaligen Justizminister Moser gestellt habe, mir dieser auf meine Frage, warum der Akt gewechselt ist, geantwortet hat: „Die personellen Änderungen in der Sachbearbeitung des Eurofighter-Verfahrenskomplex resultierten zunächst aus dem Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Die erst im Jänner 2019 zutage getretene Verschleierung des Verfahrens“ – da geht es um Grasser – „ist zwar nicht die Ursache, sehr wohl aber eine Bestätigung der Notwendigkeit für diesen Zuständigkeitswechsel.“

Meine Frage an Sie: Könnte die Rolle des Verfahrens von Grasser mit ein Grund gewesen sein, dass der Akt zur WKStA gewechselt ist?

Mag. Michael Radasztics: Das glaube ich nicht, weil die Grasser-Geschichte eigentlich erst später ein Thema geworden ist, und da war der Wechsel zur WKStA, wie ich meine, vom historischen Ablauf her, an sich schon beschlossen und sogar schon durchgeführt.

Ich möchte zum Grasser-Verfahren eigentlich nur so viel sagen – auch hier bin ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren –, dass die von mir verfügte Abbrechung meines Erachtens lege artis erfolgt ist. Wir haben die Bestimmung des § 197 StPO, um die es hier letztlich geht, innerhalb der Staatsanwaltschaft Wien, vor allem innerhalb der Wirtschaftsgruppe, eigentlich über Jahre genau so gehandhabt und genau so ausgeübt. Das ist eigentlich das Einzige, was ich dazu sagen will.

Ich glaube nicht, dass das Grasser-Verfahren da eine Rolle gespielt hat. Es stellt sich jetzt wieder ein bisschen die Frage nach dem Untersuchungsgegenstand, weil natürlich das alles, wovon wir jetzt reden, eher 2018, 2019 angesiedelt ist. Natürlich kann man sagen, dass es gewisse Querbezüge in das gesamte Stammverfahren hinein gibt.

Ich würde die Frage bitte auch gern mit dem Herrn Verfahrensrichter - - Ich bin grundsätzlich bereit, sie zu beantworten, aber ich würde da gerne Ihre Expertise hören.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Sie haben völlig recht. Alles, was 2018, 2019 ist – Sie wissen das ja auch schon –, ist außerhalb des Untersuchungsgegenstandes. Wenn, müssten wir klarlegen, wo die Beziehung in die Jahre davor geht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich bin mit der bisherigen Antwort in dem Punkt, den ich wissen wollte, schon zufrieden. Ich möchte eine konkrete Frage, die innerhalb des Untersuchungszeitraums liegt, nachschießen.

Ich habe schon vernommen, dass Sie nicht näher darauf antworten wollen, aber ich stelle die Frage, die Antwort entscheiden dann Sie: Die Quelle, die das Grasser-Verfahren, also die Aufnahme der Prüfung, ausgelöst hat, wurde nach unserem Informationsstand ja nie einvernommen. Der E-Mail-Verfasser, der uns allen ja bekannt ist, wurde durch Sie nicht eingeladen und entsprechend als Zeuge einvernommen, und das ist ja mithin ein großer Kritikpunkt gewesen. Können Sie darlegen, weshalb das nicht passiert ist?

Mag. Michael Radasztics: Auch nur ganz kurz: Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich versucht, die Quelle zu identifizieren und zu kontaktieren, aber ich möchte, mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren, nicht mehr dazu sagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Eine letzte Frage zu der Causa: Gab es Ihrer Erinnerung nach in Ihrer Behörde andere Personen, die davon Kenntnis hatten, dass das Verfahren zu Grasser zuerst eingeleitet und dann abgebrochen wurde, oder war das jetzt in diesem Jahr für alle eine große Überraschung?

Mag. Michael Radasztics: Nein, nein, nein, nein, nein, natürlich hat mein damaliger Gruppenleiter grundsätzlich Bescheid gewusst, würde ich jetzt einmal sagen. Ich sage das mit aller Vorsicht, weil das Jahre zurückliegt. In Wahrheit ist ja der Vorwurf, der mir gegenüber erhoben wird, längst verjährt, aber soweit ich mich erinnere, war zumindest mein Gruppenleiter darüber informiert. Wer jetzt sonst noch Kenntnis hatte, kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Dann möchte ich noch in einen anderen Bereich hineingehen, was meine Frage betrifft: Das Thema Ressourcen wurde ja verschiedentlich schon angesprochen. Ganz konkret ist es ja so, dass Sie mit Kollegin Frank eine Unterstützung hatten. Da gab es jetzt auch verschiedene Kritikpunkte bei der WKStA.

Uns wurde zugetragen, dass ursprünglich Generalsekretär – oder davor Sektionschef – Pilnacek aufgrund Ihrer Einwände, dass Sie zu wenig Ressourcen hätten, um das Eurofighter-Verfahren voranzutreiben, Ihnen zwei Planstellen zu Ihrer Unterstützung zur Verfügung gestellt hätte, Sie aber nur eine davon genutzt haben, nämlich die, um Frau Staatsanwältin Frank in Ihr Team zu holen, und die zweite ungenutzt geblieben ist. Ist dem so?

Mag. Michael Radasztics: Ich möchte da auf die vorherige Antwort verweisen. Wie jetzt die konkrete Planstellensituation war, weiß ich nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis und auch meinem Zuständigkeitsbereich. Fakt ist, dass es einfach personell schwierig war, eine zweite Vollzeitkraft für den Akt zu finden. Das war das einzige Thema, das ich in dem Zusammenhang hatte. Wir mussten uns da eben damit helfen, dass wir zumindest hin und wieder eine zusätzliche Kraft als Sparringpartner verwenden können.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Der Kollege von der FPÖ hat Sie ja ausführlich zu dieser Pilnacek-Weisungsgeschichte befragt, die ja im Zentrum des Strafverfahrens der StA Eisenstadt steht. (Auskunftsperson Radasztics: Mhm!) Mich hat das natürlich interessiert, denn erstens habe ich von der Weisung gewusst, zweitens – das kann ich ruhig so sagen – haben Sie mich bei meiner Einvernahme zum Komplex Darabos, glaube ich, war das, darüber informiert, dass das bereits als Teil einer Aktenlieferung auf dem Weg ins Parlament ist.

Ich habe am nächsten Tag eine parlamentarische Anfrage gestellt, weil ich einfach wissen wollte, was in dieser Weisung drinsteht, weil ich es im Detail immer noch nicht wusste. Am Abend war die ganze Weisung in der „Zeit im Bild“. Dann bin ich der Sache nachgegangen, weil es mich dann wirklich interessiert hat, wer diese Weisung verraten hat.

Jetzt lege ich Ihnen ein Dokument vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich stufe es wieder ganz niedrig ein.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ja, ich schaue ja nur auf das Datum – auf etwas anderes habe ich gar nicht geschaut –, und das ist, glaube ich, 2018.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist, glaube ich, zu dem ganzen Themenkreis, zu dem Sie ohne jeden Einwand den freiheitlichen Kollegen - - (Verfahrensrichter Rohrer: Der hat sich ja - -! Wir müssen uns schon - -!) – Er hat sich genau auf diesen Vorgang bezogen, ausschließlich, ausschließlich diesen Vorgang abgefragt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Welchen?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Den Vorwurf des Verrats der Pilnacek-Weisung an mich. Das war genau zu diesem Zeitpunkt. Er hatte ausführlich Zeit dazu, zu befragen. Ich werde nicht so viel Zeit brauchen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Er hat sich aber, glaube ich, entschlagen; die Auskunftsperson hat sich entschlagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist mir – um es juristisch auszudrücken – wurscht.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Gut.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Danke schön.

Als ich dieses E-Mail erhalten habe, habe ich den Sachbeweis in der Hand gehabt: Ja, die Pilnacek-Weisung ist verraten worden; ja, hier gibt es ein Dokument, das eindeutig den Verdacht des Bruchs des Amtsgeheimnisses belegt.

Am 21. Dezember 2018 um 15.02 Uhr ist dem ORF der gesamte Wortlaut der Weisung plus ein Beschluss des OLG Wien mit sehr vielen Namensnennungen, die damals noch vertraulich waren, und einem Referat aus dem Justizministerium übermittelt worden – durch Sektionschef Pilnacek selbst. Der hat nämlich das - - Ich sage jetzt einmal: In Bezug auf Mag. Pilnacek, und ausschließlich auf ihn, besteht der begründete Verdacht, in diesem Zusammenhang das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben.

Jetzt habe ich eine einfache Frage an Sie: Sagen Sie, wenn Pilnacek das Amtsgeheimnis gebrochen hat, warum werden Sie statt ihm - -

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Darf ich noch einmal darauf hinweisen: Der Vorwurf einer strafbaren Handlung ist ein Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht – EGMR-Judikatur. Ich würde wirklich bitten, hier bei der Wortwahl einfach nur aufzupassen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Gerne, mache ich gerne.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Jetzt schließe ich mich an, und das muss ich der Auskunftsperson, die es aber weiß, sagen: Wir sind außerhalb des Untersuchungsgegenstandes, und er ist nach wie vor durch das Amtsgeheimnis gebunden. Also wir kommen auf keinen grünen Zweig.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wir sind schon längst auf einem sehr grünen Zweig. Ich wiederhole das nicht; es hat kein Problem gegeben, wie genau zum selben Sachverhalt der freiheitliche Kollege befragt hat. Da ist die Auskunftsperson auch auf nichts hingewiesen worden. Das macht überhaupt nichts, es hilft ja der Wahrheitsfindung.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Da muss ich auch noch einmal einwenden, denn das geht jetzt gegen meine Person: Ich weise dann darauf hin, wenn die Auskunftsperson sich auf mich bezieht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da nehme ich Sie jetzt ausdrücklich in Schutz: Es geht nicht gegen Sie. Es geht gegen gar niemanden, es ist ja nur eine Feststellung.

Herr Mag. Radasztics! Ich nehme das auf, präzisiere meine Fragestellung: Der begründete Verdacht, das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben, richtet sich aufgrund dieses Dokuments also offensichtlich gegen Sektionschef Pilnacek. Warum werden dann Sie statt ihm vom Staatsanwalt verfolgt? Ich verstehe es einfach nicht. Ist das so üblich in der Justiz, wenn möglicherweise der oberste Beamte etwas angestellt hat, dass man sagt: Den lassen wir in Ruhe, verfolgen wir einen Staatsanwalt!?

Mag. Michael Radasztics: Ich möchte Ihre Frage insoweit beantworten: Ich habe keine Kenntnis davon, ob es aufgrund dieses E-Mails in irgendeiner Form strafrechtliche Ermittlungen gibt oder nicht. Das weiß ich nicht. Warum das Verfahren gegen mich geführt wird, ist mir grundsätzlich aus der Akteneinsicht bekannt. Warum es in der Form geführt wird, wie es gegen mich geführt wird, kann ich allerdings nicht beantworten, weil ich hier wirkliche Zweifel an der Art der Verfahrensführung habe, die ich für bedenklich erachte. Ich möchte das nutzen, um vielleicht auch hier zu sagen, warum das so ist, weil ich keine Gelegenheit habe, das sonst zu tun.

Ich bin Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, es wird mir vorgeworfen, über eine Weisung gesprochen zu haben. Gleichzeitig wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung eine Rufdatenrückerfassung über einen Zeitraum von drei Monaten angeordnet. Zu welchem Zweck ist mir nicht ersichtlich, weil man durch eine Rufdatenrückerfassung den Inhalt eines Gespräches, das in meinem Amtszimmer stattgefunden hat, nun einmal nicht feststellen kann. Ich habe eine Beschwerde gegen diese Ermittlungsmaßnahme eingebracht, über die das Oberlandesgericht noch nicht entschieden hat.

Nichtsdestotrotz hat sich die Staatsanwaltschaft Eisenstadt entschlossen, die Ergebnisse auswerten zu lassen, zu verakten. Es sind sämtliche Personen, mit denen ich im Zeitraum von drei Monaten - -, einem meines Erachtens vollständig überschießenden Untersuchungszeitraum und Überprüfungszeitraum, mit Namen und Adressen veraktet worden.

Es ist in einem weiteren Schritt sämtlichen dieser Personen – dazu zählen meine Eltern, meine Schwiegereltern, die 90-jährige Großmutter meiner Frau, Freunde, Bekannte, auch Personen, die völlig nur am Rande waren, mit denen ich zufällig telefoniert habe, wie, ich weiß nicht, das Landesklinikum Mödling oder das Landesgericht für Strafsachen Wien – die gesamte Anordnung mit einem Text von sieben Seiten, wo die vollständige Verdachtslage gegen mich samt Beweiswürdigungen wiedergegeben wurde, in, meines Erachtens, eklatant gesetzeswidriger Weise zugestellt worden.

Ich habe dagegen Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben. Ich wollte das bei dieser Gelegenheit anbringen, ansonsten kann ich zu Ihrer Frage leider nichts beitragen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich ergänze das, ich bin auch von der Erfassung der Telekommunikationsdaten in diesem Zusammenhang benachrichtigt worden. Ich habe inzwischen aufgrund meiner Nachforschungen den Eindruck, dass es da gar nicht um die Weisung geht, sondern um den Versuch – wesentlich weiter gehend –, durch Erkundungsbeweise zu schauen, ob man nicht noch irgendjemandem etwas anhängen kann.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zum Eisenstädter Verfahren und zu den Herrschaften, die dort Strafjustiz spielen: Dieses Dokument (ein Schriftstück in die Höhe haltend) habe ich bei meiner Einvernahme der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übergeben. Das ist ein eindeutiger Sachbeweis, der einzige Sachbeweis in diesem Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt weigert sich, gegen Mag. Pilnacek zu ermitteln. Sie weigert sich und hat mir das auch mitgeteilt. Sie sieht – das ist der einzige Sachbeweis – keinen begründeten Anfangsverdacht; aber da, wo es keinen Beweis gibt, wo nichts da ist, da wird ermittelt, und zwar nicht nur gegen Sie, auch in meine Richtung, in andere Richtungen und so weiter.

Mich interessiert – und Sie werden mir dazu, nehme ich an, nichts sagen können –: So etwas tut eine Staatsanwaltschaft im schönen Eisenstadt nicht aus Eigenem, das kommt wieder einmal genau von dort, von wo alles kommt. Deswegen ist es so wichtig, dass Mag. Pilnacek uns morgen zur Verfügung steht und genau dazu befragt wird.

So, das ist einmal das eine. Jetzt sage ich Ihnen etwas, was meiner Meinung nach - -

Mag. Michael Radasztics: Ich darf die Frage, denn es war eine Frage, nur ganz kurz beantworten (Abg. Pilz: Ja, Entschuldigung!): Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jetzt zeige ich Ihnen etwas, was meiner Meinung nach noch wesentlich weiter geht und noch wesentlich übler ist, und das ist aus dem Protokoll dieser berühmten Dienstbesprechung, Seite 32. Haben Sie das noch vor sich?

Mag. Michael Radasztics: Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Seite 32, Dokumentennummer 96499, da haben Sie relativ weit unten: Leitender Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Da passiert etwas wirklich Außergewöhnliches. Der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs war vorher Leiter der StA Eisenstadt; viele Kreise schließen sich immer in diesem Zusammenhang, es ist immer die gleiche Partie.

Ich zitiere jetzt: „LOStA Mag. Fuchs wirft ein, man solle StA Mag. Radasztics laden und die Art und Weise, wie er dann kooperiere, werde dann in den dienstaufsichtsbehördlichen Verfahren natürlich eine Rolle spielen.“

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aber Herr Abgeordneter, das hat jetzt - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da sind wir in einem Bereich drin, wo Staatsanwalt Radasztics gedroht wird: Radasztics, sage so aus, wie es uns passt ...!

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aber wir sind außerhalb des Untersuchungsgegenstandes.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, wir sind mittendrin.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Nein, nein! Sie können ihn nicht selbst definieren, bitte! Das geht jetzt nicht. Sagen Sie mir einen Vorgang aus dem Jahr 2017, der Bezug hat!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ganz einfach: die Versuche, seit dem Jahr 2011, das Verfahren abzudrehen, von den Spitzen der Justiz her. Ich fange halt von hinten an – ich hätte genauso gut 2011 anfangen können – und nähere mich auf diesem Weg langsam dem Jahr 2011. Ich hoffe, die Zeit reicht. – So.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bitte stellen Sie den Bezug zum Untersuchungsgegenstand her.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich möchte hier, so wie der freiheitliche Kollege, der auch ungehindert zu diesem Punkt ...

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Das stimmt so auch nicht, ich will mich aber jetzt nicht aufs Protokoll berufen müssen. (Abg. Pilz: Na ich schon!) – Tun Sie es, aber bitte – wir können das gerne machen, damit habe ich kein Problem – stellen Sie jetzt den Bezug zum Untersuchungsgegenstand her.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Herr Mag. Radasztics, ist Ihnen, seit Sie den Eurofighter-Akt führen und seit Sie in der Causa Eurofighter ermitteln, jemals zuvor in dieser Art und Weise gedroht worden?

Mag. Michael Radasztics: Ich war bei dieser Besprechung am 1.4.2019, wie ich schon gesagt habe, nicht anwesend, ich kenne nur dieses Protokoll. Ich weiß nicht, ob das das tatsächlich Gesprochene inhaltlich richtig wiedergibt. Ich kann und will das hier nicht deuten und interpretieren, ich glaube, das ist nicht meine Aufgabe. Ich bin hier, um über Wahrnehmungen auszusagen, und ich habe dazu keine.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. Na wenn Sie keine Wahrnehmungen dazu haben: Wir haben das per Protokoll, Ihre Antwort ist uns jetzt auch bekannt.

Als Letztes noch zum Verfahren: Wenn die - - Was bedeutet - - Nein, ich frage Sie vorher noch etwas anderes: Hat es jemals vonseiten des Justizministeriums, von der Spitze des Justizministeriums, einen ernsthaften Versuch gegeben, Sie von allen anderen Verfahren freizustellen, damit Sie sich ausschließlich um das Eurofighter-Verfahren kümmern können?

Mag. Michael Radasztics: Das weiß ich nicht, das kann ich nicht beantworten. Wenn es solche Überlegungen gegeben hat, wurden sie mir nicht kommuniziert. Es ist natürlich schon auch meine Aufgabe, mich rechtzeitig zu melden, um zu sagen: Hier oder da geht es nicht. Nur weiß ich halt, wie die personellen Ressourcenproblematiken im Bereich der Staatsanwaltschaft Wien sind und waren, und mir war das von vornherein klar, dass es keine Möglichkeit gibt, das hier jetzt irgendwie anders zu lösen. Deswegen habe ich keinen derartigen Versuch unternommen. Welche Überlegungen es aber weiter oben gegeben hat, weiß ich nicht, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, ist es in der Justiz grundsätzlich üblich, dass bei Dienstbesprechungen Tonbänder mitlaufen?

Mag. Michael Radasztics (erheitert): Also von meiner Seite her: nein. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich habe noch nie eine Besprechung aufgenommen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank. Herr Abgeordneter Pilz hat öffentlich einmal behauptet, Sie würden knapp vor einer Anklage stehen. (Abg. Pilz: Das ist ihm ja passiert!) Waren Sie in Ihrem Verfahren jemals knapp vor einer Anklage?

Mag. Michael Radasztics: Ich muss wieder auf die Konsultationsvereinbarung verweisen. Es gibt diverse Aspekte, die schon im Vorhabensberichtsstadium sind beziehungsweise waren beziehungsweise kurz davor waren. Ich bitte um Verständnis, ich will diese Vereinbarung nicht brechen, und letztlich treffen ja Entscheidungen über Anklagen in solchen Fällen auch nicht die Staatsanwälte, sondern die sind berichtspflichtig, und die letztliche Entscheidungshoheit liegt beim Bundesminister für Justiz.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke. Landeshauptmann Doskozil hat in seiner Befragung angegeben, dass er über seine Kabinettschefin Alexandra Schrefler-König eine Kopie des Altmannsdorfer Vergleichs – ich nehme an, das sagt Ihnen etwas, Altmannsdorfer Vergleich – ohne Faksimileschutz an Peter Pilz übergeben hätte. Hat Peter Pilz dieses nicht faksimilegeschützte Dokument bei der darauffolgenden Anzeige gegen Norbert Darabos vorgelegt? Ist das in Ihren Akten vorgekommen?

Mag. Michael Radasztics: Tut mir leid, das weiß ich nicht auswendig. Das weiß ich nicht auswendig, welche Unterlagen er damals dieser Anzeige beigelegt hat. Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Sie haben es in Ihren Akten nicht gefunden?

Mag. Michael Radasztics: Ich habe es nicht in Erinnerung. Ich kann mich an den Aktenstand nicht erinnern, welche Beilagen - - Ich weiß auch nicht, ob er Beilagen vorgelegt hat. Das weiß ich nicht, tut mir leid, aber das müsste sich aus dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Aktenstand ja ergeben, was da damals an Unterlagen vorgelegt wurde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, danke.

Damit darf ich noch zum Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser kommen, das 2011 eingeleitet und 2013 abgebrochen wurde. Können Sie uns die Gründe für diese Vorgangsweise erklären?

Mag. Michael Radasztics: Ich möchte auf meine bisherigen Antworten verweisen, wo ich ganz grundsätzlich meine Rechtsansicht zu dieser Abbrechung dargetan habe, und mich ansonsten mit Blick auf das Verfahren entschlagen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann sage ich vielen Dank.

Mag. Michael Radasztics: Danke.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Staatsanwalt Radasztics, Sie haben ja sehr viele Berichte geschrieben. Wer war denn bei Ihnen für die Fachaufsicht zuständig?

Mag. Michael Radasztics: Für die Fachaufsicht grundsätzlich, zunächst einmal ursprünglich, in einem ersten Schritt, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, die die Berichte zu revidieren und abzufertigen hatte, wobei sie mir, glaube ich, 2017, mit Beginn 2017, eine Approbationsermächtigung erteilt hat, derartige Berichte selbst zu zeichnen.

Bei der Fachaufsicht im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien war lange Jahre Herr Oberstaatsanwalt Ropper der zuständige Staatsanwalt. Wer davor war, weiß ich nicht auswendig, tut mir leid, müsste sich aber aus der Aktenlage ergeben.

Im Bereich des BMJ war das die zuständige Fachabteilung, die Weisungsabteilung, unter der Leitung von Herrn Dr. Jirovsky mit an sich wechselnden Zuständigkeiten; da hat es immer wieder verschiedene Personen gegeben, die zuständig waren.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das heißt, diese Personen haben insgesamt 75 Vorhabensberichte bekommen.

Mag. Michael Radasztics: Ja, diese Berichte - - Es ist immer die Frage, was man zählt. Gerade mit Einsetzung der Untersuchungsausschüsse, des vorigen Untersuchungsausschusses in Zusammenhang mit Eurofighter, hat das begonnen, dass ich eine sehr intensive Berichtstätigkeit entfaltet habe, in Zusammenhang mit der Aktenvorlage und vor allem auch in Zusammenhang mit Presse-, Medienanfragen, die teilweise an mich weitergeleitet wurden, mit dem Ersuchen, da möglichst rasch, oft taggleich, zu berichten, wie sich das aus den Ermittlungsakten darstellt, und solche E-Mail-Berichte werden da grundsätzlich auch mitgezählt. Es sind aber auch Informationsberichte dabei und nicht nur Vorhabensberichte. Ich will aber den U-Ausschuss jetzt nicht mit einem Referat über Berichtspflichten behelligen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wie oft hat der ehemalige Herr Generalsekretär Pilnacek diese Informationen bekommen? Haben Sie da eine Kenntnis?

Mag. Michael Radasztics: Ich kann es Ihnen nicht quantifizieren, aber grundsätzlich sehr häufig, weil er vor allem, was die E-Mail-Berichte betraf, eigentlich immer, soweit ich mich erinnern kann, oder in den meisten Fällen – sagen wir es einmal so, denn ganz sicher bin ich nicht – im Verteiler war.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich habe jetzt eine Frage – ich weiß, Sie können sich entschlagen, aber trotzdem möchte ich sie gerne stellen –: Haben Sie in dieser Anzahl von Berichten jemals auch das Verfahren von Grasser erwähnt?

Mag. Michael Radasztics: Dazu möchte ich mit Blick auf das laufende Verfahren nichts sagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege Ihnen das Dokument 96311, Seite 12, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Hier spricht die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Vrabl-Sanda von nicht zuordenbaren Dokumenten, „die für das Grasser-Verfahren relevant sein könnten“. Beziehungsweise wurde ein „Ordner mit Kontounterlagen einer 100% communications PR Agentur“ gefunden sowie „ein Konvolut von E-Mails“ vom Hinweisgeber und dem Architekten der Vector-Schwarzgeldkassen, Walter Schön. Diese Akten waren nicht beim Ermittlungsakt, ist da mitgeteilt worden.

Warum haben Sie diese Akten nicht zum Ermittlungsakt gegeben? Stimmt diese Information?

Mag. Michael Radasztics: Tut mir leid, mir sagen diese Unterlagen nichts. Ich kann das nicht zuordnen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Walter Schön sagt Ihnen aber schon etwas?

Mag. Michael Radasztics: Mag sein. Ich habe dazu keine Erinnerung beziehungsweise Wahrnehmung.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine weitere Frage betreffend eine parlamentarische Anfrage zu diesem Verfahren: Der ehemalige Herr Bundesminister Moser hat da mitgeteilt, dass das „ausschließlich auf individuelle Fehlleistungen des damaligen Sachbearbeiters“ zurückgeführt wird, und das bezieht sich auf Ihre Arbeit, die Sie auch in dem Zeitraum des Untersuchungsausschusses geleistet haben.

Können Sie vielleicht irgendeine Erklärung abgeben, wie der ehemalige Minister Moser zu dieser Erkenntnis kommt?

Mag. Michael Radasztics: Kann ich nicht, und ich möchte mich mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren dieser Frage entschlagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine Frage betreffend Aktenvorlage: Wenn Aktenvorlagen an den Untersuchungsausschuss gesendet worden sind, wem haben Sie diese Akten übergeben?

Mag. Michael Radasztics: Der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Die haben die Akten dann wem gegeben?

Mag. Michael Radasztics: Soweit ich weiß, erfolgte die Vorlage an den Untersuchungsausschuss durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Also nie über den Generalsekretär oder den Minister? Normalerweise müsste der Minister auch unterzeichnen.

Mag. Michael Radasztics: Wie da der konkrete Informationsfluss war, weiß ich leider nicht. Für mich war die Tätigkeit mit der Übergabe an die Oberstaatsanwaltschaft Wien beendet.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Da habe ich noch eine Frage betreffend Akten und Unterlagen: ob Sie wissen oder ob Sie zumindest davon ausgehen können, dass alle abstrakt relevanten und für die Erfüllung der Kontrollaufträge des Untersuchungsausschusses notwendigen Unterlagen uns auch übermittelt worden sind. Ich meine da ganz speziell auch die Mails, Dienstbesprechungen, Konzepte und so weiter. Können Sie das ausschließen oder sind diese Unterlagen nicht alle - -

Mag. Michael Radasztics: Ich habe, soweit ich damit befasst war, im Grunde genommen lediglich immer eine Verfügung an die Kanzlei getroffen, dass die Akten und Tagebücher, die von der Vorlagepflicht umfasst waren, entsprechend elektronisch aufgearbeitet und an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt werden – verbunden mit diversen Überlegungen, die Sie, glaube ich, aus den entsprechenden Berichten kennen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie sind ja doch viele Jahre für diesen Eurofighter-Untersuchungsausschuss zuständig gewesen: Haben Sie da irgendeine Erkenntnis, dass gewisse strafrechtlich relevanten Sachen bereits verjährt sind, weil die Verfahrensdauer zu lange gewesen ist?

Mag. Michael Radasztics: Sobald man gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren einleitet und konkrete Ermittlungsschritte setzt, ist die Verjährung unterbrochen. Das heißt, auch wenn ein Verfahren lange dauert, sehr lange dauert, tritt grundsätzlich hinsichtlich dieser Personen nach der Rechtslage keine Verjährung ein.

Es kann natürlich passieren, dass es Personen gibt, wo man etwa über Sachverhalte keine Kenntnisse hat, wo man die erst anders würdigen kann, nachdem Jahre später vielleicht eine andere Information einlangt. Da kann es dann natürlich im Einzelfall passieren, dass gegen eine Person nicht mehr ermittelt werden kann, weil Verjährung eingetreten ist – das kann passieren. Sobald allerdings ein konkreter Anfangsverdacht besteht und die Person als Beschuldigter eingetragen ist, gibt es keine Verjährung mehr.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ist das bei einem der elf Verfahren, die da anhängig sind, passiert?

Mag. Michael Radasztics: Ist was passiert?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung.

Mag. Michael Radasztics: Einstellung eines Verfahrens aus Verjährungsgründen: Soweit ich mich erinnere, der Sachverhalt betreffend Herrn Borth aus dem Wirtschaftsministerium, weil das letztlich als Geheimnisverrat zu qualifizieren war und schon verjährt war, als der Sachverhalt bei uns auf den Tisch kam.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Danke.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Herr Mag. Radasztics, ich möchte noch einmal auf dieses Protokoll vom 1. April eingehen – Sie haben die Unterlage bei sich liegen. Ich würde Sie bitten, auf Seite 146 zu schauen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Ich darf Herrn Oberstaatsanwalt Mag. Ropper zitieren, er sagt da: „Hinsichtlich des Betrugsverfahrens sehe er nun den günstigen Zeitpunkt mit dem Übergang zur WKStA irgendwie einen fetten Schlussstrich zu ziehen. Die Oberbehörde hätte schon damals schwer verstanden wieso überhaupt begonnen wurde zu ermitteln. Anscheinend wollte niemand Herrn Doskozil erklären, dass kein Anfangsverdacht bestünde.“

Teilen Sie diese Meinung des Herrn Oberstaatsanwalts?

Mag. Michael Radasztics: Ich glaube, ich bin das schon eingangs gefragt worden, genau diese Frage zu dieser Thematik. Ich möchte auf diese Antwort verweisen. Wie bei Einlangen der Anzeige war die allgemeine Auffassung – auch bei den Oberbehörden –, dass ein Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzuleiten ist, weil man einen Anfangsverdacht gesehen hat.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Ich möchte auf eine Auskunftsperson verweisen, die bei uns war, nämlich auf Herrn Generalmajor Hamberger. Sie haben ja Generalsekretär Mag. Pilnacek des Öfteren berichtet und haben auch eine Mail an ihn geschickt, in der Sie auf Generalmajor Hamberger eingehen. Es ist leider nicht möglich gewesen, dieses Mail auszudrucken. Das ist die Dokumentennummer 65656.

Ich zitiere aus Ihrem E-Mail an Herrn Christian Pilnacek: „Das Schreiben hat noch einen Vater, nämlich Generalmajor Hamberger selbst, dessen Lebenswerk die Sachverhaltsdarstellung ist und das sieht er gefährdet. Ich empfinde diese Vorgehensweise trotzdem als Frechheit, aber was soll’s.“ – Ist Ihnen - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich darf schon dazwischen einwerfen – damit mir Abgeordneter Pilz das dann beim nächsten Mal nicht wieder vorhält –: An sich sind bei Vorhalten die Urkunden vorzulegen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Es ist leider so, dass das Haus technisch nicht die Möglichkeit bietet, das auszudrucken – wir haben das nun mehrmals probiert. Wir können das gerne nachreichen.

Vielleicht erinnert sich der Herr Magister an dieses E-Mail oder an diesen Konflikt mit Generalmajor Hamberger, weil es doch die Anzeige oder eine Grundlage der Anzeige betrifft. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Michael Radasztics: Es ist so, dass mir diese Unterlage auch deshalb erinnerlich ist, weil sie mir – das liegt noch nicht lange zurück – im Dezember des Vorjahres bei meiner ersten Befragung hier als Auskunftsperson schon vorgehalten wurde und ich dazu schon gefragt wurde. Ich würde auch gerne auf diese Antwort verweisen.

Es liegt jetzt natürlich noch länger zurück, ist schon wieder eine Zeit lang her. Tatsächlich war das damals so, dass es einen Beschwerdebrief – formulieren wir es einmal so – gegeben hat, der direkt an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien und den damaligen Herrn Generalsekretär gerichtet wurde, wo gewisse Kritik zur Verfahrensführung durch die Kollegin Frank und in weiterer Folge auch mich erhoben wurde, und das war letztlich der Anlass für diesen etwas emotionalen Austausch, den wir da hatten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Wenn man das Besprechungsprotokoll durchliest und auch die Beiträge der Besprechungsteilnehmer, dann wird Ihre Ermittlungstätigkeit sehr breitflächig kritisiert – sei es vom Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Mag. Fuchs, vom Gruppenleiter Oberstaatsanwalt Mag. Adamovic, von Staatsanwältin Mag. Tichy-Martin, von Mag. Ropper, von Frau Mag. Vrabl-Sanda und letztendlich auch von Generalsekretär Mag. Pilnacek.

Auch Ihre anfänglichen Verdachtshypothesen bleiben in dieser Kritik nicht verschont. So kritisiert Mag. Fuchs, „dass vor 6 Jahren wichtige strategische Entscheidungen getroffen wurden. Es gäbe Verdachtshypothesen, auf denen das Verfahren aufgesetzt wurde.“

Sie sind darauf auch schon teilweise eingegangen. Warum wurden diese Verdachtshypothesen nicht ausreichend dokumentiert?

Mag. Michael Radasztics: Ich möchte auf meine vorige Antwort verweisen. Ich gehe davon aus und möchte hier festhalten, dass diese ausreichend dokumentiert sind – meines Erachtens.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Wie können Sie sich dann erklären, dass diese Vorwürfe von all diesen Staatsanwälten erhoben werden?

Mag. Michael Radasztics: Wie gesagt, ich muss da immer die gleiche Antwort geben. Ich habe zwei Erklärungen: erstens eine noch nicht hinreichende zeitliche Komponente, um sich vollständig mit dem Akt auseinanderzusetzen, zweitens auch das Ziel der Vertreter der WKStA, möglichst viel Personal für die Bearbeitung des Aktes zu bekommen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Sie haben ja vorhin ausgeführt, dass Sie sich mit Generalsekretär Mag. Pilnacek abgestimmt haben. Ich möchte da auch auf dieses Dokument mit der Nummer 96499, Seite 147, verweisen. Ich zitiere den Herrn Generalsekretär, der „meint, dies sei eine Schande für uns alle, das hätte man sich schon vor Jahren ansehen können. Man sei damals zu einem Ergebnis gekommen und man solle jetzt nicht wieder anfangen, das Ergebnis von hinten aufzurollen. ‚Setzt‘s euch zsamm und doschlagt‘s es, aber das hättet ihr vor drei Jahren machen können‘.“

Das ist natürlich eine sehr emotional vorgetragene Einschätzung des Generalsekretärs. Wie sehen Sie das oder was entgegnen Sie darauf?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Rückbezogen auf den Untersuchungsgegenstand – ich bekomme es sonst wieder vorgehalten, daher muss ich das bemerken.

Mag. Michael Radasztics: Auch die Antwort rückbezogen auf den Untersuchungsgegenstand, nämlich vor drei Jahren: Ich glaube, er meint die Neuanzeige, die eigentlich vor zwei Jahren eingelangt ist. Ich verweise da auf meine Antwort, die ich jetzt schon zweimal geben durfte, nämlich: Es war zum damaligen Zeitpunkt nach Einlangen der Neuanzeige übereinstimmende Auffassung mit den Oberbehörden, dass ein hinreichender Anfangsverdacht besteht, nach dem Ermittlungen einzuleiten sind.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Danke schön, keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Mag. Radasztics, ich springe weit zurück – zumindest ein Stück weit –, nämlich in das Jahr 2009. Ich habe ja davor gefragt, wie man zu so unterschiedlichen Beurteilungen in der Vorgehensweise bei einzelnen Verfahrenssträngen hat kommen können, und ich möchte einen Punkt betrachten, der für mich sehr kritisch ist. Das ist das Dokument 52944 – ich warte, bis Sie das Dokument vorliegen haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es geht da, wenn ich mir das ansehe, um die Einstellung des Verfahrens von Gernot Rumpold im Jahr 2009. Wenn man sich mit dem heutigen Wissen die Begründung ansieht – ich weiß schon, das heutige Wissen ist ein anderes als jenes von 2009 –, warum es da zu keiner Einvernahme gekommen ist, warum das Verfahren eingestellt worden ist, dann wird vom damaligen Staatsanwalt Kronawetter in dieser Begründung festgehalten, dass es ohnehin im Jahr 2007 eine Befragung durch den Untersuchungsausschuss gegeben hat.

Ich gehe nun noch zur wesentlichen Seite, Seite 7 von 10. Es steht da am Ende, im letzten Absatz: „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Höhe der vorgelegten Honorarnoten in der Tat als ungewöhnlich zu bezeichnen ist, doch konnte der gesamte Betrag des Werbeetats von rund € 6,6 Mio durch Rechnungen belegt werden und es wurden demnach für EADS Leistungen in Form von Werbeeinschaltungen [...] erbracht.“

Für mich ist nun die Frage – wir wissen ja mittlerweile, dass ein guter Teil des Vector-Netzwerks aus Scheinrechnungen und Scheinleistungen bestanden hat; das ist ja nun auch in diesem Jahr in Deutschland festgestellt worden –: Haben Sie das Jahr 2009 und diese Einstellung des Verfahrens noch in Erinnerung? Warum hat man dort damals Herrn Rumpold nicht einmal vonseiten der Staatsanwaltschaft eingeladen, Stellung zu beziehen?

Mag. Michael Radasztics: Herr Abgeordneter, ich war im Jahr 2009 und auch später nicht für dieses Verfahren zuständig. Sie sehen das am Berichtsverfasser: Das war Kollege Kronawetter. (Abg. Bernhard: Genau!) Ich kann und will da die Überlegungen des Kollegen, die ich im Detail nicht kenne, jetzt nicht hintennach, Jahre später, beurteilen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich habe mir dieses Verfahren aus einem ganz konkreten Grund herausgesucht, weil wir uns natürlich alle hier im Untersuchungsausschuss fragen, wie viel fundierte Ermittlung es ganz generell aufseiten der Justiz in den vergangenen Jahren gegeben hat, wie viel Einflussnahme es auf die Justiz in den vergangenen Jahren gegeben hat und ob wir als Untersuchungsausschuss sicher sein können, dass es keine politische Einflussnahme gegeben hat und diese vielleicht durch unzulässige Zahlungsflüsse begründet war.

Nun aus dem Untersuchungsgegenstand und -zeitraum sowie Ihrer Kenntnis der Sachlage: Haben Sie jemals mit Hans-Peter Kronawetter über das Eurofighter-Verfahren und über die Frage der Einstellung von Rumpold gesprochen?

Mag. Michael Radasztics: Über die Frage der Einstellung Rumpold habe ich meiner Erinnerung nach nicht mit ihm gesprochen. Es hat insoweit ein Gespräch mit ihm gegeben, wenn ich mich richtig erinnere, das sich auf die Rapid-Zahlungen bezog, also in Zusammenhang - -, also das Rapid-Sponsoring. Da gab es ja ein eigenes Teilverfahren und da hat es Querbezüge zu einem anderen Verfahren von ihm im Zusammenhang mit den damals angezeigten natürlichen Personen gegeben. Da gab es eine Überschneidung, das haben wir besprochen und da haben wir letztlich entschieden, dass der Akt dann letztlich von mir bearbeitet wird – in Zusammenhang mit den Zahlungen an SK Rapid.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Darf ich Sie abschließend für diese Runde fragen, ob Sie Kenntnis haben, dass auf Sie als Person und ermittelnden Staatsanwalt jemals durch die Politik oder die Justiz an sich Druck aufgebaut worden ist, um Ermittlungen in einem schnellen Verfahren – oder vielleicht auch, ohne Zeugen beziehungsweise andere Beschuldigte beispielsweise gehört zu haben – einzustellen?

Mag. Michael Radasztics: Nein, so wie Sie die Frage formulieren, muss ich das verneinen. Das kann man so nicht sagen, nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sagen Sie, wer hat in den letzten Jahren im Eurofighter-Verfahren, solange Sie es geführt haben, die Fachaufsicht gehabt?

Mag. Michael Radasztics: Das bin ich eben gefragt worden, wenn ich da noch einmal ganz kurz darauf verweisen darf: zunächst einmal intern die Behördenleiterin bei der Revision der Berichte, bei der Oberstaatsanwaltschaft war es lang Herr Mag. Ropper, und im Ministerium waren es in der Fachabteilung wechselnde Personen, soweit ich mich erinnere.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mir geht es ja klarerweise um Mag. Ropper. Hat Mag. Ropper Sie irgendwann einmal darauf aufmerksam gemacht, dass irgendetwas nicht passt, dass er Einwände gegen Ihre Verfahrensführung hat?

Mag. Michael Radasztics: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nicht?

Mag. Michael Radasztics: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wie erklären Sie sich, dass er jetzt, da er in einer anderen Funktion auf das Verfahren schaut, plötzlich sagt: Ja, da hat nie etwas gepasst?

Mag. Michael Radasztics: Ich muss wieder die gleiche Antwort geben, die ich immer zu dieser Besprechung vom 1.4. gegeben habe: Ich war nicht dabei. Ich weiß nicht, ob es so gesagt wurde. Ich glaube, dass hier vielleicht möglicherweise auch Zielsetzungen in Richtung Personalressourcen aufgebaut waren. Ich weiß es nicht, warum er das so sagt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wissen Sie, das Seltsame ist nun seit einigen Jahren – ich habe es heute schon bei der Befragung der Leiterin der WKStA gesagt –: Bei so großen Verfahren, die einem so großen Konzern so unangenehm sind, gibt es speziell in Österreich – in München dürfte das ein bissel anders sein – die Phase des Aushungerns: Hauen wir ihm so viel drauf, bis er nicht mehr dazu kommt, und schauen wir, dass wir die Geschichte ressourcenmäßig absaufen lassen!

Wenn sich das nicht ausgeht, kommt es manchmal, aber doch zu Phase 2: Das sind konkrete Versuche, einfach abzudrehen.

Und ganz, ganz selten – ich habe schon viele clamorose Verfahren seit Lucona und Noricum erlebt – kommt es zu Phase 3: Na, wenn dann das Verfahren immer noch weitergetrieben wird, dann verfolgen wir nicht mehr die Beschuldigten, sondern den Staatsanwalt oder manchmal auch die Polizeibeamten!

Dazu möchte ich Sie nun nicht befragen, weil wir sonst wieder die Diskussion über den Untersuchungszeitraum haben. Was aber auffällig ist, ist der ständige Rollenwechsel von Personen, sehr auffällig zum Beispiel bei Ropper: Zuerst ist er jahrelang in der Fachaufsicht – kein Problem, passt alles! –, dann plötzlich Rollenwechsel, er ersetzt den Gruppenleiter in der WKStA, der hart ermitteln will, und plötzlich passt nichts. Leider können wir ihn nicht befragen. Die andere Geschichte ist die Rolle der StA Linz und die Rolle der StA Eisenstadt. Das ist das alte Muster: Von oben kommt ein kleiner Wink und unten ist plötzlich Ruhe.

So, nun suche ich nach einer dazu passenden Frage, was gar nicht so einfach ist. Meine Frage lautet: Ist Ihnen das auch so aufgefallen? (Allgemeine Heiterkeit.)

Mag. Michael Radasztics: Ich bitte, zu berücksichtigen, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, und ich mich da nicht in Spekulationen vertiefen möchte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, dafür habe ich auch absolutes Verständnis. Ich habe keine weiteren Fragen, danke schön.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich anerkenne die noble Zurückhaltung und die Notwendigkeit aufgrund des Ermittlungsverfahrens und habe keine solchen Ausführungen wie Herr Abgeordneter Pilz, um irgendetwas in den Raum zu stellen. – Vielen Dank.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich habe noch drei Fragen. Die eine bezieht sich auf das Gutachten von Herrn Weber, wonach fehlende Objektivität, keine Dokumentation, keine Quellenangabe et cetera vorhanden sind. Wer hat die Vergabe des Gutachtens durchgeführt beziehungsweise von wem wurden Sie beraten, diesen Herrn Weber zu nehmen?

Mag. Michael Radasztics: Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich dazu schon bei meiner letzten Befragung im Dezember ausgesagt. Ich versuche, das jetzt aus der Erinnerung wiederzugeben – nicht mit dem Anspruch auf totale Korrektheit, bitte, ich versuche, das aus der Erinnerung wiederzugeben.

Für mich war die Überlegung erstens, wir werden einen Gutachter brauchen, um letztlich beurteilen zu können, ob Airbus Probleme mit der Lieferfähigkeit hatte oder nicht. Wir können das aus Eigenem – ohne eine entsprechende technische Expertise – nicht beantworten, zum einen.

Zum Zweiten hat sich die Überlegung ergeben: Na ja, wen nehmen wir denn hier? – Da war halt die Überlegung zum einen: Wenn wir einen Österreicher nehmen, dann wird der in irgendeiner Weise einen Bezug zum Bundesheer haben, weil sich das in einem so kleinen Land wie dem unseren wohl nicht anders machen lässt, sodass sich da möglicherweise Befangenheitsüberlegungen ergeben; spiegelgleich ein Gutachter in Deutschland, wo wohl irgendein Bezug zu Eurofighter/EADS – oder Airbus jetzt – bestehen wird oder man den nicht ausschließen kann.

Das war die Idee dahinter, dass ich mich an die Schweizer Luftwaffe gewendet habe und mir dort letztlich Herr Weber empfohlen wurde. Kollegin Frank und ich haben Herrn Weber dann in Zürich zu einer Besprechung getroffen, wo wir eben grundsätzlich die Sachlage einmal auf den Tisch gelegt haben und ihn gefragt haben, ob er das machen kann. Das hat er uns bejaht, und er hat dann letztlich dieses Gutachten erstattet.

Ich weiß nicht – dazu fehlt mir die aktuelle Aktenkenntnis –, ob es da jetzt schon ein Ergänzungsgutachten gibt, aber das war aus unserer Sicht notwendig, dass wir eines einholen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie haben Kollegin Frank erwähnt. Hat sie das gemeinsam mit Ihnen (Auskunftsperson Radasztics: Ja!) ausgesucht, und wie war der Zusammen- -

Mag. Michael Radasztics: Na ja, ausgesucht: Es war so, wir haben - - Telefonieren kann nur einer klarerweise, also ich habe mit der Schweizer Luftwaffe telefoniert, da wurde mir der Name Weber genannt, das habe ich an Kollegin Frank rückberichtet. Wir haben dann überlegt: Sollen wir den nehmen?, haben uns dann überlegt: Okay, kontaktieren wir ihn! – Wir haben ihm ein E-Mail geschrieben, er hat geantwortet. So ist das abgelaufen, also in einem ständigen Austausch.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wie war die Zusammenarbeit mit Ihrer Kollegin Frank?

Mag. Michael Radasztics: Die Zusammenarbeit mit der Kollegin war recht intensiv, würde ich sagen, über die Jahre. Wir haben doch zwei Jahre zusammengearbeitet und es hat wahrscheinlich bis auf Urlaubs- und Krankenstandstage keinen Tag gegeben, wo wir uns nicht intensiv mit dem Akt auseinandergesetzt hätten, auch in gemeinsamen Erörterungen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gemeinsam zusammengesetzt und gearbeitet oder auch teilweise - -

Mag. Michael Radasztics: Ja, natürlich ist es so, wenn dann einer eine Anordnung schreibt, dann sitzt man nicht zu zweit und der eine schaut dem anderen zu, aber vom Prinzip her: gemeinsame Strategie festlegen, gemeinsam: Wie tun wir?, Was tun wir?, und dann geht halt jeder in sein Zimmer und macht das dann.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Zum Schluss wollte ich noch gerne Ihre Einschätzung als Experte für diese Causa haben. Wir haben ja doch einige Ermittlungsansätze, die noch vorgesehen sind, zum Beispiel bei der Befragung von Wall ist auch mitgeteilt worden, dass kurzfristig vor Vertragsunterzeichnung 2003 vom Finanzministerium noch eine Veränderung des Kaufvertrages, der unterschrieben worden ist, durchgeführt worden ist, durch die zum Beispiel das Vector-Konstrukt auch ermöglicht worden ist, beziehungsweise die Gegengeschäfteaufarbeitung und so weiter. Das heißt, es gibt noch viele Erhebungsansätze in diesem Bereich.

Nun haben wir eine Aussage von Dezember 2018, in der ein ranghoher Politiker – genauer gesagt der ehemalige Bundeskanzler Kurz – mitgeteilt hat, dass er das Verfahren und den Untersuchungsausschuss abwartet, bis die Entscheidung für die aktive Luftraumüberwachung getroffen werden kann.

Halten Sie es für realistisch, dass dieses Verfahren relativ rasch beendet ist, oder gibt es wirklich noch mehrere Ermittlungsansätze, die doch noch längere Zeit in Anspruch nehmen würden?

Mag. Michael Radasztics: Dadurch, dass ich nicht mehr Aktenführer bin – tut mir leid –, kann ich Ihnen das nicht beantworten.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Danke schön fürs Kommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ihre Fragezeit ist ausgeschöpft.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Schandor. – Noch eine Frage? (Abg. Schandor: Keine Frage!) – Keine Frage mehr.

Abgeordneter Bernhard? – Bitte.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich versuche eine Frage, anders formuliert: Herr Mag. Radasztics, gab es Ihrer Wahrnehmung nach in den Ermittlungen strukturelle Hindernisse – wie beispielsweise Personalmangel oder auch Vorkommnisse in den Weisungsketten oder sonstige Punkte –, die bewusst eingesetzt wurden, um dafür zu sorgen, dass die Eurofighter-Verfahren nicht abgeschlossen werden konnten?

Mag. Michael Radasztics: Meiner Wahrnehmung nach nicht, aber ich kann ja die subjektiven Handlungen von anderen Personen nicht beurteilen. Gesagt wurde mir das nie und in keiner Weise. Es hätte jetzt auch keine Umstände ergeben, wo ich sagen würde, das war etwas Besonderes im Vergleich zu anderen Großverfahren, die es gibt. Das hat es nicht gegeben.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herzlichen Dank.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich komme noch einmal auf Ihre Erklärung zum Verfahren zurück. Ich habe mir das auch angeschaut und diese Rufdatenrückerfassung, drei Monate lang, kann sachlich nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren stehen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Auch nicht mit dem Untersuchungsgegenstand.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich bin ja gerade dabei, den Zusammenhang herzustellen.

Das kann ja offensichtlich sachlich nicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehen. Ich frage Sie jetzt nicht - - weil ich das im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage machen werde, nachzufragen, welche anderen Ziele da möglicherweise verfolgt werden, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben, und da sind wir dann in einem sehr heiklen Bereich.

Sagen Sie, im Zusammenhang mit dem Verfahren, das Sie geführt haben: Sind Ihnen irgendwelche anderen, länger zurückliegenden Vorfälle bekannt, bei denen versucht worden ist, gegen Sie oder andere Ermittler Rufdatenrückerfassungen durchzuführen?

Mag. Michael Radasztics: Es ist dieses das erste Ermittlungsverfahren – soweit ich davon weiß –, das gegen mich anhängig ist, sodass ich das nicht beurteilen kann.

Ich empfinde die Rufdatenrückerfassung, die hier gemacht wurde, als rechtswidrig. Das ist der Grund, warum ich mich mit Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien gewendet habe. Es konnte bislang meines Erachtens niemand, der hier Äußerungen abgegeben hat, erklären, warum dieser Zeitraum notwendig ist. Es konnte auch niemand erklären, warum die Staatsanwaltschaft Eisenstadt etwa auch meine Standortdaten hat erheben lassen. Das heißt, es wurde erhoben, wo ich war – konkret, wie ich etwa mit meiner Schwiegermutter telefoniert habe. Was das für einen Sinn hat, konnte mir bislang noch niemand sagen. Mir erschließt er sich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay. Keine weiteren Fragen, danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Danke. Die Redezeit ist somit ausgeschöpft.

Ich frage den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch eine Frage hat.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke vielmals, Herr Vorsitzender, nein.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Das ist nicht der Fall.

Die Befragung der Auskunftsperson ist beendet. Herr Mag. Radasztics, ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.